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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Majest. die Papistischen ligirten Stände / vnnd auch gegen Ew. Churfürstlichen Gn. gethanen vertrewlichen Communicationen / Brieffe vnd Vorträge / genugsamb außweissen vnd bezeugen.

Zu Erlangung nun obgedachter Pacification / vnnd gütlicher Total Beylegung dieser beschwerlichen Sachen / das ist / so wol deß schädlichen Mißverstands im Reich zwischen den Ständen einer oder ander Religion / als auch der Böheim schen vnnd deroselben angehenden Sachen / wirde es verhoffentlich an Mitteln / so wenig als an Mittlern ermangeln / inmassen der Mittel von Keyserlicher Majestät Abgesandten wol selbst gedacht worden / vnd Mittler würden / sich wol ausserhalb als jnnerhalb deß Reichs nicht allein leicht finden / sondern sich auch wol selbst praesentiren / nur daß man in Zeiten / vnd ehe die Gemüther ex continuatione facti zu sehr erhitzet / das eine darzu thue / vnd sich darumb bemühe / wie dann in specie von beyden löblichen Königen in Franckreich vnd Groß Britannien Ihrer Fürstlichen Gnaden genugsame Nachrichtung geben können / insonderheit hat Frankreich in zweyen vnterschiedlichen Schreiben / sich nicht allein durch Ordinarj / sondern auch Extraordinarj Gesandten solcher friedlichen Tractation beyzuwohnen / gegen Ihrer Fürstlichen Gnaden erbotten / wie dann die Extracten derselben Schreiben Churfürstlicher Gnaden zu Mayntz communicirt worden seynd. Solte nun ein solches von der Gnade Gottes noch einziges scheinendes Mittel negligirt vnd auß der Acht gelassen werden / so haben Ewer Churfürstlichen Gnaden hochvernünfftig leicht zu ermessen / was alsdann entstehen / vnd wie schwer es den jenigen / so diß Mittel gewüßt / vnnd gleichwol nicht fördern helffen wöllen / zuverantworten haben würden.

Dieses ist das jenige / so Ihre Fürstliche Gnaden auß Trieb ihres Gewissens vor Gott vnd der Pflicht / damit sie dem Evangelischen Wesen / vnd insonderheit dem löblichen Churfürstlichen Hauß Sachsen / so wol der nahenden Blutverwandtnuß / als geschwornen Erb Verbrüderung halben sich zugethan befinden / auß getrewem Hertzen erinnern zu lassen nicht fürüber gekondt haben.

Bitten / Ewer Churfürstliche Gnaden wöllen diese ihre Trewhertzige / vnd mit dem lieben Vatterlandt vnd dem Evangelischen Wesen wolgemeynte Erinnerung nicht allein nicht vbel deuten / sondern auch wie sich dieselbe belieben vnnd gefallen lassen / vnd ob nicht noch gütliche Pacification statt finden könne oder möge / freundtlich durch mich zur Widerantwort berichten lassen wölle / etc.

Hierauff hat der Churfürst von Sachsen dem Churfürsten von Sachsen Antwort auff Landgraff Moritzen von Hessen Erinnerung. Landgraffen also zugeschrieben:

Hochgeborner Fürst / rc. Ewer Liebd geheimen Raht vnnd Hoffmarschalcken Dieterichen von der Werder haben wir / seinem Angeben nach / allein persönlich gehört / vnd von demselben / was E. Leibd / rc. bey vns anzubringen / vnd zu erinnern ihme auffgetragen / rc. verstanden.

Wie wir vns nun der gethanen Begrüssung freundlich bedancken / rc. also vermercken wir E. Liebd freundliche / wegen innstehenden angedeuteten Tag zu Mülhaussen gethane Erinnerung vnd Anermahnung sondern allen Zweifel / auß gutem Hertzen her geflossen.

Achten aber dieselbe vnzeitig vnd dahero vnnötig / dieweil wir vns nicht mit solchen Leuten zusammen betagt / die dergleichen hoch schädliche vnd gefährliche Consilia führen / wie Ew. Landeuten / sondern mit vnsern Mit Churfürsten vnd solchen Potentaten / denen neben vns die Wolfahrt deß Heiligen Römischen Reichs angelegen / vnd nichts anders begehren / als daß beständige Ruhe vnnd Friede widerumb möchte gebracht / vnd gute Verständnuß angerichtet werden / vnd zwar nicht auß eigenen Bewegnussen / sondern wegen tragenden hohen Churfürstlichen Ampts / sonderbaren auffgerichten Churfürstlichen Vereinigung / vnd darauff geleysteter hoher schwerer Pflicht zu berahtschlagen / wie die grosse in dem Königreich Böhmen / vnd interessirten Landen entstandene vberhandt genommene / vnd in das Heilige Römische Reich sich geflochtene Vnruhe gestillet / dem liechter Lohe brennenden Fewer gewehret / der Römischen Keyserlichen Majestät Hohheit vnd Authorität erhalten / vnd aller Vorweiß vnd nachtheilige Nachreden von vns den Churfürsten abgewendet / vnd frembden Nationen sich darein zu mischen / vorgebawet werden möge.

Wir haben auch an vnserm Ort bißhero solche Consilia geführet / die mehr zu Fried vnnd Ruhe / als zu einiger Weiterung gerichtet gewesen / dessen vns dann auch vnser Mißgönstige müssen Zeugnuß geben / dahero wir mit solchen harten vnd fast bedröwlichen Erinnerungen hetten billicher verschonet dann molestirt werden sollen. Alldieweil wir in vnser bißhero geführten Regierung gleichwol so viel erlernet / daß wir ohne harte Anermahnung wol wissen / was wir thun / lassen / vnd wie wir vnser tragendes Churfürstlichen Ampts / bey solchen sorglichen vnd betrübten Zeiten gebrauchen sollen. Wir stellen es aber vor diß mahl an seinen Ort / schreiben es alles jetziger vnruhiger Zeit zu / vnd wöllen nicht weniger das jenige thun vnd leysten / was wir gegen Gott dem Allmächtigen / Römischer Keyserlicher Majestät / als vnser vorgesetzten höchsten Obrigkeit / vnd allen getrewen eyferigen Ständen deß Reichs getrawen zuverantworten: an jhrem Ort werden sich Ewer L. befleissigen / bey andern / da es nötig / Erinnerung zuthun / daß man darauff bedacht seyn wölle / wie das Heilige Römische Reich in seinen Gliedern möge erhalten / deß Haupts Hochheit vnnd Authorität conservirt, vnd ein jeder bey dem jenigen so jhme zustehet / Innhalts vnd Vermög der Königlichen Majestät in Franckreich sub dato den zehenden Januarij / dieses Jahrs / an E. L. gethanen Schreiben gehandhabt werden / dardurch wirdt man zu Fried vnd Ruhe leichtlich kommen vnd gelangen: Im widrigen Fall aber ist sich freylich anders nichts den lauter Vnruhe zubefahren / darzu wir zwar vnsers theils keine Lust vnd Liebe

Majest. die Papistischen ligirten Stände / vnnd auch gegen Ew. Churfürstlichẽ Gn. gethanen vertrewlichen Communicationen / Brieffe vnd Vorträge / genugsamb außweissen vnd bezeugen.

Zu Erlangung nun obgedachter Pacification / vnnd gütlicher Total Beylegung dieser beschwerlichen Sachen / das ist / so wol deß schädlichen Mißverstands im Reich zwischen den Ständen einer oder ander Religion / als auch der Böheim schen vnnd deroselben angehenden Sachen / wirde es verhoffentlich an Mitteln / so wenig als an Mittlern ermangeln / inmassen der Mittel von Keyserlicher Majestät Abgesandtẽ wol selbst gedacht worden / vnd Mittler würden / sich wol ausserhalb als jnnerhalb deß Reichs nicht allein leicht finden / sondern sich auch wol selbst praesentiren / nur daß man in Zeiten / vnd ehe die Gemüther ex continuatione facti zu sehr erhitzet / das eine darzu thue / vnd sich darumb bemühe / wie dann in specie von beyden löblichen Königen in Franckreich vnd Groß Britannien Ihrer Fürstlichen Gnaden genugsame Nachrichtung geben können / insonderheit hat Frankreich in zweyen vnterschiedlichen Schreiben / sich nicht allein durch Ordinarj / sondern auch Extraordinarj Gesandten solcher friedlichen Tractation beyzuwohnen / gegen Ihrer Fürstlichen Gnaden erbotten / wie dann die Extracten derselben Schreiben Churfürstlicher Gnaden zu Mayntz communicirt worden seynd. Solte nun ein solches von der Gnade Gottes noch einziges scheinendes Mittel negligirt vnd auß der Acht gelassen werden / so haben Ewer Churfürstlichen Gnaden hochvernünfftig leicht zu ermessen / was alsdann entstehen / vnd wie schwer es den jenigen / so diß Mittel gewüßt / vnnd gleichwol nicht fördern helffen wöllen / zuverantworten haben würden.

Dieses ist das jenige / so Ihre Fürstliche Gnaden auß Trieb ihres Gewissens vor Gott vnd der Pflicht / damit sie dem Evangelischen Wesen / vnd insonderheit dem löblichen Churfürstlichen Hauß Sachsen / so wol der nahendẽ Blutverwandtnuß / als geschwornen Erb Verbrüderung halben sich zugethan befinden / auß getrewem Hertzen erinnern zu lassen nicht fürüber gekondt haben.

Bitten / Ewer Churfürstliche Gnaden wöllen diese ihre Trewhertzige / vnd mit dem lieben Vatterlandt vnd dem Evangelischen Wesen wolgemeynte Erinnerung nicht allein nicht vbel deuten / sondern auch wie sich dieselbe belieben vnnd gefallen lassen / vnd ob nicht noch gütliche Pacification statt finden könne oder möge / freundtlich durch mich zur Widerantwort berichten lassen wölle / etc.

Hierauff hat der Churfürst von Sachsen dem Churfürstẽ von Sachsen Antwort auff Landgraff Moritzen von Hessen Erinnerung. Landgraffen also zugeschrieben:

Hochgeborner Fürst / rc. Ewer Liebd geheimen Raht vnnd Hoffmarschalcken Dieterichen von der Werder haben wir / seinem Angeben nach / allein persönlich gehört / vnd von demselben / was E. Leibd / rc. bey vns anzubringen / vnd zu erinnern ihme auffgetragen / rc. verstanden.

Wie wir vns nun der gethanen Begrüssung freundlich bedancken / rc. also vermercken wir E. Liebd freundliche / wegen innstehenden angedeuteten Tag zu Mülhaussen gethane Erinnerung vñ Anermahnung sondern allen Zweifel / auß gutem Hertzen her geflossen.

Achten aber dieselbe vnzeitig vnd dahero vnnötig / dieweil wir vns nicht mit solchen Leuten zusammen betagt / die dergleichen hoch schädliche vnd gefährliche Consilia führen / wie Ew. Landeuten / sondern mit vnsern Mit Churfürsten vnd solchen Potentaten / denen neben vns die Wolfahrt deß Heiligen Römischen Reichs angelegẽ / vnd nichts anders begehren / als daß beständige Ruhe vnnd Friede widerumb möchte gebracht / vnd gute Verständnuß angerichtet werden / vnd zwar nicht auß eigenen Bewegnussen / sondern wegen tragenden hohen Churfürstlichen Ampts / sonderbaren auffgerichten Churfürstlichen Vereinigung / vnd darauff geleysteter hoher schwerer Pflicht zu berahtschlagen / wie die grosse in dem Königreich Böhmen / vnd interessirten Landen entstandene vberhandt genommene / vnd in das Heilige Römische Reich sich geflochtene Vnruhe gestillet / dem liechter Lohe brennenden Fewer gewehret / der Römischen Keyserlichen Majestät Hohheit vnd Authorität erhalten / vnd aller Vorweiß vnd nachtheilige Nachreden von vns den Churfürstẽ abgewendet / vnd frembden Nationẽ sich darein zu mischen / vorgebawet werden möge.

Wir haben auch an vnserm Ort bißhero solche Consilia geführet / die mehr zu Fried vnnd Ruhe / als zu einiger Weiterung gerichtet gewesen / dessen vns dann auch vnser Mißgönstige müssen Zeugnuß geben / dahero wir mit solchen harten vnd fast bedröwlichen Erinnerungen hetten billicher verschonet dann molestirt werden sollen. Alldieweil wir in vnser bißhero geführten Regierung gleichwol so viel erlernet / daß wir ohne harte Anermahnung wol wissen / was wir thun / lassen / vnd wie wir vnser tragendes Churfürstlichen Ampts / bey solchen sorglichen vnd betrübten Zeiten gebrauchen sollen. Wir stellen es aber vor diß mahl an seinen Ort / schreiben es alles jetziger vnruhiger Zeit zu / vnd wöllen nicht weniger das jenige thun vnd leysten / was wir gegen Gott dem Allmächtigen / Römischer Keyserlicher Majestät / als vnser vorgesetzten höchsten Obrigkeit / vnd allen getrewen eyferigen Ständen deß Reichs getrawen zuverantworten: an jhrem Ort werden sich Ewer L. befleissigẽ / bey andern / da es nötig / Erinnerung zuthun / daß man darauff bedacht seyn wölle / wie das Heilige Römische Reich in seinen Gliedern möge erhalten / deß Haupts Hochheit vnnd Authorität conservirt, vnd ein jeder bey dem jenigen so jhme zustehet / Innhalts vnd Vermög der Königlichen Majestät in Franckreich sub dato den zehenden Januarij / dieses Jahrs / an E. L. gethanen Schreiben gehandhabt werden / dardurch wirdt man zu Fried vnd Ruhe leichtlich kommen vnd gelangen: Im widrigen Fall aber ist sich freylich anders nichts den lauter Vnruhe zubefahren / darzu wir zwar vnsers theils keine Lust vnd Liebe

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Majest. die                      Papistischen ligirten Stände / vnnd auch gegen Ew. Churfürstliche&#x0303; Gn.                      gethanen vertrewlichen Communicationen / Brieffe vnd Vorträge / genugsamb                      außweissen vnd bezeugen.</p>
          <p>Zu Erlangung nun obgedachter Pacification / vnnd gütlicher Total Beylegung dieser                      beschwerlichen Sachen / das ist / so wol deß schädlichen Mißverstands im Reich                      zwischen den Ständen einer oder ander Religion / als auch der Böheim schen vnnd                      deroselben angehenden Sachen / wirde es verhoffentlich an Mitteln / so wenig als                      an Mittlern ermangeln / inmassen der Mittel von Keyserlicher Majestät                      Abgesandte&#x0303; wol selbst gedacht worden / vnd Mittler würden / sich wol                      ausserhalb als jnnerhalb deß Reichs nicht allein leicht finden / sondern sich                      auch wol selbst praesentiren / nur daß man in Zeiten / vnd ehe die Gemüther ex                      continuatione facti zu sehr erhitzet / das eine darzu thue / vnd sich darumb                      bemühe / wie dann in specie von beyden löblichen Königen in Franckreich vnd Groß                      Britannien Ihrer Fürstlichen Gnaden genugsame Nachrichtung geben können /                      insonderheit hat Frankreich in zweyen vnterschiedlichen Schreiben / sich nicht                      allein durch Ordinarj / sondern auch Extraordinarj Gesandten solcher friedlichen                      Tractation beyzuwohnen / gegen Ihrer Fürstlichen Gnaden erbotten / wie dann die                      Extracten derselben Schreiben Churfürstlicher Gnaden zu Mayntz communicirt                      worden seynd. Solte nun ein solches von der Gnade Gottes noch einziges                      scheinendes Mittel negligirt vnd auß der Acht gelassen werden / so haben Ewer                      Churfürstlichen Gnaden hochvernünfftig leicht zu ermessen / was alsdann                      entstehen / vnd wie schwer es den jenigen / so diß Mittel gewüßt / vnnd                      gleichwol nicht fördern helffen wöllen / zuverantworten haben würden.</p>
          <p>Dieses ist das jenige / so Ihre Fürstliche Gnaden auß Trieb ihres Gewissens vor                      Gott vnd der Pflicht / damit sie dem Evangelischen Wesen / vnd insonderheit dem                      löblichen Churfürstlichen Hauß Sachsen / so wol der nahende&#x0303; Blutverwandtnuß /                      als geschwornen Erb Verbrüderung halben sich zugethan befinden / auß getrewem                      Hertzen erinnern zu lassen nicht fürüber gekondt haben.</p>
          <p>Bitten / Ewer Churfürstliche Gnaden wöllen diese ihre Trewhertzige / vnd mit dem                      lieben Vatterlandt vnd dem Evangelischen Wesen wolgemeynte Erinnerung nicht                      allein nicht vbel deuten / sondern auch wie sich dieselbe belieben vnnd gefallen                      lassen / vnd ob nicht noch gütliche Pacification statt finden könne oder möge /                      freundtlich durch mich zur Widerantwort berichten lassen wölle / etc.</p>
          <p>Hierauff hat der Churfürst von Sachsen dem <note place="left">                      Churfürste&#x0303; von Sachsen Antwort auff Landgraff Moritzen von Hessen                          Erinnerung.</note> Landgraffen also zugeschrieben:</p>
          <p>Hochgeborner Fürst / rc. Ewer Liebd geheimen Raht vnnd Hoffmarschalcken                      Dieterichen von der Werder haben wir / seinem Angeben nach / allein persönlich                      gehört / vnd von demselben / was E. Leibd / rc. bey vns anzubringen / vnd zu                      erinnern ihme auffgetragen / rc. verstanden.</p>
          <p>Wie wir vns nun der gethanen Begrüssung freundlich bedancken / rc. also                      vermercken wir E. Liebd freundliche / wegen innstehenden angedeuteten Tag zu                      Mülhaussen gethane Erinnerung vn&#x0303; Anermahnung sondern allen                      Zweifel / auß gutem Hertzen her geflossen.</p>
          <p>Achten aber dieselbe vnzeitig vnd dahero vnnötig / dieweil wir vns nicht mit                      solchen Leuten zusammen betagt / die dergleichen hoch schädliche vnd gefährliche                      Consilia führen / wie Ew. Landeuten / sondern mit vnsern Mit Churfürsten vnd                      solchen Potentaten / denen neben vns die Wolfahrt deß Heiligen Römischen Reichs                      angelege&#x0303; / vnd nichts anders begehren / als daß beständige Ruhe vnnd Friede                      widerumb möchte gebracht / vnd gute Verständnuß angerichtet werden / vnd zwar                      nicht auß eigenen Bewegnussen / sondern wegen tragenden hohen Churfürstlichen                      Ampts / sonderbaren auffgerichten Churfürstlichen Vereinigung / vnd darauff                      geleysteter hoher schwerer Pflicht zu berahtschlagen / wie die grosse in dem                      Königreich Böhmen / vnd interessirten Landen entstandene vberhandt genommene /                      vnd in das Heilige Römische Reich sich geflochtene Vnruhe gestillet / dem                      liechter Lohe brennenden Fewer gewehret / der Römischen Keyserlichen Majestät                      Hohheit vnd Authorität erhalten / vnd aller Vorweiß vnd nachtheilige Nachreden                      von vns den Churfürste&#x0303; abgewendet / vnd frembden Natione&#x0303; sich darein zu                      mischen / vorgebawet werden möge.</p>
          <p>Wir haben auch an vnserm Ort bißhero solche Consilia geführet / die mehr zu Fried                      vnnd Ruhe / als zu einiger Weiterung gerichtet gewesen / dessen vns dann auch                      vnser Mißgönstige müssen Zeugnuß geben / dahero wir mit solchen harten vnd fast                      bedröwlichen Erinnerungen hetten billicher verschonet dann molestirt werden                      sollen. Alldieweil wir in vnser bißhero geführten Regierung gleichwol so viel                      erlernet / daß wir ohne harte Anermahnung wol wissen / was wir thun / lassen /                      vnd wie wir vnser tragendes Churfürstlichen Ampts / bey solchen sorglichen vnd                      betrübten Zeiten gebrauchen sollen. Wir stellen es aber vor diß mahl an seinen                      Ort / schreiben es alles jetziger vnruhiger Zeit zu / vnd wöllen nicht weniger                      das jenige thun vnd leysten / was wir gegen Gott dem Allmächtigen / Römischer                      Keyserlicher Majestät / als vnser vorgesetzten höchsten Obrigkeit / vnd allen                      getrewen eyferigen Ständen deß Reichs getrawen zuverantworten: an jhrem Ort                      werden sich Ewer L. befleissige&#x0303; / bey andern / da es nötig / Erinnerung                      zuthun / daß man darauff bedacht seyn wölle / wie das Heilige Römische Reich in                      seinen Gliedern möge erhalten / deß Haupts Hochheit vnnd Authorität conservirt,                      vnd ein jeder bey dem jenigen so jhme zustehet / Innhalts vnd Vermög der                      Königlichen Majestät in Franckreich sub dato den zehenden Januarij / dieses                      Jahrs / an E. L. gethanen Schreiben gehandhabt werden / dardurch wirdt man zu                      Fried vnd Ruhe leichtlich kommen vnd gelangen: Im widrigen Fall aber ist sich                      freylich anders nichts den lauter Vnruhe zubefahren / darzu wir zwar vnsers                      theils keine Lust vnd Liebe
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[341/0392] Majest. die Papistischen ligirten Stände / vnnd auch gegen Ew. Churfürstlichẽ Gn. gethanen vertrewlichen Communicationen / Brieffe vnd Vorträge / genugsamb außweissen vnd bezeugen. Zu Erlangung nun obgedachter Pacification / vnnd gütlicher Total Beylegung dieser beschwerlichen Sachen / das ist / so wol deß schädlichen Mißverstands im Reich zwischen den Ständen einer oder ander Religion / als auch der Böheim schen vnnd deroselben angehenden Sachen / wirde es verhoffentlich an Mitteln / so wenig als an Mittlern ermangeln / inmassen der Mittel von Keyserlicher Majestät Abgesandtẽ wol selbst gedacht worden / vnd Mittler würden / sich wol ausserhalb als jnnerhalb deß Reichs nicht allein leicht finden / sondern sich auch wol selbst praesentiren / nur daß man in Zeiten / vnd ehe die Gemüther ex continuatione facti zu sehr erhitzet / das eine darzu thue / vnd sich darumb bemühe / wie dann in specie von beyden löblichen Königen in Franckreich vnd Groß Britannien Ihrer Fürstlichen Gnaden genugsame Nachrichtung geben können / insonderheit hat Frankreich in zweyen vnterschiedlichen Schreiben / sich nicht allein durch Ordinarj / sondern auch Extraordinarj Gesandten solcher friedlichen Tractation beyzuwohnen / gegen Ihrer Fürstlichen Gnaden erbotten / wie dann die Extracten derselben Schreiben Churfürstlicher Gnaden zu Mayntz communicirt worden seynd. Solte nun ein solches von der Gnade Gottes noch einziges scheinendes Mittel negligirt vnd auß der Acht gelassen werden / so haben Ewer Churfürstlichen Gnaden hochvernünfftig leicht zu ermessen / was alsdann entstehen / vnd wie schwer es den jenigen / so diß Mittel gewüßt / vnnd gleichwol nicht fördern helffen wöllen / zuverantworten haben würden. Dieses ist das jenige / so Ihre Fürstliche Gnaden auß Trieb ihres Gewissens vor Gott vnd der Pflicht / damit sie dem Evangelischen Wesen / vnd insonderheit dem löblichen Churfürstlichen Hauß Sachsen / so wol der nahendẽ Blutverwandtnuß / als geschwornen Erb Verbrüderung halben sich zugethan befinden / auß getrewem Hertzen erinnern zu lassen nicht fürüber gekondt haben. Bitten / Ewer Churfürstliche Gnaden wöllen diese ihre Trewhertzige / vnd mit dem lieben Vatterlandt vnd dem Evangelischen Wesen wolgemeynte Erinnerung nicht allein nicht vbel deuten / sondern auch wie sich dieselbe belieben vnnd gefallen lassen / vnd ob nicht noch gütliche Pacification statt finden könne oder möge / freundtlich durch mich zur Widerantwort berichten lassen wölle / etc. Hierauff hat der Churfürst von Sachsen dem Landgraffen also zugeschrieben: Churfürstẽ von Sachsen Antwort auff Landgraff Moritzen von Hessen Erinnerung. Hochgeborner Fürst / rc. Ewer Liebd geheimen Raht vnnd Hoffmarschalcken Dieterichen von der Werder haben wir / seinem Angeben nach / allein persönlich gehört / vnd von demselben / was E. Leibd / rc. bey vns anzubringen / vnd zu erinnern ihme auffgetragen / rc. verstanden. Wie wir vns nun der gethanen Begrüssung freundlich bedancken / rc. also vermercken wir E. Liebd freundliche / wegen innstehenden angedeuteten Tag zu Mülhaussen gethane Erinnerung vñ Anermahnung sondern allen Zweifel / auß gutem Hertzen her geflossen. Achten aber dieselbe vnzeitig vnd dahero vnnötig / dieweil wir vns nicht mit solchen Leuten zusammen betagt / die dergleichen hoch schädliche vnd gefährliche Consilia führen / wie Ew. Landeuten / sondern mit vnsern Mit Churfürsten vnd solchen Potentaten / denen neben vns die Wolfahrt deß Heiligen Römischen Reichs angelegẽ / vnd nichts anders begehren / als daß beständige Ruhe vnnd Friede widerumb möchte gebracht / vnd gute Verständnuß angerichtet werden / vnd zwar nicht auß eigenen Bewegnussen / sondern wegen tragenden hohen Churfürstlichen Ampts / sonderbaren auffgerichten Churfürstlichen Vereinigung / vnd darauff geleysteter hoher schwerer Pflicht zu berahtschlagen / wie die grosse in dem Königreich Böhmen / vnd interessirten Landen entstandene vberhandt genommene / vnd in das Heilige Römische Reich sich geflochtene Vnruhe gestillet / dem liechter Lohe brennenden Fewer gewehret / der Römischen Keyserlichen Majestät Hohheit vnd Authorität erhalten / vnd aller Vorweiß vnd nachtheilige Nachreden von vns den Churfürstẽ abgewendet / vnd frembden Nationẽ sich darein zu mischen / vorgebawet werden möge. Wir haben auch an vnserm Ort bißhero solche Consilia geführet / die mehr zu Fried vnnd Ruhe / als zu einiger Weiterung gerichtet gewesen / dessen vns dann auch vnser Mißgönstige müssen Zeugnuß geben / dahero wir mit solchen harten vnd fast bedröwlichen Erinnerungen hetten billicher verschonet dann molestirt werden sollen. Alldieweil wir in vnser bißhero geführten Regierung gleichwol so viel erlernet / daß wir ohne harte Anermahnung wol wissen / was wir thun / lassen / vnd wie wir vnser tragendes Churfürstlichen Ampts / bey solchen sorglichen vnd betrübten Zeiten gebrauchen sollen. Wir stellen es aber vor diß mahl an seinen Ort / schreiben es alles jetziger vnruhiger Zeit zu / vnd wöllen nicht weniger das jenige thun vnd leysten / was wir gegen Gott dem Allmächtigen / Römischer Keyserlicher Majestät / als vnser vorgesetzten höchsten Obrigkeit / vnd allen getrewen eyferigen Ständen deß Reichs getrawen zuverantworten: an jhrem Ort werden sich Ewer L. befleissigẽ / bey andern / da es nötig / Erinnerung zuthun / daß man darauff bedacht seyn wölle / wie das Heilige Römische Reich in seinen Gliedern möge erhalten / deß Haupts Hochheit vnnd Authorität conservirt, vnd ein jeder bey dem jenigen so jhme zustehet / Innhalts vnd Vermög der Königlichen Majestät in Franckreich sub dato den zehenden Januarij / dieses Jahrs / an E. L. gethanen Schreiben gehandhabt werden / dardurch wirdt man zu Fried vnd Ruhe leichtlich kommen vnd gelangen: Im widrigen Fall aber ist sich freylich anders nichts den lauter Vnruhe zubefahren / darzu wir zwar vnsers theils keine Lust vnd Liebe

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 341. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/392>, abgerufen am 22.11.2024.