Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

Nach vollbrachter Huldigung ist er wider durch die Ehrenpforten mit grosser Solennität in das Losament begleitet vnnd die Fürsten vnd Stände bey der Taffel behalten worden. Den 28. Febr. haben frühe / die Geistlichen / als wegen deß Capituls / vier Thumbherren / der Apt von S. Vincentz / vnd der Prior zu S. Marien: vnd folgends vmb den Mittag die Bürgerschafft das Jurament geleystet.

Förters als der Pfaltzgraf die Statt besichtigte / vnd vnder andern in den Thumm zu S. Johannis kame / wurde er allda von den Thumdherren vnd Geistlichen durch D. Gebaner mit einer Oration empfangen / vnd darneben gebetten / sie bey jhrem Religionsgebrauch vnd Freyheiten zulassen. Darauff er kurtz Lateinisch geantwortet: AEdes vestras Regio more solito invisere cupio, privilegia confirmabo, confirmata habitote, modo sitis fideles.

Proposition bey dem Fürstentag zu Breßlaw. Nach geschehener Huldigung hat der König den Fürsten vnd Ständen eine Proposition vber reichen lassen dieses Innhalts:

Er erkennete nicht allein zu gnädigstem wolgefallen die will fährige gehorsambste Erscheinung zu diesem auff seinen Befehl auß geschriebenen Fürstentag / vnd darbey dem Herkommen vnnd Privilegien nach beschehene Einfühzung / vnd sonsten erzeigten Gehorsambs / sondern auch auß recht Königlicher trewey feriger vnd Vätterlicher Vorsorg / die er für die confoederirte Königreich vnd Land trüge / ließ er jnen zu Gemüt führen: wie Keyser Ferdinandus bey allen Potentaten dahin sich starck bearbeitete / grosse Hülffen an Kriegsvolck / Gelt vnnd anderm zu einem offentlichen grausamen / feindseligen Krieg / wider die confoederirte Königreich vnd Land auffzubringen / was auch allbereit auß Polen durch den vnverhofften gewaltsamen Einfall für Gefahr entstanden / vnd der noch mehr zubeförchten. Vnd dann wie mit erdichtetem Schein / samb durch den Fürsten auß Siebenbürgen der Türck wider Teutschland practiciren vnd verhoffte Hülffen zurück gehalten würden: Dannenhero vonnöthen seyn wolte / mit rechten Trewen zusammen zusetzen / keinen Tag noch Stund mehr zusaumen / sondern nechst ernstlicher Anruffung Göttlichen Beystands auff solche Mittel vorzusinnen / wie der Feind auß dem Land getrieben / vnd sedes belli anderswo gemacht werden möchte. Vnd weil sich nichts anders zuversehen / als daß Bucquoy vnd Dampier ein grausamen Einfall in Böhmen oder Mähren thun dörfften: So begehrte er die bevorstehende Noth zubehertzigen / vnd die in der Confoederation versprochene Hülff alsbald in Bereitschafft zustellen / damit dieselbe auf sein Erfordern / oder anch J. F. G. deß Generals begehren / den nothleydenden zuziehen / vnnd das allgemeine Vatterland wider dessen grimmige Feind defendiren helffen möchten.

Gegen Polen aber stellete er zu der Fürsten vnd Stände Nachdencken / ob sie nicht die allbereit zu gutem Progreß gerichte Defension schlennigst zu endlichem Schluß stelleten / Krafft welcher sie jhr Land von allen feindseligen Einfällen auffhalten / retten / vnd den Feind an den Gräntzen auff halten könten.

Er schonete auch nicht / für die Wolfahrt seiner getrewen Königreich vnd Lande / auch incorporirte vnd confoederirte Land / vnd Conservation der seligmachenden Evangelischen Religion / seiner eygenen Königlichen Person vnd Einkommen / in dem er nicht allein mit grossen Vnkosten abwewesend sein Churfürstenthumb vnd Land defendiren / auch auff ferne Legationes vnd Persönliche Reysen / vnb Beystandt vnnd Hülff zuerhalten / ein grosses auffwenden müssen / sondern daß er auch sein Trew eusserstes sehen liesse / hette er ein starcke Anzahl Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß auff eygenen Vnkosten werben lassen: Auch ferrner die Verordnung gethan / daß allerhand Artolleri Sachen vnd Munition ein gute Notthurfft herbey geschafft werden solte.

Wie er nun auß rechtschaffener Liebe gegen das bonum publicum, vnd sonderlich gegen diese Königreich vnnd Lande / sich sampt seiner Gemahlin vnd jungen Herrschafft / auß einem rühigen vnnd friedlichen Stand / so schweren hohen Sorgen / Mühe / Arbeit vnd Gefährlich keiten vnderworffen: Also wolte er den getrewen Fürsten vnd Ständen zutrawen / sie würden solches alles wol behertzigen / vnd jre Resolutiones also fassen / daß nechst Gottes Ehre seine Königliche Person / Hochheit vnd Reputation erhalten / das Vatterland beschützet / vnnd alle Respectus den Hauptschlüssen keine Hinderung bringen lassen wolten. Auff daß aber solches alles vmb so viel desto zuverlässiger fortgestellet werden könte / begehrte er nicht allein die jenigen Articul / welche er den Gesandten zu Brinn zugestellet / in Deliberation zuziehen / vnd noch allhie was gewissers hierauff zeschliessen |: im vbrigen aber den vollmächtigen Gesandten zu dem vorstehenden general Landtag / in jhrer Instruction solche Erklärung mitgeben / daß wie in diesem also auch in andern Puncten / ohne Hinderbringung ein fruchtbarlicher Schluß gemacht werden möchte: Sondern daß auch jhm die Fürsten vnd Stände wegen deß von Polen allbereit geschehenen Einfalls vnnd Durchbruchs / vnnd ferrner besorglichen Gefahr jhr Gutachten ertheilen wolten / ob nemblich der König vnnd die Senatores desselben Königreichs / durch eine Bottschafft oder mit Schreiben zuersuchen / vnd mit beweglichen Erinnerungen vmb Abstellung solcher Händel anzulangen / sonderlichen etliche der Evangelischen Freyheit zugethane ad partem zu requiriren seyn möchten.

Vnd weil auch bey Abhandlung der Vngarischen Confoederation dahin geschlossen worden / daß vnverlängt an die Ottomannische Porten nach Constantinopel / vmb Continuirung deß Friedenstands / vnd daß der Türck seiner May. vnd der Länder Feinden keine Hülff leysten wolte / daß man dieses Orths gleichsalls auff Personen bedacht were / vnd was für ein Praesent dem Türckischen Keyser zuzuschicken miteinander berathschlagen solte.

Nach vollbrachter Huldigung ist er wider durch die Ehrenpforten mit grosser Solennität in das Losament begleitet vnnd die Fürsten vnd Stände bey der Taffel behalten worden. Den 28. Febr. haben frühe / die Geistlichen / als wegen deß Capituls / vier Thumbherren / der Apt von S. Vincentz / vnd der Prior zu S. Marien: vnd folgends vmb den Mittag die Bürgerschafft das Jurament geleystet.

Förters als der Pfaltzgraf die Statt besichtigte / vnd vnder andern in den Thum̃ zu S. Johannis kame / wurde er allda von den Thumdherren vnd Geistlichen durch D. Gebaner mit einer Oration empfangen / vnd darneben gebetten / sie bey jhrem Religionsgebrauch vnd Freyheiten zulassen. Darauff er kurtz Lateinisch geantwortet: AEdes vestras Regio more solito invisere cupio, privilegia confirmabo, confirmata habitote, modo sitis fideles.

Proposition bey dem Fürstentag zu Breßlaw. Nach geschehener Huldigung hat der König den Fürsten vnd Ständen eine Proposition vber reichen lassen dieses Innhalts:

Er erkennete nicht allein zu gnädigstem wolgefallen die will fährige gehorsambste Erscheinung zu diesem auff seinen Befehl auß geschriebenen Fürstentag / vnd darbey dem Herkommen vnnd Privilegien nach beschehene Einfühzung / vñ sonsten erzeigtẽ Gehorsambs / sondern auch auß recht Königlicher trewey feriger vñ Vätterlicher Vorsorg / die er für die confoederirte Königreich vnd Land trüge / ließ er jnen zu Gemüt führẽ: wie Keyser Ferdinandus bey allen Potentaten dahin sich starck bearbeitete / grosse Hülffen an Kriegsvolck / Gelt vnnd anderm zu einem offentlichen grausamen / feindseligen Krieg / wider die confoederirte Königreich vnd Land auffzubringen / was auch allbereit auß Polẽ durch den vnverhofftẽ gewaltsamen Einfall für Gefahr entstanden / vnd der noch mehr zubeförchten. Vnd dann wie mit erdichtetem Schein / samb durch den Fürstẽ auß Siebenbürgen der Türck wider Teutschland practiciren vnd verhoffte Hülffen zurück gehalten würden: Dannenhero vonnöthen seyn wolte / mit rechten Trewen zusam̃en zusetzen / keinẽ Tag noch Stund mehr zusaumen / sondern nechst ernstlicher Anruffung Göttlichen Beystands auff solche Mittel vorzusinnen / wie der Feind auß dem Land getrieben / vnd sedes belli anderswo gemacht werden möchte. Vnd weil sich nichts anders zuversehen / als daß Bucquoy vnd Dampier ein grausamen Einfall in Böhmen oder Mähren thun dörfften: So begehrte er die bevorstehende Noth zubehertzigen / vnd die in der Confoederation versprochene Hülff alsbald in Bereitschafft zustellen / damit dieselbe auf sein Erfordern / oder anch J. F. G. deß Generals begehren / den nothleydenden zuziehen / vnnd das allgemeine Vatterland wider dessen grimmige Feind defendiren helffen möchten.

Gegen Polen aber stellete er zu der Fürsten vnd Stände Nachdencken / ob sie nicht die allbereit zu gutem Progreß gerichte Defension schlennigst zu endlichem Schluß stelleten / Krafft welcher sie jhr Land von allen feindseligen Einfällen auffhalten / retten / vnd den Feind an den Gräntzen auff halten könten.

Er schonete auch nicht / für die Wolfahrt seiner getrewen Königreich vnd Lande / auch incorporirte vnd confoederirte Land / vnd Conservation der seligmachenden Evangelischen Religion / seiner eygenen Königlichen Person vnd Einkommen / in dem er nicht allein mit grossen Vnkosten abwewesend sein Churfürstenthumb vnd Land defendiren / auch auff ferne Legationes vnd Persönliche Reysen / vnb Beystandt vnnd Hülff zuerhalten / ein grosses auffwenden müssen / sondern daß er auch sein Trew eusserstes sehen liesse / hette er ein starcke Anzahl Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß auff eygenen Vnkosten werben lassen: Auch ferrner die Verordnung gethan / daß allerhand Artolleri Sachen vnd Munition ein gute Notthurfft herbey geschafft werden solte.

Wie er nun auß rechtschaffener Liebe gegen das bonum publicum, vnd sonderlich gegen diese Königreich vnnd Lande / sich sampt seiner Gemahlin vnd jungen Herrschafft / auß einem rühigen vnnd friedlichen Stand / so schweren hohen Sorgen / Mühe / Arbeit vnd Gefährlich keiten vnderworffen: Also wolte er den getrewen Fürsten vnd Ständen zutrawen / sie würden solches alles wol behertzigen / vnd jre Resolutiones also fassen / daß nechst Gottes Ehre seine Königliche Person / Hochheit vnd Reputation erhalten / das Vatterland beschützet / vnnd alle Respectus den Hauptschlüssen keine Hinderung bringen lassen wolten. Auff daß aber solches alles vmb so viel desto zuverlässiger fortgestellet werden könte / begehrte er nicht allein die jenigen Articul / welche er den Gesandten zu Brinn zugestellet / in Deliberation zuziehen / vnd noch allhie was gewissers hierauff zeschliessen |: im vbrigen aber den vollmächtigen Gesandten zu dem vorstehenden general Landtag / in jhrer Instruction solche Erklärung mitgeben / daß wie in diesem also auch in andern Puncten / ohne Hinderbringung ein fruchtbarlicher Schluß gemacht werden möchte: Sondern daß auch jhm die Fürsten vnd Stände wegen deß von Polen allbereit geschehenen Einfalls vnnd Durchbruchs / vnnd ferrner besorglichen Gefahr jhr Gutachten ertheilen wolten / ob nemblich der König vnnd die Senatores desselben Königreichs / durch eine Bottschafft oder mit Schreiben zuersuchen / vnd mit beweglichen Erinnerungen vmb Abstellung solcher Händel anzulangen / sonderlichen etliche der Evangelischen Freyheit zugethane ad partem zu requiriren seyn möchten.

Vnd weil auch bey Abhandlung der Vngarischen Confoederation dahin geschlossen wordẽ / daß vnverlängt an die Ottomannische Porten nach Constantinopel / vmb Continuirung deß Friedenstands / vnd daß der Türck seiner May. vnd der Länder Feinden keine Hülff leysten wolte / daß man dieses Orths gleichsalls auff Personen bedacht were / vnd was für ein Praesent dem Türckischen Keyser zuzuschicken miteinander berathschlagen solte.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <pb facs="#f0376" n="325"/>
          <p>Nach vollbrachter Huldigung ist er wider durch die Ehrenpforten mit grosser                      Solennität in das Losament begleitet vnnd die Fürsten vnd Stände bey der Taffel                      behalten worden. Den 28. Febr. haben frühe / die Geistlichen / als wegen deß                      Capituls / vier Thumbherren / der Apt von S. Vincentz / vnd der Prior zu S.                      Marien: vnd folgends vmb den Mittag die Bürgerschafft das Jurament geleystet.</p>
          <p>Förters als der Pfaltzgraf die Statt besichtigte / vnd vnder andern in den                          Thum&#x0303; zu S. Johannis kame / wurde er allda von den Thumdherren                      vnd Geistlichen durch D. Gebaner mit einer Oration empfangen / vnd darneben                      gebetten / sie bey jhrem Religionsgebrauch vnd Freyheiten zulassen. Darauff er                      kurtz Lateinisch geantwortet: AEdes vestras Regio more solito invisere cupio,                      privilegia confirmabo, confirmata habitote, modo sitis fideles.</p>
          <p><note place="left">Proposition bey dem Fürstentag zu Breßlaw.</note> Nach                      geschehener Huldigung hat der König den Fürsten vnd Ständen eine Proposition                      vber reichen lassen dieses Innhalts:</p>
          <p>Er erkennete nicht allein zu gnädigstem wolgefallen die will fährige gehorsambste                      Erscheinung zu diesem auff seinen Befehl auß geschriebenen Fürstentag / vnd                      darbey dem Herkommen vnnd Privilegien nach beschehene Einfühzung / vn&#x0303; sonsten erzeigte&#x0303; Gehorsambs / sondern auch auß recht Königlicher                      trewey feriger vn&#x0303; Vätterlicher Vorsorg / die er für die                      confoederirte Königreich vnd Land trüge / ließ er jnen zu Gemüt führe&#x0303;: wie Keyser Ferdinandus bey allen Potentaten dahin sich starck                      bearbeitete / grosse Hülffen an Kriegsvolck / Gelt vnnd anderm zu einem                      offentlichen grausamen / feindseligen Krieg / wider die confoederirte Königreich                      vnd Land auffzubringen / was auch allbereit auß Pole&#x0303; durch den                      vnverhoffte&#x0303; gewaltsamen Einfall für Gefahr entstanden / vnd <choice><abbr>d'</abbr><expan>der</expan></choice> noch mehr                      zubeförchten. Vnd dann wie mit erdichtetem Schein / samb durch den Fürste&#x0303; auß                      Siebenbürgen der Türck wider Teutschland practiciren vnd verhoffte Hülffen                      zurück gehalten würden: Dannenhero vonnöthen seyn wolte / mit rechten Trewen                          zusam&#x0303;en zusetzen / keine&#x0303; Tag noch Stund mehr                      zusaumen / sondern nechst ernstlicher Anruffung Göttlichen Beystands auff solche                      Mittel vorzusinnen / wie der Feind auß dem Land getrieben / vnd sedes belli                      anderswo gemacht werden möchte. Vnd weil sich nichts anders zuversehen / als daß                      Bucquoy vnd Dampier ein grausamen Einfall in Böhmen oder Mähren thun dörfften:                      So begehrte er die bevorstehende Noth zubehertzigen / vnd die in der                      Confoederation versprochene Hülff alsbald in Bereitschafft zustellen / damit                      dieselbe auf sein Erfordern / oder anch J. F. G. deß Generals begehren / den                      nothleydenden zuziehen / vnnd das allgemeine Vatterland wider dessen grimmige                      Feind defendiren helffen möchten.</p>
          <p>Gegen Polen aber stellete er zu der Fürsten vnd Stände Nachdencken / ob sie nicht                      die allbereit zu gutem Progreß gerichte Defension schlennigst zu endlichem                      Schluß stelleten / Krafft welcher sie jhr Land von allen feindseligen Einfällen                      auffhalten / retten / vnd den Feind an den Gräntzen auff halten könten.</p>
          <p>Er schonete auch nicht / für die Wolfahrt seiner getrewen Königreich vnd Lande /                      auch incorporirte vnd confoederirte Land / vnd Conservation der seligmachenden                      Evangelischen Religion / seiner eygenen Königlichen Person vnd Einkommen / in                      dem er nicht allein mit grossen Vnkosten abwewesend sein Churfürstenthumb vnd                      Land defendiren / auch auff ferne Legationes vnd Persönliche Reysen / vnb                      Beystandt vnnd Hülff zuerhalten / ein grosses auffwenden müssen / sondern daß er                      auch sein Trew eusserstes sehen liesse / hette er ein starcke Anzahl Kriegsvolck                      zu Roß vnnd Fuß auff eygenen Vnkosten werben lassen: Auch ferrner die Verordnung                      gethan / daß allerhand Artolleri Sachen vnd Munition ein gute Notthurfft herbey                      geschafft werden solte.</p>
          <p>Wie er nun auß rechtschaffener Liebe gegen das bonum publicum, vnd sonderlich                      gegen diese Königreich vnnd Lande / sich sampt seiner Gemahlin vnd jungen                      Herrschafft / auß einem rühigen vnnd friedlichen Stand / so schweren hohen                      Sorgen / Mühe / Arbeit vnd Gefährlich keiten vnderworffen: Also wolte er den                      getrewen Fürsten vnd Ständen zutrawen / sie würden solches alles wol behertzigen                      / vnd jre Resolutiones also fassen / daß nechst Gottes Ehre seine Königliche                      Person / Hochheit vnd Reputation erhalten / das Vatterland beschützet / vnnd                      alle Respectus den Hauptschlüssen keine Hinderung bringen lassen wolten. Auff                      daß aber solches alles vmb so viel desto zuverlässiger fortgestellet werden                      könte / begehrte er nicht allein die jenigen Articul / welche er den Gesandten                      zu Brinn zugestellet / in Deliberation zuziehen / vnd noch allhie was gewissers                      hierauff zeschliessen |: im vbrigen aber den vollmächtigen Gesandten zu dem                      vorstehenden general Landtag / in jhrer Instruction solche Erklärung mitgeben /                      daß wie in diesem also auch in andern Puncten / ohne Hinderbringung ein                      fruchtbarlicher Schluß gemacht werden möchte: Sondern daß auch jhm die Fürsten                      vnd Stände wegen deß von Polen allbereit geschehenen Einfalls vnnd Durchbruchs /                      vnnd ferrner besorglichen Gefahr jhr Gutachten ertheilen wolten / ob nemblich                      der König vnnd die Senatores desselben Königreichs / durch eine Bottschafft oder                      mit Schreiben zuersuchen / vnd mit beweglichen Erinnerungen vmb Abstellung                      solcher Händel anzulangen / sonderlichen etliche der Evangelischen Freyheit                      zugethane ad partem zu requiriren seyn möchten.</p>
          <p>Vnd weil auch bey Abhandlung der Vngarischen Confoederation dahin geschlossen                          worde&#x0303; / daß vnverlängt an die Ottomannische Porten nach                      Constantinopel / vmb Continuirung deß Friedenstands / vnd daß der Türck seiner                      May. vnd der Länder Feinden keine Hülff leysten wolte / daß man dieses Orths                      gleichsalls auff Personen bedacht were / vnd was für ein Praesent dem                      Türckischen Keyser zuzuschicken miteinander berathschlagen solte.</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[325/0376] Nach vollbrachter Huldigung ist er wider durch die Ehrenpforten mit grosser Solennität in das Losament begleitet vnnd die Fürsten vnd Stände bey der Taffel behalten worden. Den 28. Febr. haben frühe / die Geistlichen / als wegen deß Capituls / vier Thumbherren / der Apt von S. Vincentz / vnd der Prior zu S. Marien: vnd folgends vmb den Mittag die Bürgerschafft das Jurament geleystet. Förters als der Pfaltzgraf die Statt besichtigte / vnd vnder andern in den Thum̃ zu S. Johannis kame / wurde er allda von den Thumdherren vnd Geistlichen durch D. Gebaner mit einer Oration empfangen / vnd darneben gebetten / sie bey jhrem Religionsgebrauch vnd Freyheiten zulassen. Darauff er kurtz Lateinisch geantwortet: AEdes vestras Regio more solito invisere cupio, privilegia confirmabo, confirmata habitote, modo sitis fideles. Nach geschehener Huldigung hat der König den Fürsten vnd Ständen eine Proposition vber reichen lassen dieses Innhalts: Proposition bey dem Fürstentag zu Breßlaw. Er erkennete nicht allein zu gnädigstem wolgefallen die will fährige gehorsambste Erscheinung zu diesem auff seinen Befehl auß geschriebenen Fürstentag / vnd darbey dem Herkommen vnnd Privilegien nach beschehene Einfühzung / vñ sonsten erzeigtẽ Gehorsambs / sondern auch auß recht Königlicher trewey feriger vñ Vätterlicher Vorsorg / die er für die confoederirte Königreich vnd Land trüge / ließ er jnen zu Gemüt führẽ: wie Keyser Ferdinandus bey allen Potentaten dahin sich starck bearbeitete / grosse Hülffen an Kriegsvolck / Gelt vnnd anderm zu einem offentlichen grausamen / feindseligen Krieg / wider die confoederirte Königreich vnd Land auffzubringen / was auch allbereit auß Polẽ durch den vnverhofftẽ gewaltsamen Einfall für Gefahr entstanden / vnd d' noch mehr zubeförchten. Vnd dann wie mit erdichtetem Schein / samb durch den Fürstẽ auß Siebenbürgen der Türck wider Teutschland practiciren vnd verhoffte Hülffen zurück gehalten würden: Dannenhero vonnöthen seyn wolte / mit rechten Trewen zusam̃en zusetzen / keinẽ Tag noch Stund mehr zusaumen / sondern nechst ernstlicher Anruffung Göttlichen Beystands auff solche Mittel vorzusinnen / wie der Feind auß dem Land getrieben / vnd sedes belli anderswo gemacht werden möchte. Vnd weil sich nichts anders zuversehen / als daß Bucquoy vnd Dampier ein grausamen Einfall in Böhmen oder Mähren thun dörfften: So begehrte er die bevorstehende Noth zubehertzigen / vnd die in der Confoederation versprochene Hülff alsbald in Bereitschafft zustellen / damit dieselbe auf sein Erfordern / oder anch J. F. G. deß Generals begehren / den nothleydenden zuziehen / vnnd das allgemeine Vatterland wider dessen grimmige Feind defendiren helffen möchten. Gegen Polen aber stellete er zu der Fürsten vnd Stände Nachdencken / ob sie nicht die allbereit zu gutem Progreß gerichte Defension schlennigst zu endlichem Schluß stelleten / Krafft welcher sie jhr Land von allen feindseligen Einfällen auffhalten / retten / vnd den Feind an den Gräntzen auff halten könten. Er schonete auch nicht / für die Wolfahrt seiner getrewen Königreich vnd Lande / auch incorporirte vnd confoederirte Land / vnd Conservation der seligmachenden Evangelischen Religion / seiner eygenen Königlichen Person vnd Einkommen / in dem er nicht allein mit grossen Vnkosten abwewesend sein Churfürstenthumb vnd Land defendiren / auch auff ferne Legationes vnd Persönliche Reysen / vnb Beystandt vnnd Hülff zuerhalten / ein grosses auffwenden müssen / sondern daß er auch sein Trew eusserstes sehen liesse / hette er ein starcke Anzahl Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß auff eygenen Vnkosten werben lassen: Auch ferrner die Verordnung gethan / daß allerhand Artolleri Sachen vnd Munition ein gute Notthurfft herbey geschafft werden solte. Wie er nun auß rechtschaffener Liebe gegen das bonum publicum, vnd sonderlich gegen diese Königreich vnnd Lande / sich sampt seiner Gemahlin vnd jungen Herrschafft / auß einem rühigen vnnd friedlichen Stand / so schweren hohen Sorgen / Mühe / Arbeit vnd Gefährlich keiten vnderworffen: Also wolte er den getrewen Fürsten vnd Ständen zutrawen / sie würden solches alles wol behertzigen / vnd jre Resolutiones also fassen / daß nechst Gottes Ehre seine Königliche Person / Hochheit vnd Reputation erhalten / das Vatterland beschützet / vnnd alle Respectus den Hauptschlüssen keine Hinderung bringen lassen wolten. Auff daß aber solches alles vmb so viel desto zuverlässiger fortgestellet werden könte / begehrte er nicht allein die jenigen Articul / welche er den Gesandten zu Brinn zugestellet / in Deliberation zuziehen / vnd noch allhie was gewissers hierauff zeschliessen |: im vbrigen aber den vollmächtigen Gesandten zu dem vorstehenden general Landtag / in jhrer Instruction solche Erklärung mitgeben / daß wie in diesem also auch in andern Puncten / ohne Hinderbringung ein fruchtbarlicher Schluß gemacht werden möchte: Sondern daß auch jhm die Fürsten vnd Stände wegen deß von Polen allbereit geschehenen Einfalls vnnd Durchbruchs / vnnd ferrner besorglichen Gefahr jhr Gutachten ertheilen wolten / ob nemblich der König vnnd die Senatores desselben Königreichs / durch eine Bottschafft oder mit Schreiben zuersuchen / vnd mit beweglichen Erinnerungen vmb Abstellung solcher Händel anzulangen / sonderlichen etliche der Evangelischen Freyheit zugethane ad partem zu requiriren seyn möchten. Vnd weil auch bey Abhandlung der Vngarischen Confoederation dahin geschlossen wordẽ / daß vnverlängt an die Ottomannische Porten nach Constantinopel / vmb Continuirung deß Friedenstands / vnd daß der Türck seiner May. vnd der Länder Feinden keine Hülff leysten wolte / daß man dieses Orths gleichsalls auff Personen bedacht were / vnd was für ein Praesent dem Türckischen Keyser zuzuschicken miteinander berathschlagen solte.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/376
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 325. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/376>, abgerufen am 22.11.2024.