Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Hogerbets noch deß Tags zuvor ehe das newe Kriegsvolck abgeschafft worden / obangezogene Brieffe den Krieg Obristen habe vberlieffert. Daß er Gefangener die Secreta vnd Heimblichkeiten dieser Landen habe geoffenbahret / recht als ob er selbst Herr were / wie er dann ohne Wissen vnd Willen einiger Landständ / auff sein eygen Hand habe abgeschlagen ein ansehnliche Verbündtnuß / an welcher diesen Landen zum höchsten gelegen war. Daß er Gefangener vnderschiedlichen Collegien vnd Verwaltern der Justitien in Verrichtung jhres Ampts / wider deß Lands Privilegien / vnd Gerechtigkeiten / trewloser Weiß habe Eintrag gethan. Daß er Gefangener wider seinen Eyd vnnd Instruction von etlich außländischen Potentaten / Herrn vnd Gemeynden / vnderschiedlich grosse Summen Gelts / vnnd andere Geschenck empfangen / ohne daß er solches jemand / da es sich gebühret hette zuerkennen geben: welche alle vnd jede Sachen sich dahin gestreckt / nit allein die Statt Vtrecht in ein Blutbad zusetzen / sondern auch den Stand deß Regiments / wie auch J. Exc. in eusserste Gefahr zubringen / auß welchem vnd mehr andern seinen Practicken vnnd Conspiration erfolgt / daß Regierung in Regierung / Status in statu, vnnd newe Verbündnussen in vnnd wider die Bündnuß vnd Vnion / vnd ein General verwirrung so wol in Geistlich als Weltlichen Sachenangericht / das gemein Einkommen erschöpfft / die Landen auff etlich Million Schaden gebracht / ein gemeines Mißtrawen vnd Vneinigkeit vnder den Bundsgenossen vnnd Ingesessenen erweckt / dieselbigen Lande zu jrer eygenen Beschirmung vnbequem gemacht / ja dahin gerichtet gewesen waren / daß sie entweder in schändtliche Handtlung verfallen / oder gäntzlich vndergehen müssen. Metz vom Gubernator deß Castells vberfallen. Vnder solchem Wesen in Niderland hat es auch zu Metz im eingang deß May / Händel abgeben / mit welchen es sich folgender gestalt verhalten. Nach dem König Henrichver 4. in Franckreich / welcher Anno 1609. von einem Münch erstochen worden / bey seinen Lebzeiten nit allein das Gubernament Angoulesme / sondern auch zu Metz vnd andern Orthen mehr dem Hertzogen von Espernon dergestalt eingeraumet / daß auch nach seinen Todt seine Söhn / vnd derselben Nachkommen / woferrn sie darzu qualificirt / in haben solten: Hat solches sein / König Henrichs Sohn vnd Nachfahr am Reich Ludovicus XIII. auß anderer Veranlassung geendert / vnd gedachte Gubernamenten schon andern / auff deß von Espernon Todt zugesagt. Dahero dann die Bürgerschafft zu Metz anlaß bekommen / auff Mittel zutrachten / wie sie sich dessen von Espernon Sohn / Marggraffen von La Valette / erledigen vnnd das Castell in jhren Gewalt bringen möchten: vmb der Vrsachen Willen sie offt Convent gehalten vnd von solchem jhrem Vorhaben berahtschlaget. Welches endlich dem von Valette / durch seine gute Gönner vnnd Favoriten entdecket worden / der dann darauff / als er diesen Braten gerochen seine Sachen fleissig in acht genommen / in der Stille in Lothringen ein gute Anzahl Kriegsvolck zusammen bringen vnd in Bereitschafft seyn lassen. Wie er nun vermercket / daß es an dem were / daß die Bürgerschafft jhr Vorhaben ins Werck richten wollen / hat Valette das grob Geschütz auff dem Castell in die Statt gerichtet vnd das geworben Volck eingelassen / selbiges ist auß dem Castell in grosser Fury in die Statt gelauffen / bey sich habende / neben anderm Gewehr in der lincken Hand ein brennende Fackel / vnder demselben Arm ein Wäll Stroh / vnd am Gürtel ein Axt / mit solchem haben sie die Bürgerschafft auff Fewer vnnd Blut gedräwet / vnd sie genöthiget / all jhr Wehr vnd Waffen von sich zugeben / die man alsbald ins Castel getragen / den ander Tag hat die Burgerschafft all jhr Silbergeschirr / Baarschafft vnd Kleynodien liefern müssen / folgends wurde auch das Landvolck vmb Metz gedrungen / Fütterung / Getreyd vnnd Wein in die Statt zuführen / ingleichem mit den Bürgern Schantzen darvor auffzuwerffen. Als nun diese Sachen dem König vorkommen / hat er alsobald das Auff bott ergehen lassen. Weil aber die Reichs-Räthe vor gut angesehen / daß diesem Wesen besser in der Güte als mit Gewalt könte abgeholffen werden / in Betrachtung / er Valette / jhm Anhang machen / vnnd die Statt wol gar von der Cron Franckreich bringen möchte / ist die Sach zu einem Vergleich kommen vnd der König alles in vorigem Stande gelassen. Metz. Die Statt Metz welche in jhrem Vmbkreiß auff 9000. Schritt begreiffet / liget vff einer grossen vnd weiten ebne / welche die Mosel hin vnd wider mit außrinnenden Bächlin befeuchtiget / auch eines theils gegen Nidergang vnd Mitnacht vmb die Mawren der Statt lauffet / ingleichem einen Arm davon in durch die Statt schicket / der auff der andern Seiten hinauß in die Sar fällt. Derselbe Fluß fliesset auff der andern Seithen gegen Auffgang vnd Mittag an der Stattmawrn hin. Sie hat Vorzeiten mit etlich andern zum Römischen Reich gehört / aber nachmals ist sie von Henrico dem andern dieses Namens König in Franckreich / vnder seine Gewalt gebracht worden. König Dagobert hat das Bisthumb alda gestifftet. Sie ist ein weil vnter deß Iulii Caesaris Gewalt gewesen vnnd von Metio einem Römer eingenommen worden / wie solches auch diese Vers / so daselbst außgehawen gefunden worden / außweisen; Tempore quo Gallis Caesarq; sua intulit arma, Tunc Mediomatricam devicit Metius urbem. Dann sie war zuvor Mediomatricum genennet / nach dem sie aber Metius einbekommen / vnd sie trefflich erweitert vnd gebawen / ist sie endtlich von jhm Metz geheissen worden. Vnd ob wol diese Statt auff einer schönen vnnd breiten Ebne liget / so ist sie doch vmb so viel erhöhet / daß man viel Staffelen in jhre fürnembste Kirch hinauff steygen muß / dannenhero auch der Marckt / so allernechst darbey / den allerhöchsten Ort der Statt jnnen hat / von welchem man auff allen Seithen / gegen den Stattmawren zu jmmerdar hinab Hogerbets noch deß Tags zuvor ehe das newe Kriegsvolck abgeschafft worden / obangezogene Brieffe den Krieg Obristen habe vberlieffert. Daß er Gefangener die Secreta vnd Heimblichkeiten dieser Landen habe geoffenbahret / recht als ob er selbst Herr were / wie er dann ohne Wissen vnd Willen einiger Landständ / auff sein eygen Hand habe abgeschlagen ein ansehnliche Verbündtnuß / an welcher diesen Landen zum höchsten gelegen war. Daß er Gefangener vnderschiedlichen Collegien vnd Verwaltern der Justitien in Verrichtung jhres Ampts / wider deß Lands Privilegien / vnd Gerechtigkeiten / trewloser Weiß habe Eintrag gethan. Daß er Gefangener wider seinen Eyd vnnd Instruction von etlich außländischen Potentaten / Herrn vnd Gemeynden / vnderschiedlich grosse Summen Gelts / vnnd andere Geschenck empfangen / ohne daß er solches jemand / da es sich gebühret hette zuerkennen geben: welche alle vnd jede Sachen sich dahin gestreckt / nit allein die Statt Vtrecht in ein Blutbad zusetzen / sondern auch dẽ Stand deß Regiments / wie auch J. Exc. in eusserste Gefahr zubringen / auß welchem vnd mehr andern seinen Practicken vnnd Conspiration erfolgt / daß Regierung in Regierung / Status in statu, vnnd newe Verbündnussen in vnnd wider die Bündnuß vnd Vnion / vnd ein General verwirrung so wol in Geistlich als Weltlichen Sachenangericht / das gemein Einkommen erschöpfft / die Landen auff etlich Million Schaden gebracht / ein gemeines Mißtrawen vnd Vneinigkeit vnder dẽ Bundsgenossen vnnd Ingesessenen erweckt / dieselbigen Lande zu jrer eygenen Beschirmung vnbequem gemacht / ja dahin gerichtet gewesen waren / daß sie entweder in schändtliche Handtlung verfallen / oder gäntzlich vndergehen müssen. Metz vom Gubernator deß Castells vberfallen. Vnder solchem Wesen in Niderland hat es auch zu Metz im eingang deß May / Händel abgeben / mit welchen es sich folgender gestalt verhaltẽ. Nach dem König Henrichver 4. in Franckreich / welcher Anno 1609. von einem Münch erstochen worden / bey seinen Lebzeiten nit allein das Gubernament Angoulesme / sondern auch zu Metz vnd andern Orthen mehr dem Hertzogen von Espernon dergestalt eingeraumet / daß auch nach seinẽ Todt seine Söhn / vnd derselben Nachkom̃en / woferrn sie darzu qualificirt / in haben solten: Hat solches sein / König Henrichs Sohn vnd Nachfahr am Reich Ludovicus XIII. auß anderer Veranlassung geendert / vnd gedachte Gubernamenten schon andern / auff deß von Espernon Todt zugesagt. Dahero dann die Bürgerschafft zu Metz anlaß bekommen / auff Mittel zutrachten / wie sie sich dessen von Espernon Sohn / Marggraffen von La Valette / erledigen vnnd das Castell in jhren Gewalt bringen möchten: vmb der Vrsachen Willen sie offt Convent gehalten vñ von solchem jhrem Vorhaben berahtschlaget. Welches endlich dem von Valette / durch seine gute Gönner vnnd Favoriten entdecket worden / der dann darauff / als er diesen Braten gerochen seine Sachen fleissig in acht genommen / in der Stille in Lothringen ein gute Anzahl Kriegsvolck zusammen bringen vnd in Bereitschafft seyn lassen. Wie er nun vermercket / daß es an dem were / daß die Bürgerschafft jhr Vorhaben ins Werck richten wollẽ / hat Valette das grob Geschütz auff dem Castell in die Statt gerichtet vnd das geworben Volck eingelassen / selbiges ist auß dem Castell in grosser Fury in die Statt gelauffen / bey sich habende / neben anderm Gewehr in der lincken Hand ein brennende Fackel / vnder demselben Arm ein Wäll Stroh / vnd am Gürtel ein Axt / mit solchem haben sie die Bürgerschafft auff Fewer vnnd Blut gedräwet / vnd sie genöthiget / all jhr Wehr vnd Waffen von sich zugeben / die man alsbald ins Castel getragen / den ander Tag hat die Burgerschafft all jhr Silbergeschirr / Baarschafft vnd Kleynodien liefern müssen / folgends wurde auch das Landvolck vmb Metz gedrungen / Fütterung / Getreyd vnnd Wein in die Statt zuführen / ingleichem mit den Bürgern Schantzen darvor auffzuwerffen. Als nun diese Sachen dem König vorkommen / hat er alsobald das Auff bott ergehen lassen. Weil aber die Reichs-Räthe vor gut angesehen / daß diesem Wesen besser in der Güte als mit Gewalt könte abgeholffen werden / in Betrachtung / er Valette / jhm Anhang machen / vnnd die Statt wol gar von der Cron Franckreich bringen möchte / ist die Sach zu einem Vergleich kommen vnd der König alles in vorigem Stande gelassen. Metz. Die Statt Metz welche in jhrem Vmbkreiß auff 9000. Schritt begreiffet / liget vff einer grossen vnd weiten ebne / welche die Mosel hin vñ wider mit außrinnenden Bächlin befeuchtiget / auch eines theils gegen Nidergang vnd Mitnacht vmb die Mawren der Statt lauffet / ingleichem einen Arm davon in durch die Statt schicket / der auff der andern Seiten hinauß in die Sar fällt. Derselbe Fluß fliesset auff der andern Seithen gegen Auffgang vnd Mittag an der Stattmawrn hin. Sie hat Vorzeiten mit etlich andern zum Römischen Reich gehört / aber nachmals ist sie von Henrico dem andern dieses Namens König in Franckreich / vnder seine Gewalt gebracht worden. König Dagobert hat das Bisthumb alda gestifftet. Sie ist ein weil vnter deß Iulii Caesaris Gewalt gewesen vnnd von Metio einem Römer eingenommen worden / wie solches auch diese Vers / so daselbst außgehawen gefunden worden / außweisen; Tempore quo Gallis Caesarq; sua intulit arma, Tunc Mediomatricam devicit Metius urbem. Dann sie war zuvor Mediomatricum genennet / nach dem sie aber Metius einbekommen / vnd sie trefflich erweitert vnd gebawen / ist sie endtlich von jhm Metz geheissen worden. Vnd ob wol diese Statt auff einer schönen vnnd breiten Ebne liget / so ist sie doch vmb so viel erhöhet / daß man viel Staffelen in jhre fürnembste Kirch hinauff steygen muß / dannenhero auch der Marckt / so allernechst darbey / den allerhöchsten Ort der Statt jnnen hat / von welchem man auff allen Seithen / gegen den Stattmawren zu jmmerdar hinab <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0369" n="318"/> Hogerbets noch deß Tags zuvor ehe das newe Kriegsvolck abgeschafft worden / obangezogene Brieffe den Krieg Obristen habe vberlieffert.</p> <p>Daß er Gefangener die Secreta vnd Heimblichkeiten dieser Landen habe geoffenbahret / recht als ob er selbst Herr were / wie er dann ohne Wissen vnd Willen einiger Landständ / auff sein eygen Hand habe abgeschlagen ein ansehnliche Verbündtnuß / an welcher diesen Landen zum höchsten gelegen war.</p> <p>Daß er Gefangener vnderschiedlichen Collegien vnd Verwaltern der Justitien in Verrichtung jhres Ampts / wider deß Lands Privilegien / vnd Gerechtigkeiten / trewloser Weiß habe Eintrag gethan.</p> <p>Daß er Gefangener wider seinen Eyd vnnd Instruction von etlich außländischen Potentaten / Herrn vnd Gemeynden / vnderschiedlich grosse Summen Gelts / vnnd andere Geschenck empfangen / ohne daß er solches jemand / da es sich gebühret hette zuerkennen geben: welche alle vnd jede Sachen sich dahin gestreckt / nit allein die Statt Vtrecht in ein Blutbad zusetzen / sondern auch dẽ Stand deß Regiments / wie auch J. Exc. in eusserste Gefahr zubringen / auß welchem vnd mehr andern seinen Practicken vnnd Conspiration erfolgt / daß Regierung in Regierung / Status in statu, vnnd newe Verbündnussen in vnnd wider die Bündnuß vnd Vnion / vnd ein General verwirrung so wol in Geistlich als Weltlichen Sachenangericht / das gemein Einkommen erschöpfft / die Landen auff etlich Million Schaden gebracht / ein gemeines Mißtrawen vnd Vneinigkeit vnder dẽ Bundsgenossen vnnd Ingesessenen erweckt / dieselbigen Lande zu jrer eygenen Beschirmung vnbequem gemacht / ja dahin gerichtet gewesen waren / daß sie entweder in schändtliche Handtlung verfallen / oder gäntzlich vndergehen müssen.</p> <p><note place="left">Metz vom Gubernator deß Castells vberfallen.</note> Vnder solchem Wesen in Niderland hat es auch zu Metz im eingang deß May / Händel abgeben / mit welchen es sich folgender gestalt verhaltẽ. Nach dem König Henrichver 4. in Franckreich / welcher Anno 1609. von einem Münch erstochen worden / bey seinen Lebzeiten nit allein das Gubernament Angoulesme / sondern auch zu Metz vnd andern Orthen mehr dem Hertzogen von Espernon dergestalt eingeraumet / daß auch nach seinẽ Todt seine Söhn / vnd derselben Nachkom̃en / woferrn sie darzu qualificirt / in haben solten: Hat solches sein / König Henrichs Sohn vnd Nachfahr am Reich Ludovicus XIII. auß anderer Veranlassung geendert / vnd gedachte Gubernamenten schon andern / auff deß von Espernon Todt zugesagt. Dahero dann die Bürgerschafft zu Metz anlaß bekommen / auff Mittel zutrachten / wie sie sich dessen von Espernon Sohn / Marggraffen von La Valette / erledigen vnnd das Castell in jhren Gewalt bringen möchten: vmb der Vrsachen Willen sie offt Convent gehalten vñ von solchem jhrem Vorhaben berahtschlaget. Welches endlich dem von Valette / durch seine gute Gönner vnnd Favoriten entdecket worden / der dann darauff / als er diesen Braten gerochen seine Sachen fleissig in acht genommen / in der Stille in Lothringen ein gute Anzahl Kriegsvolck zusammen bringen vnd in Bereitschafft seyn lassen. Wie er nun vermercket / daß es an dem were / daß die Bürgerschafft jhr Vorhaben ins Werck richten wollẽ / hat Valette das grob Geschütz auff dem Castell in die Statt gerichtet vnd das geworben Volck eingelassen / selbiges ist auß dem Castell in grosser Fury in die Statt gelauffen / bey sich habende / neben anderm Gewehr in der lincken Hand ein brennende Fackel / vnder demselben Arm ein Wäll Stroh / vnd am Gürtel ein Axt / mit solchem haben sie die Bürgerschafft auff Fewer vnnd Blut gedräwet / vnd sie genöthiget / all jhr Wehr vnd Waffen von sich zugeben / die man alsbald ins Castel getragen / den ander Tag hat die Burgerschafft all jhr Silbergeschirr / Baarschafft vnd Kleynodien liefern müssen / folgends wurde auch das Landvolck vmb Metz gedrungen / Fütterung / Getreyd vnnd Wein in die Statt zuführen / ingleichem mit den Bürgern Schantzen darvor auffzuwerffen.</p> <p>Als nun diese Sachen dem König vorkommen / hat er alsobald das Auff bott ergehen lassen. Weil aber die Reichs-Räthe vor gut angesehen / daß diesem Wesen besser in der Güte als mit Gewalt könte abgeholffen werden / in Betrachtung / er Valette / jhm Anhang machen / vnnd die Statt wol gar von der Cron Franckreich bringen möchte / ist die Sach zu einem Vergleich kommen vnd der König alles in vorigem Stande gelassen.</p> <p><note place="right">Metz.</note> Die Statt Metz welche in jhrem Vmbkreiß auff 9000. Schritt begreiffet / liget vff einer grossen vnd weiten ebne / welche die Mosel hin vñ wider mit außrinnenden Bächlin befeuchtiget / auch eines theils gegen Nidergang vnd Mitnacht vmb die Mawren der Statt lauffet / ingleichem einen Arm davon in durch die Statt schicket / der auff der andern Seiten hinauß in die Sar fällt. Derselbe Fluß fliesset auff der andern Seithen gegen Auffgang vnd Mittag an der Stattmawrn hin. Sie hat Vorzeiten mit etlich andern zum Römischen Reich gehört / aber nachmals ist sie von Henrico dem andern dieses Namens König in Franckreich / vnder seine Gewalt gebracht worden. König Dagobert hat das Bisthumb alda gestifftet. Sie ist ein weil vnter deß Iulii Caesaris Gewalt gewesen vnnd von Metio einem Römer eingenommen worden / wie solches auch diese Vers / so daselbst außgehawen gefunden worden / außweisen;</p> <p>Tempore quo Gallis Caesarq; sua intulit arma, Tunc Mediomatricam devicit Metius urbem.</p> <p>Dann sie war zuvor Mediomatricum genennet / nach dem sie aber Metius einbekommen / vnd sie trefflich erweitert vnd gebawen / ist sie endtlich von jhm Metz geheissen worden. Vnd ob wol diese Statt auff einer schönen vnnd breiten Ebne liget / so ist sie doch vmb so viel erhöhet / daß man viel Staffelen in jhre fürnembste Kirch hinauff steygen muß / dannenhero auch der Marckt / so allernechst darbey / den allerhöchsten Ort der Statt jnnen hat / von welchem man auff allen Seithen / gegen den Stattmawren zu jmmerdar hinab </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [318/0369]
Hogerbets noch deß Tags zuvor ehe das newe Kriegsvolck abgeschafft worden / obangezogene Brieffe den Krieg Obristen habe vberlieffert.
Daß er Gefangener die Secreta vnd Heimblichkeiten dieser Landen habe geoffenbahret / recht als ob er selbst Herr were / wie er dann ohne Wissen vnd Willen einiger Landständ / auff sein eygen Hand habe abgeschlagen ein ansehnliche Verbündtnuß / an welcher diesen Landen zum höchsten gelegen war.
Daß er Gefangener vnderschiedlichen Collegien vnd Verwaltern der Justitien in Verrichtung jhres Ampts / wider deß Lands Privilegien / vnd Gerechtigkeiten / trewloser Weiß habe Eintrag gethan.
Daß er Gefangener wider seinen Eyd vnnd Instruction von etlich außländischen Potentaten / Herrn vnd Gemeynden / vnderschiedlich grosse Summen Gelts / vnnd andere Geschenck empfangen / ohne daß er solches jemand / da es sich gebühret hette zuerkennen geben: welche alle vnd jede Sachen sich dahin gestreckt / nit allein die Statt Vtrecht in ein Blutbad zusetzen / sondern auch dẽ Stand deß Regiments / wie auch J. Exc. in eusserste Gefahr zubringen / auß welchem vnd mehr andern seinen Practicken vnnd Conspiration erfolgt / daß Regierung in Regierung / Status in statu, vnnd newe Verbündnussen in vnnd wider die Bündnuß vnd Vnion / vnd ein General verwirrung so wol in Geistlich als Weltlichen Sachenangericht / das gemein Einkommen erschöpfft / die Landen auff etlich Million Schaden gebracht / ein gemeines Mißtrawen vnd Vneinigkeit vnder dẽ Bundsgenossen vnnd Ingesessenen erweckt / dieselbigen Lande zu jrer eygenen Beschirmung vnbequem gemacht / ja dahin gerichtet gewesen waren / daß sie entweder in schändtliche Handtlung verfallen / oder gäntzlich vndergehen müssen.
Vnder solchem Wesen in Niderland hat es auch zu Metz im eingang deß May / Händel abgeben / mit welchen es sich folgender gestalt verhaltẽ. Nach dem König Henrichver 4. in Franckreich / welcher Anno 1609. von einem Münch erstochen worden / bey seinen Lebzeiten nit allein das Gubernament Angoulesme / sondern auch zu Metz vnd andern Orthen mehr dem Hertzogen von Espernon dergestalt eingeraumet / daß auch nach seinẽ Todt seine Söhn / vnd derselben Nachkom̃en / woferrn sie darzu qualificirt / in haben solten: Hat solches sein / König Henrichs Sohn vnd Nachfahr am Reich Ludovicus XIII. auß anderer Veranlassung geendert / vnd gedachte Gubernamenten schon andern / auff deß von Espernon Todt zugesagt. Dahero dann die Bürgerschafft zu Metz anlaß bekommen / auff Mittel zutrachten / wie sie sich dessen von Espernon Sohn / Marggraffen von La Valette / erledigen vnnd das Castell in jhren Gewalt bringen möchten: vmb der Vrsachen Willen sie offt Convent gehalten vñ von solchem jhrem Vorhaben berahtschlaget. Welches endlich dem von Valette / durch seine gute Gönner vnnd Favoriten entdecket worden / der dann darauff / als er diesen Braten gerochen seine Sachen fleissig in acht genommen / in der Stille in Lothringen ein gute Anzahl Kriegsvolck zusammen bringen vnd in Bereitschafft seyn lassen. Wie er nun vermercket / daß es an dem were / daß die Bürgerschafft jhr Vorhaben ins Werck richten wollẽ / hat Valette das grob Geschütz auff dem Castell in die Statt gerichtet vnd das geworben Volck eingelassen / selbiges ist auß dem Castell in grosser Fury in die Statt gelauffen / bey sich habende / neben anderm Gewehr in der lincken Hand ein brennende Fackel / vnder demselben Arm ein Wäll Stroh / vnd am Gürtel ein Axt / mit solchem haben sie die Bürgerschafft auff Fewer vnnd Blut gedräwet / vnd sie genöthiget / all jhr Wehr vnd Waffen von sich zugeben / die man alsbald ins Castel getragen / den ander Tag hat die Burgerschafft all jhr Silbergeschirr / Baarschafft vnd Kleynodien liefern müssen / folgends wurde auch das Landvolck vmb Metz gedrungen / Fütterung / Getreyd vnnd Wein in die Statt zuführen / ingleichem mit den Bürgern Schantzen darvor auffzuwerffen.
Metz vom Gubernator deß Castells vberfallen. Als nun diese Sachen dem König vorkommen / hat er alsobald das Auff bott ergehen lassen. Weil aber die Reichs-Räthe vor gut angesehen / daß diesem Wesen besser in der Güte als mit Gewalt könte abgeholffen werden / in Betrachtung / er Valette / jhm Anhang machen / vnnd die Statt wol gar von der Cron Franckreich bringen möchte / ist die Sach zu einem Vergleich kommen vnd der König alles in vorigem Stande gelassen.
Die Statt Metz welche in jhrem Vmbkreiß auff 9000. Schritt begreiffet / liget vff einer grossen vnd weiten ebne / welche die Mosel hin vñ wider mit außrinnenden Bächlin befeuchtiget / auch eines theils gegen Nidergang vnd Mitnacht vmb die Mawren der Statt lauffet / ingleichem einen Arm davon in durch die Statt schicket / der auff der andern Seiten hinauß in die Sar fällt. Derselbe Fluß fliesset auff der andern Seithen gegen Auffgang vnd Mittag an der Stattmawrn hin. Sie hat Vorzeiten mit etlich andern zum Römischen Reich gehört / aber nachmals ist sie von Henrico dem andern dieses Namens König in Franckreich / vnder seine Gewalt gebracht worden. König Dagobert hat das Bisthumb alda gestifftet. Sie ist ein weil vnter deß Iulii Caesaris Gewalt gewesen vnnd von Metio einem Römer eingenommen worden / wie solches auch diese Vers / so daselbst außgehawen gefunden worden / außweisen;
Metz. Tempore quo Gallis Caesarq; sua intulit arma, Tunc Mediomatricam devicit Metius urbem.
Dann sie war zuvor Mediomatricum genennet / nach dem sie aber Metius einbekommen / vnd sie trefflich erweitert vnd gebawen / ist sie endtlich von jhm Metz geheissen worden. Vnd ob wol diese Statt auff einer schönen vnnd breiten Ebne liget / so ist sie doch vmb so viel erhöhet / daß man viel Staffelen in jhre fürnembste Kirch hinauff steygen muß / dannenhero auch der Marckt / so allernechst darbey / den allerhöchsten Ort der Statt jnnen hat / von welchem man auff allen Seithen / gegen den Stattmawren zu jmmerdar hinab
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