Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.je grösser worden / haben die Stände Rathsamb befunden / auch ein Directorium anzustellen / darzu sie dann 24. qualificirte Personen verordnet / vnnd jhnen befohlen gegen den Verbrechern vnd Friedensstörern mit scharpffer Execution zuverfahren: Darauff sie auch in den Evangelischen Kirchen / welche jhnen die Papisten vor diesem abgenommen / Evangelisch predigen lassen. Darbey ward auch ein Edict gemacht / daß hinfüro kein geistlicher Praelat / vnnd sonderlich auch der Bischoff von Olmütz einig votum in offentlichen Politischen Zusammenkünfften haben / noch vnder die Stände gezehlet werden / sondern allein mit jhrer Vnderhaltung vergnüget / jhres Thuns abwarten solten. Vnd also ward es vmb selbige Zeit in Oesterreich ob der Enß mit den Geistlichen zuhalten auch beschlossen / welches den guten Herrn nit am besten gefiel. Solchem nach haben die Stände in Mähren an die Böhmische Directores ein Schreiben / vnder dato den II. Maii / abgehen lassen / dieses Innhalts; Schreiben der Mährischen St. an die Bömische Directores wegen der Confoederation. Sie hetten der Böhmischen Gesandten Vortrag / daß die Mährischen Stände sich mit der Cron Böheimb vnnd incorporirten Landen confoederiren / jhr Kriegs Volck mit dem Böhmischen conjungiren / vnnd dann einen Außschuß / von deß Landes Notthurfft ferrner zu tractiren / verordnen solten / vernommen / vnd gebührlich zu Gemüth gezogen / trügen vber dem kläglichen Zustandt deß Königreichs Böheimb / darinnen es nunmehr von geraumer Zeit hero schwebete / vnd mit Fewer / Schwerdt vnnd Brandt verderbet würde / ein hertzliches Mittleiden / ja sie vernehmen auch / daß auß Vervrfachung etlicher bösen vnnd vntrewen Patrioten / auch das Marggraffthumb Mähren nicht weniger Gefahr betretten wolte / ingleichem sie sich der jhnen Böhmischen Ständen / hiebevor gethanen Zusag erjnnerten / daß sie nemblich / wann es von der Interposition abkommen solte / auff diese Mittel vnnd Wege bedacht seynwolten / durch welche sie so wohl sich / als auch das Königreich Böheimb in gebürliche Sicherheit setzen könten. Derowegen erkenneten sie jhre Pflicht / mit welcher sie jhrem lieben Vatterlandt / so wol auch dem Königreich Böheimb (welchem das Marggraffthumb Mähren incorporirt / vnnd darinnen seine Güter hette) auch den Böhmischen Ständen in hoher Bluts freundtschafft verwandt / verobligirt vnd verbunden weren / erklärten sich derhalben offentlich / daß sie die obgedachte Vereynigung vnnd Conjunction / zu welcher vor der Zeit von Kayser. Matthia verwilliget worden / mit jhnen ohn allen Nachtheil der Privilegien eines vnnd deß andern Landts annehmen / zu demselben antretten / vnnd jhr Kriegs-Volck mit dem Böhmischen vereynigen wolten / also vnnd dergestalt / wer jhnen / Böhmischen / oder den Mährischen Schaden zufügte / daß bemelt jhr Kriegs-Volck mit gedachtem Böhmischen / solchen Feinden mit gantzer Macht Widerstandt thun / daß Königreich Böhmen / vnnd Marggraffthumb Mähren vor allen vnnd jeden Verderbern mit GOttes Hülff vertheydigen helffen solte. Jedoch sie dieses hiermit excipirten vnd jhrer Macht vorbehielten / daß sie einen Theil jhres angetretenen Kriegs Volcks zu Roß vnnd Fuß / erheischender Notthurfft nach / im Land / vmb desto besserer Versicherung willen / jhrer / jhrer Weiber / Kinder vnnd Güter hinderlassen köndten. Nichts desto weniger / damit diese Vnion vnnd Vereinigung vollkommenlich auff ein Orth gebracht vnnd bekräfftiget werden möchte / hetten sie auß jhrem Mittel die Wolgebornen Herren Wilhelmen von Ruppa / Obristen Cämmerer deß Marggraffthumb Mähren / Christoffen von Rschitzan auff Budiskowitz / Hansen Tscheinke von Obbranwitz / auff newen Syrowitz vnd Bistritz / Obristen Landtschreiber deß Marggraffthumbs Mähren / Henrich Modietzky von Gemnick; vnnd auß den Städten Abraham Kalckreutter von Znaimb vnnd Martin Leipold von Völauß erwöhlet / vnnd jhnen hierzu ein gewisse Vollmacht ertheylet / daß sie jnnerhalb viertzehen Tagen sich zu der Böhmischen Vereinigung / auch mit andern incorporirten vnnd Vnierten / an statt aller Stände vnd Inwohner deß Marggraffthumbs Mähren / in diese Vnion tretten / vnd was ferrner zu Auffrichtung eines beständigen sicheren Friedens diesen Landen ersprießlich seyn möchte / tractiren vnnd beschliessen könten / nit anders / als wie alle Stände deß Marggraffthumbs Mähren solches zuthun Macht haben möchten / etc. Hierauff hat König Ferdinandus auffs new grosse Kriegs-Bereitschafften angestellet. Böhmisch Stände Schreiben an beyde Churfürsten Pfaltz vnd Sachsen. Wie nun davon die Böhmische Stände berichtet worden / haben sie nachfolgenden Inhalts Schreiben an beyde Churfürsten Pfaltz vnnd Sachsen abgehen lassen; Nemblichen; wie sie allezeit in jhren obligenden Beschwerden jhre Zuflücht zu jhnen gehabt hetten / also könten sie auch an jetzo nit vnterlassen jhnen anzuzeigen / wie daß König Ferdinand an die von Kayser Matthia vor diesem verordnete vnd hinderlassene Statthalter vnd Landofficirer / vnnd sonderlich an den Burggraffen Adam von Sternberg geschrieben / vnnd dieselbe in jhren Aemptern biß zu ferrnerer Anordnung bestättiget / vnd anders dergleichen anbefohlen. Es were aber darauß nichts anders zuschliessen / dann daß Jhre Mayest. ausser vorgehender vollkommenlicher Erstattung der nothwendigen Requisiten / die Regierung anzutretten gesinnet were / in dem sie den jenigen / so all dieses Vnwesens vnnd Jammers in dem Königreich Vrsächer wären / wider alle Hoffnung vnd hindan gesetzet der Protestirenden Stände Schluß / bloß auff Anregung derer Interessenten / so sich bey Jhrer Mayest. befünden / jhre vorige Ampter vnnd Würden wider zu zustellen gemeynt seyen. Zu dem verbliebe das Kriegs-Volck noch im Landt / vnnd führe mit Verwüstung vnnd Ver- je grösser worden / haben die Stände Rathsamb befunden / auch ein Directorium anzustellen / darzu sie dann 24. qualificirte Personen verordnet / vnnd jhnen befohlen gegen den Verbrechern vnd Friedensstörern mit scharpffer Execution zuverfahren: Darauff sie auch in den Evangelischen Kirchen / welche jhnen die Papisten vor diesem abgenommen / Evangelisch predigen lassen. Darbey ward auch ein Edict gemacht / daß hinfüro kein geistlicher Praelat / vnnd sonderlich auch der Bischoff von Olmütz einig votum in offentlichen Politischen Zusammenkünfften haben / noch vnder die Stände gezehlet werden / sondern allein mit jhrer Vnderhaltung vergnüget / jhres Thuns abwarten solten. Vnd also ward es vmb selbige Zeit in Oesterreich ob der Enß mit den Geistlichen zuhalten auch beschlossen / welches den guten Herrn nit am besten gefiel. Solchem nach haben die Stände in Mähren an die Böhmische Directores ein Schreiben / vnder dato den II. Maii / abgehen lassen / dieses Innhalts; Schreiben der Mährischen St. an die Bömische Directores wegen der Confoederation. Sie hetten der Böhmischen Gesandten Vortrag / daß die Mährischen Stände sich mit der Cron Böheimb vnnd incorporirten Landen confoederiren / jhr Kriegs Volck mit dem Böhmischen conjungiren / vnnd dann einen Außschuß / von deß Landes Notthurfft ferrner zu tractiren / verordnen solten / vernommen / vnd gebührlich zu Gemüth gezogen / trügen vber dem kläglichen Zustandt deß Königreichs Böheimb / darinnen es nunmehr von geraumer Zeit hero schwebete / vnd mit Fewer / Schwerdt vnnd Brandt verderbet würde / ein hertzliches Mittleiden / ja sie vernehmen auch / daß auß Vervrfachung etlicher bösen vnnd vntrewen Patrioten / auch das Marggraffthumb Mähren nicht weniger Gefahr betretten wolte / ingleichem sie sich der jhnen Böhmischen Ständen / hiebevor gethanen Zusag erjnnerten / daß sie nemblich / wann es von der Interposition abkommen solte / auff diese Mittel vnnd Wege bedacht seynwolten / durch welche sie so wohl sich / als auch das Königreich Böheimb in gebürliche Sicherheit setzen könten. Derowegen erkenneten sie jhre Pflicht / mit welcher sie jhrem lieben Vatterlandt / so wol auch dem Königreich Böheimb (welchem das Marggraffthumb Mähren incorporirt / vnnd darinnen seine Güter hette) auch den Böhmischen Ständen in hoher Bluts freundtschafft verwandt / verobligirt vnd verbunden weren / erklärten sich derhalben offentlich / daß sie die obgedachte Vereynigung vnnd Conjunction / zu welcher vor der Zeit von Kayser. Matthia verwilliget worden / mit jhnen ohn allen Nachtheil der Privilegien eines vnnd deß andern Landts annehmen / zu demselben antretten / vnnd jhr Kriegs-Volck mit dem Böhmischen vereynigen wolten / also vnnd dergestalt / wer jhnen / Böhmischen / oder den Mährischen Schaden zufügte / daß bemelt jhr Kriegs-Volck mit gedachtem Böhmischen / solchen Feinden mit gantzer Macht Widerstandt thun / daß Königreich Böhmen / vnnd Marggraffthumb Mähren vor allen vnnd jeden Verderbern mit GOttes Hülff vertheydigen helffen solte. Jedoch sie dieses hiermit excipirten vnd jhrer Macht vorbehielten / daß sie einen Theil jhres angetretenen Kriegs Volcks zu Roß vnnd Fuß / erheischender Notthurfft nach / im Land / vmb desto besserer Versicherung willen / jhrer / jhrer Weiber / Kinder vnnd Güter hinderlassen köndten. Nichts desto weniger / damit diese Vnion vnnd Vereinigung vollkommenlich auff ein Orth gebracht vnnd bekräfftiget werden möchte / hetten sie auß jhrem Mittel die Wolgebornen Herren Wilhelmen von Ruppa / Obristen Cämmerer deß Marggraffthumb Mähren / Christoffen von Rschitzan auff Budiskowitz / Hansen Tscheinke von Obbranwitz / auff newen Syrowitz vnd Bistritz / Obristen Landtschreiber deß Marggraffthumbs Mähren / Henrich Modietzky von Gemnick; vnnd auß den Städten Abraham Kalckreutter von Znaimb vnnd Martin Leipold von Völauß erwöhlet / vnnd jhnen hierzu ein gewisse Vollmacht ertheylet / daß sie jnnerhalb viertzehen Tagen sich zu der Böhmischen Vereinigung / auch mit andern incorporirten vnnd Vnierten / an statt aller Stände vnd Inwohner deß Marggraffthumbs Mähren / in diese Vnion tretten / vnd was ferrner zu Auffrichtung eines beständigen sicheren Friedens diesen Landen ersprießlich seyn möchte / tractiren vnnd beschliessen könten / nit anders / als wie alle Stände deß Marggraffthumbs Mähren solches zuthun Macht haben möchten / etc. Hierauff hat König Ferdinandus auffs new grosse Kriegs-Bereitschafften angestellet. Böhmisch Stände Schreiben an beyde Churfürstẽ Pfaltz vnd Sachsen. Wie nun davon die Böhmische Stände berichtet worden / haben sie nachfolgenden Inhalts Schreiben an beyde Churfürsten Pfaltz vnnd Sachsen abgehen lassen; Nemblichen; wie sie allezeit in jhren obligenden Beschwerden jhre Zuflücht zu jhnen gehabt hetten / also könten sie auch an jetzo nit vnterlassen jhnen anzuzeigen / wie daß König Ferdinand an die von Kayser Matthia vor diesem verordnete vnd hinderlassene Statthalter vnd Landofficirer / vnnd sonderlich an den Burggraffen Adam von Sternberg geschrieben / vnnd dieselbe in jhren Aemptern biß zu ferrnerer Anordnung bestättiget / vnd anders dergleichen anbefohlen. Es were aber darauß nichts anders zuschliessen / dann daß Jhre Mayest. ausser vorgehender vollkommenlicher Erstattung der nothwendigen Requisiten / die Regierung anzutretten gesinnet were / in dem sie den jenigen / so all dieses Vnwesens vnnd Jammers in dem Königreich Vrsächer wären / wider alle Hoffnung vnd hindan gesetzet der Protestirenden Stände Schluß / bloß auff Anregung derer Interessenten / so sich bey Jhrer Mayest. befünden / jhre vorige Ampter vnnd Würden wider zu zustellen gemeynt seyen. Zu dem verbliebe das Kriegs-Volck noch im Landt / vnnd führe mit Verwüstung vnnd Ver- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0181" n="134"/> je grösser worden / haben die Stände Rathsamb befunden / auch ein Directorium anzustellen / darzu sie dann 24. qualificirte Personen verordnet / vnnd jhnen befohlen gegen den Verbrechern vnd Friedensstörern mit scharpffer Execution zuverfahren: Darauff sie auch in den Evangelischen Kirchen / welche jhnen die Papisten vor diesem abgenommen / Evangelisch predigen lassen. Darbey ward auch ein Edict gemacht / daß hinfüro kein geistlicher Praelat / vnnd sonderlich auch der Bischoff von Olmütz einig votum in offentlichen Politischen Zusammenkünfften haben / noch vnder die Stände gezehlet werden / sondern allein mit jhrer Vnderhaltung vergnüget / jhres Thuns abwarten solten. Vnd also ward es vmb selbige Zeit in Oesterreich ob der Enß mit den Geistlichen zuhalten auch beschlossen / welches den guten Herrn nit am besten gefiel.</p> <p>Solchem nach haben die Stände in Mähren an die Böhmische Directores ein Schreiben / vnder dato den II. Maii / abgehen lassen / dieses Innhalts;</p> <p><note place="left">Schreiben der Mährischen St. an die Bömische Directores wegen der Confoederation.</note> Sie hetten der Böhmischen Gesandten Vortrag / daß die Mährischen Stände sich mit der Cron Böheimb vnnd incorporirten Landen confoederiren / jhr Kriegs Volck mit dem Böhmischen conjungiren / vnnd dann einen Außschuß / von deß Landes Notthurfft ferrner zu tractiren / verordnen solten / vernommen / vnd gebührlich zu Gemüth gezogen / trügen vber dem kläglichen Zustandt deß Königreichs Böheimb / darinnen es nunmehr von geraumer Zeit hero schwebete / vnd mit Fewer / Schwerdt vnnd Brandt verderbet würde / ein hertzliches Mittleiden / ja sie vernehmen auch / daß auß Vervrfachung etlicher bösen vnnd vntrewen Patrioten / auch das Marggraffthumb Mähren nicht weniger Gefahr betretten wolte / ingleichem sie sich der jhnen Böhmischen Ständen / hiebevor gethanen Zusag erjnnerten / daß sie nemblich / wann es von der Interposition abkommen solte / auff diese Mittel vnnd Wege bedacht seynwolten / durch welche sie so wohl sich / als auch das Königreich Böheimb in gebürliche Sicherheit setzen könten.</p> <p>Derowegen erkenneten sie jhre Pflicht / mit welcher sie jhrem lieben Vatterlandt / so wol auch dem Königreich Böheimb (welchem das Marggraffthumb Mähren incorporirt / vnnd darinnen seine Güter hette) auch den Böhmischen Ständen in hoher Bluts freundtschafft verwandt / verobligirt vnd verbunden weren / erklärten sich derhalben offentlich / daß sie die obgedachte Vereynigung vnnd Conjunction / zu welcher vor der Zeit von Kayser. Matthia verwilliget worden / mit jhnen ohn allen Nachtheil der Privilegien eines vnnd deß andern Landts annehmen / zu demselben antretten / vnnd jhr Kriegs-Volck mit dem Böhmischen vereynigen wolten / also vnnd dergestalt / wer jhnen / Böhmischen / oder den Mährischen Schaden zufügte / daß bemelt jhr Kriegs-Volck mit gedachtem Böhmischen / solchen Feinden mit gantzer Macht Widerstandt thun / daß Königreich Böhmen / vnnd Marggraffthumb Mähren vor allen vnnd jeden Verderbern mit GOttes Hülff vertheydigen helffen solte. Jedoch sie dieses hiermit excipirten vnd jhrer Macht vorbehielten / daß sie einen Theil jhres angetretenen Kriegs Volcks zu Roß vnnd Fuß / erheischender Notthurfft nach / im Land / vmb desto besserer Versicherung willen / jhrer / jhrer Weiber / Kinder vnnd Güter hinderlassen köndten. Nichts desto weniger / damit diese Vnion vnnd Vereinigung vollkommenlich auff ein Orth gebracht vnnd bekräfftiget werden möchte / hetten sie auß jhrem Mittel die Wolgebornen Herren Wilhelmen von Ruppa / Obristen Cämmerer deß Marggraffthumb Mähren / Christoffen von Rschitzan auff Budiskowitz / Hansen Tscheinke von Obbranwitz / auff newen Syrowitz vnd Bistritz / Obristen Landtschreiber deß Marggraffthumbs Mähren / Henrich Modietzky von Gemnick; vnnd auß den Städten Abraham Kalckreutter von Znaimb vnnd Martin Leipold von Völauß erwöhlet / vnnd jhnen hierzu ein gewisse Vollmacht ertheylet / daß sie jnnerhalb viertzehen Tagen sich zu der Böhmischen Vereinigung / auch mit andern incorporirten vnnd Vnierten / an statt aller Stände vnd Inwohner deß Marggraffthumbs Mähren / in diese Vnion tretten / vnd was ferrner zu Auffrichtung eines beständigen sicheren Friedens diesen Landen ersprießlich seyn möchte / tractiren vnnd beschliessen könten / nit anders / als wie alle Stände deß Marggraffthumbs Mähren solches zuthun Macht haben möchten / etc.</p> <p>Hierauff hat König Ferdinandus auffs new grosse Kriegs-Bereitschafften angestellet.</p> <p><note place="right">Böhmisch Stände Schreiben an beyde Churfürstẽ Pfaltz vnd Sachsen.</note> Wie nun davon die Böhmische Stände berichtet worden / haben sie nachfolgenden Inhalts Schreiben an beyde Churfürsten Pfaltz vnnd Sachsen abgehen lassen;</p> <p>Nemblichen; wie sie allezeit in jhren obligenden Beschwerden jhre Zuflücht zu jhnen gehabt hetten / also könten sie auch an jetzo nit vnterlassen jhnen anzuzeigen / wie daß König Ferdinand an die von Kayser Matthia vor diesem verordnete vnd hinderlassene Statthalter vnd Landofficirer / vnnd sonderlich an den Burggraffen Adam von Sternberg geschrieben / vnnd dieselbe in jhren Aemptern biß zu ferrnerer Anordnung bestättiget / vnd anders dergleichen anbefohlen.</p> <p>Es were aber darauß nichts anders zuschliessen / dann daß Jhre Mayest. ausser vorgehender vollkommenlicher Erstattung der nothwendigen Requisiten / die Regierung anzutretten gesinnet were / in dem sie den jenigen / so all dieses Vnwesens vnnd Jammers in dem Königreich Vrsächer wären / wider alle Hoffnung vnd hindan gesetzet der Protestirenden Stände Schluß / bloß auff Anregung derer Interessenten / so sich bey Jhrer Mayest. befünden / jhre vorige Ampter vnnd Würden wider zu zustellen gemeynt seyen.</p> <p>Zu dem verbliebe das Kriegs-Volck noch im Landt / vnnd führe mit Verwüstung vnnd Ver- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [134/0181]
je grösser worden / haben die Stände Rathsamb befunden / auch ein Directorium anzustellen / darzu sie dann 24. qualificirte Personen verordnet / vnnd jhnen befohlen gegen den Verbrechern vnd Friedensstörern mit scharpffer Execution zuverfahren: Darauff sie auch in den Evangelischen Kirchen / welche jhnen die Papisten vor diesem abgenommen / Evangelisch predigen lassen. Darbey ward auch ein Edict gemacht / daß hinfüro kein geistlicher Praelat / vnnd sonderlich auch der Bischoff von Olmütz einig votum in offentlichen Politischen Zusammenkünfften haben / noch vnder die Stände gezehlet werden / sondern allein mit jhrer Vnderhaltung vergnüget / jhres Thuns abwarten solten. Vnd also ward es vmb selbige Zeit in Oesterreich ob der Enß mit den Geistlichen zuhalten auch beschlossen / welches den guten Herrn nit am besten gefiel.
Solchem nach haben die Stände in Mähren an die Böhmische Directores ein Schreiben / vnder dato den II. Maii / abgehen lassen / dieses Innhalts;
Sie hetten der Böhmischen Gesandten Vortrag / daß die Mährischen Stände sich mit der Cron Böheimb vnnd incorporirten Landen confoederiren / jhr Kriegs Volck mit dem Böhmischen conjungiren / vnnd dann einen Außschuß / von deß Landes Notthurfft ferrner zu tractiren / verordnen solten / vernommen / vnd gebührlich zu Gemüth gezogen / trügen vber dem kläglichen Zustandt deß Königreichs Böheimb / darinnen es nunmehr von geraumer Zeit hero schwebete / vnd mit Fewer / Schwerdt vnnd Brandt verderbet würde / ein hertzliches Mittleiden / ja sie vernehmen auch / daß auß Vervrfachung etlicher bösen vnnd vntrewen Patrioten / auch das Marggraffthumb Mähren nicht weniger Gefahr betretten wolte / ingleichem sie sich der jhnen Böhmischen Ständen / hiebevor gethanen Zusag erjnnerten / daß sie nemblich / wann es von der Interposition abkommen solte / auff diese Mittel vnnd Wege bedacht seynwolten / durch welche sie so wohl sich / als auch das Königreich Böheimb in gebürliche Sicherheit setzen könten.
Schreiben der Mährischen St. an die Bömische Directores wegen der Confoederation. Derowegen erkenneten sie jhre Pflicht / mit welcher sie jhrem lieben Vatterlandt / so wol auch dem Königreich Böheimb (welchem das Marggraffthumb Mähren incorporirt / vnnd darinnen seine Güter hette) auch den Böhmischen Ständen in hoher Bluts freundtschafft verwandt / verobligirt vnd verbunden weren / erklärten sich derhalben offentlich / daß sie die obgedachte Vereynigung vnnd Conjunction / zu welcher vor der Zeit von Kayser. Matthia verwilliget worden / mit jhnen ohn allen Nachtheil der Privilegien eines vnnd deß andern Landts annehmen / zu demselben antretten / vnnd jhr Kriegs-Volck mit dem Böhmischen vereynigen wolten / also vnnd dergestalt / wer jhnen / Böhmischen / oder den Mährischen Schaden zufügte / daß bemelt jhr Kriegs-Volck mit gedachtem Böhmischen / solchen Feinden mit gantzer Macht Widerstandt thun / daß Königreich Böhmen / vnnd Marggraffthumb Mähren vor allen vnnd jeden Verderbern mit GOttes Hülff vertheydigen helffen solte. Jedoch sie dieses hiermit excipirten vnd jhrer Macht vorbehielten / daß sie einen Theil jhres angetretenen Kriegs Volcks zu Roß vnnd Fuß / erheischender Notthurfft nach / im Land / vmb desto besserer Versicherung willen / jhrer / jhrer Weiber / Kinder vnnd Güter hinderlassen köndten. Nichts desto weniger / damit diese Vnion vnnd Vereinigung vollkommenlich auff ein Orth gebracht vnnd bekräfftiget werden möchte / hetten sie auß jhrem Mittel die Wolgebornen Herren Wilhelmen von Ruppa / Obristen Cämmerer deß Marggraffthumb Mähren / Christoffen von Rschitzan auff Budiskowitz / Hansen Tscheinke von Obbranwitz / auff newen Syrowitz vnd Bistritz / Obristen Landtschreiber deß Marggraffthumbs Mähren / Henrich Modietzky von Gemnick; vnnd auß den Städten Abraham Kalckreutter von Znaimb vnnd Martin Leipold von Völauß erwöhlet / vnnd jhnen hierzu ein gewisse Vollmacht ertheylet / daß sie jnnerhalb viertzehen Tagen sich zu der Böhmischen Vereinigung / auch mit andern incorporirten vnnd Vnierten / an statt aller Stände vnd Inwohner deß Marggraffthumbs Mähren / in diese Vnion tretten / vnd was ferrner zu Auffrichtung eines beständigen sicheren Friedens diesen Landen ersprießlich seyn möchte / tractiren vnnd beschliessen könten / nit anders / als wie alle Stände deß Marggraffthumbs Mähren solches zuthun Macht haben möchten / etc.
Hierauff hat König Ferdinandus auffs new grosse Kriegs-Bereitschafften angestellet.
Wie nun davon die Böhmische Stände berichtet worden / haben sie nachfolgenden Inhalts Schreiben an beyde Churfürsten Pfaltz vnnd Sachsen abgehen lassen;
Böhmisch Stände Schreiben an beyde Churfürstẽ Pfaltz vnd Sachsen. Nemblichen; wie sie allezeit in jhren obligenden Beschwerden jhre Zuflücht zu jhnen gehabt hetten / also könten sie auch an jetzo nit vnterlassen jhnen anzuzeigen / wie daß König Ferdinand an die von Kayser Matthia vor diesem verordnete vnd hinderlassene Statthalter vnd Landofficirer / vnnd sonderlich an den Burggraffen Adam von Sternberg geschrieben / vnnd dieselbe in jhren Aemptern biß zu ferrnerer Anordnung bestättiget / vnd anders dergleichen anbefohlen.
Es were aber darauß nichts anders zuschliessen / dann daß Jhre Mayest. ausser vorgehender vollkommenlicher Erstattung der nothwendigen Requisiten / die Regierung anzutretten gesinnet were / in dem sie den jenigen / so all dieses Vnwesens vnnd Jammers in dem Königreich Vrsächer wären / wider alle Hoffnung vnd hindan gesetzet der Protestirenden Stände Schluß / bloß auff Anregung derer Interessenten / so sich bey Jhrer Mayest. befünden / jhre vorige Ampter vnnd Würden wider zu zustellen gemeynt seyen.
Zu dem verbliebe das Kriegs-Volck noch im Landt / vnnd führe mit Verwüstung vnnd Ver-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/181 |
Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/181>, abgerufen am 29.07.2024. |