Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.wonheit / vnd forderst ihres erlangten Religion-Friedens / in Christlicher Ruhe vnd Einigkeit / mit sicherm Bestand sich gebrauchen / vnnd erfrewen möchten. Hierdurch würde also die vorstehende Wahl zu mehrer Einhelligkeit facilitiret / die notoriae nullitares verhütet / vnnd das allbereit anbrennende Fewer zu deß Reichs Wolfahrt vnd Friden in Zeiten gelöschet werden. Solte aber solche Suspension nit zu erhalten seyn / wolten sie sich Krafft angezogenen Güldenen Bull / Privilegien vnd Exempel versehen / auch jhn hierunder ersucht haben / daß er vielmehr die Stände der Kron vnnd Chur Böheimb zu dem vorstehenden Wahltag beschreiben / vnd nit Vrsachen zu weiterer Contradiction vnd Protestation geben wolte / etc. Hierauf hat der Churfürst von Mayntz an statt eines recepisse den Böhmischen Abgesandten / vnder dato den 9. Augusti St. N. dieses Innhalts geantwortet. Deß Churfürsten von Mayntz Antwort Schreiben auff der Böhmischen Abgesandten Ausuchen. Er hette nach Inhalt der Güldenen Bull / vnd dem bekandten Herkommen gemäß / den mit aller Solenniteten offentlich angenommenen / publicirten / gekrönten / belehnten vnnd investirten König / dem sie gehuldiget / vnd geschworen / den auch die Churfürsten darfür erkennet hetten / zur Wahl citirt / getrawete solches gegen Gott / vnd an Orthen vnd Enden / da es vonnöthen / zu beantworten. Den Vbelstandt deß Königreichs Böheimb hette er nie gern gehöret / trüge mit denen so hierunder vnschuldig leyden müsten ein Christliches Mitleiden / wolte selber / was zu Stillung solcher Vnruhe dienlich seyn möchte / an seinem Orth zuthun nit vnderlassen. Er wißte daß König Ferdinand also gesinnet / daß wo Sie nur selbsten Lust zum Frieden hetten / vnd den schuldigen Respect gegen jhm nicht gar fallen liessen / Er Sie bey jhren Privilegien erhalten / vnnd schützen würde. Das vbrige in jhrem Schreiben / vnd sonderlich die begerte Suspension deß Wahltags / oder aber daß man sie Stände darzu erfordern solte / were also beschaffen / daß er sich nicht wol darauff erklären könte: stünde in Sorgen / wann es König Ferdinanden vorkäme / es gar wenig Nutzen zum Frieden vervrsachen würde. Demnach nun anff vorgedachte der Böhmen Interventionschrifft jhnen kein begnügliche Antwort erfolget / vnd die Abgesandte von einem vnd andern jhre Principalen berichtet / haben selbige darauff an das gesampte Churfürstliche Collegium ein Schreiben vnder dato den 13. Augusti abgehen lassen / so folgenden Innhalts gewesen. Der Böhmischen Stände Suchen an das Churfürstliche Collegium. Es erhiesche der Zustand deß Königreichs Böhmen vnd der incorporirten Lande / welcher sich biß auff diesen Tag dermassen gefährlich erweise / als bey jhrer vnd jhrer Voreltern Zeiten vnd Gedencken fast nicht gewesen / daß sie das Churfürstliche Collegium mit dieser Schrifft behelligen / vnd jhre Zuflucht zu jhnen nehmen müsten. Vnd wolten die Churfürsten sich bescheiden / auß was genothdrängten Vrsachen / sie jhrer Pflicht vnnd Gewissens halber / damit sie jhrem Vatterlandt verwandt / nicht hetten vnderlassen können / mit mehrern Vmbständen das Churfürstliche Collegium bey der jetztangestellten Zusammenkunfft zu berichten / was für praeiudicia durch diß / daß Jhr. Kön. Würde Ertzhertzog Ferdinand / als ein König vnd Churfürst in Böhmen zum Wahltag nach Franckfurt beschrieben / rc. dem Königreich Böheimb an seinen Privilegien / Freyheit / Rechten vnd Gewonheiten / wolten angefüget / vnd der Güldenen Bull / Churfürstlichen Collegial decisionibus, auch herkommener langwüriger Observantz mercklichen derogirt werden / etc. Ob sie nun wol der Zuversicht weren / die Churfüsten würden jhr rechtmässiges Suchen vnnd Angeben statt finden lassen / so hette sie doch jhrer Abgeschickten Bericht bewogen / sie nochmalen anderweit anzufliehen vnd zu bitten / sie wolten zu selbst hoch schädlichem Praejuditz deß Churf. Collegii sie an jhrem Rechten nit vbereylen. Sintemal was die Haupt Fundament wegen der von Jhrer Kön. W. praetendirten Böhmischen Kron betreffe / daß König Ferdinand für einen angenommenen vnd gekrönten König angezogen werden möchte / were es also mit dem beschaffen / daß jhnen nicht schwer zu beweisen fiele / daß solches Jhrer Kön. W. nicht fürtragen könte / daß selbige vmb dessen Willen zu dem Wahltag / als ein König in Böhmen zu zulassen. Dann ausser dem daß bey gedachter Annehmung vnnd Krönung / theils durch Betrohung / theils durch andere vnzimbliche Mittel / in die Stände dermassen getrungen worden / daß sie zuwider deren bey allgemeinem Landtag / mit theils incorporirten Ländern getroffenen Abhandlung / welche außtrücklich vermogte / daß ohne Vorwissen vnnd geschehener Entledigung deß Wahlpuncts mil den incorporirten Landen / kein Königliche Wahl vorgehen solte / solches auch offentlich in votis erinnert worden / die in geringer Anzahl in der Landstuben anwesende Evangelische Ständ / von den Catholischen / so theils nicht angesessen / vnnd im Landt nichts zu verliehren gehabt hetten / vberstimmet worden / were nunmehr offenbahr / daß das gantze Werck dieser Annehmung vnnd Krönung / vnd was demselben anhängig / auf ein solchen Grundt von den schädlichen Räthen gesetzt werden wollen / welcher zu gäntzlicher Auffhebung der freyen Wahl eines Königs in Böhmen / vnd zu endlicher Cassirung aller dieser Länder Freyheiten vnd Privilegien / ja dem Churfürstlichen Collegio deß Reichs selbst zu mercklichem Nachtheil gereichen thete / vnd dergleichen von vorigen Königin niemals tentirt worden / in dem solche pacta mit dem Hauß Spanien auffgerichten dardurch das Königreich Böheimb / vnd alle incorporirte Land / die doch ein feudum vnnd Churfürstenthumb deß Römischen Reichs constituirten gantz erblich gemacht / vnd von Jhrer Kön. Mai. allbereit im Schreiben darfür angezogen worden: massen dann zu Erstärckung solcher Erblichkeit König Ferdinand von Keyser Matthia zum Sohn angenommen / vnd hierauff die Proposition / zu wonheit / vnd forderst ihres erlangten Religion-Friedens / in Christlicher Ruhe vnd Einigkeit / mit sicherm Bestand sich gebrauchen / vnnd erfrewen möchten. Hierdurch würde also die vorstehende Wahl zu mehrer Einhelligkeit facilitiret / die notoriae nullitares verhütet / vnnd das allbereit anbrennende Fewer zu deß Reichs Wolfahrt vnd Friden in Zeiten gelöschet werden. Solte aber solche Suspension nit zu erhalten seyn / wolten sie sich Krafft angezogenen Güldenen Bull / Privilegien vñ Exempel versehen / auch jhn hierunder ersucht haben / daß er vielmehr die Stände der Kron vnnd Chur Böheimb zu dem vorstehenden Wahltag beschreiben / vnd nit Vrsachen zu weiterer Contradiction vnd Protestation geben wolte / etc. Hierauf hat der Churfürst von Mayntz an statt eines recepisse den Böhmischen Abgesandten / vnder dato den 9. Augusti St. N. dieses Innhalts geantwortet. Deß Churfürsten von Mayntz Antwort Schreiben auff der Böhmischẽ Abgesandten Ausuchen. Er hette nach Inhalt der Güldenen Bull / vnd dem bekandten Herkommen gemäß / den mit aller Solenniteten offentlich angenommenen / publicirten / gekrönten / belehnten vnnd investirten König / dem sie gehuldiget / vnd geschworen / den auch die Churfürsten darfür erkennet hetten / zur Wahl citirt / getrawete solches gegen Gott / vnd an Orthen vnd Enden / da es vonnöthen / zu beantworten. Den Vbelstandt deß Königreichs Böheimb hette er nie gern gehöret / trüge mit denen so hierunder vnschuldig leyden müsten ein Christliches Mitleiden / wolte selber / was zu Stillung solcher Vnruhe dienlich seyn möchte / an seinem Orth zuthun nit vnderlassen. Er wißte daß König Ferdinand also gesinnet / daß wo Sie nur selbsten Lust zum Frieden hetten / vnd den schuldigen Respect gegen jhm nicht gar fallen liessen / Er Sie bey jhren Privilegien erhalten / vnnd schützen würde. Das vbrige in jhrem Schreiben / vnd sonderlich die begerte Suspension deß Wahltags / oder aber daß man sie Stände darzu erfordern solte / were also beschaffen / daß er sich nicht wol darauff erklären könte: stünde in Sorgen / wann es König Ferdinanden vorkäme / es gar wenig Nutzen zum Frieden vervrsachen würde. Demnach nun anff vorgedachte der Böhmen Interventionschrifft jhnen kein begnügliche Antwort erfolget / vnd die Abgesandte von einem vnd andern jhre Principalen berichtet / haben selbige darauff an das gesampte Churfürstliche Collegium ein Schreiben vnder dato den 13. Augusti abgehen lassen / so folgenden Innhalts gewesen. Der Böhmischen Stände Suchen an das Churfürstliche Collegium. Es erhiesche der Zustand deß Königreichs Böhmen vnd der incorporirten Lande / welcher sich biß auff diesen Tag dermassen gefährlich erweise / als bey jhrer vnd jhrer Voreltern Zeiten vnd Gedencken fast nicht gewesen / daß sie das Churfürstliche Collegium mit dieser Schrifft behelligen / vnd jhre Zuflucht zu jhnen nehmen müsten. Vnd wolten die Churfürsten sich bescheiden / auß was genothdrängten Vrsachen / sie jhrer Pflicht vnnd Gewissens halber / damit sie jhrem Vatterlandt verwandt / nicht hetten vnderlassen können / mit mehrern Vmbständen das Churfürstliche Collegium bey der jetztangestellten Zusammenkunfft zu berichten / was für praeiudicia durch diß / daß Jhr. Kön. Würde Ertzhertzog Ferdinand / als ein König vnd Churfürst in Böhmen zum Wahltag nach Franckfurt beschrieben / rc. dem Königreich Böheimb an seinen Privilegien / Freyheit / Rechten vnd Gewonheiten / wolten angefüget / vnd der Güldenen Bull / Churfürstlichen Collegial decisionibus, auch herkommener langwüriger Observantz mercklichen derogirt werden / etc. Ob sie nun wol der Zuversicht weren / die Churfüsten würden jhr rechtmässiges Suchen vnnd Angeben statt finden lassen / so hette sie doch jhrer Abgeschickten Bericht bewogen / sie nochmalen anderweit anzufliehen vnd zu bitten / sie wolten zu selbst hoch schädlichem Praejuditz deß Churf. Collegii sie an jhrem Rechten nit vbereylen. Sintemal was die Haupt Fundament wegen der von Jhrer Kön. W. praetendirten Böhmischen Kron betreffe / daß König Ferdinand für einen angenommenen vnd gekrönten König angezogen werden möchte / were es also mit dem beschaffen / daß jhnen nicht schwer zu beweisen fiele / daß solches Jhrer Kön. W. nicht fürtragen könte / daß selbige vmb dessen Willen zu dem Wahltag / als ein König in Böhmen zu zulassen. Dann ausser dem daß bey gedachter Annehmung vnnd Krönung / theils durch Betrohung / theils durch andere vnzimbliche Mittel / in die Stände dermassen getrungen worden / daß sie zuwider deren bey allgemeinem Landtag / mit theils incorporirten Ländern getroffenen Abhandlung / welche außtrücklich vermogte / daß ohne Vorwissen vnnd geschehener Entledigung deß Wahlpuncts mil den incorporirten Landen / kein Königliche Wahl vorgehen solte / solches auch offentlich in votis erinnert worden / die in geringer Anzahl in der Landstuben anwesende Evangelische Ständ / von den Catholischen / so theils nicht angesessen / vnnd im Landt nichts zu verliehren gehabt hetten / vberstimmet worden / were nunmehr offenbahr / daß das gantze Werck dieser Annehmung vnnd Krönung / vñ was demselbẽ anhängig / auf ein solchen Grundt von den schädlichen Räthen gesetzt werden wollen / welcher zu gäntzlicher Auffhebung der freyen Wahl eines Königs in Böhmen / vnd zu endlicher Cassirung aller dieser Länder Freyheiten vnd Privilegien / ja dem Churfürstlichen Collegio deß Reichs selbst zu mercklichem Nachtheil gereichen thete / vnd dergleichen von vorigen Königin niemals tentirt worden / in dem solche pacta mit dem Hauß Spanien auffgerichten dardurch das Königreich Böheimb / vnd alle incorporirte Land / die doch ein feudum vnnd Churfürstenthumb deß Römischen Reichs constituirten gantz erblich gemacht / vnd von Jhrer Kön. Mai. allbereit im Schreiben darfür angezogẽ worden: massen dann zu Erstärckung solcher Erblichkeit König Ferdinand von Keyser Matthia zum Sohn angenommen / vnd hierauff die Proposition / zu <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0241" n="194"/> wonheit / vnd forderst ihres erlangten Religion-Friedens / in Christlicher Ruhe vnd Einigkeit / mit sicherm Bestand sich gebrauchen / vnnd erfrewen möchten. Hierdurch würde also die vorstehende Wahl zu mehrer Einhelligkeit facilitiret / die notoriae nullitares verhütet / vnnd das allbereit anbrennende Fewer zu deß Reichs Wolfahrt vnd Friden in Zeiten gelöschet werden.</p> <p>Solte aber solche Suspension nit zu erhalten seyn / wolten sie sich Krafft angezogenen Güldenen Bull / Privilegien vñ Exempel versehen / auch jhn hierunder ersucht haben / daß er vielmehr die Stände der Kron vnnd Chur Böheimb zu dem vorstehenden Wahltag beschreiben / vnd nit Vrsachen zu weiterer Contradiction vnd Protestation geben wolte / etc.</p> <p>Hierauf hat der Churfürst von Mayntz an statt eines recepisse den Böhmischen Abgesandten / vnder dato den 9. Augusti St. N. dieses Innhalts geantwortet.</p> <p><note place="left">Deß Churfürsten von Mayntz Antwort Schreiben auff der Böhmischẽ Abgesandten Ausuchen.</note> Er hette nach Inhalt der Güldenen Bull / vnd dem bekandten Herkommen gemäß / den mit aller Solenniteten offentlich angenommenen / publicirten / gekrönten / belehnten vnnd investirten König / dem sie gehuldiget / vnd geschworen / den auch die Churfürsten darfür erkennet hetten / zur Wahl citirt / getrawete solches gegen Gott / vnd an Orthen vnd Enden / da es vonnöthen / zu beantworten.</p> <p>Den Vbelstandt deß Königreichs Böheimb hette er nie gern gehöret / trüge mit denen so hierunder vnschuldig leyden müsten ein Christliches Mitleiden / wolte selber / was zu Stillung solcher Vnruhe dienlich seyn möchte / an seinem Orth zuthun nit vnderlassen. Er wißte daß König Ferdinand also gesinnet / daß wo Sie nur selbsten Lust zum Frieden hetten / vnd den schuldigen Respect gegen jhm nicht gar fallen liessen / Er Sie bey jhren Privilegien erhalten / vnnd schützen würde. Das vbrige in jhrem Schreiben / vnd sonderlich die begerte Suspension deß Wahltags / oder aber daß man sie Stände darzu erfordern solte / were also beschaffen / daß er sich nicht wol darauff erklären könte: stünde in Sorgen / wann es König Ferdinanden vorkäme / es gar wenig Nutzen zum Frieden vervrsachen würde.</p> <p>Demnach nun anff vorgedachte der Böhmen Interventionschrifft jhnen kein begnügliche Antwort erfolget / vnd die Abgesandte von einem vnd andern jhre Principalen berichtet / haben selbige darauff an das gesampte Churfürstliche Collegium ein Schreiben vnder dato den 13. Augusti abgehen lassen / so folgenden Innhalts gewesen.</p> <p><note place="left">Der Böhmischen Stände Suchen an das Churfürstliche Collegium.</note> Es erhiesche der Zustand deß Königreichs Böhmen vnd der incorporirten Lande / welcher sich biß auff diesen Tag dermassen gefährlich erweise / als bey jhrer vnd jhrer Voreltern Zeiten vnd Gedencken fast nicht gewesen / daß sie das Churfürstliche Collegium mit dieser Schrifft behelligen / vnd jhre Zuflucht zu jhnen nehmen müsten. Vnd wolten die Churfürsten sich bescheiden / auß was genothdrängten Vrsachen / sie jhrer Pflicht vnnd Gewissens halber / damit sie jhrem Vatterlandt verwandt / nicht hetten vnderlassen können / mit mehrern Vmbständen das Churfürstliche Collegium bey der jetztangestellten Zusammenkunfft zu berichten / was für praeiudicia durch diß / daß Jhr. Kön. Würde Ertzhertzog Ferdinand / als ein König vnd Churfürst in Böhmen zum Wahltag nach Franckfurt beschrieben / rc. dem Königreich Böheimb an seinen Privilegien / Freyheit / Rechten vnd Gewonheiten / wolten angefüget / vnd der Güldenen Bull / Churfürstlichen Collegial decisionibus, auch herkommener langwüriger Observantz mercklichen derogirt werden / etc.</p> <p>Ob sie nun wol der Zuversicht weren / die Churfüsten würden jhr rechtmässiges Suchen vnnd Angeben statt finden lassen / so hette sie doch jhrer Abgeschickten Bericht bewogen / sie nochmalen anderweit anzufliehen vnd zu bitten / sie wolten zu selbst hoch schädlichem Praejuditz deß Churf. Collegii sie an jhrem Rechten nit vbereylen. Sintemal was die Haupt Fundament wegen der von Jhrer Kön. W. praetendirten Böhmischen Kron betreffe / daß König Ferdinand für einen angenommenen vnd gekrönten König angezogen werden möchte / were es also mit dem beschaffen / daß jhnen nicht schwer zu beweisen fiele / daß solches Jhrer Kön. W. nicht fürtragen könte / daß selbige vmb dessen Willen zu dem Wahltag / als ein König in Böhmen zu zulassen. Dann ausser dem daß bey gedachter Annehmung vnnd Krönung / theils durch Betrohung / theils durch andere vnzimbliche Mittel / in die Stände dermassen getrungen worden / daß sie zuwider deren bey allgemeinem Landtag / mit theils incorporirten Ländern getroffenen Abhandlung / welche außtrücklich vermogte / daß ohne Vorwissen vnnd geschehener Entledigung deß Wahlpuncts mil den incorporirten Landen / kein Königliche Wahl vorgehen solte / solches auch offentlich in votis erinnert worden / die in geringer Anzahl in der Landstuben anwesende Evangelische Ständ / von den Catholischen / so theils nicht angesessen / vnnd im Landt nichts zu verliehren gehabt hetten / vberstimmet worden / were nunmehr offenbahr / daß das gantze Werck dieser Annehmung vnnd Krönung / vñ was demselbẽ anhängig / auf ein solchen Grundt von den schädlichen Räthen gesetzt werden wollen / welcher zu gäntzlicher Auffhebung der freyen Wahl eines Königs in Böhmen / vnd zu endlicher Cassirung aller dieser Länder Freyheiten vnd Privilegien / ja dem Churfürstlichen Collegio deß Reichs selbst zu mercklichem Nachtheil gereichen thete / vnd dergleichen von vorigen Königin niemals tentirt worden / in dem solche pacta mit dem Hauß Spanien auffgerichten dardurch das Königreich Böheimb / vnd alle incorporirte Land / die doch ein feudum vnnd Churfürstenthumb deß Römischen Reichs constituirten gantz erblich gemacht / vnd von Jhrer Kön. Mai. allbereit im Schreiben darfür angezogẽ worden: massen dann zu Erstärckung solcher Erblichkeit König Ferdinand von Keyser Matthia zum Sohn angenommen / vnd hierauff die Proposition / zu </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [194/0241]
wonheit / vnd forderst ihres erlangten Religion-Friedens / in Christlicher Ruhe vnd Einigkeit / mit sicherm Bestand sich gebrauchen / vnnd erfrewen möchten. Hierdurch würde also die vorstehende Wahl zu mehrer Einhelligkeit facilitiret / die notoriae nullitares verhütet / vnnd das allbereit anbrennende Fewer zu deß Reichs Wolfahrt vnd Friden in Zeiten gelöschet werden.
Solte aber solche Suspension nit zu erhalten seyn / wolten sie sich Krafft angezogenen Güldenen Bull / Privilegien vñ Exempel versehen / auch jhn hierunder ersucht haben / daß er vielmehr die Stände der Kron vnnd Chur Böheimb zu dem vorstehenden Wahltag beschreiben / vnd nit Vrsachen zu weiterer Contradiction vnd Protestation geben wolte / etc.
Hierauf hat der Churfürst von Mayntz an statt eines recepisse den Böhmischen Abgesandten / vnder dato den 9. Augusti St. N. dieses Innhalts geantwortet.
Er hette nach Inhalt der Güldenen Bull / vnd dem bekandten Herkommen gemäß / den mit aller Solenniteten offentlich angenommenen / publicirten / gekrönten / belehnten vnnd investirten König / dem sie gehuldiget / vnd geschworen / den auch die Churfürsten darfür erkennet hetten / zur Wahl citirt / getrawete solches gegen Gott / vnd an Orthen vnd Enden / da es vonnöthen / zu beantworten.
Deß Churfürsten von Mayntz Antwort Schreiben auff der Böhmischẽ Abgesandten Ausuchen. Den Vbelstandt deß Königreichs Böheimb hette er nie gern gehöret / trüge mit denen so hierunder vnschuldig leyden müsten ein Christliches Mitleiden / wolte selber / was zu Stillung solcher Vnruhe dienlich seyn möchte / an seinem Orth zuthun nit vnderlassen. Er wißte daß König Ferdinand also gesinnet / daß wo Sie nur selbsten Lust zum Frieden hetten / vnd den schuldigen Respect gegen jhm nicht gar fallen liessen / Er Sie bey jhren Privilegien erhalten / vnnd schützen würde. Das vbrige in jhrem Schreiben / vnd sonderlich die begerte Suspension deß Wahltags / oder aber daß man sie Stände darzu erfordern solte / were also beschaffen / daß er sich nicht wol darauff erklären könte: stünde in Sorgen / wann es König Ferdinanden vorkäme / es gar wenig Nutzen zum Frieden vervrsachen würde.
Demnach nun anff vorgedachte der Böhmen Interventionschrifft jhnen kein begnügliche Antwort erfolget / vnd die Abgesandte von einem vnd andern jhre Principalen berichtet / haben selbige darauff an das gesampte Churfürstliche Collegium ein Schreiben vnder dato den 13. Augusti abgehen lassen / so folgenden Innhalts gewesen.
Es erhiesche der Zustand deß Königreichs Böhmen vnd der incorporirten Lande / welcher sich biß auff diesen Tag dermassen gefährlich erweise / als bey jhrer vnd jhrer Voreltern Zeiten vnd Gedencken fast nicht gewesen / daß sie das Churfürstliche Collegium mit dieser Schrifft behelligen / vnd jhre Zuflucht zu jhnen nehmen müsten. Vnd wolten die Churfürsten sich bescheiden / auß was genothdrängten Vrsachen / sie jhrer Pflicht vnnd Gewissens halber / damit sie jhrem Vatterlandt verwandt / nicht hetten vnderlassen können / mit mehrern Vmbständen das Churfürstliche Collegium bey der jetztangestellten Zusammenkunfft zu berichten / was für praeiudicia durch diß / daß Jhr. Kön. Würde Ertzhertzog Ferdinand / als ein König vnd Churfürst in Böhmen zum Wahltag nach Franckfurt beschrieben / rc. dem Königreich Böheimb an seinen Privilegien / Freyheit / Rechten vnd Gewonheiten / wolten angefüget / vnd der Güldenen Bull / Churfürstlichen Collegial decisionibus, auch herkommener langwüriger Observantz mercklichen derogirt werden / etc.
Der Böhmischen Stände Suchen an das Churfürstliche Collegium. Ob sie nun wol der Zuversicht weren / die Churfüsten würden jhr rechtmässiges Suchen vnnd Angeben statt finden lassen / so hette sie doch jhrer Abgeschickten Bericht bewogen / sie nochmalen anderweit anzufliehen vnd zu bitten / sie wolten zu selbst hoch schädlichem Praejuditz deß Churf. Collegii sie an jhrem Rechten nit vbereylen. Sintemal was die Haupt Fundament wegen der von Jhrer Kön. W. praetendirten Böhmischen Kron betreffe / daß König Ferdinand für einen angenommenen vnd gekrönten König angezogen werden möchte / were es also mit dem beschaffen / daß jhnen nicht schwer zu beweisen fiele / daß solches Jhrer Kön. W. nicht fürtragen könte / daß selbige vmb dessen Willen zu dem Wahltag / als ein König in Böhmen zu zulassen. Dann ausser dem daß bey gedachter Annehmung vnnd Krönung / theils durch Betrohung / theils durch andere vnzimbliche Mittel / in die Stände dermassen getrungen worden / daß sie zuwider deren bey allgemeinem Landtag / mit theils incorporirten Ländern getroffenen Abhandlung / welche außtrücklich vermogte / daß ohne Vorwissen vnnd geschehener Entledigung deß Wahlpuncts mil den incorporirten Landen / kein Königliche Wahl vorgehen solte / solches auch offentlich in votis erinnert worden / die in geringer Anzahl in der Landstuben anwesende Evangelische Ständ / von den Catholischen / so theils nicht angesessen / vnnd im Landt nichts zu verliehren gehabt hetten / vberstimmet worden / were nunmehr offenbahr / daß das gantze Werck dieser Annehmung vnnd Krönung / vñ was demselbẽ anhängig / auf ein solchen Grundt von den schädlichen Räthen gesetzt werden wollen / welcher zu gäntzlicher Auffhebung der freyen Wahl eines Königs in Böhmen / vnd zu endlicher Cassirung aller dieser Länder Freyheiten vnd Privilegien / ja dem Churfürstlichen Collegio deß Reichs selbst zu mercklichem Nachtheil gereichen thete / vnd dergleichen von vorigen Königin niemals tentirt worden / in dem solche pacta mit dem Hauß Spanien auffgerichten dardurch das Königreich Böheimb / vnd alle incorporirte Land / die doch ein feudum vnnd Churfürstenthumb deß Römischen Reichs constituirten gantz erblich gemacht / vnd von Jhrer Kön. Mai. allbereit im Schreiben darfür angezogẽ worden: massen dann zu Erstärckung solcher Erblichkeit König Ferdinand von Keyser Matthia zum Sohn angenommen / vnd hierauff die Proposition / zu
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