Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.den Vertrag / der Anno Fünffzehenhundert ein vnd dreyssig mit Meyland auffgerichtet / mit gewehrter Handt hindern wöllen / habe er das Volck mit abmahnen vnd falschem Vorgeben abgehalten / auch den Meyländischen zugeschrieben / sie solten mit jhrem Werck fortfahren / er habe die Feinde / so dasselbe hindern wöllen / abwendig gemacht. Darnach bekennete er auch vnter andern / daß er neben andern Trewlosen Personen / zu höchster Verkleynerung der Landen Außländischen Fürsten / durch grosse Verheissungen Geldt vnd Gut abgenommen / sie aber doch betrogen / vnd keinem wederTrew noch Glauben gehalten. Derohalben Zambra zum Todt verdampt. ist vber jhn / als einen Verzähter deß Vatterlands das Vrtheil / daß er lebendig geviertheilet / sein Hauß geschleiffet / vnnd zwo Schmachseulen allda auffgericktet / vnd seine Güter confiscirt werden solten / gesprochen worden: doch aber in Ansehung seines hohen Alters / seiner neun Kindern vnd gantzen Freundschafft ist diese Straff gelindert / daß er enthauptet / das Hauß auch auffrecht gelassen worden: vnd haben seine Erben die Confiscation der Güter mit drey Tausendt Gülden außgelöset. Ander Criminal Actiöwider Pompejum vnd Rudolphum Plan ten / vnd andere. Diesem nach wurden Pompejus vnd Rudolphus Planten / Gebrüder / Johann Antonius Giogier / vnd Lucius von Mont Landrichter / fürgenommen / welche / weil sie sich bey Zeiten auß dem Staub gemacht / vnd auff geschehene gebräuchliche Citation sich nicht eingestellet / wurden sie auff ewig auß dem Land verbannet / vnd dem jenigen / so jhrer einen lebendig lieffern würde / Tausendt Cronen / der aber ein Haupt von jhnen brächte / Fünff hundert Cronen versprochen. Vnd so jhrer einer in Pündten lebendig betretten würde / solte er ohn allen ferrnern Gerichts-Proceß / als ein Verzähter deß Vatterlands / durch den Scharpffrichter geviertheilet / vnd solche Theil an die offentliche Strassen auffgehencft werden. Nicolaus Rusca zu Todt gepeiniget. Auff solches wurde der Gerichts-Proceß mit Nicolao Rusta Ertz-Priester zu Sonders angestellet. Dieser als er das jenige / wessen man jhne beschuldigte / nicht gestehen wolte / ist er an die Tortur gebracht / vnd drey mahl auffgezogen worden: Aber er ist auff seiner Meynung beständig verblieben / vnd ohne Vnterlaß Gottes vnd der Menschen Barmhertzigkeit angeruffen. Vber zween Tag hernach / da er wider auffgezogen / vnd jhme das Angesicht / damit jhme niemands ein Zeichen geben köndte / bedeckt worden / ist er das zweyte mal an der Tortur todt gefunden worden / vnd waren die Zähne in die Zung eingebissen / daß das Blut darauß gangen. Doch aber wurde er / nicht mit geringer Mummelung beyderseits Religionsverwandten / von dem Scharpffrichter vntern Galgen begraben: Aber vber wenig Zeit hernach / Nachtszeit / in das Fabarienser Closter gebracht worden. Sein Alter erstreckte sich vber fünffzig Jahr / vnd war er stetigs mit dem Fieber geplagt / vmb welcher Vrsachen willen er auch zwo Fontanellen an den Armen gehabt / vnd deßwegen die Tortur nicht außstehen können. Sonsten hat er ein nüchtern Leben geführt / und die meiste Zeit seines Kirchen Ampts vnd Studierens abgewartet: Ist ein gelehrter Mann / vnd in der Hebraischen / Griechischen vnd Lateinischen Spraach wol erfahren gewesen. Bischoff von Chur auß dem Land verbanner. Vber etliche Tag nach diesem ist auch ein Straff-Vrtheil wider den Bischoff von Chur / der sich auch schon zuvor auß dem Weg gemacht / erfolget: welcher auch nach vielerley Beschuldigung auß dem landt auff ewig verbannet: seine eigene Güter (doch dem Bischthumb ohne Schaden) confiscirt: er selber der Bischofflichen Dignität entsetzt / vnd dem Capitul zu Chur / daß sie auff das ehiste einen andern Bischosf wehlen solten / anbefohlen / auch verordnet worden / daß so er in Pündten betrette würde / man jhn enthaupten solte. Deßgleichen wurde nandere mehr deß Landes verwiesen. Weil nun dieses Straffgerichts Proceduren von vnterschiedlichen Orten nicht gebillichet noch gut geheissen worden: als haben die Häupter / Räthe / Richter vnd Gerichte gemeiner dreyer Pündten / zu Verglimpffung aller Handlungen etlichen jhren Bundsgenossen / nachfolgender massen / vnterm Dato den 14. Septemb. zugeschrieben / nämlich: Straffgerichts Entschuldigüg bey den Bundsgenossen. Es kompt vns fast von allen Orten her glaubwürdig für / welcher massen wir mit allerhandt Calumnien begossen / vnnd durch böse Zungen auff das höchste verschreyet werden / als ob wir wütender vnd Barbarischer weise vnderstanden / die Mässische Religion zu verfolgen / großmächtige Könige / Fürsten vnd Herrn in Verachtung zu halten / vnd getrewe Landkinder auß Factionischem Eyfer vnd Raachgierigkeit außzureutten / vnd andere vnlöbliche Ding zu üben. In welchem allem / wie vns vnrecht beschehen / wirdt euch Zweifels ohne auß vnsern Wercken nunmehr genugsamb bekandt seyn / vnd werden vns zu allen begebenden Gelegenheiten / vor gemeiner Eydgenoßschafft sämptlich / vnd auch hin vnnd wider sonderbahrlich vnserm zu euch tragenden Vertrawen gemäß wissen zu verantworten. Dann bey vnd vnter vns kein ander Vorhaben nicht ist / als die Ehre Gottes / vnd deß gemeinen Vatterlands Wolstandt / durch Mittel der lieben Gerechtigkeit / in Abstraffung der Lastern / Erhaltung der Tugendt / vnnd Verbesserung der eingerissenen Mißbräuchen / auffrichtiger weise fortzupflautzen / zu welchem vns die vnvermeidenliche Noth getrieben / weil durch trewlose Meineyd vnd Verrähterey / wir der Vatterländischen Freyheit schier weren beraubet. Ein Zeit lang hat man wol gesehen / wie vbei es zugangen / aber die mit solchen Sachen vmbgangen / haben jhnen mit Miet vnd Gaaben / vnd allerhandt Corruptionen ein solchen Anhang gemacht / daß man jhnen nicht zukommen mögen. Wie dann Pompejus Planta / seinem Bruder Rudolff den Vertrag / der Anno Fünffzehenhundert ein vnd dreyssig mit Meyland auffgerichtet / mit gewehrter Handt hindern wöllen / habe er das Volck mit abmahnen vnd falschem Vorgeben abgehalten / auch den Meyländischen zugeschrieben / sie solten mit jhrem Werck fortfahren / er habe die Feinde / so dasselbe hindern wöllen / abwendig gemacht. Darnach bekennete er auch vnter andern / daß er neben andern Trewlosen Personen / zu höchster Verkleynerung der Landen Außländischen Fürsten / durch grosse Verheissungen Geldt vnd Gut abgenommen / sie aber doch betrogen / vnd keinem wederTrew noch Glauben gehalten. Derohalben Zambra zum Todt verdampt. ist vber jhn / als einen Verzähter deß Vatterlands das Vrtheil / daß er lebendig geviertheilet / sein Hauß geschleiffet / vnnd zwo Schmachseulen allda auffgericktet / vnd seine Güter confiscirt werden solten / gesprochen worden: doch aber in Ansehung seines hohen Alters / seiner neun Kindern vnd gantzen Freundschafft ist diese Straff gelindert / daß er enthauptet / das Hauß auch auffrecht gelassen worden: vnd haben seine Erben die Confiscation der Güter mit drey Tausendt Gülden außgelöset. Ander Criminal Actiöwider Pompejum vnd Rudolphum Plan ten / vnd andere. Diesem nach wurden Pompejus vnd Rudolphus Planten / Gebrüder / Johañ Antonius Giogier / vñ Lucius von Mont Landrichter / fürgenommen / welche / weil sie sich bey Zeitẽ auß dem Staub gemacht / vnd auff geschehene gebräuchliche Citation sich nicht eingestellet / wurden sie auff ewig auß dem Land verbannet / vnd dem jenigen / so jhrer einen lebendig lieffern würde / Tausendt Cronen / der aber ein Haupt von jhnen brächte / Fünff hundert Cronen versprochen. Vnd so jhrer einer in Pündten lebendig betretten würde / solte er ohn allen ferrnern Gerichts-Proceß / als ein Verzähter deß Vatterlands / durch den Scharpffrichter geviertheilet / vnd solche Theil an die offentliche Strassen auffgehencft werden. Nicolaus Rusca zu Todt gepeiniget. Auff solches wurde der Gerichts-Proceß mit Nicolao Rusta Ertz-Priester zu Sonders angestellet. Dieser als er das jenige / wessen man jhne beschuldigte / nicht gestehen wolte / ist er an die Tortur gebracht / vnd drey mahl auffgezogen worden: Aber er ist auff seiner Meynung beständig verblieben / vnd ohne Vnterlaß Gottes vnd der Menschen Barmhertzigkeit angeruffen. Vber zween Tag hernach / da er wider auffgezogen / vnd jhme das Angesicht / damit jhme niemands ein Zeichen geben köndte / bedeckt worden / ist er das zweyte mal an der Tortur todt gefunden worden / vnd waren die Zähne in die Zung eingebissen / daß das Blut darauß gangen. Doch aber wurde er / nicht mit geringer Mummelung beyderseits Religionsverwandten / von dem Scharpffrichter vntern Galgen begraben: Aber vber wenig Zeit hernach / Nachtszeit / in das Fabarienser Closter gebracht worden. Sein Alter erstreckte sich vber fünffzig Jahr / vnd war er stetigs mit dem Fieber geplagt / vmb welcher Vrsachen willen er auch zwo Fontanellen an den Armen gehabt / vnd deßwegen die Tortur nicht außstehen können. Sonsten hat er ein nüchtern Leben geführt / und die meiste Zeit seines Kirchen Ampts vnd Studierens abgewartet: Ist ein gelehrter Mann / vnd in der Hebraischen / Griechischen vnd Lateinischen Spraach wol erfahren gewesen. Bischoff von Chur auß dem Land verbanner. Vber etliche Tag nach diesem ist auch ein Straff-Vrtheil wider den Bischoff von Chur / der sich auch schon zuvor auß dem Weg gemacht / erfolget: welcher auch nach vielerley Beschuldigung auß dem landt auff ewig verbannet: seine eigene Güter (doch dem Bischthumb ohne Schaden) confiscirt: er selber der Bischofflichen Dignität entsetzt / vnd dem Capitul zu Chur / daß sie auff das ehiste einen andern Bischosf wehlen solten / anbefohlen / auch verordnet worden / daß so er in Pündten betrette würde / man jhn enthaupten solte. Deßgleichen wurde nandere mehr deß Landes verwiesen. Weil nun dieses Straffgerichts Proceduren von vnterschiedlichen Orten nicht gebillichet noch gut geheissen worden: als haben die Häupter / Räthe / Richter vnd Gerichte gemeiner dreyer Pündten / zu Verglimpffung aller Handlungen etlichen jhren Bundsgenossen / nachfolgender massen / vnterm Dato den 14. Septemb. zugeschriebẽ / nämlich: Straffgerichts Entschuldigüg bey den Bundsgenossen. Es kompt vns fast von allen Orten her glaubwürdig für / welcher massen wir mit allerhandt Calumnien begossen / vnnd durch böse Zungen auff das höchste verschreyet werden / als ob wir wütender vnd Barbarischer weise vnderstanden / die Mässische Religion zu verfolgen / großmächtige Könige / Fürsten vnd Herrn in Verachtung zu halten / vnd getrewe Landkinder auß Factionischem Eyfer vnd Raachgierigkeit außzureutten / vnd andere vnlöbliche Ding zu üben. In welchem allem / wie vns vnrecht beschehen / wirdt euch Zweifels ohne auß vnsern Wercken nunmehr genugsamb bekandt seyn / vnd werden vns zu allen begebenden Gelegenheiten / vor gemeiner Eydgenoßschafft sämptlich / vnd auch hin vnnd wider sonderbahrlich vnserm zu euch tragenden Vertrawen gemäß wissen zu verantworten. Dann bey vnd vnter vns kein ander Vorhaben nicht ist / als die Ehre Gottes / vnd deß gemeinen Vatterlands Wolstandt / durch Mittel der lieben Gerechtigkeit / in Abstraffung der Lastern / Erhaltung der Tugendt / vnnd Verbesserung der eingerissenen Mißbräuchen / auffrichtiger weise fortzupflautzen / zu welchem vns die vnvermeidenliche Noth getrieben / weil durch trewlose Meineyd vnd Verrähterey / wir der Vatterländischẽ Freyheit schier weren beraubet. Ein Zeit lang hat man wol gesehen / wie vbei es zugangen / aber die mit solchen Sachen vmbgangen / haben jhnen mit Miet vnd Gaaben / vnd allerhandt Corruptionen ein solchen Anhang gemacht / daß man jhnẽ nicht zukom̃en mögen. Wie dann Pompejus Planta / seinem Bruder Rudolff <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0152" n="111"/> den Vertrag / der Anno Fünffzehenhundert ein vnd dreyssig mit Meyland auffgerichtet / mit gewehrter Handt hindern wöllen / habe er das Volck mit abmahnen vnd falschem Vorgeben abgehalten / auch den Meyländischen zugeschrieben / sie solten mit jhrem Werck fortfahren / er habe die Feinde / so dasselbe hindern wöllen / abwendig gemacht.</p> <p>Darnach bekennete er auch vnter andern / daß er neben andern Trewlosen Personen / zu höchster Verkleynerung der Landen Außländischen Fürsten / durch grosse Verheissungen Geldt vnd Gut abgenommen / sie aber doch betrogen / vnd keinem wederTrew noch Glauben gehalten. Derohalben <note place="left">Zambra zum Todt verdampt.</note> ist vber jhn / als einen Verzähter deß Vatterlands das Vrtheil / daß er lebendig geviertheilet / sein Hauß geschleiffet / vnnd zwo Schmachseulen allda auffgericktet / vnd seine Güter confiscirt werden solten / gesprochen worden: doch aber in Ansehung seines hohen Alters / seiner neun Kindern vnd gantzen Freundschafft ist diese Straff gelindert / daß er enthauptet / das Hauß auch auffrecht gelassen worden: vnd haben seine Erben die Confiscation der Güter mit drey Tausendt Gülden außgelöset.</p> <p><note place="left">Ander Criminal Actiöwider Pompejum vnd Rudolphum Plan ten / vnd andere.</note> Diesem nach wurden Pompejus vnd Rudolphus Planten / Gebrüder / Johañ Antonius Giogier / vñ Lucius von Mont Landrichter / fürgenommen / welche / weil sie sich bey Zeitẽ auß dem Staub gemacht / vnd auff geschehene gebräuchliche Citation sich nicht eingestellet / wurden sie auff ewig auß dem Land verbannet / vnd dem jenigen / so jhrer einen lebendig lieffern würde / Tausendt Cronen / der aber ein Haupt von jhnen brächte / Fünff hundert Cronen versprochen. Vnd so jhrer einer in Pündten lebendig betretten würde / solte er ohn allen ferrnern Gerichts-Proceß / als ein Verzähter deß Vatterlands / durch den Scharpffrichter geviertheilet / vnd solche Theil an die offentliche Strassen auffgehencft werden.</p> <p><note place="left">Nicolaus Rusca zu Todt gepeiniget.</note> Auff solches wurde der Gerichts-Proceß mit Nicolao Rusta Ertz-Priester zu Sonders angestellet. Dieser als er das jenige / wessen man jhne beschuldigte / nicht gestehen wolte / ist er an die Tortur gebracht / vnd drey mahl auffgezogen worden: Aber er ist auff seiner Meynung beständig verblieben / vnd ohne Vnterlaß Gottes vnd der Menschen Barmhertzigkeit angeruffen. Vber zween Tag hernach / da er wider auffgezogen / vnd jhme das Angesicht / damit jhme niemands ein Zeichen geben köndte / bedeckt worden / ist er das zweyte mal an der Tortur todt gefunden worden / vnd waren die Zähne in die Zung eingebissen / daß das Blut darauß gangen. Doch aber wurde er / nicht mit geringer Mummelung beyderseits Religionsverwandten / von dem Scharpffrichter vntern Galgen begraben: Aber vber wenig Zeit hernach / Nachtszeit / in das Fabarienser Closter gebracht worden.</p> <p>Sein Alter erstreckte sich vber fünffzig Jahr / vnd war er stetigs mit dem Fieber geplagt / vmb welcher Vrsachen willen er auch zwo Fontanellen an den Armen gehabt / vnd deßwegen die Tortur nicht außstehen können. Sonsten hat er ein nüchtern Leben geführt / und die meiste Zeit seines Kirchen Ampts vnd Studierens abgewartet: Ist ein gelehrter Mann / vnd in der Hebraischen / Griechischen vnd Lateinischen Spraach wol erfahren gewesen.</p> <p><note place="right">Bischoff von Chur auß dem Land verbanner.</note> Vber etliche Tag nach diesem ist auch ein Straff-Vrtheil wider den Bischoff von Chur / der sich auch schon zuvor auß dem Weg gemacht / erfolget: welcher auch nach vielerley Beschuldigung auß dem landt auff ewig verbannet: seine eigene Güter (doch dem Bischthumb ohne Schaden) confiscirt: er selber der Bischofflichen Dignität entsetzt / vnd dem Capitul zu Chur / daß sie auff das ehiste einen andern Bischosf wehlen solten / anbefohlen / auch verordnet worden / daß so er in Pündten betrette würde / man jhn enthaupten solte. Deßgleichen wurde nandere mehr deß Landes verwiesen.</p> <p>Weil nun dieses Straffgerichts Proceduren von vnterschiedlichen Orten nicht gebillichet noch gut geheissen worden: als haben die Häupter / Räthe / Richter vnd Gerichte gemeiner dreyer Pündten / zu Verglimpffung aller Handlungen etlichen jhren Bundsgenossen / nachfolgender massen / vnterm Dato den 14. Septemb. zugeschriebẽ / nämlich:</p> <p><note place="right">Straffgerichts Entschuldigüg bey den Bundsgenossen.</note> Es kompt vns fast von allen Orten her glaubwürdig für / welcher massen wir mit allerhandt Calumnien begossen / vnnd durch böse Zungen auff das höchste verschreyet werden / als ob wir wütender vnd Barbarischer weise vnderstanden / die Mässische Religion zu verfolgen / großmächtige Könige / Fürsten vnd Herrn in Verachtung zu halten / vnd getrewe Landkinder auß Factionischem Eyfer vnd Raachgierigkeit außzureutten / vnd andere vnlöbliche Ding zu üben. In welchem allem / wie vns vnrecht beschehen / wirdt euch Zweifels ohne auß vnsern Wercken nunmehr genugsamb bekandt seyn / vnd werden vns zu allen begebenden Gelegenheiten / vor gemeiner Eydgenoßschafft sämptlich / vnd auch hin vnnd wider sonderbahrlich vnserm zu euch tragenden Vertrawen gemäß wissen zu verantworten.</p> <p>Dann bey vnd vnter vns kein ander Vorhaben nicht ist / als die Ehre Gottes / vnd deß gemeinen Vatterlands Wolstandt / durch Mittel der lieben Gerechtigkeit / in Abstraffung der Lastern / Erhaltung der Tugendt / vnnd Verbesserung der eingerissenen Mißbräuchen / auffrichtiger weise fortzupflautzen / zu welchem vns die vnvermeidenliche Noth getrieben / weil durch trewlose Meineyd vnd Verrähterey / wir der Vatterländischẽ Freyheit schier weren beraubet.</p> <p>Ein Zeit lang hat man wol gesehen / wie vbei es zugangen / aber die mit solchen Sachen vmbgangen / haben jhnen mit Miet vnd Gaaben / vnd allerhandt Corruptionen ein solchen Anhang gemacht / daß man jhnẽ nicht zukom̃en mögen. Wie dann Pompejus Planta / seinem Bruder Rudolff </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [111/0152]
den Vertrag / der Anno Fünffzehenhundert ein vnd dreyssig mit Meyland auffgerichtet / mit gewehrter Handt hindern wöllen / habe er das Volck mit abmahnen vnd falschem Vorgeben abgehalten / auch den Meyländischen zugeschrieben / sie solten mit jhrem Werck fortfahren / er habe die Feinde / so dasselbe hindern wöllen / abwendig gemacht.
Darnach bekennete er auch vnter andern / daß er neben andern Trewlosen Personen / zu höchster Verkleynerung der Landen Außländischen Fürsten / durch grosse Verheissungen Geldt vnd Gut abgenommen / sie aber doch betrogen / vnd keinem wederTrew noch Glauben gehalten. Derohalben ist vber jhn / als einen Verzähter deß Vatterlands das Vrtheil / daß er lebendig geviertheilet / sein Hauß geschleiffet / vnnd zwo Schmachseulen allda auffgericktet / vnd seine Güter confiscirt werden solten / gesprochen worden: doch aber in Ansehung seines hohen Alters / seiner neun Kindern vnd gantzen Freundschafft ist diese Straff gelindert / daß er enthauptet / das Hauß auch auffrecht gelassen worden: vnd haben seine Erben die Confiscation der Güter mit drey Tausendt Gülden außgelöset.
Zambra zum Todt verdampt. Diesem nach wurden Pompejus vnd Rudolphus Planten / Gebrüder / Johañ Antonius Giogier / vñ Lucius von Mont Landrichter / fürgenommen / welche / weil sie sich bey Zeitẽ auß dem Staub gemacht / vnd auff geschehene gebräuchliche Citation sich nicht eingestellet / wurden sie auff ewig auß dem Land verbannet / vnd dem jenigen / so jhrer einen lebendig lieffern würde / Tausendt Cronen / der aber ein Haupt von jhnen brächte / Fünff hundert Cronen versprochen. Vnd so jhrer einer in Pündten lebendig betretten würde / solte er ohn allen ferrnern Gerichts-Proceß / als ein Verzähter deß Vatterlands / durch den Scharpffrichter geviertheilet / vnd solche Theil an die offentliche Strassen auffgehencft werden.
Ander Criminal Actiöwider Pompejum vnd Rudolphum Plan ten / vnd andere. Auff solches wurde der Gerichts-Proceß mit Nicolao Rusta Ertz-Priester zu Sonders angestellet. Dieser als er das jenige / wessen man jhne beschuldigte / nicht gestehen wolte / ist er an die Tortur gebracht / vnd drey mahl auffgezogen worden: Aber er ist auff seiner Meynung beständig verblieben / vnd ohne Vnterlaß Gottes vnd der Menschen Barmhertzigkeit angeruffen. Vber zween Tag hernach / da er wider auffgezogen / vnd jhme das Angesicht / damit jhme niemands ein Zeichen geben köndte / bedeckt worden / ist er das zweyte mal an der Tortur todt gefunden worden / vnd waren die Zähne in die Zung eingebissen / daß das Blut darauß gangen. Doch aber wurde er / nicht mit geringer Mummelung beyderseits Religionsverwandten / von dem Scharpffrichter vntern Galgen begraben: Aber vber wenig Zeit hernach / Nachtszeit / in das Fabarienser Closter gebracht worden.
Nicolaus Rusca zu Todt gepeiniget. Sein Alter erstreckte sich vber fünffzig Jahr / vnd war er stetigs mit dem Fieber geplagt / vmb welcher Vrsachen willen er auch zwo Fontanellen an den Armen gehabt / vnd deßwegen die Tortur nicht außstehen können. Sonsten hat er ein nüchtern Leben geführt / und die meiste Zeit seines Kirchen Ampts vnd Studierens abgewartet: Ist ein gelehrter Mann / vnd in der Hebraischen / Griechischen vnd Lateinischen Spraach wol erfahren gewesen.
Vber etliche Tag nach diesem ist auch ein Straff-Vrtheil wider den Bischoff von Chur / der sich auch schon zuvor auß dem Weg gemacht / erfolget: welcher auch nach vielerley Beschuldigung auß dem landt auff ewig verbannet: seine eigene Güter (doch dem Bischthumb ohne Schaden) confiscirt: er selber der Bischofflichen Dignität entsetzt / vnd dem Capitul zu Chur / daß sie auff das ehiste einen andern Bischosf wehlen solten / anbefohlen / auch verordnet worden / daß so er in Pündten betrette würde / man jhn enthaupten solte. Deßgleichen wurde nandere mehr deß Landes verwiesen.
Bischoff von Chur auß dem Land verbanner. Weil nun dieses Straffgerichts Proceduren von vnterschiedlichen Orten nicht gebillichet noch gut geheissen worden: als haben die Häupter / Räthe / Richter vnd Gerichte gemeiner dreyer Pündten / zu Verglimpffung aller Handlungen etlichen jhren Bundsgenossen / nachfolgender massen / vnterm Dato den 14. Septemb. zugeschriebẽ / nämlich:
Es kompt vns fast von allen Orten her glaubwürdig für / welcher massen wir mit allerhandt Calumnien begossen / vnnd durch böse Zungen auff das höchste verschreyet werden / als ob wir wütender vnd Barbarischer weise vnderstanden / die Mässische Religion zu verfolgen / großmächtige Könige / Fürsten vnd Herrn in Verachtung zu halten / vnd getrewe Landkinder auß Factionischem Eyfer vnd Raachgierigkeit außzureutten / vnd andere vnlöbliche Ding zu üben. In welchem allem / wie vns vnrecht beschehen / wirdt euch Zweifels ohne auß vnsern Wercken nunmehr genugsamb bekandt seyn / vnd werden vns zu allen begebenden Gelegenheiten / vor gemeiner Eydgenoßschafft sämptlich / vnd auch hin vnnd wider sonderbahrlich vnserm zu euch tragenden Vertrawen gemäß wissen zu verantworten.
Straffgerichts Entschuldigüg bey den Bundsgenossen. Dann bey vnd vnter vns kein ander Vorhaben nicht ist / als die Ehre Gottes / vnd deß gemeinen Vatterlands Wolstandt / durch Mittel der lieben Gerechtigkeit / in Abstraffung der Lastern / Erhaltung der Tugendt / vnnd Verbesserung der eingerissenen Mißbräuchen / auffrichtiger weise fortzupflautzen / zu welchem vns die vnvermeidenliche Noth getrieben / weil durch trewlose Meineyd vnd Verrähterey / wir der Vatterländischẽ Freyheit schier weren beraubet.
Ein Zeit lang hat man wol gesehen / wie vbei es zugangen / aber die mit solchen Sachen vmbgangen / haben jhnen mit Miet vnd Gaaben / vnd allerhandt Corruptionen ein solchen Anhang gemacht / daß man jhnẽ nicht zukom̃en mögen. Wie dann Pompejus Planta / seinem Bruder Rudolff
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