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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Es haben die Herrn Fürsten vnd Stände wegen der Privat Creditorn vnd Debitorn / kein ander Mittel erfinden können / (sintemal mancher Debitor das seinige bey dem General Stewer-Ampt stecken hat / ein ander zu Verkauffung seiner liegenden Güter nicht gelangen kan / damit aber die Zahlung gäntzlich nicht auffgehaben seyn dorffte) als daß sie solches Werck eines jeden Orths Obrigkeit / welcher jhrer Vnderthanen Zustandt am besten bekandt / Et conscientiae ipsius legibus informatae, wie vorhin auch beschehen / heimgestellt.

Key. Patent in Schlesien wegen der Rebellen publicirt. In Schlesien ward den 23. Maij wegen der Rebellen durch Anordnung Jhrer Key. M. nachfolgendes Patent publicirt:

Der Röm. Keys. auch zu Hungarn vnd Böheimb Königl. May. vnsers allergnädigsten Keysers / Königes / vnd Herrn / in die Fürstenthümber Oppeln vnd Rattibor / zur Declaration vnd Executions Commission.

Wir N. N. verordnete Praesident / vnd Commissarien fügen allen vnd jeden Geistlichen vnd Weltlichen / weß Stands oder Würden sie seyn / welche zu N. N. N. N. Haab vnnd Gütern / Sprüch-vnd Anforderung / es sey nun vmb Erbschafft / Heurathsvermächt / Geltschulden / oder in andere weg haben / oder zu haben vermeynen zu wissen. Nach dem auff der Röm. Keys. auch zu Hungarn vnd Böheimb Kön. M. allergnädigsten Herrn vnd Landfürsten / aller gnädigsten Befehlich / obbeschriebene Personen den 10. Decemb. abgewichenen 1627. Jahrs / für die hierzu verordnete Commission allhier in Oppeln / Rathlich geladen / vnd alsdann / vmb willen sie sich wider allerhöchsternent Jhrer Keys M[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]. vnd deren Hoheit in mehr weg vergreiffen / zu deren offentlichen Feinden vnnd Rebellen begeben / mit Rath vnnd That jhnen beyständig gewesen / wie sich dann auch theils bey denselben noch auffhalten / für mehrhöchsternendter Jhrer Keys. May. vnd deß allgemeinen Vatterlands Feind / (darzu sie sich ipso facto selbsten gemacht) vnd daß sie mit angeregter That in die Keys. Straff vnd Vngnad / auch in das abschewliche Laster der Rebellion / Perduellion vnd beleydigten Keys. Mt. vnd also deroselben / mit Verwürckung Leib / Ehr / Haab vnd Gut / heimgefallen seyn / verdampt erkläret / vnd auff mehr allerhöchsternendt Jhrer Keyserl. May. erfolgete allergnädigste Resolution den 12. diß publiciret / vnd es nunmehr an dem / daß wider dieser declarirten Rebellen / Personen vnd Güter / wo die zu betretten / die schleunige vnd würckliche Execution fürgenommen werde / damit aber solches mit Ordnung Rechtens gegen jhr / der Rebellen / Güter beschehe / vnd niemandts / auß einem darzu habenden rechtmässigen Sprüchen vnnd Anforderungen / etwas zu Nachtheil / oder Schaden fürgehe / auch die Keys. vnd Kön. Mt. vnnd deren Fiscus, zu deme was denselben von Rechtswegen / bey dieser Rebellen Güter / gebühret vnd zusteht / wie nicht weniger jhre Creditores zu dem jhrigen desto schleuniger vnd fürderlicher gelangen mögen / als haben wir / zu Anhörung vnd Abhandlung dergleichen Sprüch vnd Anforderung / einen Credatag / von Dato an nach Verstreichung 6. Wochen vnd dreyer Tage. Deren wir 14. Tage für den ersten / 14. Tage für den andern / vnd so viel für den dritten vnd letzten peremptorischen Termin gesetzt haben wollen; Als nemblich auf den 30. Junij vorstehenden Jahrs / frühe vmb 7. Vhr / in der Königl. Hauptstatt Oppeln / an das Orth / wo jetzt das Land recht pfleget gehalten zu werden angestellet / vnd fürgenommen / mit dieser gemessenen Verfügung / daß der Interessirten jeder für sich selbsten in eygner Person / oder durch seinen gevollmächtigten Gewalttrager / mit denen hierzugehörigen Original Beweiß vnd Notthurfften / auff bestimpte Zeit / vnd jetztgedachtes Orth / gegen höchftermeldter Keys. May. Fiscaln / gefast erscheine / allda sie der Notturfft nach gehört / jedweders Sprüch vnd Anforderung ersehen / mit fleiß examiniret / vnd darüber / was sich gebühret / gehandelt werden soll. Sie erscheinen nun hierauff / oder nit / soll nichts desto weniger gegen denen erscheinenden mit gebührender Handlung fürgangen / vnnd die außbleibenden weiter nicht gehöret / noch mit jhren habende Sprüchen zugelassen werden. Dabey soll sich jedweder / wer der auch sey / niemands außgenommen / mit verdächtigen Collusionen / Partiden vnd andern vortheiligen Contracten / fürzukommen bey Ehr / auch anderer Leib vnd Guts Bestraffung / welche gegen denen Verbrechern vnaußbleibenlich fürgenommen werden soll / enthalten. Es beschicht auch hieran Jhrer Keyserl. May. Will vnd Meynung / etc.

Landtag in Mähren. Nach dem die Röm. Keys. May. eine Zeitlang mit dero Hofhaltung zu Prag sich auffgehalten / seynd dieselbe endlich den 14. Junij daselbst auffgebrochen / vnd auff den in Mähren zu Znaimb angestelten Landtag abgereyset. Von dannen Jhre Mayest. nach gethaner Proposition / vnnd der Stände Resolution / widerumb nach dero Residentzstatt Wien gerückt / daselbst sie den 4. Julij ankommen.

Die Puncten so auff solchem Landtag von Key. May. proponirt worden / sind diese gewesen:

1. Begehren Keyserl. May. gnädigst vor vnterschiedliche General Ablegung / als Vnterhaltung deren Armee / Beförderung der Ambassadorn nach der Ottomannischen Porten / Praesenten vnd Türckischen Bottschaffters Vnterhaltung ein extra Verwilligung.

2. Vor die Biergroschen (doch ausser deß Kön. Stats) in allem auff ein Jahrlang 30000. Thaler.

3. Zu Reparirung der Vestung Newhäusel 5000. Reichsthaler.

4. Zu Proviantierung der Gräntzhäuser von eim jeden Hauß 1. Metzen Korn.

5. In Eventum eines feindlichen Einfals an statt der Gült Pferd solle das Land mit 200. starcken Pferden / vnd die Statt mit 40. Wägen sampt aller Zugehör gefast seyn.

6. Altem Gebrauch nach / dem newen König Crön-vnd Huldigungs Stewer.

Es haben die Herrn Fürsten vnd Stände wegen der Privat Creditorn vnd Debitorn / kein ander Mittel erfinden können / (sintemal mancher Debitor das seinige bey dem General Stewer-Ampt stecken hat / ein ander zu Verkauffung seiner liegenden Güter nicht gelangen kan / damit aber die Zahlung gäntzlich nicht auffgehaben seyn dorffte) als daß sie solches Werck eines jeden Orths Obrigkeit / welcher jhrer Vnderthanen Zustandt am besten bekandt / Et conscientiae ipsius legibus informatae, wie vorhin auch beschehen / heimgestellt.

Key. Patent in Schlesien wegen der Rebellen publicirt. In Schlesien ward den 23. Maij wegen der Rebellen durch Anordnung Jhrer Key. M. nachfolgendes Patent publicirt:

Der Röm. Keys. auch zu Hungarn vnd Böheimb Königl. May. vnsers allergnädigsten Keysers / Königes / vnd Herrn / in die Fürstenthümber Oppeln vnd Rattibor / zur Declaration vnd Executions Commission.

Wir N. N. verordnete Praesident / vnd Commissarien fügen allen vnd jeden Geistlichen vnd Weltlichen / weß Stands oder Würden sie seyn / welche zu N. N. N. N. Haab vnnd Gütern / Sprüch-vnd Anforderung / es sey nun vmb Erbschafft / Heurathsvermächt / Geltschulden / oder in andere weg haben / oder zu haben vermeynen zu wissen. Nach dem auff der Röm. Keys. auch zu Hungarn vnd Böheimb Kön. M. allergnädigsten Herrn vnd Landfürsten / aller gnädigsten Befehlich / obbeschriebene Personen den 10. Decemb. abgewichenen 1627. Jahrs / für die hierzu verordnete Commission allhier in Oppeln / Rathlich geladen / vnd alsdann / vmb willen sie sich wider allerhöchsternent Jhrer Keys M[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]. vnd deren Hoheit in mehr weg vergreiffen / zu deren offentlichen Feinden vnnd Rebellen begeben / mit Rath vnnd That jhnen beyständig gewesen / wie sich dann auch theils bey denselben noch auffhalten / für mehrhöchsternendter Jhrer Keys. May. vnd deß allgemeinen Vatterlands Feind / (darzu sie sich ipso facto selbsten gemacht) vnd daß sie mit angeregter That in die Keys. Straff vnd Vngnad / auch in das abschewliche Laster der Rebellion / Perduellion vnd beleydigten Keys. Mt. vnd also deroselben / mit Verwürckung Leib / Ehr / Haab vnd Gut / heimgefallen seyn / verdampt erkläret / vnd auff mehr allerhöchsternendt Jhrer Keyserl. May. erfolgete allergnädigste Resolution den 12. diß publiciret / vnd es nunmehr an dem / daß wider dieser declarirten Rebellen / Personen vnd Güter / wo die zu betretten / die schleunige vnd würckliche Execution fürgenommen werde / damit aber solches mit Ordnung Rechtens gegen jhr / der Rebellen / Güter beschehe / vnd niemandts / auß einem darzu habenden rechtmässigen Sprüchen vnnd Anforderungen / etwas zu Nachtheil / oder Schaden fürgehe / auch die Keys. vnd Kön. Mt. vnnd deren Fiscus, zu deme was denselben von Rechtswegen / bey dieser Rebellen Güter / gebühret vnd zusteht / wie nicht weniger jhre Creditores zu dem jhrigen desto schleuniger vnd fürderlicher gelangen mögen / als haben wir / zu Anhörung vnd Abhandlung dergleichen Sprüch vnd Anforderung / einen Credatag / von Dato an nach Verstreichung 6. Wochen vnd dreyer Tage. Deren wir 14. Tage für den ersten / 14. Tage für den andern / vnd so viel für den dritten vnd letzten peremptorischen Termin gesetzt haben wollen; Als nemblich auf den 30. Junij vorstehenden Jahrs / frühe vmb 7. Vhr / in der Königl. Hauptstatt Oppeln / an das Orth / wo jetzt das Land recht pfleget gehalten zu werden angestellet / vnd fürgenommen / mit dieser gemessenen Verfügung / daß der Interessirten jeder für sich selbsten in eygner Person / oder durch seinen gevollmächtigten Gewalttrager / mit denen hierzugehörigen Original Beweiß vnd Notthurfften / auff bestimpte Zeit / vnd jetztgedachtes Orth / gegen höchftermeldter Keys. May. Fiscaln / gefast erscheine / allda sie der Notturfft nach gehört / jedweders Sprüch vnd Anforderung ersehen / mit fleiß examiniret / vnd darüber / was sich gebühret / gehandelt werden soll. Sie erscheinen nun hierauff / oder nit / soll nichts desto weniger gegen denen erscheinenden mit gebührender Handlung fürgangen / vnnd die außbleibenden weiter nicht gehöret / noch mit jhren habende Sprüchen zugelassen werden. Dabey soll sich jedweder / wer der auch sey / niemands außgenommen / mit verdächtigen Collusionen / Partiden vnd andern vortheiligen Contracten / fürzukommen bey Ehr / auch anderer Leib vnd Guts Bestraffung / welche gegen denen Verbrechern vnaußbleibenlich fürgenommen werden soll / enthalten. Es beschicht auch hieran Jhrer Keyserl. May. Will vnd Meynung / etc.

Landtag in Mähren. Nach dem die Röm. Keys. May. eine Zeitlang mit dero Hofhaltung zu Prag sich auffgehalten / seynd dieselbe endlich den 14. Junij daselbst auffgebrochen / vnd auff den in Mähren zu Znaimb angestelten Landtag abgereyset. Von dannen Jhre Mayest. nach gethaner Proposition / vnnd der Stände Resolution / widerumb nach dero Residentzstatt Wien gerückt / daselbst sie den 4. Julij ankommen.

Die Puncten so auff solchem Landtag von Key. May. proponirt worden / sind diese gewesen:

1. Begehren Keyserl. May. gnädigst vor vnterschiedliche General Ablegung / als Vnterhaltung deren Armee / Beförderung der Ambassadorn nach der Ottomannischen Porten / Praesenten vnd Türckischen Bottschaffters Vnterhaltung ein extra Verwilligung.

2. Vor die Biergroschen (doch ausser deß Kön. Stats) in allem auff ein Jahrlang 30000. Thaler.

3. Zu Reparirung der Vestung Newhäusel 5000. Reichsthaler.

4. Zu Proviantierung der Gräntzhäuser von eim jeden Hauß 1. Metzen Korn.

5. In Eventum eines feindlichen Einfals an statt der Gült Pferd solle das Land mit 200. starcken Pferden / vnd die Statt mit 40. Wägen sampt aller Zugehör gefast seyn.

6. Altem Gebrauch nach / dem newen König Crön-vnd Huldigungs Stewer.

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          <p>Es haben die Herrn Fürsten vnd Stände wegen der Privat Creditorn vnd Debitorn /                      kein ander Mittel erfinden können / (sintemal mancher Debitor das seinige bey                      dem General Stewer-Ampt stecken hat / ein ander zu Verkauffung seiner liegenden                      Güter nicht gelangen kan / damit aber die Zahlung gäntzlich nicht auffgehaben                      seyn dorffte) als daß sie solches Werck eines jeden Orths Obrigkeit / welcher                      jhrer Vnderthanen Zustandt am besten bekandt / Et conscientiae ipsius legibus                      informatae, wie vorhin auch beschehen / heimgestellt.</p>
          <p><note place="left">Key. Patent in Schlesien wegen der Rebellen                      publicirt.</note> In Schlesien ward den 23. Maij wegen der Rebellen durch                      Anordnung Jhrer Key. M. nachfolgendes Patent publicirt:</p>
          <p>Der Röm. Keys. auch zu Hungarn vnd Böheimb Königl. May. vnsers allergnädigsten                      Keysers / Königes / vnd Herrn / in die Fürstenthümber Oppeln vnd Rattibor / zur                      Declaration vnd Executions Commission.</p>
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          <p><note place="right">Landtag in Mähren.</note> Nach dem die Röm. Keys. May.                      eine Zeitlang mit dero Hofhaltung zu Prag sich auffgehalten / seynd dieselbe                      endlich den 14. Junij daselbst auffgebrochen / vnd auff den in Mähren zu Znaimb                      angestelten Landtag abgereyset. Von dannen Jhre Mayest. nach gethaner                      Proposition / vnnd der Stände Resolution / widerumb nach dero Residentzstatt                      Wien gerückt / daselbst sie den 4. Julij ankommen.</p>
          <p>Die Puncten so auff solchem Landtag von Key. May. proponirt worden / sind diese                      gewesen:</p>
          <p>1. Begehren Keyserl. May. gnädigst vor vnterschiedliche General Ablegung / als                      Vnterhaltung deren Armee / Beförderung der Ambassadorn nach der Ottomannischen                      Porten / Praesenten vnd Türckischen Bottschaffters Vnterhaltung ein extra                      Verwilligung.</p>
          <p>2. Vor die Biergroschen (doch ausser deß Kön. Stats) in allem auff ein Jahrlang                      30000. Thaler.</p>
          <p>3. Zu Reparirung der Vestung Newhäusel 5000. Reichsthaler.</p>
          <p>4. Zu Proviantierung der Gräntzhäuser von eim jeden Hauß 1. Metzen Korn.</p>
          <p>5. In Eventum eines feindlichen Einfals an statt der Gült Pferd solle das Land                      mit 200. starcken Pferden / vnd die Statt mit 40. Wägen sampt aller Zugehör                      gefast seyn.</p>
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[1249/1396] Es haben die Herrn Fürsten vnd Stände wegen der Privat Creditorn vnd Debitorn / kein ander Mittel erfinden können / (sintemal mancher Debitor das seinige bey dem General Stewer-Ampt stecken hat / ein ander zu Verkauffung seiner liegenden Güter nicht gelangen kan / damit aber die Zahlung gäntzlich nicht auffgehaben seyn dorffte) als daß sie solches Werck eines jeden Orths Obrigkeit / welcher jhrer Vnderthanen Zustandt am besten bekandt / Et conscientiae ipsius legibus informatae, wie vorhin auch beschehen / heimgestellt. In Schlesien ward den 23. Maij wegen der Rebellen durch Anordnung Jhrer Key. M. nachfolgendes Patent publicirt: Key. Patent in Schlesien wegen der Rebellen publicirt. Der Röm. Keys. auch zu Hungarn vnd Böheimb Königl. May. vnsers allergnädigsten Keysers / Königes / vnd Herrn / in die Fürstenthümber Oppeln vnd Rattibor / zur Declaration vnd Executions Commission. Wir N. N. verordnete Praesident / vnd Commissarien fügen allen vnd jeden Geistlichen vnd Weltlichen / weß Stands oder Würden sie seyn / welche zu N. N. N. N. Haab vnnd Gütern / Sprüch-vnd Anforderung / es sey nun vmb Erbschafft / Heurathsvermächt / Geltschulden / oder in andere weg haben / oder zu haben vermeynen zu wissen. Nach dem auff der Röm. Keys. auch zu Hungarn vnd Böheimb Kön. M. allergnädigsten Herrn vnd Landfürsten / aller gnädigsten Befehlich / obbeschriebene Personen den 10. Decemb. abgewichenen 1627. Jahrs / für die hierzu verordnete Commission allhier in Oppeln / Rathlich geladen / vnd alsdann / vmb willen sie sich wider allerhöchsternent Jhrer Keys M_. vnd deren Hoheit in mehr weg vergreiffen / zu deren offentlichen Feinden vnnd Rebellen begeben / mit Rath vnnd That jhnen beyständig gewesen / wie sich dann auch theils bey denselben noch auffhalten / für mehrhöchsternendter Jhrer Keys. May. vnd deß allgemeinen Vatterlands Feind / (darzu sie sich ipso facto selbsten gemacht) vnd daß sie mit angeregter That in die Keys. Straff vnd Vngnad / auch in das abschewliche Laster der Rebellion / Perduellion vnd beleydigten Keys. Mt. vnd also deroselben / mit Verwürckung Leib / Ehr / Haab vnd Gut / heimgefallen seyn / verdampt erkläret / vnd auff mehr allerhöchsternendt Jhrer Keyserl. May. erfolgete allergnädigste Resolution den 12. diß publiciret / vnd es nunmehr an dem / daß wider dieser declarirten Rebellen / Personen vnd Güter / wo die zu betretten / die schleunige vnd würckliche Execution fürgenommen werde / damit aber solches mit Ordnung Rechtens gegen jhr / der Rebellen / Güter beschehe / vnd niemandts / auß einem darzu habenden rechtmässigen Sprüchen vnnd Anforderungen / etwas zu Nachtheil / oder Schaden fürgehe / auch die Keys. vnd Kön. Mt. vnnd deren Fiscus, zu deme was denselben von Rechtswegen / bey dieser Rebellen Güter / gebühret vnd zusteht / wie nicht weniger jhre Creditores zu dem jhrigen desto schleuniger vnd fürderlicher gelangen mögen / als haben wir / zu Anhörung vnd Abhandlung dergleichen Sprüch vnd Anforderung / einen Credatag / von Dato an nach Verstreichung 6. Wochen vnd dreyer Tage. Deren wir 14. Tage für den ersten / 14. Tage für den andern / vnd so viel für den dritten vnd letzten peremptorischen Termin gesetzt haben wollen; Als nemblich auf den 30. Junij vorstehenden Jahrs / frühe vmb 7. Vhr / in der Königl. Hauptstatt Oppeln / an das Orth / wo jetzt das Land recht pfleget gehalten zu werden angestellet / vnd fürgenommen / mit dieser gemessenen Verfügung / daß der Interessirten jeder für sich selbsten in eygner Person / oder durch seinen gevollmächtigten Gewalttrager / mit denen hierzugehörigen Original Beweiß vnd Notthurfften / auff bestimpte Zeit / vnd jetztgedachtes Orth / gegen höchftermeldter Keys. May. Fiscaln / gefast erscheine / allda sie der Notturfft nach gehört / jedweders Sprüch vnd Anforderung ersehen / mit fleiß examiniret / vnd darüber / was sich gebühret / gehandelt werden soll. Sie erscheinen nun hierauff / oder nit / soll nichts desto weniger gegen denen erscheinenden mit gebührender Handlung fürgangen / vnnd die außbleibenden weiter nicht gehöret / noch mit jhren habende Sprüchen zugelassen werden. Dabey soll sich jedweder / wer der auch sey / niemands außgenommen / mit verdächtigen Collusionen / Partiden vnd andern vortheiligen Contracten / fürzukommen bey Ehr / auch anderer Leib vnd Guts Bestraffung / welche gegen denen Verbrechern vnaußbleibenlich fürgenommen werden soll / enthalten. Es beschicht auch hieran Jhrer Keyserl. May. Will vnd Meynung / etc. Nach dem die Röm. Keys. May. eine Zeitlang mit dero Hofhaltung zu Prag sich auffgehalten / seynd dieselbe endlich den 14. Junij daselbst auffgebrochen / vnd auff den in Mähren zu Znaimb angestelten Landtag abgereyset. Von dannen Jhre Mayest. nach gethaner Proposition / vnnd der Stände Resolution / widerumb nach dero Residentzstatt Wien gerückt / daselbst sie den 4. Julij ankommen. Landtag in Mähren. Die Puncten so auff solchem Landtag von Key. May. proponirt worden / sind diese gewesen: 1. Begehren Keyserl. May. gnädigst vor vnterschiedliche General Ablegung / als Vnterhaltung deren Armee / Beförderung der Ambassadorn nach der Ottomannischen Porten / Praesenten vnd Türckischen Bottschaffters Vnterhaltung ein extra Verwilligung. 2. Vor die Biergroschen (doch ausser deß Kön. Stats) in allem auff ein Jahrlang 30000. Thaler. 3. Zu Reparirung der Vestung Newhäusel 5000. Reichsthaler. 4. Zu Proviantierung der Gräntzhäuser von eim jeden Hauß 1. Metzen Korn. 5. In Eventum eines feindlichen Einfals an statt der Gült Pferd solle das Land mit 200. starcken Pferden / vnd die Statt mit 40. Wägen sampt aller Zugehör gefast seyn. 6. Altem Gebrauch nach / dem newen König Crön-vnd Huldigungs Stewer.

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1396>, abgerufen am 23.11.2024.