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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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deriges thun / rahten oder vornehmen / den Catholischen kein Ertz Stifft / Clöster / noch Geistliche Güter / es sey mit Gewalt oder durch andere Mittel / entziehen / sondern dieselbe vielmehr bey demselben / vnd was sie bey obvermeldten in Weltlichen Händen begriffenen Ertz: vnd Stifftern für Gerechtsame noch haben / ruhig haben / vnd gegen männiglichen schützen helffen werden / daß dieselbe nun vnd ins künfftige / weder von den Catholischen selbst / noch auff jhre Verschaffung / durch andere mit der That angegriffen / beleydiget / vberzogen / vergewaltiget / noch darvon de facto ausser Rechtens verdrungen oder verstossen werden sollen.

Wöllen auch / wann vorgedachte Innhabere bey der Keyserlichen Majestät vmb indulta zur Administrirung der Regalien / auch Protectoria Schirm: vnd Schutz Brieffe wider Gewalt / nach Innhalt dieser vnserer Erklärung anhalten werden / dieselbe daran nicht hindern noch auff halten: Jedoch wöllen wir durch diese Assecuration / vnnd etwa erfolgende Keyserliche Indulta oder Protectoria, wegen der Stimm vnd Session auff Reichs Visitation, Deputation vnd andern dergleichen gemeinen vnnd particular Zusammenkunfften / jhnen ein mehrers nicht / als sie biß dahero gehabt / eingeraumbt vnnd nachgegeben haben / etc.

Zu stether vnverbrüchlicher Haltung alles dessen / haben wir beyde Churfürsten für vns / vnsern Nachkommen / auch andere Catholische Stände diese Versicherung mit Vnsern Pittschafften / Krafft habenden Gewalts bekräfftiget / vnd mit eigenen Handen vnderschrieben / so geschehen bey der Chur: vnd Fürstlichen Zusammenkunfft zu Mülhaussen / den 10. 20. Martij / Anno Sechszehen hundert vnd zwantzig.

Hierauff seynd vnterm Dato den 11. 21. Martij / sechs andere Schreiben abgangen: deren das erste an Pfaltzgraff Friderichen / Königen in Böheim: Das ander an die Vnirte Protestirende Stände deß Reichs: Das dritte an die Stände deß Königreichs Vngarn / in simili mutatis mutandis an die Stände in Oesterreich: Das vierte an die Stände deß Königreichs Böheim / Schlesien / Mahren / Ober vnd Nider Laußnitz: Das fünffte an die Wetterawische vnd Schwäbische Graffen: ingleichem an deß Reichs Ritterschafft am Rhein / in Schwaben vnnd Francken: Das sechste an die Stätte / Nürnberg / Straßburg / Vlm / Speyer / Wormbs / rc. gelautet.

Das erste an Pfaltzgraff Friederichen war dieses Innhalts:

Deren zu Mülhausen versamleten Chur: und Fürsten Schreiben an Pfaltzgraff Friederichen / etc. P. P. Ewer L. mögen wir freundlicher Wolmeynung nicht verhalten / was massen die Römische Keyserliche Majest. vor wenig Tagen vns eine in dero Namen begriffene Edictal Cassation mit angeheffter Protestation wider die im Königreich Böhmen vorgangene newe Wahl vnd Crönung zugeschickt / mit Begehren / daß vnder andern wir dieselbe in vnsern Landen affigiren / vnd zu männigliches Wissenschafft kommen lassen solte. Dieweil wir dann ohne das dieser vnd anderer sich aller Orthen erzeigenden Vnruhen halben allhie beysammen gewesen / haben wir zu gleich auch nit vnderlassen wöllen / solche Schrifft / vnd was darneben Ihre Keyserliche Majestät an vns gesonnen / in Erwegung zuziehen / worbey vns dann gar nicht zweifelt / Ew. L. sich noch erinnern werden / was solchem Böhmischen Vnwesens vnd darbey vorgangenen newen Wahl halber in gutem Vertrawen / vnd gemeinem Wesen / auch E. L. vnd dero eigenem Hauß zum besten / wir an dieselbe vor vnd nach gelangen lassen.

Daß nun E. L. vnerachtet solcher vnserer trewhertzigen Abmahnung / wider vieler friedliebenden Patrioten Hoffen vnd wündschen / solche auff sie vorgegangene Wahl acceptirt / vnd dardurch / wie auch die folgende Crönung der Stände in Böhmen / erstlich zwar gegen die hohe Königliche Officirer / hernacher aber Ihr. Keyserl. Majestät selbst eigene Person / mit Ergreiffung der Waffen / vnterfahung deß Regiments / vnd endlich Verwerffung deroselben / gebrauchten Proceß gleich samd approbirt vnnd gut geheissen / dasselbige vnd was Ewer L. Darzu für Bewegnusen gehabt / müssen wir zwar an semen Ort gestellt seyn lassen: Vnd ob wir wol verhoffen / Ew. L. Werden dero vielfältigem Erbieten gemäß / in diesem allem mehr auff die Erhaltung dieses löblichen vralten / zum Römischen Reich gehörigen Königreich vnd Churfürstenthumb / dann auff ein anders gesehen h[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ben / auch noch nicht gemeynet seyn / daß durch jhre Verursachung dasselbige / vnd folglich das gantze Römische Reich in Gefahr / Ruin vnnd Desolation gesetzt / vnnd also der liebe Friede allenthalben zerstrewet werde: Nichts desto weniger aber / dieweil den Churfürsten zuvorderst / dann auch andern getrewen Fürsten deß Reichs fürnehmlich gebührte / auff alle vnd jede sich zutragende vnnd begebende Gelegenheiten / sonderlich aber die jenige / so dem Heiligen Römischen Reich Schaden vnd Nachtheil / oder auch wol gäntzliche Eversion zuziehen köndten / nicht allein ein wachendes Aug zu haben / sondern auch / da sich dergleichen eräugen wolte / dahin zu trachten / wie dem selbigen eylends begegnet werden möchte / vnd wir dann spüren / daß durch die in Böhmen auff Ewer L. vorgangene Wahl das darinn entstandene Vnwesen sich nicht allein im wenigsten nicht gebessert oder gelegt / sondern nachmals hefftiger worden / vnnd sich dermassen außgebreitet / daß es auch nunmehr die benachbarten Länder / das Königreich Vngarn / vnd so gar das gantze Römische Reich mit begriffen / vnnd so weit angestecket / daß wo Ewere Liebde auff dero vorigen Resolution bestehen / vnd die ergangene Wahl länger behaupten solten / nichts anders zugewarten / dann daß mehrermeltes Königreich Böheim gäntzlich verderbt / das Reich in einen Vniversal Auffstand vnd jnnerlichen Krieg gesetzt / vnd dem Türcken Thür vnd Thor geöffnet wirdt / sich der Cron Vngarn / deren biß daher gewesenen / vnd mit so vielem Christlichem Blut erhaltenen Christlichen

deriges thun / rahten oder vornehmen / den Catholischen kein Ertz Stifft / Clöster / noch Geistliche Güter / es sey mit Gewalt oder durch andere Mittel / entziehen / sondern dieselbe vielmehr bey demselben / vnd was sie bey obvermeldten in Weltlichen Händen begriffenen Ertz: vnd Stifftern für Gerechtsame noch haben / ruhig haben / vnd gegen männiglichen schützen helffen werden / daß dieselbe nun vnd ins künfftige / weder von den Catholischen selbst / noch auff jhre Verschaffung / durch andere mit der That angegriffen / beleydiget / vberzogen / vergewaltiget / noch darvon de facto ausser Rechtens verdrungen oder verstossen werden sollen.

Wöllen auch / wann vorgedachte Innhabere bey der Keyserlichen Majestät vmb indulta zur Administrirung der Regalien / auch Protectoria Schirm: vnd Schutz Brieffe wider Gewalt / nach Innhalt dieser vnserer Erklärung anhalten werden / dieselbe daran nicht hindern noch auff halten: Jedoch wöllen wir durch diese Assecuration / vnnd etwa erfolgende Keyserliche Indulta oder Protectoria, wegen der Stimm vnd Session auff Reichs Visitation, Deputation vnd andern dergleichen gemeinen vnnd particular Zusammenkunfften / jhnen ein mehrers nicht / als sie biß dahero gehabt / eingeraumbt vnnd nachgegeben haben / etc.

Zu stether vnverbrüchlicher Haltung alles dessen / haben wir beyde Churfürsten für vns / vnsern Nachkommen / auch andere Catholische Stände diese Versicherung mit Vnsern Pittschafften / Krafft habenden Gewalts bekräfftiget / vnd mit eigenen Handen vnderschrieben / so geschehen bey der Chur: vnd Fürstlichen Zusammenkunfft zu Mülhaussen / den 10. 20. Martij / Anno Sechszehen hundert vnd zwantzig.

Hierauff seynd vnterm Dato den 11. 21. Martij / sechs andere Schreiben abgangen: deren das erste an Pfaltzgraff Friderichen / Königen in Böheim: Das ander an die Vnirte Protestirende Stände deß Reichs: Das dritte an die Stände deß Königreichs Vngarn / in simili mutatis mutandis an die Stände in Oesterreich: Das vierte an die Stände deß Königreichs Böheim / Schlesien / Mahren / Ober vnd Nider Laußnitz: Das fünffte an die Wetterawische vnd Schwäbische Graffen: ingleichem an deß Reichs Ritterschafft am Rhein / in Schwaben vnnd Francken: Das sechste an die Stätte / Nürnberg / Straßburg / Vlm / Speyer / Wormbs / rc. gelautet.

Das erste an Pfaltzgraff Friederichen war dieses Innhalts:

Deren zu Mülhausen versamleten Chur: und Fürstẽ Schreiben an Pfaltzgraff Friederichen / etc. P. P. Ewer L. mögen wir freundlicher Wolmeynung nicht verhalten / was massen die Römische Keyserliche Majest. vor wenig Tagen vns eine in dero Namen begriffene Edictal Cassation mit angeheffter Protestation wider die im Königreich Böhmen vorgangene newe Wahl vnd Crönung zugeschickt / mit Begehren / daß vnder andern wir dieselbe in vnsern Landen affigiren / vnd zu männigliches Wissenschafft kommen lassen solte. Dieweil wir dann ohne das dieser vnd anderer sich aller Orthen erzeigenden Vnruhen halben allhie beysammen gewesen / haben wir zu gleich auch nit vnderlassen wöllen / solche Schrifft / vnd was darneben Ihre Keyserliche Majestät an vns gesonnen / in Erwegung zuziehen / worbey vns dann gar nicht zweifelt / Ew. L. sich noch erinnern werden / was solchem Böhmischen Vnwesens vñ darbey vorgangenen newen Wahl halber in gutem Vertrawen / vnd gemeinem Wesen / auch E. L. vnd dero eigenem Hauß zum besten / wir an dieselbe vor vnd nach gelangen lassen.

Daß nun E. L. vnerachtet solcher vnserer trewhertzigen Abmahnung / wider vieler friedliebenden Patrioten Hoffen vnd wündschen / solche auff sie vorgegangene Wahl acceptirt / vnd dardurch / wie auch die folgende Crönung der Stände in Böhmen / erstlich zwar gegen die hohe Königliche Officirer / hernacher aber Ihr. Keyserl. Majestät selbst eigene Person / mit Ergreiffung der Waffen / vnterfahung deß Regiments / vnd endlich Verwerffung deroselben / gebrauchten Proceß gleich samd approbirt vnnd gut geheissen / dasselbige vnd was Ewer L. Darzu für Bewegnusen gehabt / müssen wir zwar an semen Ort gestellt seyn lassen: Vnd ob wir wol verhoffen / Ew. L. Werden dero vielfältigem Erbieten gemäß / in diesem allem mehr auff die Erhaltung dieses löblichen vralten / zum Römischen Reich gehörigen Königreich vnd Churfürstenthumb / dann auff ein anders gesehen h[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ben / auch noch nicht gemeynet seyn / daß durch jhre Verursachung dasselbige / vnd folglich das gantze Römische Reich in Gefahr / Ruin vnnd Desolation gesetzt / vnnd also der liebe Friede allenthalben zerstrewet werde: Nichts desto weniger aber / dieweil den Churfürsten zuvorderst / dann auch andern getrewen Fürsten deß Reichs fürnehmlich gebührte / auff alle vnd jede sich zutragende vnnd begebende Gelegenheiten / sonderlich aber die jenige / so dem Heiligen Römischen Reich Schaden vnd Nachtheil / oder auch wol gäntzliche Eversion zuziehen köndten / nicht allein ein wachendes Aug zu haben / sondern auch / da sich dergleichen eräugen wolte / dahin zu trachten / wie dem selbigen eylends begegnet werden möchte / vnd wir dann spüren / daß durch die in Böhmen auff Ewer L. vorgangene Wahl das darinn entstandene Vnwesen sich nicht allein im wenigsten nicht gebessert oder gelegt / sondern nachmals hefftiger worden / vnnd sich dermassen außgebreitet / daß es auch nunmehr die benachbarten Länder / das Königreich Vngarn / vnd so gar das gantze Römische Reich mit begriffen / vnnd so weit angestecket / daß wo Ewere Liebde auff dero vorigen Resolution bestehen / vnd die ergangene Wahl länger behaupten solten / nichts anders zugewartẽ / dann daß mehrermeltes Königreich Böheim gäntzlich verderbt / das Reich in einen Vniversal Auffstand vnd jnnerlichen Krieg gesetzt / vnd dem Türcken Thür vnd Thor geöffnet wirdt / sich der Cron Vngarn / deren biß daher gewesenen / vnd mit so vielem Christlichem Blut erhaltenen Christlichen

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[343/0394] deriges thun / rahten oder vornehmen / den Catholischen kein Ertz Stifft / Clöster / noch Geistliche Güter / es sey mit Gewalt oder durch andere Mittel / entziehen / sondern dieselbe vielmehr bey demselben / vnd was sie bey obvermeldten in Weltlichen Händen begriffenen Ertz: vnd Stifftern für Gerechtsame noch haben / ruhig haben / vnd gegen männiglichen schützen helffen werden / daß dieselbe nun vnd ins künfftige / weder von den Catholischen selbst / noch auff jhre Verschaffung / durch andere mit der That angegriffen / beleydiget / vberzogen / vergewaltiget / noch darvon de facto ausser Rechtens verdrungen oder verstossen werden sollen. Wöllen auch / wann vorgedachte Innhabere bey der Keyserlichen Majestät vmb indulta zur Administrirung der Regalien / auch Protectoria Schirm: vnd Schutz Brieffe wider Gewalt / nach Innhalt dieser vnserer Erklärung anhalten werden / dieselbe daran nicht hindern noch auff halten: Jedoch wöllen wir durch diese Assecuration / vnnd etwa erfolgende Keyserliche Indulta oder Protectoria, wegen der Stimm vnd Session auff Reichs Visitation, Deputation vnd andern dergleichen gemeinen vnnd particular Zusammenkunfften / jhnen ein mehrers nicht / als sie biß dahero gehabt / eingeraumbt vnnd nachgegeben haben / etc. Zu stether vnverbrüchlicher Haltung alles dessen / haben wir beyde Churfürsten für vns / vnsern Nachkommen / auch andere Catholische Stände diese Versicherung mit Vnsern Pittschafften / Krafft habenden Gewalts bekräfftiget / vnd mit eigenen Handen vnderschrieben / so geschehen bey der Chur: vnd Fürstlichen Zusammenkunfft zu Mülhaussen / den 10. 20. Martij / Anno Sechszehen hundert vnd zwantzig. Hierauff seynd vnterm Dato den 11. 21. Martij / sechs andere Schreiben abgangen: deren das erste an Pfaltzgraff Friderichen / Königen in Böheim: Das ander an die Vnirte Protestirende Stände deß Reichs: Das dritte an die Stände deß Königreichs Vngarn / in simili mutatis mutandis an die Stände in Oesterreich: Das vierte an die Stände deß Königreichs Böheim / Schlesien / Mahren / Ober vnd Nider Laußnitz: Das fünffte an die Wetterawische vnd Schwäbische Graffen: ingleichem an deß Reichs Ritterschafft am Rhein / in Schwaben vnnd Francken: Das sechste an die Stätte / Nürnberg / Straßburg / Vlm / Speyer / Wormbs / rc. gelautet. Das erste an Pfaltzgraff Friederichen war dieses Innhalts: P. P. Ewer L. mögen wir freundlicher Wolmeynung nicht verhalten / was massen die Römische Keyserliche Majest. vor wenig Tagen vns eine in dero Namen begriffene Edictal Cassation mit angeheffter Protestation wider die im Königreich Böhmen vorgangene newe Wahl vnd Crönung zugeschickt / mit Begehren / daß vnder andern wir dieselbe in vnsern Landen affigiren / vnd zu männigliches Wissenschafft kommen lassen solte. Dieweil wir dann ohne das dieser vnd anderer sich aller Orthen erzeigenden Vnruhen halben allhie beysammen gewesen / haben wir zu gleich auch nit vnderlassen wöllen / solche Schrifft / vnd was darneben Ihre Keyserliche Majestät an vns gesonnen / in Erwegung zuziehen / worbey vns dann gar nicht zweifelt / Ew. L. sich noch erinnern werden / was solchem Böhmischen Vnwesens vñ darbey vorgangenen newen Wahl halber in gutem Vertrawen / vnd gemeinem Wesen / auch E. L. vnd dero eigenem Hauß zum besten / wir an dieselbe vor vnd nach gelangen lassen. Deren zu Mülhausen versamleten Chur: und Fürstẽ Schreiben an Pfaltzgraff Friederichen / etc. Daß nun E. L. vnerachtet solcher vnserer trewhertzigen Abmahnung / wider vieler friedliebenden Patrioten Hoffen vnd wündschen / solche auff sie vorgegangene Wahl acceptirt / vnd dardurch / wie auch die folgende Crönung der Stände in Böhmen / erstlich zwar gegen die hohe Königliche Officirer / hernacher aber Ihr. Keyserl. Majestät selbst eigene Person / mit Ergreiffung der Waffen / vnterfahung deß Regiments / vnd endlich Verwerffung deroselben / gebrauchten Proceß gleich samd approbirt vnnd gut geheissen / dasselbige vnd was Ewer L. Darzu für Bewegnusen gehabt / müssen wir zwar an semen Ort gestellt seyn lassen: Vnd ob wir wol verhoffen / Ew. L. Werden dero vielfältigem Erbieten gemäß / in diesem allem mehr auff die Erhaltung dieses löblichen vralten / zum Römischen Reich gehörigen Königreich vnd Churfürstenthumb / dann auff ein anders gesehen h_ben / auch noch nicht gemeynet seyn / daß durch jhre Verursachung dasselbige / vnd folglich das gantze Römische Reich in Gefahr / Ruin vnnd Desolation gesetzt / vnnd also der liebe Friede allenthalben zerstrewet werde: Nichts desto weniger aber / dieweil den Churfürsten zuvorderst / dann auch andern getrewen Fürsten deß Reichs fürnehmlich gebührte / auff alle vnd jede sich zutragende vnnd begebende Gelegenheiten / sonderlich aber die jenige / so dem Heiligen Römischen Reich Schaden vnd Nachtheil / oder auch wol gäntzliche Eversion zuziehen köndten / nicht allein ein wachendes Aug zu haben / sondern auch / da sich dergleichen eräugen wolte / dahin zu trachten / wie dem selbigen eylends begegnet werden möchte / vnd wir dann spüren / daß durch die in Böhmen auff Ewer L. vorgangene Wahl das darinn entstandene Vnwesen sich nicht allein im wenigsten nicht gebessert oder gelegt / sondern nachmals hefftiger worden / vnnd sich dermassen außgebreitet / daß es auch nunmehr die benachbarten Länder / das Königreich Vngarn / vnd so gar das gantze Römische Reich mit begriffen / vnnd so weit angestecket / daß wo Ewere Liebde auff dero vorigen Resolution bestehen / vnd die ergangene Wahl länger behaupten solten / nichts anders zugewartẽ / dann daß mehrermeltes Königreich Böheim gäntzlich verderbt / das Reich in einen Vniversal Auffstand vnd jnnerlichen Krieg gesetzt / vnd dem Türcken Thür vnd Thor geöffnet wirdt / sich der Cron Vngarn / deren biß daher gewesenen / vnd mit so vielem Christlichem Blut erhaltenen Christlichen

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  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 343. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/394>, abgerufen am 22.11.2024.