Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.den vnd jhrem vorigen auch jetzigen König nicht also beschaffen gewesen were / daß derselbe (wann man allenthalben darzu gethan) nicht auff trägliche Mittel auffzuheben gewesen / zu mahl es an würcklicher Handhabung der Böhmischen Freyheit / deß Majestätbrieffs / Landtags Schlüssen / Abhelffung deß widrigen auch Licentirung deß Kriegsvolcks fast bestanden / gestalt er Pf. selbsten solches also zu seyn erkennet / vnd so wol die Böhmische Stände zu der Gebühr zu weisen / als durch Interposition seiner Person / es dahin zu bringen sich bemühet hette / damit so wol der ordentlich König als die Stände bey dem jhrigen blieben / inmassen auch der König in Groß Britannien dasselbe für billich erachtet / vnd dieses durch seinen Gesandten zu effectuiren sich vnterfangen: Deßwegen besorglich es vielen frembd vorkommen möchte / daß er Pfaltzgraff nun wolte annehmen vnd behaupten / was er vnd fast männiglich einem andern zuständig zu seyn / vnd jhn darbey erhalten helffen wollen / selbst billich vnnd recht erachtet hette. Vnd wolte zum achten andern Cronen bedencklich fallen / wann jemands dieselbe ordentlich erlangt / darinn succedirt / erwöhlt vnnd gekrönt würde / daß die Stände der Kron hernach jhres Gefallens denselben König seiner vngehört / ohn ordentliche Proceß vnnd Verantwortung der Kön. Wahl / mit dessen vnd seines gantzen Hauses ewigen Nachklang entsetzen / vnnd einen andern darauff erwehlen solten / weil auch kein Privatperson von den seinen ohne ordentliche Zücht vnd Verhör zu depossessioniren / vnd die Böhmische Ständ jhr fürnembste erste Klag vnd actiones, als daß man wider sie ohne ordentlich bestelltes Recht verfahren / vornemblich fundirten; auch bey jeglichem Königreich / also auch in Böheimb ordentliche solemnia, requisita, statuta, vnd sonderlich ein ordentlicher Proceß zwischen dem König vnd Ständen erfördert würde vnd vorgehen müste: dergleichen / daß es mit jetzigem Keyser in Böheim gehalten seyn solte / er noch nit vernommen / auch de[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]owegen nit wisse / wie solche Deposition zu behaupten were. Von den Vrsachen / warumb Keyser Ferdinand zu priviren / könte er nit judiciren / allein were er berichtet / daß (hindangesetzt / was Anfangs wegen der Böhmischen Vnruhe vorgangen) Keyser Matthias hernach zu völliger Conservation der Privilegien / Majestätbrieff / vnnd was den Ständen gehörig / deßgleichen zu Abführung deß Kriegsvolcks / woferrn sie Stände vorhero abdanckten / sich anerbotten / die Interposition eingewilliget / Zeit / Mahlstatt vnd Gevolmächtigte verordnet / vnder dessen / vnd weil die Stände der Abdanckung halber difficultates movirt / auch die Beschwerden im Land sich gehäufft / die Suspension vnd völlige Composition dem Churfürsten zu Sachsen vbergeben / die Böhmische Ständ aber erst Erweiterung jhrer Confoederation gesucht / mit weitläufftiger Communication derselben sich entschuldiget / dardurch dann ein solch Mittel / darmit man allen ferrnern Vngelegenheiten vnnd Landverderben gar füglich hetten können vorkommen / zu mal Key. M. einmal das Key. Wort von sich dem Churf. von Sachsen gegeben / selbiger auch deß Ansehens vnd dexterität wol were / daß wie Keyser Matthias kein Mißtrawen auff jhn gesetzt / also die Böhmische Stände jhm gar wol trawen können / Jhr. Churf. Durchl. auch / wann dem Verspruch etwas zu wider gehandelt worden were / neben andern wol Mittel gehabt / demselben zu begegnen / vnd sich zu den haltenden zu schlagen. Sintemal aber solch Keyserlich Anerbieten vnnd Chur Sachsen Bemühung keinen Effect erreichen wollen / sondern die Confoederation mit andern vbrigen Ländern starck getrrieben / theils gar mit Kriegsmacht durchgebracht / die Kön. eygene Güter eingezogen / aller Orten Assistentz gesucht / vnd täglich mehr Kriegs praeparationes angestellet / wißte er nit / ob man das Hauß Oesterreich deßwegen verdencken könte / in dem es ebenmässig seine vires colligirt / vnd sich geförcht / es möchte durch dergleichen Progreß / wie jetzo geschehen wolte / gar vmb Land vnd Leut kommen. Daß nun in den Ländern durch die arma excedirt vnnd verderblicher Schaden geschehen / were nit gut zu heissen / sondern vielmehr höchlichen zu beklagen / hielte gleichwol darfür / daß solches mit deß Hauses Oesterreich eignem Leyd vnd Mißfalen / wider dessen Meynung vnd Befelch / meistentheils durch die verbitterten Particular Gemüther erfolget / wie er dann dargegen nit sehen könne / daß es darumb der Gestalt ad desperationem, vnd zu den Extremitäten kommen / daß nit noch zu remediren sey: dann woferrn ein anderer Böhmischer König solchs zu thun qualificirt / vnd mächtig / gescheh solchs durch diß Mittel / daß die Stände / vnd das Königreich im guten Verstand gesetzt / so wol die Königliche iura als deß Landes priuilegia, statura, &c. der Gebühr nach steiff gehalten / das widrige abgeschafft / die offensiones durch die Güte vnnd Milte gerichtet / guter Verstand gemacht / die Waffen nidergelegt / vnd also das Land zu friedlichem Wesen gebracht würde. Nun wißte er nit / daß solches Key. Ferdinand nit ebenmässig / oder besser praestiren könte / als ein anderer / der wider jhn eingeführet würde: in Bedenckung mehrernennter Oesterreichischen von jhren Vnderthanen selbst gerühmter Sanfftmuth / bey deren sich viel gar wol befunden hetten / vnd daß wann Keyser Ferdinand mit dem Königreich Böhmen / vnd dessen Ständen obberührter Weiß alles zu friedlichem Wesen bringe / dasselb ohne ferrner Blutvergiessen vnd Landverderben / auch mit gäntzlicher Auffhebung der Waffen geschehen könte / woferrn aber ein anderer eingeführter König es thun wolte / so geschehe dasselbe vermuthlich erst mit noch grösserer Kriegsmacht vnd Gefahr / so wol deß Königreichs / als dessen Benachbarten Ständen / deß Reichs / ja nicht ohne Commotion deß Römischen Reichs selbst / weil Oesterreich sich nit also würde einsetzen lassen / sondern seine Iura so lang es könte vnd Gelegenheit were / verfolgen / defendire vnd recuperiren wollen: vielleicht dieser Orthen mit mehrer Bequemlichkeit als anderswo / da der den vnd jhrem vorigen auch jetzigen König nicht also beschaffen gewesen were / daß derselbe (wann man allenthalben darzu gethan) nicht auff trägliche Mittel auffzuheben gewesen / zu mahl es an würcklicher Handhabung der Böhmischen Freyheit / deß Majestätbrieffs / Landtags Schlüssen / Abhelffung deß widrigen auch Licentirung deß Kriegsvolcks fast bestanden / gestalt er Pf. selbsten solches also zu seyn erkennet / vnd so wol die Böhmische Stände zu der Gebühr zu weisen / als durch Interposition seiner Person / es dahin zu bringen sich bemühet hette / damit so wol der ordentlich König als die Stände bey dem jhrigen blieben / inmassen auch der König in Groß Britannien dasselbe für billich erachtet / vnd dieses durch seinen Gesandten zu effectuiren sich vnterfangen: Deßwegen besorglich es vielen frembd vorkommen möchte / daß er Pfaltzgraff nun wolte annehmen vnd behaupten / was er vnd fast männiglich einem andern zuständig zu seyn / vnd jhn darbey erhalten helffen wollen / selbst billich vnnd recht erachtet hette. Vnd wolte zum achten andern Cronen bedencklich fallen / wann jemands dieselbe ordentlich erlangt / darinn succedirt / erwöhlt vnnd gekrönt würde / daß die Stände der Kron hernach jhres Gefallens denselben König seiner vngehört / ohn ordentliche Proceß vnnd Verantwortung der Kön. Wahl / mit dessen vnd seines gantzẽ Hauses ewigen Nachklang entsetzen / vnnd einen andern darauff erwehlen solten / weil auch kein Privatperson von den seinẽ ohne ordentliche Zücht vñ Verhör zu depossessioniren / vnd die Böhmische Ständ jhr fürnembste erste Klag vnd actiones, als daß man wider sie ohne ordentlich bestelltes Recht verfahren / vornemblich fundirten; auch bey jeglichem Königreich / also auch in Böheimb ordentliche solemnia, requisita, statuta, vnd sonderlich ein ordentlicher Proceß zwischen dem König vñ Ständen erfördert würde vnd vorgehen müste: dergleichen / daß es mit jetzigem Keyser in Böheim gehalten seyn solte / er noch nit vernommen / auch de[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]owegen nit wisse / wie solche Deposition zu behaupten were. Von den Vrsachen / warumb Keyser Ferdinand zu priviren / könte er nit judiciren / allein were er berichtet / daß (hindangesetzt / was Anfangs wegen der Böhmischen Vnruhe vorgangen) Keyser Matthias hernach zu völliger Conservation der Privilegien / Majestätbrieff / vnnd was den Ständen gehörig / deßgleichen zu Abführung deß Kriegsvolcks / woferrn sie Stände vorhero abdanckten / sich anerbotten / die Interposition eingewilliget / Zeit / Mahlstatt vnd Gevolmächtigte verordnet / vnder dessen / vnd weil die Stände der Abdanckung halber difficultates movirt / auch die Beschwerden im Land sich gehäufft / die Suspension vnd völlige Composition dem Churfürsten zu Sachsen vbergeben / die Böhmische Ständ aber erst Erweiterung jhrer Confoederation gesucht / mit weitläufftiger Communication derselben sich entschuldiget / dardurch dann ein solch Mittel / darmit man allen ferrnern Vngelegenheiten vnnd Landverderben gar füglich hetten können vorkommen / zu mal Key. M. einmal das Key. Wort von sich dem Churf. võ Sachsen gegeben / selbiger auch deß Ansehens vnd dexterität wol were / daß wie Keyser Matthias kein Mißtrawen auff jhn gesetzt / also die Böhmische Stände jhm gar wol trawen können / Jhr. Churf. Durchl. auch / wann dem Verspruch etwas zu wider gehandelt worden were / neben andern wol Mittel gehabt / demselben zu begegnen / vñ sich zu den haltenden zu schlagen. Sintemal aber solch Keyserlich Anerbieten vnnd Chur Sachsen Bemühung keinen Effect erreichen wollen / sondern die Confoederation mit andern vbrigen Ländern starck getrrieben / theils gar mit Kriegsmacht durchgebracht / die Kön. eygene Güter eingezogen / aller Orten Assistentz gesucht / vnd täglich mehr Kriegs praeparationes angestellet / wißte er nit / ob man das Hauß Oesterreich deßwegen verdencken könte / in dem es ebenmässig seine vires colligirt / vnd sich geförcht / es möchte durch dergleichen Progreß / wie jetzo geschehen wolte / gar vmb Land vnd Leut kommen. Daß nun in den Ländern durch die arma excedirt vnnd verderblicher Schaden geschehen / were nit gut zu heissen / sondern vielmehr höchlichen zu beklagen / hielte gleichwol darfür / daß solches mit deß Hauses Oesterreich eignem Leyd vnd Mißfalen / wider dessen Meynung vnd Befelch / meistentheils durch die verbitterten Particular Gemüther erfolget / wie er dann dargegen nit sehen könne / daß es darumb der Gestalt ad desperationem, vnd zu den Extremitäten kommen / daß nit noch zu remediren sey: dann woferrn ein anderer Böhmischer König solchs zu thun qualificirt / vñ mächtig / gescheh solchs durch diß Mittel / daß die Stände / vnd das Königreich im guten Verstand gesetzt / so wol die Königliche iura als deß Landes priuilegia, statura, &c. der Gebühr nach steiff gehalten / das widrige abgeschafft / die offensiones durch die Güte vnnd Milte gerichtet / guter Verstand gemacht / die Waffen nidergelegt / vnd also das Land zu friedlichem Wesen gebracht würde. Nun wißte er nit / daß solches Key. Ferdinand nit ebenmässig / oder besser praestiren könte / als ein anderer / der wider jhn eingeführet würde: in Bedenckung mehrernennter Oesterreichischen von jhren Vnderthanen selbst gerühmter Sanfftmuth / bey deren sich viel gar wol befunden hetten / vnd daß wann Keyser Ferdinand mit dem Königreich Böhmen / vnd dessen Ständen obberührter Weiß alles zu friedlichem Wesen bringe / dasselb ohne ferrner Blutvergiessen vnd Landverderbẽ / auch mit gäntzlicher Auffhebung der Waffen geschehen könte / woferrn aber ein anderer eingeführter König es thun wolte / so geschehe dasselbe vermuthlich erst mit noch grösserer Kriegsmacht vñ Gefahr / so wol deß Königreichs / als dessen Benachbarten Ständen / deß Reichs / ja nicht ohne Commotion deß Römischen Reichs selbst / weil Oesterreich sich nit also würde einsetzen lassen / sondern seine Iura so lang es könte vnd Gelegenheit were / verfolgen / defendire vnd recuperiren wollen: vielleicht dieser Orthen mit mehrer Bequemlichkeit als anderswo / da der <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0280" n="233"/> den vnd jhrem vorigen auch jetzigen König nicht also beschaffen gewesen were / daß derselbe (wann man allenthalben darzu gethan) nicht auff trägliche Mittel auffzuheben gewesen / zu mahl es an würcklicher Handhabung der Böhmischen Freyheit / deß Majestätbrieffs / Landtags Schlüssen / Abhelffung deß widrigen auch Licentirung deß Kriegsvolcks fast bestanden / gestalt er Pf. selbsten solches also zu seyn erkennet / vnd so wol die Böhmische Stände zu der Gebühr zu weisen / als durch Interposition seiner Person / es dahin zu bringen sich bemühet hette / damit so wol der ordentlich König als die Stände bey dem jhrigen blieben / inmassen auch der König in Groß Britannien dasselbe für billich erachtet / vnd dieses durch seinen Gesandten zu effectuiren sich vnterfangen: Deßwegen besorglich es vielen frembd vorkommen möchte / daß er Pfaltzgraff nun wolte annehmen vnd behaupten / was er vnd fast männiglich einem andern zuständig zu seyn / vnd jhn darbey erhalten helffen wollen / selbst billich vnnd recht erachtet hette.</p> <p>Vnd wolte zum achten andern Cronen bedencklich fallen / wann jemands dieselbe ordentlich erlangt / darinn succedirt / erwöhlt vnnd gekrönt würde / daß die Stände der Kron hernach jhres Gefallens denselben König seiner vngehört / ohn ordentliche Proceß vnnd Verantwortung der Kön. Wahl / mit dessen vnd seines gantzẽ Hauses ewigen Nachklang entsetzen / vnnd einen andern darauff erwehlen solten / weil auch kein Privatperson von den seinẽ ohne ordentliche Zücht vñ Verhör zu depossessioniren / vnd die Böhmische Ständ jhr fürnembste erste Klag vnd actiones, als daß man wider sie ohne ordentlich bestelltes Recht verfahren / vornemblich fundirten; auch bey jeglichem Königreich / also auch in Böheimb ordentliche solemnia, requisita, statuta, vnd sonderlich ein ordentlicher Proceß zwischen dem König vñ Ständen erfördert würde vnd vorgehen müste: dergleichen / daß es mit jetzigem Keyser in Böheim gehalten seyn solte / er noch nit vernommen / auch de<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>owegen nit wisse / wie solche Deposition zu behaupten were.</p> <p>Von den Vrsachen / warumb Keyser Ferdinand zu priviren / könte er nit judiciren / allein were er berichtet / daß (hindangesetzt / was Anfangs wegen der Böhmischen Vnruhe vorgangen) Keyser Matthias hernach zu völliger Conservation der Privilegien / Majestätbrieff / vnnd was den Ständen gehörig / deßgleichen zu Abführung deß Kriegsvolcks / woferrn sie Stände vorhero abdanckten / sich anerbotten / die Interposition eingewilliget / Zeit / Mahlstatt vnd Gevolmächtigte verordnet / vnder dessen / vnd weil die Stände der Abdanckung halber difficultates movirt / auch die Beschwerden im Land sich gehäufft / die Suspension vnd völlige Composition dem Churfürsten zu Sachsen vbergeben / die Böhmische Ständ aber erst Erweiterung jhrer Confoederation gesucht / mit weitläufftiger Communication derselben sich entschuldiget / dardurch dann ein solch Mittel / darmit man allen ferrnern Vngelegenheiten vnnd Landverderben gar füglich hetten können vorkommen / zu mal Key. M. einmal das Key. Wort von sich dem Churf. võ Sachsen gegeben / selbiger auch deß Ansehens vnd dexterität wol were / daß wie Keyser Matthias kein Mißtrawen auff jhn gesetzt / also die Böhmische Stände jhm gar wol trawen können / Jhr. Churf. Durchl. auch / wann dem Verspruch etwas zu wider gehandelt worden were / neben andern wol Mittel gehabt / demselben zu begegnen / vñ sich zu den haltenden zu schlagen. Sintemal aber solch Keyserlich Anerbieten vnnd Chur Sachsen Bemühung keinen Effect erreichen wollen / sondern die Confoederation mit andern vbrigen Ländern starck getrrieben / theils gar mit Kriegsmacht durchgebracht / die Kön. eygene Güter eingezogen / aller Orten Assistentz gesucht / vnd täglich mehr Kriegs praeparationes angestellet / wißte er nit / ob man das Hauß Oesterreich deßwegen verdencken könte / in dem es ebenmässig seine vires colligirt / vnd sich geförcht / es möchte durch dergleichen Progreß / wie jetzo geschehen wolte / gar vmb Land vnd Leut kommen.</p> <p>Daß nun in den Ländern durch die arma excedirt vnnd verderblicher Schaden geschehen / were nit gut zu heissen / sondern vielmehr höchlichen zu beklagen / hielte gleichwol darfür / daß solches mit deß Hauses Oesterreich eignem Leyd vnd Mißfalen / wider dessen Meynung vnd Befelch / meistentheils durch die verbitterten Particular Gemüther erfolget / wie er dann dargegen nit sehen könne / daß es darumb der Gestalt ad desperationem, vnd zu den Extremitäten kommen / daß nit noch zu remediren sey: dann woferrn ein anderer Böhmischer König solchs zu thun qualificirt / vñ mächtig / gescheh solchs durch diß Mittel / daß die Stände / vnd das Königreich im guten Verstand gesetzt / so wol die Königliche iura als deß Landes priuilegia, statura, &c. der Gebühr nach steiff gehalten / das widrige abgeschafft / die offensiones durch die Güte vnnd Milte gerichtet / guter Verstand gemacht / die Waffen nidergelegt / vnd also das Land zu friedlichem Wesen gebracht würde. Nun wißte er nit / daß solches Key. Ferdinand nit ebenmässig / oder besser praestiren könte / als ein anderer / der wider jhn eingeführet würde: in Bedenckung mehrernennter Oesterreichischen von jhren Vnderthanen selbst gerühmter Sanfftmuth / bey deren sich viel gar wol befunden hetten / vnd daß wann Keyser Ferdinand mit dem Königreich Böhmen / vnd dessen Ständen obberührter Weiß alles zu friedlichem Wesen bringe / dasselb ohne ferrner Blutvergiessen vnd Landverderbẽ / auch mit gäntzlicher Auffhebung der Waffen geschehen könte / woferrn aber ein anderer eingeführter König es thun wolte / so geschehe dasselbe vermuthlich erst mit noch grösserer Kriegsmacht vñ Gefahr / so wol deß Königreichs / als dessen Benachbarten Ständen / deß Reichs / ja nicht ohne Commotion deß Römischen Reichs selbst / weil Oesterreich sich nit also würde einsetzen lassen / sondern seine Iura so lang es könte vnd Gelegenheit were / verfolgen / defendire vnd recuperiren wollen: vielleicht dieser Orthen mit mehrer Bequemlichkeit als anderswo / da der </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [233/0280]
den vnd jhrem vorigen auch jetzigen König nicht also beschaffen gewesen were / daß derselbe (wann man allenthalben darzu gethan) nicht auff trägliche Mittel auffzuheben gewesen / zu mahl es an würcklicher Handhabung der Böhmischen Freyheit / deß Majestätbrieffs / Landtags Schlüssen / Abhelffung deß widrigen auch Licentirung deß Kriegsvolcks fast bestanden / gestalt er Pf. selbsten solches also zu seyn erkennet / vnd so wol die Böhmische Stände zu der Gebühr zu weisen / als durch Interposition seiner Person / es dahin zu bringen sich bemühet hette / damit so wol der ordentlich König als die Stände bey dem jhrigen blieben / inmassen auch der König in Groß Britannien dasselbe für billich erachtet / vnd dieses durch seinen Gesandten zu effectuiren sich vnterfangen: Deßwegen besorglich es vielen frembd vorkommen möchte / daß er Pfaltzgraff nun wolte annehmen vnd behaupten / was er vnd fast männiglich einem andern zuständig zu seyn / vnd jhn darbey erhalten helffen wollen / selbst billich vnnd recht erachtet hette.
Vnd wolte zum achten andern Cronen bedencklich fallen / wann jemands dieselbe ordentlich erlangt / darinn succedirt / erwöhlt vnnd gekrönt würde / daß die Stände der Kron hernach jhres Gefallens denselben König seiner vngehört / ohn ordentliche Proceß vnnd Verantwortung der Kön. Wahl / mit dessen vnd seines gantzẽ Hauses ewigen Nachklang entsetzen / vnnd einen andern darauff erwehlen solten / weil auch kein Privatperson von den seinẽ ohne ordentliche Zücht vñ Verhör zu depossessioniren / vnd die Böhmische Ständ jhr fürnembste erste Klag vnd actiones, als daß man wider sie ohne ordentlich bestelltes Recht verfahren / vornemblich fundirten; auch bey jeglichem Königreich / also auch in Böheimb ordentliche solemnia, requisita, statuta, vnd sonderlich ein ordentlicher Proceß zwischen dem König vñ Ständen erfördert würde vnd vorgehen müste: dergleichen / daß es mit jetzigem Keyser in Böheim gehalten seyn solte / er noch nit vernommen / auch de_owegen nit wisse / wie solche Deposition zu behaupten were.
Von den Vrsachen / warumb Keyser Ferdinand zu priviren / könte er nit judiciren / allein were er berichtet / daß (hindangesetzt / was Anfangs wegen der Böhmischen Vnruhe vorgangen) Keyser Matthias hernach zu völliger Conservation der Privilegien / Majestätbrieff / vnnd was den Ständen gehörig / deßgleichen zu Abführung deß Kriegsvolcks / woferrn sie Stände vorhero abdanckten / sich anerbotten / die Interposition eingewilliget / Zeit / Mahlstatt vnd Gevolmächtigte verordnet / vnder dessen / vnd weil die Stände der Abdanckung halber difficultates movirt / auch die Beschwerden im Land sich gehäufft / die Suspension vnd völlige Composition dem Churfürsten zu Sachsen vbergeben / die Böhmische Ständ aber erst Erweiterung jhrer Confoederation gesucht / mit weitläufftiger Communication derselben sich entschuldiget / dardurch dann ein solch Mittel / darmit man allen ferrnern Vngelegenheiten vnnd Landverderben gar füglich hetten können vorkommen / zu mal Key. M. einmal das Key. Wort von sich dem Churf. võ Sachsen gegeben / selbiger auch deß Ansehens vnd dexterität wol were / daß wie Keyser Matthias kein Mißtrawen auff jhn gesetzt / also die Böhmische Stände jhm gar wol trawen können / Jhr. Churf. Durchl. auch / wann dem Verspruch etwas zu wider gehandelt worden were / neben andern wol Mittel gehabt / demselben zu begegnen / vñ sich zu den haltenden zu schlagen. Sintemal aber solch Keyserlich Anerbieten vnnd Chur Sachsen Bemühung keinen Effect erreichen wollen / sondern die Confoederation mit andern vbrigen Ländern starck getrrieben / theils gar mit Kriegsmacht durchgebracht / die Kön. eygene Güter eingezogen / aller Orten Assistentz gesucht / vnd täglich mehr Kriegs praeparationes angestellet / wißte er nit / ob man das Hauß Oesterreich deßwegen verdencken könte / in dem es ebenmässig seine vires colligirt / vnd sich geförcht / es möchte durch dergleichen Progreß / wie jetzo geschehen wolte / gar vmb Land vnd Leut kommen.
Daß nun in den Ländern durch die arma excedirt vnnd verderblicher Schaden geschehen / were nit gut zu heissen / sondern vielmehr höchlichen zu beklagen / hielte gleichwol darfür / daß solches mit deß Hauses Oesterreich eignem Leyd vnd Mißfalen / wider dessen Meynung vnd Befelch / meistentheils durch die verbitterten Particular Gemüther erfolget / wie er dann dargegen nit sehen könne / daß es darumb der Gestalt ad desperationem, vnd zu den Extremitäten kommen / daß nit noch zu remediren sey: dann woferrn ein anderer Böhmischer König solchs zu thun qualificirt / vñ mächtig / gescheh solchs durch diß Mittel / daß die Stände / vnd das Königreich im guten Verstand gesetzt / so wol die Königliche iura als deß Landes priuilegia, statura, &c. der Gebühr nach steiff gehalten / das widrige abgeschafft / die offensiones durch die Güte vnnd Milte gerichtet / guter Verstand gemacht / die Waffen nidergelegt / vnd also das Land zu friedlichem Wesen gebracht würde. Nun wißte er nit / daß solches Key. Ferdinand nit ebenmässig / oder besser praestiren könte / als ein anderer / der wider jhn eingeführet würde: in Bedenckung mehrernennter Oesterreichischen von jhren Vnderthanen selbst gerühmter Sanfftmuth / bey deren sich viel gar wol befunden hetten / vnd daß wann Keyser Ferdinand mit dem Königreich Böhmen / vnd dessen Ständen obberührter Weiß alles zu friedlichem Wesen bringe / dasselb ohne ferrner Blutvergiessen vnd Landverderbẽ / auch mit gäntzlicher Auffhebung der Waffen geschehen könte / woferrn aber ein anderer eingeführter König es thun wolte / so geschehe dasselbe vermuthlich erst mit noch grösserer Kriegsmacht vñ Gefahr / so wol deß Königreichs / als dessen Benachbarten Ständen / deß Reichs / ja nicht ohne Commotion deß Römischen Reichs selbst / weil Oesterreich sich nit also würde einsetzen lassen / sondern seine Iura so lang es könte vnd Gelegenheit were / verfolgen / defendire vnd recuperiren wollen: vielleicht dieser Orthen mit mehrer Bequemlichkeit als anderswo / da der
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