Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.dern auch das allbereit darinn ligende abgeführet / vnnd deß Vatterlandts Verhergung / so sie in Praejuditz deß negsten Erb-Herren Ertz-Hertzogen Alberti nicht zulassen könten / verhütet / vnd also dieses Ertz-Hertzogsthumbs vnnd dessen Stände / die dergleichen nicht verschuldet / verschonet würde. Hiermit geschehe GOtt ein sonderliches Gefallen / auch gereichte solches Jhrer Mayest. vnnd dem Hauß Oesterreich zu vnsterblichem Lob vnd Ruhm. Hingegen aber in Verbleibung dessen so alles in solcher Verwirrung / Noth / vnnd Gefahr verbliebe / müsten sie solches dem Allerhöchsten befehlen / vnnd sich gleichsamb nach dem der Wind blasen möchte / richten. Bedencken deß Herrn von Tschernembel die Böhmische Vnruhe zu componirn. Diese Bitt- vnd Ermahnungs-Schrifft richtete so viel auß / als andere vorhero auch gethan hatten. So schickte auch der Herr vo Tschernembel Jhrer Königlichen Mayest. auff dero gnädigstes Begehren / ein wohlfundirtes räthliches Bedencken zu / in welchem er Jhrer Mayest. zu Anrichtung guten Friedens vnnd Wolstandts ein leichten geringen doch aber hochnützlichen Weg trewhertzig gewiesen / so aber doch auch auß Verhinderung vnrühiger Kriegssüchtiger Köpff ohne Frucht abgangen; Vnnd hat solche Schrifft / so den zwölfften Maii von Lintz auß datirt / also gelautet; Durchläuchtigster Großmächtigster König / &c. Auff E. Königl. Mayest. gnädigste Erforderung vnd meiner gehorsamen Vertröstung nach / hab ich noch heut 8. Tag zu E. M. mich verfügen follen: So haben mich die damals vnversehene Zeitung / von der Vngarn Anzug in Oesterreich / dardurch alle Weg zu Wasser vnd Land vnsicher gemacht / zurück auffgehalten. Weil es dann nochmalen kein Ansehen zur Sicherheit hat / sintemal von allen Orthen mehr frembd Volck denen Landen zunahet / da dann männiglich auff seine vnnd deß Vatterlandes Rettung zugedencken / vnnd nothwendige Vorsehung zuthun hat: Als hab ich für eine sonderliche Nothturfft geachtet / bey E. Königl. Mayest. meines Außbleibens halber dißmals mich gehorsamblich zuentschuldigen vnnd zubitten / solches bey so erheblichen Vrsachen in Vngnaden nicht zuvermercken. Damit aber gleichwohl an meiner gehorsamen Devotion gegen E. Mayest. vnd dero hochl. Hauß Oesterreich / bey jetzigem weit außsehenden gefährlichen Vnwesen nichts erwinde / wil ich deßwegen mein einfaltige Meynung in Vnderthänigkeit schrifft- vnnd fürtzlich melden. Wollen nun E. Mayest. auß diesem Vnheyl zu dero glückseligen Regierung bald vnnd leicht kommen / so bitte ich gehorsamblich / E. Kön. Mayest. machen sich der jenigen errorum, so bey Jhrer Kay. May. L. G. fürgangen / vnnd noch mehr Vnheils an sich zogen / nit theilhafftig. Erstlich / daß Jhre Kay. Mayest. nicht bald im Anfang deß Böhmischen Auffstandts / ehe sie das wenigste vor die Handt genommen / Außschuß auß allen denen Landen / zu Berathschlagung dieser Sachen / erfordert / dardurch man der Außländischen vnnd anderer hierzu nicht gehörigen vndienlichen Räthe vberhebt / wann man in denen terminis E. Mayest. löblichen Vor-Eltern Weiß vnd Form zu regieren / die Lande bey jhrem Gebrauch vnd Herkommen verblieben / vnnd allo das schwere Mißtrawen verhütet worden / es were alles zu bälderer vnnd beständiger Ruhe / ohn einige Interposition der Chur vnd Fürsten vnd zu solchem Blutvergiessen / Verderbung vnd Zerrüttlichkeit in allen Landen nit kommen / vnd Jhr. May. Hochheit Beschwer bald wider einzubringen vnd durch die Lande selbst stattlich hinauß zuführen gewesen. Der ander Error daß Jh. May. dero Vnderthanen zu jhrer Versicherung wider die jenigen / denen sie nicht trawen können / in die Hand genommene Sicherung vnnd arma defensiva stracks durch heimbliche vnnd offentliche Werbung / vnnd offensive Armirung niderlegen vnd demmen wollen / da doch Jhre Mayest. viel einen leichtern Weg vnnd Mittel durch die Lande finden mögen / daß die Böhmen ohn Jhrer Mayest. Armirung mit grosser Authorität hetten für sich selbs die Waffen einlegen müssen. Drittens daß Jh. Mayest. vnnd dero Hochlöblichen Hauß Oesterreich Reputation jederzeit mehr im Anfang / als hernach in medio oder vielmehr im Außgang vnnd eventu vornemblich gesucht wirdt. Dahero gemeiniglich alles so mit grosser Reputation angefangen / auff die letzt nicht ohne Schimpff fällt vnnd leer abgehet. Die Land haben Jhre Kayserl. Mayest. zeitlich auch trewlich gewarnet / weil es aber nicht verfangen wollen / so ist es endtl ch schwer zu remediren gewesen; Da aber nunmehr die Succession auff E. Königl. Mayestät gewachsen / haben dieselbe einen grossen Vortheil vnnd Gelegenheit der Sachen zuhelffen / wann sie nur der gemeldten Vberschung (ohn meine gehorsambste Maßgebung) sich nicht anmassen / oder Jhro dieselbe zueygnen / sondern dahin sehen / wie E. Mayest. förderlichen zu rühiger Regierung mit GOTTES Hülff gelangen / vnnd solche beständig auff dero Königliche Erben vnd Nachkommen / mit Liebnuß vnnd ohne Beschwer der Landen bringen / darinn die gantze Reputation E. Mayest. vnnd deß Hochlöblichen Hauses Oesterreich bestehet. Vnnd hergegen solte etwann durch Verhencknuß GOTTES diese Cron auß Desperation sich vmb einen andern Herren annehmen / ist leichtlich zuerachten / daß es vmb deß Hochlöblichen Hauses Oesterreich Hochheit würde geschehen seyn / wegen der Consequentz / so der Verlust dieser Cron nach sich ziehet: Darumb rathe E. Mayest. ich vnderthänigst / weil E. Mayest. in der Cron Böhmen legitimus successor vnnd gecrönter König seyn / die lassen die Administration der zwey Oesterreichischen Landen vnder vnd ob der Enß / die der Zeit E. Königl. Mayest. nicht gehören / dißmals an seinem Orth / vnd dern auch das allbereit darinn ligende abgeführet / vnnd deß Vatterlandts Verhergung / so sie in Praejuditz deß negsten Erb-Herren Ertz-Hertzogen Alberti nicht zulassen könten / verhütet / vnd also dieses Ertz-Hertzogsthumbs vnnd dessen Stände / die dergleichen nicht verschuldet / verschonet würde. Hiermit geschehe GOtt ein sonderliches Gefallen / auch gereichte solches Jhrer Mayest. vnnd dem Hauß Oesterreich zu vnsterblichem Lob vnd Ruhm. Hingegen aber in Verbleibung dessen so alles in solcher Verwirrung / Noth / vnnd Gefahr verbliebe / müsten sie solches dem Allerhöchsten befehlen / vnnd sich gleichsamb nach dem der Wind blasen möchte / richten. Bedencken deß Herrn von Tschernembel die Böhmische Vnruhe zu componirn. Diese Bitt- vnd Ermahnungs-Schrifft richtete so viel auß / als andere vorhero auch gethan hatten. So schickte auch der Herr võ Tschernembel Jhrer Königlichen Mayest. auff dero gnädigstes Begehren / ein wohlfundirtes räthliches Bedencken zu / in welchem er Jhrer Mayest. zu Anrichtung guten Friedens vnnd Wolstandts ein leichten geringen doch aber hochnützlichen Weg trewhertzig gewiesen / so aber doch auch auß Verhinderung vnrühiger Kriegssüchtiger Köpff ohne Frucht abgangen; Vnnd hat solche Schrifft / so den zwölfften Maii von Lintz auß datirt / also gelautet; Durchläuchtigster Großmächtigster König / &c. Auff E. Königl. Mayest. gnädigste Erforderung vñ meiner gehorsamen Vertröstung nach / hab ich noch heut 8. Tag zu E. M. mich verfügen follen: So haben mich die damals vnversehene Zeitung / von der Vngarn Anzug in Oesterreich / dardurch alle Weg zu Wasser vnd Land vnsicher gemacht / zurück auffgehalten. Weil es dann nochmalen kein Ansehen zur Sicherheit hat / sintemal von allen Orthen mehr frembd Volck denen Landen zunahet / da dann männiglich auff seine vnnd deß Vatterlandes Rettung zugedencken / vnnd nothwendige Vorsehung zuthun hat: Als hab ich für eine sonderliche Nothturfft geachtet / bey E. Königl. Mayest. meines Außbleibens halber dißmals mich gehorsamblich zuentschuldigen vnnd zubitten / solches bey so erheblichen Vrsachen in Vngnaden nicht zuvermercken. Damit aber gleichwohl an meiner gehorsamen Devotion gegen E. Mayest. vnd dero hochl. Hauß Oesterreich / bey jetzigem weit außsehenden gefährlichen Vnwesen nichts erwinde / wil ich deßwegen mein einfaltige Meynung in Vnderthänigkeit schrifft- vnnd fürtzlich melden. Wollen nun E. Mayest. auß diesem Vnheyl zu dero glückseligen Regierung bald vnnd leicht kommen / so bitte ich gehorsamblich / E. Kön. Mayest. machen sich der jenigen errorum, so bey Jhrer Kay. May. L. G. fürgangen / vnnd noch mehr Vnheils an sich zogen / nit theilhafftig. Erstlich / daß Jhre Kay. Mayest. nicht bald im Anfang deß Böhmischen Auffstandts / ehe sie das wenigste vor die Handt genommen / Außschuß auß allen denen Landen / zu Berathschlagung dieser Sachen / erfordert / dardurch man der Außländischen vnnd anderer hierzu nicht gehörigen vndienlichen Räthe vberhebt / wann man in denen terminis E. Mayest. löblichen Vor-Eltern Weiß vnd Form zu regieren / die Lande bey jhrem Gebrauch vnd Herkommen verblieben / vnnd allo das schwere Mißtrawen verhütet worden / es were alles zu bälderer vnnd beständiger Ruhe / ohn einige Interposition der Chur vnd Fürsten vnd zu solchem Blutvergiessen / Verderbung vnd Zerrüttlichkeit in allen Landen nit kommen / vnd Jhr. May. Hochheit Beschwer bald wider einzubringen vnd durch die Lande selbst stattlich hinauß zuführen gewesen. Der ander Error daß Jh. May. dero Vnderthanen zu jhrer Versicherung wider die jenigen / denen sie nicht trawen können / in die Hand genommene Sicherung vnnd arma defensiva stracks durch heimbliche vnnd offentliche Werbung / vnnd offensive Armirung niderlegen vnd demmen wollen / da doch Jhre Mayest. viel einen leichtern Weg vnnd Mittel durch die Lande finden mögen / daß die Böhmen ohn Jhrer Mayest. Armirung mit grosser Authorität hetten für sich selbs die Waffen einlegen müssen. Drittens daß Jh. Mayest. vnnd dero Hochlöblichen Hauß Oesterreich Reputation jederzeit mehr im Anfang / als hernach in medio oder vielmehr im Außgang vnnd eventu vornemblich gesucht wirdt. Dahero gemeiniglich alles so mit grosser Reputation angefangen / auff die letzt nicht ohne Schimpff fällt vnnd leer abgehet. Die Land haben Jhre Kayserl. Mayest. zeitlich auch trewlich gewarnet / weil es aber nicht verfangen wollen / so ist es endtl ch schwer zu remediren gewesen; Da aber nunmehr die Succession auff E. Königl. Mayestät gewachsen / haben dieselbe einen grossen Vortheil vnnd Gelegenheit der Sachen zuhelffen / wann sie nur der gemeldten Vberschung (ohn meine gehorsambste Maßgebung) sich nicht anmassen / oder Jhro dieselbe zueygnen / sondern dahin sehen / wie E. Mayest. förderlichen zu rühiger Regierung mit GOTTES Hülff gelangen / vnnd solche beständig auff dero Königliche Erben vnd Nachkommen / mit Liebnuß vnnd ohne Beschwer der Landen bringen / darinn die gantze Reputation E. Mayest. vnnd deß Hochlöblichen Hauses Oesterreich bestehet. Vnnd hergegen solte etwann durch Verhencknuß GOTTES diese Cron auß Desperation sich vmb einen andern Herren annehmen / ist leichtlich zuerachten / daß es vmb deß Hochlöblichen Hauses Oesterreich Hochheit würde geschehen seyn / wegen der Consequentz / so der Verlust dieser Cron nach sich ziehet: Darumb rathe E. Mayest. ich vnderthänigst / weil E. Mayest. in der Cron Böhmen legitimus successor vnnd gecrönter König seyn / die lassen die Administration der zwey Oesterreichischen Landen vnder vnd ob der Enß / die der Zeit E. Königl. Mayest. nicht gehören / dißmals an seinem Orth / vnd <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0183" n="136"/> dern auch das allbereit darinn ligende abgeführet / vnnd deß Vatterlandts Verhergung / so sie in Praejuditz deß negsten Erb-Herren Ertz-Hertzogen Alberti nicht zulassen könten / verhütet / vnd also dieses Ertz-Hertzogsthumbs vnnd dessen Stände / die dergleichen nicht verschuldet / verschonet würde.</p> <p>Hiermit geschehe GOtt ein sonderliches Gefallen / auch gereichte solches Jhrer Mayest. vnnd dem Hauß Oesterreich zu vnsterblichem Lob vnd Ruhm. Hingegen aber in Verbleibung dessen so alles in solcher Verwirrung / Noth / vnnd Gefahr verbliebe / müsten sie solches dem Allerhöchsten befehlen / vnnd sich gleichsamb nach dem der Wind blasen möchte / richten.</p> <p><note place="left">Bedencken deß Herrn von Tschernembel die Böhmische Vnruhe zu componirn.</note> Diese Bitt- vnd Ermahnungs-Schrifft richtete so viel auß / als andere vorhero auch gethan hatten. So schickte auch der Herr võ Tschernembel Jhrer Königlichen Mayest. auff dero gnädigstes Begehren / ein wohlfundirtes räthliches Bedencken zu / in welchem er Jhrer Mayest. zu Anrichtung guten Friedens vnnd Wolstandts ein leichten geringen doch aber hochnützlichen Weg trewhertzig gewiesen / so aber doch auch auß Verhinderung vnrühiger Kriegssüchtiger Köpff ohne Frucht abgangen; Vnnd hat solche Schrifft / so den zwölfften Maii von Lintz auß datirt / also gelautet;</p> <p>Durchläuchtigster Großmächtigster König / &c. Auff E. Königl. Mayest. gnädigste Erforderung vñ meiner gehorsamen Vertröstung nach / hab ich noch heut 8. Tag zu E. M. mich verfügen follen: So haben mich die damals vnversehene Zeitung / von der Vngarn Anzug in Oesterreich / dardurch alle Weg zu Wasser vnd Land vnsicher gemacht / zurück auffgehalten.</p> <p>Weil es dann nochmalen kein Ansehen zur Sicherheit hat / sintemal von allen Orthen mehr frembd Volck denen Landen zunahet / da dann männiglich auff seine vnnd deß Vatterlandes Rettung zugedencken / vnnd nothwendige Vorsehung zuthun hat: Als hab ich für eine sonderliche Nothturfft geachtet / bey E. Königl. Mayest. meines Außbleibens halber dißmals mich gehorsamblich zuentschuldigen vnnd zubitten / solches bey so erheblichen Vrsachen in Vngnaden nicht zuvermercken. Damit aber gleichwohl an meiner gehorsamen Devotion gegen E. Mayest. vnd dero hochl. Hauß Oesterreich / bey jetzigem weit außsehenden gefährlichen Vnwesen nichts erwinde / wil ich deßwegen mein einfaltige Meynung in Vnderthänigkeit schrifft- vnnd fürtzlich melden.</p> <p>Wollen nun E. Mayest. auß diesem Vnheyl zu dero glückseligen Regierung bald vnnd leicht kommen / so bitte ich gehorsamblich / E. Kön. Mayest. machen sich der jenigen errorum, so bey Jhrer Kay. May. L. G. fürgangen / vnnd noch mehr Vnheils an sich zogen / nit theilhafftig.</p> <p>Erstlich / daß Jhre Kay. Mayest. nicht bald im Anfang deß Böhmischen Auffstandts / ehe sie das wenigste vor die Handt genommen / Außschuß auß allen denen Landen / zu Berathschlagung dieser Sachen / erfordert / dardurch man der Außländischen vnnd anderer hierzu nicht gehörigen vndienlichen Räthe vberhebt / wann man in denen terminis E. Mayest. löblichen Vor-Eltern Weiß vnd Form zu regieren / die Lande bey jhrem Gebrauch vnd Herkommen verblieben / vnnd allo das schwere Mißtrawen verhütet worden / es were alles zu bälderer vnnd beständiger Ruhe / ohn einige Interposition der Chur vnd Fürsten vnd zu solchem Blutvergiessen / Verderbung vnd Zerrüttlichkeit in allen Landen nit kommen / vnd Jhr. May. Hochheit Beschwer bald wider einzubringen vnd durch die Lande selbst stattlich hinauß zuführen gewesen.</p> <p>Der ander Error daß Jh. May. dero Vnderthanen zu jhrer Versicherung wider die jenigen / denen sie nicht trawen können / in die Hand genommene Sicherung vnnd arma defensiva stracks durch heimbliche vnnd offentliche Werbung / vnnd offensive Armirung niderlegen vnd demmen wollen / da doch Jhre Mayest. viel einen leichtern Weg vnnd Mittel durch die Lande finden mögen / daß die Böhmen ohn Jhrer Mayest. Armirung mit grosser Authorität hetten für sich selbs die Waffen einlegen müssen.</p> <p>Drittens daß Jh. Mayest. vnnd dero Hochlöblichen Hauß Oesterreich Reputation jederzeit mehr im Anfang / als hernach in medio oder vielmehr im Außgang vnnd eventu vornemblich gesucht wirdt. Dahero gemeiniglich alles so mit grosser Reputation angefangen / auff die letzt nicht ohne Schimpff fällt vnnd leer abgehet.</p> <p>Die Land haben Jhre Kayserl. Mayest. zeitlich auch trewlich gewarnet / weil es aber nicht verfangen wollen / so ist es endtl ch schwer zu remediren gewesen; Da aber nunmehr die Succession auff E. Königl. Mayestät gewachsen / haben dieselbe einen grossen Vortheil vnnd Gelegenheit der Sachen zuhelffen / wann sie nur der gemeldten Vberschung (ohn meine gehorsambste Maßgebung) sich nicht anmassen / oder Jhro dieselbe zueygnen / sondern dahin sehen / wie E. Mayest. förderlichen zu rühiger Regierung mit GOTTES Hülff gelangen / vnnd solche beständig auff dero Königliche Erben vnd Nachkommen / mit Liebnuß vnnd ohne Beschwer der Landen bringen / darinn die gantze Reputation E. Mayest. vnnd deß Hochlöblichen Hauses Oesterreich bestehet. Vnnd hergegen solte etwann durch Verhencknuß GOTTES diese Cron auß Desperation sich vmb einen andern Herren annehmen / ist leichtlich zuerachten / daß es vmb deß Hochlöblichen Hauses Oesterreich Hochheit würde geschehen seyn / wegen der Consequentz / so der Verlust dieser Cron nach sich ziehet: Darumb rathe E. Mayest. ich vnderthänigst / weil E. Mayest. in der Cron Böhmen legitimus successor vnnd gecrönter König seyn / die lassen die Administration der zwey Oesterreichischen Landen vnder vnd ob der Enß / die der Zeit E. Königl. Mayest. nicht gehören / dißmals an seinem Orth / vnd </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [136/0183]
dern auch das allbereit darinn ligende abgeführet / vnnd deß Vatterlandts Verhergung / so sie in Praejuditz deß negsten Erb-Herren Ertz-Hertzogen Alberti nicht zulassen könten / verhütet / vnd also dieses Ertz-Hertzogsthumbs vnnd dessen Stände / die dergleichen nicht verschuldet / verschonet würde.
Hiermit geschehe GOtt ein sonderliches Gefallen / auch gereichte solches Jhrer Mayest. vnnd dem Hauß Oesterreich zu vnsterblichem Lob vnd Ruhm. Hingegen aber in Verbleibung dessen so alles in solcher Verwirrung / Noth / vnnd Gefahr verbliebe / müsten sie solches dem Allerhöchsten befehlen / vnnd sich gleichsamb nach dem der Wind blasen möchte / richten.
Diese Bitt- vnd Ermahnungs-Schrifft richtete so viel auß / als andere vorhero auch gethan hatten. So schickte auch der Herr võ Tschernembel Jhrer Königlichen Mayest. auff dero gnädigstes Begehren / ein wohlfundirtes räthliches Bedencken zu / in welchem er Jhrer Mayest. zu Anrichtung guten Friedens vnnd Wolstandts ein leichten geringen doch aber hochnützlichen Weg trewhertzig gewiesen / so aber doch auch auß Verhinderung vnrühiger Kriegssüchtiger Köpff ohne Frucht abgangen; Vnnd hat solche Schrifft / so den zwölfften Maii von Lintz auß datirt / also gelautet;
Bedencken deß Herrn von Tschernembel die Böhmische Vnruhe zu componirn. Durchläuchtigster Großmächtigster König / &c. Auff E. Königl. Mayest. gnädigste Erforderung vñ meiner gehorsamen Vertröstung nach / hab ich noch heut 8. Tag zu E. M. mich verfügen follen: So haben mich die damals vnversehene Zeitung / von der Vngarn Anzug in Oesterreich / dardurch alle Weg zu Wasser vnd Land vnsicher gemacht / zurück auffgehalten.
Weil es dann nochmalen kein Ansehen zur Sicherheit hat / sintemal von allen Orthen mehr frembd Volck denen Landen zunahet / da dann männiglich auff seine vnnd deß Vatterlandes Rettung zugedencken / vnnd nothwendige Vorsehung zuthun hat: Als hab ich für eine sonderliche Nothturfft geachtet / bey E. Königl. Mayest. meines Außbleibens halber dißmals mich gehorsamblich zuentschuldigen vnnd zubitten / solches bey so erheblichen Vrsachen in Vngnaden nicht zuvermercken. Damit aber gleichwohl an meiner gehorsamen Devotion gegen E. Mayest. vnd dero hochl. Hauß Oesterreich / bey jetzigem weit außsehenden gefährlichen Vnwesen nichts erwinde / wil ich deßwegen mein einfaltige Meynung in Vnderthänigkeit schrifft- vnnd fürtzlich melden.
Wollen nun E. Mayest. auß diesem Vnheyl zu dero glückseligen Regierung bald vnnd leicht kommen / so bitte ich gehorsamblich / E. Kön. Mayest. machen sich der jenigen errorum, so bey Jhrer Kay. May. L. G. fürgangen / vnnd noch mehr Vnheils an sich zogen / nit theilhafftig.
Erstlich / daß Jhre Kay. Mayest. nicht bald im Anfang deß Böhmischen Auffstandts / ehe sie das wenigste vor die Handt genommen / Außschuß auß allen denen Landen / zu Berathschlagung dieser Sachen / erfordert / dardurch man der Außländischen vnnd anderer hierzu nicht gehörigen vndienlichen Räthe vberhebt / wann man in denen terminis E. Mayest. löblichen Vor-Eltern Weiß vnd Form zu regieren / die Lande bey jhrem Gebrauch vnd Herkommen verblieben / vnnd allo das schwere Mißtrawen verhütet worden / es were alles zu bälderer vnnd beständiger Ruhe / ohn einige Interposition der Chur vnd Fürsten vnd zu solchem Blutvergiessen / Verderbung vnd Zerrüttlichkeit in allen Landen nit kommen / vnd Jhr. May. Hochheit Beschwer bald wider einzubringen vnd durch die Lande selbst stattlich hinauß zuführen gewesen.
Der ander Error daß Jh. May. dero Vnderthanen zu jhrer Versicherung wider die jenigen / denen sie nicht trawen können / in die Hand genommene Sicherung vnnd arma defensiva stracks durch heimbliche vnnd offentliche Werbung / vnnd offensive Armirung niderlegen vnd demmen wollen / da doch Jhre Mayest. viel einen leichtern Weg vnnd Mittel durch die Lande finden mögen / daß die Böhmen ohn Jhrer Mayest. Armirung mit grosser Authorität hetten für sich selbs die Waffen einlegen müssen.
Drittens daß Jh. Mayest. vnnd dero Hochlöblichen Hauß Oesterreich Reputation jederzeit mehr im Anfang / als hernach in medio oder vielmehr im Außgang vnnd eventu vornemblich gesucht wirdt. Dahero gemeiniglich alles so mit grosser Reputation angefangen / auff die letzt nicht ohne Schimpff fällt vnnd leer abgehet.
Die Land haben Jhre Kayserl. Mayest. zeitlich auch trewlich gewarnet / weil es aber nicht verfangen wollen / so ist es endtl ch schwer zu remediren gewesen; Da aber nunmehr die Succession auff E. Königl. Mayestät gewachsen / haben dieselbe einen grossen Vortheil vnnd Gelegenheit der Sachen zuhelffen / wann sie nur der gemeldten Vberschung (ohn meine gehorsambste Maßgebung) sich nicht anmassen / oder Jhro dieselbe zueygnen / sondern dahin sehen / wie E. Mayest. förderlichen zu rühiger Regierung mit GOTTES Hülff gelangen / vnnd solche beständig auff dero Königliche Erben vnd Nachkommen / mit Liebnuß vnnd ohne Beschwer der Landen bringen / darinn die gantze Reputation E. Mayest. vnnd deß Hochlöblichen Hauses Oesterreich bestehet. Vnnd hergegen solte etwann durch Verhencknuß GOTTES diese Cron auß Desperation sich vmb einen andern Herren annehmen / ist leichtlich zuerachten / daß es vmb deß Hochlöblichen Hauses Oesterreich Hochheit würde geschehen seyn / wegen der Consequentz / so der Verlust dieser Cron nach sich ziehet: Darumb rathe E. Mayest. ich vnderthänigst / weil E. Mayest. in der Cron Böhmen legitimus successor vnnd gecrönter König seyn / die lassen die Administration der zwey Oesterreichischen Landen vnder vnd ob der Enß / die der Zeit E. Königl. Mayest. nicht gehören / dißmals an seinem Orth / vnd
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