Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.vnd vors vierte consideriren, wann sie sich zu vndertruckung deß New erwöhlten vnnd gecrönten gehuldigten Königs / vnnd dessen Recht glaubige Vnderthanen würden gebrauchen lassen / daß alsdann Ihr. Churfürstl. Gn. Landt vnd Leute / mit viel beschwerlichen Durchzügen / vnnd sonderlich von deren Seiten / so Keyserliche Majest. zu Hülffe kommen / belästiget vnd beängstiget würden / dann einmal gewiß / wann es darzu kommen solte / man würde jenes Orts die Pässe dero gestalt beschliessen / vnd zu halten / daß obbesagtes Keyserl. Majestät zu Hülff kommendes Kriegsvolck notwendig Ew. Churf. Gn. Land Durchzügen / vnd auff dieselbige zugeführt werden müßte. 5. Vnd da vors fünffte der Gegentheil im geringsten Lufft vnd servitet fühlen solte / wirdt es wol nirgend seine revange lieber als E. Churf. G. nehmen / vmb dieser dreyen Vrsachen willen: erstlich / weil E. Churfürstl. Gn. Land solchen Einfällen vnd irruptionibus am nechsten gesessen vnd angewendet. Zum andern / weil die gantze Sach auffs Religionswesen gesetzt / Ew. Churfürst. Gn. auch ein Religionsverwandter / vnnd gleichwol hoc scopo seposito gegen sie procedirten / so würden sie dasselbe dermassen exacerbiren / daß sie ihre vindictam eher allhie / als anderswo suchen dörfften. Zum dritten / sie würden auch vermeynen / es were ihnen an der Zurück: vnd Abzahlung Ewer Churfürstl. Gn. als anderswo gelegen seyn / dann wann das Spiel recht angehen solte / so würden die Geistlichen von Bayern sonsten Werck genug am Rocken finden / daß sie sich also vor keinem mehr / als Ewer Churfürstl. Gn. zu förchten hetten. Nun gibt es die Natur / daß wann man sich in Kriegszeiten am meisten zu förchten / da opponirt man sich auch am stärcksten. 6. Vnd dörffte also vors sechste / maior pars, & vera moles belli an E. Churfürstl. Gn. Gräntzen zum wenigsten / wo nicht gar in E. Churfürstl. Gn. Landen (da Gott vor sey) devolvirt vnnd gewältzet werden. 7. Vber diß / zum siebenden / däucht J. Fürstl. Gn. diß noch die gröste Gefahr seyn / daß dannenhero ein vberauß vnaußlößlich odium zwischen den beyden Churfürstlichen Häussern / Pfaltz vnd Sachsen / entstehen vnnd erwachsen würde / daß Chur Pfaltz darfür halten möchte / man hette derselben ex mera aemulatione, ihrer Erhöhung vnd Königlichen Dignität mißgönnet / da doch Sie selbst sich darzu nicht gedrungen / vnd ihren allerselts in Schrisfften / vnnd sonsten an Tag gegeben vorgeben nach / die Macht ambiiret, viel weniger dieselbe gereitzet vnnd gelocket / noch durch einige Practick auff sich devolviret / sondern haben es für ein purum donum Dei, vnnd absonderliche Schickung deß Allerhöchsten halten vnd erkennen müssen / dannenhero sie dann bewogen dieselbe anzunehmen / vnnd sonderlich / weil durch solche Gelegenheit ein stattlich Mittel zu Handen kommen / das Evangelische Religionswesen / so deren Orten hart gedrängt gewesen / zu secundiren / vnd widerumb auffzurichten / in welchem Beginnen dann sie vtelmehr / ihrem Vermuhten nach / Ewer Churfürstl. Gnad. applausum quam dissensum, succursum quam occursum erwarten sollen / wie dann Ewer Churfürstl. Gnaden gewißlich / da die Wahl auff Sie gefallen were / zu Chur Pfaltz sich versehen gehabt hetten: es würde sich auch gedacht odium, wann auch schon ein stattliche Victoria auff Ew. Churfürstl. Gn. seiten erfolgen solte / sich keines wegs auffheben lassen / sondern sich vielmehr zur perpetuation vnd schädlichen Verlängerung anlassen. 8. Vnd müßte dann / vors achte / hierauß ein stetswehrende Trennung deß Churfürstl. Collegii auß demselben suspensio & mutatio, mit stetswehrender Vnsicherheit vnd Spendirung aller Kräfften deß H. Römischen Reiches / auch endlich die gäntzliche Zerbrechung vnd Vberhauff enwerffung desselben / vnd was dergleichen Inconvenientien ohnzehlichen mehr seyn / ergehen vnd erfolgen. Diesem grossen Vnheil nun were der gestalt Ihrer Fürstl. Gn. Trewhertzigen vnd warhafften Meynung nach / stattlich zu begegnen / wann Ew. Churfürstl. Gn. in terminis pacificis, wie bißhero von derselben löblichst geschehen / verblieben / vnnd sich deren Pontificiorum vnd andere hitzige Consiliorum, also vnd also weit nicht theil[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]afftig machten / sondern dieselben / wie sie den Gewissens / Verstands / vnd von Gott verliehenen Ansehens halben wol thun können / abwenden vnd decliniren, vnd allerley gütliche Versuch / Mittel an die Hand nehmen hülffen / dann dadurch würde nicht allein Ewer Churfürstl. Gn. vnd der Ihrigen beständige Sicherheit / sondern auch dem Evangelischen Wesen erwünschte vnnd gesundte Lufft gegeben / vnd Würde dasselbe durch Ew. Churf. Gn. alle jetzigen Außschlag / Lob vnd Danckwürdig erigirt, vnd in seinen vorigen Standt wider versetzt / würde auch sonsten in politico staru alles erwachsenes Vnheil / so wol iniustirt, als Prophansachen abgeschafft / vnd alle Heylsamkeit dargegen wider restabilirt vnd auffgerichtet. Vnd ob man je vorwenden wolte / daß dieses grosses Vnwesen zu keinem Religions Krieg angesehen / so ist doch dasselbe nicht scheinbar / inmassen männiglichen bewußt / daß vmb Bedrängnuß der Warheit willen sich diese Vnruhe entsponnen / sich nach List / durch Favor der jenigen / so der einigen oder andern Religion zugethan erhalte / sich auch wol / da sie mit dem Schwerdt auß geführet werden solte / also enden / vnd welcher Theil dem andern obsiegen wirdt / demselben die Regal seines Glaubens vorzuschreiben nicht vnderlassen werde: Ja es dörfften sich auch Ew. Churf. Gn. so wenig als andere Evangelische Correspondirende oder Vnirte / an der Keyserlichen Majest. Person / Ampt / Hohheit / vnd was deme mehr anhängig / ja geringsten vergreiffen / noch versündigen / dann gewißlich deren keines biß Dato gedachten Correspondirenden mit Warheit beygelegt werden kan / wie solches alles bißhero geführter Raht vnd That auch die Declarationes gegen Ihr. Keyserl. vnd vors vierte consideriren, wann sie sich zu vndertruckung deß New erwöhlten vnnd gecrönten gehuldigten Königs / vnnd dessen Recht glaubige Vnderthanen würden gebrauchẽ lassen / daß alsdann Ihr. Churfürstl. Gn. Landt vnd Leute / mit viel beschwerlichen Durchzügen / vnnd sonderlich von deren Seiten / so Keyserliche Majest. zu Hülffe kom̃en / belästiget vnd beängstiget würden / dann einmal gewiß / wann es darzu kommen solte / man würde jenes Orts die Pässe dero gestalt beschliessen / vnd zu halten / daß obbesagtes Keyserl. Majestät zu Hülff kommendes Kriegsvolck notwendig Ew. Churf. Gn. Land Durchzügen / vnd auff dieselbige zugeführt werden müßte. 5. Vnd da vors fünffte der Gegentheil im geringsten Lufft vnd servitet fühlen solte / wirdt es wol nirgend seine revange lieber als E. Churf. G. nehmen / vmb dieser dreyen Vrsachen willen: erstlich / weil E. Churfürstl. Gn. Land solchen Einfällen vnd irruptionibus am nechsten gesessen vnd angewendet. Zum andern / weil die gantze Sach auffs Religionswesen gesetzt / Ew. Churfürst. Gn. auch ein Religionsverwandter / vnnd gleichwol hoc scopo seposito gegen sie procedirten / so würden sie dasselbe dermassen exacerbiren / daß sie ihre vindictam eher allhie / als anderswo suchen dörfften. Zum dritten / sie würden auch vermeynen / es were ihnen an der Zurück: vnd Abzahlung Ewer Churfürstl. Gn. als anderswo gelegen seyn / dann wann das Spiel recht angehen solte / so würden die Geistlichen von Bayern sonsten Werck genug am Rocken finden / daß sie sich also vor keinem mehr / als Ewer Churfürstl. Gn. zu förchten hetten. Nun gibt es die Natur / daß wann man sich in Kriegszeiten am meisten zu förchten / da opponirt man sich auch am stärcksten. 6. Vnd dörffte also vors sechste / maior pars, & vera moles belli an E. Churfürstl. Gn. Gräntzen zum wenigsten / wo nicht gar in E. Churfürstl. Gn. Landen (da Gott vor sey) devolvirt vnnd gewältzet werden. 7. Vber diß / zum siebenden / däucht J. Fürstl. Gn. diß noch die gröste Gefahr seyn / daß dannenhero ein vberauß vnaußlößlich odium zwischen den beyden Churfürstlichen Häussern / Pfaltz vnd Sachsen / entstehen vnnd erwachsen würde / daß Chur Pfaltz darfür halten möchte / man hette derselben ex mera aemulatione, ihrer Erhöhung vnd Königlichen Dignität mißgönnet / da doch Sie selbst sich darzu nicht gedrungen / vnd ihren allerselts in Schrisfften / vnnd sonsten an Tag gegeben vorgeben nach / die Macht ambiiret, viel weniger dieselbe gereitzet vnnd gelocket / noch durch einige Practick auff sich devolviret / sondern haben es für ein purum donum Dei, vnnd absonderliche Schickung deß Allerhöchsten halten vnd erkennẽ müssen / dannenhero sie dann bewogen dieselbe anzunehmen / vnnd sonderlich / weil durch solche Gelegenheit ein stattlich Mittel zu Handen kommen / das Evangelische Religionswesen / so deren Orten hart gedrängt gewesen / zu secundiren / vnd widerumb auffzurichten / in welchem Beginnen dann sie vtelmehr / ihrem Vermuhten nach / Ewer Churfürstl. Gnad. applausum quam dissensum, succursum quam occursum erwarten sollen / wie dann Ewer Churfürstl. Gnaden gewißlich / da die Wahl auff Sie gefallen were / zu Chur Pfaltz sich versehen gehabt hetten: es würde sich auch gedacht odium, wann auch schon ein stattliche Victoria auff Ew. Churfürstl. Gn. seiten erfolgen solte / sich keines wegs auffheben lassen / sondern sich vielmehr zur perpetuation vnd schädlichen Verlängerung anlassen. 8. Vnd müßte dann / vors achte / hierauß ein stetswehrende Trennung deß Churfürstl. Collegii auß demselben suspensio & mutatio, mit stetswehrender Vnsicherheit vnd Spendirung aller Kräfften deß H. Römischen Reiches / auch endlich die gäntzliche Zerbrechung vñ Vberhauff enwerffung desselben / vnd was dergleichẽ Inconvenientien ohnzehlichen mehr seyn / ergehen vnd erfolgen. Diesem grossen Vnheil nun were der gestalt Ihrer Fürstl. Gn. Trewhertzigen vnd warhafften Meynung nach / stattlich zu begegnen / wann Ew. Churfürstl. Gn. in terminis pacificis, wie bißhero von derselben löblichst geschehen / verblieben / vnnd sich deren Pontificiorum vnd andere hitzige Consiliorum, also vñ also weit nicht theil[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]afftig machten / sondern dieselbẽ / wie sie den Gewissens / Verstands / vnd von Gott verliehenen Ansehens halben wol thun können / abwenden vnd decliniren, vnd allerley gütliche Versuch / Mittel an die Hand nehmen hülffen / dann dadurch würde nicht allein Ewer Churfürstl. Gn. vnd der Ihrigen beständige Sicherheit / sondern auch dem Evangelischen Wesen erwünschte vnnd gesundte Lufft gegeben / vnd Würde dasselbe durch Ew. Churf. Gn. alle jetzigen Außschlag / Lob vnd Danckwürdig erigirt, vnd in seinen vorigen Standt wider versetzt / würde auch sonsten in politico staru alles erwachsenes Vnheil / so wol iniustirt, als Prophansachen abgeschafft / vnd alle Heylsamkeit dargegen wider restabilirt vnd auffgerichtet. Vnd ob man je vorwenden wolte / daß dieses grosses Vnwesen zu keinem Religions Krieg angesehen / so ist doch dasselbe nicht scheinbar / inmassen männiglichen bewußt / daß vmb Bedrängnuß der Warheit willen sich diese Vnruhe entsponnen / sich nach List / durch Favor der jenigen / so der einigen oder andern Religion zugethan erhalte / sich auch wol / da sie mit dem Schwerdt auß geführet werdẽ solte / also enden / vnd welcher Theil dem andern obsiegen wirdt / demselben die Regal seines Glaubens vorzuschreiben nicht vnderlassen werde: Ja es dörfften sich auch Ew. Churf. Gn. so wenig als andere Evangelische Correspondirende oder Vnirte / an der Keyserlichen Majest. Person / Ampt / Hohheit / vnd was deme mehr anhängig / ja geringsten vergreiffen / noch versündigen / dann gewißlich deren keines biß Dato gedachten Correspondirenden mit Warheit beygelegt werden kan / wie solches alles bißhero geführter Raht vnd That auch die Declarationes gegen Ihr. Keyserl. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0391" n="340"/> vnd vors vierte consideriren, wann sie sich zu vndertruckung deß New erwöhlten vnnd gecrönten gehuldigten Königs / vnnd dessen Recht glaubige Vnderthanen würden gebrauchẽ lassen / daß alsdann Ihr. Churfürstl. Gn. Landt vnd Leute / mit viel beschwerlichen Durchzügen / vnnd sonderlich von deren Seiten / so Keyserliche Majest. zu Hülffe kom̃en / belästiget vnd beängstiget würden / dann einmal gewiß / wann es darzu kommen solte / man würde jenes Orts die Pässe dero gestalt beschliessen / vnd zu halten / daß obbesagtes Keyserl. Majestät zu Hülff kommendes Kriegsvolck notwendig Ew. Churf. Gn. Land Durchzügen / vnd auff dieselbige zugeführt werden müßte.</p> <p>5. Vnd da vors fünffte der Gegentheil im geringsten Lufft vnd servitet fühlen solte / wirdt es wol nirgend seine revange lieber als E. Churf. G. nehmen / vmb dieser dreyen Vrsachen willen: erstlich / weil E. Churfürstl. Gn. Land solchen Einfällen vnd irruptionibus am nechsten gesessen vnd angewendet.</p> <p>Zum andern / weil die gantze Sach auffs Religionswesen gesetzt / Ew. Churfürst. Gn. auch ein Religionsverwandter / vnnd gleichwol hoc scopo seposito gegen sie procedirten / so würden sie dasselbe dermassen exacerbiren / daß sie ihre vindictam eher allhie / als anderswo suchen dörfften.</p> <p>Zum dritten / sie würden auch vermeynen / es were ihnen an der Zurück: vnd Abzahlung Ewer Churfürstl. Gn. als anderswo gelegen seyn / dann wann das Spiel recht angehen solte / so würden die Geistlichen von Bayern sonsten Werck genug am Rocken finden / daß sie sich also vor keinem mehr / als Ewer Churfürstl. Gn. zu förchten hetten.</p> <p>Nun gibt es die Natur / daß wann man sich in Kriegszeiten am meisten zu förchten / da opponirt man sich auch am stärcksten.</p> <p>6. Vnd dörffte also vors sechste / maior pars, & vera moles belli an E. Churfürstl. Gn. Gräntzen zum wenigsten / wo nicht gar in E. Churfürstl. Gn. Landen (da Gott vor sey) devolvirt vnnd gewältzet werden.</p> <p>7. Vber diß / zum siebenden / däucht J. Fürstl. Gn. diß noch die gröste Gefahr seyn / daß dannenhero ein vberauß vnaußlößlich odium zwischen den beyden Churfürstlichen Häussern / Pfaltz vnd Sachsen / entstehen vnnd erwachsen würde / daß Chur Pfaltz darfür halten möchte / man hette derselben ex mera aemulatione, ihrer Erhöhung vnd Königlichen Dignität mißgönnet / da doch Sie selbst sich darzu nicht gedrungen / vnd ihren allerselts in Schrisfften / vnnd sonsten an Tag gegeben vorgeben nach / die Macht ambiiret, viel weniger dieselbe gereitzet vnnd gelocket / noch durch einige Practick auff sich devolviret / sondern haben es für ein purum donum Dei, vnnd absonderliche Schickung deß Allerhöchsten halten vnd erkennẽ müssen / dannenhero sie dann bewogen dieselbe anzunehmen / vnnd sonderlich / weil durch solche Gelegenheit ein stattlich Mittel zu Handen kommen / das Evangelische Religionswesen / so deren Orten hart gedrängt gewesen / zu secundiren / vnd widerumb auffzurichten / in welchem Beginnen dann sie vtelmehr / ihrem Vermuhten nach / Ewer Churfürstl. Gnad. applausum quam dissensum, succursum quam occursum erwarten sollen / wie dann Ewer Churfürstl. Gnaden gewißlich / da die Wahl auff Sie gefallen were / zu Chur Pfaltz sich versehen gehabt hetten: es würde sich auch gedacht odium, wann auch schon ein stattliche Victoria auff Ew. Churfürstl. Gn. seiten erfolgen solte / sich keines wegs auffheben lassen / sondern sich vielmehr zur perpetuation vnd schädlichen Verlängerung anlassen.</p> <p>8. Vnd müßte dann / vors achte / hierauß ein stetswehrende Trennung deß Churfürstl. Collegii auß demselben suspensio & mutatio, mit stetswehrender Vnsicherheit vnd Spendirung aller Kräfften deß H. Römischen Reiches / auch endlich die gäntzliche Zerbrechung vñ Vberhauff enwerffung desselben / vnd was dergleichẽ Inconvenientien ohnzehlichen mehr seyn / ergehen vnd erfolgen.</p> <p>Diesem grossen Vnheil nun were der gestalt Ihrer Fürstl. Gn. Trewhertzigen vnd warhafften Meynung nach / stattlich zu begegnen / wann Ew. Churfürstl. Gn. in terminis pacificis, wie bißhero von derselben löblichst geschehen / verblieben / vnnd sich deren Pontificiorum vnd andere hitzige Consiliorum, also vñ also weit nicht theil<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>afftig machten / sondern dieselbẽ / wie sie den Gewissens / Verstands / vnd von Gott verliehenen Ansehens halben wol thun können / abwenden vnd decliniren, vnd allerley gütliche Versuch / Mittel an die Hand nehmen hülffen / dann dadurch würde nicht allein Ewer Churfürstl. Gn. vnd der Ihrigen beständige Sicherheit / sondern auch dem Evangelischen Wesen erwünschte vnnd gesundte Lufft gegeben / vnd Würde dasselbe durch Ew. Churf. Gn. alle jetzigen Außschlag / Lob vnd Danckwürdig erigirt, vnd in seinen vorigen Standt wider versetzt / würde auch sonsten in politico staru alles erwachsenes Vnheil / so wol iniustirt, als Prophansachen abgeschafft / vnd alle Heylsamkeit dargegen wider restabilirt vnd auffgerichtet.</p> <p>Vnd ob man je vorwenden wolte / daß dieses grosses Vnwesen zu keinem Religions Krieg angesehen / so ist doch dasselbe nicht scheinbar / inmassen männiglichen bewußt / daß vmb Bedrängnuß der Warheit willen sich diese Vnruhe entsponnen / sich nach List / durch Favor der jenigen / so der einigen oder andern Religion zugethan erhalte / sich auch wol / da sie mit dem Schwerdt auß geführet werdẽ solte / also enden / vnd welcher Theil dem andern obsiegen wirdt / demselben die Regal seines Glaubens vorzuschreiben nicht vnderlassen werde: Ja es dörfften sich auch Ew. Churf. Gn. so wenig als andere Evangelische Correspondirende oder Vnirte / an der Keyserlichen Majest. Person / Ampt / Hohheit / vnd was deme mehr anhängig / ja geringsten vergreiffen / noch versündigen / dann gewißlich deren keines biß Dato gedachten Correspondirenden mit Warheit beygelegt werden kan / wie solches alles bißhero geführter Raht vnd That auch die Declarationes gegen Ihr. Keyserl. </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [340/0391]
vnd vors vierte consideriren, wann sie sich zu vndertruckung deß New erwöhlten vnnd gecrönten gehuldigten Königs / vnnd dessen Recht glaubige Vnderthanen würden gebrauchẽ lassen / daß alsdann Ihr. Churfürstl. Gn. Landt vnd Leute / mit viel beschwerlichen Durchzügen / vnnd sonderlich von deren Seiten / so Keyserliche Majest. zu Hülffe kom̃en / belästiget vnd beängstiget würden / dann einmal gewiß / wann es darzu kommen solte / man würde jenes Orts die Pässe dero gestalt beschliessen / vnd zu halten / daß obbesagtes Keyserl. Majestät zu Hülff kommendes Kriegsvolck notwendig Ew. Churf. Gn. Land Durchzügen / vnd auff dieselbige zugeführt werden müßte.
5. Vnd da vors fünffte der Gegentheil im geringsten Lufft vnd servitet fühlen solte / wirdt es wol nirgend seine revange lieber als E. Churf. G. nehmen / vmb dieser dreyen Vrsachen willen: erstlich / weil E. Churfürstl. Gn. Land solchen Einfällen vnd irruptionibus am nechsten gesessen vnd angewendet.
Zum andern / weil die gantze Sach auffs Religionswesen gesetzt / Ew. Churfürst. Gn. auch ein Religionsverwandter / vnnd gleichwol hoc scopo seposito gegen sie procedirten / so würden sie dasselbe dermassen exacerbiren / daß sie ihre vindictam eher allhie / als anderswo suchen dörfften.
Zum dritten / sie würden auch vermeynen / es were ihnen an der Zurück: vnd Abzahlung Ewer Churfürstl. Gn. als anderswo gelegen seyn / dann wann das Spiel recht angehen solte / so würden die Geistlichen von Bayern sonsten Werck genug am Rocken finden / daß sie sich also vor keinem mehr / als Ewer Churfürstl. Gn. zu förchten hetten.
Nun gibt es die Natur / daß wann man sich in Kriegszeiten am meisten zu förchten / da opponirt man sich auch am stärcksten.
6. Vnd dörffte also vors sechste / maior pars, & vera moles belli an E. Churfürstl. Gn. Gräntzen zum wenigsten / wo nicht gar in E. Churfürstl. Gn. Landen (da Gott vor sey) devolvirt vnnd gewältzet werden.
7. Vber diß / zum siebenden / däucht J. Fürstl. Gn. diß noch die gröste Gefahr seyn / daß dannenhero ein vberauß vnaußlößlich odium zwischen den beyden Churfürstlichen Häussern / Pfaltz vnd Sachsen / entstehen vnnd erwachsen würde / daß Chur Pfaltz darfür halten möchte / man hette derselben ex mera aemulatione, ihrer Erhöhung vnd Königlichen Dignität mißgönnet / da doch Sie selbst sich darzu nicht gedrungen / vnd ihren allerselts in Schrisfften / vnnd sonsten an Tag gegeben vorgeben nach / die Macht ambiiret, viel weniger dieselbe gereitzet vnnd gelocket / noch durch einige Practick auff sich devolviret / sondern haben es für ein purum donum Dei, vnnd absonderliche Schickung deß Allerhöchsten halten vnd erkennẽ müssen / dannenhero sie dann bewogen dieselbe anzunehmen / vnnd sonderlich / weil durch solche Gelegenheit ein stattlich Mittel zu Handen kommen / das Evangelische Religionswesen / so deren Orten hart gedrängt gewesen / zu secundiren / vnd widerumb auffzurichten / in welchem Beginnen dann sie vtelmehr / ihrem Vermuhten nach / Ewer Churfürstl. Gnad. applausum quam dissensum, succursum quam occursum erwarten sollen / wie dann Ewer Churfürstl. Gnaden gewißlich / da die Wahl auff Sie gefallen were / zu Chur Pfaltz sich versehen gehabt hetten: es würde sich auch gedacht odium, wann auch schon ein stattliche Victoria auff Ew. Churfürstl. Gn. seiten erfolgen solte / sich keines wegs auffheben lassen / sondern sich vielmehr zur perpetuation vnd schädlichen Verlängerung anlassen.
8. Vnd müßte dann / vors achte / hierauß ein stetswehrende Trennung deß Churfürstl. Collegii auß demselben suspensio & mutatio, mit stetswehrender Vnsicherheit vnd Spendirung aller Kräfften deß H. Römischen Reiches / auch endlich die gäntzliche Zerbrechung vñ Vberhauff enwerffung desselben / vnd was dergleichẽ Inconvenientien ohnzehlichen mehr seyn / ergehen vnd erfolgen.
Diesem grossen Vnheil nun were der gestalt Ihrer Fürstl. Gn. Trewhertzigen vnd warhafften Meynung nach / stattlich zu begegnen / wann Ew. Churfürstl. Gn. in terminis pacificis, wie bißhero von derselben löblichst geschehen / verblieben / vnnd sich deren Pontificiorum vnd andere hitzige Consiliorum, also vñ also weit nicht theil_afftig machten / sondern dieselbẽ / wie sie den Gewissens / Verstands / vnd von Gott verliehenen Ansehens halben wol thun können / abwenden vnd decliniren, vnd allerley gütliche Versuch / Mittel an die Hand nehmen hülffen / dann dadurch würde nicht allein Ewer Churfürstl. Gn. vnd der Ihrigen beständige Sicherheit / sondern auch dem Evangelischen Wesen erwünschte vnnd gesundte Lufft gegeben / vnd Würde dasselbe durch Ew. Churf. Gn. alle jetzigen Außschlag / Lob vnd Danckwürdig erigirt, vnd in seinen vorigen Standt wider versetzt / würde auch sonsten in politico staru alles erwachsenes Vnheil / so wol iniustirt, als Prophansachen abgeschafft / vnd alle Heylsamkeit dargegen wider restabilirt vnd auffgerichtet.
Vnd ob man je vorwenden wolte / daß dieses grosses Vnwesen zu keinem Religions Krieg angesehen / so ist doch dasselbe nicht scheinbar / inmassen männiglichen bewußt / daß vmb Bedrängnuß der Warheit willen sich diese Vnruhe entsponnen / sich nach List / durch Favor der jenigen / so der einigen oder andern Religion zugethan erhalte / sich auch wol / da sie mit dem Schwerdt auß geführet werdẽ solte / also enden / vnd welcher Theil dem andern obsiegen wirdt / demselben die Regal seines Glaubens vorzuschreiben nicht vnderlassen werde: Ja es dörfften sich auch Ew. Churf. Gn. so wenig als andere Evangelische Correspondirende oder Vnirte / an der Keyserlichen Majest. Person / Ampt / Hohheit / vnd was deme mehr anhängig / ja geringsten vergreiffen / noch versündigen / dann gewißlich deren keines biß Dato gedachten Correspondirenden mit Warheit beygelegt werden kan / wie solches alles bißhero geführter Raht vnd That auch die Declarationes gegen Ihr. Keyserl.
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