Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.richtet / sie dardurch endtlich zurück / vnnd so viel jmmer möglich / gäntzlich auß dem Land gehalten werden möchten / allerdings bekant vnnd vnvergessen seyn würde / wessen jhre löbliche Vorfahren / sich dazumahl mit zugleich deutlichem angegeben / nemmlich wie sie bey Einnehmung derselben Sect allbereit jhrer selbst / vnnd jhrer Nachfahrn vnd der gantzen Posterität Verderben vnnd eussersten Vndergang vor jhren Augen hetten / vnd keines wegs weder gegen der Kays. Mayest. noch den benachbarten Landen / noch auch gegen der Posterität zuverantworten hetten / wann sie nicht bey Ihrer Kayserlichen Mayest. solchen jhren vorstehenden Jammer klagbar machen / vnd zur Abwendung solches vnleydenlichen Jochs vnnd Bedrangnuß alle Mittel vnd Weg vndersuchen solten. Wiewol aber nun GOTT vermittelst seiner Gnad vnd Barmhertzigkeit / damaliger Zeit Jhrer Kays. Mayest. Gemüth dahin regierer vnnd gelencket / daß sie solches alles zu Hertzen genommnen / vnd gleichwol dahin gerichtet / daß dieses Land von den vnruhigen Leuten dannoch befreyet geblieben: So were doch leyder nunmehr nicht allein am Tag / sondern auch höchlichen zubeklagen / demnach die Benachbarten deß Königreichs Böheimb der Leuthe nicht gevbriget seyn mögen / daß sie biß anhero mit jhrem vnauff hörlichen Practiciren vnnd Verfolgen / alles so ferrn getrieben vnd fortgebracht / daß kein anderer Effect / dann in vielen andern Ländern der Christenheit mit kläglichem Exempel geschehen / darauß erfolgen können / vnd nemblich alles in einem derselben Länder / so wol als dem andern / zu der Zerrüttung / wie sie an jetzo stünde / gedeyen müssen. Derowegen wie die Evangelische Stände der andern Länder solchem Vbel mit gäntzlicher Außschaffung so schädlicher Leute abzuhelffen gemeynet gewesen; Also hetten auch Fürsten vnnd Stände Augspurgtscher Confession in Schlesien solches zu Hertzen genommen / vnnd beneben jhres obangezogenes Exempel jhrer löblichen Vorfahren vor Augen gestellet / vnd sich miteinander dieses einhellichen Schlusses / auß erheblichen Vrsachen verglichen / sinteinahl wohl zuvermuthen / daß nit allein dergleichen Jesuiterische / auß andern Orthen außgeschaffte Leuth / nit weniger als sie voriger Zeit zu thun in Sinn genommen / auch in diesem jhrem Vatterland einzuschleichen sich bemüheten / sondern auch wol etliche jhre Favoriten vnd Patronen sich vnderstehen dörfften / jhnen Vnderschleiff vnnd Auffenthalt zugeben / das weder jhnen selbst noch den andern solches einigerley Weiß gestattet / sondern jhnenden Jesuiten vnnd jhren Anhängern / sich dieser Orth vnnd in diesem Landt Schlesien einigerley Weise betretten zulassen bey Leib vnnd Lebens Straff / den jenigen aber / die jhnen einigen Vnderschleiff gebenwürden / bey Verlust jhrer Ehren / Haab / Gut vnnd Vermögens solches abgeschafft vnd verbotten seyn solte. Wie nun aber solchem nach er gantz nicht zweiffelte / die Catholische Stände vnnd Innwohner dieses Landes / so zur Ruhe vnd Frieden geneygt weren / die Augspurgischen Confessions Verwandte Fürsten vnnd Stände hierunder so wenig / als dero Vorfahren voriger Zeit gethan hetten / zu verdencken Anlaß nehmen / vielmehr aber befinden würden / daß kein besserer Anfang / vnd Vorschub / zu wider Erlangung beständiger Ruhe vnd Friedens / auch auffrechten Teutschen Vertrawen genommen werden möchte / dann sich so viel möglich / der jenigen schädlichen Practicken vnd friedhässigen Anschläge zu entladen / vermittels welcher alle wolgefaste Ordnungen / Bande vnd nervi aller getrewen Verwandtnuß vnnd guten Vornehmens / so wol zwischen Obrigkeit vnd Vnderthanen / als auch den friedsamen Catholischen vnnd Evangelischen Ständen / ja das einige vinculum der menschlichen Societät / so in data fide & pactorum observanta bestünde / in allen Landen zerrüttet / durchlöchert vnd zertrennet würde / also hette jhm tragenden Ober Amptswegen / vnd zu desto gewisser Beförderung deß gemeinen Besten / friedtlichen Ruhestandts / vnd altem guten vernehmen / zwischen beyderseits Religions Verwandten Ständen / auff ersuchen der Augspurg. Conf. Fürsten vnnd St. anders nicht gebühren wollen / dann solchen jhren einhelligen Schluß hiermit zu männliches Wissenschafft zu publiciren / die Fürsten vnd Stände ersuchend vnnd ermahnend / den Seinigen aber endtlich befehlende / daß ein jedweder an seinem Orth die Anstellung verfüge / damit solchem Beschluß vnd Verordnung auff alle Begebenheit nachgelebet / vnd darwider auch das wenigste nicht verstattet oder nachgesehen würde / nicht weniger auch ein jeder / den es betreffe / sich für Schaden / Schimpff vnd Vnglück zuverwahren haben möchte. Jesuiter auß Vngarn vertrieben. In Vngarn hat den Jesuitern vmb diese Zeit auch kein guter Stern geleuchtet. Dann kurtz vor dieser Außbannung haben die Evangelische Stände in selbigem Königreich (so damals auch der Trangsalen / so sie biß dahin erlitten / sich selbsten / weil doch sonsten kein andere Hülff noch Rath / auff vielfaltiges anhalten / erfolgen wolte / zu erledigen gedachten) ein gleichen Schluß wider sie gemacht / vnd in dem deßwegen publicirten Patent viel Vnheil / so sie im Königreich gestifftet / in specie, daß durch jhre Practicken in Ober-Vngarn durch den Belgiojosa ein Christen Blutbad angerichtet / vnnd wider alle Ordnung vnd Freyheit in der Haupt Statt Caschaw grewlich tyrannisiret / die Evangelische Kirchen vnnd Schulen gesperret / die Priester vnd Schulmeister zusampt den Studenten verjagt / vnd andere mehr Vnthaten verübet / angezogen. Mährer machen newe Obristen vber jhr Volck. Vnder diesem Verlauff wurden an statt der vorigen Mährischen Obristen deß von Wallensteins vnd Nachots zween andere von den Ständen / nemblich Friederich von Tieffenbach vnd Ladislaw Well von Tscherotin / vber das Kriegs-Volck / so in 2000. Reuter vnd 3000. Fußknecht waren / bestellet. Demnach auch die Gefahr in Mähren je län- richtet / sie dardurch endtlich zurück / vnnd so viel jmmer möglich / gäntzlich auß dem Land gehalten werden möchten / allerdings bekant vnnd vnvergessen seyn würde / wessen jhre löbliche Vorfahren / sich dazumahl mit zugleich deutlichem angegeben / nem̃lich wie sie bey Einnehmung derselben Sect allbereit jhrer selbst / vnnd jhrer Nachfahrn vnd der gantzen Posterität Verderben vnnd eussersten Vndergang vor jhren Augen hetten / vnd keines wegs weder gegen der Kays. Mayest. noch den benachbarten Landen / noch auch gegen der Posterität zuverantworten hetten / wann sie nicht bey Ihrer Kayserlichen Mayest. solchen jhren vorstehenden Jammer klagbar machen / vnd zur Abwendung solches vnleydenlichen Jochs vnnd Bedrangnuß alle Mittel vnd Weg vndersuchen solten. Wiewol aber nun GOTT vermittelst seiner Gnad vnd Barmhertzigkeit / damaliger Zeit Jhrer Kays. Mayest. Gemüth dahin regierer vnnd gelencket / daß sie solches alles zu Hertzen genommnen / vnd gleichwol dahin gerichtet / daß dieses Land von den vnruhigen Leuten dannoch befreyet geblieben: So were doch leyder nunmehr nicht allein am Tag / sondern auch höchlichen zubeklagen / demnach die Benachbarten deß Königreichs Böheimb der Leuthe nicht gevbriget seyn mögen / daß sie biß anhero mit jhrem vnauff hörlichen Practiciren vnnd Verfolgen / alles so ferrn getrieben vnd fortgebracht / daß kein anderer Effect / dann in vielen andern Ländern der Christenheit mit kläglichem Exempel geschehen / darauß erfolgen können / vnd nemblich alles in einem derselben Länder / so wol als dem andern / zu der Zerrüttung / wie sie an jetzo stünde / gedeyen müssen. Derowegen wie die Evangelische Stände der andern Länder solchem Vbel mit gäntzlicher Außschaffung so schädlicher Leute abzuhelffen gemeynet gewesen; Also hetten auch Fürsten vnnd Stände Augspurgtscher Confession in Schlesien solches zu Hertzen genommen / vnnd beneben jhres obangezogenes Exempel jhrer löblichen Vorfahren vor Augen gestellet / vnd sich miteinander dieses einhellichen Schlusses / auß erheblichen Vrsachen verglichen / sinteinahl wohl zuvermuthen / daß nit allein dergleichen Jesuiterische / auß andern Orthen außgeschaffte Leuth / nit weniger als sie voriger Zeit zu thun in Sinn genommen / auch in diesem jhrem Vatterland einzuschleichen sich bemüheten / sondern auch wol etliche jhre Favoriten vnd Patronen sich vnderstehen dörfften / jhnen Vnderschleiff vnnd Auffenthalt zugeben / das weder jhnen selbst noch den andern solches einigerley Weiß gestattet / sondern jhnenden Jesuiten vnnd jhren Anhängern / sich dieser Orth vnnd in diesem Landt Schlesien einigerley Weise betretten zulassen bey Leib vnnd Lebens Straff / den jenigen aber / die jhnen einigen Vnderschleiff gebenwürden / bey Verlust jhrer Ehren / Haab / Gut vnnd Vermögens solches abgeschafft vnd verbotten seyn solte. Wie nun aber solchem nach er gantz nicht zweiffelte / die Catholische Stände vnnd Innwohner dieses Landes / so zur Ruhe vnd Frieden geneygt weren / die Augspurgischen Confessions Verwandte Fürsten vnnd Stände hierunder so wenig / als dero Vorfahren voriger Zeit gethan hetten / zu verdencken Anlaß nehmen / vielmehr aber befinden würden / daß kein besserer Anfang / vnd Vorschub / zu wider Erlangung beständiger Ruhe vnd Friedens / auch auffrechten Teutschen Vertrawen genommen werden möchte / dann sich so viel möglich / der jenigen schädlichen Practicken vnd friedhässigen Anschläge zu entladen / vermittels welcher alle wolgefaste Ordnungen / Bande vnd nervi aller getrewen Verwandtnuß vnnd guten Vornehmens / so wol zwischen Obrigkeit vnd Vnderthanen / als auch den friedsamen Catholischen vnnd Evangelischen Ständen / ja das einige vinculum der menschlichẽ Societät / so in data fide & pactorum observanta bestünde / in allen Landen zerrüttet / durchlöchert vnd zertrennet würde / also hette jhm tragenden Ober Amptswegen / vnd zu desto gewisser Beförderung deß gemeinen Besten / friedtlichen Ruhestandts / vnd altem guten vernehmen / zwischen beyderseits Religions Verwandten Ständen / auff ersuchen der Augspurg. Conf. Fürsten vnnd St. anders nicht gebühren wollen / dann solchen jhren einhelligen Schluß hiermit zu männliches Wissenschafft zu publiciren / die Fürsten vnd Stände ersuchend vnnd ermahnend / den Seinigen aber endtlich befehlende / daß ein jedweder an seinem Orth die Anstellung verfüge / damit solchem Beschluß vnd Verordnung auff alle Begebenheit nachgelebet / vnd darwider auch das wenigste nicht verstattet oder nachgesehen würde / nicht weniger auch ein jeder / den es betreffe / sich für Schaden / Schimpff vnd Vnglück zuverwahren haben möchte. Jesuiter auß Vngarn vertrieben. In Vngarn hat den Jesuitern vmb diese Zeit auch kein guter Stern geleuchtet. Dann kurtz vor dieser Außbannung haben die Evangelische Stände in selbigem Königreich (so damals auch der Trangsalen / so sie biß dahin erlitten / sich selbsten / weil doch sonsten kein andere Hülff noch Rath / auff vielfaltiges anhalten / erfolgen wolte / zu erledigen gedachten) ein gleichen Schluß wider sie gemacht / vnd in dem deßwegen publicirten Patent viel Vnheil / so sie im Königreich gestifftet / in specie, daß durch jhre Practicken in Ober-Vngarn durch den Belgiojosa ein Christen Blutbad angerichtet / vnnd wider alle Ordnung vnd Freyheit in der Haupt Statt Caschaw grewlich tyrannisiret / die Evangelische Kirchen vnnd Schulen gesperret / die Priester vnd Schulmeister zusampt den Studenten verjagt / vnd andere mehr Vnthaten verübet / angezogen. Mährer machen newe Obristẽ vber jhr Volck. Vnder diesem Verlauff wurden an statt der vorigen Mährischen Obristen deß von Wallensteins vnd Nachots zween andere von den Ständen / nemblich Friederich von Tieffenbach vnd Ladislaw Well von Tscherotin / vber das Kriegs-Volck / so in 2000. Reuter vnd 3000. Fußknecht waren / bestellet. Demnach auch die Gefahr in Mähren je län- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0180" n="133"/> richtet / sie dardurch endtlich zurück / vnnd so viel jmmer möglich / gäntzlich auß dem Land gehalten werden möchten / allerdings bekant vnnd vnvergessen seyn würde / wessen jhre löbliche Vorfahren / sich dazumahl mit zugleich deutlichem angegeben / nem̃lich wie sie bey Einnehmung derselben Sect allbereit jhrer selbst / vnnd jhrer Nachfahrn vnd der gantzen Posterität Verderben vnnd eussersten Vndergang vor jhren Augen hetten / vnd keines wegs weder gegen der Kays. Mayest. noch den benachbarten Landen / noch auch gegen der Posterität zuverantworten hetten / wann sie nicht bey Ihrer Kayserlichen Mayest. solchen jhren vorstehenden Jammer klagbar machen / vnd zur Abwendung solches vnleydenlichen Jochs vnnd Bedrangnuß alle Mittel vnd Weg vndersuchen solten.</p> <p>Wiewol aber nun GOTT vermittelst seiner Gnad vnd Barmhertzigkeit / damaliger Zeit Jhrer Kays. Mayest. Gemüth dahin regierer vnnd gelencket / daß sie solches alles zu Hertzen genommnen / vnd gleichwol dahin gerichtet / daß dieses Land von den vnruhigen Leuten dannoch befreyet geblieben: So were doch leyder nunmehr nicht allein am Tag / sondern auch höchlichen zubeklagen / demnach die Benachbarten deß Königreichs Böheimb der Leuthe nicht gevbriget seyn mögen / daß sie biß anhero mit jhrem vnauff hörlichen Practiciren vnnd Verfolgen / alles so ferrn getrieben vnd fortgebracht / daß kein anderer Effect / dann in vielen andern Ländern der Christenheit mit kläglichem Exempel geschehen / darauß erfolgen können / vnd nemblich alles in einem derselben Länder / so wol als dem andern / zu der Zerrüttung / wie sie an jetzo stünde / gedeyen müssen.</p> <p>Derowegen wie die Evangelische Stände der andern Länder solchem Vbel mit gäntzlicher Außschaffung so schädlicher Leute abzuhelffen gemeynet gewesen; Also hetten auch Fürsten vnnd Stände Augspurgtscher Confession in Schlesien solches zu Hertzen genommen / vnnd beneben jhres obangezogenes Exempel jhrer löblichen Vorfahren vor Augen gestellet / vnd sich miteinander dieses einhellichen Schlusses / auß erheblichen Vrsachen verglichen / sinteinahl wohl zuvermuthen / daß nit allein dergleichen Jesuiterische / auß andern Orthen außgeschaffte Leuth / nit weniger als sie voriger Zeit zu thun in Sinn genommen / auch in diesem jhrem Vatterland einzuschleichen sich bemüheten / sondern auch wol etliche jhre Favoriten vnd Patronen sich vnderstehen dörfften / jhnen Vnderschleiff vnnd Auffenthalt zugeben / das weder jhnen selbst noch den andern solches einigerley Weiß gestattet / sondern jhnenden Jesuiten vnnd jhren Anhängern / sich dieser Orth vnnd in diesem Landt Schlesien einigerley Weise betretten zulassen bey Leib vnnd Lebens Straff / den jenigen aber / die jhnen einigen Vnderschleiff gebenwürden / bey Verlust jhrer Ehren / Haab / Gut vnnd Vermögens solches abgeschafft vnd verbotten seyn solte. Wie nun aber solchem nach er gantz nicht zweiffelte / die Catholische Stände vnnd Innwohner dieses Landes / so zur Ruhe vnd Frieden geneygt weren / die Augspurgischen Confessions Verwandte Fürsten vnnd Stände hierunder so wenig / als dero Vorfahren voriger Zeit gethan hetten / zu verdencken Anlaß nehmen / vielmehr aber befinden würden / daß kein besserer Anfang / vnd Vorschub / zu wider Erlangung beständiger Ruhe vnd Friedens / auch auffrechten Teutschen Vertrawen genommen werden möchte / dann sich so viel möglich / der jenigen schädlichen Practicken vnd friedhässigen Anschläge zu entladen / vermittels welcher alle wolgefaste Ordnungen / Bande vnd nervi aller getrewen Verwandtnuß vnnd guten Vornehmens / so wol zwischen Obrigkeit vnd Vnderthanen / als auch den friedsamen Catholischen vnnd Evangelischen Ständen / ja das einige vinculum der menschlichẽ Societät / so in data fide & pactorum observanta bestünde / in allen Landen zerrüttet / durchlöchert vnd zertrennet würde / also hette jhm tragenden Ober Amptswegen / vnd zu desto gewisser Beförderung deß gemeinen Besten / friedtlichen Ruhestandts / vnd altem guten vernehmen / zwischen beyderseits Religions Verwandten Ständen / auff ersuchen der Augspurg. Conf. Fürsten vnnd St. anders nicht gebühren wollen / dann solchen jhren einhelligen Schluß hiermit zu männliches Wissenschafft zu publiciren / die Fürsten vnd Stände ersuchend vnnd ermahnend / den Seinigen aber endtlich befehlende / daß ein jedweder an seinem Orth die Anstellung verfüge / damit solchem Beschluß vnd Verordnung auff alle Begebenheit nachgelebet / vnd darwider auch das wenigste nicht verstattet oder nachgesehen würde / nicht weniger auch ein jeder / den es betreffe / sich für Schaden / Schimpff vnd Vnglück zuverwahren haben möchte.</p> <p><note place="right">Jesuiter auß Vngarn vertrieben.</note> In Vngarn hat den Jesuitern vmb diese Zeit auch kein guter Stern geleuchtet. Dann kurtz vor dieser Außbannung haben die Evangelische Stände in selbigem Königreich (so damals auch der Trangsalen / so sie biß dahin erlitten / sich selbsten / weil doch sonsten kein andere Hülff noch Rath / auff vielfaltiges anhalten / erfolgen wolte / zu erledigen gedachten) ein gleichen Schluß wider sie gemacht / vnd in dem deßwegen publicirten Patent viel Vnheil / so sie im Königreich gestifftet / in specie, daß durch jhre Practicken in Ober-Vngarn durch den Belgiojosa ein Christen Blutbad angerichtet / vnnd wider alle Ordnung vnd Freyheit in der Haupt Statt Caschaw grewlich tyrannisiret / die Evangelische Kirchen vnnd Schulen gesperret / die Priester vnd Schulmeister zusampt den Studenten verjagt / vnd andere mehr Vnthaten verübet / angezogen.</p> <p><note place="right">Mährer machen newe Obristẽ vber jhr Volck.</note> Vnder diesem Verlauff wurden an statt der vorigen Mährischen Obristen deß von Wallensteins vnd Nachots zween andere von den Ständen / nemblich Friederich von Tieffenbach vnd Ladislaw Well von Tscherotin / vber das Kriegs-Volck / so in 2000. Reuter vnd 3000. Fußknecht waren / bestellet.</p> <p>Demnach auch die Gefahr in Mähren je län- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [133/0180]
richtet / sie dardurch endtlich zurück / vnnd so viel jmmer möglich / gäntzlich auß dem Land gehalten werden möchten / allerdings bekant vnnd vnvergessen seyn würde / wessen jhre löbliche Vorfahren / sich dazumahl mit zugleich deutlichem angegeben / nem̃lich wie sie bey Einnehmung derselben Sect allbereit jhrer selbst / vnnd jhrer Nachfahrn vnd der gantzen Posterität Verderben vnnd eussersten Vndergang vor jhren Augen hetten / vnd keines wegs weder gegen der Kays. Mayest. noch den benachbarten Landen / noch auch gegen der Posterität zuverantworten hetten / wann sie nicht bey Ihrer Kayserlichen Mayest. solchen jhren vorstehenden Jammer klagbar machen / vnd zur Abwendung solches vnleydenlichen Jochs vnnd Bedrangnuß alle Mittel vnd Weg vndersuchen solten.
Wiewol aber nun GOTT vermittelst seiner Gnad vnd Barmhertzigkeit / damaliger Zeit Jhrer Kays. Mayest. Gemüth dahin regierer vnnd gelencket / daß sie solches alles zu Hertzen genommnen / vnd gleichwol dahin gerichtet / daß dieses Land von den vnruhigen Leuten dannoch befreyet geblieben: So were doch leyder nunmehr nicht allein am Tag / sondern auch höchlichen zubeklagen / demnach die Benachbarten deß Königreichs Böheimb der Leuthe nicht gevbriget seyn mögen / daß sie biß anhero mit jhrem vnauff hörlichen Practiciren vnnd Verfolgen / alles so ferrn getrieben vnd fortgebracht / daß kein anderer Effect / dann in vielen andern Ländern der Christenheit mit kläglichem Exempel geschehen / darauß erfolgen können / vnd nemblich alles in einem derselben Länder / so wol als dem andern / zu der Zerrüttung / wie sie an jetzo stünde / gedeyen müssen.
Derowegen wie die Evangelische Stände der andern Länder solchem Vbel mit gäntzlicher Außschaffung so schädlicher Leute abzuhelffen gemeynet gewesen; Also hetten auch Fürsten vnnd Stände Augspurgtscher Confession in Schlesien solches zu Hertzen genommen / vnnd beneben jhres obangezogenes Exempel jhrer löblichen Vorfahren vor Augen gestellet / vnd sich miteinander dieses einhellichen Schlusses / auß erheblichen Vrsachen verglichen / sinteinahl wohl zuvermuthen / daß nit allein dergleichen Jesuiterische / auß andern Orthen außgeschaffte Leuth / nit weniger als sie voriger Zeit zu thun in Sinn genommen / auch in diesem jhrem Vatterland einzuschleichen sich bemüheten / sondern auch wol etliche jhre Favoriten vnd Patronen sich vnderstehen dörfften / jhnen Vnderschleiff vnnd Auffenthalt zugeben / das weder jhnen selbst noch den andern solches einigerley Weiß gestattet / sondern jhnenden Jesuiten vnnd jhren Anhängern / sich dieser Orth vnnd in diesem Landt Schlesien einigerley Weise betretten zulassen bey Leib vnnd Lebens Straff / den jenigen aber / die jhnen einigen Vnderschleiff gebenwürden / bey Verlust jhrer Ehren / Haab / Gut vnnd Vermögens solches abgeschafft vnd verbotten seyn solte. Wie nun aber solchem nach er gantz nicht zweiffelte / die Catholische Stände vnnd Innwohner dieses Landes / so zur Ruhe vnd Frieden geneygt weren / die Augspurgischen Confessions Verwandte Fürsten vnnd Stände hierunder so wenig / als dero Vorfahren voriger Zeit gethan hetten / zu verdencken Anlaß nehmen / vielmehr aber befinden würden / daß kein besserer Anfang / vnd Vorschub / zu wider Erlangung beständiger Ruhe vnd Friedens / auch auffrechten Teutschen Vertrawen genommen werden möchte / dann sich so viel möglich / der jenigen schädlichen Practicken vnd friedhässigen Anschläge zu entladen / vermittels welcher alle wolgefaste Ordnungen / Bande vnd nervi aller getrewen Verwandtnuß vnnd guten Vornehmens / so wol zwischen Obrigkeit vnd Vnderthanen / als auch den friedsamen Catholischen vnnd Evangelischen Ständen / ja das einige vinculum der menschlichẽ Societät / so in data fide & pactorum observanta bestünde / in allen Landen zerrüttet / durchlöchert vnd zertrennet würde / also hette jhm tragenden Ober Amptswegen / vnd zu desto gewisser Beförderung deß gemeinen Besten / friedtlichen Ruhestandts / vnd altem guten vernehmen / zwischen beyderseits Religions Verwandten Ständen / auff ersuchen der Augspurg. Conf. Fürsten vnnd St. anders nicht gebühren wollen / dann solchen jhren einhelligen Schluß hiermit zu männliches Wissenschafft zu publiciren / die Fürsten vnd Stände ersuchend vnnd ermahnend / den Seinigen aber endtlich befehlende / daß ein jedweder an seinem Orth die Anstellung verfüge / damit solchem Beschluß vnd Verordnung auff alle Begebenheit nachgelebet / vnd darwider auch das wenigste nicht verstattet oder nachgesehen würde / nicht weniger auch ein jeder / den es betreffe / sich für Schaden / Schimpff vnd Vnglück zuverwahren haben möchte.
In Vngarn hat den Jesuitern vmb diese Zeit auch kein guter Stern geleuchtet. Dann kurtz vor dieser Außbannung haben die Evangelische Stände in selbigem Königreich (so damals auch der Trangsalen / so sie biß dahin erlitten / sich selbsten / weil doch sonsten kein andere Hülff noch Rath / auff vielfaltiges anhalten / erfolgen wolte / zu erledigen gedachten) ein gleichen Schluß wider sie gemacht / vnd in dem deßwegen publicirten Patent viel Vnheil / so sie im Königreich gestifftet / in specie, daß durch jhre Practicken in Ober-Vngarn durch den Belgiojosa ein Christen Blutbad angerichtet / vnnd wider alle Ordnung vnd Freyheit in der Haupt Statt Caschaw grewlich tyrannisiret / die Evangelische Kirchen vnnd Schulen gesperret / die Priester vnd Schulmeister zusampt den Studenten verjagt / vnd andere mehr Vnthaten verübet / angezogen.
Jesuiter auß Vngarn vertrieben. Vnder diesem Verlauff wurden an statt der vorigen Mährischen Obristen deß von Wallensteins vnd Nachots zween andere von den Ständen / nemblich Friederich von Tieffenbach vnd Ladislaw Well von Tscherotin / vber das Kriegs-Volck / so in 2000. Reuter vnd 3000. Fußknecht waren / bestellet.
Mährer machen newe Obristẽ vber jhr Volck. Demnach auch die Gefahr in Mähren je län-
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