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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Gleichwol S. Fürstl. D. in particularibus mit der Correspondirenden gravaminibus vielleicht so fast als andere Catholische nicht interessirt / auch sich der Catholischen sonst nit anzunehmen / als wann sie bedrangt werden wolten / dann auff solche Fäll / sie eben so wol sich schuldig erkennen / zu concurriren vnnd dasselb verhüten zu helffen / als die Correspondirende jhre Mitglieder in der benachbarten Königreichen vnd Ländern (da es vmb die Religion zu thun) nit lassen wollen.

Wie es mit Thonawert beschaffen / haben gedachte schickende Correspondirende Stände / viel vnd offtermals vernommen / daß J. Durchl. darbey nichts / als jhren außgelegten Vnkosten / vnd deßwegen darauff habende Assecuration zu praetendiren / auch auff die Stund da jhr solcher Vnkosten erlegt wird / sie alsbald die Statt zu quitiren vrbietig / der Meynung / man werde Jhr so wenig etwas weiter zumuthen / als sie sie sich darinn treiben lassen / Da auch die Reichs Stätt / nur vielleicht den geringsten theil Vnkostens (welchen sie in Ansehung dessen / wie man vorgibt / anderwerts zugelegt sollen haben) entweder für die Statt Thonawert dargeschossen / oder derselben auff ein Zeit biß sie etwann hernach mit Mittel oder Gelegenheit widerumb bezahlen können / vorgestreckt / vnnd also S. Fürstl. Durchl. befriedigt worden were / so hetten ermelte Stätt solch jhr Intent vor guter Zeit.

Wer an der Erledigung der gravaminum schuldig / können S. Fürst. Durchl. nit wissen / als daß empfangenem Bericht nach / eben die Catholische Stände auff allen Reichs Tägen / dann auch bey den regierenden Römischen Kaysern / am Kays. Cammergericht / vnd wo es die Gelegenheit geben / dasselbe instendig gesucht haben / vnnd deßwegen die Menge der Bedrangten / auch deß jhrigen entberender Catholischer Stände Klagen es bezeugen sollen.

Vnnd ob wol die Catholischen von dem Kays. Verspruch zu einer Composition nicht eygentlich wissen / auch dasselbe ohne derselben Zuthun geschehen seyn muß / so haben sie doch nach dem deßhalber alles im Röm. Reich zu jetziger Confusion anfangen zu lauffen / nur damit man jhnen die Vrsach nicht anrechne / sich zu einer Composition erbotten / allein daß zu mehrer Erleuterung die Correspondirende auff etliche zu diesem Werck nothwendige Puncten / jre Erklärung thun wolten / aber es were solche Erklärung vber Vertröstung / bißhero nicht erfolgt / also die Catholischen Stände nicht Vrsach seyn wollen / daß ein gütliche Zusamenkunfft vnd Vergleich bißhero entstanden.

Daß nun hierzwischen gravirte Catholische Ständ geklagt / die sich mehrende Einträg Mittel Rechtens abzuschaffen / oder sich bey erlangtem Rechten handzuhaben begehrt / wollen dieselben gleicher gestalt nit in vngleichen Verdacht kommen / wegen daß wann sie die beschwerten Catholischen jederzeit der Composition erwarten / vnd weil dieselb verlängt / vnter dessen in dem jhrigen gravirt / nit klagen sollen / sie wol von dem jhrigen gar kommen vnd rechtloß gelassen weren. Im Fall aber etwas vnverantwortliches darbey vorgangen were / dasselbe hat S. Fürstl. Durchl. nicht zuversrechen / ohne Zweiffel / da jemands vielleicht was darwider vorzubringen gehabt / vnnd den ordentlichen Weg gesucht / were vermuthlich Mittel hierin zu finden gewest.

Von andern Betrangnussen / gefährlichen Consiliis, in Truck spargirten Bedräwungen / Verglimpffungen / Item daß die gravamina sine caede & sanguine nit zu erledigen / rc. haben J. Durchl. keinen Bericht / inmassen auch nichts in specie einkommen / vnd sie nicht erachten / daß bey den Corrrespondirenden Ständen oder andern in mehrer Obacht seyn soll was die partial Zeitungen vnnd etwann ein privat Scribent discurirt / als was Chur-Fürsten vnnd Stände / öffentlich bethewren vnnd versprechen / oder aber da man je auff solche privat affectionirte Scribenten gehen wolte / hetten die Catholische Ständ fast täglich zu mehrerm Mißtrawen vnnd Gefahr Vrsach / weil nach den hin vnd wider spargirten Schrifften / jhr der Catholischen Ertzstifft vnd Güter darinnen schon außgetheilt / der Correspondirenden Kriegßmacht / so gar mit benamsung der Anzahl / auch Description der Standarten oder Fahnen sampt Symbolis, deß gleichen mit welchen geistlichen Gütern die General Obersten vnd Soldaten zu bezahlen albereit ein Concluß gemacht / auch besagte Catholische Ständ / vt qui veluti saxea corda flecti non possint, ideoq; opprimendi sint, sampt dero Obersten geistlichen Haupt / gantz vnd gar verbannt vnd Preiß geben worden. Mit dem man sich Catholischer Seithen nit lassen bewegen vnd erwünschen wolt / daß vermög der Reichs Constitutionen hierinn auch Wendung geschehe / gleich wol J. D. auch Sorg tragen / wann diese der Correspondirenden Resolution / sonderlich wegen der angehengten Comminationen / auch jetzt angeregte nit von einem geringen Orth herkommende iudicia opprimendorum andern vorkommen soll / es möchten wol mehr zufinden seyn / die muthmasten / es geschehe eben dardurch Anzeig / als wann die gravamina non nisi caede & sanguine erledigt werden müsten / J. Fürstl. Durchl. aber getrösten sich viel eines bessern / vnnd daß es die Meynung gar nicht hab. So seynd die Catholischen zu dergleichen facto vnd Würckligkeit caedis & sanguinis nicht kommen / dann dieselben keinen Anfang oder starcke weitaußsehende Kriegßpraeparation gemacht / auch keiner vnter jhnen zur Werbung geschritten / biß sich die Vnruhe in Böhmen weiters außgebreitet / auch durch das Röm. Reich / eintzig Troppen-vnd Cornetenweiß / So daten zu Fuß vnnd Pferd / durch etlicher Catholischer Ständ Landt geführt / jhnen dieselben eygenes Gewalts / mit der Vnderthanen höchsten Schaden / ohn einige Ordinantz Bezahlung vnd Caution einquartirt / in den Quartiren mit Plündern / vnd Schatzung / eygenem Gefallen nachgehauset / alsdann haben etlich wenig Catholische Stände / damit sie nicht zu eins jeden durch brechenden Soldaten oder Befelchhabers

Gleichwol S. Fürstl. D. in particularibus mit der Correspondirenden gravaminibus vielleicht so fast als andere Catholische nicht interessirt / auch sich der Catholischen sonst nit anzunehmen / als wann sie bedrangt werden wolten / dann auff solche Fäll / sie eben so wol sich schuldig erkennen / zu concurriren vnnd dasselb verhüten zu helffen / als die Correspondirende jhre Mitglieder in der benachbarten Königreichen vnd Ländern (da es vmb die Religion zu thun) nit lassen wollen.

Wie es mit Thonawert beschaffen / haben gedachte schickende Correspondirende Stände / viel vnd offtermals vernommen / daß J. Durchl. darbey nichts / als jhren außgelegten Vnkosten / vnd deßwegen darauff habende Assecuration zu praetendiren / auch auff die Stund da jhr solcher Vnkosten erlegt wird / sie alsbald die Statt zu quitiren vrbietig / der Meynung / man werde Jhr so wenig etwas weiter zumuthen / als sie sie sich darinn treiben lassen / Da auch die Reichs Stätt / nur vielleicht den geringstẽ theil Vnkostens (welchen sie in Ansehung dessen / wie man vorgibt / anderwerts zugelegt sollen haben) entweder für die Statt Thonawert dargeschossen / oder derselben auff ein Zeit biß sie etwann hernach mit Mittel oder Gelegenheit widerumb bezahlen könnẽ / vorgestreckt / vnnd also S. Fürstl. Durchl. befriedigt worden were / so hetten ermelte Stätt solch jhr Intent vor guter Zeit.

Wer an der Erledigung der gravaminum schuldig / können S. Fürst. Durchl. nit wissen / als daß empfangenem Bericht nach / eben die Catholische Stände auff allen Reichs Tägen / dañ auch bey den regierenden Römischen Kaysern / am Kays. Cammergericht / vñ wo es die Gelegenheit geben / dasselbe instendig gesucht haben / vnnd deßwegen die Menge der Bedrangten / auch deß jhrigen entberender Catholischer Stände Klagen es bezeugen sollen.

Vnnd ob wol die Catholischen von dem Kays. Verspruch zu einer Composition nicht eygentlich wissen / auch dasselbe ohne derselben Zuthun geschehen seyn muß / so haben sie doch nach dem deßhalber alles im Röm. Reich zu jetziger Confusion anfangen zu lauffen / nur damit man jhnen die Vrsach nicht anrechne / sich zu einer Composition erbotten / allein daß zu mehrer Erleuterung die Correspondirende auff etliche zu diesem Werck nothwendige Puncten / jre Erklärung thun wolten / aber es were solche Erklärung vber Vertröstung / bißhero nicht erfolgt / also die Catholischen Stände nicht Vrsach seyn wollen / daß ein gütliche Zusamenkunfft vnd Vergleich bißhero entstanden.

Daß nun hierzwischen gravirte Catholische Ständ geklagt / die sich mehrende Einträg Mittel Rechtens abzuschaffen / oder sich bey erlangtem Rechten handzuhaben begehrt / wollen dieselben gleicher gestalt nit in vngleichen Verdacht kommen / wegen daß wann sie die beschwerten Catholischen jederzeit der Composition erwarten / vñ weil dieselb verlängt / vnter dessen in dem jhrigen gravirt / nit klagen sollen / sie wol von dem jhrigen gar kommen vnd rechtloß gelassen werẽ. Im Fall aber etwas vnverantwortliches darbey vorgangen were / dasselbe hat S. Fürstl. Durchl. nicht zuversrechen / ohne Zweiffel / da jemands vielleicht was darwider vorzubringen gehabt / vnnd den ordentlichen Weg gesucht / were vermuthlich Mittel hierin zu finden gewest.

Von andern Betrangnussen / gefährlichen Consiliis, in Truck spargirten Bedräwungen / Verglimpffungen / Item daß die gravamina sine caede & sanguine nit zu erledigen / rc. haben J. Durchl. keinen Bericht / inmassen auch nichts in specie einkommen / vnd sie nicht erachten / daß bey den Corrrespondirenden Ständen oder andern in mehrer Obacht seyn soll was die partial Zeitũgen vnnd etwann ein privat Scribent discurirt / als was Chur-Fürsten vnnd Stände / öffentlich bethewren vnnd versprechen / oder aber da man je auff solche privat affectionirte Scribenten gehen wolte / hetten die Catholische Ständ fast täglich zu mehrerm Mißtrawen vnnd Gefahr Vrsach / weil nach den hin vnd wider spargirten Schrifften / jhr der Catholischen Ertzstifft vnd Güter darinnen schon außgetheilt / der Correspondirenden Kriegßmacht / so gar mit benamsung der Anzahl / auch Description der Standarten oder Fahnen sampt Symbolis, deß gleichen mit welchen geistlichen Gütern die General Obersten vnd Soldaten zu bezahlen albereit ein Cõcluß gemacht / auch besagte Catholische Ständ / vt qui veluti saxea corda flecti non possint, ideoq; opprimẽdi sint, sampt dero Obersten geistlichen Haupt / gantz vnd gar verbannt vnd Preiß geben worden. Mit dem man sich Catholischer Seithen nit lassen bewegẽ vnd erwünschen wolt / daß vermög der Reichs Cõstitutionen hierinn auch Wẽdung geschehe / gleich wol J. D. auch Sorg tragen / wann diese der Correspondirenden Resolution / sonderlich wegen der angehengten Comminationen / auch jetzt angeregte nit von einem geringen Orth herkommende iudicia opprimendorum andern vorkommẽ soll / es möchten wol mehr zufinden seyn / die muthmasten / es geschehe eben dardurch Anzeig / als wann die gravamina non nisi caede & sanguine erledigt werden müsten / J. Fürstl. Durchl. aber getrösten sich viel eines bessern / vnnd daß es die Meynung gar nicht hab. So seynd die Catholischen zu dergleichen facto vnd Würckligkeit caedis & sanguinis nicht kommen / dann dieselben keinen Anfang oder starcke weitaußsehende Kriegßpraeparation gemacht / auch keiner vnter jhnen zur Werbung geschritten / biß sich die Vnruhe in Böhmen weiters außgebreitet / auch durch das Röm. Reich / eintzig Troppen-vnd Cornetenweiß / So daten zu Fuß vnnd Pferd / durch etlicher Catholischer Ständ Landt geführt / jhnen dieselben eygenes Gewalts / mit der Vnderthanen höchsten Schaden / ohn einige Ordinantz Bezahlung vnd Caution einquartirt / in den Quartiren mit Plündern / vnd Schatzung / eygenem Gefallen nachgehauset / alsdann haben etlich wenig Catholische Stände / damit sie nicht zu eins jeden durch brechenden Soldaten oder Befelchhabers

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          <p>Gleichwol S. Fürstl. D. in particularibus mit der Correspondirenden gravaminibus                      vielleicht so fast als andere Catholische nicht interessirt / auch sich der                      Catholischen sonst nit anzunehmen / als wann sie bedrangt werden wolten / dann                      auff solche Fäll / sie eben so wol sich schuldig erkennen / zu concurriren vnnd                      dasselb verhüten zu helffen / als die Correspondirende jhre Mitglieder in der                      benachbarten Königreichen vnd Ländern (da es vmb die Religion zu thun) nit                      lassen wollen.</p>
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          <p>Vnnd ob wol die Catholischen von dem Kays. Verspruch zu einer Composition nicht                      eygentlich wissen / auch dasselbe ohne derselben Zuthun geschehen seyn muß / so                      haben sie doch nach dem deßhalber alles im Röm. Reich zu jetziger Confusion                      anfangen zu lauffen / nur damit man jhnen die Vrsach nicht anrechne / sich zu                      einer Composition erbotten / allein daß zu mehrer Erleuterung die                      Correspondirende auff etliche zu diesem Werck nothwendige Puncten / jre                      Erklärung thun wolten / aber es were solche Erklärung vber Vertröstung / bißhero                      nicht erfolgt / also die Catholischen Stände nicht Vrsach seyn wollen / daß ein                      gütliche Zusamenkunfft vnd Vergleich bißhero entstanden.</p>
          <p>Daß nun hierzwischen gravirte Catholische Ständ geklagt / die sich mehrende                      Einträg Mittel Rechtens abzuschaffen / oder sich bey erlangtem Rechten                      handzuhaben begehrt / wollen dieselben gleicher gestalt nit in vngleichen                      Verdacht kommen / wegen daß wann sie die beschwerten Catholischen jederzeit der                      Composition erwarten / vn&#x0303; weil dieselb verlängt / vnter dessen in                      dem jhrigen gravirt / nit klagen sollen / sie wol von dem jhrigen gar kommen vnd                      rechtloß gelassen were&#x0303;. Im Fall aber etwas vnverantwortliches darbey vorgangen                      were / dasselbe hat S. Fürstl. Durchl. nicht zuversrechen / ohne Zweiffel / da                      jemands vielleicht was darwider vorzubringen gehabt / vnnd den ordentlichen Weg                      gesucht / were vermuthlich Mittel hierin zu finden gewest.</p>
          <p>Von andern Betrangnussen / gefährlichen Consiliis, in Truck spargirten                      Bedräwungen / Verglimpffungen / Item daß die gravamina sine caede &amp;                      sanguine nit zu erledigen / rc. haben J. Durchl. keinen Bericht / inmassen auch                      nichts in specie einkommen / vnd sie nicht erachten / daß bey den                      Corrrespondirenden Ständen oder andern in mehrer Obacht seyn soll was die                      partial Zeitu&#x0303;gen vnnd etwann ein privat Scribent discurirt / als                      was Chur-Fürsten vnnd Stände / öffentlich bethewren vnnd versprechen / oder aber                      da man je auff solche privat affectionirte Scribenten gehen wolte / hetten die                      Catholische Ständ fast täglich zu mehrerm Mißtrawen vnnd Gefahr Vrsach / weil                      nach den hin vnd wider spargirten Schrifften / jhr der Catholischen Ertzstifft                      vnd Güter darinnen schon außgetheilt / der Correspondirenden Kriegßmacht / so                      gar mit benamsung der Anzahl / auch Description der Standarten oder Fahnen sampt                      Symbolis, deß gleichen mit welchen geistlichen Gütern die General Obersten vnd                      Soldaten zu bezahlen albereit ein Co&#x0303;cluß gemacht / auch besagte                      Catholische Ständ / vt qui veluti saxea corda flecti non possint, ideoq;                          opprime&#x0303;di sint, sampt dero Obersten geistlichen Haupt / gantz                      vnd gar verbannt vnd Preiß geben worden. Mit dem man sich Catholischer Seithen                      nit lassen bewege&#x0303; vnd erwünschen wolt / daß vermög der Reichs Co&#x0303;stitutionen hierinn auch We&#x0303;dung geschehe / gleich wol J. D.                      auch Sorg tragen / wann diese der Correspondirenden Resolution / sonderlich                      wegen der angehengten Comminationen / auch jetzt angeregte nit von einem                      geringen Orth herkommende iudicia opprimendorum andern vorkomme&#x0303; soll / es                      möchten wol mehr zufinden seyn / die muthmasten / es geschehe eben dardurch                      Anzeig / als wann die gravamina non nisi caede &amp; sanguine erledigt                      werden müsten / J. Fürstl. Durchl. aber getrösten sich viel eines bessern / vnnd                      daß es die Meynung gar nicht hab. So seynd die Catholischen zu dergleichen facto                      vnd Würckligkeit caedis &amp; sanguinis nicht kommen / dann dieselben keinen                      Anfang oder starcke weitaußsehende Kriegßpraeparation gemacht / auch keiner                      vnter jhnen zur Werbung geschritten / biß sich die Vnruhe in Böhmen weiters                      außgebreitet / auch durch das Röm. Reich / eintzig Troppen-vnd Cornetenweiß / So                      daten zu Fuß vnnd Pferd / durch etlicher Catholischer Ständ Landt geführt /                      jhnen dieselben eygenes Gewalts / mit der Vnderthanen höchsten Schaden / ohn                      einige Ordinantz Bezahlung vnd Caution einquartirt / in den Quartiren mit                      Plündern / vnd Schatzung / eygenem Gefallen nachgehauset / alsdann haben etlich                      wenig Catholische Stände / damit sie nicht zu eins jeden durch brechenden                      Soldaten oder Befelchhabers
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[296/0347] Gleichwol S. Fürstl. D. in particularibus mit der Correspondirenden gravaminibus vielleicht so fast als andere Catholische nicht interessirt / auch sich der Catholischen sonst nit anzunehmen / als wann sie bedrangt werden wolten / dann auff solche Fäll / sie eben so wol sich schuldig erkennen / zu concurriren vnnd dasselb verhüten zu helffen / als die Correspondirende jhre Mitglieder in der benachbarten Königreichen vnd Ländern (da es vmb die Religion zu thun) nit lassen wollen. Wie es mit Thonawert beschaffen / haben gedachte schickende Correspondirende Stände / viel vnd offtermals vernommen / daß J. Durchl. darbey nichts / als jhren außgelegten Vnkosten / vnd deßwegen darauff habende Assecuration zu praetendiren / auch auff die Stund da jhr solcher Vnkosten erlegt wird / sie alsbald die Statt zu quitiren vrbietig / der Meynung / man werde Jhr so wenig etwas weiter zumuthen / als sie sie sich darinn treiben lassen / Da auch die Reichs Stätt / nur vielleicht den geringstẽ theil Vnkostens (welchen sie in Ansehung dessen / wie man vorgibt / anderwerts zugelegt sollen haben) entweder für die Statt Thonawert dargeschossen / oder derselben auff ein Zeit biß sie etwann hernach mit Mittel oder Gelegenheit widerumb bezahlen könnẽ / vorgestreckt / vnnd also S. Fürstl. Durchl. befriedigt worden were / so hetten ermelte Stätt solch jhr Intent vor guter Zeit. Wer an der Erledigung der gravaminum schuldig / können S. Fürst. Durchl. nit wissen / als daß empfangenem Bericht nach / eben die Catholische Stände auff allen Reichs Tägen / dañ auch bey den regierenden Römischen Kaysern / am Kays. Cammergericht / vñ wo es die Gelegenheit geben / dasselbe instendig gesucht haben / vnnd deßwegen die Menge der Bedrangten / auch deß jhrigen entberender Catholischer Stände Klagen es bezeugen sollen. Vnnd ob wol die Catholischen von dem Kays. Verspruch zu einer Composition nicht eygentlich wissen / auch dasselbe ohne derselben Zuthun geschehen seyn muß / so haben sie doch nach dem deßhalber alles im Röm. Reich zu jetziger Confusion anfangen zu lauffen / nur damit man jhnen die Vrsach nicht anrechne / sich zu einer Composition erbotten / allein daß zu mehrer Erleuterung die Correspondirende auff etliche zu diesem Werck nothwendige Puncten / jre Erklärung thun wolten / aber es were solche Erklärung vber Vertröstung / bißhero nicht erfolgt / also die Catholischen Stände nicht Vrsach seyn wollen / daß ein gütliche Zusamenkunfft vnd Vergleich bißhero entstanden. Daß nun hierzwischen gravirte Catholische Ständ geklagt / die sich mehrende Einträg Mittel Rechtens abzuschaffen / oder sich bey erlangtem Rechten handzuhaben begehrt / wollen dieselben gleicher gestalt nit in vngleichen Verdacht kommen / wegen daß wann sie die beschwerten Catholischen jederzeit der Composition erwarten / vñ weil dieselb verlängt / vnter dessen in dem jhrigen gravirt / nit klagen sollen / sie wol von dem jhrigen gar kommen vnd rechtloß gelassen werẽ. Im Fall aber etwas vnverantwortliches darbey vorgangen were / dasselbe hat S. Fürstl. Durchl. nicht zuversrechen / ohne Zweiffel / da jemands vielleicht was darwider vorzubringen gehabt / vnnd den ordentlichen Weg gesucht / were vermuthlich Mittel hierin zu finden gewest. Von andern Betrangnussen / gefährlichen Consiliis, in Truck spargirten Bedräwungen / Verglimpffungen / Item daß die gravamina sine caede & sanguine nit zu erledigen / rc. haben J. Durchl. keinen Bericht / inmassen auch nichts in specie einkommen / vnd sie nicht erachten / daß bey den Corrrespondirenden Ständen oder andern in mehrer Obacht seyn soll was die partial Zeitũgen vnnd etwann ein privat Scribent discurirt / als was Chur-Fürsten vnnd Stände / öffentlich bethewren vnnd versprechen / oder aber da man je auff solche privat affectionirte Scribenten gehen wolte / hetten die Catholische Ständ fast täglich zu mehrerm Mißtrawen vnnd Gefahr Vrsach / weil nach den hin vnd wider spargirten Schrifften / jhr der Catholischen Ertzstifft vnd Güter darinnen schon außgetheilt / der Correspondirenden Kriegßmacht / so gar mit benamsung der Anzahl / auch Description der Standarten oder Fahnen sampt Symbolis, deß gleichen mit welchen geistlichen Gütern die General Obersten vnd Soldaten zu bezahlen albereit ein Cõcluß gemacht / auch besagte Catholische Ständ / vt qui veluti saxea corda flecti non possint, ideoq; opprimẽdi sint, sampt dero Obersten geistlichen Haupt / gantz vnd gar verbannt vnd Preiß geben worden. Mit dem man sich Catholischer Seithen nit lassen bewegẽ vnd erwünschen wolt / daß vermög der Reichs Cõstitutionen hierinn auch Wẽdung geschehe / gleich wol J. D. auch Sorg tragen / wann diese der Correspondirenden Resolution / sonderlich wegen der angehengten Comminationen / auch jetzt angeregte nit von einem geringen Orth herkommende iudicia opprimendorum andern vorkommẽ soll / es möchten wol mehr zufinden seyn / die muthmasten / es geschehe eben dardurch Anzeig / als wann die gravamina non nisi caede & sanguine erledigt werden müsten / J. Fürstl. Durchl. aber getrösten sich viel eines bessern / vnnd daß es die Meynung gar nicht hab. So seynd die Catholischen zu dergleichen facto vnd Würckligkeit caedis & sanguinis nicht kommen / dann dieselben keinen Anfang oder starcke weitaußsehende Kriegßpraeparation gemacht / auch keiner vnter jhnen zur Werbung geschritten / biß sich die Vnruhe in Böhmen weiters außgebreitet / auch durch das Röm. Reich / eintzig Troppen-vnd Cornetenweiß / So daten zu Fuß vnnd Pferd / durch etlicher Catholischer Ständ Landt geführt / jhnen dieselben eygenes Gewalts / mit der Vnderthanen höchsten Schaden / ohn einige Ordinantz Bezahlung vnd Caution einquartirt / in den Quartiren mit Plündern / vnd Schatzung / eygenem Gefallen nachgehauset / alsdann haben etlich wenig Catholische Stände / damit sie nicht zu eins jeden durch brechenden Soldaten oder Befelchhabers

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  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/347>, abgerufen am 22.11.2024.