Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.gehalten / also daß er sich wegen solcher Courtesy sehr bedanckt hat. Hierauff hat er seinen Weg nach Bremen genommen. Der Keyserischen seynd alsbald 1200. in die Stat gerückt / selbigen tag aber nicht einquartirt worden / sondern haben auff der stätte die Wacht versehen müssen. Vnd weiln die Statt von dem Kriegsvolck sehr verwüstet / vnnd die Häuser von den Englischen sehr vnsauber hinderlassen worden / als ist der General Tilly allererst am dritten Tag hernach / nach dem die Häuser vnd Gassen vmb etwas gesäubert worden / daselbst eingezogen. Keyser Ferdinand begert von Curmayntz eine Erleuterung deß Churfürstl. Bedenckens bey dem zu Mülhausen gehaltenen Convent. Zu Anfang dieses Jahrs hat J. K. M. durch Johann Reinhardten von Metternich / Meyntzischen Thumbsinger / geheimen Rath / vnnd Hoffraths Praesidenten / bey dem Churfürsten von Mayntz vmb erleutterung deß letzten Churfürstlichen Bedenckens bey dem Convent zu Mülhausen angehalten: welcher in Jhrer Mayest. Namen seine Werbung also gethan. Jhrer Keys. Mayestat vermercke deß Hochlöbl. Churfürstlichen Collegij zu Mülhaussen vnlengsten hin in berathschlagung deß Heiligen Reichs vnd gemeinen Wesens notturfft gebrauchten fleiß / in specie aber in erhaltung Jhrer Keyserlichen Mayest. hohen Keyserlichen respects erscheinende sorgfalt / gehorsambste affection / weitergethanes erbieten / trewhertzig wolgemeinten Rath vnd erklärung zu sonders angenehmem wolgefallen / Derowegen sie hohermeltem Churfürstlichen Collegio / so wol als auch absonderlich den Catholischen Herren Churfürsten / vornemblich aber vnd in specie Jhrer Churfürstlichen Gnaden zu Mayntz vnserm Gnedigsten Herrn allergnedigsten dancksagen / mit der hoch frewlichen Versicherung / daß jhr einmahl gefaste löbliche intention dem Heiligen Römischen Reich den edlen lang exulirten Friden zu reduciren / auch nach denen entzwischen jro von dem Allmechtigen Gott gerechtigsten verliehenen ansehlichen vnd denck würdigen Victorien / nochmahls gantz vnver[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ndert verbleibe / ausser daß J. Keys. M. nunmehr in noch starcker hoffnung vnd zu Gott habender tröstlichen zuversicht stunden / durch den erlangten vnd noch weiter verhoffenden Sieg die conditiones pacis zu verbessern vnd hiedurch den Frieden endlich desto stercker vnnd vmb so viel mehr fester zu stabiliren. Dieweil aber Jhrer Keyserl. Mayestat bey etlich wenigen in dem Jhro von Mülhaussen eingeschickten vnterthänigsten gutachten begriffenen Puncten etwas anstunden / vnd derohalben in derselben vnd etlich andern Jhrer Churfurstl. Gnab. zu Mayntz mehrern erleuterung vnd Raths in allweg bedörfften: Alß hätten offt allerhöchst gedachte Jhre Keyserl. Mayestat nach erwegung aller Vmbstände / diese absonderliche schickung zu thun / vnd mit Jrer Churfürstl. Gn. hierinnen in sonderbarem gnädigstem Vertrawen vmbständliche Communication zu pflegen / die jhro bey einem vnnd anderm vorgefallene zweiffel vnd gedencken dero selben zu eröffnen / vnd sich jhrer mehrer leutrung darvber zu erholen vnd zu bedienen / der Sachen hohen importantz vnnd Wichtigkeit halber eine sonderbare vnvmbgängliche notturfft zu sein / erachtet. Vnd nemblich vors erste / wann der König von Dännemarck nach anleitung deß Curf. bedenckens vmb die eingewante Friedens Handlung mit geziemender massen ansuchen solte / ob auch alßdann J. K. M. vor sich ohne deren in Churf. gutachten angedeuteten adiunction vnnd bestimmung eines convents die Sache vornemen vnd erledigen / vnd auch wolden König leges pacis verschreiben möchten / vnd ob die gesambten Herrn Churf. als dann / wann die selbe nit eingenommen werden solten / sich einen alß den andern Weg zu der versprochenen assistentz verbunden halten wurden / Auch wessen J. K. M. sich dieß fals zu verlassen. Vors ander aber / ob vnerwartet deß vorgeschlagenen convents J. K. M. dem proscribirten Pfaltzgraffen die jhro theils in Hand gegebene / theils in Vnterthänigkeit heimgestelte conditiones solten vorhalten lassen / oder aber alles / so zum frieden gehörig / so wol als albereit ermeltes Pfaltzgr. halber bedacht / als was bey dem vorgeschlagenen Convent noch ferners geschlossen worden möchte / vff einmal vnd zugleich publiciren lassen solten / oder wessen J. K. M. die bey dero Cantzley in dieser Sach einkommene acta den Reichs Hoff-Rath zu fassung eines bedenckens vbergeben / auch sonsten der aller gnädigsten meynung weren / dem Pfaltzgr. alle vnd jede vom Churf. Collegio bedachte Puncten noch vor einiger zusammen Kunfft durch Mittel beyder Hertzogen zu Lothringen vnnd Wirtenberg Fürst. Gn. zu proponiren zu lassen / was vber dieses J. K. M. wegen deß Puneten successionis agnatorum, darvber die Catholische H. Churfür ein absonderlichs bedencken gegeben / vnnd welchen sie / auß denen in der Werbung angezogenen Vrsachen für den schwersten befinden / zu besserer contentirung beyder zu Sachsen vnnd Brandenb. Curf. wie auch Pfaltzgr. Wolffgang Wilhelms F. Durch. beygefallen / darvber sie mit der Curf. Durchl. zu Bayern communiciren vnnd das Werck erwegen lassen / auch Jhre Churfl. Gn. zu Mayntz Gemüts meynung vnd gutachten allergenädigst erfordern. Ferners anreichend die conditiones pacificationis, welche vnter den vorgeschlagenen J. K. M. zu praeferiren gemeint / ohne was etwan ex successu temporis & eventu desselben ab vnd zugesetzt werden möchte / auch welcher gestalt sie die mergedachte Dännemerckische Handlung dahin vnnd anderst nit verstanden haben wolten / als daß die einige Churf. so J. K. M. zu diesem Werck ziehen vnd beruffen werden / deroselben allein jre gutachten ertheilen solten / darvber sie sich alsdann resolviren wurden / wie solches jhr höchster Keyserl. respect / so darunter versiret / in allwege erfordern thete. Kan auch zum dritten bey der gebenden resolution obgemelter gravaminum / wie auch noch wegen etlicher andern conditionen sich besorglich wol eine dissension vnter dem Curf. Collegio begeben / deme vnd allen andern darauß erfolgenden inconvenientien bey diesen zerrütten zeiten vnd deß Reichs verwürten zustand / vnd noch werenden schweren Kriegen / eine behertzigung der grossen confusion / wo nit total ruin vnd dissolution / deren man sich vnter gehalten / also daß er sich wegen solcher Courtesy sehr bedanckt hat. Hierauff hat er seinen Weg nach Bremen genommen. Der Keyserischen seynd alsbald 1200. in die Stat gerückt / selbigen tag aber nicht einquartirt worden / sondern haben auff der stätte die Wacht versehen müssen. Vnd weiln die Statt von dem Kriegsvolck sehr verwüstet / vnnd die Häuser von den Englischen sehr vnsauber hinderlassen worden / als ist der General Tilly allererst am dritten Tag hernach / nach dem die Häuser vnd Gassen vmb etwas gesäubert worden / daselbst eingezogen. Keyser Ferdinand begert von Curmayntz eine Erleuterung deß Churfürstl. Bedenckẽs bey dem zu Mülhausen gehaltenen Convent. Zu Anfang dieses Jahrs hat J. K. M. durch Johann Reinhardten von Metternich / Meyntzischen Thumbsinger / geheimen Rath / vnnd Hoffraths Praesidenten / bey dem Churfürsten von Mayntz vmb erleutterung deß letzten Churfürstlichen Bedenckens bey dem Convent zu Mülhausen angehalten: welcher in Jhrer Mayest. Namen seine Werbung also gethan. Jhrer Keys. Mayestat vermercke deß Hochlöbl. Churfürstlichen Collegij zu Mülhaussen vnlengsten hin in berathschlagung deß Heiligen Reichs vnd gemeinẽ Wesens notturfft gebrauchten fleiß / in specie aber in erhaltung Jhrer Keyserlichen Mayest. hohen Keyserlichen respects erscheinende sorgfalt / gehorsambste affection / weitergethanes erbieten / trewhertzig wolgemeintẽ Rath vnd erklärung zu sonders angenehmem wolgefallen / Derowegen sie hohermeltem Churfürstlichen Collegio / so wol als auch absonderlich den Catholischen Herren Churfürstẽ / vornemblich aber vñ in specie Jhrer Churfürstlichen Gnaden zu Mayntz vnserm Gnedigsten Herrn allergnedigsten dancksagen / mit der hoch frewlichen Versicherung / daß jhr einmahl gefaste löbliche intention dem Heiligen Römischen Reich den edlen lang exulirten Friden zu reduciren / auch nach denen entzwischen jro von dem Allmechtigen Gott gerechtigsten verliehenen ansehlichen vnd denck würdigen Victorien / nochmahls gantz vnver[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ndert verbleibe / ausser daß J. Keys. M. nunmehr in noch starcker hoffnung vnd zu Gott habender tröstlichen zuversicht stunden / durch den erlangten vnd noch weiter verhoffenden Sieg die conditiones pacis zu verbessern vnd hiedurch den Frieden endlich desto stercker vnnd vmb so viel mehr fester zu stabiliren. Dieweil aber Jhrer Keyserl. Mayestat bey etlich wenigen in dem Jhro von Mülhaussen eingeschickten vnterthänigsten gutachten begriffenen Puncten etwas anstunden / vnd derohalben in derselben vnd etlich andern Jhrer Churfurstl. Gnab. zu Mayntz mehrern erleuterung vnd Raths in allweg bedörfften: Alß hätten offt allerhöchst gedachte Jhre Keyserl. Mayestat nach erwegung aller Vmbstände / diese absonderliche schickung zu thun / vnd mit Jrer Churfürstl. Gn. hierinnen in sonderbarem gnädigstem Vertrawen vmbständliche Communication zu pflegen / die jhro bey einem vnnd anderm vorgefallene zweiffel vnd gedencken dero selben zu eröffnen / vnd sich jhrer mehrer leutrung darvber zu erholen vnd zu bedienen / der Sachen hohen importantz vnnd Wichtigkeit halber eine sonderbare vnvmbgängliche notturfft zu sein / erachtet. Vnd nemblich vors erste / wann der König von Dännemarck nach anleitũg deß Curf. bedenckens vmb die eingewante Friedens Handlung mit geziemender massen ansuchen solte / ob auch alßdann J. K. M. vor sich ohne deren in Churf. gutachten angedeuteten adiunction vnnd bestimmung eines convents die Sache vornemen vnd erledigen / vnd auch woldẽ König leges pacis verschreiben möchten / vnd ob die gesambten Herrn Churf. als dann / wañ die selbe nit eingenommen werden solten / sich einen alß den andern Weg zu der versprochenen assistentz verbunden halten wurden / Auch wessen J. K. M. sich dieß fals zu verlassen. Vors ander aber / ob vnerwartet deß vorgeschlagenen convents J. K. M. dem proscribirten Pfaltzgraffen die jhro theils in Hand gegebene / theils in Vnterthänigkeit heimgestelte conditiones solten vorhalten lassen / oder aber alles / so zum friedẽ gehörig / so wol als albereit ermeltes Pfaltzgr. halber bedacht / als was bey dem vorgeschlagenen Convent noch ferners geschlossen wordẽ möchte / vff einmal vnd zugleich publiciren lassen solten / oder wessen J. K. M. die bey dero Cantzley in dieser Sach einkommene acta dẽ Reichs Hoff-Rath zu fassung eines bedenckens vbergeben / auch sonsten der aller gnädigsten meynung weren / dem Pfaltzgr. alle vnd jede vom Churf. Collegio bedachte Puncten noch vor einiger zusam̃en Kunfft durch Mittel beyder Hertzogen zu Lothringen vnnd Wirtenberg Fürst. Gn. zu proponiren zu lassen / was vber dieses J. K. M. wegen deß Puneten successionis agnatorum, darvber die Catholische H. Churfür ein absonderlichs bedencken gegeben / vnnd welchen sie / auß denen in der Werbung angezogenen Vrsachen für den schwersten befinden / zu besserer contentirung beyder zu Sachsen vnnd Brandenb. Curf. wie auch Pfaltzgr. Wolffgang Wilhelms F. Durch. beygefallẽ / darvber sie mit der Curf. Durchl. zu Bayern communiciren vnnd das Werck erwegen lassen / auch Jhre Churfl. Gn. zu Mayntz Gemüts meynung vnd gutachten allergenädigst erfordern. Ferners anreichend die conditiones pacificationis, welche vnter den vorgeschlagenen J. K. M. zu praeferiren gemeint / ohne was etwan ex successu temporis & eventu desselben ab vñ zugesetzt werden möchte / auch welcher gestalt sie die mergedachte Dännemerckische Handlung dahin vnnd anderst nit verstanden haben wolten / als daß die einige Churf. so J. K. M. zu diesem Werck ziehen vñ beruffen werden / deroselben allein jre gutachten ertheilen solten / darvber sie sich alsdann resolviren wurden / wie solches jhr höchster Keyserl. respect / so darunter versiret / in allwege erfordern thete. Kan auch zum dritten bey der gebenden resolution obgemelter gravaminum / wie auch noch wegen etlicher andern conditionen sich besorglich wol eine dissensiõ vnter dem Curf. Collegio begebẽ / deme vnd allen andern darauß erfolgenden inconvenientiẽ bey diesen zerrüttẽ zeiten vnd deß Reichs verwürten zustand / vnd noch werenden schweren Kriegen / eine behertzigung der grossen confusion / wo nit total ruin vnd dissolution / deren man sich vnter <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1369" n="1222"/> gehalten / also daß er sich wegen solcher Courtesy sehr bedanckt hat. Hierauff hat er seinen Weg nach Bremen genommen. Der Keyserischen seynd alsbald 1200. in die Stat gerückt / selbigen tag aber nicht einquartirt worden / sondern haben auff der stätte die Wacht versehen müssen. Vnd weiln die Statt von dem Kriegsvolck sehr verwüstet / vnnd die Häuser von den Englischen sehr vnsauber hinderlassen worden / als ist der General Tilly allererst am dritten Tag hernach / nach dem die Häuser vnd Gassen vmb etwas gesäubert worden / daselbst eingezogen.</p> <p><note place="left">Keyser Ferdinand begert von Curmayntz eine Erleuterung deß Churfürstl. Bedenckẽs bey dem zu Mülhausen gehaltenen Convent.</note> Zu Anfang dieses Jahrs hat J. K. M. durch Johann Reinhardten von Metternich / Meyntzischen Thumbsinger / geheimen Rath / vnnd Hoffraths Praesidenten / bey dem Churfürsten von Mayntz vmb erleutterung deß letzten Churfürstlichen Bedenckens bey dem Convent zu Mülhausen angehalten: welcher in Jhrer Mayest. Namen seine Werbung also gethan.</p> <p>Jhrer Keys. Mayestat vermercke deß Hochlöbl. Churfürstlichen Collegij zu Mülhaussen vnlengsten hin in berathschlagung deß Heiligen Reichs vnd gemeinẽ Wesens notturfft gebrauchten fleiß / in specie aber in erhaltung Jhrer Keyserlichen Mayest. hohen Keyserlichen respects erscheinende sorgfalt / gehorsambste affection / weitergethanes erbieten / trewhertzig wolgemeintẽ Rath vnd erklärung zu sonders angenehmem wolgefallen / Derowegen sie hohermeltem Churfürstlichen Collegio / so wol als auch absonderlich den Catholischen Herren Churfürstẽ / vornemblich aber vñ in specie Jhrer Churfürstlichen Gnaden zu Mayntz vnserm Gnedigsten Herrn allergnedigsten dancksagen / mit der hoch frewlichen Versicherung / daß jhr einmahl gefaste löbliche intention dem Heiligen Römischen Reich den edlen lang exulirten Friden zu reduciren / auch nach denen entzwischen jro von dem Allmechtigen Gott gerechtigsten verliehenen ansehlichen vnd denck würdigen Victorien / nochmahls gantz vnver<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>ndert verbleibe / ausser daß J. Keys. M. nunmehr in noch starcker hoffnung vnd zu Gott habender tröstlichen zuversicht stunden / durch den erlangten vnd noch weiter verhoffenden Sieg die conditiones pacis zu verbessern vnd hiedurch den Frieden endlich desto stercker vnnd vmb so viel mehr fester zu stabiliren. Dieweil aber Jhrer Keyserl. Mayestat bey etlich wenigen in dem Jhro von Mülhaussen eingeschickten vnterthänigsten gutachten begriffenen Puncten etwas anstunden / vnd derohalben in derselben vnd etlich andern Jhrer Churfurstl. Gnab. zu Mayntz mehrern erleuterung vnd Raths in allweg bedörfften: Alß hätten offt allerhöchst gedachte Jhre Keyserl. Mayestat nach erwegung aller Vmbstände / diese absonderliche schickung zu thun / vnd mit Jrer Churfürstl. Gn. hierinnen in sonderbarem gnädigstem Vertrawen vmbständliche Communication zu pflegen / die jhro bey einem vnnd anderm vorgefallene zweiffel vnd gedencken dero selben zu eröffnen / vnd sich jhrer mehrer leutrung darvber zu erholen vnd zu bedienen / der Sachen hohen importantz vnnd Wichtigkeit halber eine sonderbare vnvmbgängliche notturfft zu sein / erachtet.</p> <p>Vnd nemblich vors erste / wann der König von Dännemarck nach anleitũg deß Curf. bedenckens vmb die eingewante Friedens Handlung mit geziemender massen ansuchen solte / ob auch alßdann J. K. M. vor sich ohne deren in Churf. gutachten angedeuteten adiunction vnnd bestimmung eines convents die Sache vornemen vnd erledigen / vnd auch woldẽ König leges pacis verschreiben möchten / vnd ob die gesambten Herrn Churf. als dann / wañ die selbe nit eingenommen werden solten / sich einen alß den andern Weg zu der versprochenen assistentz verbunden halten wurden / Auch wessen J. K. M. sich dieß fals zu verlassen.</p> <p>Vors ander aber / ob vnerwartet deß vorgeschlagenen convents J. K. M. dem proscribirten Pfaltzgraffen die jhro theils in Hand gegebene / theils in Vnterthänigkeit heimgestelte conditiones solten vorhalten lassen / oder aber alles / so zum friedẽ gehörig / so wol als albereit ermeltes Pfaltzgr. halber bedacht / als was bey dem vorgeschlagenen Convent noch ferners geschlossen wordẽ möchte / vff einmal vnd zugleich publiciren lassen solten / oder wessen J. K. M. die bey dero Cantzley in dieser Sach einkommene acta dẽ Reichs Hoff-Rath zu fassung eines bedenckens vbergeben / auch sonsten der aller gnädigsten meynung weren / dem Pfaltzgr. alle vnd jede vom Churf. Collegio bedachte Puncten noch vor einiger zusam̃en Kunfft durch Mittel beyder Hertzogen zu Lothringen vnnd Wirtenberg Fürst. Gn. zu proponiren zu lassen / was vber dieses J. K. M. wegen deß Puneten successionis agnatorum, darvber die Catholische H. Churfür ein absonderlichs bedencken gegeben / vnnd welchen sie / auß denen in der Werbung angezogenen Vrsachen für den schwersten befinden / zu besserer contentirung beyder zu Sachsen vnnd Brandenb. Curf. wie auch Pfaltzgr. Wolffgang Wilhelms F. Durch. beygefallẽ / darvber sie mit der Curf. Durchl. zu Bayern communiciren vnnd das Werck erwegen lassen / auch Jhre Churfl. Gn. zu Mayntz Gemüts meynung vnd gutachten allergenädigst erfordern.</p> <p>Ferners anreichend die conditiones pacificationis, welche vnter den vorgeschlagenen J. K. M. zu praeferiren gemeint / ohne was etwan ex successu temporis & eventu desselben ab vñ zugesetzt werden möchte / auch welcher gestalt sie die mergedachte Dännemerckische Handlung dahin vnnd anderst nit verstanden haben wolten / als daß die einige Churf. so J. K. M. zu diesem Werck ziehen vñ beruffen werden / deroselben allein jre gutachten ertheilen solten / darvber sie sich alsdann resolviren wurden / wie solches jhr höchster Keyserl. respect / so darunter versiret / in allwege erfordern thete.</p> <p>Kan auch zum dritten bey der gebenden resolution obgemelter gravaminum / wie auch noch wegen etlicher andern conditionen sich besorglich wol eine dissensiõ vnter dem Curf. Collegio begebẽ / deme vnd allen andern darauß erfolgenden inconvenientiẽ bey diesen zerrüttẽ zeiten vnd deß Reichs verwürten zustand / vnd noch werenden schweren Kriegen / eine behertzigung <choice><abbr>d'</abbr><expan>der</expan></choice> grossen confusion / wo nit total ruin vnd dissolution / deren man sich vnter </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1222/1369]
gehalten / also daß er sich wegen solcher Courtesy sehr bedanckt hat. Hierauff hat er seinen Weg nach Bremen genommen. Der Keyserischen seynd alsbald 1200. in die Stat gerückt / selbigen tag aber nicht einquartirt worden / sondern haben auff der stätte die Wacht versehen müssen. Vnd weiln die Statt von dem Kriegsvolck sehr verwüstet / vnnd die Häuser von den Englischen sehr vnsauber hinderlassen worden / als ist der General Tilly allererst am dritten Tag hernach / nach dem die Häuser vnd Gassen vmb etwas gesäubert worden / daselbst eingezogen.
Zu Anfang dieses Jahrs hat J. K. M. durch Johann Reinhardten von Metternich / Meyntzischen Thumbsinger / geheimen Rath / vnnd Hoffraths Praesidenten / bey dem Churfürsten von Mayntz vmb erleutterung deß letzten Churfürstlichen Bedenckens bey dem Convent zu Mülhausen angehalten: welcher in Jhrer Mayest. Namen seine Werbung also gethan.
Keyser Ferdinand begert von Curmayntz eine Erleuterung deß Churfürstl. Bedenckẽs bey dem zu Mülhausen gehaltenen Convent. Jhrer Keys. Mayestat vermercke deß Hochlöbl. Churfürstlichen Collegij zu Mülhaussen vnlengsten hin in berathschlagung deß Heiligen Reichs vnd gemeinẽ Wesens notturfft gebrauchten fleiß / in specie aber in erhaltung Jhrer Keyserlichen Mayest. hohen Keyserlichen respects erscheinende sorgfalt / gehorsambste affection / weitergethanes erbieten / trewhertzig wolgemeintẽ Rath vnd erklärung zu sonders angenehmem wolgefallen / Derowegen sie hohermeltem Churfürstlichen Collegio / so wol als auch absonderlich den Catholischen Herren Churfürstẽ / vornemblich aber vñ in specie Jhrer Churfürstlichen Gnaden zu Mayntz vnserm Gnedigsten Herrn allergnedigsten dancksagen / mit der hoch frewlichen Versicherung / daß jhr einmahl gefaste löbliche intention dem Heiligen Römischen Reich den edlen lang exulirten Friden zu reduciren / auch nach denen entzwischen jro von dem Allmechtigen Gott gerechtigsten verliehenen ansehlichen vnd denck würdigen Victorien / nochmahls gantz vnver_ndert verbleibe / ausser daß J. Keys. M. nunmehr in noch starcker hoffnung vnd zu Gott habender tröstlichen zuversicht stunden / durch den erlangten vnd noch weiter verhoffenden Sieg die conditiones pacis zu verbessern vnd hiedurch den Frieden endlich desto stercker vnnd vmb so viel mehr fester zu stabiliren. Dieweil aber Jhrer Keyserl. Mayestat bey etlich wenigen in dem Jhro von Mülhaussen eingeschickten vnterthänigsten gutachten begriffenen Puncten etwas anstunden / vnd derohalben in derselben vnd etlich andern Jhrer Churfurstl. Gnab. zu Mayntz mehrern erleuterung vnd Raths in allweg bedörfften: Alß hätten offt allerhöchst gedachte Jhre Keyserl. Mayestat nach erwegung aller Vmbstände / diese absonderliche schickung zu thun / vnd mit Jrer Churfürstl. Gn. hierinnen in sonderbarem gnädigstem Vertrawen vmbständliche Communication zu pflegen / die jhro bey einem vnnd anderm vorgefallene zweiffel vnd gedencken dero selben zu eröffnen / vnd sich jhrer mehrer leutrung darvber zu erholen vnd zu bedienen / der Sachen hohen importantz vnnd Wichtigkeit halber eine sonderbare vnvmbgängliche notturfft zu sein / erachtet.
Vnd nemblich vors erste / wann der König von Dännemarck nach anleitũg deß Curf. bedenckens vmb die eingewante Friedens Handlung mit geziemender massen ansuchen solte / ob auch alßdann J. K. M. vor sich ohne deren in Churf. gutachten angedeuteten adiunction vnnd bestimmung eines convents die Sache vornemen vnd erledigen / vnd auch woldẽ König leges pacis verschreiben möchten / vnd ob die gesambten Herrn Churf. als dann / wañ die selbe nit eingenommen werden solten / sich einen alß den andern Weg zu der versprochenen assistentz verbunden halten wurden / Auch wessen J. K. M. sich dieß fals zu verlassen.
Vors ander aber / ob vnerwartet deß vorgeschlagenen convents J. K. M. dem proscribirten Pfaltzgraffen die jhro theils in Hand gegebene / theils in Vnterthänigkeit heimgestelte conditiones solten vorhalten lassen / oder aber alles / so zum friedẽ gehörig / so wol als albereit ermeltes Pfaltzgr. halber bedacht / als was bey dem vorgeschlagenen Convent noch ferners geschlossen wordẽ möchte / vff einmal vnd zugleich publiciren lassen solten / oder wessen J. K. M. die bey dero Cantzley in dieser Sach einkommene acta dẽ Reichs Hoff-Rath zu fassung eines bedenckens vbergeben / auch sonsten der aller gnädigsten meynung weren / dem Pfaltzgr. alle vnd jede vom Churf. Collegio bedachte Puncten noch vor einiger zusam̃en Kunfft durch Mittel beyder Hertzogen zu Lothringen vnnd Wirtenberg Fürst. Gn. zu proponiren zu lassen / was vber dieses J. K. M. wegen deß Puneten successionis agnatorum, darvber die Catholische H. Churfür ein absonderlichs bedencken gegeben / vnnd welchen sie / auß denen in der Werbung angezogenen Vrsachen für den schwersten befinden / zu besserer contentirung beyder zu Sachsen vnnd Brandenb. Curf. wie auch Pfaltzgr. Wolffgang Wilhelms F. Durch. beygefallẽ / darvber sie mit der Curf. Durchl. zu Bayern communiciren vnnd das Werck erwegen lassen / auch Jhre Churfl. Gn. zu Mayntz Gemüts meynung vnd gutachten allergenädigst erfordern.
Ferners anreichend die conditiones pacificationis, welche vnter den vorgeschlagenen J. K. M. zu praeferiren gemeint / ohne was etwan ex successu temporis & eventu desselben ab vñ zugesetzt werden möchte / auch welcher gestalt sie die mergedachte Dännemerckische Handlung dahin vnnd anderst nit verstanden haben wolten / als daß die einige Churf. so J. K. M. zu diesem Werck ziehen vñ beruffen werden / deroselben allein jre gutachten ertheilen solten / darvber sie sich alsdann resolviren wurden / wie solches jhr höchster Keyserl. respect / so darunter versiret / in allwege erfordern thete.
Kan auch zum dritten bey der gebenden resolution obgemelter gravaminum / wie auch noch wegen etlicher andern conditionen sich besorglich wol eine dissensiõ vnter dem Curf. Collegio begebẽ / deme vnd allen andern darauß erfolgenden inconvenientiẽ bey diesen zerrüttẽ zeiten vnd deß Reichs verwürten zustand / vnd noch werenden schweren Kriegen / eine behertzigung d' grossen confusion / wo nit total ruin vnd dissolution / deren man sich vnter
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