Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

in jhrer auff Jhrer Mayest. den 25. Martii den Ständen eingehändigte Proposition gethanen Antwort / Jhrer Mayest. anzudeuten nicht vnderlassen / daß vnder anderm so vor Leystung deß Homagii zuthun erfordert worden / auch diese Confoederation ins Werck gesetzet werden müste / hetten darneben außgeführt / auff was Conditiones sie gerichtet werden solte / daß sie nicht weder dem Lands Fürsten / noch dem Hauß Oesterreich / noch zu Vndertruckung der Catholischen Stände vnd jhrer Religion angesehen seye: Weren auch nochmals keines andern Sinnes / als bey vorstehender Tractation selbige auff bestimpte Zeit zu Prag / durch jhre dorthin Deputierte Abgesandte eben diese conditiones stricte in acht zunehmen: Dahero sie hoffeten / J. May. würden jhr vmb so viel desto weniger etwas widriges einbilden lassen.

Die Abführung Jhrer Mayest. Kriegsvolck betreffend / vnnd daß Jhre Mayest. nicht sehen / wie solche / weil vom andern Theil / der gleichmässigen Abdanckung halber / niemahls ein einiges Gegenerbieten geschehen / Jhro allein könte auffgetragen werden / Jhro auch alle gütlliche Mittel wie jederzeit also noch sehr angenehm weren Da nun von den Ständen oder andern nur was zu Hinlegung dieser Zerrüttigkeit dienlich / vorgebracht würde / da hetten sie sich dessen zuerfrewen / sie hetten aber benebens nicht gesehen / daß denen nicht nur von jhnen / sondern auch von Churfürsten / Fürsten vnd Ständen deß Reichs / wie auch anderer Länder trewhertzig wohlmeynend / ohn Passion / auch ohne darbey Suchung einiges Interesse gegebene Gutachten / anderer weniger Privat-Consilien / die vielleicht darunder jhren eigenen Nutzen vnd Vortheil sucheten / theils sich offendirt befinden / vorgezogen worden weren / dann wie Jhrer Mayest. diß allein zu dem Ende vorgeschlagen worden weren: Also wolten sie da sie verspühret / daß es Jhrer Mayest. annehmblich were / verhoffentlich den andern Theyl darzu vemöcht / darneben Jhr. Mayest. Hochheit vnnd Reputation dermassen in acht genommen haben / daß J. M. damit zufrieden gewesen weren.

Sie hetten auch fürs fünffte nie keinen Zweiffel getragen / daß Jhre Mayest. einige Vnderbrechung dero Königreich vnnd Länder Privilegien / sondern einig vnnd allein / daß Jhre Vnderthanen / bey dem / so jeglichem von Rechts / Gewonheit vnnd der Königreich vnd Länder Privilegien vnnd Freyheiten halber gebührete / rühig verbleiben möchten / entgegen alle Landverderbung / Krieg vnnd Blutvergiessen verhütet würde / suchten vnd begehrten: Doch wolten sie wünchen / daß von den Räthen vor diesem die Privilegia, Concessiones vnd Resolutiones auch also in acht genommen weren / so würde diß vor Augen schwebende Vnheil nicht erfolget seyn / hofften auch gäntzlich / wann Jhre Mayest. obbemelte Freyheiten bestätigten / daß sie es gäntzlich erhalten würden.

Daß aber Jhr. Mayest. dahero nicht befinden / warumb sie zur Assecuration jhrer Personen / oder zu Rettung jhrer Weiber / Kinder vnnd Vnderthanen / Leib vnd Leben einige Defension vor die Handt zunehmen vervrsachet / da köndten sie Jhro nicht bergen / daß sie darzu nothtrünglich bewogen worden. Dann ob sie wohl selbst wißten / daß sie sich von Jhrer Mayest. weder in diesem noch anderm keiner Gefahr zubesorgen hetten / vnnd deßwegen keiner Defension bedörfftig weren: So würden aber Jhre Mayest. wann sie jhre wider die Vngarische vnnd andere im Landt ligende Soldaten eingereichte Beschwer-Schriften recht erwegen / gnädigst befinden / daß sie eben wider dieselbe / die jhnen vnnd jhren Vnderthanen so grossen Schaden zugefügt / geraubt / gemordt / geplündert / vnnd andere grewliche vnnd abschewliche Thaten getrieben / hin vnd wider im Landt Tyrannisch gehauset / auch da sie nur ein Geschrey vom Feind gespühret / die armen außgesaugten Leuth verlassen / vnnd mit dem Raub davon gezogen / sondern Jhrer Mayest. Befehl nicht gehorsamen wollen / vnd sich von jhnen fort vnnd fort / je länger sie im Landt gedultet würden / noch mehrers Landverderbens zubeförchten: So hetten sie ja anderst nicht thun können / dann sich wider solche / zu Rettung jhrer vnnd der jhrigen Leib / Leben / Ehr vnd Gut / eine Defension zuschliessen.

Daß aber Jhre Mayest. meldeten / wann sie jhre Werbung einstelleten / daß sie das Vngarisch Volck nicht herauff führen lassen wolten / berichteten sie / daß solche nicht vmb die Vngarn allein / sondern auch wegen deß noch im Land ligenden / vnd noch mehr hineinziehenden Volcks / so ohn alle Ordnung vnnd Bezahlung den armen Leuten das jhrige nehmen vnnd verzehrten / nicht weniger deß Herrnlosen vnnd sich in dem Landt zusammenrottenden Gesindtleins / nothwendig für genommen werden müste / wolten anders die jenigen Mitglieder / so in jhren Häusern nicht allerdings verwahret / versichert seyn / so wisten sie also nicht / warumb eben jhnen ein so nothwendige verantwortliche Defension solte verwehret werden / da doch alle vmbligende Länder / da sie das Fewer angehen sehen / zeitlich geworben / vnnd auch da man noch verhofft / es solte die Vnruhe baldt gestillet werden / auch vor diesem also zuwerben jure naturae zugelassen gewesen / auch geworben hetten: Zu dem were offenbar / daß so wohl Geistliche als Weltliche Catholische / wie auch die Studenten / Privat-Personen vnnd Weltliche Kauffleuth / an jetzo im Landt zuwerben sich vnderfangen / da sie doch mit nothwendiger Defension sonsten gnugsamb versehen; solten nun die Evangel. Stände deterioris conditionis seyn / als sie / vnnd jhnen Ständen / welchen denen vber J. Kay. Mayest. Kriegs-Volck bestelten Obristen vnd Befelchshabern / so alle Catholisch vnd theils Außländer / zuvertrawen hochbedencklich fiel / die Defension verwehret werden wollen / wisten sie nit / wie sie solches verschuldet hetten.

Betreffend sechstens daß Jhre May. zuwissen begehrte / ob solche jhre Defension / mit Jhrer M.

in jhrer auff Jhrer Mayest. den 25. Martii den Ständen eingehändigte Proposition gethanen Antwort / Jhrer Mayest. anzudeuten nicht vnderlassen / daß vnder anderm so vor Leystung deß Homagii zuthun erfordert worden / auch diese Confoederation ins Werck gesetzet werden müste / hetten darneben außgeführt / auff was Conditiones sie gerichtet werden solte / daß sie nicht weder dem Lands Fürsten / noch dem Hauß Oesterreich / noch zu Vndertruckung der Catholischen Stände vnd jhrer Religion angesehen seye: Weren auch nochmals keines andern Sinnes / als bey vorstehender Tractation selbige auff bestimpte Zeit zu Prag / durch jhre dorthin Deputierte Abgesandte eben diese conditiones strictè in acht zunehmen: Dahero sie hoffeten / J. May. würden jhr vmb so viel desto weniger etwas widriges einbilden lassen.

Die Abführung Jhrer Mayest. Kriegsvolck betreffend / vnnd daß Jhre Mayest. nicht sehen / wie solche / weil vom andern Theil / der gleichmässigen Abdanckung halber / niemahls ein einiges Gegenerbieten geschehen / Jhro allein könte auffgetragen werden / Jhro auch alle gütlliche Mittel wie jederzeit also noch sehr angenehm weren Da nun von den Ständen oder andern nur was zu Hinlegung dieser Zerrüttigkeit dienlich / vorgebracht würde / da hetten sie sich dessen zuerfrewen / sie hetten aber benebens nicht gesehen / daß denen nicht nur von jhnen / sondern auch von Churfürsten / Fürsten vnd Ständen deß Reichs / wie auch anderer Länder trewhertzig wohlmeynend / ohn Passion / auch ohne darbey Suchung einiges Interesse gegebene Gutachten / anderer weniger Privat-Consilien / die vielleicht darunder jhren eigenen Nutzen vnd Vortheil sucheten / theils sich offendirt befinden / vorgezogen worden weren / dann wie Jhrer Mayest. diß allein zu dem Ende vorgeschlagen worden weren: Also wolten sie da sie verspühret / daß es Jhrer Mayest. annehmblich were / verhoffentlich den andern Theyl darzu vemöcht / darneben Jhr. Mayest. Hochheit vnnd Reputation dermassen in acht genommen haben / daß J. M. damit zufrieden gewesen werẽ.

Sie hetten auch fürs fünffte nie keinen Zweiffel getragen / daß Jhre Mayest. einige Vnderbrechung dero Königreich vnnd Länder Privilegien / sondern einig vnnd allein / daß Jhre Vnderthanen / bey dem / so jeglichem von Rechts / Gewonheit vnnd der Königreich vnd Länder Privilegien vnnd Freyheiten halber gebührete / rühig verbleiben möchten / entgegen alle Landverderbung / Krieg vnnd Blutvergiessen verhütet würde / suchten vnd begehrten: Doch wolten sie wünchen / daß von den Räthen vor diesem die Privilegia, Concessiones vnd Resolutiones auch also in acht genommen weren / so würde diß vor Augen schwebende Vnheil nicht erfolget seyn / hofften auch gäntzlich / wann Jhre Mayest. obbemelte Freyheiten bestätigten / daß sie es gäntzlich erhalten würden.

Daß aber Jhr. Mayest. dahero nicht befinden / warumb sie zur Assecuration jhrer Personen / oder zu Rettung jhrer Weiber / Kinder vnnd Vnderthanen / Leib vnd Leben einige Defension vor die Handt zunehmen vervrsachet / da köndten sie Jhro nicht bergen / daß sie darzu nothtrünglich bewogen worden. Dann ob sie wohl selbst wißten / daß sie sich von Jhrer Mayest. weder in diesem noch anderm keiner Gefahr zubesorgen hetten / vnnd deßwegen keiner Defension bedörfftig weren: So würden aber Jhre Mayest. wann sie jhre wider die Vngarische vnnd andere im Landt ligende Soldatẽ eingereichte Beschwer-Schriften recht erwegen / gnädigst befinden / daß sie eben wider dieselbe / die jhnen vnnd jhren Vnderthanen so grossen Schaden zugefügt / geraubt / gemordt / geplündert / vnnd andere grewliche vnnd abschewliche Thaten getrieben / hin vnd wider im Landt Tyrannisch gehauset / auch da sie nur ein Geschrey vom Feind gespühret / die armen außgesaugten Leuth verlassen / vnnd mit dem Raub davon gezogen / sondern Jhrer Mayest. Befehl nicht gehorsamen wollen / vnd sich von jhnen fort vnnd fort / je länger sie im Landt gedultet würden / noch mehrers Landverderbens zubeförchten: So hetten sie ja anderst nicht thun können / dann sich wider solche / zu Rettung jhrer vnnd der jhrigen Leib / Leben / Ehr vnd Gut / eine Defension zuschliessen.

Daß aber Jhre Mayest. meldeten / wann sie jhre Werbung einstelleten / daß sie das Vngarisch Volck nicht herauff führen lassen wolten / berichteten sie / daß solche nicht vmb die Vngarn allein / sondern auch wegen deß noch im Land ligenden / vnd noch mehr hineinziehenden Volcks / so ohn alle Ordnung vnnd Bezahlung den armen Leuten das jhrige nehmen vnnd verzehrten / nicht weniger deß Herrnlosen vnnd sich in dem Landt zusammenrottenden Gesindtleins / nothwendig für genommen werden müste / wolten anders die jenigen Mitglieder / so in jhren Häusern nicht allerdings verwahret / versichert seyn / so wisten sie also nicht / warumb eben jhnen ein so nothwendige verantwortliche Defension solte verwehret werden / da doch alle vmbligende Länder / da sie das Fewer angehen sehen / zeitlich geworben / vnnd auch da man noch verhofft / es solte die Vnruhe baldt gestillet werden / auch vor diesem also zuwerben jure naturae zugelassen gewesen / auch geworben hetten: Zu dem were offenbar / daß so wohl Geistliche als Weltliche Catholische / wie auch die Studenten / Privat-Personen vnnd Weltliche Kauffleuth / an jetzo im Landt zuwerben sich vnderfangen / da sie doch mit nothwendiger Defension sonsten gnugsamb versehen; solten nun die Evangel. Stände deterioris conditionis seyn / als sie / vnnd jhnen Ständen / welchen denen vber J. Kay. Mayest. Kriegs-Volck bestelten Obristen vnd Befelchshabern / so alle Catholisch vnd theils Außländer / zuvertrawen hochbedencklich fiel / die Defension verwehret werden wollen / wisten sie nit / wie sie solches verschuldet hetten.

Betreffend sechstens daß Jhre May. zuwissen begehrte / ob solche jhre Defension / mit Jhrer M.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f0189" n="142"/>
in jhrer auff Jhrer Mayest.                      den 25. Martii den Ständen eingehändigte Proposition gethanen Antwort / Jhrer                      Mayest. anzudeuten nicht vnderlassen / daß vnder anderm so vor Leystung deß                      Homagii zuthun erfordert worden / auch diese Confoederation ins Werck gesetzet                      werden müste / hetten darneben außgeführt / auff was Conditiones sie gerichtet                      werden solte / daß sie nicht weder dem Lands Fürsten / noch dem Hauß Oesterreich                      / noch zu Vndertruckung der Catholischen Stände vnd jhrer Religion angesehen                      seye: Weren auch nochmals keines andern Sinnes / als bey vorstehender Tractation                      selbige auff bestimpte Zeit zu Prag / durch jhre dorthin Deputierte Abgesandte                      eben diese conditiones strictè in acht zunehmen: Dahero sie hoffeten / J. May.                      würden jhr vmb so viel desto weniger etwas widriges einbilden lassen.</p>
          <p>Die Abführung Jhrer Mayest. Kriegsvolck betreffend / vnnd daß Jhre Mayest. nicht                      sehen / wie solche / weil vom andern Theil / der gleichmässigen Abdanckung                      halber / niemahls ein einiges Gegenerbieten geschehen / Jhro allein könte                      auffgetragen werden / Jhro auch alle gütlliche Mittel wie jederzeit also noch                      sehr angenehm weren Da nun von den Ständen oder andern nur was zu Hinlegung                      dieser Zerrüttigkeit dienlich / vorgebracht würde / da hetten sie sich dessen                      zuerfrewen / sie hetten aber benebens nicht gesehen / daß denen nicht nur von                      jhnen / sondern auch von Churfürsten / Fürsten vnd Ständen deß Reichs / wie auch                      anderer Länder trewhertzig wohlmeynend / ohn Passion / auch ohne darbey Suchung                      einiges Interesse gegebene Gutachten / anderer weniger Privat-Consilien / die                      vielleicht darunder jhren eigenen Nutzen vnd Vortheil sucheten / theils sich                      offendirt befinden / vorgezogen worden weren / dann wie Jhrer Mayest. diß allein                      zu dem Ende vorgeschlagen worden weren: Also wolten sie da sie verspühret / daß                      es Jhrer Mayest. annehmblich were / verhoffentlich den andern Theyl darzu                      vemöcht / darneben Jhr. Mayest. Hochheit vnnd Reputation dermassen in acht                      genommen haben / daß J. M. damit zufrieden gewesen were&#x0303;.</p>
          <p>Sie hetten auch fürs fünffte nie keinen Zweiffel getragen / daß Jhre Mayest.                      einige Vnderbrechung dero Königreich vnnd Länder Privilegien / sondern einig                      vnnd allein / daß Jhre Vnderthanen / bey dem / so jeglichem von Rechts /                      Gewonheit vnnd der Königreich vnd Länder Privilegien vnnd Freyheiten halber                      gebührete / rühig verbleiben möchten / entgegen alle Landverderbung / Krieg vnnd                      Blutvergiessen verhütet würde / suchten vnd begehrten: Doch wolten sie wünchen /                      daß von den Räthen vor diesem die Privilegia, Concessiones vnd Resolutiones auch                      also in acht genommen weren / so würde diß vor Augen schwebende Vnheil nicht                      erfolget seyn / hofften auch gäntzlich / wann Jhre Mayest. obbemelte Freyheiten                      bestätigten / daß sie es gäntzlich erhalten würden.</p>
          <p>Daß aber Jhr. Mayest. dahero nicht befinden / warumb sie zur Assecuration jhrer                      Personen / oder zu Rettung jhrer Weiber / Kinder vnnd Vnderthanen / Leib vnd                      Leben einige Defension vor die Handt zunehmen vervrsachet / da köndten sie Jhro                      nicht bergen / daß sie darzu nothtrünglich bewogen worden. Dann ob sie wohl                      selbst wißten / daß sie sich von Jhrer Mayest. weder in diesem noch anderm                      keiner Gefahr zubesorgen hetten / vnnd deßwegen keiner Defension bedörfftig                      weren: So würden aber Jhre Mayest. wann sie jhre wider die Vngarische vnnd                      andere im Landt ligende Soldate&#x0303; eingereichte Beschwer-Schriften recht erwegen /                      gnädigst befinden / daß sie eben wider dieselbe / die jhnen vnnd jhren                      Vnderthanen so grossen Schaden zugefügt / geraubt / gemordt / geplündert / vnnd                      andere grewliche vnnd abschewliche Thaten getrieben / hin vnd wider im Landt                      Tyrannisch gehauset / auch da sie nur ein Geschrey vom Feind gespühret / die                      armen außgesaugten Leuth verlassen / vnnd mit dem Raub davon gezogen / sondern                      Jhrer Mayest. Befehl nicht gehorsamen wollen / vnd sich von jhnen fort vnnd fort                      / je länger sie im Landt gedultet würden / noch mehrers Landverderbens                      zubeförchten: So hetten sie ja anderst nicht thun können / dann sich wider                      solche / zu Rettung jhrer vnnd der jhrigen Leib / Leben / Ehr vnd Gut / eine                      Defension zuschliessen.</p>
          <p>Daß aber Jhre Mayest. meldeten / wann sie jhre Werbung einstelleten / daß sie das                      Vngarisch Volck nicht herauff führen lassen wolten / berichteten sie / daß                      solche nicht vmb die Vngarn allein / sondern auch wegen deß noch im Land                      ligenden / vnd noch mehr hineinziehenden Volcks / so ohn alle Ordnung vnnd                      Bezahlung den armen Leuten das jhrige nehmen vnnd verzehrten / nicht weniger deß                      Herrnlosen vnnd sich in dem Landt zusammenrottenden Gesindtleins / nothwendig                      für genommen werden müste / wolten anders die jenigen Mitglieder / so in jhren                      Häusern nicht allerdings verwahret / versichert seyn / so wisten sie also nicht                      / warumb eben jhnen ein so nothwendige verantwortliche Defension solte verwehret                      werden / da doch alle vmbligende Länder / da sie das Fewer angehen sehen /                      zeitlich geworben / vnnd auch da man noch verhofft / es solte die Vnruhe baldt                      gestillet werden / auch vor diesem also zuwerben jure naturae zugelassen gewesen                      / auch geworben hetten: Zu dem were offenbar / daß so wohl Geistliche als                      Weltliche Catholische / wie auch die Studenten / Privat-Personen vnnd Weltliche                      Kauffleuth / an jetzo im Landt zuwerben sich vnderfangen / da sie doch mit                      nothwendiger Defension sonsten gnugsamb versehen; solten nun die Evangel. Stände                      deterioris conditionis seyn / als sie / vnnd jhnen Ständen / welchen denen vber                      J. Kay. Mayest. Kriegs-Volck bestelten Obristen vnd Befelchshabern / so alle                      Catholisch vnd theils Außländer / zuvertrawen hochbedencklich fiel / die                      Defension verwehret werden wollen / wisten sie nit / wie sie solches verschuldet                      hetten.</p>
          <p>Betreffend sechstens daß Jhre May. zuwissen begehrte / ob solche jhre Defension /                      mit Jhrer M.
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[142/0189] in jhrer auff Jhrer Mayest. den 25. Martii den Ständen eingehändigte Proposition gethanen Antwort / Jhrer Mayest. anzudeuten nicht vnderlassen / daß vnder anderm so vor Leystung deß Homagii zuthun erfordert worden / auch diese Confoederation ins Werck gesetzet werden müste / hetten darneben außgeführt / auff was Conditiones sie gerichtet werden solte / daß sie nicht weder dem Lands Fürsten / noch dem Hauß Oesterreich / noch zu Vndertruckung der Catholischen Stände vnd jhrer Religion angesehen seye: Weren auch nochmals keines andern Sinnes / als bey vorstehender Tractation selbige auff bestimpte Zeit zu Prag / durch jhre dorthin Deputierte Abgesandte eben diese conditiones strictè in acht zunehmen: Dahero sie hoffeten / J. May. würden jhr vmb so viel desto weniger etwas widriges einbilden lassen. Die Abführung Jhrer Mayest. Kriegsvolck betreffend / vnnd daß Jhre Mayest. nicht sehen / wie solche / weil vom andern Theil / der gleichmässigen Abdanckung halber / niemahls ein einiges Gegenerbieten geschehen / Jhro allein könte auffgetragen werden / Jhro auch alle gütlliche Mittel wie jederzeit also noch sehr angenehm weren Da nun von den Ständen oder andern nur was zu Hinlegung dieser Zerrüttigkeit dienlich / vorgebracht würde / da hetten sie sich dessen zuerfrewen / sie hetten aber benebens nicht gesehen / daß denen nicht nur von jhnen / sondern auch von Churfürsten / Fürsten vnd Ständen deß Reichs / wie auch anderer Länder trewhertzig wohlmeynend / ohn Passion / auch ohne darbey Suchung einiges Interesse gegebene Gutachten / anderer weniger Privat-Consilien / die vielleicht darunder jhren eigenen Nutzen vnd Vortheil sucheten / theils sich offendirt befinden / vorgezogen worden weren / dann wie Jhrer Mayest. diß allein zu dem Ende vorgeschlagen worden weren: Also wolten sie da sie verspühret / daß es Jhrer Mayest. annehmblich were / verhoffentlich den andern Theyl darzu vemöcht / darneben Jhr. Mayest. Hochheit vnnd Reputation dermassen in acht genommen haben / daß J. M. damit zufrieden gewesen werẽ. Sie hetten auch fürs fünffte nie keinen Zweiffel getragen / daß Jhre Mayest. einige Vnderbrechung dero Königreich vnnd Länder Privilegien / sondern einig vnnd allein / daß Jhre Vnderthanen / bey dem / so jeglichem von Rechts / Gewonheit vnnd der Königreich vnd Länder Privilegien vnnd Freyheiten halber gebührete / rühig verbleiben möchten / entgegen alle Landverderbung / Krieg vnnd Blutvergiessen verhütet würde / suchten vnd begehrten: Doch wolten sie wünchen / daß von den Räthen vor diesem die Privilegia, Concessiones vnd Resolutiones auch also in acht genommen weren / so würde diß vor Augen schwebende Vnheil nicht erfolget seyn / hofften auch gäntzlich / wann Jhre Mayest. obbemelte Freyheiten bestätigten / daß sie es gäntzlich erhalten würden. Daß aber Jhr. Mayest. dahero nicht befinden / warumb sie zur Assecuration jhrer Personen / oder zu Rettung jhrer Weiber / Kinder vnnd Vnderthanen / Leib vnd Leben einige Defension vor die Handt zunehmen vervrsachet / da köndten sie Jhro nicht bergen / daß sie darzu nothtrünglich bewogen worden. Dann ob sie wohl selbst wißten / daß sie sich von Jhrer Mayest. weder in diesem noch anderm keiner Gefahr zubesorgen hetten / vnnd deßwegen keiner Defension bedörfftig weren: So würden aber Jhre Mayest. wann sie jhre wider die Vngarische vnnd andere im Landt ligende Soldatẽ eingereichte Beschwer-Schriften recht erwegen / gnädigst befinden / daß sie eben wider dieselbe / die jhnen vnnd jhren Vnderthanen so grossen Schaden zugefügt / geraubt / gemordt / geplündert / vnnd andere grewliche vnnd abschewliche Thaten getrieben / hin vnd wider im Landt Tyrannisch gehauset / auch da sie nur ein Geschrey vom Feind gespühret / die armen außgesaugten Leuth verlassen / vnnd mit dem Raub davon gezogen / sondern Jhrer Mayest. Befehl nicht gehorsamen wollen / vnd sich von jhnen fort vnnd fort / je länger sie im Landt gedultet würden / noch mehrers Landverderbens zubeförchten: So hetten sie ja anderst nicht thun können / dann sich wider solche / zu Rettung jhrer vnnd der jhrigen Leib / Leben / Ehr vnd Gut / eine Defension zuschliessen. Daß aber Jhre Mayest. meldeten / wann sie jhre Werbung einstelleten / daß sie das Vngarisch Volck nicht herauff führen lassen wolten / berichteten sie / daß solche nicht vmb die Vngarn allein / sondern auch wegen deß noch im Land ligenden / vnd noch mehr hineinziehenden Volcks / so ohn alle Ordnung vnnd Bezahlung den armen Leuten das jhrige nehmen vnnd verzehrten / nicht weniger deß Herrnlosen vnnd sich in dem Landt zusammenrottenden Gesindtleins / nothwendig für genommen werden müste / wolten anders die jenigen Mitglieder / so in jhren Häusern nicht allerdings verwahret / versichert seyn / so wisten sie also nicht / warumb eben jhnen ein so nothwendige verantwortliche Defension solte verwehret werden / da doch alle vmbligende Länder / da sie das Fewer angehen sehen / zeitlich geworben / vnnd auch da man noch verhofft / es solte die Vnruhe baldt gestillet werden / auch vor diesem also zuwerben jure naturae zugelassen gewesen / auch geworben hetten: Zu dem were offenbar / daß so wohl Geistliche als Weltliche Catholische / wie auch die Studenten / Privat-Personen vnnd Weltliche Kauffleuth / an jetzo im Landt zuwerben sich vnderfangen / da sie doch mit nothwendiger Defension sonsten gnugsamb versehen; solten nun die Evangel. Stände deterioris conditionis seyn / als sie / vnnd jhnen Ständen / welchen denen vber J. Kay. Mayest. Kriegs-Volck bestelten Obristen vnd Befelchshabern / so alle Catholisch vnd theils Außländer / zuvertrawen hochbedencklich fiel / die Defension verwehret werden wollen / wisten sie nit / wie sie solches verschuldet hetten. Betreffend sechstens daß Jhre May. zuwissen begehrte / ob solche jhre Defension / mit Jhrer M.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/189
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/189>, abgerufen am 25.11.2024.