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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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jhrer Libertät vnnd vralten bekandten freyen Wahl / die jhnen durch wunderbarliche Mittel gekränckt vnnd erzogen werden wollen / viel hohe / befugte vnd genugsame Vrsachen gehabt / vnnd also die Sach an sich selbsten rechtmässig / Christlich vnd löblich / auch mit vnderschiedlichen Exempeln auß Geist-vnd Weltlichen Historien leicht zu bewehren ist. Wir suchen auch dabey keines Wegs einem andern das seinige wider Recht zu entziehen oder vorzuhalten / sondern vielmehr die jenige / die jhrer Libertät / Privilegien / Majestätbrieff / freyen exercitit in der Evangelischen Religion vnd andern billichen Herbringens befugt / wider vnbillichen Gewalt zu schützen vnd darbey zu erhalten / auch so herrliche Lande vnnd viel tausend endlicher Leuthe von fernerer Trangsal vnd endlicher Ruin / so viel an vns / vnd vns Gott Krafft vnd Segen verleyhen wird zu retten vnd zu manuteniren.

Hoffen demnach gäntzlich / weil wir je kein zeitliche Frewdt / Wollust oder Nutzen darbey zu erlangen vns vorgesetzet / sondern vielmehr / ja allein Gottes Ehr / die gemeine Wolfahrt / der verfolgten Trost / Schutz vnd Conservation vor Augen haben / vnd so viel frommer Hertzen Flehen vnd Seufftzen vns darbey beweglich zu Gemüth ziehen / es werde der getrewe Gott vns auch hierinnen nicht verlassen / sondern wider aller Menschen Gedancken / von oben herab die Mittel verleihen / damit wir durch seinen Beystandt das jenige verrichten vnd außführen konnen / welches sein Göttliche Vorsehung vnnd Allmacht nach seiner vnbegreifflichen Weißheit / vorlängsten beschlossen hat / vnd wir / da wir es vnderliessen / nicht allein vnser Gewissen hoch beschweren / sondern auch Gottes Zorn vnd Straff zu gewarten haben möchten.

Wir haben darbey auch ferrner bedacht / im Fall wir vns dieser Göttlichen Vocation entbrochen / daß vns dahero gleichsam alles ferrner erfolgtes Blutvergiessen vnnd Landverderben / bevorab von Evangelischen Religionsverwandten / vermuthlich würde beygemessen / auch dardurch Anlaß gegeben worden seyn / daß wann den widrigen jhr Intent mit vorhabender vnd vor Augen schwebender Oppression der Böhmischen Nation vnd deren confoederirten / gelungen / als dann sie auch wider vns selbsten / vnd andere Euangelische Stände im Reich / die in Handen habende Waffen zu wenden / vnd also das jenige zu effectuiren versucht haben würden / darzu sie von obbemelten vnruhigen Leuten / auch so gar in getruckten Schrifften / stetigs ermahnet / vnd dergestalt angereitzet werden / daß sie auch der kleinen Vnschuldigen / ja jhrer eygenen Kinder / hoher Häuser vnd dero Land vnd Leut nicht verschonen sollen / wie dann auch vielfältige gleichmässige Bedräwungen hin vnd wider gehöret werden.

Vber diß alles haben wir / insonderheit auff solchen Fall erwegen / vnd in acht nemen müssen / daß sonsten das löbliche Königreich Böheimb / zu sampt den incorporirten herrlichen Ländern / welche doch so ein vornehmes Glied deß Reichs / vnd gleichsam ein Vormawer gegen frembden Nationen sind / da jhnen nicht also bald durch bessere Mittel geholffen / wol gar in andere frembde Hände vnd in einen solchen Stand gerathen mögen / dardurch sie endlich gantz vnd gar dem Heyligen Reich Teutscher Nation entzogen werden / oder ja dahero denselben vielfältig vngemach / bevorauß denen benachbarten Evangelischen Chur- vnd Fürsten hette zu wachsen können / so wir auch / wegen vnsers Churhauses vnd Fürstenthumbs der Obern Pfaltz / darumb desto weniger zulassen können noch sollen / nicht allein wegen der Obligation vnd Trew / damit wir dem Reich vnserm geliebten Vatterlandt zugethan vnd verwandt / sondern das auch vnser Churhauß der Pfaltz mit der Kron Böheimb in vralter Erbvereinigung begriffen / darumb wir wegen solches Königreichs Conservation / auß besagten Vrsachen / so viel desto sorgfältiger seyn müssen / zuversichtlich vns niemand verdencken kan / der alles / wie es an sich im Grundt beschaffen / ohne Passion genugsam erwegen wird.

Haben demnach in Gottes Namen / zu Fortpflantzung seiner heyligen Ehr / zu Trost vnnd Schutz der so hochbetrangten / zu Erhaltung der gemeinen Libertät vnnd Wolfahrt / vnd auß andern mehr hochtringenden Motiven Vrsachen / auff vnderschiedliche der Stände in Böhmen / vnd der samptlichen incorporirten Länder / hierunder an vns abgangene vnderthänigste / demütigste Ersuchungs Schreiben / ansehenliche Legationes, vnd zu mal bewegliche zu Gemüthführungen vnd sehnliches Begehren / jhre vns angetragene einmütige Wahl endlich approbirt / vnd darauff die Kron vnd Regierung deß löblichen Königreichs Böheimb / vnd offtgedachter incorporirten Länder angenommen: vns auch darauff mit vnserer Hertzliebsten Gemahlin / der Princessin auß Groß Britannien / herein nacher Prag mit Gottes Hülf in der Person erhaben / darauff wir dann auch in wenig Tagen hernacher / sampt jhrer L. mit einmütigem Consenß vnd Zuthuung der gemeinen Stände / vnd grossem applausu alles Volcks / mit gewöhnlichen Solennitäten gekrönet / vnd also in den Königlichen Thron gesetzet worden: den der Allmächtige durch seinen starcken Arm vns gnädiglich bestätigen / vnd seinen Heyligen Geist vnd Segen miltiglich verleyhen wolle / daß wir die gantze Regierung also führen / daß der Herr aller Herren / vnser Heyland Jesus Christus vber vns vnd vnsere Vnderthanen herrschen / vnnd beyde bey dem werthen Frieden vnd deß Landes Wolstand / lange Zeit erthalten möge.

Wir bezeugen darneben gegen Gott vnd der gantzen Welt / daß wir auch bey solchem vnserm Regiment vns festiglich vorgesetzet / der Religion halben niemand / auch die jenigen nit / so noch zur Römischen Kirchen sich bekennen (wann sie sich nur den Verfassungen deß Königreichs vnd der Länder / vnd zu forderst denen wegen der Religion ertheilten Majestätbrieffen gemäß / friedlich vnd vnsträfflich erzeygen) belästigen / vndertrucken /

jhrer Libertät vnnd vralten bekandten freyen Wahl / die jhnen durch wunderbarliche Mittel gekränckt vnnd erzogen werden wollen / viel hohe / befugte vnd genugsame Vrsachen gehabt / vnnd also die Sach an sich selbsten rechtmässig / Christlich vnd löblich / auch mit vnderschiedlichen Exempeln auß Geist-vnd Weltlichen Historien leicht zu bewehren ist. Wir suchen auch dabey keines Wegs einem andern das seinige wider Recht zu entziehen oder vorzuhalten / sondern vielmehr die jenige / die jhrer Libertät / Privilegien / Majestätbrieff / freyen exercitit in der Evangelischen Religion vnd andern billichen Herbringens befugt / wider vnbillichen Gewalt zu schützen vnd darbey zu erhalten / auch so herrliche Lande vnnd viel tausend endlicher Leuthe von fernerer Trangsal vnd endlicher Ruin / so viel an vns / vnd vns Gott Krafft vnd Segen verleyhen wird zu retten vnd zu manuteniren.

Hoffen demnach gäntzlich / weil wir je kein zeitliche Frewdt / Wollust oder Nutzen darbey zu erlangen vns vorgesetzet / sondern vielmehr / ja allein Gottes Ehr / die gemeine Wolfahrt / der verfolgten Trost / Schutz vnd Conservation vor Augen haben / vnd so viel frommer Hertzen Flehen vnd Seufftzen vns darbey beweglich zu Gemüth ziehen / es werde der getrewe Gott vns auch hierinnen nicht verlassen / sondern wider aller Menschen Gedancken / von oben herab die Mittel verleihen / damit wir durch seinen Beystandt das jenige verrichten vnd außführen konnen / welches sein Göttliche Vorsehung vnnd Allmacht nach seiner vnbegreifflichen Weißheit / vorlängsten beschlossen hat / vnd wir / da wir es vnderliessen / nicht allein vnser Gewissen hoch beschweren / sondern auch Gottes Zorn vnd Straff zu gewarten haben möchten.

Wir haben darbey auch ferrner bedacht / im Fall wir vns dieser Göttlichen Vocation entbrochen / daß vns dahero gleichsam alles ferrner erfolgtes Blutvergiessen vnnd Landverderben / bevorab von Evangelischen Religionsverwandten / vermuthlich würde beygemessen / auch dardurch Anlaß gegeben worden seyn / daß wann den widrigen jhr Intent mit vorhabender vnd vor Augen schwebender Oppression der Böhmischen Nation vnd deren confoederirten / gelungen / als dann sie auch wider vns selbsten / vnd andere Euangelische Stände im Reich / die in Handen habende Waffen zu wenden / vnd also das jenige zu effectuiren versucht haben würden / darzu sie von obbemelten vnruhigen Leuten / auch so gar in getruckten Schrifften / stetigs ermahnet / vnd dergestalt angereitzet werden / daß sie auch der kleinen Vnschuldigen / ja jhrer eygenen Kinder / hoher Häuser vnd dero Land vnd Leut nicht verschonen sollen / wie dann auch vielfältige gleichmässige Bedräwungen hin vnd wider gehöret werden.

Vber diß alles haben wir / insonderheit auff solchen Fall erwegen / vnd in acht nemen müssen / daß sonsten das löbliche Königreich Böheimb / zu sampt den incorporirten herrlichen Ländern / welche doch so ein vornehmes Glied deß Reichs / vnd gleichsam ein Vormawer gegen frembden Nationen sind / da jhnen nicht also bald durch bessere Mittel geholffen / wol gar in andere frembde Hände vnd in einen solchen Stand gerathen mögen / dardurch sie endlich gantz vnd gar dem Heyligen Reich Teutscher Nation entzogen werden / oder ja dahero denselben vielfältig vngemach / bevorauß denen benachbarten Evangelischen Chur- vnd Fürsten hette zu wachsen können / so wir auch / wegen vnsers Churhauses vnd Fürstenthumbs der Obern Pfaltz / darumb desto weniger zulassen können noch sollen / nicht allein wegen der Obligation vnd Trew / damit wir dem Reich vnserm geliebten Vatterlandt zugethan vnd verwandt / sondern das auch vnser Churhauß der Pfaltz mit der Kron Böheimb in vralter Erbvereinigung begriffen / darumb wir wegen solches Königreichs Conservation / auß besagten Vrsachen / so viel desto sorgfältiger seyn müssen / zuversichtlich vns niemand verdencken kan / der alles / wie es an sich im Grundt beschaffen / ohne Passion genugsam erwegen wird.

Haben demnach in Gottes Namen / zu Fortpflantzung seiner heyligen Ehr / zu Trost vnnd Schutz der so hochbetrangten / zu Erhaltung der gemeinen Libertät vnnd Wolfahrt / vnd auß andern mehr hochtringenden Motiven Vrsachen / auff vnderschiedliche der Stände in Böhmen / vnd der samptlichen incorporirten Länder / hierunder an vns abgangene vnderthänigste / demütigste Ersuchungs Schreiben / ansehenliche Legationes, vnd zu mal bewegliche zu Gemüthführungen vnd sehnliches Begehren / jhre vns angetragene einmütige Wahl endlich approbirt / vnd darauff die Kron vnd Regierung deß löblichen Königreichs Böheimb / vnd offtgedachter incorporirten Länder angenommen: vns auch darauff mit vnserer Hertzliebsten Gemahlin / der Princessin auß Groß Britannien / herein nacher Prag mit Gottes Hülf in der Person erhaben / darauff wir dann auch in wenig Tagen hernacher / sampt jhrer L. mit einmütigem Consenß vnd Zuthuung der gemeinen Stände / vnd grossem applausu alles Volcks / mit gewöhnlichen Solennitäten gekrönet / vnd also in den Königlichen Thron gesetzet worden: den der Allmächtige durch seinen starcken Arm vns gnädiglich bestätigen / vnd seinen Heyligen Geist vnd Segen miltiglich verleyhen wolle / daß wir die gantze Regierung also führen / daß der Herr aller Herren / vnser Heyland Jesus Christus vber vns vnd vnsere Vnderthanen herrschen / vnnd beyde bey dem werthen Frieden vnd deß Landes Wolstand / lange Zeit erthalten möge.

Wir bezeugen darneben gegen Gott vnd der gantzen Welt / daß wir auch bey solchem vnserm Regiment vns festiglich vorgesetzet / der Religion halben niemand / auch die jenigen nit / so noch zur Römischen Kirchen sich bekennen (wann sie sich nur den Verfassungen deß Königreichs vnd der Länder / vnd zu forderst denen wegen der Religion ertheilten Majestätbrieffen gemäß / friedlich vnd vnsträfflich erzeygen) belästigen / vndertrucken /

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[277/0324] jhrer Libertät vnnd vralten bekandten freyen Wahl / die jhnen durch wunderbarliche Mittel gekränckt vnnd erzogen werden wollen / viel hohe / befugte vnd genugsame Vrsachen gehabt / vnnd also die Sach an sich selbsten rechtmässig / Christlich vnd löblich / auch mit vnderschiedlichen Exempeln auß Geist-vnd Weltlichen Historien leicht zu bewehren ist. Wir suchen auch dabey keines Wegs einem andern das seinige wider Recht zu entziehen oder vorzuhalten / sondern vielmehr die jenige / die jhrer Libertät / Privilegien / Majestätbrieff / freyen exercitit in der Evangelischen Religion vnd andern billichen Herbringens befugt / wider vnbillichen Gewalt zu schützen vnd darbey zu erhalten / auch so herrliche Lande vnnd viel tausend endlicher Leuthe von fernerer Trangsal vnd endlicher Ruin / so viel an vns / vnd vns Gott Krafft vnd Segen verleyhen wird zu retten vnd zu manuteniren. Hoffen demnach gäntzlich / weil wir je kein zeitliche Frewdt / Wollust oder Nutzen darbey zu erlangen vns vorgesetzet / sondern vielmehr / ja allein Gottes Ehr / die gemeine Wolfahrt / der verfolgten Trost / Schutz vnd Conservation vor Augen haben / vnd so viel frommer Hertzen Flehen vnd Seufftzen vns darbey beweglich zu Gemüth ziehen / es werde der getrewe Gott vns auch hierinnen nicht verlassen / sondern wider aller Menschen Gedancken / von oben herab die Mittel verleihen / damit wir durch seinen Beystandt das jenige verrichten vnd außführen konnen / welches sein Göttliche Vorsehung vnnd Allmacht nach seiner vnbegreifflichen Weißheit / vorlängsten beschlossen hat / vnd wir / da wir es vnderliessen / nicht allein vnser Gewissen hoch beschweren / sondern auch Gottes Zorn vnd Straff zu gewarten haben möchten. Wir haben darbey auch ferrner bedacht / im Fall wir vns dieser Göttlichen Vocation entbrochen / daß vns dahero gleichsam alles ferrner erfolgtes Blutvergiessen vnnd Landverderben / bevorab von Evangelischen Religionsverwandten / vermuthlich würde beygemessen / auch dardurch Anlaß gegeben worden seyn / daß wann den widrigen jhr Intent mit vorhabender vnd vor Augen schwebender Oppression der Böhmischen Nation vnd deren confoederirten / gelungen / als dann sie auch wider vns selbsten / vnd andere Euangelische Stände im Reich / die in Handen habende Waffen zu wenden / vnd also das jenige zu effectuiren versucht haben würden / darzu sie von obbemelten vnruhigen Leuten / auch so gar in getruckten Schrifften / stetigs ermahnet / vnd dergestalt angereitzet werden / daß sie auch der kleinen Vnschuldigen / ja jhrer eygenen Kinder / hoher Häuser vnd dero Land vnd Leut nicht verschonen sollen / wie dann auch vielfältige gleichmässige Bedräwungen hin vnd wider gehöret werden. Vber diß alles haben wir / insonderheit auff solchen Fall erwegen / vnd in acht nemen müssen / daß sonsten das löbliche Königreich Böheimb / zu sampt den incorporirten herrlichen Ländern / welche doch so ein vornehmes Glied deß Reichs / vnd gleichsam ein Vormawer gegen frembden Nationen sind / da jhnen nicht also bald durch bessere Mittel geholffen / wol gar in andere frembde Hände vnd in einen solchen Stand gerathen mögen / dardurch sie endlich gantz vnd gar dem Heyligen Reich Teutscher Nation entzogen werden / oder ja dahero denselben vielfältig vngemach / bevorauß denen benachbarten Evangelischen Chur- vnd Fürsten hette zu wachsen können / so wir auch / wegen vnsers Churhauses vnd Fürstenthumbs der Obern Pfaltz / darumb desto weniger zulassen können noch sollen / nicht allein wegen der Obligation vnd Trew / damit wir dem Reich vnserm geliebten Vatterlandt zugethan vnd verwandt / sondern das auch vnser Churhauß der Pfaltz mit der Kron Böheimb in vralter Erbvereinigung begriffen / darumb wir wegen solches Königreichs Conservation / auß besagten Vrsachen / so viel desto sorgfältiger seyn müssen / zuversichtlich vns niemand verdencken kan / der alles / wie es an sich im Grundt beschaffen / ohne Passion genugsam erwegen wird. Haben demnach in Gottes Namen / zu Fortpflantzung seiner heyligen Ehr / zu Trost vnnd Schutz der so hochbetrangten / zu Erhaltung der gemeinen Libertät vnnd Wolfahrt / vnd auß andern mehr hochtringenden Motiven Vrsachen / auff vnderschiedliche der Stände in Böhmen / vnd der samptlichen incorporirten Länder / hierunder an vns abgangene vnderthänigste / demütigste Ersuchungs Schreiben / ansehenliche Legationes, vnd zu mal bewegliche zu Gemüthführungen vnd sehnliches Begehren / jhre vns angetragene einmütige Wahl endlich approbirt / vnd darauff die Kron vnd Regierung deß löblichen Königreichs Böheimb / vnd offtgedachter incorporirten Länder angenommen: vns auch darauff mit vnserer Hertzliebsten Gemahlin / der Princessin auß Groß Britannien / herein nacher Prag mit Gottes Hülf in der Person erhaben / darauff wir dann auch in wenig Tagen hernacher / sampt jhrer L. mit einmütigem Consenß vnd Zuthuung der gemeinen Stände / vnd grossem applausu alles Volcks / mit gewöhnlichen Solennitäten gekrönet / vnd also in den Königlichen Thron gesetzet worden: den der Allmächtige durch seinen starcken Arm vns gnädiglich bestätigen / vnd seinen Heyligen Geist vnd Segen miltiglich verleyhen wolle / daß wir die gantze Regierung also führen / daß der Herr aller Herren / vnser Heyland Jesus Christus vber vns vnd vnsere Vnderthanen herrschen / vnnd beyde bey dem werthen Frieden vnd deß Landes Wolstand / lange Zeit erthalten möge. Wir bezeugen darneben gegen Gott vnd der gantzen Welt / daß wir auch bey solchem vnserm Regiment vns festiglich vorgesetzet / der Religion halben niemand / auch die jenigen nit / so noch zur Römischen Kirchen sich bekennen (wann sie sich nur den Verfassungen deß Königreichs vnd der Länder / vnd zu forderst denen wegen der Religion ertheilten Majestätbrieffen gemäß / friedlich vnd vnsträfflich erzeygen) belästigen / vndertrucken /

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 277. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/324>, abgerufen am 22.11.2024.