Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.[Abbildung]
vnd nach gen Wien verfüget / vnd angefangen zu handtieren / also daß es nunmehr darzu kommen / daß es für ein fast berühmbte Kauff-vnnd Handelsstatt weit vnnd breit / von Niderlag mancherley Güter gehalten wirbt. Regiments Ordnung. Es macht aber diese Statt am allermeisten berümbt die Türckische Belägerung / welche sie im Jahr 1529. mit sehr grosser Tapfferkeit vnnd Mannlicher Gegenwehr außgestanden / vnd der Türcken bey 80000. erleget. Es sind in der Statt täglich zwölff Magistratuz oder Räthe / die alle Sach verhören / vnd nach jhrem Rechten vnd Gesetzen schlichten / deren vier sind geistlich / als der erste deß Episcopi Officialis oder Bischoffs von Passaw / der ander deß Offcialis Episcopi oder Bischoffs zu Wien / der dritte deß Capituls der fürnembsten Kirchen / vnnd der vierdte der Rector der Vniversität. Die andere vier sind die Statt Räch / vnd dann die vier letstte ausserhalb der Statt / vnder welchen allen der jenige / so das Regiment genennet wird / vnnd bey welchem sich alle Inwohner deß Vnder Oesterreichs Rechtens münssen erholen / der fürnemmste ist: Den nechsten vnd fürnembsten nach diesem nennet man den Fiscum oder Cammer / vor welchem alle Rechnungen der Provintzen gelangen: Die vbrige sind diesen jetztgemelten vnderworffen / darff derowegen von denselbigen zu den beyden fürnembsten appelliren / als der Rath der Provintzen mit seinen Marschalcken / der Provintzen Ordinari oder verordnete / der Statt Rath mit seinem Bürgermeister / das Statt-Schultheissen Ampt / das Zollgericht / das Praetorium, der Kanffleuthe / so insonderheit der Handgraviat genennet wird. Es haben die Ertzhertzogen zu Oesterreich sehr grosse Freyheit / vnd ein ewig Lehen / dargegen kein Römischer Kayser / noch anderer Potentat / handeln darff / sind auch nit schuldig auff die Reichstäge zukommen / sie thun es dann gern. Was massen König Ferdinandt die Vollmacht / so er von Ertzhertzogen Alberto / wegen Vbernehmung deß Regiments in den Oesterreichischen Landen / empfangen / den Oesterreichischen Ständen vorgelegt / vnd darauff die Huldigung begehrt / vnd wie sich die Stände vnder der Enß darauff resolvirt / ist hiebevor gemeldet worden. Oesterreich vndernehmen sich der Administration deß Landts. Hierauff nun haben die Evangelische Stände deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich zu solcher begehrten Huldigung / weil sie zu Königs Ferdinandi Regierung / wegen dessen so hiebevor in Steyermarck vorgangen / schlechten Lusten hatten / keines wegs verstehen wollen / auch sich deß Landes Administration vnd Regiments selbsten angemasset / mit vermelden / daß jhnen solches / Krafft alten Herkommens / so lang gebührete / biß sie einem künfftigen Herrn vnd Landts-Fürsten gehuldiget / vnnd jhnen von demselben jhre Privilegia bestättiget seyen. Als nun König Ferdinandt Ertzhertzog Albertum von diesen Dingen berichtet / ist selbiger damit Ertzhertzogs Alberti Schreiben an die Oesterreich-Stände ob der Enß. Vbel zufrieden gewesen / vnd den Ständen / nach dem er etliche Schrifften mit jhnen gewächselt / vnder dato den 5 Julii also zugeschrieben; Er were nicht allein von seinem Herrn Vettern König Ferdinando berichtet / sondern jhre selbst eygene Schreiben brächten es auch also mit/ [Abbildung]
vnd nach gen Wien verfüget / vnd angefangen zu handtieren / also daß es nunmehr darzu kommen / daß es für ein fast berühmbte Kauff-vnnd Handelsstatt weit vnnd breit / von Niderlag mancherley Güter gehalten wirbt. Regiments Ordnung. Es macht aber diese Statt am allermeisten berümbt die Türckische Belägerung / welche sie im Jahr 1529. mit sehr grosser Tapfferkeit vnnd Mannlicher Gegenwehr außgestanden / vnd der Türcken bey 80000. erleget. Es sind in der Statt täglich zwölff Magistratuz oder Räthe / die alle Sach verhören / vnd nach jhrem Rechten vnd Gesetzen schlichten / deren vier sind geistlich / als der erste deß Episcopi Officialis oder Bischoffs von Passaw / der ander deß Offcialis Episcopi oder Bischoffs zu Wien / der dritte deß Capituls der fürnembsten Kirchen / vnnd der vierdte der Rector der Vniversität. Die andere vier sind die Statt Räch / vnd dann die vier letstte ausserhalb der Statt / vnder welchen allen der jenige / so das Regiment genennet wird / vnnd bey welchem sich alle Inwohner deß Vnder Oesterreichs Rechtens münssen erholen / der fürnem̃ste ist: Den nechsten vnd fürnembsten nach diesem nennet man den Fiscum oder Cammer / vor welchem alle Rechnungen der Provintzen gelangen: Die vbrige sind diesen jetztgemelten vnderworffen / darff derowegen von denselbigen zu den beyden fürnembsten appelliren / als der Rath der Provintzen mit seinen Marschalcken / der Provintzen Ordinari oder verordnete / der Statt Rath mit seinem Bürgermeister / das Statt-Schultheissen Ampt / das Zollgericht / das Praetorium, der Kanffleuthe / so insonderheit der Handgraviat genennet wird. Es haben die Ertzhertzogen zu Oesterreich sehr grosse Freyheit / vnd ein ewig Lehen / dargegen kein Römischer Kayser / noch anderer Potentat / handeln darff / sind auch nit schuldig auff die Reichstäge zukommen / sie thun es dann gern. Was massen König Ferdinandt die Vollmacht / so er von Ertzhertzogen Alberto / wegen Vbernehmung deß Regiments in den Oesterreichischen Landen / empfangen / den Oesterreichischen Ständen vorgelegt / vnd darauff die Huldigung begehrt / vnd wie sich die Stände vnder der Enß darauff resolvirt / ist hiebevor gemeldet worden. Oesterreich vndernehmen sich der Administration deß Landts. Hierauff nun haben die Evangelische Stände deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich zu solcher begehrten Huldigung / weil sie zu Königs Ferdinandi Regierung / wegen dessen so hiebevor in Steyermarck vorgangen / schlechten Lusten hatten / keines wegs verstehen wollen / auch sich deß Landes Administration vnd Regiments selbsten angemasset / mit vermelden / daß jhnen solches / Krafft alten Herkommens / so lang gebührete / biß sie einem künfftigen Herrn vnd Landts-Fürsten gehuldiget / vnnd jhnen von demselben jhre Privilegia bestättiget seyen. Als nun König Ferdinandt Ertzhertzog Albertum von diesen Dingen berichtet / ist selbiger damit Ertzhertzogs Alberti Schreiben an die Oesterreich-Stände ob der Enß. Vbel zufrieden gewesen / vnd den Ständen / nach dem er etliche Schrifften mit jhnen gewächselt / vnder dato den 5 Julii also zugeschrieben; Er were nicht allein von seinem Herrn Vettern König Ferdinando berichtet / sondern jhre selbst eygene Schreiben brächten es auch also mit/ <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f0191" n="144"/> <figure/><lb/> <p>vnd nach gen Wien verfüget / vnd angefangen zu handtieren / also daß es nunmehr darzu kommen / daß es für ein fast berühmbte Kauff-vnnd Handelsstatt weit vnnd breit / von Niderlag mancherley Güter gehalten wirbt.</p> <p><note place="left">Regiments Ordnung.</note> Es macht aber diese Statt am allermeisten berümbt die Türckische Belägerung / welche sie im Jahr 1529. mit sehr grosser Tapfferkeit vnnd Mannlicher Gegenwehr außgestanden / vnd der Türcken bey 80000. erleget.</p> <p>Es sind in der Statt täglich zwölff Magistratuz oder Räthe / die alle Sach verhören / vnd nach jhrem Rechten vnd Gesetzen schlichten / deren vier sind geistlich / als der erste deß Episcopi Officialis oder Bischoffs von Passaw / der ander deß Offcialis Episcopi oder Bischoffs zu Wien / der dritte deß Capituls der fürnembsten Kirchen / vnnd der vierdte der Rector der Vniversität. Die andere vier sind die Statt Räch / vnd dann die vier letstte ausserhalb der Statt / vnder welchen allen der jenige / so das Regiment genennet wird / vnnd bey welchem sich alle Inwohner deß Vnder Oesterreichs Rechtens münssen erholen / der fürnem̃ste ist: Den nechsten vnd fürnembsten nach diesem nennet man den Fiscum oder Cammer / vor welchem alle Rechnungen der Provintzen gelangen: Die vbrige sind diesen jetztgemelten vnderworffen / darff derowegen von denselbigen zu den beyden fürnembsten appelliren / als der Rath der Provintzen mit seinen Marschalcken / der Provintzen Ordinari oder verordnete / der Statt Rath mit seinem Bürgermeister / das Statt-Schultheissen Ampt / das Zollgericht / das Praetorium, der Kanffleuthe / so insonderheit der Handgraviat genennet wird.</p> <p>Es haben die Ertzhertzogen zu Oesterreich sehr grosse Freyheit / vnd ein ewig Lehen / dargegen kein Römischer Kayser / noch anderer Potentat / handeln darff / sind auch nit schuldig auff die Reichstäge zukommen / sie thun es dann gern.</p> <p>Was massen König Ferdinandt die Vollmacht / so er von Ertzhertzogen Alberto / wegen Vbernehmung deß Regiments in den Oesterreichischen Landen / empfangen / den Oesterreichischen Ständen vorgelegt / vnd darauff die Huldigung begehrt / vnd wie sich die Stände vnder der Enß darauff resolvirt / ist hiebevor gemeldet worden.</p> <p><note place="right">Oesterreich vndernehmen sich der Administration deß Landts.</note> Hierauff nun haben die Evangelische Stände deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich zu solcher begehrten Huldigung / weil sie zu Königs Ferdinandi Regierung / wegen dessen so hiebevor in Steyermarck vorgangen / schlechten Lusten hatten / keines wegs verstehen wollen / auch sich deß Landes Administration vnd Regiments selbsten angemasset / mit vermelden / daß jhnen solches / Krafft alten Herkommens / so lang gebührete / biß sie einem künfftigen Herrn vnd Landts-Fürsten gehuldiget / vnnd jhnen von demselben jhre Privilegia bestättiget seyen.</p> <p>Als nun König Ferdinandt Ertzhertzog Albertum von diesen Dingen berichtet / ist selbiger damit <note place="right">Ertzhertzogs Alberti Schreiben an die Oesterreich-Stände ob der Enß.</note> Vbel zufrieden gewesen / vnd den Ständen / nach dem er etliche Schrifften mit jhnen gewächselt / vnder dato den 5 Julii also zugeschrieben;</p> <p>Er were nicht allein von seinem Herrn Vettern König Ferdinando berichtet / sondern jhre selbst eygene Schreiben brächten es auch also mit/ </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [144/0191]
[Abbildung]
vnd nach gen Wien verfüget / vnd angefangen zu handtieren / also daß es nunmehr darzu kommen / daß es für ein fast berühmbte Kauff-vnnd Handelsstatt weit vnnd breit / von Niderlag mancherley Güter gehalten wirbt.
Es macht aber diese Statt am allermeisten berümbt die Türckische Belägerung / welche sie im Jahr 1529. mit sehr grosser Tapfferkeit vnnd Mannlicher Gegenwehr außgestanden / vnd der Türcken bey 80000. erleget.
Regiments Ordnung. Es sind in der Statt täglich zwölff Magistratuz oder Räthe / die alle Sach verhören / vnd nach jhrem Rechten vnd Gesetzen schlichten / deren vier sind geistlich / als der erste deß Episcopi Officialis oder Bischoffs von Passaw / der ander deß Offcialis Episcopi oder Bischoffs zu Wien / der dritte deß Capituls der fürnembsten Kirchen / vnnd der vierdte der Rector der Vniversität. Die andere vier sind die Statt Räch / vnd dann die vier letstte ausserhalb der Statt / vnder welchen allen der jenige / so das Regiment genennet wird / vnnd bey welchem sich alle Inwohner deß Vnder Oesterreichs Rechtens münssen erholen / der fürnem̃ste ist: Den nechsten vnd fürnembsten nach diesem nennet man den Fiscum oder Cammer / vor welchem alle Rechnungen der Provintzen gelangen: Die vbrige sind diesen jetztgemelten vnderworffen / darff derowegen von denselbigen zu den beyden fürnembsten appelliren / als der Rath der Provintzen mit seinen Marschalcken / der Provintzen Ordinari oder verordnete / der Statt Rath mit seinem Bürgermeister / das Statt-Schultheissen Ampt / das Zollgericht / das Praetorium, der Kanffleuthe / so insonderheit der Handgraviat genennet wird.
Es haben die Ertzhertzogen zu Oesterreich sehr grosse Freyheit / vnd ein ewig Lehen / dargegen kein Römischer Kayser / noch anderer Potentat / handeln darff / sind auch nit schuldig auff die Reichstäge zukommen / sie thun es dann gern.
Was massen König Ferdinandt die Vollmacht / so er von Ertzhertzogen Alberto / wegen Vbernehmung deß Regiments in den Oesterreichischen Landen / empfangen / den Oesterreichischen Ständen vorgelegt / vnd darauff die Huldigung begehrt / vnd wie sich die Stände vnder der Enß darauff resolvirt / ist hiebevor gemeldet worden.
Hierauff nun haben die Evangelische Stände deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich zu solcher begehrten Huldigung / weil sie zu Königs Ferdinandi Regierung / wegen dessen so hiebevor in Steyermarck vorgangen / schlechten Lusten hatten / keines wegs verstehen wollen / auch sich deß Landes Administration vnd Regiments selbsten angemasset / mit vermelden / daß jhnen solches / Krafft alten Herkommens / so lang gebührete / biß sie einem künfftigen Herrn vnd Landts-Fürsten gehuldiget / vnnd jhnen von demselben jhre Privilegia bestättiget seyen.
Oesterreich vndernehmen sich der Administration deß Landts. Als nun König Ferdinandt Ertzhertzog Albertum von diesen Dingen berichtet / ist selbiger damit Vbel zufrieden gewesen / vnd den Ständen / nach dem er etliche Schrifften mit jhnen gewächselt / vnder dato den 5 Julii also zugeschrieben;
Ertzhertzogs Alberti Schreiben an die Oesterreich-Stände ob der Enß. Er were nicht allein von seinem Herrn Vettern König Ferdinando berichtet / sondern jhre selbst eygene Schreiben brächten es auch also mit/
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/191 |
Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/191>, abgerufen am 28.07.2024. |