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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Den 19. Octob. hat er zu Schlan / einer Königs Statt / vnd den 20. zu Bussierat auff einem schönen Pfaltzgraff Friderichs Einzug zu Prag. Hauß / dem jungen Herrn von Colobrat zuständig / Herberg genommen. Folgenden Tag den 21. hat er seine Reyse vollendet / vnd von 3. biß 5. Vhrn den Einritt zu Prag gehalten. Dann nachdem er im Thiergarten oder Stern / ein halbe Meil von gedachter Statt Prag das Mittagmahl gehalten / vnd jhme auff den Dienst zu warten / vnd jhn daselbsten anzunehmen / sich die Directorn noch vor Mittag auß Prag begeben / seynd denselben der Länder Abgesandte / die Land Stände vnd Ritterschafft zu Roß / auffs köstlichste außgestaffiert / wie auch von den drey Prager Stätten drey Cornetten / als das Newstätter mit jhrer gebräuchlichen Statt Farb / Roth vnd Weiß / fast in 200. die Altstätter auch so starck: die Kleinseitter aber etwas wenigers / doch auch vber hundert Mann starck gewesen / vnd diese beyde in der Königlichen Hoff Farb / Blaw vnd Weiß / auffs stattlichste vnd prächtigste außgebutzt / gefolgt: welche alle draussen auff einem geraumen Platz vor dem Stern / nachdem der Pfaltzgraff von dem Wagen zu Roß gesessen / vnd jhne die Land Stände gratulirt vnd angenommen gehabt / in absonderlichen Trouppen / beneben der Königlichen Confoy von 5. Cornetten / vnd einem Fuß Fähnlein rings vmbher gehalten: hernach in schöner Ordnung nacher Prag fortgeruckt. In den Prager Stätten ist aber vnter dessen die Bürgerschafft vnd die Soldaten auch in Ordnung gestellt worden: Als bey dem Alt: vnd Newstätter Rahthauß seynd bey jedem ein Fähnlein Knecht gestanden: ingleichem in gemelten zwo Stätten seynd auff vnterschiedlichen Plätzen bey den Brunnen in 400. Juden Rotten längst / allein zu dem Ende / daß sie sich bey begebender Fewers Gefahr mit Wasser Kandten vnd Axten in Bereitschafft halten solten / in Pflicht genommen / vnd auß getheilt worden. Darnach hat man drey Fähnlein von der Alten / drey von der Newen / vnd eine von der kleinen Statt Prag / wolgebutzt Volck / von der Burgerschafft in die Gassen gestellt / welche von den Schantzen vnd Newen Thor an / biß ins Schloß zu beyden Seitten: Auff dem Schloßplatz aber gegen der Staubbrücken vnd newen Stall / deß Hauptmann Goltzingers Fähnlein in Schlacht-Ordnung gehalten. Deßgleichen hat der Hauptmann Schenckhart sein Fähnlein auff gemeldtem Newem Thor fliegen / vnd seine Soldaten neben demselben auff den Schantzen auff warten lassen. Ausser dem Thor auff ein starcken Steinwurff darvon / zu nechst an dem Weg / da der Pfaltzgraff fürüber reiten sollen / hat der vierte Stand in 400. starck / nach Art vnd Weise der Alten Böhmen: als mit einem gar Alten Fahnen / darinn deß Zischka Namen / ein Kelch vnd Ostia / gemahlet gewest / alten schweren Brustharnisch vnd Pickehauben / stumpffen Helleparten / eysenen Trischeln / Armbrüsten vnnd grossen Schilten oder Rundartschen außgerüst / in einer Schlacht Ordnung gestanden / welche dem Pfaltzgraffen / so bey jhnen sampt seinem Gemahl etwas stillgehalten / durch jhren Hauptmann in Lateinischer Spraach gratuliren lassen / vnnd mit heller Stimm geruffen: Vivat Fridericus Rex! zugleich sich zum Ernst geschickt / vnd jhre Wehren durch einander bewegt / daß es ein groß lächerlich Gedöß gegeben: vnd ist / wie alles eigentlich bey dem Einritt beschaffen gewesen / auß beygelegtem Kupffer zu sehen.

Wie nun also dieser Einzug mit grossen Freuden vnd Frolocken der Inwohner verrichtet worden / vnd wol abgangen / haben darauff die bißhero erwöhlte Directorn / Verwalter vnd Land Rähte ein General Land Tag zu Prag / in Beywohnung der Abgeordneten aller dreyen Ständ deß Königreichs / gehalten. In welchem vnter anderm fürnämlich folgends verhandelt worden:

Erstlich haben die Böhmische Stände jhrem newerwöhlten König den halben Zinß / Gefälle / vnd Stewer / vnd seiner Gemahlin ein viertheil Zinß bewilliget / vnd daß ein jeder auß den Ständen vnd Inwohnern selbigen Königreichs solche Stewer auff S. Georgij zu geben schuldig seyn soll.

2. Ferrners haben sie geordnet / dieweil nunmehr der König das Regiment angetretten / solten die Directores jhrer Pflicht / damit sie bißhero den Ständen / vnd dieselbe hinwider den Directoren verbunden gewesen / erlassen seyn: die Schulden aber betreffend / so die Directorn zu deß Lands Notdurfft / vnd Bezahlung deß Kriegsvolcks bißhero gemacht / woher vnd wie solche zu bezahlen / solt deßwegen bey künfftigem Land Tag / so nechstkünfftig der König außschreiben würde / gehandelt werden.

3. Solten die Directorn / Regenten vnd Landes Rähte dem König das Commando vber die gantze Kriegs Armada vollmächtig vbergeben / mit solchem Volck vnd Kriegsheer sich vnd das Königreich Böhmen / wie auch die Incorporirte Länder zu defendiren / jedoch jederzeit mit der Obristen Land-Officirer vnd Landrecht-Sitzer deß Königreichs Böhmen Erwegung.

4. Solten Commissarien verordnet werden / eigentlich zu erkündigen / vnd den Augenschein einzunehmen / was für Schaden im Bechinner / Prachner / Wultawer / Podberder vnd Tschaßlawer Craysen der Feindt mit Schwert vnd Fewer gethan / verderbt vnnd geplündert / vmb in nechstkünfftigem Land Tag dem König vnd den Ständen solches vorzutragen / vnd zu erwegen / woher vnd was gestalt den armen verderbten Leuten eine Ergötzlichkeit wider beschehen möchte.

5. Die Cron vnd Lands-Privilegien / so von den Directorn auß wolerwogenen Vrsachen / vnd wegen Gefährlichkeit von der Vestung Carolstein erhebt / vnd zur Land Tafel in Prag deponirt worden / solten an dem Ort / biß auff ferrnere Verordnung / verbleiben / vnd Tag vnnd Nacht von wolverhaltenen Leuten verwacht / vnd jhnen ein gewisser Soldt gereicht werden.

6. Well die Stände vnd Inwohner deß theils sub Vna, oder der Catholischen Religion zugethane / angehalten / damit sie ebener massen in der Confirmation aller Privilegien vnd Freyheiten / welche

Den 19. Octob. hat er zu Schlan / einer Königs Statt / vnd den 20. zu Bussierat auff einem schönen Pfaltzgraff Friderichs Einzug zu Prag. Hauß / dem jungen Herrn von Colobrat zuständig / Herberg genommen. Folgenden Tag den 21. hat er seine Reyse vollendet / vnd von 3. biß 5. Vhrn den Einritt zu Prag gehalten. Dann nachdem er im Thiergarten oder Stern / ein halbe Meil von gedachter Statt Prag das Mittagmahl gehalten / vnd jhme auff den Dienst zu warten / vnd jhn daselbsten anzunehmen / sich die Directorn noch vor Mittag auß Prag begebẽ / seynd denselben der Länder Abgesandte / die Land Stände vnd Ritterschafft zu Roß / auffs köstlichste außgestaffiert / wie auch von den drey Prager Stätten drey Cornetten / als das Newstätter mit jhrer gebräuchlichen Statt Farb / Roth vnd Weiß / fast in 200. die Altstätter auch so starck: die Kleinseitter aber etwas wenigers / doch auch vber hundert Mann starck gewesen / vnd diese beyde in der Königlichen Hoff Farb / Blaw vnd Weiß / auffs stattlichste vnd prächtigste außgebutzt / gefolgt: welche alle draussen auff einem geraumen Platz vor dem Stern / nachdem der Pfaltzgraff von dem Wagen zu Roß gesessen / vnd jhne die Land Stände gratulirt vnd angenommen gehabt / in absonderlichen Trouppen / beneben der Königlichẽ Confoy von 5. Cornetten / vnd einem Fuß Fähnlein rings vmbher gehalten: hernach in schöner Ordnung nacher Prag fortgeruckt. In den Prager Stätten ist aber vnter dessen die Bürgerschafft vnd die Soldaten auch in Ordnung gestellt worden: Als bey dem Alt: vnd Newstätter Rahthauß seynd bey jedem ein Fähnlein Knecht gestanden: ingleichem in gemelten zwo Stätten seynd auff vnterschiedlichen Plätzen bey den Brunnen in 400. Juden Rotten längst / allein zu dem Ende / daß sie sich bey begebender Fewers Gefahr mit Wasser Kandten vnd Axten in Bereitschafft haltẽ solten / in Pflicht genommen / vnd auß getheilt worden. Darnach hat man drey Fähnlein von der Alten / drey von der Newen / vnd eine von der kleinen Statt Prag / wolgebutzt Volck / von der Burgerschafft in die Gassen gestellt / welche von den Schantzẽ vnd Newen Thor an / biß ins Schloß zu beyden Seitten: Auff dem Schloßplatz aber gegen der Staubbrücken vnd newen Stall / deß Hauptmann Goltzingers Fähnlein in Schlacht-Ordnung gehalten. Deßgleichen hat der Hauptmann Schenckhart sein Fähnlein auff gemeldtem Newem Thor fliegen / vnd seine Soldaten neben demselbẽ auff den Schantzen auff warten lassen. Ausser dem Thor auff ein starcken Steinwurff darvon / zu nechst an dem Weg / da der Pfaltzgraff fürüber reiten sollẽ / hat der vierte Stand in 400. starck / nach Art vnd Weise der Alten Böhmen: als mit einem gar Alten Fahnen / darinn deß Zischka Namen / ein Kelch vnd Ostia / gemahlet gewest / alten schwerẽ Brustharnisch vnd Pickehauben / stumpffen Helleparten / eysenen Trischeln / Armbrüsten vnnd grossen Schilten oder Rundartschen außgerüst / in einer Schlacht Ordnung gestanden / welche dem Pfaltzgraffen / so bey jhnen sampt seinem Gemahl etwas stillgehalten / durch jhren Hauptmann in Lateinischer Spraach gratuliren lassen / vnnd mit heller Stimm geruffen: Vivat Fridericus Rex! zugleich sich zum Ernst geschickt / vnd jhre Wehren durch einander bewegt / daß es ein groß lächerlich Gedöß gegeben: vnd ist / wie alles eigentlich bey dem Einritt beschaffen gewesen / auß beygelegtem Kupffer zu sehen.

Wie nun also dieser Einzug mit grossen Freuden vnd Frolocken der Inwohner verrichtet worden / vnd wol abgangen / haben darauff die bißhero erwöhlte Directorn / Verwalter vnd Land Rähte ein General Land Tag zu Prag / in Beywohnung der Abgeordneten aller dreyen Ständ deß Königreichs / gehalten. In welchem vnter anderm fürnämlich folgends verhandelt worden:

Erstlich haben die Böhmische Stände jhrem newerwöhlten König den halben Zinß / Gefälle / vnd Stewer / vnd seiner Gemahlin ein viertheil Zinß bewilliget / vnd daß ein jeder auß den Ständen vnd Inwohnern selbigen Königreichs solche Stewer auff S. Georgij zu geben schuldig seyn soll.

2. Ferrners haben sie geordnet / dieweil nunmehr der König das Regiment angetretten / solten die Directores jhrer Pflicht / damit sie bißhero den Ständen / vnd dieselbe hinwider den Directoren verbunden gewesen / erlassen seyn: die Schulden aber betreffend / so die Directorn zu deß Lands Notdurfft / vnd Bezahlung deß Kriegsvolcks bißhero gemacht / woher vnd wie solche zu bezahlen / solt deßwegen bey künfftigem Land Tag / so nechstkünfftig der König außschreiben würde / gehandelt werden.

3. Solten die Directorn / Regenten vnd Landes Rähte dem König das Commando vber die gantze Kriegs Armada vollmächtig vbergebẽ / mit solchem Volck vnd Kriegsheer sich vnd das Königreich Böhmen / wie auch die Incorporirte Länder zu defendiren / jedoch jederzeit mit der Obristen Land-Officirer vnd Landrecht-Sitzer deß Königreichs Böhmen Erwegung.

4. Solten Commissarien verordnet werden / eigentlich zu erkündigẽ / vnd den Augenschein einzunehmen / was für Schaden im Bechinner / Prachner / Wultawer / Podberder vnd Tschaßlawer Craysen der Feindt mit Schwert vnd Fewer gethan / verderbt vnnd geplündert / vmb in nechstkünfftigem Land Tag dem König vnd den Ständen solches vorzutragen / vnd zu erwegen / woher vnd was gestalt den armen verderbten Leuten eine Ergötzlichkeit wider beschehen möchte.

5. Die Cron vnd Lands-Privilegien / so von den Directorn auß wolerwogenen Vrsachen / vnd wegẽ Gefährlichkeit von der Vestung Carolstein erhebt / vnd zur Land Tafel in Prag deponirt worden / solten an dem Ort / biß auff ferrnere Verordnung / verbleiben / vnd Tag vnnd Nacht von wolverhaltenen Leuten verwacht / vnd jhnen ein gewisser Soldt gereicht werden.

6. Well die Stände vñ Inwohner deß theils sub Vna, oder der Catholischen Religion zugethane / angehaltẽ / damit sie ebener massen in der Confirmation aller Privilegien vnd Freyheitẽ / welche

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          <p>Wie nun also dieser Einzug mit grossen Freuden vnd Frolocken der Inwohner                      verrichtet worden / vnd wol abgangen / haben darauff die bißhero erwöhlte                      Directorn / Verwalter vnd Land Rähte ein General Land Tag zu Prag / in                      Beywohnung der Abgeordneten aller dreyen Ständ deß Königreichs / gehalten. In                      welchem vnter anderm fürnämlich folgends verhandelt worden:</p>
          <p>Erstlich haben die Böhmische Stände jhrem newerwöhlten König den halben Zinß /                      Gefälle / vnd Stewer / vnd seiner Gemahlin ein viertheil Zinß bewilliget / vnd                      daß ein jeder auß den Ständen vnd Inwohnern selbigen Königreichs solche Stewer                      auff S. Georgij zu geben schuldig seyn soll.</p>
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[270/0317] Den 19. Octob. hat er zu Schlan / einer Königs Statt / vnd den 20. zu Bussierat auff einem schönen Hauß / dem jungen Herrn von Colobrat zuständig / Herberg genommen. Folgenden Tag den 21. hat er seine Reyse vollendet / vnd von 3. biß 5. Vhrn den Einritt zu Prag gehalten. Dann nachdem er im Thiergarten oder Stern / ein halbe Meil von gedachter Statt Prag das Mittagmahl gehalten / vnd jhme auff den Dienst zu warten / vnd jhn daselbsten anzunehmen / sich die Directorn noch vor Mittag auß Prag begebẽ / seynd denselben der Länder Abgesandte / die Land Stände vnd Ritterschafft zu Roß / auffs köstlichste außgestaffiert / wie auch von den drey Prager Stätten drey Cornetten / als das Newstätter mit jhrer gebräuchlichen Statt Farb / Roth vnd Weiß / fast in 200. die Altstätter auch so starck: die Kleinseitter aber etwas wenigers / doch auch vber hundert Mann starck gewesen / vnd diese beyde in der Königlichen Hoff Farb / Blaw vnd Weiß / auffs stattlichste vnd prächtigste außgebutzt / gefolgt: welche alle draussen auff einem geraumen Platz vor dem Stern / nachdem der Pfaltzgraff von dem Wagen zu Roß gesessen / vnd jhne die Land Stände gratulirt vnd angenommen gehabt / in absonderlichen Trouppen / beneben der Königlichẽ Confoy von 5. Cornetten / vnd einem Fuß Fähnlein rings vmbher gehalten: hernach in schöner Ordnung nacher Prag fortgeruckt. In den Prager Stätten ist aber vnter dessen die Bürgerschafft vnd die Soldaten auch in Ordnung gestellt worden: Als bey dem Alt: vnd Newstätter Rahthauß seynd bey jedem ein Fähnlein Knecht gestanden: ingleichem in gemelten zwo Stätten seynd auff vnterschiedlichen Plätzen bey den Brunnen in 400. Juden Rotten längst / allein zu dem Ende / daß sie sich bey begebender Fewers Gefahr mit Wasser Kandten vnd Axten in Bereitschafft haltẽ solten / in Pflicht genommen / vnd auß getheilt worden. Darnach hat man drey Fähnlein von der Alten / drey von der Newen / vnd eine von der kleinen Statt Prag / wolgebutzt Volck / von der Burgerschafft in die Gassen gestellt / welche von den Schantzẽ vnd Newen Thor an / biß ins Schloß zu beyden Seitten: Auff dem Schloßplatz aber gegen der Staubbrücken vnd newen Stall / deß Hauptmann Goltzingers Fähnlein in Schlacht-Ordnung gehalten. Deßgleichen hat der Hauptmann Schenckhart sein Fähnlein auff gemeldtem Newem Thor fliegen / vnd seine Soldaten neben demselbẽ auff den Schantzen auff warten lassen. Ausser dem Thor auff ein starcken Steinwurff darvon / zu nechst an dem Weg / da der Pfaltzgraff fürüber reiten sollẽ / hat der vierte Stand in 400. starck / nach Art vnd Weise der Alten Böhmen: als mit einem gar Alten Fahnen / darinn deß Zischka Namen / ein Kelch vnd Ostia / gemahlet gewest / alten schwerẽ Brustharnisch vnd Pickehauben / stumpffen Helleparten / eysenen Trischeln / Armbrüsten vnnd grossen Schilten oder Rundartschen außgerüst / in einer Schlacht Ordnung gestanden / welche dem Pfaltzgraffen / so bey jhnen sampt seinem Gemahl etwas stillgehalten / durch jhren Hauptmann in Lateinischer Spraach gratuliren lassen / vnnd mit heller Stimm geruffen: Vivat Fridericus Rex! zugleich sich zum Ernst geschickt / vnd jhre Wehren durch einander bewegt / daß es ein groß lächerlich Gedöß gegeben: vnd ist / wie alles eigentlich bey dem Einritt beschaffen gewesen / auß beygelegtem Kupffer zu sehen. Pfaltzgraff Friderichs Einzug zu Prag. Wie nun also dieser Einzug mit grossen Freuden vnd Frolocken der Inwohner verrichtet worden / vnd wol abgangen / haben darauff die bißhero erwöhlte Directorn / Verwalter vnd Land Rähte ein General Land Tag zu Prag / in Beywohnung der Abgeordneten aller dreyen Ständ deß Königreichs / gehalten. In welchem vnter anderm fürnämlich folgends verhandelt worden: Erstlich haben die Böhmische Stände jhrem newerwöhlten König den halben Zinß / Gefälle / vnd Stewer / vnd seiner Gemahlin ein viertheil Zinß bewilliget / vnd daß ein jeder auß den Ständen vnd Inwohnern selbigen Königreichs solche Stewer auff S. Georgij zu geben schuldig seyn soll. 2. Ferrners haben sie geordnet / dieweil nunmehr der König das Regiment angetretten / solten die Directores jhrer Pflicht / damit sie bißhero den Ständen / vnd dieselbe hinwider den Directoren verbunden gewesen / erlassen seyn: die Schulden aber betreffend / so die Directorn zu deß Lands Notdurfft / vnd Bezahlung deß Kriegsvolcks bißhero gemacht / woher vnd wie solche zu bezahlen / solt deßwegen bey künfftigem Land Tag / so nechstkünfftig der König außschreiben würde / gehandelt werden. 3. Solten die Directorn / Regenten vnd Landes Rähte dem König das Commando vber die gantze Kriegs Armada vollmächtig vbergebẽ / mit solchem Volck vnd Kriegsheer sich vnd das Königreich Böhmen / wie auch die Incorporirte Länder zu defendiren / jedoch jederzeit mit der Obristen Land-Officirer vnd Landrecht-Sitzer deß Königreichs Böhmen Erwegung. 4. Solten Commissarien verordnet werden / eigentlich zu erkündigẽ / vnd den Augenschein einzunehmen / was für Schaden im Bechinner / Prachner / Wultawer / Podberder vnd Tschaßlawer Craysen der Feindt mit Schwert vnd Fewer gethan / verderbt vnnd geplündert / vmb in nechstkünfftigem Land Tag dem König vnd den Ständen solches vorzutragen / vnd zu erwegen / woher vnd was gestalt den armen verderbten Leuten eine Ergötzlichkeit wider beschehen möchte. 5. Die Cron vnd Lands-Privilegien / so von den Directorn auß wolerwogenen Vrsachen / vnd wegẽ Gefährlichkeit von der Vestung Carolstein erhebt / vnd zur Land Tafel in Prag deponirt worden / solten an dem Ort / biß auff ferrnere Verordnung / verbleiben / vnd Tag vnnd Nacht von wolverhaltenen Leuten verwacht / vnd jhnen ein gewisser Soldt gereicht werden. 6. Well die Stände vñ Inwohner deß theils sub Vna, oder der Catholischen Religion zugethane / angehaltẽ / damit sie ebener massen in der Confirmation aller Privilegien vnd Freyheitẽ / welche

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/317>, abgerufen am 22.11.2024.