Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Begehren desto leichter einwilligen würden. Bißhero were bey allen Evangelischen / oder bey den meisten der Discurß gewesen / man müßte mit Jhrer Majestät sehr gewahrsamb gehen / vnd nicht trawen / sonderlich wo die Religion darbey versterte / weil Jhre Majestät die selbe wider dero Herrn Vattern vnd Anherrn Zusag vnd Exempel in jhren Erblanden nicht geduldeten / so würden sie auch solche in andern Landen vngezweifelt auch vngern gedulden. Hierauff meldete gleichwol Jhre Majestät / sie woltens zusagen / rc. Es hetten aber Jhre Majest. auch jhren Landen zugesagt / in deme sie der Landschafft geschworen / bey jhrem Herkommen vnd Recht sie verbleiben zulassen / darunter die Evangelischen die Religion vnd Gewissens Sachen mit Namen verstanden / vnd vor der Huldigung offentlich darüber bezeuget: dero Herr Vatter hette durch sein ansehenliche geheime Rähte in der Pruggerischen Tractation die Evangelischen Stände vergewissert / daß nit allein Jhre Durchleucht. kein Eintrag diß Orts thun / sondern auch jhre Kinder dahin weisen vnnd erziehen wolten / daß sie Jhrer Durchleucht. Wolthaten vermehren solten / vnd da die Stände darüber schrifftlich begehrt / sie mit dem abgewiesen worden / daß Jhre Durchl. die es vätterlich / auffrecht / vnd warhafft meynete / solch der Stände Begeren für ein Mißtrawen auffnehmen / vnd hart empfinden / darbey es dann billich verblieben: Dann wie König Matthias in Vngarn einsmals zu Papst Pauli Nuncio gesagt: Bey einem löblichen Potentaten solten alle Zusagungen / sie beschehen gleich schrifftlich / mündlich / durch ein einiges Wörtlein / oder durch ein geringes Zeichen / ja nur durch einen Wincker / allerdings gleich / fest vnd auffrecht gehalten werden. Vngeacht aber dieser beschehenen Vertröstung vnd Jhrer Majestät bey der Huldigung gethaner gnädigsten vnd Vätterlichen Erbietung / auch der getrewen Ständ in allen Jhr. Majest. Zuständen vnd Obliegen vielfältigen erwiesenen vnderthänigsten trewen Diensten / were doch denen Landen nicht allein alles Exercitium Religionis vberall mit grossem Gewalt Verfolgung vnd Inquisition / zu grosser Bedrangnuß aller Religionsverwandten / abgeschafft / sondern deßwegen auch die Land-Freyheiten / in mehr Weg (als man von jhnen den Ständen selbst fürnehme) geschwecht worden. So nun Jhre Majestät ohne Gewissens Beschwernuß andern jhren Königreichen vnd Erblanden das jenige / was sie hetten / gnädigst gern lassen / vnd jhnen versprechen wolten / wie dann die Religions: vnd Gewissens Freyheit / als Tertullianus redete / natürlichen vnd männiglichen Rechtens vnd Gewalts were / vnd deß Religions vnd Gewissens-Zwangs kein Zeugnuß noch Exempel / wie Athanasius anziehe / beym Herrn Christo vnd seiner Lehr zufinden / sondern solcher Zwang deß bösen Feinds Weiß vnd Gewonheit zuzumessen were / so köndten sie doch ohn alle Verletzung dero Gewissens jhren getrewen Steyerischen Landen die Evangelische Religion: vnd Gewissens Freyheit gnädigst zugeben / weil dieses (wie der Christliche Keyser Constantinus Magnus in seinem offenen Edict publicirt) das rechte vnd gewisse Mittel were / gute Ruhe vnd Frieden anzustellen vnd zu erhalten. Es were auch einem grossen Monarchen / der viel vnnd grosse Königreich / vnd Volckreiche Länder hette / vnmöglich ruhig vnd friedlich / ohne diese Indulgirung / zu regieren / desto beförderlicher aber zu Jhrer Majest. Praetension vnd Ringerung der allgemeinen Verbitterung wider die Jesuiten würde diese Jhrer Majestät wolthätige Concession dienen / wann Jhre Majestät noch vor der Handlung mit den Böhmischen Ständen auff den Land Tägen in Steyr / Cärndten / Crain liessen publiciren / welches für eins were. Darnach würde Jhrer Majest. zu dero Credit bey Catholisch- vnd Evangelischen sehr fürtragen / wann Jhre Majest. zu denen Politischen Berahtschlagungen die Geistlichen (ausser denen so bey den Ständen wegen jhrer Clöster jhre Sessionen daselbsten billich erhielten) nicht herzu zögen: dann solches nicht allein wider die Lehre vnnd Exempel deß HERRN Christi / der Apostel vnnd ersten Altvätter / vnd wider jhren der Geistlichen Stand vnd Beruff / sondern die Erfahrung bezeugte es auch von viel hundert Jahren hero / daß solche Berahtschlagungen selten wol außgeschlagen weren. Würden nun Jhre Majest. bey dieser wichtigen Tractation der Geistlichen Raht gebrauchen / so würde männiglichen das Vertrawen / Hertz vnd Hoffnung eines gewündschten Außgangs fallen lassen: sonsten aber were kein Zweifel / daß Jhrer Majest. mit Raht vnd That von allen hohen vnd nidern Ständen würde trewlich / zuvorderst aber von der Gnade Gottes / den sie darumb anruffeten / kräfftiglich assistirt werden. Dieses hette Jhrer Majestät / er / wegen allerhand Vmbstände vnd der gewönlichen Einreden etwas außführlich in vnderthänigstem Vertrawen vnd Begierde / Jhre Majestät in dero Glück vnd Hochheit mit allgemeiner Liebnuß baldt zu sehen / zu dero gnädigsten Nachdencken / ohne Maßgebung / gehorsambst fürbringen wöllen / etc. Wann diesem getrewen Raht deß Freyherrn von Tschernemmel were gefolget worden / hette zweifels ohne dem Handel noch damals leichtlich können geholffen werden / aber böse Rähte haben das gute hindertrieben / vnd darmit genugsam an Tag gegeben / daß dieser Krieg vnd jhr gantzer Intent auff die Außtilgung der Evangelischen Religion gerichtet were. Es seynd zwar auch etliche / weil man wol ermessen können / daß die Wahl eines Römischen Keysers auff König Ferdinanden fallen würde / deren Meynung gewesen / man solte den angestellten Wahl Tag nicht eher seinen Fortgang lassen / biß zuvor die Böhmische Vnruhe gestillet / vnd alles wider in einen friedlichen Standt gesetzt würde / welches vff diese weiß desto schleuniger vnd füglicher hette geschehen können: Aber es ward auch dieser Vorschlag vorbey gangen / vnd angeregter Wahltag / vngeachtet alles voller Vnfrieden Begehren desto leichter einwilligen würden. Bißhero were bey allen Evangelischen / oder bey den meisten der Discurß gewesen / man müßte mit Jhrer Majestät sehr gewahrsamb gehen / vnd nicht trawen / sonderlich wo die Religion darbey versterte / weil Jhre Majestät die selbe wider dero Herrn Vattern vnd Anherrn Zusag vnd Exempel in jhren Erblanden nicht geduldeten / so würden sie auch solche in andern Landen vngezweifelt auch vngern gedulden. Hierauff meldete gleichwol Jhre Majestät / sie woltens zusagen / rc. Es hetten aber Jhre Majest. auch jhren Landen zugesagt / in deme sie der Landschafft geschworen / bey jhrem Herkommen vnd Recht sie verbleiben zulassen / darunter die Evangelischen die Religion vnd Gewissens Sachẽ mit Namen verstanden / vnd vor der Huldigung offentlich darüber bezeuget: dero Herr Vatter hette durch sein ansehenliche geheime Rähte in der Pruggerischen Tractation die Evangelischen Stände vergewissert / daß nit allein Jhre Durchleucht. kein Eintrag diß Orts thun / sondern auch jhre Kinder dahin weisen vnnd erziehen wolten / daß sie Jhrer Durchleucht. Wolthaten vermehren solten / vnd da die Stände darüber schrifftlich begehrt / sie mit dem abgewiesen worden / daß Jhre Durchl. die es vätterlich / auffrecht / vnd warhafft meynete / solch der Stände Begeren für ein Mißtrawen auffnehmen / vnd hart empfinden / darbey es dann billich verblieben: Dann wie König Matthias in Vngarn einsmals zu Papst Pauli Nuncio gesagt: Bey einem löblichen Potentaten solten alle Zusagungen / sie beschehen gleich schrifftlich / mündlich / durch ein einiges Wörtlein / oder durch ein geringes Zeichen / ja nur durch einen Wincker / allerdings gleich / fest vnd auffrecht gehalten werden. Vngeacht aber dieser beschehenen Vertröstung vnd Jhrer Majestät bey der Huldigung gethaner gnädigsten vnd Vätterlichen Erbietung / auch der getrewen Ständ in allen Jhr. Majest. Zuständen vnd Obliegen vielfältigen erwiesenen vnderthänigsten trewen Diensten / were doch denen Landen nicht allein alles Exercitium Religionis vberall mit grossem Gewalt Verfolgung vnd Inquisition / zu grosser Bedrangnuß aller Religionsverwandten / abgeschafft / sondern deßwegen auch die Land-Freyheiten / in mehr Weg (als man von jhnen den Ständen selbst fürnehme) geschwecht worden. So nun Jhre Majestät ohne Gewissens Beschwernuß andern jhren Königreichen vnd Erblanden das jenige / was sie hettẽ / gnädigst gern lassen / vnd jhnen versprechẽ wolten / wie dann die Religions: vnd Gewissens Freyheit / als Tertullianus redete / natürlichen vnd männiglichen Rechtens vnd Gewalts were / vnd deß Religions vñ Gewissens-Zwangs kein Zeugnuß noch Exempel / wie Athanasius anziehe / beym Herrn Christo vnd seiner Lehr zufinden / sondern solcher Zwang deß bösen Feinds Weiß vnd Gewonheit zuzumessen were / so köndten sie doch ohn alle Verletzung dero Gewissens jhren getrewen Steyerischen Landen die Evangelische Religion: vnd Gewissens Freyheit gnädigst zugeben / weil dieses (wie der Christliche Keyser Constantinus Magnus in seinem offenen Edict publicirt) das rechte vnd gewisse Mittel were / gute Ruhe vnd Frieden anzustellen vnd zu erhalten. Es were auch einem grossen Monarchen / der viel vnnd grosse Königreich / vnd Volckreiche Länder hette / vnmöglich ruhig vnd friedlich / ohne diese Indulgirung / zu regieren / desto beförderlicher aber zu Jhrer Majest. Praetension vnd Ringerung der allgemeinen Verbitterung wider die Jesuiten würde diese Jhrer Majestät wolthätige Concession dienen / wann Jhre Majestät noch vor der Handlung mit den Böhmischen Ständen auff den Land Tägen in Steyr / Cärndten / Crain liessen publiciren / welches für eins were. Darnach würde Jhrer Majest. zu dero Credit bey Catholisch- vnd Evangelischen sehr fürtragẽ / wann Jhre Majest. zu denen Politischen Berahtschlagungen die Geistlichen (ausser denen so bey den Ständen wegen jhrer Clöster jhre Sessionen daselbsten billich erhielten) nicht herzu zögen: dann solches nicht allein wider die Lehre vnnd Exempel deß HERRN Christi / der Apostel vnnd ersten Altvätter / vñ wider jhren der Geistlichen Stand vnd Beruff / sondern die Erfahrung bezeugte es auch von viel hundert Jahren hero / daß solche Berahtschlagungen selten wol außgeschlagen weren. Würden nun Jhre Majest. bey dieser wichtigẽ Tractation der Geistlichen Raht gebrauchen / so würde männiglichen das Vertrawen / Hertz vnd Hoffnung eines gewündschten Außgangs fallen lassen: sonsten aber were kein Zweifel / daß Jhrer Majest. mit Raht vnd That von allen hohen vnd nidern Ständen würde trewlich / zuvorderst aber von der Gnade Gottes / den sie darumb anruffeten / kräfftiglich assistirt werden. Dieses hette Jhrer Majestät / er / wegen allerhand Vmbstände vnd der gewönlichen Einreden etwas außführlich in vnderthänigstem Vertrawẽ vnd Begierde / Jhre Majestät in dero Glück vnd Hochheit mit allgemeiner Liebnuß baldt zu sehen / zu dero gnädigsten Nachdencken / ohne Maßgebung / gehorsambst fürbringen wöllen / etc. Wann diesem getrewen Raht deß Freyherrn von Tschernemmel were gefolget worden / hette zweifels ohne dem Handel noch damals leichtlich können geholffen werden / aber böse Rähte haben das gute hindertrieben / vnd darmit genugsam an Tag gegeben / daß dieser Krieg vnd jhr gantzer Intent auff die Außtilgung der Evangelischen Religion gerichtet were. Es seynd zwar auch etliche / weil man wol ermessen können / daß die Wahl eines Römischen Keysers auff König Ferdinanden fallen würde / deren Meynung gewesen / man solte den angestellten Wahl Tag nicht eher seinen Fortgang lassen / biß zuvor die Böhmische Vnruhe gestillet / vnd alles wider in einen friedlichen Standt gesetzt würde / welches vff diese weiß desto schleuniger vnd füglicher hette geschehẽ können: Aber es ward auch dieser Vorschlag vorbey gangen / vnd angeregter Wahltag / vngeachtet alles voller Vnfriedẽ <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0228" n="181"/> Begehren desto leichter einwilligen würden.</p> <p>Bißhero were bey allen Evangelischen / oder bey den meisten der Discurß gewesen / man müßte mit Jhrer Majestät sehr gewahrsamb gehen / vnd nicht trawen / sonderlich wo die Religion darbey versterte / weil Jhre Majestät die selbe wider dero Herrn Vattern vnd Anherrn Zusag vnd Exempel in jhren Erblanden nicht geduldeten / so würden sie auch solche in andern Landen vngezweifelt auch vngern gedulden.</p> <p>Hierauff meldete gleichwol Jhre Majestät / sie woltens zusagen / rc. Es hetten aber Jhre Majest. auch jhren Landen zugesagt / in deme sie der Landschafft geschworen / bey jhrem Herkommen vnd Recht sie verbleiben zulassen / darunter die Evangelischen die Religion vnd Gewissens Sachẽ mit Namen verstanden / vnd vor der Huldigung offentlich darüber bezeuget: dero Herr Vatter hette durch sein ansehenliche geheime Rähte in der Pruggerischen Tractation die Evangelischen Stände vergewissert / daß nit allein Jhre Durchleucht. kein Eintrag diß Orts thun / sondern auch jhre Kinder dahin weisen vnnd erziehen wolten / daß sie Jhrer Durchleucht. Wolthaten vermehren solten / vnd da die Stände darüber schrifftlich begehrt / sie mit dem abgewiesen worden / daß Jhre Durchl. die es vätterlich / auffrecht / vnd warhafft meynete / solch der Stände Begeren für ein Mißtrawen auffnehmen / vnd hart empfinden / darbey es dann billich verblieben: Dann wie König Matthias in Vngarn einsmals zu Papst Pauli Nuncio gesagt: Bey einem löblichen Potentaten solten alle Zusagungen / sie beschehen gleich schrifftlich / mündlich / durch ein einiges Wörtlein / oder durch ein geringes Zeichen / ja nur durch einen Wincker / allerdings gleich / fest vnd auffrecht gehalten werden.</p> <p>Vngeacht aber dieser beschehenen Vertröstung vnd Jhrer Majestät bey der Huldigung gethaner gnädigsten vnd Vätterlichen Erbietung / auch der getrewen Ständ in allen Jhr. Majest. Zuständen vnd Obliegen vielfältigen erwiesenen vnderthänigsten trewen Diensten / were doch denen Landen nicht allein alles Exercitium Religionis vberall mit grossem Gewalt Verfolgung vnd Inquisition / zu grosser Bedrangnuß aller Religionsverwandten / abgeschafft / sondern deßwegen auch die Land-Freyheiten / in mehr Weg (als man von jhnen den Ständen selbst fürnehme) geschwecht worden.</p> <p>So nun Jhre Majestät ohne Gewissens Beschwernuß andern jhren Königreichen vnd Erblanden das jenige / was sie hettẽ / gnädigst gern lassen / vnd jhnen versprechẽ wolten / wie dann die Religions: vnd Gewissens Freyheit / als Tertullianus redete / natürlichen vnd männiglichen Rechtens vnd Gewalts were / vnd deß Religions vñ Gewissens-Zwangs kein Zeugnuß noch Exempel / wie Athanasius anziehe / beym Herrn Christo vnd seiner Lehr zufinden / sondern solcher Zwang deß bösen Feinds Weiß vnd Gewonheit zuzumessen were / so köndten sie doch ohn alle Verletzung dero Gewissens jhren getrewen Steyerischen Landen die Evangelische Religion: vnd Gewissens Freyheit gnädigst zugeben / weil dieses (wie der Christliche Keyser Constantinus Magnus in seinem offenen Edict publicirt) das rechte vnd gewisse Mittel were / gute Ruhe vnd Frieden anzustellen vnd zu erhalten. Es were auch einem grossen Monarchen / der viel vnnd grosse Königreich / vnd Volckreiche Länder hette / vnmöglich ruhig vnd friedlich / ohne diese Indulgirung / zu regieren / desto beförderlicher aber zu Jhrer Majest. Praetension vnd Ringerung der allgemeinen Verbitterung wider die Jesuiten würde diese Jhrer Majestät wolthätige Concession dienen / wann Jhre Majestät noch vor der Handlung mit den Böhmischen Ständen auff den Land Tägen in Steyr / Cärndten / Crain liessen publiciren / welches für eins were.</p> <p>Darnach würde Jhrer Majest. zu dero Credit bey Catholisch- vnd Evangelischen sehr fürtragẽ / wann Jhre Majest. zu denen Politischen Berahtschlagungen die Geistlichen (ausser denen so bey den Ständen wegen jhrer Clöster jhre Sessionen daselbsten billich erhielten) nicht herzu zögen: dann solches nicht allein wider die Lehre vnnd Exempel deß HERRN Christi / der Apostel vnnd ersten Altvätter / vñ wider jhren der Geistlichen Stand vnd Beruff / sondern die Erfahrung bezeugte es auch von viel hundert Jahren hero / daß solche Berahtschlagungen selten wol außgeschlagen weren.</p> <p>Würden nun Jhre Majest. bey dieser wichtigẽ Tractation der Geistlichen Raht gebrauchen / so würde männiglichen das Vertrawen / Hertz vnd Hoffnung eines gewündschten Außgangs fallen lassen: sonsten aber were kein Zweifel / daß Jhrer Majest. mit Raht vnd That von allen hohen vnd nidern Ständen würde trewlich / zuvorderst aber von der Gnade Gottes / den sie darumb anruffeten / kräfftiglich assistirt werden.</p> <p>Dieses hette Jhrer Majestät / er / wegen allerhand Vmbstände vnd der gewönlichen Einreden etwas außführlich in vnderthänigstem Vertrawẽ vnd Begierde / Jhre Majestät in dero Glück vnd Hochheit mit allgemeiner Liebnuß baldt zu sehen / zu dero gnädigsten Nachdencken / ohne Maßgebung / gehorsambst fürbringen wöllen / etc.</p> <p>Wann diesem getrewen Raht deß Freyherrn von Tschernemmel were gefolget worden / hette zweifels ohne dem Handel noch damals leichtlich können geholffen werden / aber böse Rähte haben das gute hindertrieben / vnd darmit genugsam an Tag gegeben / daß dieser Krieg vnd jhr gantzer Intent auff die Außtilgung der Evangelischen Religion gerichtet were.</p> <p>Es seynd zwar auch etliche / weil man wol ermessen können / daß die Wahl eines Römischen Keysers auff König Ferdinanden fallen würde / deren Meynung gewesen / man solte den angestellten Wahl Tag nicht eher seinen Fortgang lassen / biß zuvor die Böhmische Vnruhe gestillet / vnd alles wider in einen friedlichen Standt gesetzt würde / welches vff diese weiß desto schleuniger vnd füglicher hette geschehẽ können: Aber es ward auch dieser Vorschlag vorbey gangen / vnd angeregter Wahltag / vngeachtet alles voller Vnfriedẽ </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [181/0228]
Begehren desto leichter einwilligen würden.
Bißhero were bey allen Evangelischen / oder bey den meisten der Discurß gewesen / man müßte mit Jhrer Majestät sehr gewahrsamb gehen / vnd nicht trawen / sonderlich wo die Religion darbey versterte / weil Jhre Majestät die selbe wider dero Herrn Vattern vnd Anherrn Zusag vnd Exempel in jhren Erblanden nicht geduldeten / so würden sie auch solche in andern Landen vngezweifelt auch vngern gedulden.
Hierauff meldete gleichwol Jhre Majestät / sie woltens zusagen / rc. Es hetten aber Jhre Majest. auch jhren Landen zugesagt / in deme sie der Landschafft geschworen / bey jhrem Herkommen vnd Recht sie verbleiben zulassen / darunter die Evangelischen die Religion vnd Gewissens Sachẽ mit Namen verstanden / vnd vor der Huldigung offentlich darüber bezeuget: dero Herr Vatter hette durch sein ansehenliche geheime Rähte in der Pruggerischen Tractation die Evangelischen Stände vergewissert / daß nit allein Jhre Durchleucht. kein Eintrag diß Orts thun / sondern auch jhre Kinder dahin weisen vnnd erziehen wolten / daß sie Jhrer Durchleucht. Wolthaten vermehren solten / vnd da die Stände darüber schrifftlich begehrt / sie mit dem abgewiesen worden / daß Jhre Durchl. die es vätterlich / auffrecht / vnd warhafft meynete / solch der Stände Begeren für ein Mißtrawen auffnehmen / vnd hart empfinden / darbey es dann billich verblieben: Dann wie König Matthias in Vngarn einsmals zu Papst Pauli Nuncio gesagt: Bey einem löblichen Potentaten solten alle Zusagungen / sie beschehen gleich schrifftlich / mündlich / durch ein einiges Wörtlein / oder durch ein geringes Zeichen / ja nur durch einen Wincker / allerdings gleich / fest vnd auffrecht gehalten werden.
Vngeacht aber dieser beschehenen Vertröstung vnd Jhrer Majestät bey der Huldigung gethaner gnädigsten vnd Vätterlichen Erbietung / auch der getrewen Ständ in allen Jhr. Majest. Zuständen vnd Obliegen vielfältigen erwiesenen vnderthänigsten trewen Diensten / were doch denen Landen nicht allein alles Exercitium Religionis vberall mit grossem Gewalt Verfolgung vnd Inquisition / zu grosser Bedrangnuß aller Religionsverwandten / abgeschafft / sondern deßwegen auch die Land-Freyheiten / in mehr Weg (als man von jhnen den Ständen selbst fürnehme) geschwecht worden.
So nun Jhre Majestät ohne Gewissens Beschwernuß andern jhren Königreichen vnd Erblanden das jenige / was sie hettẽ / gnädigst gern lassen / vnd jhnen versprechẽ wolten / wie dann die Religions: vnd Gewissens Freyheit / als Tertullianus redete / natürlichen vnd männiglichen Rechtens vnd Gewalts were / vnd deß Religions vñ Gewissens-Zwangs kein Zeugnuß noch Exempel / wie Athanasius anziehe / beym Herrn Christo vnd seiner Lehr zufinden / sondern solcher Zwang deß bösen Feinds Weiß vnd Gewonheit zuzumessen were / so köndten sie doch ohn alle Verletzung dero Gewissens jhren getrewen Steyerischen Landen die Evangelische Religion: vnd Gewissens Freyheit gnädigst zugeben / weil dieses (wie der Christliche Keyser Constantinus Magnus in seinem offenen Edict publicirt) das rechte vnd gewisse Mittel were / gute Ruhe vnd Frieden anzustellen vnd zu erhalten. Es were auch einem grossen Monarchen / der viel vnnd grosse Königreich / vnd Volckreiche Länder hette / vnmöglich ruhig vnd friedlich / ohne diese Indulgirung / zu regieren / desto beförderlicher aber zu Jhrer Majest. Praetension vnd Ringerung der allgemeinen Verbitterung wider die Jesuiten würde diese Jhrer Majestät wolthätige Concession dienen / wann Jhre Majestät noch vor der Handlung mit den Böhmischen Ständen auff den Land Tägen in Steyr / Cärndten / Crain liessen publiciren / welches für eins were.
Darnach würde Jhrer Majest. zu dero Credit bey Catholisch- vnd Evangelischen sehr fürtragẽ / wann Jhre Majest. zu denen Politischen Berahtschlagungen die Geistlichen (ausser denen so bey den Ständen wegen jhrer Clöster jhre Sessionen daselbsten billich erhielten) nicht herzu zögen: dann solches nicht allein wider die Lehre vnnd Exempel deß HERRN Christi / der Apostel vnnd ersten Altvätter / vñ wider jhren der Geistlichen Stand vnd Beruff / sondern die Erfahrung bezeugte es auch von viel hundert Jahren hero / daß solche Berahtschlagungen selten wol außgeschlagen weren.
Würden nun Jhre Majest. bey dieser wichtigẽ Tractation der Geistlichen Raht gebrauchen / so würde männiglichen das Vertrawen / Hertz vnd Hoffnung eines gewündschten Außgangs fallen lassen: sonsten aber were kein Zweifel / daß Jhrer Majest. mit Raht vnd That von allen hohen vnd nidern Ständen würde trewlich / zuvorderst aber von der Gnade Gottes / den sie darumb anruffeten / kräfftiglich assistirt werden.
Dieses hette Jhrer Majestät / er / wegen allerhand Vmbstände vnd der gewönlichen Einreden etwas außführlich in vnderthänigstem Vertrawẽ vnd Begierde / Jhre Majestät in dero Glück vnd Hochheit mit allgemeiner Liebnuß baldt zu sehen / zu dero gnädigsten Nachdencken / ohne Maßgebung / gehorsambst fürbringen wöllen / etc.
Wann diesem getrewen Raht deß Freyherrn von Tschernemmel were gefolget worden / hette zweifels ohne dem Handel noch damals leichtlich können geholffen werden / aber böse Rähte haben das gute hindertrieben / vnd darmit genugsam an Tag gegeben / daß dieser Krieg vnd jhr gantzer Intent auff die Außtilgung der Evangelischen Religion gerichtet were.
Es seynd zwar auch etliche / weil man wol ermessen können / daß die Wahl eines Römischen Keysers auff König Ferdinanden fallen würde / deren Meynung gewesen / man solte den angestellten Wahl Tag nicht eher seinen Fortgang lassen / biß zuvor die Böhmische Vnruhe gestillet / vnd alles wider in einen friedlichen Standt gesetzt würde / welches vff diese weiß desto schleuniger vnd füglicher hette geschehẽ können: Aber es ward auch dieser Vorschlag vorbey gangen / vnd angeregter Wahltag / vngeachtet alles voller Vnfriedẽ
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |