Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.sonst niemanden / ja auch wider die Generalität oder samptliche Ständ vnd Jhr Exc. dafern Annehmer meynten / daß von denselbigen etwas zu Abbruch jhres Rechtens oder Freyheit wolte vorgenommen werden / folte gehorsamen. Daß er Gefangener / in Krafft mehrgedachter Resolution / darzu geholffen habe / daß etliche Commtssarien nach der Statt Briel abgeordnet worden / welche ohn Wissen vnd Willen J. Exc. als Statthalters vnd General Obristen / das alda ligende Kriegsvolck in besondern Eyd genommen / mit Bedräwung / da sie sich dessen weyger ten / daß sie solten abgedanckt werden. Item / daß er Gefangener wenig Tag nach vielgemelter ergangener Resolution sich nach Vtrecht verfügt / vnd alda etliche fürnehme Herren vnd Stände ermahnet / daß sie ein merckliche Anzahl newes Kriegsvolcks / ausser dem gewöhnlichen Eyd an die Generalität vnnd J. Exc. wie sonsten gebräuchlich / annehmen solten / vnnd als die General Staden solche Werbung gantz verdächtig gefunden / vnd derowegen zu Abschaffung solches newen Kriegsvolcks die Staden von Vtrecht ermahnet / habe er Gefangener darzu geholffen / daß gemelte Staden von Vtrecht solches mit Einwendung vnwarhaffter Reden entschuldigt / als ob solche Werbung allein zu Abwehrung eines gemeinen Anlauffs were angesehen / da jhme Gefangenen doch wohl bewust / daß die Bewahrung der Landtschafften / Stätt vnd Vestungen / Krafft auffgerichter Vnion / der Verordnung der samptlichen Bundsgenossen heimgestellet / vnnd auch von dem Rath der Staden oder der gemeinen Regierung / Anno 1610. zu Vtrecht selbsten ein Decret ergangen / daß nemblich was zu Versicherung der Statt vnd deß Landts Vtrecht dienen möchte / den General Staden solte vorbehalten seyn: Darneben auch ohne das ein starcke Besatzung der Generalität in gemelter Statt gelegen / welche auch zur Zeit deß Gülchischen Kriegs nicht vermindert / sondern außtrücklich anerbotten worden / daß da nöthig / dieselbe noch mehr solte gestärckt vnd vermehret werden. Item / daß mit seinem / Gefangenes Wissen vnnd Willen eingestelt sey die Instruction / auff welche obgedacht newes Kriegsvolck zu Vtrecht angenommen worden / Krafft welcher dasselbe verbunden wird ausserbalb vnnd jnnerhalb deß Landts / zu Wasser vnnd zu Land wider alle vnnd jegliche zu dienen / vnnd auff niemandts Befehl dann der Staden von Vtrecht acht zugeben / vnd fo wol zu gedachter Staden / als deroselbigen guter Nachbawren / Freunden vnd Bundtsgenossen in Dienst sich gebrauchen zulassen. Vnd nach dem zu Vtrecht ein Geschrey erschollen / daß Jhr Excell. durch dieselbige Statt zureysen fürhabens / sey mit sein Gefangenes / als der dazumahl daselbst gewesen / Gutduncken ein Schreiben verfast / darinn selbige Staden an Jhr Exc. begeren / daß er solche Reiß ein stellen / vnnd nicht durch die Statt ziehen wölle / mit Warnung daß er sich diesem Begeren gemäß erzeigen soll. Darnach habe er Gefangener durch ein verschlossenes Schreiben an Secretarium Ledenberg ermahnet / daß man an den Thoren gute Wacht halten / vnd von den Stätten ober vnd vnder der Leck fleissige Kundtschafft bestellen solte / ob etwann Kriegsvolck herab oder herauff käme / daß man auch insonderheit vnder den Thoren zu Amerßfort gut Auffsicht haben solte / gedachten Ledenberg bittend / so bald er dieses Schreiben gelesen / dasselbe zuverbrennen. Item er hab zu wegen gebracht / daß die abgeordnete obgedachter acht Stätten erstlich eine Ligam oder Verbündnuß entworffen / so auch darnach in etlichen derselben Stätten von der Vroetschafft (das ist dem breiten Rath vnd außgesetzten Bürgern) in etlichen aber ohne Vorwissen der Vroetschafft / den 14. May 1618. angenommen / vnnd bekräfftiget worden / Krafft welcher sie jhren abgeordneten Vollmacht geben / mit den Herrn / Edlen vnnd Deputirten der andern Stätte zuberathschlagen vnnd zuschliessen auff weg vnd Mittel zu thätlichem Widerstandt. Daß er Gefangener durch den Syndicum Hogerberts die Copey solcher Acten dem Herrn von Mörßbergen zugeschickt / vnd jhn ersucht habe / alles solches fleissig in acht zunehmen: Aber der Magistrat von Vtrecht hette nicht schliessen oder bewilligen wollen / daß zu den Extremitäten vnd Thätlichkeiten geschritten / oder mit einigen Provintzen / Stätt vnnd Gliedern / ein sonderbarer newer Verbund auffgerichtet werden solte. Vnd nach dem die Staden von Vtrecht zu Vermeydung der gäntzlichen verderb jres gemeinen Einkommens streckender grosser Vnkosten / so auff das newgeworbene Kriegsvolck musten angewendet werden / rathsamb gefunden / etliche Deputirte nach dem Haag abzufertigen / neben dem Herrn von Moersbergen / vnnd andern so dazumal der Bersamblung der Herrn General Staden beygewohnt / vnd mit S. Exc. als Statthaltern vnd General Obristen deß Landts Vtrecht / wegen Abschaffung solches newen Kriegsvolcks zu rahtschlagen: Hab er Gefangener / nach dem er solche Commission vernommen / mit dem Secretario Ledenberg / so einer der abgeordneten gewesen / dahin gehandelt vnnd gerathen / daß sie diese jhre Commission an S. Exc. nicht offenbahren / sondern in Geheim halten / vnnd auff einen andern Fuß / den er jhnen selbst fürgeschlagen / richten solte. Darauff dann erfolget / daß vielerwehnte Abgeordnete ohne Eröffnung jhres Befelchs wider zurück nach Vtrecht gezogen / vnangesehen von jhren Principalen solcher Befelch bey jnen mehrmaln erholt worden. Daß er Gefangener obgedachte Abgeordnete als sie hinweg gezogen / ermahnet / daß sie zum National Synodo nicht bewilligen / vnd jhr newgeworbenes Kriegsvolck in guter Bereitschafft halten / darneben auff jhre Thor vnnd Wachten fleissige Achtung geben solten / darbey fügend / dabey den Sachen füglicher Weiß fürs Erst kein Rath köndte geschafft / vnnd solches Kriegsvolck sonst niemanden / ja auch wider die Generalität oder samptliche Ständ vnd Jhr Exc. dafern Annehmer meynten / daß von denselbigen etwas zu Abbruch jhres Rechtens oder Freyheit wolte vorgenommen werden / folte gehorsamen. Daß er Gefangener / in Krafft mehrgedachter Resolution / darzu geholffen habe / daß etliche Commtssarien nach der Statt Briel abgeordnet worden / welche ohn Wissen vnd Willen J. Exc. als Statthalters vnd General Obristen / das alda ligende Kriegsvolck in besondern Eyd genommen / mit Bedräwung / da sie sich dessen weyger ten / daß sie solten abgedanckt werden. Item / daß er Gefangener wenig Tag nach vielgemelter ergangener Resolution sich nach Vtrecht verfügt / vnd alda etliche fürnehme Herren vnd Stände ermahnet / daß sie ein merckliche Anzahl newes Kriegsvolcks / ausser dem gewöhnlichen Eyd an die Generalität vnnd J. Exc. wie sonsten gebräuchlich / annehmen solten / vnnd als die General Staden solche Werbung gantz verdächtig gefunden / vnd derowegen zu Abschaffung solches newen Kriegsvolcks die Staden von Vtrecht ermahnet / habe er Gefangener darzu geholffen / daß gemelte Staden von Vtrecht solches mit Einwendung vnwarhaffter Reden entschuldigt / als ob solche Werbung allein zu Abwehrung eines gemeinen Anlauffs were angesehen / da jhme Gefangenen doch wohl bewust / daß die Bewahrung der Landtschafften / Stätt vnd Vestungen / Krafft auffgerichter Vnion / der Verordnung der samptlichen Bundsgenossen heimgestellet / vnnd auch von dem Rath der Staden oder der gemeinen Regierung / Anno 1610. zu Vtrecht selbsten ein Decret ergangen / daß nemblich was zu Versicherung der Statt vnd deß Landts Vtrecht dienen möchte / den General Staden solte vorbehalten seyn: Darneben auch ohne das ein starcke Besatzung der Generalität in gemelter Statt gelegen / welche auch zur Zeit deß Gülchischen Kriegs nicht vermindert / sondern außtrücklich anerbotten worden / daß da nöthig / dieselbe noch mehr solte gestärckt vñ vermehret werden. Item / daß mit seinem / Gefangenes Wissen vnnd Willen eingestelt sey die Instruction / auff welche obgedacht newes Kriegsvolck zu Vtrecht angenommen worden / Krafft welcher dasselbe verbunden wird ausserbalb vnnd jnnerhalb deß Landts / zu Wasser vnnd zu Land wider alle vnnd jegliche zu dienen / vnnd auff niemandts Befehl dann der Staden von Vtrecht acht zugeben / vnd fo wol zu gedachter Staden / als deroselbigen guter Nachbawren / Freunden vnd Bundtsgenossen in Dienst sich gebrauchen zulassen. Vnd nach dem zu Vtrecht ein Geschrey erschollen / daß Jhr Excell. durch dieselbige Statt zureysen fürhabens / sey mit sein Gefangenes / als der dazumahl daselbst gewesen / Gutduncken ein Schreiben verfast / darinn selbige Staden an Jhr Exc. begeren / daß er solche Reiß ein stellen / vnnd nicht durch die Statt ziehen wölle / mit Warnung daß er sich diesem Begeren gemäß erzeigen soll. Darnach habe er Gefangener durch ein verschlossenes Schreiben an Secretarium Ledenberg ermahnet / daß man an den Thoren gute Wacht halten / vnd von den Stätten ober vñ vnder der Leck fleissige Kundtschafft bestellen solte / ob etwann Kriegsvolck herab oder herauff käme / daß man auch insonderheit vnder den Thoren zu Amerßfort gut Auffsicht haben solte / gedachten Ledenberg bittend / so bald er dieses Schreiben gelesen / dasselbe zuverbrennen. Item er hab zu wegen gebracht / daß die abgeordnete obgedachter acht Stätten erstlich eine Ligam oder Verbündnuß entworffen / so auch darnach in etlichen derselben Stätten von der Vroetschafft (das ist dem breiten Rath vnd außgesetzten Bürgern) in etlichen aber ohne Vorwissen der Vroetschafft / den 14. May 1618. angenommen / vnnd bekräfftiget worden / Krafft welcher sie jhren abgeordneten Vollmacht geben / mit den Herrn / Edlen vnnd Deputirten der andern Stätte zuberathschlagen vnnd zuschliessen auff weg vnd Mittel zu thätlichem Widerstandt. Daß er Gefangener durch den Syndicum Hogerberts die Copey solcher Acten dem Herrn von Mörßbergen zugeschickt / vnd jhn ersucht habe / alles solches fleissig in acht zunehmen: Aber der Magistrat von Vtrecht hette nicht schliessen oder bewilligen wollen / daß zu den Extremitäten vnd Thätlichkeiten geschritten / oder mit einigen Provintzen / Stätt vnnd Gliedern / ein sonderbarer newer Verbund auffgerichtet werden solte. Vnd nach dem die Staden von Vtrecht zu Vermeydung der gäntzlichen verderb jres gemeinen Einkommens streckender grosser Vnkosten / so auff das newgeworbene Kriegsvolck musten angewendet werden / rathsamb gefunden / etliche Deputirte nach dem Haag abzufertigen / neben dem Herrn von Moersbergen / vnnd andern so dazumal der Bersamblung der Herrn General Staden beygewohnt / vnd mit S. Exc. als Statthaltern vnd General Obristen deß Landts Vtrecht / wegen Abschaffung solches newen Kriegsvolcks zu rahtschlagen: Hab er Gefangener / nach dem er solche Commission vernommen / mit dem Secretario Ledenberg / so einer der abgeordneten gewesen / dahin gehandelt vnnd gerathen / daß sie diese jhre Commission an S. Exc. nicht offenbahren / sondern in Geheim halten / vnnd auff einen andern Fuß / den er jhnen selbst fürgeschlagen / richten solte. Darauff dann erfolget / daß vielerwehnte Abgeordnete ohne Eröffnung jhres Befelchs wider zurück nach Vtrecht gezogen / vnangesehen von jhren Principalen solcher Befelch bey jnen mehrmaln erholt worden. Daß er Gefangener obgedachte Abgeordnete als sie hinweg gezogen / ermahnet / daß sie zum National Synodo nicht bewilligen / vnd jhr newgeworbenes Kriegsvolck in guter Bereitschafft halten / darneben auff jhre Thor vnnd Wachten fleissige Achtung geben solten / darbey fügend / dabey den Sachen füglicher Weiß fürs Erst kein Rath köndte geschafft / vnnd solches Kriegsvolck <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0367" n="316"/> sonst niemanden / ja auch wider die Generalität oder samptliche Ständ vnd Jhr Exc. dafern Annehmer meynten / daß von denselbigen etwas zu Abbruch jhres Rechtens oder Freyheit wolte vorgenommen werden / folte gehorsamen.</p> <p>Daß er Gefangener / in Krafft mehrgedachter Resolution / darzu geholffen habe / daß etliche Commtssarien nach der Statt Briel abgeordnet worden / welche ohn Wissen vnd Willen J. Exc. als Statthalters vnd General Obristen / das alda ligende Kriegsvolck in besondern Eyd genommen / mit Bedräwung / da sie sich dessen weyger ten / daß sie solten abgedanckt werden.</p> <p>Item / daß er Gefangener wenig Tag nach vielgemelter ergangener Resolution sich nach Vtrecht verfügt / vnd alda etliche fürnehme Herren vnd Stände ermahnet / daß sie ein merckliche Anzahl newes Kriegsvolcks / ausser dem gewöhnlichen Eyd an die Generalität vnnd J. Exc. wie sonsten gebräuchlich / annehmen solten / vnnd als die General Staden solche Werbung gantz verdächtig gefunden / vnd derowegen zu Abschaffung solches newen Kriegsvolcks die Staden von Vtrecht ermahnet / habe er Gefangener darzu geholffen / daß gemelte Staden von Vtrecht solches mit Einwendung vnwarhaffter Reden entschuldigt / als ob solche Werbung allein zu Abwehrung eines gemeinen Anlauffs were angesehen / da jhme Gefangenen doch wohl bewust / daß die Bewahrung der Landtschafften / Stätt vnd Vestungen / Krafft auffgerichter Vnion / der Verordnung der samptlichen Bundsgenossen heimgestellet / vnnd auch von dem Rath der Staden oder der gemeinen Regierung / Anno 1610. zu Vtrecht selbsten ein Decret ergangen / daß nemblich was zu Versicherung der Statt vnd deß Landts Vtrecht dienen möchte / den General Staden solte vorbehalten seyn: Darneben auch ohne das ein starcke Besatzung der Generalität in gemelter Statt gelegen / welche auch zur Zeit deß Gülchischen Kriegs nicht vermindert / sondern außtrücklich anerbotten worden / daß da nöthig / dieselbe noch mehr solte gestärckt vñ vermehret werden. Item / daß mit seinem / Gefangenes Wissen vnnd Willen eingestelt sey die Instruction / auff welche obgedacht newes Kriegsvolck zu Vtrecht angenommen worden / Krafft welcher dasselbe verbunden wird ausserbalb vnnd jnnerhalb deß Landts / zu Wasser vnnd zu Land wider alle vnnd jegliche zu dienen / vnnd auff niemandts Befehl dann der Staden von Vtrecht acht zugeben / vnd fo wol zu gedachter Staden / als deroselbigen guter Nachbawren / Freunden vnd Bundtsgenossen in Dienst sich gebrauchen zulassen. Vnd nach dem zu Vtrecht ein Geschrey erschollen / daß Jhr Excell. durch dieselbige Statt zureysen fürhabens / sey mit sein Gefangenes / als der dazumahl daselbst gewesen / Gutduncken ein Schreiben verfast / darinn selbige Staden an Jhr Exc. begeren / daß er solche Reiß ein stellen / vnnd nicht durch die Statt ziehen wölle / mit Warnung daß er sich diesem Begeren gemäß erzeigen soll.</p> <p>Darnach habe er Gefangener durch ein verschlossenes Schreiben an Secretarium Ledenberg ermahnet / daß man an den Thoren gute Wacht halten / vnd von den Stätten ober vñ vnder der Leck fleissige Kundtschafft bestellen solte / ob etwann Kriegsvolck herab oder herauff käme / daß man auch insonderheit vnder den Thoren zu Amerßfort gut Auffsicht haben solte / gedachten Ledenberg bittend / so bald er dieses Schreiben gelesen / dasselbe zuverbrennen.</p> <p>Item er hab zu wegen gebracht / daß die abgeordnete obgedachter acht Stätten erstlich eine Ligam oder Verbündnuß entworffen / so auch darnach in etlichen derselben Stätten von der Vroetschafft (das ist dem breiten Rath vnd außgesetzten Bürgern) in etlichen aber ohne Vorwissen der Vroetschafft / den 14. May 1618. angenommen / vnnd bekräfftiget worden / Krafft welcher sie jhren abgeordneten Vollmacht geben / mit den Herrn / Edlen vnnd Deputirten der andern Stätte zuberathschlagen vnnd zuschliessen auff weg vnd Mittel zu thätlichem Widerstandt.</p> <p>Daß er Gefangener durch den Syndicum Hogerberts die Copey solcher Acten dem Herrn von Mörßbergen zugeschickt / vnd jhn ersucht habe / alles solches fleissig in acht zunehmen: Aber der Magistrat von Vtrecht hette nicht schliessen oder bewilligen wollen / daß zu den Extremitäten vnd Thätlichkeiten geschritten / oder mit einigen Provintzen / Stätt vnnd Gliedern / ein sonderbarer newer Verbund auffgerichtet werden solte. Vnd nach dem die Staden von Vtrecht zu Vermeydung der gäntzlichen verderb jres gemeinen Einkommens streckender grosser Vnkosten / so auff das newgeworbene Kriegsvolck musten angewendet werden / rathsamb gefunden / etliche Deputirte nach dem Haag abzufertigen / neben dem Herrn von Moersbergen / vnnd andern so dazumal der Bersamblung der Herrn General Staden beygewohnt / vnd mit S. Exc. als Statthaltern vnd General Obristen deß Landts Vtrecht / wegen Abschaffung solches newen Kriegsvolcks zu rahtschlagen: Hab er Gefangener / nach dem er solche Commission vernommen / mit dem Secretario Ledenberg / so einer der abgeordneten gewesen / dahin gehandelt vnnd gerathen / daß sie diese jhre Commission an S. Exc. nicht offenbahren / sondern in Geheim halten / vnnd auff einen andern Fuß / den er jhnen selbst fürgeschlagen / richten solte.</p> <p>Darauff dann erfolget / daß vielerwehnte Abgeordnete ohne Eröffnung jhres Befelchs wider zurück nach Vtrecht gezogen / vnangesehen von jhren Principalen solcher Befelch bey jnen mehrmaln erholt worden.</p> <p>Daß er Gefangener obgedachte Abgeordnete als sie hinweg gezogen / ermahnet / daß sie zum National Synodo nicht bewilligen / vnd jhr newgeworbenes Kriegsvolck in guter Bereitschafft halten / darneben auff jhre Thor vnnd Wachten fleissige Achtung geben solten / darbey fügend / dabey den Sachen füglicher Weiß fürs Erst kein Rath köndte geschafft / vnnd solches Kriegsvolck </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [316/0367]
sonst niemanden / ja auch wider die Generalität oder samptliche Ständ vnd Jhr Exc. dafern Annehmer meynten / daß von denselbigen etwas zu Abbruch jhres Rechtens oder Freyheit wolte vorgenommen werden / folte gehorsamen.
Daß er Gefangener / in Krafft mehrgedachter Resolution / darzu geholffen habe / daß etliche Commtssarien nach der Statt Briel abgeordnet worden / welche ohn Wissen vnd Willen J. Exc. als Statthalters vnd General Obristen / das alda ligende Kriegsvolck in besondern Eyd genommen / mit Bedräwung / da sie sich dessen weyger ten / daß sie solten abgedanckt werden.
Item / daß er Gefangener wenig Tag nach vielgemelter ergangener Resolution sich nach Vtrecht verfügt / vnd alda etliche fürnehme Herren vnd Stände ermahnet / daß sie ein merckliche Anzahl newes Kriegsvolcks / ausser dem gewöhnlichen Eyd an die Generalität vnnd J. Exc. wie sonsten gebräuchlich / annehmen solten / vnnd als die General Staden solche Werbung gantz verdächtig gefunden / vnd derowegen zu Abschaffung solches newen Kriegsvolcks die Staden von Vtrecht ermahnet / habe er Gefangener darzu geholffen / daß gemelte Staden von Vtrecht solches mit Einwendung vnwarhaffter Reden entschuldigt / als ob solche Werbung allein zu Abwehrung eines gemeinen Anlauffs were angesehen / da jhme Gefangenen doch wohl bewust / daß die Bewahrung der Landtschafften / Stätt vnd Vestungen / Krafft auffgerichter Vnion / der Verordnung der samptlichen Bundsgenossen heimgestellet / vnnd auch von dem Rath der Staden oder der gemeinen Regierung / Anno 1610. zu Vtrecht selbsten ein Decret ergangen / daß nemblich was zu Versicherung der Statt vnd deß Landts Vtrecht dienen möchte / den General Staden solte vorbehalten seyn: Darneben auch ohne das ein starcke Besatzung der Generalität in gemelter Statt gelegen / welche auch zur Zeit deß Gülchischen Kriegs nicht vermindert / sondern außtrücklich anerbotten worden / daß da nöthig / dieselbe noch mehr solte gestärckt vñ vermehret werden. Item / daß mit seinem / Gefangenes Wissen vnnd Willen eingestelt sey die Instruction / auff welche obgedacht newes Kriegsvolck zu Vtrecht angenommen worden / Krafft welcher dasselbe verbunden wird ausserbalb vnnd jnnerhalb deß Landts / zu Wasser vnnd zu Land wider alle vnnd jegliche zu dienen / vnnd auff niemandts Befehl dann der Staden von Vtrecht acht zugeben / vnd fo wol zu gedachter Staden / als deroselbigen guter Nachbawren / Freunden vnd Bundtsgenossen in Dienst sich gebrauchen zulassen. Vnd nach dem zu Vtrecht ein Geschrey erschollen / daß Jhr Excell. durch dieselbige Statt zureysen fürhabens / sey mit sein Gefangenes / als der dazumahl daselbst gewesen / Gutduncken ein Schreiben verfast / darinn selbige Staden an Jhr Exc. begeren / daß er solche Reiß ein stellen / vnnd nicht durch die Statt ziehen wölle / mit Warnung daß er sich diesem Begeren gemäß erzeigen soll.
Darnach habe er Gefangener durch ein verschlossenes Schreiben an Secretarium Ledenberg ermahnet / daß man an den Thoren gute Wacht halten / vnd von den Stätten ober vñ vnder der Leck fleissige Kundtschafft bestellen solte / ob etwann Kriegsvolck herab oder herauff käme / daß man auch insonderheit vnder den Thoren zu Amerßfort gut Auffsicht haben solte / gedachten Ledenberg bittend / so bald er dieses Schreiben gelesen / dasselbe zuverbrennen.
Item er hab zu wegen gebracht / daß die abgeordnete obgedachter acht Stätten erstlich eine Ligam oder Verbündnuß entworffen / so auch darnach in etlichen derselben Stätten von der Vroetschafft (das ist dem breiten Rath vnd außgesetzten Bürgern) in etlichen aber ohne Vorwissen der Vroetschafft / den 14. May 1618. angenommen / vnnd bekräfftiget worden / Krafft welcher sie jhren abgeordneten Vollmacht geben / mit den Herrn / Edlen vnnd Deputirten der andern Stätte zuberathschlagen vnnd zuschliessen auff weg vnd Mittel zu thätlichem Widerstandt.
Daß er Gefangener durch den Syndicum Hogerberts die Copey solcher Acten dem Herrn von Mörßbergen zugeschickt / vnd jhn ersucht habe / alles solches fleissig in acht zunehmen: Aber der Magistrat von Vtrecht hette nicht schliessen oder bewilligen wollen / daß zu den Extremitäten vnd Thätlichkeiten geschritten / oder mit einigen Provintzen / Stätt vnnd Gliedern / ein sonderbarer newer Verbund auffgerichtet werden solte. Vnd nach dem die Staden von Vtrecht zu Vermeydung der gäntzlichen verderb jres gemeinen Einkommens streckender grosser Vnkosten / so auff das newgeworbene Kriegsvolck musten angewendet werden / rathsamb gefunden / etliche Deputirte nach dem Haag abzufertigen / neben dem Herrn von Moersbergen / vnnd andern so dazumal der Bersamblung der Herrn General Staden beygewohnt / vnd mit S. Exc. als Statthaltern vnd General Obristen deß Landts Vtrecht / wegen Abschaffung solches newen Kriegsvolcks zu rahtschlagen: Hab er Gefangener / nach dem er solche Commission vernommen / mit dem Secretario Ledenberg / so einer der abgeordneten gewesen / dahin gehandelt vnnd gerathen / daß sie diese jhre Commission an S. Exc. nicht offenbahren / sondern in Geheim halten / vnnd auff einen andern Fuß / den er jhnen selbst fürgeschlagen / richten solte.
Darauff dann erfolget / daß vielerwehnte Abgeordnete ohne Eröffnung jhres Befelchs wider zurück nach Vtrecht gezogen / vnangesehen von jhren Principalen solcher Befelch bey jnen mehrmaln erholt worden.
Daß er Gefangener obgedachte Abgeordnete als sie hinweg gezogen / ermahnet / daß sie zum National Synodo nicht bewilligen / vnd jhr newgeworbenes Kriegsvolck in guter Bereitschafft halten / darneben auff jhre Thor vnnd Wachten fleissige Achtung geben solten / darbey fügend / dabey den Sachen füglicher Weiß fürs Erst kein Rath köndte geschafft / vnnd solches Kriegsvolck
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