Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.were / gutachtiglich eröffnen möchten. Welches Jhrer Kays. May. sie also gehorsamblich entdecken wollen / aller vnderthänigst bittende / weil es anders nicht / als auß der gehorsambsten Schuldigkeit / Lieb vnd Trew / damit Jhre Kay. Mayest. vnd dem Vatterlandt sie verpflichtet weren / hergeflossen / Jhre Kays. Mayest. mit Kayserlichem Willen vnnd Sanfftmuth solches auffnehmen wolten. Wolten sich sonsten nach Möglichkeit vnd Gelegenheit der Catholischen Ständen / von jhnen erwartenden Erklärungen / gehorsambst accommodiren / etc. Wie nun nach dem Einfall in Oesterreich der Kayser vermercket / daß das Fewer je länger je grösser würde / vnd seine Länder in nicht geringer Gefahr stünden / entschloß er sich die Beylegung aller entstandenen Mißhälligkeiten mit mehrerm Ernst vor die Hand zunehmen / vnnd ließ deßwegen gegen Außgang deß Christmonats noch ein Ermahnungs-Schreiben an die Böhmische Stände abgehen / dieses Inhalts; Kaysers Matthiae Ermahnungs-Schreiben an die Böhmen zur gütlichen Tractation zuschicken. Es were jhnen nicht vnwissend / wie Jhre M. jederzeit sich bemühet hette / den Friden so wol im Reich / als in seinen Erblanden zuerhalten. Vnd diese Jhre Sorgfältigkeit hette Gott gesegnet / daß von Zeit an Jhres Regiments biß daher alles glücklich vnd friedlich zugangen. Daß aber newlicher Zeit in dem Königreich Böheimb so grosse Vnruh entstanden / durch welche selbiges Landt vnnd die Innwohner zu grossem Schaden kommen / darüber hätte Jhre Mayestät grosses Mitleyden / hette auch solchem Vbel bey Zeiten vorkommen wollen / wie sie dann deßwegen durch sonderliche Patenta de dato den achtzehenden Junii vnd dann hernach durch andere Schreiben sie / Böhmische Stände / genugsamb vermahnet hetten: Aber ein Theyl auß jhnen hetten diese Vätterliche Vermahnung verworffen / vnnd vber die allbereit geworbene Anzahl Kriegs-Volck / noch einmal so viel werben / vnnd damit auff die Statt Budweiß rücken vnd sie beängstigen lassen / also daß Jhre Mayestät auch gezwungen worden / mit jhrem Volck anzuziehen / hette aber doch auff Jhr / der Stände Begehren / wie auch der Chur-vnnd Fürsten deß Römischen Reichs vnd Jhr. Mayest. Erbländer Vorbitt / die Churfürsten Pfaltz vnnd Sachsen / wie auch Chur Mayntz vnnd den Hertzog in Bayern durch Schreiben vnd Gesandten ersuchet / sich der Interposition in diesem Vnwesen zu vndernehmen / vnnd Jhrer Mayest. jhre Erklärung zuzuschicken. Daß nun bißhero gemelte Interposition nicht angefangen worden / hette an Jhrer May. nit gemangelt / sondern an den Interponenten selbst / deren etliche anfänglich / solche Interposition auff sich zunehmen / Bedenckens getragen / auch etliche vnder jhnen Persöhnlich zuerscheinen sich entschuldiget / sondern allein die Räthe abfertigen wollen / welches alles zu einem Auffschub gereichet. Derhalben hette Jhre M. mit den Interpositoren auffs new gehandelt / die Interposition ohne ferrnere Entschuldigung zuvbernehmen / wegen eines gewissen Orths vnnd Zeit sich selbsten zuvergleichen / vnd dieselbe ehist ins Werck zurichten / were demnach J. May. nichts liebers als daß sie ohne weitern Auffschub vor die Hand genommen würde. Vnd weil sie / Stände / die Fortstellung der Interposition / vnd Versicherung wider die Attentata deß Kayserischen Kriegs-Volcks begehret hetten / als hette Jhre Mayestät den Churfürsten zu Sachsen / daß derselbe sie / Stände / versichern solte / Jhr Kayserlich Wort gegeben / vnd jhre Gesandten zu jhm geschicket / auch die Conditionen / auff welche die Tractation angefangen werden sollen / mit zum theyl Hindansetzung der Kayserlichen Hochheit / jhm heimbgestellet. Nichts desto weniger hetten sie / Stände / vnder solcher Handtlung viel frembd Kriegs-Volck in das Landt geführet / die Statt Pilsen belägert / vnd endtlich / ob sie wol von solcher Belägerung abgemahnet worden / mit Sturm eingenommen: In das Ertzhertzogthumb Oesterreich eingefallen / die Statt Zwethl vnnd andere Orth eingenommen / Jhrer Mayest. Königreich vnnd Länder wider Sie auffzuwicklen sich vnderstanden / vnnd viel andere mehr vnziemliche Sachen vorgenommen. Doch der gantzen Welt zuerweisen / daß von Jhrer Mayest. kein Gütigkeit zu Erlangung deß Friedens gesparet worden: Vnd weil Jhre Mayest. nicht glauben köndten / daß solche Sachen mit jhrer aller Wissen vnnd Willen vorgangen / hette sie den Churfürsten von Sachsen den Stillstandt vnd suspensionem armorum auff ein gewisse Zeit / nach desselben belieben / bewilligt / (wie solches auch die Fürsten vnnd Stände in Schlesien vnd Mähren begehret /) vnnd deßwegen wie ingleichem zu Beförderung alles was zum Frieden dienlich den Herrn Adam von Wallstein zu jhm abgefertiget. Wolte auch im Werck erweisen / daß Jhrer Mayest. in dem / als wolte man die Stände jhrer Privilegien berauben / gantz vngütig geschehe. Derhalben würden sie / Stände / da sie den Frieden begehrten / die Augen nunmehr eröffnen / Jh. M. Affection vnd die / so wohl von Jhro als von Jhren Vorfahren / jhnen geleystete Gutthaten erkennen / wie auch jhre Eydtspflicht vnd Schuldigkeit betrachten / die vnträgliche Contributionen / damit der arme Mann beleget / abschaffen / vnd zu allem was gemelter Churfürst jhnen vortragen würde / sich bequemen / damit also den Beschwernussen abgeholffen vnnd der Friede befördert würde. Da sie aber ferrner sich Jhrer Mayest. widersetzen vnnd also dervselben Landt vnnd Vnderthanen in mehrern Schaden bringen / vnd von weiterm Blutvergiessen nicht abstehen wolten / hoffete Jhre M. es würde Gott / als ein starcker Beschützer aller Obrigkeit vnd gerechter Richter Jhre May. nicht Hülffloß lassen / vnd müste Sie zu solchen Mitteln greiffen / die Sie bißhero zu were / gutachtiglich eröffnen möchten. Welches Jhrer Kays. May. sie also gehorsamblich entdecken wollen / aller vnderthänigst bittende / weil es anders nicht / als auß der gehorsambsten Schuldigkeit / Lieb vnd Trew / damit Jhre Kay. Mayest. vnd dem Vatterlandt sie verpflichtet weren / hergeflossen / Jhre Kays. Mayest. mit Kayserlichem Willen vnnd Sanfftmuth solches auffnehmen wolten. Wolten sich sonsten nach Möglichkeit vnd Gelegenheit der Catholischen Ständen / von jhnen erwartenden Erklärungen / gehorsambst accommodiren / etc. Wie nun nach dem Einfall in Oesterreich der Kayser vermercket / daß das Fewer je länger je grösser würde / vnd seine Länder in nicht geringer Gefahr stünden / entschloß er sich die Beylegung aller entstandenen Mißhälligkeiten mit mehrerm Ernst vor die Hand zunehmen / vnnd ließ deßwegen gegen Außgang deß Christmonats noch ein Ermahnungs-Schreiben an die Böhmische Stände abgehen / dieses Inhalts; Kaysers Matthiae Ermahnungs-Schreiben an die Böhmen zur gütlichen Tractation zuschicken. Es were jhnen nicht vnwissend / wie Jhre M. jederzeit sich bemühet hette / den Friden so wol im Reich / als in seinen Erblanden zuerhalten. Vnd diese Jhre Sorgfältigkeit hette Gott gesegnet / daß von Zeit an Jhres Regiments biß daher alles glücklich vnd friedlich zugangen. Daß aber newlicher Zeit in dem Königreich Böheimb so grosse Vnruh entstanden / durch welche selbiges Landt vnnd die Innwohner zu grossem Schaden kommen / darüber hätte Jhre Mayestät grosses Mitleyden / hette auch solchem Vbel bey Zeiten vorkommen wollen / wie sie dann deßwegen durch sonderliche Patenta de dato den achtzehenden Junii vnd dann hernach durch andere Schreiben sie / Böhmische Stände / genugsamb vermahnet hetten: Aber ein Theyl auß jhnen hetten diese Vätterliche Vermahnung verworffen / vnnd vber die allbereit geworbene Anzahl Kriegs-Volck / noch einmal so viel werben / vnnd damit auff die Statt Budweiß rücken vnd sie beängstigen lassen / also daß Jhre Mayestät auch gezwungen worden / mit jhrem Volck anzuziehen / hette aber doch auff Jhr / der Stände Begehren / wie auch der Chur-vnnd Fürsten deß Römischen Reichs vnd Jhr. Mayest. Erbländer Vorbitt / die Churfürsten Pfaltz vnnd Sachsen / wie auch Chur Mayntz vnnd den Hertzog in Bayern durch Schreiben vnd Gesandten ersuchet / sich der Interposition in diesem Vnwesen zu vndernehmen / vnnd Jhrer Mayest. jhre Erklärung zuzuschicken. Daß nun bißhero gemelte Interposition nicht angefangen worden / hette an Jhrer May. nit gemangelt / sondern an den Interponenten selbst / deren etliche anfänglich / solche Interposition auff sich zunehmen / Bedenckens getragen / auch etliche vnder jhnen Persöhnlich zuerscheinen sich entschuldiget / sondern allein die Räthe abfertigen wollen / welches alles zu einem Auffschub gereichet. Derhalben hette Jhre M. mit den Interpositoren auffs new gehandelt / die Interposition ohne ferrnere Entschuldigung zuvbernehmen / wegen eines gewissen Orths vnnd Zeit sich selbsten zuvergleichen / vnd dieselbe ehist ins Werck zurichten / were demnach J. May. nichts liebers als daß sie ohne weitern Auffschub vor die Hand genommen würde. Vnd weil sie / Stände / die Fortstellung der Interposition / vnd Versicherung wider die Attentata deß Kayserischen Kriegs-Volcks begehret hetten / als hette Jhre Mayestät den Churfürsten zu Sachsen / daß derselbe sie / Stände / versichern solte / Jhr Kayserlich Wort gegeben / vnd jhre Gesandten zu jhm geschicket / auch die Conditionen / auff welche die Tractation angefangen werden sollen / mit zum theyl Hindansetzung der Kayserlichen Hochheit / jhm heimbgestellet. Nichts desto weniger hetten sie / Stände / vnder solcher Handtlung viel frembd Kriegs-Volck in das Landt geführet / die Statt Pilsen belägert / vnd endtlich / ob sie wol von solcher Belägerung abgemahnet worden / mit Sturm eingenommen: In das Ertzhertzogthumb Oesterreich eingefallen / die Statt Zwethl vnnd andere Orth eingenommen / Jhrer Mayest. Königreich vnnd Länder wider Sie auffzuwicklen sich vnderstanden / vnnd viel andere mehr vnziemliche Sachen vorgenommen. Doch der gantzen Welt zuerweisen / daß von Jhrer Mayest. kein Gütigkeit zu Erlangung deß Friedens gesparet worden: Vnd weil Jhre Mayest. nicht glauben köndten / daß solche Sachen mit jhrer aller Wissen vnnd Willen vorgangen / hette sie den Churfürsten von Sachsen den Stillstandt vnd suspensionem armorum auff ein gewisse Zeit / nach desselben belieben / bewilligt / (wie solches auch die Fürsten vnnd Stände in Schlesien vnd Mähren begehret /) vnnd deßwegen wie ingleichem zu Beförderung alles was zum Frieden dienlich den Herrn Adam von Wallstein zu jhm abgefertiget. Wolte auch im Werck erweisen / daß Jhrer Mayest. in dem / als wolte man die Stände jhrer Privilegien berauben / gantz vngütig geschehe. Derhalben würdẽ sie / Stände / da sie den Frieden begehrten / die Augen nunmehr eröffnen / Jh. M. Affection vnd die / so wohl von Jhro als von Jhren Vorfahren / jhnen geleystete Gutthaten erkennen / wie auch jhre Eydtspflicht vnd Schuldigkeit betrachten / die vnträgliche Contributionen / damit der arme Mann beleget / abschaffen / vnd zu allem was gemelter Churfürst jhnen vortragen würde / sich bequemen / damit also den Beschwernussen abgeholffen vnnd der Friede befördert würde. Da sie aber ferrner sich Jhrer Mayest. widersetzen vnnd also dervselben Landt vnnd Vnderthanen in mehrern Schaden bringen / vnd von weiterm Blutvergiessen nicht abstehen wolten / hoffete Jhre M. es würde Gott / als ein starcker Beschützer aller Obrigkeit vnd gerechter Richter Jhre May. nicht Hülffloß lassen / vnd müste Sie zu solchen Mitteln greiffen / die Sie bißhero zu <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0147" n="106"/> were / gutachtiglich eröffnen möchten. Welches Jhrer Kays. 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Mayest. mit Kayserlichem Willen vnnd Sanfftmuth solches auffnehmen wolten.</p> <p>Wolten sich sonsten nach Möglichkeit vnd Gelegenheit der Catholischen Ständen / von jhnen erwartenden Erklärungen / gehorsambst accommodiren / etc.</p> <p>Wie nun nach dem Einfall in Oesterreich der Kayser vermercket / daß das Fewer je länger je grösser würde / vnd seine Länder in nicht geringer Gefahr stünden / entschloß er sich die Beylegung aller entstandenen Mißhälligkeiten mit mehrerm Ernst vor die Hand zunehmen / vnnd ließ deßwegen gegen Außgang deß Christmonats noch ein Ermahnungs-Schreiben an die Böhmische Stände abgehen / dieses Inhalts;</p> <p><note place="left">Kaysers Matthiae Ermahnungs-Schreiben an die Böhmen zur gütlichen Tractation zuschicken.</note> Es were jhnen nicht vnwissend / wie Jhre M. jederzeit sich bemühet hette / den Friden so wol im Reich / als in seinen Erblanden zuerhalten. Vnd diese Jhre Sorgfältigkeit hette Gott gesegnet / daß von Zeit an Jhres Regiments biß daher alles glücklich vnd friedlich zugangen. Daß aber newlicher Zeit in dem Königreich Böheimb so grosse Vnruh entstanden / durch welche selbiges Landt vnnd die Innwohner zu grossem Schaden kommen / darüber hätte Jhre Mayestät grosses Mitleyden / hette auch solchem Vbel bey Zeiten vorkommen wollen / wie sie dann deßwegen durch sonderliche Patenta de dato den achtzehenden Junii vnd dann hernach durch andere Schreiben sie / Böhmische Stände / genugsamb vermahnet hetten: Aber ein Theyl auß jhnen hetten diese Vätterliche Vermahnung verworffen / vnnd vber die allbereit geworbene Anzahl Kriegs-Volck / noch einmal so viel werben / vnnd damit auff die Statt Budweiß rücken vnd sie beängstigen lassen / also daß Jhre Mayestät auch gezwungen worden / mit jhrem Volck anzuziehen / hette aber doch auff Jhr / der Stände Begehren / wie auch der Chur-vnnd Fürsten deß Römischen Reichs vnd Jhr. Mayest. Erbländer Vorbitt / die Churfürsten Pfaltz vnnd Sachsen / wie auch Chur Mayntz vnnd den Hertzog in Bayern durch Schreiben vnd Gesandten ersuchet / sich der Interposition in diesem Vnwesen zu vndernehmen / vnnd Jhrer Mayest. jhre Erklärung zuzuschicken. Daß nun bißhero gemelte Interposition nicht angefangen worden / hette an Jhrer May. nit gemangelt / sondern an den Interponenten selbst / deren etliche anfänglich / solche Interposition auff sich zunehmen / Bedenckens getragen / auch etliche vnder jhnen Persöhnlich zuerscheinen sich entschuldiget / sondern allein die Räthe abfertigen wollen / welches alles zu einem Auffschub gereichet.</p> <p>Derhalben hette Jhre M. mit den Interpositoren auffs new gehandelt / die Interposition ohne ferrnere Entschuldigung zuvbernehmen / wegen eines gewissen Orths vnnd Zeit sich selbsten zuvergleichen / vnd dieselbe ehist ins Werck zurichten / were demnach J. May. nichts liebers als daß sie ohne weitern Auffschub vor die Hand genommen würde.</p> <p>Vnd weil sie / Stände / die Fortstellung der Interposition / vnd Versicherung wider die Attentata deß Kayserischen Kriegs-Volcks begehret hetten / als hette Jhre Mayestät den Churfürsten zu Sachsen / daß derselbe sie / Stände / versichern solte / Jhr Kayserlich Wort gegeben / vnd jhre Gesandten zu jhm geschicket / auch die Conditionen / auff welche die Tractation angefangen werden sollen / mit zum theyl Hindansetzung der Kayserlichen Hochheit / jhm heimbgestellet. Nichts desto weniger hetten sie / Stände / vnder solcher Handtlung viel frembd Kriegs-Volck in das Landt geführet / die Statt Pilsen belägert / vnd endtlich / ob sie wol von solcher Belägerung abgemahnet worden / mit Sturm eingenommen: In das Ertzhertzogthumb Oesterreich eingefallen / die Statt Zwethl vnnd andere Orth eingenommen / Jhrer Mayest. Königreich vnnd Länder wider Sie auffzuwicklen sich vnderstanden / vnnd viel andere mehr vnziemliche Sachen vorgenommen.</p> <p>Doch der gantzen Welt zuerweisen / daß von Jhrer Mayest. kein Gütigkeit zu Erlangung deß Friedens gesparet worden: Vnd weil Jhre Mayest. nicht glauben köndten / daß solche Sachen mit jhrer aller Wissen vnnd Willen vorgangen / hette sie den Churfürsten von Sachsen den Stillstandt vnd suspensionem armorum auff ein gewisse Zeit / nach desselben belieben / bewilligt / (wie solches auch die Fürsten vnnd Stände in Schlesien vnd Mähren begehret /) vnnd deßwegen wie ingleichem zu Beförderung alles was zum Frieden dienlich den Herrn Adam von Wallstein zu jhm abgefertiget. Wolte auch im Werck erweisen / daß Jhrer Mayest. in dem / als wolte man die Stände jhrer Privilegien berauben / gantz vngütig geschehe.</p> <p>Derhalben würdẽ sie / Stände / da sie den Frieden begehrten / die Augen nunmehr eröffnen / Jh. M. Affection vnd die / so wohl von Jhro als von Jhren Vorfahren / jhnen geleystete Gutthaten erkennen / wie auch jhre Eydtspflicht vnd Schuldigkeit betrachten / die vnträgliche Contributionen / damit der arme Mann beleget / abschaffen / vnd zu allem was gemelter Churfürst jhnen vortragen würde / sich bequemen / damit also den Beschwernussen abgeholffen vnnd der Friede befördert würde.</p> <p>Da sie aber ferrner sich Jhrer Mayest. widersetzen vnnd also dervselben Landt vnnd Vnderthanen in mehrern Schaden bringen / vnd von weiterm Blutvergiessen nicht abstehen wolten / hoffete Jhre M. es würde Gott / als ein starcker Beschützer aller Obrigkeit vnd gerechter Richter Jhre May. nicht Hülffloß lassen / vnd müste Sie zu solchen Mitteln greiffen / die Sie bißhero zu </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [106/0147]
were / gutachtiglich eröffnen möchten. Welches Jhrer Kays. May. sie also gehorsamblich entdecken wollen / aller vnderthänigst bittende / weil es anders nicht / als auß der gehorsambsten Schuldigkeit / Lieb vnd Trew / damit Jhre Kay. Mayest. vnd dem Vatterlandt sie verpflichtet weren / hergeflossen / Jhre Kays. Mayest. mit Kayserlichem Willen vnnd Sanfftmuth solches auffnehmen wolten.
Wolten sich sonsten nach Möglichkeit vnd Gelegenheit der Catholischen Ständen / von jhnen erwartenden Erklärungen / gehorsambst accommodiren / etc.
Wie nun nach dem Einfall in Oesterreich der Kayser vermercket / daß das Fewer je länger je grösser würde / vnd seine Länder in nicht geringer Gefahr stünden / entschloß er sich die Beylegung aller entstandenen Mißhälligkeiten mit mehrerm Ernst vor die Hand zunehmen / vnnd ließ deßwegen gegen Außgang deß Christmonats noch ein Ermahnungs-Schreiben an die Böhmische Stände abgehen / dieses Inhalts;
Es were jhnen nicht vnwissend / wie Jhre M. jederzeit sich bemühet hette / den Friden so wol im Reich / als in seinen Erblanden zuerhalten. Vnd diese Jhre Sorgfältigkeit hette Gott gesegnet / daß von Zeit an Jhres Regiments biß daher alles glücklich vnd friedlich zugangen. Daß aber newlicher Zeit in dem Königreich Böheimb so grosse Vnruh entstanden / durch welche selbiges Landt vnnd die Innwohner zu grossem Schaden kommen / darüber hätte Jhre Mayestät grosses Mitleyden / hette auch solchem Vbel bey Zeiten vorkommen wollen / wie sie dann deßwegen durch sonderliche Patenta de dato den achtzehenden Junii vnd dann hernach durch andere Schreiben sie / Böhmische Stände / genugsamb vermahnet hetten: Aber ein Theyl auß jhnen hetten diese Vätterliche Vermahnung verworffen / vnnd vber die allbereit geworbene Anzahl Kriegs-Volck / noch einmal so viel werben / vnnd damit auff die Statt Budweiß rücken vnd sie beängstigen lassen / also daß Jhre Mayestät auch gezwungen worden / mit jhrem Volck anzuziehen / hette aber doch auff Jhr / der Stände Begehren / wie auch der Chur-vnnd Fürsten deß Römischen Reichs vnd Jhr. Mayest. Erbländer Vorbitt / die Churfürsten Pfaltz vnnd Sachsen / wie auch Chur Mayntz vnnd den Hertzog in Bayern durch Schreiben vnd Gesandten ersuchet / sich der Interposition in diesem Vnwesen zu vndernehmen / vnnd Jhrer Mayest. jhre Erklärung zuzuschicken. Daß nun bißhero gemelte Interposition nicht angefangen worden / hette an Jhrer May. nit gemangelt / sondern an den Interponenten selbst / deren etliche anfänglich / solche Interposition auff sich zunehmen / Bedenckens getragen / auch etliche vnder jhnen Persöhnlich zuerscheinen sich entschuldiget / sondern allein die Räthe abfertigen wollen / welches alles zu einem Auffschub gereichet.
Kaysers Matthiae Ermahnungs-Schreiben an die Böhmen zur gütlichen Tractation zuschicken. Derhalben hette Jhre M. mit den Interpositoren auffs new gehandelt / die Interposition ohne ferrnere Entschuldigung zuvbernehmen / wegen eines gewissen Orths vnnd Zeit sich selbsten zuvergleichen / vnd dieselbe ehist ins Werck zurichten / were demnach J. May. nichts liebers als daß sie ohne weitern Auffschub vor die Hand genommen würde.
Vnd weil sie / Stände / die Fortstellung der Interposition / vnd Versicherung wider die Attentata deß Kayserischen Kriegs-Volcks begehret hetten / als hette Jhre Mayestät den Churfürsten zu Sachsen / daß derselbe sie / Stände / versichern solte / Jhr Kayserlich Wort gegeben / vnd jhre Gesandten zu jhm geschicket / auch die Conditionen / auff welche die Tractation angefangen werden sollen / mit zum theyl Hindansetzung der Kayserlichen Hochheit / jhm heimbgestellet. Nichts desto weniger hetten sie / Stände / vnder solcher Handtlung viel frembd Kriegs-Volck in das Landt geführet / die Statt Pilsen belägert / vnd endtlich / ob sie wol von solcher Belägerung abgemahnet worden / mit Sturm eingenommen: In das Ertzhertzogthumb Oesterreich eingefallen / die Statt Zwethl vnnd andere Orth eingenommen / Jhrer Mayest. Königreich vnnd Länder wider Sie auffzuwicklen sich vnderstanden / vnnd viel andere mehr vnziemliche Sachen vorgenommen.
Doch der gantzen Welt zuerweisen / daß von Jhrer Mayest. kein Gütigkeit zu Erlangung deß Friedens gesparet worden: Vnd weil Jhre Mayest. nicht glauben köndten / daß solche Sachen mit jhrer aller Wissen vnnd Willen vorgangen / hette sie den Churfürsten von Sachsen den Stillstandt vnd suspensionem armorum auff ein gewisse Zeit / nach desselben belieben / bewilligt / (wie solches auch die Fürsten vnnd Stände in Schlesien vnd Mähren begehret /) vnnd deßwegen wie ingleichem zu Beförderung alles was zum Frieden dienlich den Herrn Adam von Wallstein zu jhm abgefertiget. Wolte auch im Werck erweisen / daß Jhrer Mayest. in dem / als wolte man die Stände jhrer Privilegien berauben / gantz vngütig geschehe.
Derhalben würdẽ sie / Stände / da sie den Frieden begehrten / die Augen nunmehr eröffnen / Jh. M. Affection vnd die / so wohl von Jhro als von Jhren Vorfahren / jhnen geleystete Gutthaten erkennen / wie auch jhre Eydtspflicht vnd Schuldigkeit betrachten / die vnträgliche Contributionen / damit der arme Mann beleget / abschaffen / vnd zu allem was gemelter Churfürst jhnen vortragen würde / sich bequemen / damit also den Beschwernussen abgeholffen vnnd der Friede befördert würde.
Da sie aber ferrner sich Jhrer Mayest. widersetzen vnnd also dervselben Landt vnnd Vnderthanen in mehrern Schaden bringen / vnd von weiterm Blutvergiessen nicht abstehen wolten / hoffete Jhre M. es würde Gott / als ein starcker Beschützer aller Obrigkeit vnd gerechter Richter Jhre May. nicht Hülffloß lassen / vnd müste Sie zu solchen Mitteln greiffen / die Sie bißhero zu
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