Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

jetzo nicht gegenwärtig / so bitten sie / daß nichts desto weniger solches eingestellet würde / vnnd ins künfftig nicht mehr geschehe.

11. Den Stätten würde auch grosse Verhindernuß angethan / in dem sie ohne das deß Worts Gottes / auch deß Gebrauchs deß Hochwürdigen Abendtmals Christi / so wohl der Heyligen Tauff vnd anderer Gottes Dienst benommen / so würde jhnen vber diß noch ausser der Statt vber Feldt zugehen vnnd aldort jhren Gottes-Dienst zusuchen vnnd zu vben eingestellt / dann am Sonnabend pflegte man die Statt-Thor gar zeitlich zusperren / vnd auff den Sontag darnach gar langsamb auffzuthun / damit nur die Leuthe jhren Gottes-Dienst vber Feldt nicht besuchen könten / wardurch dann die krancken Leuthe in jhren grösten Nöthen deß Todtes grossen Trangsaal seyden müsten / in dem jhnen der Geistliche Trost an der Seelen benommen / wie auch den Kindern / weder in den Stätten noch Vorstätten die Heilige Tauff zugelassen würde / sondern sie müsten offtmals vber Feldt etlich Meyl Wegs mit grosser Gefahr deß Kindes / auch der Mutter Leib vnd Lebens sich der H. Tauff erholen.

12. Da aber jemandt sein Kindt einen Evangelischen Prediger vber Feld / es seye in- oder ausser der Statt / in seinem Hauß heimblicher Weißtauffen liesse / derselbe würde deßwegen mit schwerer Gefängnuß gestraffet / vnd anders nicht dann bey grosser Straff / nemblich bey Verlust alles seines Guts außgebürget / massen jhnen dann offentlich in gemein verbotten / keinen Evangelischen Prediger / weder inn- oder ausser der Statt in keine Wege / so viel den Gottes-Dienst anlange / zu sich zuberuffen / vnnd sich desselben zugebrauchen.

13. Im Fall eine Weibs Person sub vtraque verwittibet / dieselbe würde zu Heyrathen nicht zugelassen / biß sie erstlich zur Beicht gangen / jhre Religion verläugnete vnd zu denen sub vna trette.

14. So dörfften sie jhren Kindern keine Praeceptores, so der Evangelischen Religion zugethan / damit sie dieselben in der Lehr vnnd andern guten Tugenden vnderweisen möchten / halten / vnd wo solches jemandt thete / derselbe würde deßwegen mit langwüriger schwerer Gefängnuß gestraffet.

15. So würden auch viel ehrliche vnd wolverhaltene Leuthe sub vtraque, alles zum Verdruß vnd zu Spott der Evangelischen Religion / darzu genöthiget / daß in der Römischen Catholischen Kirchen / sie mit dem Secklein zu Einsamblung der Allmosen / zu jhrer sonderbahrer Verkleinerung: Wie ingleichem auch mit dem Stattknecht darzu angehalten / mit jhnen in der Procession vmbzugehen / die Fahnen zutragen vnnd auff die Erden nider zuknien.

16. Wann die Aempter in den Ständen besetzet würden / so pflegte die Ersetzung meistentheils mit denen sub vna, vnnd zu Zeiten auch gar vntauglichen Personen zugeschehen / vnnd würde selten einer der Evangelischen Religion zugethaner / da er gleich darzu wol qualificirt vnd eines ehrlichen Wandels vnd Verhaltens were / zu dergleichen Aemptern gebrauchet / da doch vermög jhnen / Ständen / gegebenen Versicherung / so auch in das Gedenckbuch einverleibt / in dem eine Gleichheit gehalten / vnd die Aempter mit beyderley Religions Personen ohne Vnderscheid ersetzer werden solten.

17. So würde auch den Evangelischen Priestern von denen sub vna, wie nicht weniger auch von den Priestern selbs / wann sie etwann einander auff dem Weg im Felde begegneten / oder aber sonst ohngefähr antreffen / allerley Verhinderung vnnd Widerdruß / entweder mit schlagen / Maultaschen / offentlichen nach schreyen / Steinwürffen / vnd letzlich daß sie die Netz vber die Weg zögen / vnd dieselben Priester darein jagten vnnd trieben / zugefügt / daß derowegen solches eingestellet werden solte / dieweil von denen sub vtraque der andern Parthey nichts dergleichen zuwider beschehe.

Antwort der Catholischen Stände in Mähren auff die von den Evangelischen vorgebrachte Gravamina. Hierauff haben die Catholische Stände besagten Marggraffthumbs Mähren also geantwortet;

1. Was den ersten Articul / daß etlichen Innwohnern sub vtraque die Collaturen / ohne vorgehende rechtliche Erkantnuß entzogen vnd verpitschieret worden / belangete / dafern etwas dessen von jemandt auß den Herrn Innwohnern beschehen / sie solches nicht gut hiessen / solte auch künfftig nit mehr geschehen.

2. Daß den Vnderthanen Kirchen / Schulen / Häuser / Pfarrgefäll / wider jhre Privilegia weggenommen / die Priester sub vtraque abgeschafft / vnd außgejaget worden / belangend: So solten bemelte Vnderthanen / wo ferrn etliche auß jhnen / zu ichtem Recht hetten / dabey gelassen werden.

3. Belangend / daß jhrer theils der Herrn sub vna, jhre Vnderthanen wegen der Religion bedrängten / sie es gleichfals auch nicht gut hiessen / vnd solte künfftig niemand wegen der Religion geplaget werden: Doch / wo ferrn jemand einen seiner Vnderthanen / auff seinem Grund vnnd Boden nicht haben wolte / soll er denselben vor Außgang deß Jahrs nicht verstossen / vnnd in solcher Zeit vmb der Religion willen nicht bedrängen.

4. 5. Wegen der Häuser in der Statt Olmütz gelegen / daß eines von den Bürgern oder Rath daselbs / Herrn Sigmund von Tieffenbach entzogen sey / vnnd man auch in gleichem der Frauwen Annae Zedlarin jhre Behausung zu entziehen sich vnderstanden / nemblichen darumb / weil in solchen Häusern Evangelisch geprediget worden: Liessen sie sich Innwohner auß den Höhern dreyen Ständen bedüncken / daß sie sämptlich / weil es nicht sie / sondern eygentlich Jhrer Kayserlichen Mayestät zuersetzen zustünde / dasselbe an Jhr. Mayest. gelangen zulassen / vnd darumb demütiglich zubitten damit Jhr. Kay. May. vnverzüglich hierinn etwa Mittel verschaffen möchten / daß man sich hierin ersehen / vnd wo fern jemand Verkürtzerung vnd Vn-

jetzo nicht gegenwärtig / so bitten sie / daß nichts desto weniger solches eingestellet würde / vnnd ins künfftig nicht mehr geschehe.

11. Den Stätten würde auch grosse Verhindernuß angethan / in dem sie ohne das deß Worts Gottes / auch deß Gebrauchs deß Hochwürdigen Abendtmals Christi / so wohl der Heyligen Tauff vnd anderer Gottes Dienst benommen / so würde jhnen vber diß noch ausser der Statt vber Feldt zugehen vnnd aldort jhren Gottes-Dienst zusuchen vnnd zu vben eingestellt / dann am Sonnabend pflegte man die Statt-Thor gar zeitlich zusperren / vnd auff den Sontag darnach gar langsamb auffzuthun / damit nur die Leuthe jhren Gottes-Dienst vber Feldt nicht besuchen könten / wardurch dann die krancken Leuthe in jhren grösten Nöthen deß Todtes grossen Trangsaal seyden müsten / in dem jhnen der Geistliche Trost an der Seelen benommen / wie auch den Kindern / weder in den Stätten noch Vorstätten die Heilige Tauff zugelassen würde / sondern sie müsten offtmals vber Feldt etlich Meyl Wegs mit grosser Gefahr deß Kindes / auch der Mutter Leib vnd Lebens sich der H. Tauff erholen.

12. Da aber jemandt sein Kindt einen Evangelischen Prediger vber Feld / es seye in- oder ausser der Statt / in seinem Hauß heimblicher Weißtauffen liesse / derselbe würde deßwegen mit schwerer Gefängnuß gestraffet / vnd anders nicht dann bey grosser Straff / nemblich bey Verlust alles seines Guts außgebürget / massen jhnen dann offentlich in gemein verbotten / keinen Evangelischen Prediger / weder inn- oder ausser der Statt in keine Wege / so viel den Gottes-Dienst anlange / zu sich zuberuffen / vnnd sich desselben zugebrauchen.

13. Im Fall eine Weibs Person sub vtraque verwittibet / dieselbe würde zu Heyrathen nicht zugelassen / biß sie erstlich zur Beicht gangen / jhre Religion verläugnete vnd zu denen sub vna trette.

14. So dörfften sie jhren Kindern keine Praeceptores, so der Evangelischen Religion zugethan / damit sie dieselben in der Lehr vnnd andern guten Tugenden vnderweisen möchten / halten / vnd wo solches jemandt thete / derselbe würde deßwegen mit langwüriger schwerer Gefängnuß gestraffet.

15. So würden auch viel ehrliche vnd wolverhaltene Leuthe sub vtraque, alles zum Verdruß vnd zu Spott der Evangelischen Religion / darzu genöthiget / daß in der Römischen Catholischẽ Kirchen / sie mit dem Secklein zu Einsamblung der Allmosen / zu jhrer sonderbahrer Verkleinerung: Wie ingleichem auch mit dem Stattknecht darzu angehalten / mit jhnen in der Procession vmbzugehen / die Fahnen zutragen vnnd auff die Erden nider zuknien.

16. Wann die Aempter in den Ständen besetzet würden / so pflegte die Ersetzung meistentheils mit denen sub vna, vnnd zu Zeiten auch gar vntauglichen Personen zugeschehen / vnnd würde selten einer der Evangelischen Religion zugethaner / da er gleich darzu wol qualificirt vnd eines ehrlichen Wandels vnd Verhaltens were / zu dergleichen Aemptern gebrauchet / da doch vermög jhnen / Ständen / gegebenen Versicherung / so auch in das Gedenckbuch einverleibt / in dem eine Gleichheit gehalten / vnd die Aempter mit beyderley Religions Personen ohne Vnderscheid ersetzer werden solten.

17. So würde auch den Evangelischen Priestern von denen sub vna, wie nicht weniger auch von den Priestern selbs / wann sie etwann einander auff dem Weg im Felde begegneten / oder aber sonst ohngefähr antreffen / allerley Verhinderung vnnd Widerdruß / entweder mit schlagen / Maultaschen / offentlichen nach schreyen / Steinwürffen / vnd letzlich daß sie die Netz vber die Weg zögen / vnd dieselben Priester darein jagten vnnd trieben / zugefügt / daß derowegen solches eingestellet werden solte / dieweil von denen sub vtraque der andern Parthey nichts dergleichen zuwider beschehe.

Antwort der Catholischen Stände in Mähren auff die von den Evangelischen vorgebrachte Gravamina. Hierauff haben die Catholische Stände besagten Marggraffthumbs Mähren also geantwortet;

1. Was den ersten Articul / daß etlichen Innwohnern sub vtraque die Collaturen / ohne vorgehende rechtliche Erkantnuß entzogen vnd verpitschieret worden / belangete / dafern etwas dessen von jemandt auß den Herrn Innwohnern beschehen / sie solches nicht gut hiessen / solte auch künfftig nit mehr geschehen.

2. Daß den Vnderthanen Kirchen / Schulẽ / Häuser / Pfarrgefäll / wider jhre Privilegia weggenommen / die Priester sub vtraque abgeschafft / vnd außgejaget worden / belangend: So solten bemelte Vnderthanen / wo ferrn etliche auß jhnen / zu ichtem Recht hetten / dabey gelassen werden.

3. Belangend / daß jhrer theils der Herrn sub vna, jhre Vnderthanen wegen der Religion bedrängten / sie es gleichfals auch nicht gut hiessen / vnd solte künfftig niemand wegen der Religion geplaget werden: Doch / wo ferrn jemand einen seiner Vnderthanen / auff seinem Grund vnnd Boden nicht haben wolte / soll er denselben vor Außgang deß Jahrs nicht verstossen / vnnd in solcher Zeit vmb der Religion willen nicht bedrängen.

4. 5. Wegen der Häuser in der Statt Olmütz gelegen / daß eines von den Bürgern oder Rath daselbs / Herrn Sigmund von Tieffenbach entzogen sey / vnnd man auch in gleichem der Frauwen Annae Zedlarin jhre Behausung zu entziehen sich vnderstanden / nemblichen darumb / weil in solchen Häusern Evangelisch geprediget worden: Liessen sie sich Innwohner auß den Höhern dreyen Ständen bedüncken / daß sie sämptlich / weil es nicht sie / sondern eygentlich Jhrer Kayserlichen Mayestät zuersetzen zustünde / dasselbe an Jhr. Mayest. gelangen zulassen / vnd darumb demütiglich zubitten damit Jhr. Kay. May. vnverzüglich hierinn etwa Mittel verschaffen möchten / daß man sich hierin ersehen / vnd wo fern jemand Verkürtzerung vñ Vn-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f0149" n="108"/>
jetzo nicht gegenwärtig / so bitten sie / daß nichts desto weniger                      solches eingestellet würde / vnnd ins künfftig nicht mehr geschehe.</p>
          <p>11. Den Stätten würde auch grosse Verhindernuß angethan / in dem sie ohne das deß                      Worts Gottes / auch deß Gebrauchs deß Hochwürdigen Abendtmals Christi / so wohl                      der Heyligen Tauff vnd anderer Gottes Dienst benommen / so würde jhnen vber diß                      noch ausser der Statt vber Feldt zugehen vnnd aldort jhren Gottes-Dienst                      zusuchen vnnd zu vben eingestellt / dann am Sonnabend pflegte man die Statt-Thor                      gar zeitlich zusperren / vnd auff den Sontag darnach gar langsamb auffzuthun /                      damit nur die Leuthe jhren Gottes-Dienst vber Feldt nicht besuchen könten /                      wardurch dann die krancken Leuthe in jhren grösten Nöthen deß Todtes grossen                      Trangsaal seyden müsten / in dem jhnen der Geistliche Trost an der Seelen                      benommen / wie auch den Kindern / weder in den Stätten noch Vorstätten die                      Heilige Tauff zugelassen würde / sondern sie müsten offtmals vber Feldt etlich                      Meyl Wegs mit grosser Gefahr deß Kindes / auch der Mutter Leib vnd Lebens sich                      der H. Tauff erholen.</p>
          <p>12. Da aber jemandt sein Kindt einen Evangelischen Prediger vber Feld / es seye                      in- oder ausser der Statt / in seinem Hauß heimblicher Weißtauffen liesse /                      derselbe würde deßwegen mit schwerer Gefängnuß gestraffet / vnd anders nicht                      dann bey grosser Straff / nemblich bey Verlust alles seines Guts außgebürget /                      massen jhnen dann offentlich in gemein verbotten / keinen Evangelischen Prediger                      / weder inn- oder ausser der Statt in keine Wege / so viel den Gottes-Dienst                      anlange / zu sich zuberuffen / vnnd sich desselben zugebrauchen.</p>
          <p>13. Im Fall eine Weibs Person sub vtraque verwittibet / dieselbe würde zu                      Heyrathen nicht zugelassen / biß sie erstlich zur Beicht gangen / jhre Religion                      verläugnete vnd zu denen sub vna trette.</p>
          <p>14. So dörfften sie jhren Kindern keine Praeceptores, so der Evangelischen                      Religion zugethan / damit sie dieselben in der Lehr vnnd andern guten Tugenden                      vnderweisen möchten / halten / vnd wo solches jemandt thete / derselbe würde                      deßwegen mit langwüriger schwerer Gefängnuß gestraffet.</p>
          <p>15. So würden auch viel ehrliche vnd wolverhaltene Leuthe sub vtraque, alles zum                      Verdruß vnd zu Spott der Evangelischen Religion / darzu genöthiget / daß in der                      Römischen Catholische&#x0303; Kirchen / sie mit dem Secklein zu Einsamblung der Allmosen                      / zu jhrer sonderbahrer Verkleinerung: Wie ingleichem auch mit dem Stattknecht                      darzu angehalten / mit jhnen in der Procession vmbzugehen / die Fahnen zutragen                      vnnd auff die Erden nider zuknien.</p>
          <p>16. Wann die Aempter in den Ständen besetzet würden / so pflegte die Ersetzung                      meistentheils mit denen sub vna, vnnd zu Zeiten auch gar vntauglichen Personen                      zugeschehen / vnnd würde selten einer der Evangelischen Religion zugethaner / da                      er gleich darzu wol qualificirt vnd eines ehrlichen Wandels vnd Verhaltens were                      / zu dergleichen Aemptern gebrauchet / da doch vermög jhnen / Ständen /                      gegebenen Versicherung / so auch in das Gedenckbuch einverleibt / in dem eine                      Gleichheit gehalten / vnd die Aempter mit beyderley Religions Personen ohne                      Vnderscheid ersetzer werden solten.</p>
          <p>17. So würde auch den Evangelischen Priestern von denen sub vna, wie nicht                      weniger auch von den Priestern selbs / wann sie etwann einander auff dem Weg im                      Felde begegneten / oder aber sonst ohngefähr antreffen / allerley Verhinderung                      vnnd Widerdruß / entweder mit schlagen / Maultaschen / offentlichen nach                      schreyen / Steinwürffen / vnd letzlich daß sie die Netz vber die Weg zögen / vnd                      dieselben Priester darein jagten vnnd trieben / zugefügt / daß derowegen solches                      eingestellet werden solte / dieweil von denen sub vtraque der andern Parthey                      nichts dergleichen zuwider beschehe.</p>
          <p><note place="right">Antwort der Catholischen Stände in Mähren auff die von                          den Evangelischen vorgebrachte Gravamina.</note> Hierauff haben die                      Catholische Stände besagten Marggraffthumbs Mähren also geantwortet;</p>
          <p>1. Was den ersten Articul / daß etlichen Innwohnern sub vtraque die Collaturen /                      ohne vorgehende rechtliche Erkantnuß entzogen vnd verpitschieret worden /                      belangete / dafern etwas dessen von jemandt auß den Herrn Innwohnern beschehen /                      sie solches nicht gut hiessen / solte auch künfftig nit mehr geschehen.</p>
          <p>2. Daß den Vnderthanen Kirchen / Schule&#x0303; / Häuser / Pfarrgefäll / wider jhre                      Privilegia weggenommen / die Priester sub vtraque abgeschafft / vnd außgejaget                      worden / belangend: So solten bemelte Vnderthanen / wo ferrn etliche auß jhnen /                      zu ichtem Recht hetten / dabey gelassen werden.</p>
          <p>3. Belangend / daß jhrer theils der Herrn sub vna, jhre Vnderthanen wegen der                      Religion bedrängten / sie es gleichfals auch nicht gut hiessen / vnd solte                      künfftig niemand wegen der Religion geplaget werden: Doch / wo ferrn jemand                      einen seiner Vnderthanen / auff seinem Grund vnnd Boden nicht haben wolte / soll                      er denselben vor Außgang deß Jahrs nicht verstossen / vnnd in solcher Zeit vmb                      der Religion willen nicht bedrängen.</p>
          <p>4. 5. Wegen der Häuser in der Statt Olmütz gelegen / daß eines von den Bürgern                      oder Rath daselbs / Herrn Sigmund von Tieffenbach entzogen sey / vnnd man auch                      in gleichem der Frauwen Annae Zedlarin jhre Behausung zu entziehen sich                      vnderstanden / nemblichen darumb / weil in solchen Häusern Evangelisch                      geprediget worden: Liessen sie sich Innwohner auß den Höhern dreyen Ständen                      bedüncken / daß sie sämptlich / weil es nicht sie / sondern eygentlich Jhrer                      Kayserlichen Mayestät zuersetzen zustünde / dasselbe an Jhr. Mayest. gelangen                      zulassen / vnd darumb demütiglich zubitten damit Jhr. Kay. May. vnverzüglich                      hierinn etwa Mittel verschaffen möchten / daß man sich hierin ersehen / vnd wo                      fern jemand Verkürtzerung vn&#x0303;                      Vn-
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[108/0149] jetzo nicht gegenwärtig / so bitten sie / daß nichts desto weniger solches eingestellet würde / vnnd ins künfftig nicht mehr geschehe. 11. Den Stätten würde auch grosse Verhindernuß angethan / in dem sie ohne das deß Worts Gottes / auch deß Gebrauchs deß Hochwürdigen Abendtmals Christi / so wohl der Heyligen Tauff vnd anderer Gottes Dienst benommen / so würde jhnen vber diß noch ausser der Statt vber Feldt zugehen vnnd aldort jhren Gottes-Dienst zusuchen vnnd zu vben eingestellt / dann am Sonnabend pflegte man die Statt-Thor gar zeitlich zusperren / vnd auff den Sontag darnach gar langsamb auffzuthun / damit nur die Leuthe jhren Gottes-Dienst vber Feldt nicht besuchen könten / wardurch dann die krancken Leuthe in jhren grösten Nöthen deß Todtes grossen Trangsaal seyden müsten / in dem jhnen der Geistliche Trost an der Seelen benommen / wie auch den Kindern / weder in den Stätten noch Vorstätten die Heilige Tauff zugelassen würde / sondern sie müsten offtmals vber Feldt etlich Meyl Wegs mit grosser Gefahr deß Kindes / auch der Mutter Leib vnd Lebens sich der H. Tauff erholen. 12. Da aber jemandt sein Kindt einen Evangelischen Prediger vber Feld / es seye in- oder ausser der Statt / in seinem Hauß heimblicher Weißtauffen liesse / derselbe würde deßwegen mit schwerer Gefängnuß gestraffet / vnd anders nicht dann bey grosser Straff / nemblich bey Verlust alles seines Guts außgebürget / massen jhnen dann offentlich in gemein verbotten / keinen Evangelischen Prediger / weder inn- oder ausser der Statt in keine Wege / so viel den Gottes-Dienst anlange / zu sich zuberuffen / vnnd sich desselben zugebrauchen. 13. Im Fall eine Weibs Person sub vtraque verwittibet / dieselbe würde zu Heyrathen nicht zugelassen / biß sie erstlich zur Beicht gangen / jhre Religion verläugnete vnd zu denen sub vna trette. 14. So dörfften sie jhren Kindern keine Praeceptores, so der Evangelischen Religion zugethan / damit sie dieselben in der Lehr vnnd andern guten Tugenden vnderweisen möchten / halten / vnd wo solches jemandt thete / derselbe würde deßwegen mit langwüriger schwerer Gefängnuß gestraffet. 15. So würden auch viel ehrliche vnd wolverhaltene Leuthe sub vtraque, alles zum Verdruß vnd zu Spott der Evangelischen Religion / darzu genöthiget / daß in der Römischen Catholischẽ Kirchen / sie mit dem Secklein zu Einsamblung der Allmosen / zu jhrer sonderbahrer Verkleinerung: Wie ingleichem auch mit dem Stattknecht darzu angehalten / mit jhnen in der Procession vmbzugehen / die Fahnen zutragen vnnd auff die Erden nider zuknien. 16. Wann die Aempter in den Ständen besetzet würden / so pflegte die Ersetzung meistentheils mit denen sub vna, vnnd zu Zeiten auch gar vntauglichen Personen zugeschehen / vnnd würde selten einer der Evangelischen Religion zugethaner / da er gleich darzu wol qualificirt vnd eines ehrlichen Wandels vnd Verhaltens were / zu dergleichen Aemptern gebrauchet / da doch vermög jhnen / Ständen / gegebenen Versicherung / so auch in das Gedenckbuch einverleibt / in dem eine Gleichheit gehalten / vnd die Aempter mit beyderley Religions Personen ohne Vnderscheid ersetzer werden solten. 17. So würde auch den Evangelischen Priestern von denen sub vna, wie nicht weniger auch von den Priestern selbs / wann sie etwann einander auff dem Weg im Felde begegneten / oder aber sonst ohngefähr antreffen / allerley Verhinderung vnnd Widerdruß / entweder mit schlagen / Maultaschen / offentlichen nach schreyen / Steinwürffen / vnd letzlich daß sie die Netz vber die Weg zögen / vnd dieselben Priester darein jagten vnnd trieben / zugefügt / daß derowegen solches eingestellet werden solte / dieweil von denen sub vtraque der andern Parthey nichts dergleichen zuwider beschehe. Hierauff haben die Catholische Stände besagten Marggraffthumbs Mähren also geantwortet; Antwort der Catholischen Stände in Mähren auff die von den Evangelischen vorgebrachte Gravamina. 1. Was den ersten Articul / daß etlichen Innwohnern sub vtraque die Collaturen / ohne vorgehende rechtliche Erkantnuß entzogen vnd verpitschieret worden / belangete / dafern etwas dessen von jemandt auß den Herrn Innwohnern beschehen / sie solches nicht gut hiessen / solte auch künfftig nit mehr geschehen. 2. Daß den Vnderthanen Kirchen / Schulẽ / Häuser / Pfarrgefäll / wider jhre Privilegia weggenommen / die Priester sub vtraque abgeschafft / vnd außgejaget worden / belangend: So solten bemelte Vnderthanen / wo ferrn etliche auß jhnen / zu ichtem Recht hetten / dabey gelassen werden. 3. Belangend / daß jhrer theils der Herrn sub vna, jhre Vnderthanen wegen der Religion bedrängten / sie es gleichfals auch nicht gut hiessen / vnd solte künfftig niemand wegen der Religion geplaget werden: Doch / wo ferrn jemand einen seiner Vnderthanen / auff seinem Grund vnnd Boden nicht haben wolte / soll er denselben vor Außgang deß Jahrs nicht verstossen / vnnd in solcher Zeit vmb der Religion willen nicht bedrängen. 4. 5. Wegen der Häuser in der Statt Olmütz gelegen / daß eines von den Bürgern oder Rath daselbs / Herrn Sigmund von Tieffenbach entzogen sey / vnnd man auch in gleichem der Frauwen Annae Zedlarin jhre Behausung zu entziehen sich vnderstanden / nemblichen darumb / weil in solchen Häusern Evangelisch geprediget worden: Liessen sie sich Innwohner auß den Höhern dreyen Ständen bedüncken / daß sie sämptlich / weil es nicht sie / sondern eygentlich Jhrer Kayserlichen Mayestät zuersetzen zustünde / dasselbe an Jhr. Mayest. gelangen zulassen / vnd darumb demütiglich zubitten damit Jhr. Kay. May. vnverzüglich hierinn etwa Mittel verschaffen möchten / daß man sich hierin ersehen / vnd wo fern jemand Verkürtzerung vñ Vn-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/149
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 108. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/149>, abgerufen am 25.11.2024.