Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

solte / als dahin / so man sehen können / wie sich obangemeldter massen die Abordnung an den Keyserlichen Hof angelassen / vnnd die fürhabene Friedenshandlung sich werden erzeigt haben. Vber dieses ist in Consideration gezogen worden / nach dem die Keys. M. den Herrn Bunds Obristen hiebevorn auffgetragen hetten / das auß der Freyen Reichs Ritterschafft in Francken vnnd Schwaben einquartirtes Volck entweder abzuführen / oder abzudancken / was darüber zu thun seyn möchte: Vnd so ferrn wider bessere Zuversicht vnd Heffnung die Keyserliche Officirer sich vnterstehen solten / das Bunds Volck mit Gewalt auß seinen Quartiern zu treiben / was auff solchen fall in acht zunehmen / oder die Quartier zu manutenirn / rathsamb seyn möchte.

Hierüber ist geschlossen worden: Dieweil einmal nicht für thunlich kan erachtet werden / die in beyden erst angeregten Craysen logierende Cavallerie abzudancken / oder aber entgegen keine Mittel zu entsinne: (Ob man schon Jh. Keys. M. gern mit Abführung dieses Volcks gehorsambst willfahren wolte) dieselbe anderstwo zu accommodiren / weiln nicht allein im Nidersächsischen vnnd Rheinischen Crayse alles entweders außgesogen vnd verödet / oder der vbrige Theil zuvorhin mit Keyserlichem Volck vberlegt / sondern auch alle andere dem Bundt zugethane Ständ voraller-höchstgedachter Keys. M. contribuiren sollen / dahero nichts mehr in resto, als daß die Bunds-Stände jhr Volck selbsten in jhr Land auffnehmen / vnd vber die zuvorn zu Vnterhaltung jhrer vbrigen in denen Vnirten Landen liegenden Soldatesca tragenden Contribution / von dem jhrigen sustentiren thun.

Diesem allem nach vnd damit J. Key. M. die verbleibende Abdanckung nit empfinden / oder derentwegen vngleiche Gedancken schöpffen / sondern vielmehr die Vrsachen / warumb nemblich die Abdanckung vnd Außführung nit fürgenommen worden / wissen möge. Als ist für gut angesehen worden / daß allerhöchstermeldter Key. M. etc. durch obangedente Legation / warumb man deroselben nicht an die Hand möchte gehen / allergehorsambst demonstrirt / auch dieses J. Key. M. allergehorsambst zu betrachten / zu Gemüth gegeben würde / was deroselben / Jhro hochlöblichem Ertzhertzogischen Hauß / vnd dem gantzen Rö. Reich durch der vereinten Stände Armada für ansehliche kostbare officia praestiret / vnd jhro verhoffentlich dieser Dienst erworben solte seyn worden / daß der Bunds Stände Land vnd Leut vor andern in Consideration gehalten / vnd nit der Augenscheinlichen Ruin / so durch Einquartirung jhrer Cavallerie erfolgen würde / exponiret solte werden / zugeschweigen / was man von Jh. Keys. M. eygenen Kriegsvolck in Durchzug vnd Einquartirung erlitten / vnd dahero vmb so viel mehr alle media verlohren / derentwegen den einigen Weg zusuchen hetten / der bereits inhabenden Quartier sich zu gebrauchen: Neben diesem aber können allerhöchstangeregten Key. M. zu allervnterthänigsten Ehren diß offert gethan werden / daß man zuvor die Quartier zu räumen / erbietig seye / so ferrn man allhier andere Gelegenheit wisse / das Volck vnterzubringe / so seye aber dieses alles in Consideration zu ziehen: Ob schon die Bunds Armada nit immediate in der offt allerhöchsten memorirten Key. M. Bestallung sey / so seye doch dieselbige nit weniger zu jhrer vnd jhres hochlöblichen Ertzhauses / vnd dem gantzen Reich zu Nutz vnd Gutem auff die Beine gebracht / vnnd so lange Jahr erhalten worden / vnd derowegen auch billich / daß sie mit Quartiren versehen werde.

Wie dann auch Jhr. Key. M. dardurch allervnderthänigst zu bescheinen / dann man / so viel sich möglichen thun lassen / deroselben allervnderthänigst zu pariren bereit gewest sey / an die Hand zu geben / daß von der in obgenandten Craysen gelegenen Ligistischen Cavalleria fast der halbe theil reformiret sey worden / darmit aber bey so gestalten Dingen derer Quartier halber ein eygentliches getroffen / vnd die hierobige Crayß Stände nicht zugleich mit der Key. May. vnd deß Bunds Volck beladen gelassen werden / als sollen die Keys. May. durch offt angeregte Legation allervnderthänigst ersucht werden / bey dero hohen Kriegs-Officirern die allergnädigste Verfügung zu thun / damit dieselbe mit denen Herrn Bunds-Obristen / oder deren Herrn General Leutenant dem Herrn Graffen von Tilly / derer Quartier halber / sich einer gewissen Abtheilung vnd Ordnung / wie es zwischen beyden Armaden zu halten / vergleichen thun / sonsten aber / daß obbeschehene erachten belagend / zum fall die Keyserische das Bunds Volck mit Gewalt vnd ohne fürlegende Keyserliche Original Befelch auß denen Quartiren zu treiben / sich vnternehmen wolten: Ist berathen vnd für gut angesehen worden / daß man sich so gut man könne vnnd moge / mit dero Bunds Stände Außschuß Volck opponiren / vnd wo es die Notturffterfordert / mit Gewalt manuteniren solte. Inmassen deß H. Bunds Obristen Churf. D. hier die Gebühr werden zu verfügen wissen / so ferrn aber die Keyserl. Officirer vber jhr Fürnehmen / gemessenen Befelch vnd Ordinantien in Original auffweisen würden / das Bunds-Volck auß denen Quartieren zu treiben (so man doch nit hoffen / versehen oder besorgen wolle) auf einen solchen Fall sich deß Bunds Volck nit widersetzen / sondern vielmehr weichen / vnd die Quartier räumen: Jedoch aber vnd weiln deß H. Bunds-Obristen Churf. D. vermuthlich vor solcher Ordinantien / ehe dann es zur Thathandlung kompt / eine Nachrichtung erlangen werden / so werden dieselbige dz jenige / wz zu Verhütung eines solchen offenbaren Befelchs zwischen beyden Armaden dienstlich vnd von nöthen seyn würde / mit Zuziehung J. Churf. D. zu Mayntz / vnd anderer fürnehmen Bunds Stände / da es die Zeit leyden mag / zu communiciren / vnd dero räthliche meynung zuvernehmen wissen. Ferners vnd demnach vnbillich seyn wil / daß der löbliche Cath. Bund seines so lang getragenen Lasts nit allein widerumb entbunden / sondern desselben ergäntzet / vnd dessen Stände darnach jmmerdar dem gemeinen Wesen zum besten auff-

solte / als dahin / so man sehen können / wie sich obangemeldter massen die Abordnung an den Keyserlichen Hof angelassen / vnnd die fürhabene Friedenshandlung sich werden erzeigt haben. Vber dieses ist in Consideration gezogen worden / nach dem die Keys. M. den Herrn Bunds Obristen hiebevorn auffgetragen hetten / das auß der Freyen Reichs Ritterschafft in Francken vnnd Schwaben einquartirtes Volck entweder abzuführen / oder abzudancken / was darüber zu thun seyn möchte: Vnd so ferrn wider bessere Zuversicht vnd Heffnung die Keyserliche Officirer sich vnterstehen solten / das Bunds Volck mit Gewalt auß seinen Quartiern zu treiben / was auff solchen fall in acht zunehmen / oder die Quartier zu manutenirn / rathsamb seyn möchte.

Hierüber ist geschlossen worden: Dieweil einmal nicht für thunlich kan erachtet werden / die in beyden erst angeregten Craysen logierende Cavallerie abzudancken / oder aber entgegen keine Mittel zu entsinne: (Ob man schon Jh. Keys. M. gern mit Abführung dieses Volcks gehorsambst willfahren wolte) dieselbe anderstwo zu accommodiren / weiln nicht allein im Nidersächsischen vnnd Rheinischen Crayse alles entweders außgesogen vnd verödet / oder der vbrige Theil zuvorhin mit Keyserlichem Volck vberlegt / sondern auch alle andere dem Bundt zugethane Ständ voraller-höchstgedachter Keys. M. contribuiren sollen / dahero nichts mehr in resto, als daß die Bunds-Stände jhr Volck selbsten in jhr Land auffnehmen / vnd vber die zuvorn zu Vnterhaltung jhrer vbrigen in denen Vnirten Landen liegenden Soldatesca tragenden Contribution / von dem jhrigen sustentiren thun.

Diesem allem nach vnd damit J. Key. M. die verbleibende Abdanckung nit empfinden / oder derentwegen vngleiche Gedancken schöpffen / sondern vielmehr die Vrsachen / warumb nemblich die Abdanckung vnd Außführung nit fürgenommen worden / wissen möge. Als ist für gut angesehen worden / daß allerhöchstermeldter Key. M. etc. durch obangedente Legation / warumb man deroselben nicht an die Hand möchte gehen / allergehorsambst demonstrirt / auch dieses J. Key. M. allergehorsambst zu betrachten / zu Gemüth gegebẽ würde / was deroselben / Jhro hochlöblichem Ertzhertzogischen Hauß / vnd dem gantzen Rö. Reich durch der vereinten Stände Armada für ansehliche kostbare officia praestiret / vnd jhro verhoffentlich dieser Dienst erworben solte seyn worden / daß der Bunds Stände Land vnd Leut vor andern in Consideration gehalten / vnd nit der Augenscheinlichen Ruin / so durch Einquartirung jhrer Cavallerie erfolgen würde / exponiret solte werden / zugeschweigen / was man von Jh. Keys. M. eygenen Kriegsvolck in Durchzug vnd Einquartirung erlitten / vnd dahero vmb so viel mehr alle media verlohren / derentwegen den einigen Weg zusuchen hetten / der bereits inhabenden Quartier sich zu gebrauchen: Neben diesem aber können allerhöchstangeregten Key. M. zu allervnterthänigsten Ehren diß offert gethan werdẽ / daß man zuvor die Quartier zu räumen / erbietig seye / so ferrn man allhier andere Gelegenheit wisse / das Volck vnterzubringe / so seye aber dieses alles in Consideration zu ziehen: Ob schon die Bunds Armada nit immediatè in der offt allerhöchsten memorirten Key. M. Bestallung sey / so seye doch dieselbige nit weniger zu jhrer vnd jhres hochlöblichẽ Ertzhauses / vnd dem gantzen Reich zu Nutz vnd Gutem auff die Beine gebracht / vnnd so lange Jahr erhalten worden / vnd derowegen auch billich / daß sie mit Quartiren versehen werde.

Wie dann auch Jhr. Key. M. dardurch allervnderthänigst zu bescheinen / dann man / so viel sich möglichen thun lassen / deroselben allervnderthänigst zu pariren bereit gewest sey / an die Hand zu geben / daß von der in obgenandten Craysen gelegenen Ligistischen Cavalleria fast der halbe theil reformiret sey worden / darmit aber bey so gestalten Dingen derer Quartier halber ein eygentliches getroffen / vnd die hierobige Crayß Stände nicht zugleich mit der Key. May. vnd deß Bunds Volck beladen gelassen werdẽ / als sollen die Keys. May. durch offt angeregte Legation allervnderthänigst ersucht werden / bey dero hohen Kriegs-Officirern die allergnädigste Verfügung zu thun / damit dieselbe mit denen Herrn Bunds-Obristen / oder deren Herrn General Leutenant dem Herrn Graffen von Tilly / derer Quartier halber / sich einer gewissen Abtheilung vnd Ordnung / wie es zwischen beyden Armaden zu halten / vergleichen thun / sonsten aber / daß obbeschehene erachten belagend / zum fall die Keyserische das Bunds Volck mit Gewalt vnd ohne fürlegende Keyserliche Original Befelch auß denen Quartiren zu treiben / sich vnternehmen wolten: Ist berathen vnd für gut angesehen worden / daß man sich so gut man könne vnnd moge / mit dero Bunds Stände Außschuß Volck opponiren / vñ wo es die Notturffterfordert / mit Gewalt manuteniren solte. Inmassen deß H. Bunds Obristen Churf. D. hier die Gebühr werden zu verfügen wissen / so ferrn aber die Keyserl. Officirer vber jhr Fürnehmen / gemessenen Befelch vnd Ordinantien in Original auffweisen würden / das Bunds-Volck auß denen Quartieren zu treiben (so man doch nit hoffen / versehen oder besorgen wolle) auf einen solchen Fall sich deß Bunds Volck nit widersetzen / sondern vielmehr weichen / vñ die Quartier räumẽ: Jedoch aber vñ weiln deß H. Bunds-Obristen Churf. D. vermuthlich vor solcher Ordinantien / ehe dañ es zur Thathandlung kompt / eine Nachrichtung erlangen werden / so werden dieselbige dz jenige / wz zu Verhütung eines solchẽ offenbaren Befelchs zwischẽ beyden Armadẽ dienstlich vñ von nöthen seyn würde / mit Zuziehung J. Churf. D. zu Mayntz / vnd anderer fürnehmen Bunds Stände / da es die Zeit leydẽ mag / zu communiciren / vñ dero räthliche meynung zuvernehmen wissen. Ferners vnd demnach vnbillich seyn wil / daß der löbliche Cath. Bund seines so lang getragenen Lasts nit allein widerumb entbundẽ / sondern desselbẽ ergäntzet / vñ dessen Stände darnach jmmerdar dem gemeinen Wesen zum besten auff-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f1464" n="1313"/>
solte / als dahin / so man                      sehen können / wie sich obangemeldter massen die Abordnung an den Keyserlichen                      Hof angelassen / vnnd die fürhabene Friedenshandlung sich werden erzeigt haben.                      Vber dieses ist in Consideration gezogen worden / nach dem die Keys. M. den                      Herrn Bunds Obristen hiebevorn auffgetragen hetten / das auß der Freyen Reichs                      Ritterschafft in Francken vnnd Schwaben einquartirtes Volck entweder abzuführen                      / oder abzudancken / was darüber zu thun seyn möchte: Vnd so ferrn wider bessere                      Zuversicht vnd Heffnung die Keyserliche Officirer sich vnterstehen solten / das                      Bunds Volck mit Gewalt auß seinen Quartiern zu treiben / was auff solchen fall                      in acht zunehmen / oder die Quartier zu manutenirn / rathsamb seyn möchte.</p>
          <p>Hierüber ist geschlossen worden: Dieweil einmal nicht für thunlich kan erachtet                      werden / die in beyden erst angeregten Craysen logierende Cavallerie abzudancken                      / oder aber entgegen keine Mittel zu entsinne: (Ob man schon Jh. Keys. M. gern                      mit Abführung dieses Volcks gehorsambst willfahren wolte) dieselbe anderstwo zu                      accommodiren / weiln nicht allein im Nidersächsischen vnnd Rheinischen Crayse                      alles entweders außgesogen vnd verödet / oder der vbrige Theil zuvorhin mit                      Keyserlichem Volck vberlegt / sondern auch alle andere dem Bundt zugethane Ständ                      voraller-höchstgedachter Keys. M. contribuiren sollen / dahero nichts mehr in                      resto, als daß die Bunds-Stände jhr Volck selbsten in jhr Land auffnehmen / vnd                      vber die zuvorn zu Vnterhaltung jhrer vbrigen in denen Vnirten Landen liegenden                      Soldatesca tragenden Contribution / von dem jhrigen sustentiren thun.</p>
          <p>Diesem allem nach vnd damit J. Key. M. die verbleibende Abdanckung nit empfinden                      / oder derentwegen vngleiche Gedancken schöpffen / sondern vielmehr die Vrsachen                      / warumb nemblich die Abdanckung vnd Außführung nit fürgenommen worden / wissen                      möge. Als ist für gut angesehen worden / daß allerhöchstermeldter Key. M. etc.                      durch obangedente Legation / warumb man deroselben nicht an die Hand möchte                      gehen / allergehorsambst demonstrirt / auch dieses J. Key. M. allergehorsambst                      zu betrachten / zu Gemüth gegebe&#x0303; würde / was deroselben / Jhro                      hochlöblichem Ertzhertzogischen Hauß / vnd dem gantzen Rö. Reich durch der                      vereinten Stände Armada für ansehliche kostbare officia praestiret / vnd jhro                      verhoffentlich dieser Dienst erworben solte seyn worden / daß der Bunds Stände                      Land vnd Leut vor andern in Consideration gehalten / vnd nit der                      Augenscheinlichen Ruin / so durch Einquartirung jhrer Cavallerie erfolgen würde                      / exponiret solte werden / zugeschweigen / was man von Jh. Keys. M. eygenen                      Kriegsvolck in Durchzug vnd Einquartirung erlitten / vnd dahero vmb so viel mehr                      alle media verlohren / derentwegen den einigen Weg zusuchen hetten / der bereits                      inhabenden Quartier sich zu gebrauchen: Neben diesem aber können                      allerhöchstangeregten Key. M. zu allervnterthänigsten Ehren diß offert gethan                      werde&#x0303; / daß man zuvor die Quartier zu räumen / erbietig seye / so ferrn man                      allhier andere Gelegenheit wisse / das Volck vnterzubringe / so seye aber dieses                      alles in Consideration zu ziehen: Ob schon die Bunds Armada nit immediatè in der                      offt allerhöchsten memorirten Key. M. Bestallung sey / so seye doch dieselbige                      nit weniger zu jhrer vnd jhres hochlöbliche&#x0303; Ertzhauses / vnd dem                      gantzen Reich zu Nutz vnd Gutem auff die Beine gebracht / vnnd so lange Jahr                      erhalten worden / vnd derowegen auch billich / daß sie mit Quartiren versehen                      werde.</p>
          <p>Wie dann auch Jhr. Key. M. dardurch allervnderthänigst zu bescheinen / dann man /                      so viel sich möglichen thun lassen / deroselben allervnderthänigst zu pariren                      bereit gewest sey / an die Hand zu geben / daß von der in obgenandten Craysen                      gelegenen Ligistischen Cavalleria fast der halbe theil reformiret sey worden /                      darmit aber bey so gestalten Dingen derer Quartier halber ein eygentliches                      getroffen / vnd die hierobige Crayß Stände nicht zugleich mit der Key. May. vnd                      deß Bunds Volck beladen gelassen werde&#x0303; / als sollen die Keys.                      May. durch offt angeregte Legation allervnderthänigst ersucht werden / bey dero                      hohen Kriegs-Officirern die allergnädigste Verfügung zu thun / damit dieselbe                      mit denen Herrn Bunds-Obristen / oder deren Herrn General Leutenant dem Herrn                      Graffen von Tilly / derer Quartier halber / sich einer gewissen Abtheilung vnd                      Ordnung / wie es zwischen beyden Armaden zu halten / vergleichen thun / sonsten                      aber / daß obbeschehene erachten belagend / zum fall die Keyserische das Bunds                      Volck mit Gewalt vnd ohne fürlegende Keyserliche Original Befelch auß denen                      Quartiren zu treiben / sich vnternehmen wolten: Ist berathen vnd für gut                      angesehen worden / daß man sich so gut man könne vnnd moge / mit dero Bunds                      Stände Außschuß Volck opponiren / vn&#x0303; wo es die Notturffterfordert                      / mit Gewalt manuteniren solte. Inmassen deß H. Bunds Obristen Churf. D. hier                      die Gebühr werden zu verfügen wissen / so ferrn aber die Keyserl. Officirer vber                      jhr Fürnehmen / gemessenen Befelch vnd Ordinantien in Original auffweisen würden                      / das Bunds-Volck auß denen Quartieren zu treiben (so man doch nit hoffen /                      versehen oder besorgen wolle) auf einen solchen Fall sich deß Bunds Volck nit                      widersetzen / sondern vielmehr weichen / vn&#x0303; die Quartier räume&#x0303;: Jedoch aber vn&#x0303; weiln deß H. Bunds-Obristen                      Churf. D. vermuthlich vor solcher Ordinantien / ehe dan&#x0303; es zur                      Thathandlung kompt / eine Nachrichtung erlangen werden / so werden dieselbige dz                      jenige / wz zu Verhütung eines solche&#x0303; offenbaren Befelchs zwische&#x0303;                      beyden Armade&#x0303; dienstlich vn&#x0303; von nöthen seyn würde / mit Zuziehung                      J. Churf. D. zu Mayntz / vnd anderer fürnehmen Bunds Stände / da es die Zeit                          leyde&#x0303; mag / zu communiciren / vn&#x0303; dero                      räthliche meynung zuvernehmen wissen. Ferners vnd demnach vnbillich seyn wil /                      daß der löbliche Cath. Bund seines so lang getragenen Lasts nit allein widerumb                      entbunde&#x0303; / sondern desselbe&#x0303; ergäntzet / vn&#x0303; dessen                      Stände darnach jmmerdar dem gemeinen Wesen zum besten auff-
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1313/1464] solte / als dahin / so man sehen können / wie sich obangemeldter massen die Abordnung an den Keyserlichen Hof angelassen / vnnd die fürhabene Friedenshandlung sich werden erzeigt haben. Vber dieses ist in Consideration gezogen worden / nach dem die Keys. M. den Herrn Bunds Obristen hiebevorn auffgetragen hetten / das auß der Freyen Reichs Ritterschafft in Francken vnnd Schwaben einquartirtes Volck entweder abzuführen / oder abzudancken / was darüber zu thun seyn möchte: Vnd so ferrn wider bessere Zuversicht vnd Heffnung die Keyserliche Officirer sich vnterstehen solten / das Bunds Volck mit Gewalt auß seinen Quartiern zu treiben / was auff solchen fall in acht zunehmen / oder die Quartier zu manutenirn / rathsamb seyn möchte. Hierüber ist geschlossen worden: Dieweil einmal nicht für thunlich kan erachtet werden / die in beyden erst angeregten Craysen logierende Cavallerie abzudancken / oder aber entgegen keine Mittel zu entsinne: (Ob man schon Jh. Keys. M. gern mit Abführung dieses Volcks gehorsambst willfahren wolte) dieselbe anderstwo zu accommodiren / weiln nicht allein im Nidersächsischen vnnd Rheinischen Crayse alles entweders außgesogen vnd verödet / oder der vbrige Theil zuvorhin mit Keyserlichem Volck vberlegt / sondern auch alle andere dem Bundt zugethane Ständ voraller-höchstgedachter Keys. M. contribuiren sollen / dahero nichts mehr in resto, als daß die Bunds-Stände jhr Volck selbsten in jhr Land auffnehmen / vnd vber die zuvorn zu Vnterhaltung jhrer vbrigen in denen Vnirten Landen liegenden Soldatesca tragenden Contribution / von dem jhrigen sustentiren thun. Diesem allem nach vnd damit J. Key. M. die verbleibende Abdanckung nit empfinden / oder derentwegen vngleiche Gedancken schöpffen / sondern vielmehr die Vrsachen / warumb nemblich die Abdanckung vnd Außführung nit fürgenommen worden / wissen möge. Als ist für gut angesehen worden / daß allerhöchstermeldter Key. M. etc. durch obangedente Legation / warumb man deroselben nicht an die Hand möchte gehen / allergehorsambst demonstrirt / auch dieses J. Key. M. allergehorsambst zu betrachten / zu Gemüth gegebẽ würde / was deroselben / Jhro hochlöblichem Ertzhertzogischen Hauß / vnd dem gantzen Rö. Reich durch der vereinten Stände Armada für ansehliche kostbare officia praestiret / vnd jhro verhoffentlich dieser Dienst erworben solte seyn worden / daß der Bunds Stände Land vnd Leut vor andern in Consideration gehalten / vnd nit der Augenscheinlichen Ruin / so durch Einquartirung jhrer Cavallerie erfolgen würde / exponiret solte werden / zugeschweigen / was man von Jh. Keys. M. eygenen Kriegsvolck in Durchzug vnd Einquartirung erlitten / vnd dahero vmb so viel mehr alle media verlohren / derentwegen den einigen Weg zusuchen hetten / der bereits inhabenden Quartier sich zu gebrauchen: Neben diesem aber können allerhöchstangeregten Key. M. zu allervnterthänigsten Ehren diß offert gethan werdẽ / daß man zuvor die Quartier zu räumen / erbietig seye / so ferrn man allhier andere Gelegenheit wisse / das Volck vnterzubringe / so seye aber dieses alles in Consideration zu ziehen: Ob schon die Bunds Armada nit immediatè in der offt allerhöchsten memorirten Key. M. Bestallung sey / so seye doch dieselbige nit weniger zu jhrer vnd jhres hochlöblichẽ Ertzhauses / vnd dem gantzen Reich zu Nutz vnd Gutem auff die Beine gebracht / vnnd so lange Jahr erhalten worden / vnd derowegen auch billich / daß sie mit Quartiren versehen werde. Wie dann auch Jhr. Key. M. dardurch allervnderthänigst zu bescheinen / dann man / so viel sich möglichen thun lassen / deroselben allervnderthänigst zu pariren bereit gewest sey / an die Hand zu geben / daß von der in obgenandten Craysen gelegenen Ligistischen Cavalleria fast der halbe theil reformiret sey worden / darmit aber bey so gestalten Dingen derer Quartier halber ein eygentliches getroffen / vnd die hierobige Crayß Stände nicht zugleich mit der Key. May. vnd deß Bunds Volck beladen gelassen werdẽ / als sollen die Keys. May. durch offt angeregte Legation allervnderthänigst ersucht werden / bey dero hohen Kriegs-Officirern die allergnädigste Verfügung zu thun / damit dieselbe mit denen Herrn Bunds-Obristen / oder deren Herrn General Leutenant dem Herrn Graffen von Tilly / derer Quartier halber / sich einer gewissen Abtheilung vnd Ordnung / wie es zwischen beyden Armaden zu halten / vergleichen thun / sonsten aber / daß obbeschehene erachten belagend / zum fall die Keyserische das Bunds Volck mit Gewalt vnd ohne fürlegende Keyserliche Original Befelch auß denen Quartiren zu treiben / sich vnternehmen wolten: Ist berathen vnd für gut angesehen worden / daß man sich so gut man könne vnnd moge / mit dero Bunds Stände Außschuß Volck opponiren / vñ wo es die Notturffterfordert / mit Gewalt manuteniren solte. Inmassen deß H. Bunds Obristen Churf. D. hier die Gebühr werden zu verfügen wissen / so ferrn aber die Keyserl. Officirer vber jhr Fürnehmen / gemessenen Befelch vnd Ordinantien in Original auffweisen würden / das Bunds-Volck auß denen Quartieren zu treiben (so man doch nit hoffen / versehen oder besorgen wolle) auf einen solchen Fall sich deß Bunds Volck nit widersetzen / sondern vielmehr weichen / vñ die Quartier räumẽ: Jedoch aber vñ weiln deß H. Bunds-Obristen Churf. D. vermuthlich vor solcher Ordinantien / ehe dañ es zur Thathandlung kompt / eine Nachrichtung erlangen werden / so werden dieselbige dz jenige / wz zu Verhütung eines solchẽ offenbaren Befelchs zwischẽ beyden Armadẽ dienstlich vñ von nöthen seyn würde / mit Zuziehung J. Churf. D. zu Mayntz / vnd anderer fürnehmen Bunds Stände / da es die Zeit leydẽ mag / zu communiciren / vñ dero räthliche meynung zuvernehmen wissen. Ferners vnd demnach vnbillich seyn wil / daß der löbliche Cath. Bund seines so lang getragenen Lasts nit allein widerumb entbundẽ / sondern desselbẽ ergäntzet / vñ dessen Stände darnach jmmerdar dem gemeinen Wesen zum besten auff-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1464
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1464>, abgerufen am 23.11.2024.