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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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bringung deß edlen vnd werthen Friedens gereichen mag / an jr nichts ermangelen / noch viel weniger sich zu widrigem verleyten / vnnd abführen zulassen / gestallt biß hieher S. Fürstl. Gn. alle Consilia vnd actiones auch Beschickung dessen zu Nürnberg gehaltenen Correspondenstages eintzig vnd allein dahin vnd zu keinem andern gefährlichen End (wie S. F. G. von dero widerwertigen / oder aber denen / so S. F. G. Intention nit vergewissert gewesen / beygenssen werden möcht) dirigirt vnnd gerichtet gewesen / auch ein solches biß in jhr Sterbstündlein zu continuirn gemeynt seyn.

Hergegen acceytiren S. Fürstl. G. vnderthänigst / vnd versichern sich festiglich / daß J. Kays. May. einen jeden gehorsamen Stand / vnd also auch S. Fürstl. Gn. bey gleich vnd Recht / Religion-vnd Prophanfrieden / wolerlangten Investituren / Brieff vnnd Siegeln / vnd also bey dem seinigen allergnädigst zu schützen geneigt / Ingleichem dessen Jhrer Kayserl. Mayest. vnd der Ligae Kriegspraeparation zu keines Standes Offension / sondern vielmehr erlaubter Defension / noch / wie vorgegeben werden wollen / zu Recuperirung der eingezogenen Geistlichen Gütern (derer S. Fürstl. Gn. doch keine / sondern was sie dessen haben / dieselben mit besonderm vnd rechtmässigem erlangt / auch / wie dem vorigen Keys. Gesandten zur Resolution gegeben / damit von 6. Römischen Keysern belehnet seyn angesehen vnnd gemeynt ist.

Leben auch S. Fürstl. Gn. der allervnderthänigsten Zuversicht / inmassen sie dann gehorsammst darumb bitten / Jhr. Keyserl. Mayest. werden vnd wollen S. Fürstl. Gn. vnd das gantze löbliche Hauß Braunschweig in Jhrer Mayest. allergnädigsten Schutz vnnd Schirm nehmen vnd halten / für vngerechtem Gewalt vertheydigen.

Fast gleiches Innhalts haben auch andere Fürsten vnd Stände / zu welchen besagte Keyserliche Gesandte abgefertiget worden / geantwortet / vnd sich erkläret / daß sie sich gegen Jhrer Key. May. wie gehorsame Fürsten vnd Stände deß Reichs verhalten / vnnd alles das jenige / was zu Jhrer Key. Mayest. vnd deß Römischen Reichs Auffnehmung / Gedey-vnd Wachsthumb / zuforderst aber zu Widerbringung deß werthen Friedens gereichen möchte / zubefördern an sich nichts ermangeln / viel weniger sich zu einem widrigen verleiten lassen wolten.

Hingegen versicherten sie sich auch / daß Jh. May einen jeden gehorsamen Stand bey Gleich vnd Recht / Religion-vnd Prophanfrieden / wol erlangten Investituren / Brieff vnnd Siegeln / vnnd also bey dem seinigen allergnädigst zuschützen geneigt: Ingleichem daß Jhrer May. vnd der Ligae Kriegsbereitschafften zu keines Standes Offension / noch wie vorgegeben werden wolle / zu Recuperirung der von den Evangelischen eingezogenen Geistlichen Gütern: sondern vielmehr zu erlaubter Defension angesehen / vnnd gemeynt seye. Lebten auch der vnderthänigsten Zuversicht / J. M. würden sie in dero allergnädigsten Schutz vnnd Schirm nehmen / vnnd für vnrechtem Gewalt venthädigen.

Kriegsverfassung Churfürstens Johan-Georg zu Sachsen. Weil die Läuffte dieser Zeit so gefährlich vnd mißlich sich angelassen / vnnd aller Orthen vom Kriegsvolck Excursiones, Durchzüg vnd Einlägerungen geschehen / als hat J. Churf. Durchl. zu Sachsen zu Beschützung jhrer Landen auch werben vnd Kriegsolck annehmen lassen / vnd nach dem der Außschuß deß Lands darzu gethan worden / hat man in 20000. Mann starck gemustert / darüber Jacob von Grünthal zum Kriegsrath vnd general Commissarien verordnet worden.

Obersächsische Crayßversamblung zu Leipzig gehalten. In dessen ward auff den dreyssigsten Januarij zu Leipzig eine Versamblung deß Ober Sächsischen Crayses angestellet. Darbey sich so wol deß Churfürsten / als anderer Fürsten vom Hauß Sachsen / beneben der Hertzogen in Pommern Stettin / Pommern Wolgast / Fürsten von Anhalt / Aeptissin von Quedlinburg / Graffen von Schwartzenburg Rudelstatt / Manßfeld / Stollberg / deren von Parthein / Reussen / Schönburg / vnd anderer (außgenommen deß Churfürsten von Brandenburg / welcher wegen seines Herrn Vattern newlichen Todtfall niemand geschicket) Abgesandte befunden / die haben auff die Churfürstliche Sächsische Proposition / nach gepflogener Berathschlagung folgenden Schluß gemacht:

Anfänglich haben die Herrn Stände / Räht vnd Abgesandte / sich der vor Augenschwebenden Gefahr wol erinnert / auch auß allerhand Nachrichtungen vnd Demonstrationen so viel befunden / daß wo Gott der Allmächtige nicht sonderbare / zur gütlichen Composition dieses Vnwesens dienliche Mittel schicket / Menschlicher weiß davon zureden / nichts anders als lautere Extremiteten / wo nicht gäntzliche Ruin deß Vatterlands Teutscher Nation zu befahren / in ferrnerer Erwegung der grossen Kriegspraeparationen / so an allen Orten geschehen / vnd zum theil bereit auf den Beinen / darbey dann die Durchzüg vnd Einlägerungen / deß Kriegsvolcks nicht ausser Acht zulassen / weil sonderlich dieselben nicht mehr Troppen / vnd Rottenweiß mit Praestirung gebürlicher Caution Inhalts der Reichsverfassungen / sondern mit gantzen Regimenten / vnd gleichsamb in vollen Schlachtordnungen / durch eins vnd deß andern Stands Land vorgenommen / auch nicht mit weniger Betröwung / in Verweigerung den Paß selbsten zu eröffnen / angestelt werden.

Dannenhero dahin geschlossen / daß solcher Crayß Parthey nicht mehr / wie bißhero bloß bleiben / sondern gleich andern Craysen in Verfassung vnd Defension Innhalts der im Jahr 88. zu Zerbst aufgerichten Ordnung / sich stellen sollen.

Vnd nach dem wolermeldte Stände / Räht vnd Abgesandte betrachtet / daß mit einr simpel vnd doppel Hülff / wegen der starcken Durchzüg / vnd für Augen spürenden Verfassungen / der Sachen nit geholffen / haben sie ein Trippelhülff / vnd also 1000. Pferd / vnd 3000. Mann Fußvolck / dieselben 6. Monat lang / mit dem An-vnd Abzug /

bringung deß edlen vnd werthen Friedens gereichen mag / an jr nichts ermangelen / noch viel weniger sich zu widrigem verleyten / vnnd abführen zulassen / gestallt biß hieher S. Fürstl. Gn. alle Consilia vnd actiones auch Beschickung dessen zu Nürnberg gehaltenen Correspondenstages eintzig vnd allein dahin vnd zu keinem andern gefährlichen End (wie S. F. G. von dero widerwertigen / oder aber denen / so S. F. G. Intention nit vergewissert gewesen / beygenssen werden möcht) dirigirt vnnd gerichtet gewesen / auch ein solches biß in jhr Sterbstündlein zu continuirn gemeynt seyn.

Hergegen acceytiren S. Fürstl. G. vnderthänigst / vnd versichern sich festiglich / daß J. Kays. May. einen jeden gehorsamen Stand / vnd also auch S. Fürstl. Gn. bey gleich vnd Recht / Religion-vnd Prophanfrieden / wolerlangten Investituren / Brieff vnnd Siegeln / vnd also bey dem seinigen allergnädigst zu schützen geneigt / Ingleichem dessen Jhrer Kayserl. Mayest. vnd der Ligae Kriegspraeparation zu keines Standes Offension / sondern vielmehr erlaubter Defension / noch / wie vorgegeben werden wollen / zu Recuperirung der eingezogenen Geistlichen Gütern (derer S. Fürstl. Gn. doch keine / sondern was sie dessen haben / dieselben mit besonderm vnd rechtmässigem erlangt / auch / wie dem vorigen Keys. Gesandten zur Resolution gegeben / damit von 6. Römischen Keysern belehnet seyn angesehen vnnd gemeynt ist.

Leben auch S. Fürstl. Gn. der allervnderthänigsten Zuversicht / inmassen sie dann gehorsam̃st darumb bitten / Jhr. Keyserl. Mayest. werden vnd wollen S. Fürstl. Gn. vnd das gantze löbliche Hauß Braunschweig in Jhrer Mayest. allergnädigsten Schutz vnnd Schirm nehmen vnd halten / für vngerechtem Gewalt vertheydigen.

Fast gleiches Innhalts haben auch andere Fürsten vnd Stände / zu welchen besagte Keyserliche Gesandte abgefertiget worden / geantwortet / vnd sich erkläret / daß sie sich gegen Jhrer Key. May. wie gehorsame Fürsten vnd Stände deß Reichs verhalten / vnnd alles das jenige / was zu Jhrer Key. Mayest. vnd deß Römischen Reichs Auffnehmung / Gedey-vnd Wachsthumb / zuforderst aber zu Widerbringung deß werthen Friedens gereichen möchte / zubefördern an sich nichts ermangeln / viel weniger sich zu einem widrigen verleiten lassen wolten.

Hingegen versicherten sie sich auch / daß Jh. May einen jeden gehorsamen Stand bey Gleich vnd Recht / Religion-vnd Prophanfrieden / wol erlangten Investituren / Brieff vnnd Siegeln / vnnd also bey dem seinigen allergnädigst zuschützen geneigt: Ingleichem daß Jhrer May. vnd der Ligae Kriegsbereitschafften zu keines Standes Offension / noch wie vorgegeben werden wolle / zu Recuperirung der von den Evangelischen eingezogenen Geistlichen Gütern: sondern vielmehr zu erlaubter Defension angesehen / vnnd gemeynt seye. Lebten auch der vnderthänigsten Zuversicht / J. M. würden sie in dero allergnädigsten Schutz vnnd Schirm nehmen / vnnd für vnrechtem Gewalt venthädigen.

Kriegsverfassung Churfürstens Johan-Georg zu Sachsen. Weil die Läuffte dieser Zeit so gefährlich vnd mißlich sich angelassen / vnnd aller Orthen vom Kriegsvolck Excursiones, Durchzüg vnd Einlägerungen geschehen / als hat J. Churf. Durchl. zu Sachsen zu Beschützung jhrer Landen auch werben vnd Kriegsolck annehmen lassen / vnd nach dem der Außschuß deß Lands darzu gethan worden / hat man in 20000. Mann starck gemustert / darüber Jacob von Grünthal zum Kriegsrath vnd general Commissarien verordnet worden.

Obersächsische Crayßversamblung zu Leipzig gehalten. In dessen ward auff den dreyssigsten Januarij zu Leipzig eine Versamblung deß Ober Sächsischen Crayses angestellet. Darbey sich so wol deß Churfürsten / als anderer Fürsten vom Hauß Sachsen / beneben der Hertzogen in Pommern Stettin / Pommern Wolgast / Fürsten von Anhalt / Aeptissin von Quedlinburg / Graffen von Schwartzenburg Rudelstatt / Manßfeld / Stollberg / deren von Parthein / Reussen / Schönburg / vnd anderer (außgenommen deß Churfürsten von Brandenburg / welcher wegen seines Herrn Vattern newlichen Todtfall niemand geschicket) Abgesandte befunden / die haben auff die Churfürstliche Sächsische Proposition / nach gepflogener Berathschlagung folgenden Schluß gemacht:

Anfänglich haben die Herrn Stände / Räht vnd Abgesandte / sich der vor Augenschwebenden Gefahr wol erinnert / auch auß allerhand Nachrichtungen vnd Demonstrationen so viel befunden / daß wo Gott der Allmächtige nicht sonderbare / zur gütlichen Composition dieses Vnwesens dienliche Mittel schicket / Menschlicher weiß davon zureden / nichts anders als lautere Extremiteten / wo nicht gäntzliche Ruin deß Vatterlands Teutscher Nation zu befahren / in ferrnerer Erwegung der grossen Kriegspraeparationen / so an allen Orten geschehen / vnd zum theil bereit auf den Beinen / darbey dann die Durchzüg vnd Einlägerungen / deß Kriegsvolcks nicht ausser Acht zulassen / weil sonderlich dieselben nicht mehr Troppen / vnd Rottenweiß mit Praestirung gebürlicher Caution Inhalts der Reichsverfassungen / sondern mit gantzen Regimenten / vnd gleichsamb in vollen Schlachtordnungen / durch eins vnd deß andern Stands Land vorgenommen / auch nicht mit weniger Betröwung / in Verweigerung den Paß selbsten zu eröffnen / angestelt werden.

Dannenhero dahin geschlossen / daß solcher Crayß Parthey nicht mehr / wie bißhero bloß bleiben / sondern gleich andern Craysen in Verfassung vnd Defension Innhalts der im Jahr 88. zu Zerbst aufgerichten Ordnung / sich stellen sollẽ.

Vnd nach dem wolermeldte Stände / Räht vnd Abgesandte betrachtet / daß mit einr simpel vnd doppel Hülff / wegen der starcken Durchzüg / vnd für Augen spürenden Verfassungẽ / der Sachen nit geholffen / haben sie ein Trippelhülff / vnd also 1000. Pferd / vnd 3000. Mañ Fußvolck / dieselben 6. Monat lang / mit dem An-vnd Abzug /

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          <p>Hergegen acceytiren S. Fürstl. G. vnderthänigst / vnd versichern sich festiglich                      / daß J. Kays. May. einen jeden gehorsamen Stand / vnd also auch S. Fürstl. Gn.                      bey gleich vnd Recht / Religion-vnd Prophanfrieden / wolerlangten Investituren /                      Brieff vnnd Siegeln / vnd also bey dem seinigen allergnädigst zu schützen                      geneigt / Ingleichem dessen Jhrer Kayserl. Mayest. vnd der Ligae                      Kriegspraeparation zu keines Standes Offension / sondern vielmehr erlaubter                      Defension / noch / wie vorgegeben werden wollen / zu Recuperirung der                      eingezogenen Geistlichen Gütern (derer S. Fürstl. Gn. doch keine / sondern was                      sie dessen haben / dieselben mit besonderm vnd rechtmässigem erlangt / auch /                      wie dem vorigen Keys. Gesandten zur Resolution gegeben / damit von 6. Römischen                      Keysern belehnet seyn angesehen vnnd gemeynt ist.</p>
          <p>Leben auch S. Fürstl. Gn. der allervnderthänigsten Zuversicht / inmassen sie dann                          gehorsam&#x0303;st darumb bitten / Jhr. Keyserl. Mayest. werden vnd                      wollen S. Fürstl. Gn. vnd das gantze löbliche Hauß Braunschweig in Jhrer Mayest.                      allergnädigsten Schutz vnnd Schirm nehmen vnd halten / für vngerechtem Gewalt                      vertheydigen.</p>
          <p>Fast gleiches Innhalts haben auch andere Fürsten vnd Stände / zu welchen besagte                      Keyserliche Gesandte abgefertiget worden / geantwortet / vnd sich erkläret / daß                      sie sich gegen Jhrer Key. May. wie gehorsame Fürsten vnd Stände deß Reichs                      verhalten / vnnd alles das jenige / was zu Jhrer Key. Mayest. vnd deß Römischen                      Reichs Auffnehmung / Gedey-vnd Wachsthumb / zuforderst aber zu Widerbringung deß                      werthen Friedens gereichen möchte / zubefördern an sich nichts ermangeln / viel                      weniger sich zu einem widrigen verleiten lassen wolten.</p>
          <p>Hingegen versicherten sie sich auch / daß Jh. May einen jeden gehorsamen Stand                      bey Gleich vnd Recht / Religion-vnd Prophanfrieden / wol erlangten Investituren                      / Brieff vnnd Siegeln / vnnd also bey dem seinigen allergnädigst zuschützen                      geneigt: Ingleichem daß Jhrer May. vnd der Ligae Kriegsbereitschafften zu keines                      Standes Offension / noch wie vorgegeben werden wolle / zu Recuperirung der von                      den Evangelischen eingezogenen Geistlichen Gütern: sondern vielmehr zu erlaubter                      Defension angesehen / vnnd gemeynt seye. Lebten auch der vnderthänigsten                      Zuversicht / J. M. würden sie in dero allergnädigsten Schutz vnnd Schirm nehmen                      / vnnd für vnrechtem Gewalt venthädigen.</p>
          <p><note place="right">Kriegsverfassung Churfürstens Johan-Georg zu                      Sachsen.</note> Weil die Läuffte dieser Zeit so gefährlich vnd mißlich sich                      angelassen / vnnd aller Orthen vom Kriegsvolck Excursiones, Durchzüg vnd                      Einlägerungen geschehen / als hat J. Churf. Durchl. zu Sachsen zu Beschützung                      jhrer Landen auch werben vnd Kriegsolck annehmen lassen / vnd nach dem der                      Außschuß deß Lands darzu gethan worden / hat man in 20000. Mann starck gemustert                      / darüber Jacob von Grünthal zum Kriegsrath vnd general Commissarien verordnet                      worden.</p>
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          <p>Anfänglich haben die Herrn Stände / Räht vnd Abgesandte / sich der vor                      Augenschwebenden Gefahr wol erinnert / auch auß allerhand Nachrichtungen vnd                      Demonstrationen so viel befunden / daß wo Gott der Allmächtige nicht sonderbare                      / zur gütlichen Composition dieses Vnwesens dienliche Mittel schicket /                      Menschlicher weiß davon zureden / nichts anders als lautere Extremiteten / wo                      nicht gäntzliche Ruin deß Vatterlands Teutscher Nation zu befahren / in                      ferrnerer Erwegung der grossen Kriegspraeparationen / so an allen Orten                      geschehen / vnd zum theil bereit auf den Beinen / darbey dann die Durchzüg vnd                      Einlägerungen / deß Kriegsvolcks nicht ausser Acht zulassen / weil sonderlich                      dieselben nicht mehr Troppen / vnd Rottenweiß mit Praestirung gebürlicher                      Caution Inhalts der Reichsverfassungen / sondern mit gantzen Regimenten / vnd                      gleichsamb in vollen Schlachtordnungen / durch eins vnd deß andern Stands Land                      vorgenommen / auch nicht mit weniger Betröwung / in Verweigerung den Paß                      selbsten zu eröffnen / angestelt werden.</p>
          <p>Dannenhero dahin geschlossen / daß solcher Crayß Parthey nicht mehr / wie bißhero                      bloß bleiben / sondern gleich andern Craysen in Verfassung vnd Defension                      Innhalts der im Jahr 88. zu Zerbst aufgerichten Ordnung / sich stellen solle&#x0303;.</p>
          <p>Vnd nach dem wolermeldte Stände / Räht vnd Abgesandte betrachtet / daß mit einr                      simpel vnd doppel Hülff / wegen der starcken Durchzüg / vnd für Augen spürenden                      Verfassunge&#x0303; / der Sachen nit geholffen / haben sie ein Trippelhülff / vnd also                      1000. Pferd / vnd 3000. Man&#x0303; Fußvolck / dieselben 6. Monat lang /                      mit dem An-vnd Abzug /
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[335/0386] bringung deß edlen vnd werthen Friedens gereichen mag / an jr nichts ermangelen / noch viel weniger sich zu widrigem verleyten / vnnd abführen zulassen / gestallt biß hieher S. Fürstl. Gn. alle Consilia vnd actiones auch Beschickung dessen zu Nürnberg gehaltenen Correspondenstages eintzig vnd allein dahin vnd zu keinem andern gefährlichen End (wie S. F. G. von dero widerwertigen / oder aber denen / so S. F. G. Intention nit vergewissert gewesen / beygenssen werden möcht) dirigirt vnnd gerichtet gewesen / auch ein solches biß in jhr Sterbstündlein zu continuirn gemeynt seyn. Hergegen acceytiren S. Fürstl. G. vnderthänigst / vnd versichern sich festiglich / daß J. Kays. May. einen jeden gehorsamen Stand / vnd also auch S. Fürstl. Gn. bey gleich vnd Recht / Religion-vnd Prophanfrieden / wolerlangten Investituren / Brieff vnnd Siegeln / vnd also bey dem seinigen allergnädigst zu schützen geneigt / Ingleichem dessen Jhrer Kayserl. Mayest. vnd der Ligae Kriegspraeparation zu keines Standes Offension / sondern vielmehr erlaubter Defension / noch / wie vorgegeben werden wollen / zu Recuperirung der eingezogenen Geistlichen Gütern (derer S. Fürstl. Gn. doch keine / sondern was sie dessen haben / dieselben mit besonderm vnd rechtmässigem erlangt / auch / wie dem vorigen Keys. Gesandten zur Resolution gegeben / damit von 6. Römischen Keysern belehnet seyn angesehen vnnd gemeynt ist. Leben auch S. Fürstl. Gn. der allervnderthänigsten Zuversicht / inmassen sie dann gehorsam̃st darumb bitten / Jhr. Keyserl. Mayest. werden vnd wollen S. Fürstl. Gn. vnd das gantze löbliche Hauß Braunschweig in Jhrer Mayest. allergnädigsten Schutz vnnd Schirm nehmen vnd halten / für vngerechtem Gewalt vertheydigen. Fast gleiches Innhalts haben auch andere Fürsten vnd Stände / zu welchen besagte Keyserliche Gesandte abgefertiget worden / geantwortet / vnd sich erkläret / daß sie sich gegen Jhrer Key. May. wie gehorsame Fürsten vnd Stände deß Reichs verhalten / vnnd alles das jenige / was zu Jhrer Key. Mayest. vnd deß Römischen Reichs Auffnehmung / Gedey-vnd Wachsthumb / zuforderst aber zu Widerbringung deß werthen Friedens gereichen möchte / zubefördern an sich nichts ermangeln / viel weniger sich zu einem widrigen verleiten lassen wolten. Hingegen versicherten sie sich auch / daß Jh. May einen jeden gehorsamen Stand bey Gleich vnd Recht / Religion-vnd Prophanfrieden / wol erlangten Investituren / Brieff vnnd Siegeln / vnnd also bey dem seinigen allergnädigst zuschützen geneigt: Ingleichem daß Jhrer May. vnd der Ligae Kriegsbereitschafften zu keines Standes Offension / noch wie vorgegeben werden wolle / zu Recuperirung der von den Evangelischen eingezogenen Geistlichen Gütern: sondern vielmehr zu erlaubter Defension angesehen / vnnd gemeynt seye. Lebten auch der vnderthänigsten Zuversicht / J. M. würden sie in dero allergnädigsten Schutz vnnd Schirm nehmen / vnnd für vnrechtem Gewalt venthädigen. Weil die Läuffte dieser Zeit so gefährlich vnd mißlich sich angelassen / vnnd aller Orthen vom Kriegsvolck Excursiones, Durchzüg vnd Einlägerungen geschehen / als hat J. Churf. Durchl. zu Sachsen zu Beschützung jhrer Landen auch werben vnd Kriegsolck annehmen lassen / vnd nach dem der Außschuß deß Lands darzu gethan worden / hat man in 20000. Mann starck gemustert / darüber Jacob von Grünthal zum Kriegsrath vnd general Commissarien verordnet worden. Kriegsverfassung Churfürstens Johan-Georg zu Sachsen. In dessen ward auff den dreyssigsten Januarij zu Leipzig eine Versamblung deß Ober Sächsischen Crayses angestellet. Darbey sich so wol deß Churfürsten / als anderer Fürsten vom Hauß Sachsen / beneben der Hertzogen in Pommern Stettin / Pommern Wolgast / Fürsten von Anhalt / Aeptissin von Quedlinburg / Graffen von Schwartzenburg Rudelstatt / Manßfeld / Stollberg / deren von Parthein / Reussen / Schönburg / vnd anderer (außgenommen deß Churfürsten von Brandenburg / welcher wegen seines Herrn Vattern newlichen Todtfall niemand geschicket) Abgesandte befunden / die haben auff die Churfürstliche Sächsische Proposition / nach gepflogener Berathschlagung folgenden Schluß gemacht: Obersächsische Crayßversamblung zu Leipzig gehalten. Anfänglich haben die Herrn Stände / Räht vnd Abgesandte / sich der vor Augenschwebenden Gefahr wol erinnert / auch auß allerhand Nachrichtungen vnd Demonstrationen so viel befunden / daß wo Gott der Allmächtige nicht sonderbare / zur gütlichen Composition dieses Vnwesens dienliche Mittel schicket / Menschlicher weiß davon zureden / nichts anders als lautere Extremiteten / wo nicht gäntzliche Ruin deß Vatterlands Teutscher Nation zu befahren / in ferrnerer Erwegung der grossen Kriegspraeparationen / so an allen Orten geschehen / vnd zum theil bereit auf den Beinen / darbey dann die Durchzüg vnd Einlägerungen / deß Kriegsvolcks nicht ausser Acht zulassen / weil sonderlich dieselben nicht mehr Troppen / vnd Rottenweiß mit Praestirung gebürlicher Caution Inhalts der Reichsverfassungen / sondern mit gantzen Regimenten / vnd gleichsamb in vollen Schlachtordnungen / durch eins vnd deß andern Stands Land vorgenommen / auch nicht mit weniger Betröwung / in Verweigerung den Paß selbsten zu eröffnen / angestelt werden. Dannenhero dahin geschlossen / daß solcher Crayß Parthey nicht mehr / wie bißhero bloß bleiben / sondern gleich andern Craysen in Verfassung vnd Defension Innhalts der im Jahr 88. zu Zerbst aufgerichten Ordnung / sich stellen sollẽ. Vnd nach dem wolermeldte Stände / Räht vnd Abgesandte betrachtet / daß mit einr simpel vnd doppel Hülff / wegen der starcken Durchzüg / vnd für Augen spürenden Verfassungẽ / der Sachen nit geholffen / haben sie ein Trippelhülff / vnd also 1000. Pferd / vnd 3000. Mañ Fußvolck / dieselben 6. Monat lang / mit dem An-vnd Abzug /

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  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/386>, abgerufen am 22.11.2024.