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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Ihr von allen Rechts wegen / insonderheit aber iure retentionis nu mehr zu stehend-vnd jnhabendes Hertzogtumb Mechelnburg / Fürstenthum Wenden / Graffschafft Schwerin / vnnd Herrschafften der Lande Rostock vnd Stargard / sampt allen derselbigen angehörigen / Recht vnd Gerechtigkeit / allermassen dieselbe Hertzog Adolph Friederich vnnd Joh. Albrecht Gebüder / letzthin wie auch die vorigen Hertzogen zu Mechelnburg von Alter her innen gehabt vnd genossen zu einen wahren Vnterpfand / so lang vnd viel zu genissen / eingesetzet vnd verschrieben haben / biß Vns obangeregter Kriegs Vnkosten zu Vnsern Genügen vnd wircklicher Satissaction widerumb erstattet vnd bezahlet würde: wie dann Hochgedacht I. K. M. zu diesen End gewisse Commissarios gnädigst deputiert vnd verordnet haben wollen / welche Vns besagtes Hertzogthumb / Fürstenthumb / Graffschafft / Land vnd Leute würcklich einantworten vnd vbergeben / auch derentwegen die Landtstände vnd Ritterschafft / Rath vnd Vnderthanen / auff einen gewissen Tag vnd Orth / in I. K. M. Name beschrieben / dieselbe jhrer vorigen Pflichten / damit Sie ehebenenten beyden Hertzogen Adolph Friederichen vnd Johann Albrechten / Gebrüdern / bißhero verbunden gewest / auß habender jhnen auff getragenen Kayser. Gewalt vnd Macht erlassen / dieselbe frey sprechen / vnnd darauff huldigen vnnd schweren lassen sollen / Wir aber vielen anderen Vns der Zeit obligender wichtiger Geschefft vnd Verrichtung halber / angeregter Einantwort-vnd Landeshuldigund in der Person / wie gern wir auch wolten / ja nit beywohnen können noch mögen / daß Wir demnach dem Wolgebornen Herrn Heinrich von St. Julian Ritter / Röm. Kahs. May. bestalten Obristen / wie auch dem Edlen vnd Hochgelahrten Herrn Iusto Lüdern / vnd Heinrichen Nieman / beyder Rechten Doctorn / hierzu Commission vnd Befehlich / auch Vnseren vollkommenen Gewalt vnd Macht zugestellet vnnd gegeben haben / thun auch hiemit geben / zustellen vnd aufftragen / ehengemelten Herrn Obristen Heinrich von St. Julian / wie auch Iusto Lüdern / vnd Heinrichen Nieman / allen vollkommenen Gewalt hiemit wissentlich vnd in Krafft dieses / also vnd der gestalt / daß Sie an Ort vnd Enden / wohin von Ehrengedachten Kays. Commissarien / mehrberührtes Hertzogthumb vnd Landen / Ritterschafft / Landstände vnd die von Stätten zu erscheinen verschrieben / vnd sie dessen erinnert worden / sich in Vnserm Namen praesentiren / alle sampt vnd sonders in Vnsern Pflicht vnd Gelübde nehmen / wie gewöhnlich / huldigen lassen / darauff folgends die Possession mehrbesagten Hertzogthumbs Mechelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin / so wol der Herrischafft der Lande Rostock vnd Stargard / in Vnserem Namen würcklich abtretten / auch alle vnd jede Hohe vnnd Niedere officirer / Amptleute vnd Diener / wie dieselben Namen haben mögen / Vns getrew / Gehorsamb / vnd gewertig zu seyn sich schweren lassen / die jenigen aber / so Vns nicht dienen / obangedeuteten I. K. M. gnedigsten befehlich nachzukommen / sich nur weigern / oder aber hier zu nit etwa genugsamb qualificirt befunden werden / absetzen / vnnd andere an jhre Stelle verordnen / auch alle das jenige thuen oder verrichten / was Wir selbst in der Person gegenwertig zu thun befugt weren vornehmen vnnd verrichten köndten oder wolten / hieran sich nichts jrren / abhalten / oder verhindern lassen sollen. Da auch vorgemeldte Vnsere Commissarien eines mehrern Gewalts / als hierinnen begriffen / bedürfftig weren / denselben wollen Wir jhnen in der aller besten vnd bestendigsten Form / wie solcher von Rechts oder der Orthen Gewonheit wegen / am kräffrigst-vnd bestendigsten geschehen köndte / hiemit wissentlich zugesteller vnd geben haben. Wir wollen auch mehrernandten Vnsern Commissarien vnd Gewalttragenden diests / wegen auf getragener Commission, vnd Verrichtung halber / aller dings Schadloß zu halten / vnd gegen männiglichen zu vertretten / hieruntur in Gnaden versprochen / vnd Vns darzu verbunden haben Alles getrewlich vnd ohne gefehrde.

Keyserliche Commissarien stellen einen Landtag im Hertzogthumb Mechelnburg an. Hierauff habe die Keyserliche Commissarien auff den 3. Aprilis Newen Calenders der Ritterschafft vnd Landständen einen Landtag nach Güstraw angesetzet / vnlid zu solchem End dieses Inhalts Außschreiben ergehen lassen:

P. P. Demnach die Römis. Keyserliche M. rc. dero gnädigsten Willen vnnd Meinung vnlangst vns / Krafft zugefertiger Commission / allen vnnd jeden deß Hertzogthumbs Mechelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin vnnd Herrschafften Rostock vnd Stargard angehörigen Ritterschafft vnnd Ständen / auch allen Vnderthanen / auff einen darzu außgeschriebenen Landtag zu eröffnen vnnd Kund zu machen / allergnädigst committirt vnd anbefohlen / auch solcher von allerhöchstgen. Ihrer K. M. vns auff getragener Commission zu Vnderthänigster Folg wir nunwehr Montags den 3. Aprill S. N zu Güstraw einzukomme außgesetzt vnd ernennet: Als haben wir solches hiermit zu ewerer Nachrichtung ankünden vnd eröffnen wollen / vnd begehren darauff in Namen allerhöchst gedachter Keyserliche Mayestat vnsers aller gnädigst. Keysers vnd Herrn an euch / hiermit ernstlich befehlend / ben Verlust aller ewerer Haab vnd Güter / Lehen-vnd Pfandschafften / Recht vnnd Gerechtigkeiten / für vnsere Personen freundlich gesinnend / Ihr an außgesetzkem Tag zu Güstraw in früher Tagszeit persönlich erscheinen / euch einstellen / vnd Ihrer Keyserlichen Mayestat gnädigste Meinung vernemen wollet. Vnd dieses alles so lieb euch die angetrohete Poenen zu vermeiden. Hieran geschicht Ihrer Keyserlichen Mayestat gnädigster Willen / vnd wir sind ewren verspürenden Gehorsamb bey deroselben zu rühmen erbierig / etc.

Der Keyserlichen Commissarien Proposition der Mechelburgischen Ritterschafft vnd Land-ständen gethan. Dieses Außschreiben hat zwar grosse Bestürtzung im Land vervrsacht / aber doch ist auf den angestelten Tag der Adel wie auch der Stätt Abgesandte in starcker Anzahl erschienen: Denen die Keyserliche Commissarien nachgesetztes proponirt; Edle / Gestrenge / Ehrnveste / Vorsichtige / vnd Weise / günstige liebe Herrn vnnd Freunde / rc. Demnach die Röm. Keys. Mayst. rc. vns aller-

Ihr von allen Rechts wegen / insonderheit aber iure retentionis nu mehr zu stehend-vñ jnhabendes Hertzogtumb Mechelnburg / Fürstenthum Wenden / Graffschafft Schwerin / vnnd Herrschafften der Lande Rostock vñ Stargard / sampt allen derselbigen angehörigen / Recht vnd Gerechtigkeit / allermassen dieselbe Hertzog Adolph Friederich vnnd Joh. Albrecht Gebüder / letzthin wie auch die vorigen Hertzogen zu Mechelnburg von Alter her innẽ gehabt vnd genossen zu einẽ wahren Vnterpfand / so lang vñ viel zu genissen / eingesetzet vnd verschrieben haben / biß Vns obangeregter Kriegs Vnkostẽ zu Vnsern Genügen vnd wircklicher Satissaction widerumb erstattet vnd bezahlet würde: wie dann Hochgedacht I. K. M. zu diesẽ End gewisse Commissarios gnädigst deputiert vñ verordnet haben wollen / welche Vns besagtes Hertzogthumb / Fürstenthumb / Graffschafft / Land vñ Leute würcklich einantworten vnd vbergeben / auch derentwegen die Landtstände vnd Ritterschafft / Rath vnd Vnderthanen / auff einen gewissen Tag vnd Orth / in I. K. M. Name beschrieben / dieselbe jhrer vorigen Pflichten / damit Sie ehebenenten beyden Hertzogen Adolph Friederichen vnd Johann Albrechten / Gebrüdern / bißhero verbunden gewest / auß habender jhnen auff getragenen Kayser. Gewalt vnd Macht erlassen / dieselbe frey sprechen / vnnd darauff huldigen vnnd schweren lassen sollen / Wir aber vielen anderen Vns der Zeit obligender wichtiger Geschefft vnd Verrichtung halber / angeregter Einantwort-vnd Landeshuldigund in der Person / wie gern wir auch wolten / ja nit beywohnen können noch mögen / daß Wir demnach dem Wolgebornen Herrn Heinrich von St. Julian Ritter / Röm. Kahs. May. bestalten Obristen / wie auch dem Edlen vnd Hochgelahrten Herrn Iusto Lüdern / vnd Heinrichen Nieman / beyder Rechten Doctorn / hierzu Commission vnd Befehlich / auch Vnseren vollkommenen Gewalt vnd Macht zugestellet vnnd gegeben haben / thun auch hiemit geben / zustellen vñ aufftragen / ehengemelten Herrn Obristen Heinrich von St. Julian / wie auch Iusto Lüdern / vnd Heinrichen Nieman / allen vollkom̃enen Gewalt hiemit wissentlich vñ in Krafft dieses / also vnd der gestalt / daß Sie an Ort vnd Enden / wohin von Ehrengedachten Kays. Commissarien / mehrberührtes Hertzogthumb vñ Landen / Ritterschafft / Landstände vñ die von Stätten zu erscheinen verschrieben / vnd sie dessen erinnert worden / sich in Vnserm Namen praesentiren / alle sampt vnd sonders in Vnsern Pflicht vnd Gelübde nehmen / wie gewöhnlich / huldigen lassen / darauff folgends die Possession mehrbesagtẽ Hertzogthumbs Mechelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin / so wol der Herrischafft der Lande Rostock vnd Stargard / in Vnserem Namen würcklich abtretten / auch alle vnd jede Hohe vnnd Niedere officirer / Amptleute vnd Diener / wie dieselben Namen haben mögẽ / Vns getrew / Gehorsamb / vñ gewertig zu seyn sich schweren lassen / die jenigen aber / so Vns nicht dienen / obangedeutetẽ I. K. M. gnedigstẽ befehlich nachzukommen / sich nur weigern / oder aber hier zu nit etwa genugsamb qualificirt befunden werden / absetzen / vnnd andere an jhre Stelle verordnen / auch alle das jenige thuen oder verrichten / was Wir selbst in der Person gegenwertig zu thun befugt weren vornehmen vnnd verrichten köndten oder wolten / hieran sich nichts jrren / abhalten / oder verhindern lassen sollen. Da auch vorgemeldte Vnsere Commissarien eines mehrern Gewalts / als hierinnen begriffen / bedürfftig weren / denselben wollen Wir jhnen in der aller besten vnd bestendigsten Form / wie solcher von Rechts oder der Orthen Gewonheit wegen / am kräffrigst-vnd bestendigsten geschehen köndte / hiemit wissentlich zugesteller vnd geben haben. Wir wollen auch mehrernandten Vnsern Commissarien vnd Gewalttragenden diests / wegen auf getragener Commission, vnd Verrichtung halber / aller dings Schadloß zu halten / vnd gegen männiglichen zu vertretten / hieruntur in Gnaden versprochen / vnd Vns darzu verbunden haben Alles getrewlich vnd ohne gefehrde.

Keyserliche Commissarien stellen einen Landtag im Hertzogthumb Mechelnburg an. Hierauff habe die Keyserliche Commissarien auff den 3. Aprilis Newen Calenders der Ritterschafft vnd Landständen einen Landtag nach Güstraw angesetzet / vnlid zu solchem End dieses Inhalts Außschreiben ergehen lassen:

P. P. Demnach die Römis. Keyserliche M. rc. dero gnädigsten Willen vnnd Meinung vnlangst vns / Krafft zugefertiger Commission / allen vnnd jeden deß Hertzogthumbs Mechelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin vnnd Herrschafften Rostock vnd Stargard angehörigẽ Ritterschafft vnnd Ständen / auch allen Vnderthanen / auff einen darzu außgeschriebenen Landtag zu eröffnen vnnd Kund zu machen / allergnädigst committirt vnd anbefohlen / auch solcher von allerhöchstgen. Ihrer K. M. vns auff getragener Commission zu Vnderthänigster Folg wir nunwehr Montags den 3. Aprill S. N zu Güstraw einzukomme außgesetzt vnd ernennet: Als haben wir solches hiermit zu ewerer Nachrichtung ankünden vnd eröffnen wollen / vnd begehren darauff in Namen allerhöchst gedachter Keyserliche Mayestat vnsers aller gnädigst. Keysers vnd Herrn an euch / hiermit ernstlich befehlend / ben Verlust aller ewerer Haab vnd Güter / Lehen-vnd Pfandschafften / Recht vnnd Gerechtigkeiten / für vnsere Personen freundlich gesinnend / Ihr an außgesetzkem Tag zu Güstraw in früher Tagszeit persönlich erscheinen / euch einstellen / vnd Ihrer Keyserlichen Mayestat gnädigste Meinung vernemen wollet. Vnd dieses alles so lieb euch die angetrohete Poenen zu vermeiden. Hieran geschicht Ihrer Keyserlichen Mayestat gnädigster Willen / vnd wir sind ewren verspürenden Gehorsamb bey deroselben zu rühmen erbierig / etc.

Der Keyserlichen Commissarien Proposition der Mechelburgischen Ritterschafft vnd Land-ständen gethan. Dieses Außschreiben hat zwar grosse Bestürtzung im Land vervrsacht / aber doch ist auf den angestelten Tag der Adel wie auch der Stätt Abgesandte in starcker Anzahl erschienen: Denen die Keyserliche Commissarien nachgesetztes proponirt; Edle / Gestrenge / Ehrnveste / Vorsichtige / vñ Weise / günstige liebe Herrn vnnd Freunde / rc. Demnach die Röm. Keys. Mayst. rc. vns aller-

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M. zu diese&#x0303; End gewisse Commissarios gnädigst deputiert vn&#x0303;                      verordnet haben wollen / welche Vns besagtes Hertzogthumb / Fürstenthumb /                      Graffschafft / Land vn&#x0303; Leute würcklich einantworten vnd vbergeben                      / auch derentwegen die Landtstände vnd Ritterschafft / Rath vnd Vnderthanen /                      auff einen gewissen Tag vnd Orth / in I. K. M. Name beschrieben / dieselbe jhrer                      vorigen Pflichten / damit Sie ehebenenten beyden Hertzogen Adolph Friederichen                      vnd Johann Albrechten / Gebrüdern / bißhero verbunden gewest / auß habender                      jhnen auff getragenen Kayser. Gewalt vnd Macht erlassen / dieselbe frey sprechen                      / vnnd darauff huldigen vnnd schweren lassen sollen / Wir aber vielen anderen                      Vns der Zeit obligender wichtiger Geschefft vnd Verrichtung halber / angeregter                      Einantwort-vnd Landeshuldigund in der Person / wie gern wir auch wolten / ja nit                      beywohnen können noch mögen / daß Wir demnach dem Wolgebornen Herrn Heinrich von                      St. Julian Ritter / Röm. Kahs. May. bestalten Obristen / wie auch dem Edlen vnd                      Hochgelahrten Herrn Iusto Lüdern / vnd Heinrichen Nieman / beyder Rechten                      Doctorn / hierzu Commission vnd Befehlich / auch Vnseren vollkommenen Gewalt vnd                      Macht zugestellet vnnd gegeben haben / thun auch hiemit geben / zustellen vn&#x0303; aufftragen / ehengemelten Herrn Obristen Heinrich von St. Julian                      / wie auch Iusto Lüdern / vnd Heinrichen Nieman / allen vollkom&#x0303;enen Gewalt hiemit wissentlich vn&#x0303; in Krafft dieses / also vnd                      der gestalt / daß Sie an Ort vnd Enden / wohin von Ehrengedachten Kays.                      Commissarien / mehrberührtes Hertzogthumb vn&#x0303; Landen /                      Ritterschafft / Landstände vn&#x0303; die von Stätten zu erscheinen                      verschrieben / vnd sie dessen erinnert worden / sich in Vnserm Namen                      praesentiren / alle sampt vnd sonders in Vnsern Pflicht vnd Gelübde nehmen / wie                      gewöhnlich / huldigen lassen / darauff folgends die Possession mehrbesagte&#x0303;                      Hertzogthumbs Mechelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin / so                      wol der Herrischafft der Lande Rostock vnd Stargard / in Vnserem Namen würcklich                      abtretten / auch alle vnd jede Hohe vnnd Niedere officirer / Amptleute vnd                      Diener / wie dieselben Namen haben möge&#x0303; / Vns getrew / Gehorsamb                      / vn&#x0303; gewertig zu seyn sich schweren lassen / die jenigen aber /                      so Vns nicht dienen / obangedeutete&#x0303; I. K. M. gnedigste&#x0303; befehlich                      nachzukommen / sich nur weigern / oder aber hier zu nit etwa genugsamb                      qualificirt befunden werden / absetzen / vnnd andere an jhre Stelle verordnen /                      auch alle das jenige thuen oder verrichten / was Wir selbst in der Person                      gegenwertig zu thun befugt weren vornehmen vnnd verrichten köndten oder wolten /                      hieran sich nichts jrren / abhalten / oder verhindern lassen sollen. Da auch                      vorgemeldte Vnsere Commissarien eines mehrern Gewalts / als hierinnen begriffen                      / bedürfftig weren / denselben wollen Wir jhnen in der aller besten vnd                      bestendigsten Form / wie solcher von Rechts oder der Orthen Gewonheit wegen / am                      kräffrigst-vnd bestendigsten geschehen köndte / hiemit wissentlich zugesteller                      vnd geben haben. Wir wollen auch mehrernandten Vnsern Commissarien vnd                      Gewalttragenden diests / wegen auf getragener Commission, vnd Verrichtung halber                      / aller dings Schadloß zu halten / vnd gegen männiglichen zu vertretten /                      hieruntur in Gnaden versprochen / vnd Vns darzu verbunden haben Alles getrewlich                      vnd ohne gefehrde.</p>
          <p><note place="right">Keyserliche Commissarien stellen                          einen Landtag im Hertzogthumb Mechelnburg an.</note>                      Hierauff habe die                      Keyserliche Commissarien auff den 3. Aprilis Newen Calenders der Ritterschafft                      vnd Landständen einen Landtag nach Güstraw angesetzet / vnlid zu solchem End                      dieses Inhalts Außschreiben ergehen lassen:</p>
          <p>P. P. Demnach die Römis. Keyserliche                      M. rc. dero gnädigsten Willen vnnd Meinung vnlangst vns / Krafft zugefertiger                      Commission / allen vnnd jeden deß Hertzogthumbs Mechelnburg / Fürstenthumbs                      Wenden / Graffschafft Schwerin vnnd Herrschafften Rostock vnd Stargard                          angehörige&#x0303; Ritterschafft vnnd Ständen / auch allen                      Vnderthanen / auff einen darzu außgeschriebenen Landtag zu eröffnen vnnd Kund zu                      machen / allergnädigst committirt vnd anbefohlen / auch solcher von                      allerhöchstgen. Ihrer K. M. vns auff getragener Commission zu Vnderthänigster                      Folg wir nunwehr Montags den 3. Aprill S. N zu Güstraw einzukomme außgesetzt vnd                      ernennet: Als haben wir solches hiermit zu ewerer Nachrichtung ankünden vnd                      eröffnen wollen / vnd begehren darauff in Namen allerhöchst gedachter                      Keyserliche Mayestat vnsers aller gnädigst. Keysers vnd Herrn an euch / hiermit                      ernstlich befehlend / ben Verlust aller ewerer Haab vnd Güter / Lehen-vnd                      Pfandschafften / Recht vnnd Gerechtigkeiten / für vnsere Personen freundlich                      gesinnend / Ihr an außgesetzkem Tag zu Güstraw in früher Tagszeit persönlich                      erscheinen / euch einstellen / vnd Ihrer Keyserlichen Mayestat gnädigste Meinung                      vernemen wollet. Vnd dieses alles so lieb euch die angetrohete Poenen zu                      vermeiden. Hieran geschicht Ihrer Keyserlichen Mayestat gnädigster Willen / vnd                      wir sind ewren verspürenden Gehorsamb bey deroselben zu rühmen erbierig / etc.</p>
          <p><note place="right">Der Keyserlichen Commissarien Proposition der                          Mechelburgischen Ritterschafft vnd Land-ständen gethan.</note> Dieses                      Außschreiben hat zwar grosse Bestürtzung im Land vervrsacht / aber doch ist auf                      den angestelten Tag der Adel wie auch der Stätt Abgesandte in starcker Anzahl                      erschienen: Denen die Keyserliche Commissarien nachgesetztes proponirt; Edle /                      Gestrenge / Ehrnveste / Vorsichtige / vn&#x0303; Weise / günstige liebe                      Herrn vnnd Freunde / rc. Demnach die Röm. Keys. Mayst. rc. vns aller-
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[1203/1350] Ihr von allen Rechts wegen / insonderheit aber iure retentionis nu mehr zu stehend-vñ jnhabendes Hertzogtumb Mechelnburg / Fürstenthum Wenden / Graffschafft Schwerin / vnnd Herrschafften der Lande Rostock vñ Stargard / sampt allen derselbigen angehörigen / Recht vnd Gerechtigkeit / allermassen dieselbe Hertzog Adolph Friederich vnnd Joh. Albrecht Gebüder / letzthin wie auch die vorigen Hertzogen zu Mechelnburg von Alter her innẽ gehabt vnd genossen zu einẽ wahren Vnterpfand / so lang vñ viel zu genissen / eingesetzet vnd verschrieben haben / biß Vns obangeregter Kriegs Vnkostẽ zu Vnsern Genügen vnd wircklicher Satissaction widerumb erstattet vnd bezahlet würde: wie dann Hochgedacht I. K. M. zu diesẽ End gewisse Commissarios gnädigst deputiert vñ verordnet haben wollen / welche Vns besagtes Hertzogthumb / Fürstenthumb / Graffschafft / Land vñ Leute würcklich einantworten vnd vbergeben / auch derentwegen die Landtstände vnd Ritterschafft / Rath vnd Vnderthanen / auff einen gewissen Tag vnd Orth / in I. K. M. Name beschrieben / dieselbe jhrer vorigen Pflichten / damit Sie ehebenenten beyden Hertzogen Adolph Friederichen vnd Johann Albrechten / Gebrüdern / bißhero verbunden gewest / auß habender jhnen auff getragenen Kayser. Gewalt vnd Macht erlassen / dieselbe frey sprechen / vnnd darauff huldigen vnnd schweren lassen sollen / Wir aber vielen anderen Vns der Zeit obligender wichtiger Geschefft vnd Verrichtung halber / angeregter Einantwort-vnd Landeshuldigund in der Person / wie gern wir auch wolten / ja nit beywohnen können noch mögen / daß Wir demnach dem Wolgebornen Herrn Heinrich von St. Julian Ritter / Röm. Kahs. May. bestalten Obristen / wie auch dem Edlen vnd Hochgelahrten Herrn Iusto Lüdern / vnd Heinrichen Nieman / beyder Rechten Doctorn / hierzu Commission vnd Befehlich / auch Vnseren vollkommenen Gewalt vnd Macht zugestellet vnnd gegeben haben / thun auch hiemit geben / zustellen vñ aufftragen / ehengemelten Herrn Obristen Heinrich von St. Julian / wie auch Iusto Lüdern / vnd Heinrichen Nieman / allen vollkom̃enen Gewalt hiemit wissentlich vñ in Krafft dieses / also vnd der gestalt / daß Sie an Ort vnd Enden / wohin von Ehrengedachten Kays. Commissarien / mehrberührtes Hertzogthumb vñ Landen / Ritterschafft / Landstände vñ die von Stätten zu erscheinen verschrieben / vnd sie dessen erinnert worden / sich in Vnserm Namen praesentiren / alle sampt vnd sonders in Vnsern Pflicht vnd Gelübde nehmen / wie gewöhnlich / huldigen lassen / darauff folgends die Possession mehrbesagtẽ Hertzogthumbs Mechelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin / so wol der Herrischafft der Lande Rostock vnd Stargard / in Vnserem Namen würcklich abtretten / auch alle vnd jede Hohe vnnd Niedere officirer / Amptleute vnd Diener / wie dieselben Namen haben mögẽ / Vns getrew / Gehorsamb / vñ gewertig zu seyn sich schweren lassen / die jenigen aber / so Vns nicht dienen / obangedeutetẽ I. K. M. gnedigstẽ befehlich nachzukommen / sich nur weigern / oder aber hier zu nit etwa genugsamb qualificirt befunden werden / absetzen / vnnd andere an jhre Stelle verordnen / auch alle das jenige thuen oder verrichten / was Wir selbst in der Person gegenwertig zu thun befugt weren vornehmen vnnd verrichten köndten oder wolten / hieran sich nichts jrren / abhalten / oder verhindern lassen sollen. Da auch vorgemeldte Vnsere Commissarien eines mehrern Gewalts / als hierinnen begriffen / bedürfftig weren / denselben wollen Wir jhnen in der aller besten vnd bestendigsten Form / wie solcher von Rechts oder der Orthen Gewonheit wegen / am kräffrigst-vnd bestendigsten geschehen köndte / hiemit wissentlich zugesteller vnd geben haben. Wir wollen auch mehrernandten Vnsern Commissarien vnd Gewalttragenden diests / wegen auf getragener Commission, vnd Verrichtung halber / aller dings Schadloß zu halten / vnd gegen männiglichen zu vertretten / hieruntur in Gnaden versprochen / vnd Vns darzu verbunden haben Alles getrewlich vnd ohne gefehrde. Hierauff habe die Keyserliche Commissarien auff den 3. Aprilis Newen Calenders der Ritterschafft vnd Landständen einen Landtag nach Güstraw angesetzet / vnlid zu solchem End dieses Inhalts Außschreiben ergehen lassen: Keyserliche Commissarien stellen einen Landtag im Hertzogthumb Mechelnburg an. P. P. Demnach die Römis. Keyserliche M. rc. dero gnädigsten Willen vnnd Meinung vnlangst vns / Krafft zugefertiger Commission / allen vnnd jeden deß Hertzogthumbs Mechelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin vnnd Herrschafften Rostock vnd Stargard angehörigẽ Ritterschafft vnnd Ständen / auch allen Vnderthanen / auff einen darzu außgeschriebenen Landtag zu eröffnen vnnd Kund zu machen / allergnädigst committirt vnd anbefohlen / auch solcher von allerhöchstgen. Ihrer K. M. vns auff getragener Commission zu Vnderthänigster Folg wir nunwehr Montags den 3. Aprill S. N zu Güstraw einzukomme außgesetzt vnd ernennet: Als haben wir solches hiermit zu ewerer Nachrichtung ankünden vnd eröffnen wollen / vnd begehren darauff in Namen allerhöchst gedachter Keyserliche Mayestat vnsers aller gnädigst. Keysers vnd Herrn an euch / hiermit ernstlich befehlend / ben Verlust aller ewerer Haab vnd Güter / Lehen-vnd Pfandschafften / Recht vnnd Gerechtigkeiten / für vnsere Personen freundlich gesinnend / Ihr an außgesetzkem Tag zu Güstraw in früher Tagszeit persönlich erscheinen / euch einstellen / vnd Ihrer Keyserlichen Mayestat gnädigste Meinung vernemen wollet. Vnd dieses alles so lieb euch die angetrohete Poenen zu vermeiden. Hieran geschicht Ihrer Keyserlichen Mayestat gnädigster Willen / vnd wir sind ewren verspürenden Gehorsamb bey deroselben zu rühmen erbierig / etc. Dieses Außschreiben hat zwar grosse Bestürtzung im Land vervrsacht / aber doch ist auf den angestelten Tag der Adel wie auch der Stätt Abgesandte in starcker Anzahl erschienen: Denen die Keyserliche Commissarien nachgesetztes proponirt; Edle / Gestrenge / Ehrnveste / Vorsichtige / vñ Weise / günstige liebe Herrn vnnd Freunde / rc. Demnach die Röm. Keys. Mayst. rc. vns aller- Der Keyserlichen Commissarien Proposition der Mechelburgischen Ritterschafft vnd Land-ständen gethan.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1203. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1350>, abgerufen am 23.11.2024.