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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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dahin gefordert / vnnd mit der Belägerung desto hefftiger vnd schleuniger fortgefahren / vnd mit den Lauffgräben biß an den Stattgraben kommen. Er hat auch drey Battereyen verfertigt / Presse zu schiessen vnd einen Sturmb vorzunemen. Vnlang hernach hat sich der von den Belägerten lang erwartete Succurs auff der Elbe sehen lassen / in dem der König in Dennemarck mit 13. Kriegs-Schiffn für die Schwinge kommen: als er aber gesehen / daß sich die Tillische so starck verschantzet / daß man jhnen nicht beykommen / noch mit Stücken einigen Abbruch thun können / vnnd also die Statt zu entsetzen gantz vnmüglich were / hat er sich vnverrichter dingen wider zurück begeben / vnd vnderwegens 14. Schifflein / mit Proviand beladen / so nach Holstein vnnd Jüdland fahren wollen / gefangen vnd in Glückstad gebracht.

Ob nun wol der Obriste Morgan ein geraume Zeit sich wider die Tillische auffgehalten / vnd jnen viel zu schaffen gegeben: jedoch als er gesehen / daß alle Hoffnung deß Entsatzes verlohren / hat er sich endlich auff Interposition der Statt Bremen accomodirt / vnd ist zwischen jm vnd dem Generalen Tilly nachfolgender Accord beschlossen worden.

1. Erstlich sol er Morgan die Statt vnnd Festung Staden / auff nechst künfftigen Sontag den 7. dieses Monats May Newen Cal. ohn weiteren Einstandt oder Verzug dem Graffen von Tilly im Namen vnd von wegen der Röm. K. M. vbergeben vnd einantworten.

2. Zu solchem Ende er auch zum andern also balden selbigen Tags seinen Abzug nirgend wohin anderst / dann mit allem seinem vnderhabenden Volck vber Land nehmen / vnd bester Möchlichkeit befördern soll / darzu S. Excell. sie nicht allein mit gnugsamber Convoy versehen lassen / besondern auch bey denen der Infantin gehörigen Guarnisonen / vnd andern gehörigen Orthen / gegen den Spaniern mügliche Sicherheit / zu deme Vivers vnd Freye Quartier / verschaffen wollen.

3. Darbey gleichwol zum dritten dem Teutschen Volck frey stehet / entweder mit dahin zu folgen / oder sich nacher Hauß / vnnd an Orth vnd Ende / jhrem belieben nach / jedoch ausser der wiedrigen Parthey / zu begeben.

4. Zum vierdten / die beyden Teutschen General Commissarien / vnd Teutsche Officierer / sollen Macht haben / vor jhre Person zu der Königl. May zu Dennemarck jhren Abzug vor- vnnd an die Hand zu nehmen.

5. Vnd wann zum fünfften / benandter Morgan mit angedeutem seinem abziehenden Volck / in Hollandt wider angelanget sein / vnnd von seinem König Befelch erlangen möchte / daselbst zu verbleiben / auff solchen fall sol er vnd alle seine mit dahin abziehende Officirer vnnd Soldaten schüldig vnd verbunden sein / einigen Kriegs- oder andere Dienste der König. May zu Dennemarck / jnnerhalb 6. Monaten nicht zu leisten.

6. Solte aber zum sechsten / er General Morgan / mit berührtem Kriegsvolck gar in Engeland beruffen werden / alsdann sol er vnnd solch sein beyhabendes Volck / angedeuter Obligation allerdings frey vnd enthebt / vnd der Dienst halben vngehalten vnd verbunden sein.

7. Auff solche Maß vnd Bedingnuß wollen zun siebenden / S. Excell. jhme General Morgan / den beyden K. Dennemärckischen General Commissarien Obristen Georgen von Vßlar / Thomas Frentzen / allen Obrist. Leutenanten / Majorn / Capitaynen / hohen vnnd niedern Officiern / Stabs vnd Artolerie Personen / auch allen gemeinen Soldaten / den Abzug verstatten vnd zugeben.

8. Jedoch zun achten / vorbehältlich / da sich etliche Bürger vnd Einwoner der statt Staden / vnterm Praetext als wann sie mit weren vnderhalten worden / mit außzuziehen vnderstehen wolten / dz jnen / wie auch den jenigen Soldaten / so Zeit dieser Belägerung vbergangen / vnd in Staden sich begeben / solches durchauß nit zugelassen / noch verstatter werden solle.

9. Obbesagter Abzug / ist in solcher Form vnd Kriegs Ordnung bewilligt / wie solcher von General Morgan mag gut befunden werden / als nemblichen mit schlagenden Spielen / fligenden Fähnlein / vollem Ober- vnd Vndergewehr / brennenden Lonten / gefüllten Banteliern / Kugeln im Mundt / wie Kriegs gebrauch / vnd Soldaten anstet vnd gebürt.

10. Mögen General Morgan / vnnd hohe vnnd niedrige Officirer vnd Soldaten / auch alle im andern Puncten berürte Personen mit sich abführen deroselben Pferde / Bagage / Sack vnnd Packe / Weib vnd Kinder / auch die Gewehr vnnd Waffen / so zu den Compagnyen gehören / vnd Krancken oder abgedanckten Soldaten zukommen / ohne vorgehende Visitation / Verrückung oder Auffhalt / jedoch daß keinem Bürger zu Staden vnter solchem Schein jchtswas / noch auch solche Gewehr vnd Waffen / die etwa die Köngl. M. zu Dennemarck in der Statt Staden hinderlassen hetten / mit genommen / sondern da dergleichen vnterstanden würde / restituirt / vnd in der Statt gelassen werde.

11. Alle angezogene Bagagy vnd Krancken / vber Land oder zu Wasser fort zu bringen / wollen sein Excell. Schiff vnnd Wagen zur Hand schaffen / vnd abführen lassen.

12. Da etliche von obgedachten Personen / Officirern oder Soldaten / Kranck heit oder Verwundung halber / mit den Troppen nit alsbald abziehen könten / soll denselbigen biß zu Recuperierung jhrer Gesundheit / Quartier in der Statt vergönt / vnnd alsdann jhr Abzug nach belieben verstattet werden.

13. So bey den Soldaten etwas gefunden werden solte / so vor diesem in vergangenen Kriegs Occasionen zur Beuthe bekommen worden / soll dasselbe den Inhabern vngehindert verbleiben.

Die Statt vnnd Bürgerschafft sollen zu verspüren haben / daß man jhrer Ruin vnd verderblichen Vntergangs nicht begehrt.

Diesem Accord gemeß ist den 27. April Alt vnd 7. May Newen Calen. Morgens vmb 10. vhr gedachter Obriste Morgan mit seinen vnderhabenden volck mit 64. Fahnen / darunter noch vber 2500. gesunder Man / mit vnder-vnd obergewer / brennenden Lonten / kugeln im mund / sack vnd pack / rc. abgezogen. In solchem Abzug hat jhre Excell. jhne Morgan auff einem Berglein ehrlich empfangen vnd

dahin gefordert / vnnd mit der Belägerung desto hefftiger vñ schleuniger fortgefahren / vnd mit den Lauffgräben biß an den Stattgraben kommen. Er hat auch drey Battereyen verfertigt / Presse zu schiessen vnd einen Sturmb vorzunemẽ. Vnlang hernach hat sich der von den Belägerten lang erwartete Succurs auff der Elbe sehen lassen / in dem der König in Dennemarck mit 13. Kriegs-Schiffn für die Schwinge kommen: als er aber gesehen / daß sich die Tillische so starck verschantzet / daß man jhnen nicht beykommen / noch mit Stücken einigen Abbruch thun können / vnnd also die Statt zu entsetzen gantz vnmüglich were / hat er sich vnverrichter dingen wider zurück begeben / vnd vnderwegens 14. Schifflein / mit Proviand beladen / so nach Holstein vnnd Jüdland fahren wollen / gefangen vnd in Glückstad gebracht.

Ob nun wol der Obriste Morgan ein geraume Zeit sich wider die Tillische auffgehalten / vnd jnen viel zu schaffen gegeben: jedoch als er gesehen / daß alle Hoffnung deß Entsatzes verlohren / hat er sich endlich auff Interposition der Statt Bremen accomodirt / vnd ist zwischen jm vnd dem Generalen Tilly nachfolgender Accord beschlossen worden.

1. Erstlich sol er Morgan die Statt vnnd Festung Staden / auff nechst künfftigen Sontag den 7. dieses Monats May Newen Cal. ohn weiteren Einstandt oder Verzug dem Graffen von Tilly im Namen vnd von wegen der Röm. K. M. vbergeben vnd einantworten.

2. Zu solchem Ende er auch zum andern also balden selbigen Tags seinen Abzug nirgend wohin anderst / dann mit allem seinem vnderhabenden Volck vber Land nehmen / vnd bester Möchlichkeit befördern soll / darzu S. Excell. sie nicht allein mit gnugsamber Convoy versehen lassen / besondern auch bey denen der Infantin gehörigen Guarnisonen / vnd andern gehörigen Orthen / gegen den Spaniern mügliche Sicherheit / zu deme Vivers vnd Freye Quartier / verschaffen wollen.

3. Darbey gleichwol zum dritten dem Teutschen Volck frey stehet / entweder mit dahin zu folgen / oder sich nacher Hauß / vnnd an Orth vnd Ende / jhrem belieben nach / jedoch ausser der wiedrigen Parthey / zu begeben.

4. Zum vierdten / die beyden Teutschen General Commissarien / vnd Teutsche Officierer / sollen Macht haben / vor jhre Person zu der Königl. May zu Dennemarck jhren Abzug vor- vnnd an die Hand zu nehmen.

5. Vnd wann zum fünfften / benandter Morgan mit angedeutem seinem abziehendẽ Volck / in Hollandt wider angelanget sein / vnnd von seinem König Befelch erlangen möchte / daselbst zu verbleiben / auff solchen fall sol er vnd alle seine mit dahin abziehende Officirer vnnd Soldaten schüldig vnd verbunden sein / einigen Kriegs- oder andere Dienste der König. May zu Dennemarck / jnnerhalb 6. Monaten nicht zu leisten.

6. Solte aber zum sechsten / er General Morgan / mit berührtem Kriegsvolck gar in Engeland beruffen werden / alsdann sol er vnnd solch sein beyhabendes Volck / angedeuter Obligation allerdings frey vnd enthebt / vnd der Dienst halben vngehalten vnd verbunden sein.

7. Auff solche Maß vnd Bedingnuß wollen zũ siebenden / S. Excell. jhme General Morgan / den beyden K. Dennemärckischen General Commissarien Obristen Georgen von Vßlar / Thomas Frentzen / allen Obrist. Leutenanten / Majorn / Capitaynen / hohen vnnd niedern Officiern / Stabs vnd Artolerie Personen / auch allen gemeinen Soldaten / den Abzug verstatten vnd zugeben.

8. Jedoch zũ achten / vorbehältlich / da sich etliche Bürger vnd Einwoner der statt Staden / vnterm Praetext als wañ sie mit werẽ vnderhaltẽ worden / mit außzuziehẽ vnderstehẽ wolten / dz jnẽ / wie auch den jenigen Soldaten / so Zeit dieser Belägerung vbergangen / vnd in Staden sich begeben / solches durchauß nit zugelassẽ / noch verstatter werdẽ solle.

9. Obbesagter Abzug / ist in solcher Form vnd Kriegs Ordnũg bewilligt / wie solcher võ General Morgan mag gut befunden werden / als nemblichen mit schlagenden Spielen / fligenden Fähnlein / vollem Ober- vnd Vndergewehr / brennenden Lonten / gefüllten Banteliern / Kugeln im Mundt / wie Kriegs gebrauch / vñ Soldaten anstet vnd gebürt.

10. Mögen General Morgan / vnnd hohe vnnd niedrige Officirer vnd Soldaten / auch alle im andern Puncten berürte Personen mit sich abführen deroselben Pferde / Bagage / Sack vnnd Packe / Weib vnd Kinder / auch die Gewehr vnnd Waffen / so zu den Compagnyen gehören / vnd Krancken oder abgedanckten Soldaten zukommẽ / ohne vorgehende Visitation / Verrückung oder Auffhalt / jedoch daß keinem Bürger zu Staden vnter solchem Schein jchtswas / noch auch solche Gewehr vnd Waffen / die etwa die Köngl. M. zu Dennemarck in der Statt Staden hinderlassen hetten / mit genommen / sondern da dergleichen vnterstanden würde / restituirt / vñ in der Statt gelassẽ werde.

11. Alle angezogene Bagagy vnd Krancken / vber Land oder zu Wasser fort zu bringen / wollen sein Excell. Schiff vnnd Wagen zur Hand schaffen / vnd abführen lassen.

12. Da etliche von obgedachten Personen / Officirern oder Soldaten / Kranck heit oder Verwundung halber / mit den Troppen nit alsbald abziehen könten / soll denselbigen biß zu Recuperierung jhrer Gesundheit / Quartier in der Statt vergönt / vnnd alsdann jhr Abzug nach belieben verstattet werden.

13. So bey den Soldaten etwas gefunden werden solte / so vor diesem in vergangenẽ Kriegs Occasionen zur Beuthe bekommen worden / soll dasselbe den Inhabern vngehindert verbleiben.

Die Statt vnnd Bürgerschafft sollen zu verspüren haben / daß man jhrer Ruin vnd verderblichen Vntergangs nicht begehrt.

Diesem Accord gemeß ist den 27. April Alt vnd 7. May Newen Calen. Morgens vmb 10. vhr gedachter Obriste Morgan mit seinẽ vnderhabendẽ volck mit 64. Fahnẽ / darunter noch vber 2500. gesunder Man / mit vnder-vñ obergewer / brennenden Lontẽ / kugeln im mũd / sack vñ pack / rc. abgezogen. In solchem Abzug hat jhre Excell. jhne Morgan auff einem Berglein ehrlich empfangen vnd

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          <p>Ob nun wol der Obriste Morgan ein geraume Zeit sich wider die Tillische                      auffgehalten / vnd jnen viel zu schaffen gegeben: jedoch als er gesehen / daß                      alle Hoffnung deß Entsatzes verlohren / hat er sich endlich auff Interposition                      der Statt Bremen accomodirt / vnd ist zwischen jm vnd dem Generalen Tilly                      nachfolgender Accord beschlossen worden.</p>
          <p>1. Erstlich sol er Morgan die Statt vnnd Festung Staden / auff nechst künfftigen                      Sontag den 7. dieses Monats May Newen Cal. ohn weiteren Einstandt oder Verzug                      dem Graffen von Tilly im Namen vnd von wegen der Röm. K. M. vbergeben vnd                      einantworten.</p>
          <p>2. Zu solchem Ende er auch zum andern also balden selbigen Tags seinen Abzug                      nirgend wohin anderst / dann mit allem seinem vnderhabenden Volck vber Land                      nehmen / vnd bester Möchlichkeit befördern soll / darzu S. Excell. sie nicht                      allein mit gnugsamber Convoy versehen lassen / besondern auch bey denen der                      Infantin gehörigen Guarnisonen / vnd andern gehörigen Orthen / gegen den                      Spaniern mügliche Sicherheit / zu deme Vivers vnd Freye Quartier / verschaffen                      wollen.</p>
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[1221/1368] dahin gefordert / vnnd mit der Belägerung desto hefftiger vñ schleuniger fortgefahren / vnd mit den Lauffgräben biß an den Stattgraben kommen. Er hat auch drey Battereyen verfertigt / Presse zu schiessen vnd einen Sturmb vorzunemẽ. Vnlang hernach hat sich der von den Belägerten lang erwartete Succurs auff der Elbe sehen lassen / in dem der König in Dennemarck mit 13. Kriegs-Schiffn für die Schwinge kommen: als er aber gesehen / daß sich die Tillische so starck verschantzet / daß man jhnen nicht beykommen / noch mit Stücken einigen Abbruch thun können / vnnd also die Statt zu entsetzen gantz vnmüglich were / hat er sich vnverrichter dingen wider zurück begeben / vnd vnderwegens 14. Schifflein / mit Proviand beladen / so nach Holstein vnnd Jüdland fahren wollen / gefangen vnd in Glückstad gebracht. Ob nun wol der Obriste Morgan ein geraume Zeit sich wider die Tillische auffgehalten / vnd jnen viel zu schaffen gegeben: jedoch als er gesehen / daß alle Hoffnung deß Entsatzes verlohren / hat er sich endlich auff Interposition der Statt Bremen accomodirt / vnd ist zwischen jm vnd dem Generalen Tilly nachfolgender Accord beschlossen worden. 1. Erstlich sol er Morgan die Statt vnnd Festung Staden / auff nechst künfftigen Sontag den 7. dieses Monats May Newen Cal. ohn weiteren Einstandt oder Verzug dem Graffen von Tilly im Namen vnd von wegen der Röm. K. M. vbergeben vnd einantworten. 2. Zu solchem Ende er auch zum andern also balden selbigen Tags seinen Abzug nirgend wohin anderst / dann mit allem seinem vnderhabenden Volck vber Land nehmen / vnd bester Möchlichkeit befördern soll / darzu S. Excell. sie nicht allein mit gnugsamber Convoy versehen lassen / besondern auch bey denen der Infantin gehörigen Guarnisonen / vnd andern gehörigen Orthen / gegen den Spaniern mügliche Sicherheit / zu deme Vivers vnd Freye Quartier / verschaffen wollen. 3. Darbey gleichwol zum dritten dem Teutschen Volck frey stehet / entweder mit dahin zu folgen / oder sich nacher Hauß / vnnd an Orth vnd Ende / jhrem belieben nach / jedoch ausser der wiedrigen Parthey / zu begeben. 4. Zum vierdten / die beyden Teutschen General Commissarien / vnd Teutsche Officierer / sollen Macht haben / vor jhre Person zu der Königl. May zu Dennemarck jhren Abzug vor- vnnd an die Hand zu nehmen. 5. Vnd wann zum fünfften / benandter Morgan mit angedeutem seinem abziehendẽ Volck / in Hollandt wider angelanget sein / vnnd von seinem König Befelch erlangen möchte / daselbst zu verbleiben / auff solchen fall sol er vnd alle seine mit dahin abziehende Officirer vnnd Soldaten schüldig vnd verbunden sein / einigen Kriegs- oder andere Dienste der König. May zu Dennemarck / jnnerhalb 6. Monaten nicht zu leisten. 6. Solte aber zum sechsten / er General Morgan / mit berührtem Kriegsvolck gar in Engeland beruffen werden / alsdann sol er vnnd solch sein beyhabendes Volck / angedeuter Obligation allerdings frey vnd enthebt / vnd der Dienst halben vngehalten vnd verbunden sein. 7. Auff solche Maß vnd Bedingnuß wollen zũ siebenden / S. Excell. jhme General Morgan / den beyden K. Dennemärckischen General Commissarien Obristen Georgen von Vßlar / Thomas Frentzen / allen Obrist. Leutenanten / Majorn / Capitaynen / hohen vnnd niedern Officiern / Stabs vnd Artolerie Personen / auch allen gemeinen Soldaten / den Abzug verstatten vnd zugeben. 8. Jedoch zũ achten / vorbehältlich / da sich etliche Bürger vnd Einwoner der statt Staden / vnterm Praetext als wañ sie mit werẽ vnderhaltẽ worden / mit außzuziehẽ vnderstehẽ wolten / dz jnẽ / wie auch den jenigen Soldaten / so Zeit dieser Belägerung vbergangen / vnd in Staden sich begeben / solches durchauß nit zugelassẽ / noch verstatter werdẽ solle. 9. Obbesagter Abzug / ist in solcher Form vnd Kriegs Ordnũg bewilligt / wie solcher võ General Morgan mag gut befunden werden / als nemblichen mit schlagenden Spielen / fligenden Fähnlein / vollem Ober- vnd Vndergewehr / brennenden Lonten / gefüllten Banteliern / Kugeln im Mundt / wie Kriegs gebrauch / vñ Soldaten anstet vnd gebürt. 10. Mögen General Morgan / vnnd hohe vnnd niedrige Officirer vnd Soldaten / auch alle im andern Puncten berürte Personen mit sich abführen deroselben Pferde / Bagage / Sack vnnd Packe / Weib vnd Kinder / auch die Gewehr vnnd Waffen / so zu den Compagnyen gehören / vnd Krancken oder abgedanckten Soldaten zukommẽ / ohne vorgehende Visitation / Verrückung oder Auffhalt / jedoch daß keinem Bürger zu Staden vnter solchem Schein jchtswas / noch auch solche Gewehr vnd Waffen / die etwa die Köngl. M. zu Dennemarck in der Statt Staden hinderlassen hetten / mit genommen / sondern da dergleichen vnterstanden würde / restituirt / vñ in der Statt gelassẽ werde. 11. Alle angezogene Bagagy vnd Krancken / vber Land oder zu Wasser fort zu bringen / wollen sein Excell. Schiff vnnd Wagen zur Hand schaffen / vnd abführen lassen. 12. Da etliche von obgedachten Personen / Officirern oder Soldaten / Kranck heit oder Verwundung halber / mit den Troppen nit alsbald abziehen könten / soll denselbigen biß zu Recuperierung jhrer Gesundheit / Quartier in der Statt vergönt / vnnd alsdann jhr Abzug nach belieben verstattet werden. 13. So bey den Soldaten etwas gefunden werden solte / so vor diesem in vergangenẽ Kriegs Occasionen zur Beuthe bekommen worden / soll dasselbe den Inhabern vngehindert verbleiben. Die Statt vnnd Bürgerschafft sollen zu verspüren haben / daß man jhrer Ruin vnd verderblichen Vntergangs nicht begehrt. Diesem Accord gemeß ist den 27. April Alt vnd 7. May Newen Calen. Morgens vmb 10. vhr gedachter Obriste Morgan mit seinẽ vnderhabendẽ volck mit 64. Fahnẽ / darunter noch vber 2500. gesunder Man / mit vnder-vñ obergewer / brennenden Lontẽ / kugeln im mũd / sack vñ pack / rc. abgezogen. In solchem Abzug hat jhre Excell. jhne Morgan auff einem Berglein ehrlich empfangen vnd

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1368>, abgerufen am 27.07.2024.