Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.lichen Frieden schliessen würden / dannoch einen genugsamen Exercitum auff den Beinen halten / vnd gegen den Holländern / wo nicht gar brechen / jedoch solche Demonstration erzeigen solle / welche sie dem Röm. Reich zu gut / vnnd der Cron Spanien zuträgliche Conditionen bringen möchte. 4. Deßgleichen was der Röm. Keys. May. auff diß Begehren allervnderthänigst zu antworten: Ob vnd was deroselben die Bunds Stände für Mittel an die Hand geben können / vnnd für Hülff zu leysten bedacht seyn / damit der Holländer Insolentien gestewret / jhren feindlichen Attentaten mit Gewalt begegnet / vnnd sie von deß Reichs Boden abgetrieben möchten werden. Als nun diese 4. Puncten in Berathschlagung genommen worden / hat man endlich in dem Nachdencken / vnd wiewol der wenigste theil deren Abgesandten darzu instruirt gewesen / befunden. Weil man in dem ersten Puncten keine Nachrichtung oder Information hette / in was terminis die obangedeute Friedenshandlung der Zeit beruhen thäten / vnd sich ohne zweiffel / immittelft vnd seithero Spanien diß Gutachten begegnet / der status rerum viel geändert haben würde / auch sonsten allerley Bedencken im Wege seyn wollen / also könne man nicht sehen / wie auff einen oder den andern weg der Königl. Mayest. in Spanien hierüber was gewisses zu rathen / vnd an die Hand zu geben sey / sondern es wird besser zu thun seyn / daß man deroselben von gemeinen Bunds wegen / weder von oder zu obberührtem Fried oder induciis rathe / auß Vrsachen / die Spanier selbsten eines vnd das ander / weilen jhnen jhre Gelegenheit / vnd deren Sachen Vmbstände am besten bewußt / werden richten können. Bey den andern obbemeldten Puncten hat man für nützlich vnd nothwendig befunden / daß so wol bey dem Engelländischen Fried / als bey dem Niderländischen Trefues deß Röm. Reichs Interesse Ruhe vnnd Sicherheit in acht genommen / vnd der König in Dennemarck / sampt dem Pfaltzgraffen Friderichen / von dessen wegen der König die Waffen wider Jhre Keys. May. vnnd dero assistirenden Churfürsten vnnd Stände ergriffen / mit eingeschlossen werden möchten. Daß aber solches bey der Cron Spanien durch den Catholischen Bund oder in dessen Namen angebracht vnnd gesucht werden solle / hat man darumb nicht für rathsamb oder thunlich befinden können / dieweil die Spanische stracks dargegen / wie auß Jhrer Keys. May. vnnd deß Graffen Kevenhüllers Schreiben erscheinet / dem Bund eine newe sonderbare Obligation vnd Bürde / jhnen wider die Holländer zu assistiren / vnd derentwegen gleichsamb perpetuum exercitum zu vnterhalten / zu muthen / vnd ausser dessen der Bunds Ständ Begehren kein statt geben würden / zum fall dann jhnen man hierinnen consentiren wollen / würden die löbliche Bunds-Ständ in nichten sublevirt / sondern jmmer in noch gefährlichere vnnd langwürige Krieg mit den Holländern eingeführt / so jhnen auß dem dritten vnd vierdten Puncten hernachfolgenden Bedencken keines wegs zu rahten oder zu thun seye. Dannenhero für viel besser angesehen worden / daß vermittelst der Keyserl. May. die Cron Spanien dahin disponiret werde / bey obgedeuten Tractaten deß H. Röm. Reichs Interesse solcher gestalt / wie es zu Widerbringung vnd Versicherung dessen jnnerlichen Ruhe vnd Fried nützlich vnd nothwendig ist / mit in acht zunehmen / daß Jhre Keys. May. auff den Fall / da man gewisse Nachrichtung haben köndte / daß die Friedenshandlung zwischen Spanien / Engelland vnnd Holland noch fort gehen solten / bey deß Bunds vorhabenden Schickung der Noth halben vnterthänigst zuerinnern vnnd zuersuchen weren / damit sie sonderlich zur Tractation deß Nidersächsischen Trefues jemandt anordnen / vnd darbey deß Röm. Reichs vnd dessen gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen Wolfahrt vnnd Sicherheit befördern helffen / vnd es zugleich auch deren löblichen Bunds Directoribus notificiren wolten / damit man sich entschliessen köndte: Ob jewandt von deß Bunds wegen deren Keyserlichen Commissariis beyzuordnen / nur allein zu diesem End / damit doch die Versicherung der nechst angedeuteter Bunds Ständ Ertzstiffter vnnd Lande bey solcher Handlung in acht genommen / vnd dieselbige deren dahero so grossen Schäden / vnd von beyden Kriegenden Theilen außgestandenen Vngelegenheiten fürbaß enthebet werden mögen. Bey dem dritt vnd vierdten Puncten / so in substantia auff eines hinauß treffen: Ob nemblich obgedachte Catholische mit jrer Verfassung / die Neutralität gegen den Holländern brechen / die von jhnen dem Reich entzogene Oerther recuperiren / vnd sie etwas mehrers compelliren / vnd von allen feindlichen attentatis abhalten wollen: Ist man auß denen vielfältigen bey vorigen Bunds Versamblungen reifflich erwogenen Bedencken / vnd nochmals der endlichen vnd einhelligen Meynung gewest / daß diese wenige Catholische Churfürsten vnd Stände / welche sich zu jhrem Bund bekennen / einem solchen schweren Krieg wider die Holländer sich nicht impliciren können vnd sollen / darzu auch das gantze Röm. Reich / ohnangesehen es die Cron Spanien vnd das hochlöbliche Hauß Oesterreich bey vnderschiedlichen Versamblungen offt vnd inständig gesucht / vnd es die vorige Keyser eben so gern gesehen hetten: Dannoch sich niemandt versehen oder bereden lassen wollen / sondern jederzeit die Neutralität gehalten / vnd vermöge der Reichs. Abschied darauff geschlossen: Inmassen dann auch denen Bundsverwandten gegen andern jhren Mit Ständen deß Reichs nicht verantwortlich were / daß sie für sich selbsten auß solchen gemeinen Reichsschlüssen schreiten / die Neutralität brechen / vnnd dardurch dem gantzen Röm. Reich grosse Gefahr vnd Vngelegenheiten zuziehen würden / vnd ist zwar nicht ohn / auch Weltkündig / lichen Frieden schliessen würden / dannoch einen genugsamen Exercitum auff den Beinen halten / vnd gegen den Holländern / wo nicht gar brechen / jedoch solche Demonstration erzeigen solle / welche sie dem Röm. Reich zu gut / vnnd der Cron Spanien zuträgliche Conditionen bringen möchte. 4. Deßgleichen was der Röm. Keys. May. auff diß Begehren allervnderthänigst zu antworten: Ob vnd was deroselben die Bunds Stände für Mittel an die Hand geben können / vnnd für Hülff zu leysten bedacht seyn / damit der Holländer Insolentien gestewret / jhren feindlichen Attentaten mit Gewalt begegnet / vnnd sie von deß Reichs Boden abgetrieben möchten werden. Als nun diese 4. Puncten in Berathschlagung genommen worden / hat man endlich in dem Nachdencken / vnd wiewol der wenigste theil deren Abgesandten darzu instruirt gewesen / befunden. Weil man in dem ersten Puncten keine Nachrichtung oder Information hette / in was terminis die obangedeute Friedenshandlung der Zeit beruhen thäten / vnd sich ohne zweiffel / immittelft vnd seithero Spanien diß Gutachten begegnet / der status rerum viel geändert haben würde / auch sonsten allerley Bedencken im Wege seyn wollen / also könne man nicht sehen / wie auff einen oder den andern weg der Königl. Mayest. in Spanien hierüber was gewisses zu rathen / vnd an die Hand zu geben sey / sondern es wird besser zu thun seyn / daß man deroselben von gemeinen Bunds wegen / weder von oder zu obberührtem Fried oder induciis rathe / auß Vrsachen / die Spanier selbsten eines vnd das ander / weilen jhnen jhre Gelegenheit / vnd deren Sachen Vmbstände am besten bewußt / werden richten können. Bey den andern obbemeldten Puncten hat man für nützlich vnd nothwendig befunden / daß so wol bey dem Engelländischen Fried / als bey dem Niderländischen Trefues deß Röm. Reichs Interesse Ruhe vnnd Sicherheit in acht genommen / vnd der König in Dennemarck / sampt dem Pfaltzgraffen Friderichen / von dessen wegen der König die Waffen wider Jhre Keys. May. vnnd dero assistirenden Churfürsten vnnd Stände ergriffen / mit eingeschlossen werden möchten. Daß aber solches bey der Cron Spanien durch den Catholischen Bund oder in dessen Namen angebracht vnnd gesucht werden solle / hat man darumb nicht für rathsamb oder thunlich befinden können / dieweil die Spanische stracks dargegen / wie auß Jhrer Keys. May. vnnd deß Graffen Kevenhüllers Schreiben erscheinet / dem Bund eine newe sonderbare Obligation vnd Bürde / jhnen wider die Holländer zu assistiren / vnd derentwegen gleichsamb perpetuum exercitum zu vnterhalten / zu muthen / vnd ausser dessen der Bunds Ständ Begehren kein statt geben würden / zum fall dann jhnen man hierinnen consentiren wollen / würden die löbliche Bunds-Ständ in nichten sublevirt / sondern jmmer in noch gefährlichere vnnd langwürige Krieg mit den Holländern eingeführt / so jhnen auß dem dritten vnd vierdten Puncten hernachfolgenden Bedencken keines wegs zu rahten oder zu thun seye. Dannenhero für viel besser angesehen worden / daß vermittelst der Keyserl. May. die Cron Spanien dahin disponiret werde / bey obgedeuten Tractaten deß H. Röm. Reichs Interesse solcher gestalt / wie es zu Widerbringung vnd Versicherung dessen jnnerlichen Ruhe vnd Fried nützlich vnd nothwendig ist / mit in acht zunehmen / daß Jhre Keys. May. auff den Fall / da man gewisse Nachrichtung haben köndte / daß die Friedenshandlung zwischen Spanien / Engelland vnnd Holland noch fort gehen solten / bey deß Bunds vorhabenden Schickung der Noth halben vnterthänigst zuerinnern vnnd zuersuchen weren / damit sie sonderlich zur Tractation deß Nidersächsischen Trefues jemandt anordnen / vnd darbey deß Röm. Reichs vnd dessen gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen Wolfahrt vnnd Sicherheit befördern helffen / vnd es zugleich auch deren löblichen Bunds Directoribus notificiren wolten / damit man sich entschliessen köndte: Ob jewandt von deß Bunds wegen deren Keyserlichen Commissariis beyzuordnen / nur allein zu diesem End / damit doch die Versicherung der nechst angedeuteter Bunds Ständ Ertzstiffter vnnd Lande bey solcher Handlung in acht genommen / vnd dieselbige deren dahero so grossen Schäden / vnd von beyden Kriegenden Theilen außgestandenen Vngelegenheiten fürbaß enthebet werden mögen. Bey dem dritt vnd vierdten Puncten / so in substantia auff eines hinauß treffen: Ob nemblich obgedachte Catholische mit jrer Verfassung / die Neutralität gegen den Holländern brechen / die von jhnen dem Reich entzogene Oerther recuperiren / vnd sie etwas mehrers compelliren / vnd von allen feindlichen attentatis abhaltẽ wollen: Ist man auß denen vielfältigen bey vorigen Bunds Versamblungen reifflich erwogenen Bedencken / vnd nochmals der endlichen vnd einhelligen Meynung gewest / daß diese wenige Catholische Churfürsten vnd Stände / welche sich zu jhrem Bund bekennen / einem solchen schweren Krieg wider die Holländer sich nicht impliciren können vnd sollen / darzu auch das gantze Röm. Reich / ohnangesehen es die Cron Spanien vnd das hochlöbliche Hauß Oesterreich bey vnderschiedlichen Versamblungen offt vnd inständig gesucht / vnd es die vorige Keyser eben so gern gesehen hetten: Dannoch sich niemandt versehen oder bereden lassen wollen / sondern jederzeit die Neutralität gehalten / vnd vermöge der Reichs. Abschied darauff geschlossen: Inmassen dann auch denen Bundsverwandten gegen andern jhren Mit Ständen deß Reichs nicht verantwortlich were / daß sie für sich selbsten auß solchen gemeinen Reichsschlüssen schreiten / die Neutralität brechen / vnnd dardurch dem gantzen Röm. Reich grosse Gefahr vnd Vngelegenheiten zuziehen würden / vnd ist zwar nicht ohn / auch Weltkündig / <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1466" n="1315"/> lichen Frieden schliessen würden / dannoch einen genugsamen Exercitum auff den Beinen halten / vnd gegen den Holländern / wo nicht gar brechen / jedoch solche Demonstration erzeigen solle / welche sie dem Röm. Reich zu gut / vnnd der Cron Spanien zuträgliche Conditionen bringen möchte.</p> <p>4. Deßgleichen was der Röm. Keys. May. auff diß Begehren allervnderthänigst zu antworten: Ob vnd was deroselben die Bunds Stände für Mittel an die Hand geben können / vnnd für Hülff zu leysten bedacht seyn / damit der Holländer Insolentien gestewret / jhren feindlichen Attentaten mit Gewalt begegnet / vnnd sie von deß Reichs Boden abgetrieben möchten werden.</p> <p>Als nun diese 4. Puncten in Berathschlagung genommen worden / hat man endlich in dem Nachdencken / vnd wiewol der wenigste theil deren Abgesandten darzu instruirt gewesen / befunden.</p> <p>Weil man in dem ersten Puncten keine Nachrichtung oder Information hette / in was terminis die obangedeute Friedenshandlung der Zeit beruhen thäten / vnd sich ohne zweiffel / immittelft vnd seithero Spanien diß Gutachten begegnet / der status rerum viel geändert haben würde / auch sonsten allerley Bedencken im Wege seyn wollen / also könne man nicht sehen / wie auff einen oder den andern weg der Königl. Mayest. in Spanien hierüber was gewisses zu rathen / vnd an die Hand zu geben sey / sondern es wird besser zu thun seyn / daß man deroselben von gemeinen Bunds wegen / weder von oder zu obberührtem Fried oder induciis rathe / auß Vrsachen / die Spanier selbsten eines vnd das ander / weilen jhnen jhre Gelegenheit / vnd deren Sachen Vmbstände am besten bewußt / werden richten können.</p> <p>Bey den andern obbemeldten Puncten hat man für nützlich vnd nothwendig befunden / daß so wol bey dem Engelländischen Fried / als bey dem Niderländischen Trefues deß Röm. Reichs Interesse Ruhe vnnd Sicherheit in acht genommen / vnd der König in Dennemarck / sampt dem Pfaltzgraffen Friderichen / von dessen wegen der König die Waffen wider Jhre Keys. May. vnnd dero assistirenden Churfürsten vnnd Stände ergriffen / mit eingeschlossen werden möchten.</p> <p>Daß aber solches bey der Cron Spanien durch den Catholischen Bund oder in dessen Namen angebracht vnnd gesucht werden solle / hat man darumb nicht für rathsamb oder thunlich befinden können / dieweil die Spanische stracks dargegen / wie auß Jhrer Keys. May. vnnd deß Graffen Kevenhüllers Schreiben erscheinet / dem Bund eine newe sonderbare Obligation vnd Bürde / jhnen wider die Holländer zu assistiren / vnd derentwegen gleichsamb perpetuum exercitum zu vnterhalten / zu muthen / vnd ausser dessen der Bunds Ständ Begehren kein statt geben würden / zum fall dann jhnen man hierinnen consentiren wollen / würden die löbliche Bunds-Ständ in nichten sublevirt / sondern jmmer in noch gefährlichere vnnd langwürige Krieg mit den Holländern eingeführt / so jhnen auß dem dritten vnd vierdten Puncten hernachfolgenden Bedencken keines wegs zu rahten oder zu thun seye.</p> <p>Dannenhero für viel besser angesehen worden / daß vermittelst der Keyserl. May. die Cron Spanien dahin disponiret werde / bey obgedeuten Tractaten deß H. Röm. Reichs Interesse solcher gestalt / wie es zu Widerbringung vnd Versicherung dessen jnnerlichen Ruhe vnd Fried nützlich vnd nothwendig ist / mit in acht zunehmen / daß Jhre Keys. May. auff den Fall / da man gewisse Nachrichtung haben köndte / daß die Friedenshandlung zwischen Spanien / Engelland vnnd Holland noch fort gehen solten / bey deß Bunds vorhabenden Schickung der Noth halben vnterthänigst zuerinnern vnnd zuersuchen weren / damit sie sonderlich zur Tractation deß Nidersächsischen Trefues jemandt anordnen / vnd darbey deß Röm. Reichs vnd dessen gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen Wolfahrt vnnd Sicherheit befördern helffen / vnd es zugleich auch deren löblichen Bunds Directoribus notificiren wolten / damit man sich entschliessen köndte: Ob jewandt von deß Bunds wegen deren Keyserlichen Commissariis beyzuordnen / nur allein zu diesem End / damit doch die Versicherung der nechst angedeuteter Bunds Ständ Ertzstiffter vnnd Lande bey solcher Handlung in acht genommen / vnd dieselbige deren dahero so grossen Schäden / vnd von beyden Kriegenden Theilen außgestandenen Vngelegenheiten fürbaß enthebet werden mögen.</p> <p>Bey dem dritt vnd vierdten Puncten / so in substantia auff eines hinauß treffen: Ob nemblich obgedachte Catholische mit jrer Verfassung / die Neutralität gegen den Holländern brechen / die von jhnen dem Reich entzogene Oerther recuperiren / vnd sie etwas mehrers compelliren / vnd von allen feindlichen attentatis abhaltẽ wollen: Ist man auß denen vielfältigen bey vorigen Bunds Versamblungen reifflich erwogenen Bedencken / vnd nochmals der endlichen vnd einhelligen Meynung gewest / daß diese wenige Catholische Churfürsten vnd Stände / welche sich zu jhrem Bund bekennen / einem solchen schweren Krieg wider die Holländer sich nicht impliciren können vnd sollen / darzu auch das gantze Röm. Reich / ohnangesehen es die Cron Spanien vnd das hochlöbliche Hauß Oesterreich bey vnderschiedlichen Versamblungen offt vnd inständig gesucht / vnd es die vorige Keyser eben so gern gesehen hetten: Dannoch sich niemandt versehen oder bereden lassen wollen / sondern jederzeit die Neutralität gehalten / vnd vermöge der Reichs. Abschied darauff geschlossen: Inmassen dann auch denen Bundsverwandten gegen andern jhren Mit Ständen deß Reichs nicht verantwortlich were / daß sie für sich selbsten auß solchen gemeinen Reichsschlüssen schreiten / die Neutralität brechen / vnnd dardurch dem gantzen Röm. Reich grosse Gefahr vnd Vngelegenheiten zuziehen würden / vnd ist zwar nicht ohn / auch Weltkündig / </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1315/1466]
lichen Frieden schliessen würden / dannoch einen genugsamen Exercitum auff den Beinen halten / vnd gegen den Holländern / wo nicht gar brechen / jedoch solche Demonstration erzeigen solle / welche sie dem Röm. Reich zu gut / vnnd der Cron Spanien zuträgliche Conditionen bringen möchte.
4. Deßgleichen was der Röm. Keys. May. auff diß Begehren allervnderthänigst zu antworten: Ob vnd was deroselben die Bunds Stände für Mittel an die Hand geben können / vnnd für Hülff zu leysten bedacht seyn / damit der Holländer Insolentien gestewret / jhren feindlichen Attentaten mit Gewalt begegnet / vnnd sie von deß Reichs Boden abgetrieben möchten werden.
Als nun diese 4. Puncten in Berathschlagung genommen worden / hat man endlich in dem Nachdencken / vnd wiewol der wenigste theil deren Abgesandten darzu instruirt gewesen / befunden.
Weil man in dem ersten Puncten keine Nachrichtung oder Information hette / in was terminis die obangedeute Friedenshandlung der Zeit beruhen thäten / vnd sich ohne zweiffel / immittelft vnd seithero Spanien diß Gutachten begegnet / der status rerum viel geändert haben würde / auch sonsten allerley Bedencken im Wege seyn wollen / also könne man nicht sehen / wie auff einen oder den andern weg der Königl. Mayest. in Spanien hierüber was gewisses zu rathen / vnd an die Hand zu geben sey / sondern es wird besser zu thun seyn / daß man deroselben von gemeinen Bunds wegen / weder von oder zu obberührtem Fried oder induciis rathe / auß Vrsachen / die Spanier selbsten eines vnd das ander / weilen jhnen jhre Gelegenheit / vnd deren Sachen Vmbstände am besten bewußt / werden richten können.
Bey den andern obbemeldten Puncten hat man für nützlich vnd nothwendig befunden / daß so wol bey dem Engelländischen Fried / als bey dem Niderländischen Trefues deß Röm. Reichs Interesse Ruhe vnnd Sicherheit in acht genommen / vnd der König in Dennemarck / sampt dem Pfaltzgraffen Friderichen / von dessen wegen der König die Waffen wider Jhre Keys. May. vnnd dero assistirenden Churfürsten vnnd Stände ergriffen / mit eingeschlossen werden möchten.
Daß aber solches bey der Cron Spanien durch den Catholischen Bund oder in dessen Namen angebracht vnnd gesucht werden solle / hat man darumb nicht für rathsamb oder thunlich befinden können / dieweil die Spanische stracks dargegen / wie auß Jhrer Keys. May. vnnd deß Graffen Kevenhüllers Schreiben erscheinet / dem Bund eine newe sonderbare Obligation vnd Bürde / jhnen wider die Holländer zu assistiren / vnd derentwegen gleichsamb perpetuum exercitum zu vnterhalten / zu muthen / vnd ausser dessen der Bunds Ständ Begehren kein statt geben würden / zum fall dann jhnen man hierinnen consentiren wollen / würden die löbliche Bunds-Ständ in nichten sublevirt / sondern jmmer in noch gefährlichere vnnd langwürige Krieg mit den Holländern eingeführt / so jhnen auß dem dritten vnd vierdten Puncten hernachfolgenden Bedencken keines wegs zu rahten oder zu thun seye.
Dannenhero für viel besser angesehen worden / daß vermittelst der Keyserl. May. die Cron Spanien dahin disponiret werde / bey obgedeuten Tractaten deß H. Röm. Reichs Interesse solcher gestalt / wie es zu Widerbringung vnd Versicherung dessen jnnerlichen Ruhe vnd Fried nützlich vnd nothwendig ist / mit in acht zunehmen / daß Jhre Keys. May. auff den Fall / da man gewisse Nachrichtung haben köndte / daß die Friedenshandlung zwischen Spanien / Engelland vnnd Holland noch fort gehen solten / bey deß Bunds vorhabenden Schickung der Noth halben vnterthänigst zuerinnern vnnd zuersuchen weren / damit sie sonderlich zur Tractation deß Nidersächsischen Trefues jemandt anordnen / vnd darbey deß Röm. Reichs vnd dessen gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen Wolfahrt vnnd Sicherheit befördern helffen / vnd es zugleich auch deren löblichen Bunds Directoribus notificiren wolten / damit man sich entschliessen köndte: Ob jewandt von deß Bunds wegen deren Keyserlichen Commissariis beyzuordnen / nur allein zu diesem End / damit doch die Versicherung der nechst angedeuteter Bunds Ständ Ertzstiffter vnnd Lande bey solcher Handlung in acht genommen / vnd dieselbige deren dahero so grossen Schäden / vnd von beyden Kriegenden Theilen außgestandenen Vngelegenheiten fürbaß enthebet werden mögen.
Bey dem dritt vnd vierdten Puncten / so in substantia auff eines hinauß treffen: Ob nemblich obgedachte Catholische mit jrer Verfassung / die Neutralität gegen den Holländern brechen / die von jhnen dem Reich entzogene Oerther recuperiren / vnd sie etwas mehrers compelliren / vnd von allen feindlichen attentatis abhaltẽ wollen: Ist man auß denen vielfältigen bey vorigen Bunds Versamblungen reifflich erwogenen Bedencken / vnd nochmals der endlichen vnd einhelligen Meynung gewest / daß diese wenige Catholische Churfürsten vnd Stände / welche sich zu jhrem Bund bekennen / einem solchen schweren Krieg wider die Holländer sich nicht impliciren können vnd sollen / darzu auch das gantze Röm. Reich / ohnangesehen es die Cron Spanien vnd das hochlöbliche Hauß Oesterreich bey vnderschiedlichen Versamblungen offt vnd inständig gesucht / vnd es die vorige Keyser eben so gern gesehen hetten: Dannoch sich niemandt versehen oder bereden lassen wollen / sondern jederzeit die Neutralität gehalten / vnd vermöge der Reichs. Abschied darauff geschlossen: Inmassen dann auch denen Bundsverwandten gegen andern jhren Mit Ständen deß Reichs nicht verantwortlich were / daß sie für sich selbsten auß solchen gemeinen Reichsschlüssen schreiten / die Neutralität brechen / vnnd dardurch dem gantzen Röm. Reich grosse Gefahr vnd Vngelegenheiten zuziehen würden / vnd ist zwar nicht ohn / auch Weltkündig /
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