Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Bey dem dritten Punct betreffend die bißhero vielfaltig vorgangene vnd noch vorgehende Einvnnd Durchführung frembden Kriegs Volcks / welches in vnd durch das Reich / vnnd wie denselben zubegegnen / vnnd dann weil der ander Theyl mit seinen Werbungen dieser Seits zu ebenmässigem Vrsach gegeben / noch nit zubedencken / wie sich hiernechst deß Vnkostens halber zuverhalten seyn möchte ist verglichen worden / daß nach dem die Vnirte Stände sich allbereit vntereinander vereinbahret / die Durchzüge / dardurch einem oder dem andern Correspondirendem Standt / oder ins Gemein den Evangelischen Wesen Nachtheil zustehen könnte / nach Möglichkeit abzuwenden / es edenmässig in der Correspondirenden Stände Landt also gehalten / auch auß demselben dem Gegentheil keine Munition / Proviand / oder was derogleichen jhnen zum Vortheil geschehen köndte / gefolget werden soll. Nicht weniger hat der vierdte Punct wie man sich nemblich bey jetzigem Zustandt gefast halten wolle / damit man auff alle Stelle einander die Hand bieten möge / durch den ersten Punct seine Richtigkeit. So viel bey dem fünfften Punct das Böhmische Wesen / vnd was dahero Kön. May. in Böhmen für Gefahr zuwachsen kan / betreffen thut / hat man es in Gemein dafür gehalten / daß dem gantzen Evangelischen Wesen an demselben mercklich viel gelegen / vnnd derowegen dasselb in guter Obacht allenthalben gehalten werden solle / Gestalt sich die anwesenden Correspondirende Stände zu gutem Favor / so wol gegen der Sach selbsten / als auch Jhre Kön. Mayest. erbotten / der abwes[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]nden Gesandte auch / weil sie darauff nicht eben in specie instituirt gewesen / nicht gezweiffelt / daß es bey Iren Herrschafften gleiche Meynung haben werde. Wegen der Straßburgischen Stiffts Sache / bey dem letzten Puncten / hat man bey jetzigem Zustandt fast kein Mittel finden können / wie die Päbstische Capitularn zu gütigen Mitteln zubringen seyn möchten / oder ob es der Correspondentz reputirlich seyn möchte / vber das was allbereits geschehen / sich mit denselben mit Schrifften einzulassen. Demnach man aber auch auff dem Fall die drey Ständte im Elsaß in Güte nachmals versichern wolte / dasselbe zuhindern nit gemeint gewesen: Als ist von hinnen auß an sie geschrieben worden. Als bey gegenwertigem Correspondentz Tage Sachsen Weymars Fürstliche Gnaden so wol wegen der streittigen Aldenburgischen Praecedentz Sache / als auch was derselben an Bestallung der Pfarr zu Westheimb vnnd mit einer anbefügten Citation eines Jhr. F. Gn. Vnderthanen zu Königsberg für Eintrag vom Bischoff zu Würtzburg geschihet / jhre Notthurfft eingebracht / ist S. Fürstl. Gn. darauff gutachten gegeben worden. In der bewusten Eikischen Sache vnd wegen der Belehnung mit der Ober Marggraffschafft Baden / ist deß Herrn Margraffen zu Baden vnd Hochbergs F. G. abermals bedencken geben worden. So haben auch beyde Hertzogen August / vnnd Johann Friderich Pfaltzgraffen / in Jhren Beschwerungen wider Jhren Brudern Hertzog Wolffgang Willhelm der Correspondirenden Stände rahtsames Gutachten begehrt / welches Jhnen eröffnet worden. Wegen der Pfarr Buchs[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]hall ist der Statt Nürnberg abermalig Gutachten gegeben worden. Der Vnirten Chur-Fürsten vnd Stände Anbringen bey dem Hertzogen in Bayern. Bey der im Abschied gedachten Legation an den Hertzog in Bayern / ist Graff Friderich von Solms / Volrad von Plessen vnd zwen von der Statt Nürnberg abgeordnete gewesen; die haben bey gehabter Audientz nachfolgendes angebracht; Durchleuchtigster Fürst / Gnädigster Herr / Die correspondirende Evangelische König / Chur-Fürsten vnd Ständ / auch dero abwesenden Bottschafften vnd Gesandten / sind guter massen berichtet worden / daß E. Fürstl. D. kurtz verruckter Zeit / durch dero Gesandte / bey vnderschiedlichen jhres Mittels / anbringen lassen / vnd dasselbig dahin verstanden / daß E. Fürstl. Durchl. zu sinceriren begert / daß deroselben vnd anderer Römisch-Catholischen Ständ Bereitschafft vnd Verfassung / allein zu jhrer zugelassenen Defension bey diesen gefährlichen Läufften / keines wegs aber zur Vnruhe / oder zu jemandts Offension (so lang man mit freffentlicher Thathandlung nicht / Vrsach vnnd Anlaß geben werde) angesehen / dessen dann sie die Evangelische Stände / sich gäntzlich / von obvermeldten Römisch-Catholischen Ständen assecurirt halten wolten. Gleich wie nun gedachte Stände / E. Fürstl. Durchl. friedfertiges Gemüth / vnnd zu Widerbringung deß allzuviel gefallenen alten Teutschen Vertrawens zwischen den Ständen deß Heilig. Reichs gerichte Intention gantz wolbekandt / also vernehmen sie auch gantz gern / daß sie bey jetzigem gefährlichen Wesen / da es in dem Vatterlandt ad extrema kommen / von solchem guten scopo nicht absetzen / sondern jhre Consilia vnnd actiones dahin jederzeit dirigiren / wie der Fried im Reich länger erhalten / vnd auff die Posterität gebracht / derentwegen das glimmende Fewer gleichsam in der Aschen gedämpfft werden möchte. Thun dargegen auch sie die Evangelische correspondirende Stände / nit weniger E. Fürstl. D. auß redtlichem Teutschem Gemüth versichern / bezeugen auch mit jhrem Gewissen vor Gott / daß jhnen nichts höhers zu wider / als einige Vnruhe vnd Weiterung im H. Reich zu erwecken / vnd der Römischen Catholischen Religion zugethan en Chur-Fürsten vnd Ständ (ohn gegebene Vrsach vnd Zunöthigung) zu verfolgen / vnd Gewalthaten gegen sie vorzunehmen / als welche sich beständig assecurirt haben möchten / daß jhr der Evangelischen Consilia, Verbündtnuß vnd Verfassung keines wegs zu jemands Offension vnd Betrangnuß / sondern allein zu hochnothwendiger erlaubter Defension angesehen seyen. E. F. D. ist aber vnverborgen / mit was hohen Beschwerden die Evangelische Stände deß Reichs nunmehr in die 40. Jahr lang / vnnd bald nach auffgerichtem Religions Frieden / belästiget / vnd welcher gestalt Bey dem dritten Punct betreffend die bißhero vielfaltig vorgangene vnd noch vorgehende Einvnnd Durchführung frembden Kriegs Volcks / welches in vnd durch das Reich / vnnd wie denselben zubegegnen / vnnd dann weil der ander Theyl mit seinen Werbungen dieser Seits zu ebenmässigem Vrsach gegeben / noch nit zubedencken / wie sich hiernechst deß Vnkostens halber zuverhalten seyn möchte ist verglichen worden / daß nach dem die Vnirte Stände sich allbereit vntereinander vereinbahret / die Durchzüge / dardurch einem oder dem andern Correspondirendem Standt / oder ins Gemein dẽ Evangelischen Wesen Nachtheil zustehen könnte / nach Möglichkeit abzuwenden / es edenmässig in der Correspondirenden Stände Landt also gehalten / auch auß demselben dem Gegentheil keine Munition / Proviand / oder was derogleichen jhnen zum Vortheil geschehen köndte / gefolget werden soll. Nicht weniger hat der vierdte Punct wie man sich nemblich bey jetzigem Zustandt gefast halten wolle / damit man auff alle Stelle einander die Hand bieten möge / durch den ersten Punct seine Richtigkeit. So viel bey dem fünfften Punct das Böhmische Wesen / vnd was dahero Kön. May. in Böhmen für Gefahr zuwachsen kan / betreffen thut / hat man es in Gemein dafür gehalten / daß dem gantzen Evangelischen Wesen an demselben mercklich viel gelegen / vnnd derowegen dasselb in guter Obacht allenthalben gehalten werden solle / Gestalt sich die anwesenden Correspondirende Stände zu gutem Favor / so wol gegen der Sach selbsten / als auch Jhre Kön. Mayest. erbotten / der abwes[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]nden Gesandte auch / weil sie darauff nicht eben in specie instituirt gewesen / nicht gezweiffelt / daß es bey Iren Herrschafften gleiche Meynung haben werde. Wegen der Straßburgischen Stiffts Sache / bey dem letzten Puncten / hat man bey jetzigem Zustandt fast kein Mittel finden können / wie die Päbstische Capitularn zu gütigen Mitteln zubringen seyn möchten / oder ob es der Correspondentz reputirlich seyn möchte / vber das was allbereits geschehen / sich mit denselben mit Schrifften einzulassen. Demnach man aber auch auff dem Fall die drey Ständte im Elsaß in Güte nachmals versichern wolte / dasselbe zuhindern nit gemeint gewesen: Als ist von hinnen auß an sie geschrieben worden. Als bey gegenwertigem Correspondentz Tage Sachsen Weymars Fürstliche Gnaden so wol wegen der streittigen Aldenburgischen Praecedẽtz Sache / als auch was derselben an Bestallung der Pfarr zu Westheimb vnnd mit einer anbefügten Citation eines Jhr. F. Gn. Vnderthanen zu Königsberg für Eintrag vom Bischoff zu Würtzburg geschihet / jhre Notthurfft eingebracht / ist S. Fürstl. Gn. darauff gutachten gegeben worden. In der bewusten Eikischen Sache vnd wegen der Belehnung mit der Ober Marggraffschafft Baden / ist deß Herrn Margraffen zu Baden vnd Hochbergs F. G. abermals bedenckẽ gebẽ worden. So haben auch beyde Hertzogen August / vnnd Johann Friderich Pfaltzgraffen / in Jhren Beschwerungen wider Jhren Brudern Hertzog Wolffgang Willhelm der Correspondirenden Stände rahtsames Gutachten begehrt / welches Jhnen eröffnet worden. Wegen der Pfarr Buchs[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]hall ist der Statt Nürnberg abermalig Gutachten gegebẽ worden. Der Vnirten Chur-Fürsten vñ Stände Anbringen bey dem Hertzogen in Bayern. Bey der im Abschied gedachten Legation an den Hertzog in Bayern / ist Graff Friderich von Solms / Volrad von Plessen vnd zwen von der Statt Nürnberg abgeordnete gewesen; die haben bey gehabter Audientz nachfolgendes angebracht; Durchleuchtigster Fürst / Gnädigster Herr / Die correspõdirende Evangelische König / Chur-Fürsten vnd Ständ / auch dero abwesenden Bottschafften vnd Gesandten / sind guter massen berichtet worden / daß E. Fürstl. D. kurtz verruckter Zeit / durch dero Gesandte / bey vnderschiedlichen jhres Mittels / anbringen lassen / vnd dasselbig dahin verstanden / daß E. Fürstl. Durchl. zu sinceriren begert / daß deroselben vnd anderer Römisch-Catholischen Ständ Bereitschafft vnd Verfassung / allein zu jhrer zugelassenen Defension bey diesen gefährlichen Läufften / keines wegs aber zur Vnruhe / oder zu jemandts Offension (so lang man mit freffentlicher Thathandlung nicht / Vrsach vnnd Anlaß geben werde) angesehen / dessen dann sie die Evangelische Stände / sich gäntzlich / von obvermeldten Römisch-Catholischen Ständen assecurirt halten wolten. Gleich wie nun gedachte Stände / E. Fürstl. Durchl. friedfertiges Gemüth / vnnd zu Widerbringung deß allzuviel gefallenen altẽ Teutschen Vertrawens zwischen den Ständen deß Heilig. Reichs gerichte Intention gantz wolbekandt / also vernehmen sie auch gantz gern / daß sie bey jetzigem gefährlichen Wesen / da es in dem Vatterlandt ad extrema kommen / von solchem guten scopo nicht absetzen / sondern jhre Consilia vnnd actiones dahin jederzeit dirigiren / wie der Fried im Reich länger erhalten / vnd auff die Posterität gebracht / derentwegen das glimmende Fewer gleichsam in der Aschen gedämpfft werdẽ möchte. Thun dargegen auch sie die Evangelische correspondirende Stände / nit weniger E. Fürstl. D. auß redtlichem Teutschem Gemüth versichern / bezeugen auch mit jhrem Gewissen vor Gott / daß jhnen nichts höhers zu wider / als einige Vnruhe vnd Weiterung im H. Reich zu erwecken / vnd der Römischen Catholischen Religion zugethan en Chur-Fürsten vnd Ständ (ohn gegebene Vrsach vnd Zunöthigung) zu verfolgen / vnd Gewalthaten gegen sie vorzunehmen / als welche sich beständig assecurirt haben möchten / daß jhr der Evangelischẽ Consilia, Verbündtnuß vñ Verfassung keines wegs zu jemands Offension vñ Betrangnuß / sondern allein zu hochnothwendiger erlaubter Defension angesehen seyen. E. F. D. ist aber vnverborgen / mit was hohen Beschwerden die Evangelische Stände deß Reichs nunmehr in die 40. 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May. in Böhmen für Gefahr zuwachsen kan / betreffen thut / hat man es in Gemein dafür gehalten / daß dem gantzen Evangelischen Wesen an demselben mercklich viel gelegen / vnnd derowegen dasselb in guter Obacht allenthalben gehalten werden solle / Gestalt sich die anwesenden Correspondirende Stände zu gutem Favor / so wol gegen der Sach selbsten / als auch Jhre Kön. Mayest. erbotten / der abwes<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>nden Gesandte auch / weil sie darauff nicht eben in specie instituirt gewesen / nicht gezweiffelt / daß es bey Iren Herrschafften gleiche Meynung haben werde.</p> <p>Wegen der Straßburgischen Stiffts Sache / bey dem letzten Puncten / hat man bey jetzigem Zustandt fast kein Mittel finden können / wie die Päbstische Capitularn zu gütigen Mitteln zubringen seyn möchten / oder ob es der Correspondentz reputirlich seyn möchte / vber das was allbereits geschehen / sich mit denselben mit Schrifften einzulassen. Demnach man aber auch auff dem Fall die drey Ständte im Elsaß in Güte nachmals versichern wolte / dasselbe zuhindern nit gemeint gewesen: Als ist von hinnen auß an sie geschrieben worden.</p> <p>Als bey gegenwertigem Correspondentz Tage Sachsen Weymars Fürstliche Gnaden so wol wegen der streittigen Aldenburgischen Praecedẽtz Sache / als auch was derselben an Bestallung der Pfarr zu Westheimb vnnd mit einer anbefügten Citation eines Jhr. F. Gn. Vnderthanen zu Königsberg für Eintrag vom Bischoff zu Würtzburg geschihet / jhre Notthurfft eingebracht / ist S. Fürstl. Gn. darauff gutachten gegeben worden.</p> <p>In der bewusten Eikischen Sache vnd wegen der Belehnung mit der Ober Marggraffschafft Baden / ist deß Herrn Margraffen zu Baden vnd Hochbergs F. G. abermals bedenckẽ gebẽ worden.</p> <p>So haben auch beyde Hertzogen August / vnnd Johann Friderich Pfaltzgraffen / in Jhren Beschwerungen wider Jhren Brudern Hertzog Wolffgang Willhelm der Correspondirenden Stände rahtsames Gutachten begehrt / welches Jhnen eröffnet worden.</p> <p>Wegen der Pfarr Buchs<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>hall ist der Statt Nürnberg abermalig Gutachten gegebẽ worden.</p> <p><note place="right">Der Vnirten Chur-Fürsten vñ Stände Anbringen bey dem Hertzogen in Bayern.</note> Bey der im Abschied gedachten Legation an den Hertzog in Bayern / ist Graff Friderich von Solms / Volrad von Plessen vnd zwen von der Statt Nürnberg abgeordnete gewesen; die haben bey gehabter Audientz nachfolgendes angebracht;</p> <p>Durchleuchtigster Fürst / Gnädigster Herr / Die correspõdirende Evangelische König / Chur-Fürsten vnd Ständ / auch dero abwesenden Bottschafften vnd Gesandten / sind guter massen berichtet worden / daß E. Fürstl. D. kurtz verruckter Zeit / durch dero Gesandte / bey vnderschiedlichen jhres Mittels / anbringen lassen / vnd dasselbig dahin verstanden / daß E. Fürstl. Durchl. zu sinceriren begert / daß deroselben vnd anderer Römisch-Catholischen Ständ Bereitschafft vnd Verfassung / allein zu jhrer zugelassenen Defension bey diesen gefährlichen Läufften / keines wegs aber zur Vnruhe / oder zu jemandts Offension (so lang man mit freffentlicher Thathandlung nicht / Vrsach vnnd Anlaß geben werde) angesehen / dessen dann sie die Evangelische Stände / sich gäntzlich / von obvermeldten Römisch-Catholischen Ständen assecurirt halten wolten.</p> <p>Gleich wie nun gedachte Stände / E. Fürstl. Durchl. friedfertiges Gemüth / vnnd zu Widerbringung deß allzuviel gefallenen altẽ Teutschen Vertrawens zwischen den Ständen deß Heilig. Reichs gerichte Intention gantz wolbekandt / also vernehmen sie auch gantz gern / daß sie bey jetzigem gefährlichen Wesen / da es in dem Vatterlandt ad extrema kommen / von solchem guten scopo nicht absetzen / sondern jhre Consilia vnnd actiones dahin jederzeit dirigiren / wie der Fried im Reich länger erhalten / vnd auff die Posterität gebracht / derentwegen das glimmende Fewer gleichsam in der Aschen gedämpfft werdẽ möchte.</p> <p>Thun dargegen auch sie die Evangelische correspondirende Stände / nit weniger E. Fürstl. D. auß redtlichem Teutschem Gemüth versichern / bezeugen auch mit jhrem Gewissen vor Gott / daß jhnen nichts höhers zu wider / als einige Vnruhe vnd Weiterung im H. Reich zu erwecken / vnd der Römischen Catholischen Religion zugethan en Chur-Fürsten vnd Ständ (ohn gegebene Vrsach vnd Zunöthigung) zu verfolgen / vnd Gewalthaten gegen sie vorzunehmen / als welche sich beständig assecurirt haben möchten / daß jhr der Evangelischẽ Consilia, Verbündtnuß vñ Verfassung keines wegs zu jemands Offension vñ Betrangnuß / sondern allein zu hochnothwendiger erlaubter Defension angesehen seyen. E. F. D. ist aber vnverborgen / mit was hohen Beschwerden die Evangelische Stände deß Reichs nunmehr in die 40. Jahr lang / vnnd bald nach auffgerichtem Religions Frieden / belästiget / vnd welcher gestalt </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [292/0343]
Bey dem dritten Punct betreffend die bißhero vielfaltig vorgangene vnd noch vorgehende Einvnnd Durchführung frembden Kriegs Volcks / welches in vnd durch das Reich / vnnd wie denselben zubegegnen / vnnd dann weil der ander Theyl mit seinen Werbungen dieser Seits zu ebenmässigem Vrsach gegeben / noch nit zubedencken / wie sich hiernechst deß Vnkostens halber zuverhalten seyn möchte ist verglichen worden / daß nach dem die Vnirte Stände sich allbereit vntereinander vereinbahret / die Durchzüge / dardurch einem oder dem andern Correspondirendem Standt / oder ins Gemein dẽ Evangelischen Wesen Nachtheil zustehen könnte / nach Möglichkeit abzuwenden / es edenmässig in der Correspondirenden Stände Landt also gehalten / auch auß demselben dem Gegentheil keine Munition / Proviand / oder was derogleichen jhnen zum Vortheil geschehen köndte / gefolget werden soll.
Nicht weniger hat der vierdte Punct wie man sich nemblich bey jetzigem Zustandt gefast halten wolle / damit man auff alle Stelle einander die Hand bieten möge / durch den ersten Punct seine Richtigkeit.
So viel bey dem fünfften Punct das Böhmische Wesen / vnd was dahero Kön. May. in Böhmen für Gefahr zuwachsen kan / betreffen thut / hat man es in Gemein dafür gehalten / daß dem gantzen Evangelischen Wesen an demselben mercklich viel gelegen / vnnd derowegen dasselb in guter Obacht allenthalben gehalten werden solle / Gestalt sich die anwesenden Correspondirende Stände zu gutem Favor / so wol gegen der Sach selbsten / als auch Jhre Kön. Mayest. erbotten / der abwes_nden Gesandte auch / weil sie darauff nicht eben in specie instituirt gewesen / nicht gezweiffelt / daß es bey Iren Herrschafften gleiche Meynung haben werde.
Wegen der Straßburgischen Stiffts Sache / bey dem letzten Puncten / hat man bey jetzigem Zustandt fast kein Mittel finden können / wie die Päbstische Capitularn zu gütigen Mitteln zubringen seyn möchten / oder ob es der Correspondentz reputirlich seyn möchte / vber das was allbereits geschehen / sich mit denselben mit Schrifften einzulassen. Demnach man aber auch auff dem Fall die drey Ständte im Elsaß in Güte nachmals versichern wolte / dasselbe zuhindern nit gemeint gewesen: Als ist von hinnen auß an sie geschrieben worden.
Als bey gegenwertigem Correspondentz Tage Sachsen Weymars Fürstliche Gnaden so wol wegen der streittigen Aldenburgischen Praecedẽtz Sache / als auch was derselben an Bestallung der Pfarr zu Westheimb vnnd mit einer anbefügten Citation eines Jhr. F. Gn. Vnderthanen zu Königsberg für Eintrag vom Bischoff zu Würtzburg geschihet / jhre Notthurfft eingebracht / ist S. Fürstl. Gn. darauff gutachten gegeben worden.
In der bewusten Eikischen Sache vnd wegen der Belehnung mit der Ober Marggraffschafft Baden / ist deß Herrn Margraffen zu Baden vnd Hochbergs F. G. abermals bedenckẽ gebẽ worden.
So haben auch beyde Hertzogen August / vnnd Johann Friderich Pfaltzgraffen / in Jhren Beschwerungen wider Jhren Brudern Hertzog Wolffgang Willhelm der Correspondirenden Stände rahtsames Gutachten begehrt / welches Jhnen eröffnet worden.
Wegen der Pfarr Buchs_hall ist der Statt Nürnberg abermalig Gutachten gegebẽ worden.
Bey der im Abschied gedachten Legation an den Hertzog in Bayern / ist Graff Friderich von Solms / Volrad von Plessen vnd zwen von der Statt Nürnberg abgeordnete gewesen; die haben bey gehabter Audientz nachfolgendes angebracht;
Der Vnirten Chur-Fürsten vñ Stände Anbringen bey dem Hertzogen in Bayern. Durchleuchtigster Fürst / Gnädigster Herr / Die correspõdirende Evangelische König / Chur-Fürsten vnd Ständ / auch dero abwesenden Bottschafften vnd Gesandten / sind guter massen berichtet worden / daß E. Fürstl. D. kurtz verruckter Zeit / durch dero Gesandte / bey vnderschiedlichen jhres Mittels / anbringen lassen / vnd dasselbig dahin verstanden / daß E. Fürstl. Durchl. zu sinceriren begert / daß deroselben vnd anderer Römisch-Catholischen Ständ Bereitschafft vnd Verfassung / allein zu jhrer zugelassenen Defension bey diesen gefährlichen Läufften / keines wegs aber zur Vnruhe / oder zu jemandts Offension (so lang man mit freffentlicher Thathandlung nicht / Vrsach vnnd Anlaß geben werde) angesehen / dessen dann sie die Evangelische Stände / sich gäntzlich / von obvermeldten Römisch-Catholischen Ständen assecurirt halten wolten.
Gleich wie nun gedachte Stände / E. Fürstl. Durchl. friedfertiges Gemüth / vnnd zu Widerbringung deß allzuviel gefallenen altẽ Teutschen Vertrawens zwischen den Ständen deß Heilig. Reichs gerichte Intention gantz wolbekandt / also vernehmen sie auch gantz gern / daß sie bey jetzigem gefährlichen Wesen / da es in dem Vatterlandt ad extrema kommen / von solchem guten scopo nicht absetzen / sondern jhre Consilia vnnd actiones dahin jederzeit dirigiren / wie der Fried im Reich länger erhalten / vnd auff die Posterität gebracht / derentwegen das glimmende Fewer gleichsam in der Aschen gedämpfft werdẽ möchte.
Thun dargegen auch sie die Evangelische correspondirende Stände / nit weniger E. Fürstl. D. auß redtlichem Teutschem Gemüth versichern / bezeugen auch mit jhrem Gewissen vor Gott / daß jhnen nichts höhers zu wider / als einige Vnruhe vnd Weiterung im H. Reich zu erwecken / vnd der Römischen Catholischen Religion zugethan en Chur-Fürsten vnd Ständ (ohn gegebene Vrsach vnd Zunöthigung) zu verfolgen / vnd Gewalthaten gegen sie vorzunehmen / als welche sich beständig assecurirt haben möchten / daß jhr der Evangelischẽ Consilia, Verbündtnuß vñ Verfassung keines wegs zu jemands Offension vñ Betrangnuß / sondern allein zu hochnothwendiger erlaubter Defension angesehen seyen. E. F. D. ist aber vnverborgen / mit was hohen Beschwerden die Evangelische Stände deß Reichs nunmehr in die 40. Jahr lang / vnnd bald nach auffgerichtem Religions Frieden / belästiget / vnd welcher gestalt
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