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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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tragen / aber gleichwol endlich das vnsere darbey zuthun / als ein trewer Churfürst nicht werden vnderlassen können.

Versamblete Chur: vnd Fürsten zu Mülhaussen machen ein Schluß / den Keyser Ferdinandt bey seiner Hochheit zu erhalten. Demnach inmittelst die zu Mülhausen anwesende Chur: Fürsten vnd Abgesandte zu den Berahtschlagungen geschritten / vnd durch was Mittel vnnd Weg doch den grossen Zerrüttungen / Krieg vnnd Blutvergiessen in den Böhmischen vnd Incorporirten Landen / wie zugleich auch dem Mißtrawen vnnd dahero erwachsenden Vnruhe im Römischen Reich abgeholffen / vnnd der erwündschte Frieden widergebracht werde möchte / mit einander erwogen / haben sie sich endlich entschlossen / Ihrer Maiestät Keyser Ferdinanden die hülffliche Handt zu bieten / damit er bey seinem erlangten Keyserthumb vnd Königreichen erhalten / vnd solch Werck mit einmütiger Zusammensetzung mit Ruhm vnd Ehren möchte außgeführet werden.

Hierzu nun wolte von nöthen seyn / daß sie die Vnion vnd die Correspondirende dahin brächten vnd bewegten [unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt] daß sie sich von den Böhmischen Händeln abhielten / vnnd derselben sich nichts annehmen / darnach auch deß Ober: vnd Nider Sächsischen Crayses sich versicherten / daß sie sich von ihnen keines Eingriffs oder Hinderung in solchem ihrem Vorhaben zubefahren hetten. Weil nun genugsamb bekandt / daß die Evangelische vnd Protestirende Stände in Sorgen stunden / es weren der Papisten Kriegsverfassungen / welche sie vnter dem Vorwandt dem Keyser wider die Böhmen Hülffe zuthun angestellet / am meisten auff die Geistliche Güter angesehen / welche alsdann / wann Böhmen subjungirt / mit Gewalt würden gesucht werden / als liessen sich die versamblete Chur: vnd Fürsten bedüncken / es were dem Handel zu helffen / vnnd allen besorgenden Hinderungen vorzubawen / wann sie an gehörige Ort bewegliche Erinnerungen vnd Abmahnungen / vnnd sonderlich die Päpstische eine Assecuration wegen der Geistlichen Güter vnd deß Religion Friedens auß fertigen / abgehen liessen. Welches dann auch also ins Werck gerichtet / vnd erstlich den zehenden Martij gedachte Assecuration publicirt worden / welche also gelautet:

Mülhaussiche Assecuration wegen deß Religion-Friedens / vnd der Geistlichen Güter. Wir von Gottes Gnaden Johann Schweickhard / vnd Ferdinand / Ertzbischoffe vnd Churfürsten zu Mayntz vnd Cöllen / rc. vnd Herrn Maximilians Pfaltzgraffen bey Rhein / in Ober vnd Nider Bayern Hertzogens vollmächtige Abgesandte vrkunden vnd bekennen vor vns vnd vnsere Nachkommen / auch im Namen aller Catholischen Stände: Nachdem bey dieser allhie zu Mülhaussen angestellten Zusammenkunfft / mit vnnd neben dem Hochgebornen Fürsten vnnd Herrn Johann Georgen / Hertzogen zu Sachsen / deß H. Römischen Reichs Ertzmarschalcken vnd Churfürsten / vnd Herrn Ludwigen Landgraffen zu Hessen / rc. Insonderheit die in dem Königreich Böhmen vnd dessen Incorporirten vnd andern Landern entstandene vnd vberhand genommene / vnd ins Heilige Reich mehr dann zuviel bereit auß geschlagene Vnruhe / auch deß Bethlehem Gabors / vnnd consequenter deß Türcken herfür brechenden Gewalt erwogen / vnd allen Umbständen nach dergestalt befunden worden / daß durch kein gütliche noch rechtliche Mittel / denselben zu helffen vnd zu remediren / sondern vielmehr auß vielen vnd hochwichtigen Vrsachen der Römisch Keyserlichen auch in Vngarn vnd Böhmen Königlichen Maiest. die hülffliche Handt zu bieten / vnd mögliche Assistentz zu leysten / damit höchstgedachte Ihre Keyserliche Majestät bey deroselben durch rechtmässige vnd ordentliche Mittel erlangten Keyserthumb vnd Königreich erhalten / die Keyserliche Würde vnd Hochheit nicht laedirt / sondern vielmehr darbey vnd deroselben Lehenschafften / Recht vnd Gerechtigkeiten / so wol deren dahero rührenden Churfürsten Hochheit vnd Dignität geschützt werden möge: Zu welchem grossen vnnd hohen Werck aber ein einmütige Zusammensetzung / wo nicht aller / doch auff das wenigste der gehorsamen Stände deß Römischen Reichs gehörig / auff daß solches mit Ruhm vnd Ehren außgeführet / vnd der Zweck erreichet werde / den man allenthalben sich vorgesetzt.

Dieweil aber wegen allerhand vnter den Ständen eingerissenen Mißtrawens darzu schwerlich zu kommen vnd zu gelangen / es werde dann dasselbe / wo nicht gäntzlich / doch in etwas auff gehoben vnd gestillet / sonderlich aber deß Churfürsten zu Sachsen L. vnd Churfürstl. Gn. Andeuten nach / dem Ober: vnd Nider Sächsischen Crayß der Argwohn vnd sorgliche Gedancken benommen / als würde man dieselbe wegen jnnhabender Erß: vnd Stiffter sampt darzu gehörigen Gütern mit Gewalt vberziehen / vergwaltigen / vnd deren de facto entsetzen vnd destituiren. Welches durch kein besser Mittel geschehen vnd erfolgen köndte / dann durch genugsame Versicherung vnnd Assecuration / vnd Wir oben benandte solches alles erwogen / auch für vns selbst geneigt / alle vnd jede vnsere Mit Stände zu favorisiren / vnd bey der Keyserlichen Majestät schuldiger Devotion / so viel an vns ist / zu erhalten: So haben Wir deß Churfürsten von Sachsen Liebd. vnd Churfürstl. Gn zu freundlichsten vnd vnderthänigsten Ehren vnd Gefallen / jedoch mit außdrücklicher Reservation deß hochbethewerten Religion-Friedens / vnnd darein verleibten Geistlichen Vorbehalts / durch nachfolgende Assecuration / gedachte Stände deß Ober: vnd Nider Sächsischen Erayses der Augspurgischen Confession zugethan versichern / vnnd dardurch allen Argwohn benehmen wöllen.

Assecuriren vnd versichern vor Vns / Vnsere Nachkommen / vnd alle andere Catholische Stände / solche Weltliche Innhabere der Ertz: vnnd Stiffter / sampt darzu gehörigen Gütern / hiemit vnd in bester Form vnnd Maß es geschehen soll vnd kan / woferrn sie es mit Ihrer Keyserl. Majestät so wol bey jetzigem jnnheimischen Vnwesen / als zukünfftigen Fällen / so den Rechten vnd Reichs Constitutionen zuwider lauffen möchten / trewlich halten / vnd wider alle deroselben Widerwärtige gebührende Assistentz leysten / vnd gegen dieselbe weder directe noch oblique jchtwas wi-

tragen / aber gleichwol endlich das vnsere darbey zuthun / als ein trewer Churfürst nicht werden vnderlassen können.

Versamblete Chur: vnd Fürstẽ zu Mülhaussen machen ein Schluß / den Keyser Ferdinandt bey seiner Hochheit zu erhalten. Demnach inmittelst die zu Mülhausen anwesende Chur: Fürsten vnd Abgesandte zu den Berahtschlagungen geschritten / vnd durch was Mittel vnnd Weg doch den grossen Zerrüttungen / Krieg vnnd Blutvergiessen in den Böhmischen vnd Incorporirten Landen / wie zugleich auch dem Mißtrawen vnnd dahero erwachsenden Vnruhe im Römischen Reich abgeholffen / vnnd der erwündschte Frieden widergebracht werde möchte / mit einander erwogen / haben sie sich endlich entschlossen / Ihrer Maiestät Keyser Ferdinanden die hülffliche Handt zu bieten / damit er bey seinem erlangten Keyserthumb vnd Königreichen erhalten / vnd solch Werck mit einmütiger Zusammensetzung mit Ruhm vnd Ehren möchte außgeführet werden.

Hierzu nun wolte von nöthen seyn / daß sie die Vnion vnd die Correspondirende dahin brächten vnd bewegten [unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt] daß sie sich von den Böhmischen Händeln abhielten / vnnd derselben sich nichts annehmen / darnach auch deß Ober: vñ Nider Sächsischen Crayses sich versicherten / daß sie sich von ihnen keines Eingriffs oder Hinderung in solchem ihrem Vorhaben zubefahren hetten. Weil nun genugsamb bekandt / daß die Evangelische vnd Protestirende Stände in Sorgen stunden / es weren der Papisten Kriegsverfassungen / welche sie vnter dem Vorwandt dem Keyser wider die Böhmen Hülffe zuthun angestellet / am meisten auff die Geistliche Güter angesehen / welche alsdann / wann Böhmen subjungirt / mit Gewalt würden gesucht werden / als liessen sich die versamblete Chur: vnd Fürsten bedüncken / es were dem Handel zu helffen / vnnd allen besorgenden Hinderungen vorzubawen / wann sie an gehörige Ort bewegliche Erinnerungen vnd Abmahnungen / vnnd sonderlich die Päpstische eine Assecuration wegen der Geistlichen Güter vnd deß Religion Friedens auß fertigen / abgehen liessen. Welches dann auch also ins Werck gerichtet / vnd erstlich den zehenden Martij gedachte Assecuration publicirt worden / welche also gelautet:

Mülhaussiche Assecuration wegen deß Religion-Friedens / vnd der Geistlichen Güter. Wir von Gottes Gnaden Johann Schweickhard / vnd Ferdinand / Ertzbischoffe vnd Churfürsten zu Mayntz vnd Cöllen / rc. vnd Herrn Maximilians Pfaltzgraffen bey Rhein / in Ober vnd Nider Bayern Hertzogens vollmächtige Abgesandte vrkunden vnd bekennen vor vns vnd vnsere Nachkommen / auch im Namen aller Catholischen Stände: Nachdem bey dieser allhie zu Mülhaussen angestellten Zusammenkunfft / mit vnnd neben dem Hochgebornen Fürsten vnnd Herrn Johann Georgen / Hertzogen zu Sachsen / deß H. Römischen Reichs Ertzmarschalcken vnd Churfürsten / vnd Herrn Ludwigẽ Landgraffen zu Hessen / rc. Insonderheit die in dem Königreich Böhmen vnd dessen Incorporirten vnd andern Landern entstandene vnd vberhand genommene / vnd ins Heilige Reich mehr dann zuviel bereit auß geschlagene Vnruhe / auch deß Bethlehem Gabors / vnnd consequenter deß Türcken herfür brechenden Gewalt erwogen / vnd allen Umbständẽ nach dergestalt befunden worden / daß durch kein gütliche noch rechtliche Mittel / denselben zu helffen vnd zu remediren / sondern vielmehr auß vielen vnd hochwichtigen Vrsachen der Römisch Keyserlichen auch in Vngarn vnd Böhmen Königlichen Maiest. die hülffliche Handt zu bieten / vnd mögliche Assistentz zu leysten / damit höchstgedachte Ihre Keyserliche Majestät bey deroselben durch rechtmässige vnd ordentliche Mittel erlangten Keyserthumb vnd Königreich erhalten / die Keyserliche Würde vnd Hochheit nicht laedirt / sondern vielmehr darbey vnd deroselben Lehenschafften / Recht vnd Gerechtigkeiten / so wol deren dahero rührenden Churfürsten Hochheit vnd Dignität geschützt werden möge: Zu welchem grossen vnnd hohen Werck aber ein einmütige Zusammensetzung / wo nicht aller / doch auff das wenigste der gehorsamen Stände deß Römischen Reichs gehörig / auff daß solches mit Ruhm vnd Ehren außgeführet / vnd der Zweck erreichet werde / den man allenthalben sich vorgesetzt.

Dieweil aber wegen allerhand vnter den Ständen eingerissenen Mißtrawens darzu schwerlich zu kommen vnd zu gelangen / es werde dann dasselbe / wo nicht gäntzlich / doch in etwas auff gehoben vnd gestillet / sonderlich aber deß Churfürsten zu Sachsen L. vnd Churfürstl. Gn. Andeuten nach / dem Ober: vnd Nider Sächsischẽ Crayß der Argwohn vnd sorgliche Gedancken benommen / als würde man dieselbe wegen jnnhabender Erß: vnd Stiffter sampt darzu gehörigen Gütern mit Gewalt vberziehen / vergwaltigen / vnd deren de facto entsetzen vnd destituiren. Welches durch kein besser Mittel geschehen vnd erfolgen köndte / dann durch genugsame Versicherung vnnd Assecuration / vnd Wir oben benandte solches alles erwogen / auch für vns selbst geneigt / alle vnd jede vnsere Mit Stände zu favorisiren / vnd bey der Keyserlichen Majestät schuldiger Devotion / so viel an vns ist / zu erhalten: So haben Wir deß Churfürsten von Sachsen Liebd. vnd Churfürstl. Gn zu freundlichsten vnd vnderthänigsten Ehren vnd Gefallen / jedoch mit außdrücklicher Reservation deß hochbethewerten Religion-Friedens / vnnd darein verleibten Geistlichen Vorbehalts / durch nachfolgende Assecuration / gedachte Stände deß Ober: vnd Nider Sächsischen Erayses der Augspurgischen Confession zugethan versichern / vnnd dardurch allen Argwohn benehmen wöllen.

Assecuriren vnd versichern vor Vns / Vnsere Nachkommẽ / vnd alle andere Catholische Stände / solche Weltliche Innhabere der Ertz: vnnd Stiffter / sampt darzu gehörigen Gütern / hiemit vnd in bester Form vnnd Maß es geschehen soll vnd kan / woferrn sie es mit Ihrer Keyserl. Majestät so wol bey jetzigem jnnheimischen Vnwesen / als zukünfftigen Fällen / so den Rechten vnd Reichs Constitutionen zuwider lauffen möchten / trewlich halten / vnd wider alle deroselben Widerwärtige gebührende Assistentz leysten / vnd gegen dieselbe weder directè noch obliquè jchtwas wi-

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[342/0393] tragen / aber gleichwol endlich das vnsere darbey zuthun / als ein trewer Churfürst nicht werden vnderlassen können. Demnach inmittelst die zu Mülhausen anwesende Chur: Fürsten vnd Abgesandte zu den Berahtschlagungen geschritten / vnd durch was Mittel vnnd Weg doch den grossen Zerrüttungen / Krieg vnnd Blutvergiessen in den Böhmischen vnd Incorporirten Landen / wie zugleich auch dem Mißtrawen vnnd dahero erwachsenden Vnruhe im Römischen Reich abgeholffen / vnnd der erwündschte Frieden widergebracht werde möchte / mit einander erwogen / haben sie sich endlich entschlossen / Ihrer Maiestät Keyser Ferdinanden die hülffliche Handt zu bieten / damit er bey seinem erlangten Keyserthumb vnd Königreichen erhalten / vnd solch Werck mit einmütiger Zusammensetzung mit Ruhm vnd Ehren möchte außgeführet werden. Versamblete Chur: vnd Fürstẽ zu Mülhaussen machen ein Schluß / den Keyser Ferdinandt bey seiner Hochheit zu erhalten. Hierzu nun wolte von nöthen seyn / daß sie die Vnion vnd die Correspondirende dahin brächten vnd bewegten _ daß sie sich von den Böhmischen Händeln abhielten / vnnd derselben sich nichts annehmen / darnach auch deß Ober: vñ Nider Sächsischen Crayses sich versicherten / daß sie sich von ihnen keines Eingriffs oder Hinderung in solchem ihrem Vorhaben zubefahren hetten. Weil nun genugsamb bekandt / daß die Evangelische vnd Protestirende Stände in Sorgen stunden / es weren der Papisten Kriegsverfassungen / welche sie vnter dem Vorwandt dem Keyser wider die Böhmen Hülffe zuthun angestellet / am meisten auff die Geistliche Güter angesehen / welche alsdann / wann Böhmen subjungirt / mit Gewalt würden gesucht werden / als liessen sich die versamblete Chur: vnd Fürsten bedüncken / es were dem Handel zu helffen / vnnd allen besorgenden Hinderungen vorzubawen / wann sie an gehörige Ort bewegliche Erinnerungen vnd Abmahnungen / vnnd sonderlich die Päpstische eine Assecuration wegen der Geistlichen Güter vnd deß Religion Friedens auß fertigen / abgehen liessen. Welches dann auch also ins Werck gerichtet / vnd erstlich den zehenden Martij gedachte Assecuration publicirt worden / welche also gelautet: Wir von Gottes Gnaden Johann Schweickhard / vnd Ferdinand / Ertzbischoffe vnd Churfürsten zu Mayntz vnd Cöllen / rc. vnd Herrn Maximilians Pfaltzgraffen bey Rhein / in Ober vnd Nider Bayern Hertzogens vollmächtige Abgesandte vrkunden vnd bekennen vor vns vnd vnsere Nachkommen / auch im Namen aller Catholischen Stände: Nachdem bey dieser allhie zu Mülhaussen angestellten Zusammenkunfft / mit vnnd neben dem Hochgebornen Fürsten vnnd Herrn Johann Georgen / Hertzogen zu Sachsen / deß H. Römischen Reichs Ertzmarschalcken vnd Churfürsten / vnd Herrn Ludwigẽ Landgraffen zu Hessen / rc. Insonderheit die in dem Königreich Böhmen vnd dessen Incorporirten vnd andern Landern entstandene vnd vberhand genommene / vnd ins Heilige Reich mehr dann zuviel bereit auß geschlagene Vnruhe / auch deß Bethlehem Gabors / vnnd consequenter deß Türcken herfür brechenden Gewalt erwogen / vnd allen Umbständẽ nach dergestalt befunden worden / daß durch kein gütliche noch rechtliche Mittel / denselben zu helffen vnd zu remediren / sondern vielmehr auß vielen vnd hochwichtigen Vrsachen der Römisch Keyserlichen auch in Vngarn vnd Böhmen Königlichen Maiest. die hülffliche Handt zu bieten / vnd mögliche Assistentz zu leysten / damit höchstgedachte Ihre Keyserliche Majestät bey deroselben durch rechtmässige vnd ordentliche Mittel erlangten Keyserthumb vnd Königreich erhalten / die Keyserliche Würde vnd Hochheit nicht laedirt / sondern vielmehr darbey vnd deroselben Lehenschafften / Recht vnd Gerechtigkeiten / so wol deren dahero rührenden Churfürsten Hochheit vnd Dignität geschützt werden möge: Zu welchem grossen vnnd hohen Werck aber ein einmütige Zusammensetzung / wo nicht aller / doch auff das wenigste der gehorsamen Stände deß Römischen Reichs gehörig / auff daß solches mit Ruhm vnd Ehren außgeführet / vnd der Zweck erreichet werde / den man allenthalben sich vorgesetzt. Mülhaussiche Assecuration wegen deß Religion-Friedens / vnd der Geistlichen Güter. Dieweil aber wegen allerhand vnter den Ständen eingerissenen Mißtrawens darzu schwerlich zu kommen vnd zu gelangen / es werde dann dasselbe / wo nicht gäntzlich / doch in etwas auff gehoben vnd gestillet / sonderlich aber deß Churfürsten zu Sachsen L. vnd Churfürstl. Gn. Andeuten nach / dem Ober: vnd Nider Sächsischẽ Crayß der Argwohn vnd sorgliche Gedancken benommen / als würde man dieselbe wegen jnnhabender Erß: vnd Stiffter sampt darzu gehörigen Gütern mit Gewalt vberziehen / vergwaltigen / vnd deren de facto entsetzen vnd destituiren. Welches durch kein besser Mittel geschehen vnd erfolgen köndte / dann durch genugsame Versicherung vnnd Assecuration / vnd Wir oben benandte solches alles erwogen / auch für vns selbst geneigt / alle vnd jede vnsere Mit Stände zu favorisiren / vnd bey der Keyserlichen Majestät schuldiger Devotion / so viel an vns ist / zu erhalten: So haben Wir deß Churfürsten von Sachsen Liebd. vnd Churfürstl. Gn zu freundlichsten vnd vnderthänigsten Ehren vnd Gefallen / jedoch mit außdrücklicher Reservation deß hochbethewerten Religion-Friedens / vnnd darein verleibten Geistlichen Vorbehalts / durch nachfolgende Assecuration / gedachte Stände deß Ober: vnd Nider Sächsischen Erayses der Augspurgischen Confession zugethan versichern / vnnd dardurch allen Argwohn benehmen wöllen. Assecuriren vnd versichern vor Vns / Vnsere Nachkommẽ / vnd alle andere Catholische Stände / solche Weltliche Innhabere der Ertz: vnnd Stiffter / sampt darzu gehörigen Gütern / hiemit vnd in bester Form vnnd Maß es geschehen soll vnd kan / woferrn sie es mit Ihrer Keyserl. Majestät so wol bey jetzigem jnnheimischen Vnwesen / als zukünfftigen Fällen / so den Rechten vnd Reichs Constitutionen zuwider lauffen möchten / trewlich halten / vnd wider alle deroselben Widerwärtige gebührende Assistentz leysten / vnd gegen dieselbe weder directè noch obliquè jchtwas wi-

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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 342. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/393>, abgerufen am 22.11.2024.