Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Gleichwol S. Fürstl. D. in particularibus mit der Correspondirenden gravaminibus vielleicht so fast als andere Catholische nicht interessirt / auch sich der Catholischen sonst nit anzunehmen / als wann sie bedrangt werden wolten / dann auff solche Fäll / sie eben so wol sich schuldig erkennen / zu concurriren vnnd dasselb verhüten zu helffen / als die Correspondirende jhre Mitglieder in der benachbarten Königreichen vnd Ländern (da es vmb die Religion zu thun) nit lassen wollen. Wie es mit Thonawert beschaffen / haben gedachte schickende Correspondirende Stände / viel vnd offtermals vernommen / daß J. Durchl. darbey nichts / als jhren außgelegten Vnkosten / vnd deßwegen darauff habende Assecuration zu praetendiren / auch auff die Stund da jhr solcher Vnkosten erlegt wird / sie alsbald die Statt zu quitiren vrbietig / der Meynung / man werde Jhr so wenig etwas weiter zumuthen / als sie sie sich darinn treiben lassen / Da auch die Reichs Stätt / nur vielleicht den geringsten theil Vnkostens (welchen sie in Ansehung dessen / wie man vorgibt / anderwerts zugelegt sollen haben) entweder für die Statt Thonawert dargeschossen / oder derselben auff ein Zeit biß sie etwann hernach mit Mittel oder Gelegenheit widerumb bezahlen können / vorgestreckt / vnnd also S. Fürstl. Durchl. befriedigt worden were / so hetten ermelte Stätt solch jhr Intent vor guter Zeit. Wer an der Erledigung der gravaminum schuldig / können S. Fürst. Durchl. nit wissen / als daß empfangenem Bericht nach / eben die Catholische Stände auff allen Reichs Tägen / dann auch bey den regierenden Römischen Kaysern / am Kays. Cammergericht / vnd wo es die Gelegenheit geben / dasselbe instendig gesucht haben / vnnd deßwegen die Menge der Bedrangten / auch deß jhrigen entberender Catholischer Stände Klagen es bezeugen sollen. Vnnd ob wol die Catholischen von dem Kays. Verspruch zu einer Composition nicht eygentlich wissen / auch dasselbe ohne derselben Zuthun geschehen seyn muß / so haben sie doch nach dem deßhalber alles im Röm. Reich zu jetziger Confusion anfangen zu lauffen / nur damit man jhnen die Vrsach nicht anrechne / sich zu einer Composition erbotten / allein daß zu mehrer Erleuterung die Correspondirende auff etliche zu diesem Werck nothwendige Puncten / jre Erklärung thun wolten / aber es were solche Erklärung vber Vertröstung / bißhero nicht erfolgt / also die Catholischen Stände nicht Vrsach seyn wollen / daß ein gütliche Zusamenkunfft vnd Vergleich bißhero entstanden. Daß nun hierzwischen gravirte Catholische Ständ geklagt / die sich mehrende Einträg Mittel Rechtens abzuschaffen / oder sich bey erlangtem Rechten handzuhaben begehrt / wollen dieselben gleicher gestalt nit in vngleichen Verdacht kommen / wegen daß wann sie die beschwerten Catholischen jederzeit der Composition erwarten / vnd weil dieselb verlängt / vnter dessen in dem jhrigen gravirt / nit klagen sollen / sie wol von dem jhrigen gar kommen vnd rechtloß gelassen weren. Im Fall aber etwas vnverantwortliches darbey vorgangen were / dasselbe hat S. Fürstl. Durchl. nicht zuversrechen / ohne Zweiffel / da jemands vielleicht was darwider vorzubringen gehabt / vnnd den ordentlichen Weg gesucht / were vermuthlich Mittel hierin zu finden gewest. Von andern Betrangnussen / gefährlichen Consiliis, in Truck spargirten Bedräwungen / Verglimpffungen / Item daß die gravamina sine caede & sanguine nit zu erledigen / rc. haben J. Durchl. keinen Bericht / inmassen auch nichts in specie einkommen / vnd sie nicht erachten / daß bey den Corrrespondirenden Ständen oder andern in mehrer Obacht seyn soll was die partial Zeitungen vnnd etwann ein privat Scribent discurirt / als was Chur-Fürsten vnnd Stände / öffentlich bethewren vnnd versprechen / oder aber da man je auff solche privat affectionirte Scribenten gehen wolte / hetten die Catholische Ständ fast täglich zu mehrerm Mißtrawen vnnd Gefahr Vrsach / weil nach den hin vnd wider spargirten Schrifften / jhr der Catholischen Ertzstifft vnd Güter darinnen schon außgetheilt / der Correspondirenden Kriegßmacht / so gar mit benamsung der Anzahl / auch Description der Standarten oder Fahnen sampt Symbolis, deß gleichen mit welchen geistlichen Gütern die General Obersten vnd Soldaten zu bezahlen albereit ein Concluß gemacht / auch besagte Catholische Ständ / vt qui veluti saxea corda flecti non possint, ideoq; opprimendi sint, sampt dero Obersten geistlichen Haupt / gantz vnd gar verbannt vnd Preiß geben worden. Mit dem man sich Catholischer Seithen nit lassen bewegen vnd erwünschen wolt / daß vermög der Reichs Constitutionen hierinn auch Wendung geschehe / gleich wol J. D. auch Sorg tragen / wann diese der Correspondirenden Resolution / sonderlich wegen der angehengten Comminationen / auch jetzt angeregte nit von einem geringen Orth herkommende iudicia opprimendorum andern vorkommen soll / es möchten wol mehr zufinden seyn / die muthmasten / es geschehe eben dardurch Anzeig / als wann die gravamina non nisi caede & sanguine erledigt werden müsten / J. Fürstl. Durchl. aber getrösten sich viel eines bessern / vnnd daß es die Meynung gar nicht hab. So seynd die Catholischen zu dergleichen facto vnd Würckligkeit caedis & sanguinis nicht kommen / dann dieselben keinen Anfang oder starcke weitaußsehende Kriegßpraeparation gemacht / auch keiner vnter jhnen zur Werbung geschritten / biß sich die Vnruhe in Böhmen weiters außgebreitet / auch durch das Röm. Reich / eintzig Troppen-vnd Cornetenweiß / So daten zu Fuß vnnd Pferd / durch etlicher Catholischer Ständ Landt geführt / jhnen dieselben eygenes Gewalts / mit der Vnderthanen höchsten Schaden / ohn einige Ordinantz Bezahlung vnd Caution einquartirt / in den Quartiren mit Plündern / vnd Schatzung / eygenem Gefallen nachgehauset / alsdann haben etlich wenig Catholische Stände / damit sie nicht zu eins jeden durch brechenden Soldaten oder Befelchhabers Gleichwol S. Fürstl. D. in particularibus mit der Correspondirenden gravaminibus vielleicht so fast als andere Catholische nicht interessirt / auch sich der Catholischen sonst nit anzunehmen / als wann sie bedrangt werden wolten / dann auff solche Fäll / sie eben so wol sich schuldig erkennen / zu concurriren vnnd dasselb verhüten zu helffen / als die Correspondirende jhre Mitglieder in der benachbarten Königreichen vnd Ländern (da es vmb die Religion zu thun) nit lassen wollen. Wie es mit Thonawert beschaffen / haben gedachte schickende Correspondirende Stände / viel vnd offtermals vernommen / daß J. Durchl. darbey nichts / als jhren außgelegten Vnkosten / vnd deßwegen darauff habende Assecuration zu praetendiren / auch auff die Stund da jhr solcher Vnkosten erlegt wird / sie alsbald die Statt zu quitiren vrbietig / der Meynung / man werde Jhr so wenig etwas weiter zumuthen / als sie sie sich darinn treiben lassen / Da auch die Reichs Stätt / nur vielleicht den geringstẽ theil Vnkostens (welchen sie in Ansehung dessen / wie man vorgibt / anderwerts zugelegt sollen haben) entweder für die Statt Thonawert dargeschossen / oder derselben auff ein Zeit biß sie etwann hernach mit Mittel oder Gelegenheit widerumb bezahlen könnẽ / vorgestreckt / vnnd also S. Fürstl. Durchl. befriedigt worden were / so hetten ermelte Stätt solch jhr Intent vor guter Zeit. Wer an der Erledigung der gravaminum schuldig / können S. Fürst. Durchl. nit wissen / als daß empfangenem Bericht nach / eben die Catholische Stände auff allen Reichs Tägen / dañ auch bey den regierenden Römischen Kaysern / am Kays. Cammergericht / vñ wo es die Gelegenheit geben / dasselbe instendig gesucht haben / vnnd deßwegen die Menge der Bedrangten / auch deß jhrigen entberender Catholischer Stände Klagen es bezeugen sollen. Vnnd ob wol die Catholischen von dem Kays. Verspruch zu einer Composition nicht eygentlich wissen / auch dasselbe ohne derselben Zuthun geschehen seyn muß / so haben sie doch nach dem deßhalber alles im Röm. Reich zu jetziger Confusion anfangen zu lauffen / nur damit man jhnen die Vrsach nicht anrechne / sich zu einer Composition erbotten / allein daß zu mehrer Erleuterung die Correspondirende auff etliche zu diesem Werck nothwendige Puncten / jre Erklärung thun wolten / aber es were solche Erklärung vber Vertröstung / bißhero nicht erfolgt / also die Catholischen Stände nicht Vrsach seyn wollen / daß ein gütliche Zusamenkunfft vnd Vergleich bißhero entstanden. Daß nun hierzwischen gravirte Catholische Ständ geklagt / die sich mehrende Einträg Mittel Rechtens abzuschaffen / oder sich bey erlangtem Rechten handzuhaben begehrt / wollen dieselben gleicher gestalt nit in vngleichen Verdacht kommen / wegen daß wann sie die beschwerten Catholischen jederzeit der Composition erwarten / vñ weil dieselb verlängt / vnter dessen in dem jhrigen gravirt / nit klagen sollen / sie wol von dem jhrigen gar kommen vnd rechtloß gelassen werẽ. Im Fall aber etwas vnverantwortliches darbey vorgangen were / dasselbe hat S. Fürstl. Durchl. nicht zuversrechen / ohne Zweiffel / da jemands vielleicht was darwider vorzubringen gehabt / vnnd den ordentlichen Weg gesucht / were vermuthlich Mittel hierin zu finden gewest. Von andern Betrangnussen / gefährlichen Consiliis, in Truck spargirten Bedräwungen / Verglimpffungen / Item daß die gravamina sine caede & sanguine nit zu erledigen / rc. haben J. Durchl. keinen Bericht / inmassen auch nichts in specie einkommen / vnd sie nicht erachten / daß bey den Corrrespondirenden Ständen oder andern in mehrer Obacht seyn soll was die partial Zeitũgen vnnd etwann ein privat Scribent discurirt / als was Chur-Fürsten vnnd Stände / öffentlich bethewren vnnd versprechen / oder aber da man je auff solche privat affectionirte Scribenten gehen wolte / hetten die Catholische Ständ fast täglich zu mehrerm Mißtrawen vnnd Gefahr Vrsach / weil nach den hin vnd wider spargirten Schrifften / jhr der Catholischen Ertzstifft vnd Güter darinnen schon außgetheilt / der Correspondirenden Kriegßmacht / so gar mit benamsung der Anzahl / auch Description der Standarten oder Fahnen sampt Symbolis, deß gleichen mit welchen geistlichen Gütern die General Obersten vnd Soldaten zu bezahlen albereit ein Cõcluß gemacht / auch besagte Catholische Ständ / vt qui veluti saxea corda flecti non possint, ideoq; opprimẽdi sint, sampt dero Obersten geistlichen Haupt / gantz vnd gar verbannt vnd Preiß geben worden. Mit dem man sich Catholischer Seithen nit lassen bewegẽ vnd erwünschen wolt / daß vermög der Reichs Cõstitutionen hierinn auch Wẽdung geschehe / gleich wol J. D. auch Sorg tragen / wann diese der Correspondirenden Resolution / sonderlich wegen der angehengten Comminationen / auch jetzt angeregte nit von einem geringen Orth herkommende iudicia opprimendorum andern vorkommẽ soll / es möchten wol mehr zufinden seyn / die muthmasten / es geschehe eben dardurch Anzeig / als wann die gravamina non nisi caede & sanguine erledigt werden müsten / J. Fürstl. Durchl. aber getrösten sich viel eines bessern / vnnd daß es die Meynung gar nicht hab. So seynd die Catholischen zu dergleichen facto vnd Würckligkeit caedis & sanguinis nicht kommen / dann dieselben keinen Anfang oder starcke weitaußsehende Kriegßpraeparation gemacht / auch keiner vnter jhnen zur Werbung geschritten / biß sich die Vnruhe in Böhmen weiters außgebreitet / auch durch das Röm. Reich / eintzig Troppen-vnd Cornetenweiß / So daten zu Fuß vnnd Pferd / durch etlicher Catholischer Ständ Landt geführt / jhnen dieselben eygenes Gewalts / mit der Vnderthanen höchsten Schaden / ohn einige Ordinantz Bezahlung vnd Caution einquartirt / in den Quartiren mit Plündern / vnd Schatzung / eygenem Gefallen nachgehauset / alsdann haben etlich wenig Catholische Stände / damit sie nicht zu eins jeden durch brechenden Soldaten oder Befelchhabers <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f0347" n="296"/> <p>Gleichwol S. Fürstl. D. in particularibus mit der Correspondirenden gravaminibus vielleicht so fast als andere Catholische nicht interessirt / auch sich der Catholischen sonst nit anzunehmen / als wann sie bedrangt werden wolten / dann auff solche Fäll / sie eben so wol sich schuldig erkennen / zu concurriren vnnd dasselb verhüten zu helffen / als die Correspondirende jhre Mitglieder in der benachbarten Königreichen vnd Ländern (da es vmb die Religion zu thun) nit lassen wollen.</p> <p>Wie es mit Thonawert beschaffen / haben gedachte schickende Correspondirende Stände / viel vnd offtermals vernommen / daß J. Durchl. darbey nichts / als jhren außgelegten Vnkosten / vnd deßwegen darauff habende Assecuration zu praetendiren / auch auff die Stund da jhr solcher Vnkosten erlegt wird / sie alsbald die Statt zu quitiren vrbietig / der Meynung / man werde Jhr so wenig etwas weiter zumuthen / als sie sie sich darinn treiben lassen / Da auch die Reichs Stätt / nur vielleicht den geringstẽ theil Vnkostens (welchen sie in Ansehung dessen / wie man vorgibt / anderwerts zugelegt sollen haben) entweder für die Statt Thonawert dargeschossen / oder derselben auff ein Zeit biß sie etwann hernach mit Mittel oder Gelegenheit widerumb bezahlen könnẽ / vorgestreckt / vnnd also S. Fürstl. Durchl. befriedigt worden were / so hetten ermelte Stätt solch jhr Intent vor guter Zeit.</p> <p>Wer an der Erledigung der gravaminum schuldig / können S. Fürst. Durchl. nit wissen / als daß empfangenem Bericht nach / eben die Catholische Stände auff allen Reichs Tägen / dañ auch bey den regierenden Römischen Kaysern / am Kays. Cammergericht / vñ wo es die Gelegenheit geben / dasselbe instendig gesucht haben / vnnd deßwegen die Menge der Bedrangten / auch deß jhrigen entberender Catholischer Stände Klagen es bezeugen sollen.</p> <p>Vnnd ob wol die Catholischen von dem Kays. Verspruch zu einer Composition nicht eygentlich wissen / auch dasselbe ohne derselben Zuthun geschehen seyn muß / so haben sie doch nach dem deßhalber alles im Röm. Reich zu jetziger Confusion anfangen zu lauffen / nur damit man jhnen die Vrsach nicht anrechne / sich zu einer Composition erbotten / allein daß zu mehrer Erleuterung die Correspondirende auff etliche zu diesem Werck nothwendige Puncten / jre Erklärung thun wolten / aber es were solche Erklärung vber Vertröstung / bißhero nicht erfolgt / also die Catholischen Stände nicht Vrsach seyn wollen / daß ein gütliche Zusamenkunfft vnd Vergleich bißhero entstanden.</p> <p>Daß nun hierzwischen gravirte Catholische Ständ geklagt / die sich mehrende Einträg Mittel Rechtens abzuschaffen / oder sich bey erlangtem Rechten handzuhaben begehrt / wollen dieselben gleicher gestalt nit in vngleichen Verdacht kommen / wegen daß wann sie die beschwerten Catholischen jederzeit der Composition erwarten / vñ weil dieselb verlängt / vnter dessen in dem jhrigen gravirt / nit klagen sollen / sie wol von dem jhrigen gar kommen vnd rechtloß gelassen werẽ. Im Fall aber etwas vnverantwortliches darbey vorgangen were / dasselbe hat S. Fürstl. Durchl. nicht zuversrechen / ohne Zweiffel / da jemands vielleicht was darwider vorzubringen gehabt / vnnd den ordentlichen Weg gesucht / were vermuthlich Mittel hierin zu finden gewest.</p> <p>Von andern Betrangnussen / gefährlichen Consiliis, in Truck spargirten Bedräwungen / Verglimpffungen / Item daß die gravamina sine caede & sanguine nit zu erledigen / rc. haben J. Durchl. keinen Bericht / inmassen auch nichts in specie einkommen / vnd sie nicht erachten / daß bey den Corrrespondirenden Ständen oder andern in mehrer Obacht seyn soll was die partial Zeitũgen vnnd etwann ein privat Scribent discurirt / als was Chur-Fürsten vnnd Stände / öffentlich bethewren vnnd versprechen / oder aber da man je auff solche privat affectionirte Scribenten gehen wolte / hetten die Catholische Ständ fast täglich zu mehrerm Mißtrawen vnnd Gefahr Vrsach / weil nach den hin vnd wider spargirten Schrifften / jhr der Catholischen Ertzstifft vnd Güter darinnen schon außgetheilt / der Correspondirenden Kriegßmacht / so gar mit benamsung der Anzahl / auch Description der Standarten oder Fahnen sampt Symbolis, deß gleichen mit welchen geistlichen Gütern die General Obersten vnd Soldaten zu bezahlen albereit ein Cõcluß gemacht / auch besagte Catholische Ständ / vt qui veluti saxea corda flecti non possint, ideoq; opprimẽdi sint, sampt dero Obersten geistlichen Haupt / gantz vnd gar verbannt vnd Preiß geben worden. Mit dem man sich Catholischer Seithen nit lassen bewegẽ vnd erwünschen wolt / daß vermög der Reichs Cõstitutionen hierinn auch Wẽdung geschehe / gleich wol J. D. auch Sorg tragen / wann diese der Correspondirenden Resolution / sonderlich wegen der angehengten Comminationen / auch jetzt angeregte nit von einem geringen Orth herkommende iudicia opprimendorum andern vorkommẽ soll / es möchten wol mehr zufinden seyn / die muthmasten / es geschehe eben dardurch Anzeig / als wann die gravamina non nisi caede & sanguine erledigt werden müsten / J. Fürstl. Durchl. aber getrösten sich viel eines bessern / vnnd daß es die Meynung gar nicht hab. So seynd die Catholischen zu dergleichen facto vnd Würckligkeit caedis & sanguinis nicht kommen / dann dieselben keinen Anfang oder starcke weitaußsehende Kriegßpraeparation gemacht / auch keiner vnter jhnen zur Werbung geschritten / biß sich die Vnruhe in Böhmen weiters außgebreitet / auch durch das Röm. Reich / eintzig Troppen-vnd Cornetenweiß / So daten zu Fuß vnnd Pferd / durch etlicher Catholischer Ständ Landt geführt / jhnen dieselben eygenes Gewalts / mit der Vnderthanen höchsten Schaden / ohn einige Ordinantz Bezahlung vnd Caution einquartirt / in den Quartiren mit Plündern / vnd Schatzung / eygenem Gefallen nachgehauset / alsdann haben etlich wenig Catholische Stände / damit sie nicht zu eins jeden durch brechenden Soldaten oder Befelchhabers </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [296/0347]
Gleichwol S. Fürstl. D. in particularibus mit der Correspondirenden gravaminibus vielleicht so fast als andere Catholische nicht interessirt / auch sich der Catholischen sonst nit anzunehmen / als wann sie bedrangt werden wolten / dann auff solche Fäll / sie eben so wol sich schuldig erkennen / zu concurriren vnnd dasselb verhüten zu helffen / als die Correspondirende jhre Mitglieder in der benachbarten Königreichen vnd Ländern (da es vmb die Religion zu thun) nit lassen wollen.
Wie es mit Thonawert beschaffen / haben gedachte schickende Correspondirende Stände / viel vnd offtermals vernommen / daß J. Durchl. darbey nichts / als jhren außgelegten Vnkosten / vnd deßwegen darauff habende Assecuration zu praetendiren / auch auff die Stund da jhr solcher Vnkosten erlegt wird / sie alsbald die Statt zu quitiren vrbietig / der Meynung / man werde Jhr so wenig etwas weiter zumuthen / als sie sie sich darinn treiben lassen / Da auch die Reichs Stätt / nur vielleicht den geringstẽ theil Vnkostens (welchen sie in Ansehung dessen / wie man vorgibt / anderwerts zugelegt sollen haben) entweder für die Statt Thonawert dargeschossen / oder derselben auff ein Zeit biß sie etwann hernach mit Mittel oder Gelegenheit widerumb bezahlen könnẽ / vorgestreckt / vnnd also S. Fürstl. Durchl. befriedigt worden were / so hetten ermelte Stätt solch jhr Intent vor guter Zeit.
Wer an der Erledigung der gravaminum schuldig / können S. Fürst. Durchl. nit wissen / als daß empfangenem Bericht nach / eben die Catholische Stände auff allen Reichs Tägen / dañ auch bey den regierenden Römischen Kaysern / am Kays. Cammergericht / vñ wo es die Gelegenheit geben / dasselbe instendig gesucht haben / vnnd deßwegen die Menge der Bedrangten / auch deß jhrigen entberender Catholischer Stände Klagen es bezeugen sollen.
Vnnd ob wol die Catholischen von dem Kays. Verspruch zu einer Composition nicht eygentlich wissen / auch dasselbe ohne derselben Zuthun geschehen seyn muß / so haben sie doch nach dem deßhalber alles im Röm. Reich zu jetziger Confusion anfangen zu lauffen / nur damit man jhnen die Vrsach nicht anrechne / sich zu einer Composition erbotten / allein daß zu mehrer Erleuterung die Correspondirende auff etliche zu diesem Werck nothwendige Puncten / jre Erklärung thun wolten / aber es were solche Erklärung vber Vertröstung / bißhero nicht erfolgt / also die Catholischen Stände nicht Vrsach seyn wollen / daß ein gütliche Zusamenkunfft vnd Vergleich bißhero entstanden.
Daß nun hierzwischen gravirte Catholische Ständ geklagt / die sich mehrende Einträg Mittel Rechtens abzuschaffen / oder sich bey erlangtem Rechten handzuhaben begehrt / wollen dieselben gleicher gestalt nit in vngleichen Verdacht kommen / wegen daß wann sie die beschwerten Catholischen jederzeit der Composition erwarten / vñ weil dieselb verlängt / vnter dessen in dem jhrigen gravirt / nit klagen sollen / sie wol von dem jhrigen gar kommen vnd rechtloß gelassen werẽ. Im Fall aber etwas vnverantwortliches darbey vorgangen were / dasselbe hat S. Fürstl. Durchl. nicht zuversrechen / ohne Zweiffel / da jemands vielleicht was darwider vorzubringen gehabt / vnnd den ordentlichen Weg gesucht / were vermuthlich Mittel hierin zu finden gewest.
Von andern Betrangnussen / gefährlichen Consiliis, in Truck spargirten Bedräwungen / Verglimpffungen / Item daß die gravamina sine caede & sanguine nit zu erledigen / rc. haben J. Durchl. keinen Bericht / inmassen auch nichts in specie einkommen / vnd sie nicht erachten / daß bey den Corrrespondirenden Ständen oder andern in mehrer Obacht seyn soll was die partial Zeitũgen vnnd etwann ein privat Scribent discurirt / als was Chur-Fürsten vnnd Stände / öffentlich bethewren vnnd versprechen / oder aber da man je auff solche privat affectionirte Scribenten gehen wolte / hetten die Catholische Ständ fast täglich zu mehrerm Mißtrawen vnnd Gefahr Vrsach / weil nach den hin vnd wider spargirten Schrifften / jhr der Catholischen Ertzstifft vnd Güter darinnen schon außgetheilt / der Correspondirenden Kriegßmacht / so gar mit benamsung der Anzahl / auch Description der Standarten oder Fahnen sampt Symbolis, deß gleichen mit welchen geistlichen Gütern die General Obersten vnd Soldaten zu bezahlen albereit ein Cõcluß gemacht / auch besagte Catholische Ständ / vt qui veluti saxea corda flecti non possint, ideoq; opprimẽdi sint, sampt dero Obersten geistlichen Haupt / gantz vnd gar verbannt vnd Preiß geben worden. Mit dem man sich Catholischer Seithen nit lassen bewegẽ vnd erwünschen wolt / daß vermög der Reichs Cõstitutionen hierinn auch Wẽdung geschehe / gleich wol J. D. auch Sorg tragen / wann diese der Correspondirenden Resolution / sonderlich wegen der angehengten Comminationen / auch jetzt angeregte nit von einem geringen Orth herkommende iudicia opprimendorum andern vorkommẽ soll / es möchten wol mehr zufinden seyn / die muthmasten / es geschehe eben dardurch Anzeig / als wann die gravamina non nisi caede & sanguine erledigt werden müsten / J. Fürstl. Durchl. aber getrösten sich viel eines bessern / vnnd daß es die Meynung gar nicht hab. So seynd die Catholischen zu dergleichen facto vnd Würckligkeit caedis & sanguinis nicht kommen / dann dieselben keinen Anfang oder starcke weitaußsehende Kriegßpraeparation gemacht / auch keiner vnter jhnen zur Werbung geschritten / biß sich die Vnruhe in Böhmen weiters außgebreitet / auch durch das Röm. Reich / eintzig Troppen-vnd Cornetenweiß / So daten zu Fuß vnnd Pferd / durch etlicher Catholischer Ständ Landt geführt / jhnen dieselben eygenes Gewalts / mit der Vnderthanen höchsten Schaden / ohn einige Ordinantz Bezahlung vnd Caution einquartirt / in den Quartiren mit Plündern / vnd Schatzung / eygenem Gefallen nachgehauset / alsdann haben etlich wenig Catholische Stände / damit sie nicht zu eins jeden durch brechenden Soldaten oder Befelchhabers
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/347>, abgerufen am 28.07.2024. |