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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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solte in Teutschland allen denen verbotten werden / so der newen Admiraliter vnd Gesellfchafft / die in Spanien auffgrichtet worden sich widersetzen würden. Hanse Stät wollen sich zu der newen Admiralitet vnd Gesellschafft mit Spanien nicht verstehen.

Durch dieses Mittel gedachte der König in Spanien allen Handel auff dem Meer an sich zu ziehen / vnd die Hansee Städte / die auff der Ost See viel vermögen / vnd an Volck vnd Schiffen sehr mächtig sind / zu seiner Devotion zu bringen / dardurch seine Feinde / die Holl-vnnd Seeländer sehr würden geschwächt / vnd der Handel vnd Gewinn auff dem Meer zum guten Theil entzogen worden seyn. So hatte der Keyser an der Ost-See schon erliche wolgelegene Häffen / vnnd vnder andern sonderlich Wißmar in seiner Gewalt: Vnd war albereit der Hertzog von Friedland zum Admiral vber die Ost-See verordnet / welcher durch Hülff der Hansee-Städte vnd der Schiff / die er auß Spanien vnnd Flandern erwartete / den Sund einzunehmen vermeinte.

Dieweil ader der Hansee-Städt anwesend abgesandte vber diesem hochwichtigen Werck von jhre Principalen nicht instruirt gewesen / haben sie den gethanen Keyserlichen vortrag ad referendum angenommen / jedoch mit dem anerbieten / daß sie den I. Septembris negstkünfftig wider zusamen komme / vnnd sich aller Gebühr vernehmen lassen wolten: mit welcher Resolution dann die Keyserliche Abgesandte für dißmal content gewesen / vnd solche gleich falls zu referiren acceptirt.

Ob nun wol mehr gedachten Hansee-Städten beydes vom Keyser vnd König in Hispanien stattliche Privilegia vnnd Freyheiten / wann sie jhrem Begehren statt geben würden / angetragen worden / haben doch solches zu thun die Städte für sich nicht rath samb befünden können: derhalben nachmahlen gegen Graffen von Schwartzenburg sich also erkläret; der Keyserlichen Proposition / die Schifffahrt betreffend (wie willig mans / gebührendem Gehorsamb vnd schuldiger Pflicht gegen Ihrer Keys. Mayest. nach / zu praestiren were) nach zu kommen / were vnmüglich: Dann sie denen Potentaten / so auff dem Meer mächtig weren / auch deren Päß sie gebrauchen müßten / sich nicht widersetzen oder selbige jhnen zu Feinden machen könten. Damit nun ferner sie / die Städte / die Neutraliter erhalten / vnnd auch gar den Krieg zu Wasser wider Dennemarck / (weil sie jhnen leichtlich die Rechnung machen könten / was für Schaden vnnd Abbruch solcher jhnen Commercien gebähren würde) ableinen möchten / haben sie jhre Gesandten nacher Prag zu Key May. abgefertiget / jhre Notthiirfft daselbsten gebührlich anzubringen. Vnder dessen aber weil die Läuffte sich der Zeil so wunderlich anliessen / haben sie auff allen Fall zu jhrer Defenston Volck geworben / die Päßbesetzt / vnnd alle nothwendige vorsehung gethan.

Demnach die beyde Hertzogen von Meckelburg Hanß Albrecht vnnd Adolph Friderich von jhren widerwertigen beschuldiget wurden / daß sie den Keyserlichen Abmahnungs Schreiben nicht pariren wolten / sondern noch starck auff deß Königs in Dennemarck Seiten hielten / vnnd wo sie nur könten / dem Keyserischen vnd Ligistischen Volck an jhrem Progreß hinderlich weren / als hat Ihre K. M. Vrsach genommen / sie jhrer Lande zu entsetzen / vnnd solche dem Hertzogen von Friedland auff seyn Ansuchen zu vbergeben. Hat also I. M. Hertzogthumb Mechlnburg dem Hertzogen von Friedland vbergeben. den 19. Januarij / als er / Hertzog von Friedläd / bey Ihro zu Brandeyß Audientz gehabt / jhn zu einem Keichsfürsten erhaben / vnd jm die Lehen vber das Hertzogthumb Mechelnburg / wie auch das Fürstenthumb Sagan in Schlesten ertheilet. auff ist Johann Altringer vnnd Reinhard von Walmerod zu Keyserlichen Commissarien verordnet worden / daß sie die Ritterschafft vnd Landstände von solcher Translation berichten / sie in deß Hertzogen von Friedland Pflicht nemen / vnd sonsten in einen vnd anderm notwendige Anstellung machen solten: Mit welchen dann auch zu dem End der Hertzog von Friedland den Obristen Henrichen von S. Julian / Justum Lüdern vnnd Henrichen Nieman beyder Rechten Doctorn dahin abgesendet.

Keyserliche Commission wegen Translati Die Commission / welche den Keyserlichen Commissarien mitgegeben worden / hat also gelautet;

Wir Ferdinand / rc. Enbieten N. allen vnd jeden deß Hertzogthumbs Meckelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin / vnnd Herrschäffien Rostock vnd Stärgart angehörigen Ritterschafften / Landständen / Lehenleuten / vnd sonsten allen Vnderthanen daselbst in gemein niemand darvon außgenommen / was Würden / Stands oder Wesens die seyn Vnsere Gnade / vnd fügen euch hiemit zu vernehmen: Demnach nun mehr weltkündig / in was hochschädliche Vns vnd dem gantzen Reiche eusserste gefährliche / mit frembden Confoederanten längst gemachte Conspitation vnd Bündnusse / mit dem König zu Dennemarck vnd dessen Adhaerenten, sich auch etliche Stände deß Nider Sächsischen Craysses / insonderheit aber / Adolph Friderich vnd Johann Albrecht / wider Vns / Ihren Käyser vnnd Herrn / dero gestalt eingelassen vnnd verdieffet / daß / ob Wir wol viel vnderschiedliche / gantz gnädigst trew-vnnd mehr dann vätterliche Anmahnungen vnnd Warnungen / special bewegliche Schreiben vnd Schickungen / an Sie gethan vnd abgehen lassen / allhie bey denselben / doch so viel Wir bißhero vernemen können / das geringste nit verfangen wollen / Dahero vnd dieweil Wir endlich gesehen / daß auch Vnsere zu mehrmahlen zu beß gantzen Cräysses Wissenschafft / aller Orthen offentliche angeschlagene vnd publicirte Käyserliche Mandata avocatoria, sampt allen darin begriffener Käyserlichen gantz ernsten Bedrawungen / angesetzten vnnachlässigen Pönen vnd Straffen / nichts würcken wollen / sondern gantz verächtlich hind an gesetzt vnd in Wind geschlagen worden / vor ernendle Hertzogen zu Meckelnburg sich zu mahlen aber von jhrem ein mahl gefasseten gegen Vns vnnd dem Heiligen / Reich / gantz vnverantwortlichen Fürsatz keines weges abwendig machen lassen / sondern in viel gedachter Conspitation halßstarrig verharret / vnd in ehegebachtes Königs Consilia, mit Vnfuge wider Vns fürgenommene Actiones vnnd

solte in Teutschland allen denen verbotten werdẽ / so der newẽ Admiraliter vñ Gesellfchafft / die in Spanien auffgrichtet worden sich widersetzen würden. Hanse Stät wollen sich zu der newẽ Admiralitet vnd Gesellschafft mit Spanien nicht verstehen.

Durch dieses Mittel gedachte der König in Spanien allen Handel auff dem Meer an sich zu ziehen / vnd die Hansee Städte / die auff der Ost See viel vermögen / vnd an Volck vnd Schiffen sehr mächtig sind / zu seiner Devotion zu bringen / dardurch seine Feinde / die Holl-vnnd Seeländer sehr würden geschwächt / vnd der Handel vnd Gewinn auff dem Meer zum guten Theil entzogen worden seyn. So hatte der Keyser an der Ost-See schon erliche wolgelegene Häffen / vnnd vnder andern sonderlich Wißmar in seiner Gewalt: Vnd war albereit der Hertzog von Friedland zum Admiral vber die Ost-See verordnet / welcher durch Hülff der Hansee-Städte vnd der Schiff / die er auß Spanien vnnd Flandern erwartete / den Sund einzunehmen vermeinte.

Dieweil ader der Hansee-Städt anwesend abgesandte vber diesem hochwichtigen Werck von jhre Principalen nicht instruirt gewesen / haben sie den gethanen Keyserlichen vortrag ad referendum angenommen / jedoch mit dem anerbieten / daß sie den I. Septembris negstkünfftig wider zusamen komme / vnnd sich aller Gebühr vernehmen lassen wolten: mit welcher Resolution dann die Keyserliche Abgesandte für dißmal content gewesen / vñ solche gleich falls zu referiren acceptirt.

Ob nun wol mehr gedachten Hansee-Städten beydes vom Keyser vnd König in Hispanien stattliche Privilegia vnnd Freyheiten / wann sie jhrem Begehren statt geben würden / angetragen worden / haben doch solches zu thun die Städte für sich nicht rath samb befünden können: derhalben nachmahlen gegen Graffen von Schwartzenburg sich also erkläret; der Keyserlichen Proposition / die Schifffahrt betreffend (wie willig mans / gebührendem Gehorsamb vnd schuldiger Pflicht gegen Ihrer Keys. Mayest. nach / zu praestiren were) nach zu kommen / were vnmüglich: Dann sie denen Potentaten / so auff dem Meer mächtig weren / auch deren Päß sie gebrauchen müßten / sich nicht widersetzen oder selbige jhnen zu Feinden machen könten. Damit nun ferner sie / die Städte / die Neutraliter erhalten / vnnd auch gar den Krieg zu Wasser wider Dennemarck / (weil sie jhnen leichtlich die Rechnung machen könten / was für Schaden vnnd Abbruch solcher jhnen Commercien gebähren würde) ableinen möchten / haben sie jhre Gesandten nacher Prag zu Key May. abgefertiget / jhre Notthiirfft daselbsten gebührlich anzubringen. Vnder dessen aber weil die Läuffte sich der Zeil so wunderlich anliessen / haben sie auff allen Fall zu jhrer Defenston Volck geworben / die Päßbesetzt / vnnd alle nothwendige vorsehung gethan.

Demnach die beyde Hertzogen von Meckelburg Hanß Albrecht vnnd Adolph Friderich von jhren widerwertigen beschuldiget wurden / daß sie den Keyserlichen Abmahnungs Schreiben nicht pariren wolten / sondern noch starck auff deß Königs in Dennemarck Seiten hielten / vnnd wo sie nur könten / dem Keyserischen vnd Ligistischen Volck an jhrem Progreß hinderlich weren / als hat Ihre K. M. Vrsach genommen / sie jhrer Lande zu entsetzen / vnnd solche dem Hertzogen von Friedland auff seyn Ansuchen zu vbergeben. Hat also I. M. Hertzogthumb Mechlnburg dem Hertzogen von Friedland vbergeben. den 19. Januarij / als er / Hertzog von Friedläd / bey Ihro zu Brandeyß Audientz gehabt / jhn zu einem Keichsfürsten erhaben / vnd jm die Lehen vber das Hertzogthumb Mechelnburg / wie auch das Fürstenthumb Sagan in Schlesten ertheilet. auff ist Johann Altringer vnnd Reinhard von Walmerod zu Keyserlichen Commissarien verordnet worden / daß sie die Ritterschafft vnd Landstände von solcher Translation berichten / sie in deß Hertzogen von Friedland Pflicht nemen / vnd sonsten in einẽ vnd anderm notwendige Anstellung machen solten: Mit welchen dann auch zu dem End der Hertzog von Friedland den Obristen Henrichen von S. Julian / Justum Lüdern vnnd Henrichen Nieman beyder Rechten Doctorn dahin abgesendet.

Keyserliche Commission wegen Translati Die Commission / welche den Keyserlichen Com̃issarien mitgegeben wordẽ / hat also gelautet;

Wir Ferdinand / rc. Enbieten N. allen vnd jeden deß Hertzogthumbs Meckelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin / vnnd Herrschäffien Rostock vnd Stärgart angehörigẽ Ritterschafften / Landständen / Lehenleuten / vñ sonsten allẽ Vnderthanẽ daselbst in gemein niemand darvon außgenommen / was Würden / Stands oder Wesens die seyn Vnsere Gnade / vnd fügen euch hiemit zu vernehmen: Demnach nun mehr weltkündig / in was hochschädliche Vns vñ dem gantzen Reiche eusserste gefährliche / mit frembden Confoederanten längst gemachte Conspitation vnd Bündnusse / mit dem König zu Dennemarck vnd dessen Adhaerenten, sich auch etliche Stände deß Nider Sächsischen Craysses / insonderheit aber / Adolph Friderich vnd Johann Albrecht / wider Vns / Ihren Käyser vnnd Herrn / dero gestalt eingelassen vnnd verdieffet / daß / ob Wir wol viel vnderschiedliche / gantz gnädigst trew-vnnd mehr dann vätterliche Anmahnungen vnnd Warnungen / special bewegliche Schreiben vñ Schickungen / an Sie gethan vnd abgehen lassen / allhie bey denselben / doch so viel Wir bißhero vernemen können / das geringste nit verfangen wollen / Dahero vnd dieweil Wir endlich gesehen / daß auch Vnsere zu mehrmahlen zu beß gantzen Cräysses Wissenschafft / aller Orthen offentliche angeschlagene vnd publicirte Käyserliche Mandata avocatoria, sampt allen darin begriffener Käyserlichen gantz ernsten Bedrawungẽ / angesetzten vnnachlässigen Pönen vnd Straffen / nichts würcken wollen / sondern gantz verächtlich hind an gesetzt vnd in Wind geschlagen worden / vor ernendle Hertzogen zu Meckelnburg sich zu mahlen aber von jhrem ein mahl gefasseten gegen Vns vnnd dem Heiligen / Reich / gantz vnverantwortlichen Fürsatz keines weges abwendig machen lassen / sondern in viel gedachter Conspitation halßstarrig verharret / vnd in ehegebachtes Königs Consilia, mit Vnfuge wider Vns fürgenommene Actiones vnnd

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          <p>Demnach die beyde Hertzogen von Meckelburg Hanß Albrecht vnnd Adolph Friderich                      von jhren widerwertigen beschuldiget wurden / daß sie den Keyserlichen                      Abmahnungs Schreiben nicht pariren wolten / sondern noch starck auff deß Königs                      in Dennemarck Seiten hielten / vnnd wo sie nur könten / dem Keyserischen vnd                      Ligistischen Volck an jhrem Progreß hinderlich weren / als hat Ihre K. M. Vrsach                      genommen / sie jhrer Lande zu entsetzen / vnnd solche dem Hertzogen von                      Friedland auff seyn Ansuchen zu vbergeben. Hat also I. M. <note place="right">Hertzogthumb Mechlnburg dem Hertzogen von Friedland                          vbergeben.</note> den 19. Januarij / als er / Hertzog von Friedläd / bey                      Ihro zu Brandeyß Audientz gehabt / jhn zu einem Keichsfürsten erhaben / vnd jm                      die Lehen vber das Hertzogthumb Mechelnburg / wie auch das Fürstenthumb Sagan in                      Schlesten ertheilet. auff ist Johann Altringer vnnd Reinhard von Walmerod zu                      Keyserlichen Commissarien verordnet worden / daß sie die Ritterschafft vnd                      Landstände von solcher Translation berichten / sie in deß Hertzogen von                      Friedland Pflicht nemen / vnd sonsten in eine&#x0303; vnd anderm                      notwendige Anstellung machen solten: Mit welchen dann auch zu dem End der                      Hertzog von Friedland den Obristen Henrichen von S. Julian / Justum Lüdern vnnd                      Henrichen Nieman beyder Rechten Doctorn dahin abgesendet.</p>
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[1201/1348] solte in Teutschland allen denen verbotten werdẽ / so der newẽ Admiraliter vñ Gesellfchafft / die in Spanien auffgrichtet worden sich widersetzen würden. Hanse Stät wollen sich zu der newẽ Admiralitet vnd Gesellschafft mit Spanien nicht verstehen. Durch dieses Mittel gedachte der König in Spanien allen Handel auff dem Meer an sich zu ziehen / vnd die Hansee Städte / die auff der Ost See viel vermögen / vnd an Volck vnd Schiffen sehr mächtig sind / zu seiner Devotion zu bringen / dardurch seine Feinde / die Holl-vnnd Seeländer sehr würden geschwächt / vnd der Handel vnd Gewinn auff dem Meer zum guten Theil entzogen worden seyn. So hatte der Keyser an der Ost-See schon erliche wolgelegene Häffen / vnnd vnder andern sonderlich Wißmar in seiner Gewalt: Vnd war albereit der Hertzog von Friedland zum Admiral vber die Ost-See verordnet / welcher durch Hülff der Hansee-Städte vnd der Schiff / die er auß Spanien vnnd Flandern erwartete / den Sund einzunehmen vermeinte. Dieweil ader der Hansee-Städt anwesend abgesandte vber diesem hochwichtigen Werck von jhre Principalen nicht instruirt gewesen / haben sie den gethanen Keyserlichen vortrag ad referendum angenommen / jedoch mit dem anerbieten / daß sie den I. Septembris negstkünfftig wider zusamen komme / vnnd sich aller Gebühr vernehmen lassen wolten: mit welcher Resolution dann die Keyserliche Abgesandte für dißmal content gewesen / vñ solche gleich falls zu referiren acceptirt. Ob nun wol mehr gedachten Hansee-Städten beydes vom Keyser vnd König in Hispanien stattliche Privilegia vnnd Freyheiten / wann sie jhrem Begehren statt geben würden / angetragen worden / haben doch solches zu thun die Städte für sich nicht rath samb befünden können: derhalben nachmahlen gegen Graffen von Schwartzenburg sich also erkläret; der Keyserlichen Proposition / die Schifffahrt betreffend (wie willig mans / gebührendem Gehorsamb vnd schuldiger Pflicht gegen Ihrer Keys. Mayest. nach / zu praestiren were) nach zu kommen / were vnmüglich: Dann sie denen Potentaten / so auff dem Meer mächtig weren / auch deren Päß sie gebrauchen müßten / sich nicht widersetzen oder selbige jhnen zu Feinden machen könten. Damit nun ferner sie / die Städte / die Neutraliter erhalten / vnnd auch gar den Krieg zu Wasser wider Dennemarck / (weil sie jhnen leichtlich die Rechnung machen könten / was für Schaden vnnd Abbruch solcher jhnen Commercien gebähren würde) ableinen möchten / haben sie jhre Gesandten nacher Prag zu Key May. abgefertiget / jhre Notthiirfft daselbsten gebührlich anzubringen. Vnder dessen aber weil die Läuffte sich der Zeil so wunderlich anliessen / haben sie auff allen Fall zu jhrer Defenston Volck geworben / die Päßbesetzt / vnnd alle nothwendige vorsehung gethan. Demnach die beyde Hertzogen von Meckelburg Hanß Albrecht vnnd Adolph Friderich von jhren widerwertigen beschuldiget wurden / daß sie den Keyserlichen Abmahnungs Schreiben nicht pariren wolten / sondern noch starck auff deß Königs in Dennemarck Seiten hielten / vnnd wo sie nur könten / dem Keyserischen vnd Ligistischen Volck an jhrem Progreß hinderlich weren / als hat Ihre K. M. Vrsach genommen / sie jhrer Lande zu entsetzen / vnnd solche dem Hertzogen von Friedland auff seyn Ansuchen zu vbergeben. Hat also I. M. den 19. Januarij / als er / Hertzog von Friedläd / bey Ihro zu Brandeyß Audientz gehabt / jhn zu einem Keichsfürsten erhaben / vnd jm die Lehen vber das Hertzogthumb Mechelnburg / wie auch das Fürstenthumb Sagan in Schlesten ertheilet. auff ist Johann Altringer vnnd Reinhard von Walmerod zu Keyserlichen Commissarien verordnet worden / daß sie die Ritterschafft vnd Landstände von solcher Translation berichten / sie in deß Hertzogen von Friedland Pflicht nemen / vnd sonsten in einẽ vnd anderm notwendige Anstellung machen solten: Mit welchen dann auch zu dem End der Hertzog von Friedland den Obristen Henrichen von S. Julian / Justum Lüdern vnnd Henrichen Nieman beyder Rechten Doctorn dahin abgesendet. Hertzogthumb Mechlnburg dem Hertzogen von Friedland vbergeben. Die Commission / welche den Keyserlichen Com̃issarien mitgegeben wordẽ / hat also gelautet; Keyserliche Commission wegen Translati Wir Ferdinand / rc. Enbieten N. allen vnd jeden deß Hertzogthumbs Meckelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin / vnnd Herrschäffien Rostock vnd Stärgart angehörigẽ Ritterschafften / Landständen / Lehenleuten / vñ sonsten allẽ Vnderthanẽ daselbst in gemein niemand darvon außgenommen / was Würden / Stands oder Wesens die seyn Vnsere Gnade / vnd fügen euch hiemit zu vernehmen: Demnach nun mehr weltkündig / in was hochschädliche Vns vñ dem gantzen Reiche eusserste gefährliche / mit frembden Confoederanten längst gemachte Conspitation vnd Bündnusse / mit dem König zu Dennemarck vnd dessen Adhaerenten, sich auch etliche Stände deß Nider Sächsischen Craysses / insonderheit aber / Adolph Friderich vnd Johann Albrecht / wider Vns / Ihren Käyser vnnd Herrn / dero gestalt eingelassen vnnd verdieffet / daß / ob Wir wol viel vnderschiedliche / gantz gnädigst trew-vnnd mehr dann vätterliche Anmahnungen vnnd Warnungen / special bewegliche Schreiben vñ Schickungen / an Sie gethan vnd abgehen lassen / allhie bey denselben / doch so viel Wir bißhero vernemen können / das geringste nit verfangen wollen / Dahero vnd dieweil Wir endlich gesehen / daß auch Vnsere zu mehrmahlen zu beß gantzen Cräysses Wissenschafft / aller Orthen offentliche angeschlagene vnd publicirte Käyserliche Mandata avocatoria, sampt allen darin begriffener Käyserlichen gantz ernsten Bedrawungẽ / angesetzten vnnachlässigen Pönen vnd Straffen / nichts würcken wollen / sondern gantz verächtlich hind an gesetzt vnd in Wind geschlagen worden / vor ernendle Hertzogen zu Meckelnburg sich zu mahlen aber von jhrem ein mahl gefasseten gegen Vns vnnd dem Heiligen / Reich / gantz vnverantwortlichen Fürsatz keines weges abwendig machen lassen / sondern in viel gedachter Conspitation halßstarrig verharret / vnd in ehegebachtes Königs Consilia, mit Vnfuge wider Vns fürgenommene Actiones vnnd

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1201. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1348>, abgerufen am 23.11.2024.