Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.erfolgt / daß Jh. Keys. May. mit einem vnd dem andern / sonderlich aber mit deme allergnadigst wol zu frieden / daß man bey dem Werck / deroselben Vätterliche Vorsorge / gehorsambst erkent / solches an jhm selbst allervnterthänigst amplectirt / vnd die Specialia neben vns / bey dieser General Congregation / wie vermeldt / gründlich abzuhandeln entschlossen. Welchem nach J. Kay. M. noch ferrner gern / vnd in Keyserl. Gn. vernehmen / daß sie die löbliche Stätt (vnangesehen der Termin etwas eyngezogen / vnd es / bey dieser Winterzeit / vnnd Kriegsleufften / in dem hin vnd widerreysen / an vielen vngelegenheiten nicht ermangelt) in einer solchen anzahl / wie der Augenschein außweiset / vermittelst der Herrn / als jhrer vornehmen Mitglieder / gehorsamlich eingestellt haben / Jh. Keys. May. werden es so wol gegen den löblichen Stätten ins gemein / als auch der Herrn Personen zu jeder begbenheit / mit Keyserl. Gnaden vnzweifflich wider erkennen. Wir für vnsere Personen thun vns deßwegen gantz freundlich vnd dienstlich bedancken. Das gantze Werck an ihm selbst betreffend / solches hat dannenhero / principaliter seinen vrsprung / daß J. Keys. M. warzu sie tragend Keys. Ambts / vnd obligirenden pflichten halber / nach inhalt deroselben Keyserl. Capitulation, Reichssatzungen / Religion-vnd Prophan-Friedens / so hoch verbunden / als viel an jhr ist / gantz gnädiglich nach zukommen / vnd sich diß orts / verum patrem patriae, re ipsa, vnd nit mit blossen praedicatis, zuerzeigen allergnedigst gemeint seyn. Nun haben sie vnter andern / wahr genommen / wie viel dem H. Röm. Reich an Conservation der löblichen Anseestätt / vnnd jhrer vhralten Bunds Gemeinschafft / in communi so wol / als in praticulari gelegen / vnd daß sie die Stätt mehrentheils / von den Commercien vnd Schiffarten / jhre Nahrung / Auffnehmen vnd Wolfahrt vor Jahren gehabt / vnd billich auch noch haben solten / wann jnen von den Benachbarten / auch andern Königreichen vnd Landen / nicht ein so grosser mercklicher Eyngriff / vnd Riß darin geschehen were / daß Jh. Keys. May. zu antrettung dero Key. Regiments / fast alle Cancelleyen / deß wegen voller Klagschrifften gefunden / ohne daß es sonst auch in der gantzen Welt offenbar vnd notory ist. Wie gern aber J. Keys. May. diesen vnd allen anderin / im H. Röm. Reich / iujuria temporum eyngerissenen / vnd viel Jahr lang continuirten Inconvenienten / stracks nach antrettung deß Röm. Keyserthumbs / hetten remediren wollen / also beschwerlich ist es deroselben gefallen / daß sie biß dato / durch Jhrer eygnen vngetrewen Erbvnterthanen / nulla justa de causa, sonder auß lauter muthwill / vnd allein darumb / daß jhnen zu wol gewesen / vnd derhalben / das sehr glimpffliche Regiment / vnder dem hochlöblichen Hause von Oesterreich / nicht mehr ertragen können / erweckte Rebellion / vnd anderer / so sich derselben / nach vnd nach anhängig / vnnd theilhafftig gemacht / weit vnd breit herumb geführte Waaffen / wider jhren willen / daran verhindert worden / haben viel mehrers / auff die Defension deß jhrigen / vnd begegnuß wider die Feinde / bedacht seyn müssen / als daß sie in Justici oder Politischen Sachen / das geringste immittelst hetten verbessern können. Die Gegenverfassung aber / hat darumb desto grösser / starck vnnd mechtiger seyn müssen / weil durch diese Auffruhr / nicht allein die gantze Teutsche Nation / vnser geliebtes Vatterland / sondern benebens auch / die gantze werthe Christenheit / in Compromiß / vnd eusserste Gefahr gesetzt worden. Dann Erstlich haben sie / die Rebellen / das Werck / ab immanissimo scelere (in dem sie dem Röm. Keyser / seine geheime Räht vnd Statthalter / ex ipso Senatu, in arce Regia, nunquam satis execrando exemplo, gantz spöttlicher weise / zu den Fenstern hinauß gestürtzt) angefangen / vnd sich dardurch wie naher / auch noch weiter mit vielen andern enormissimis criminibus, welche sie wider alle die jenige / so jhre pflicht in acht nehmen / vnd jrer von Gott vorgesetzter Obrigkeit / getrew verbleiben wollen (vnangesehen / der mehrertheil darunter / jhre eygne Vätter / Söhn / Brüder / Vetter / Schwäger / vnd andere nahe Verwandten gewesen) verübt / dermassen vnter einander verknüpft / daß sie ipsa magnitudine delictorum, de venia verzweiffelt / vnd derhalben noch weiter / diese Resolution genommen. Daß sie Fürs Ander / zu der gantzen Christenheit Erb-vnd Ertzfeind dem Türcken / vnd seinem bekanten Vasallo sich geschlagen / vnnd mit demselben ein solche Verbündnuß eynzugehen verwilligt / vnd mehrertheils auch ins Werck gesetzt / darbey er der Türck vnd sein Anhang / auff jhrer seithen ein solchen Vortheil in die Hand bekommen / daß es Menschlicher Vernunfft vnd Kräfften nach / allerdings vnmüglich gewesen were / die Christenheit zu geschweigen / das an der Spitz gelegene Teutschland / wider sie ferner zu defendiren. Dann Fürs dritte / hat er der Türck / vnter andern außgedingten Conditionen / numerosissimum exercitum Turcarum & Tartarorum (also lauten jhre gebrauchte verba formalia) wider das Königreich Polen führen / vnd dasselbe dardurch mit aller Macht angreiffen sollen / welches de facto auch geschehen. Was aber darauß diesem vornehmen theil der Christenheit / & per necessariam consequentiam, der schier ohn alle fortalitia weit vnd breit angrentzenden Teutschen Nation für grosse gefahr / zu-vnd auff den Halß gezogen worden / das kan ein jeder an seinen 5. Fingern leichtlich berechnen. Zum vierdten / hat der Türck neben seinem vorermeldten Anhang 50000. Türcken / Tartarn / vnd jhres gleichen in Oesterreich / Steyrmarck / vnd vmbliegende Länder / gleicher gestalt hinein führen / vnd dieselbe auff allen seiten / dardurch mit Fewr vnd Schwerd / anfallen vnd ergreiffen sollen / darunter die Hauptstatt Wien / als der Schlüssel der Christenheit / durch welche vorhin zu vnderschiedlichen mahlen / das gantze Teutschlandt ab exterminio vindicirt worden / das für- erfolgt / daß Jh. Keys. May. mit einem vnd dem andern / sonderlich aber mit deme allergnadigst wol zu frieden / daß man bey dem Werck / deroselben Vätterliche Vorsorge / gehorsambst erkent / solches an jhm selbst allervnterthänigst amplectirt / vnd die Specialia neben vns / bey dieser General Congregation / wie vermeldt / gründlich abzuhandeln entschlossen. Welchem nach J. Kay. M. noch ferrner gern / vnd in Keyserl. Gn. vernehmen / daß sie die löbliche Stätt (vnangesehen der Termin etwas eyngezogen / vnd es / bey dieser Winterzeit / vnnd Kriegsleufften / in dem hin vnd widerreysen / an vielen vngelegenheiten nicht ermangelt) in einer solchen anzahl / wie der Augenschein außweiset / vermittelst der Herrn / als jhrer vornehmen Mitglieder / gehorsamlich eingestellt haben / Jh. Keys. May. werden es so wol gegen den löblichen Stätten ins gemein / als auch der Herrn Personen zu jeder begbenheit / mit Keyserl. Gnaden vnzweifflich wider erkennen. Wir für vnsere Personen thun vns deßwegen gantz freundlich vnd dienstlich bedancken. Das gantze Werck an ihm selbst betreffend / solches hat dannenhero / principaliter seinen vrsprung / daß J. Keys. M. warzu sie tragend Keys. Ambts / vnd obligirenden pflichten halber / nach inhalt deroselben Keyserl. Capitulation, Reichssatzungen / Religion-vnd Prophan-Friedens / so hoch verbunden / als viel an jhr ist / gantz gnädiglich nach zukommen / vnd sich diß orts / verum patrem patriae, re ipsa, vnd nit mit blossen praedicatis, zuerzeigen allergnedigst gemeint seyn. Nun haben sie vnter andern / wahr genommen / wie viel dem H. Röm. Reich an Conservation der löblichen Anseestätt / vnnd jhrer vhralten Bunds Gemeinschafft / in communi so wol / als in praticulari gelegen / vnd daß sie die Stätt mehrentheils / von den Com̃ercien vnd Schiffarten / jhre Nahrung / Auffnehmen vnd Wolfahrt vor Jahren gehabt / vnd billich auch noch haben solten / wann jnen von den Benachbarten / auch andern Königreichen vnd Landen / nicht ein so grosser mercklicher Eyngriff / vnd Riß darin geschehen were / daß Jh. Keys. May. zu antrettung dero Key. Regiments / fast alle Cancelleyen / deß wegen voller Klagschrifften gefunden / ohne daß es sonst auch in der gantzen Welt offenbar vnd notory ist. Wie gern aber J. Keys. May. diesen vnd allen anderin / im H. Röm. Reich / iujuria temporum eyngerissenen / vnd viel Jahr lang continuirten Inconvenienten / stracks nach antrettung deß Röm. Keyserthumbs / hetten remediren wollen / also beschwerlich ist es deroselben gefallen / daß sie biß dato / durch Jhrer eygnen vngetrewen Erbvnterthanen / nulla justa de causa, sonder auß lauter muthwill / vnd allein darumb / daß jhnen zu wol gewesen / vnd derhalben / das sehr glimpffliche Regiment / vnder dem hochlöblichen Hause von Oesterreich / nicht mehr ertragen können / erweckte Rebellion / vnd anderer / so sich derselben / nach vñ nach anhängig / vnnd theilhafftig gemacht / weit vnd breit herumb geführte Waaffen / wider jhren willen / daran verhindert worden / haben viel mehrers / auff die Defension deß jhrigen / vnd begegnuß wider die Feinde / bedacht seyn müssen / als daß sie in Justici oder Politischen Sachen / das geringste immittelst hetten verbessern können. Die Gegenverfassung aber / hat darumb desto grösser / starck vnnd mechtiger seyn müssen / weil durch diese Auffruhr / nicht allein die gantze Teutsche Nation / vnser geliebtes Vatterland / sondern benebens auch / die gantze werthe Christenheit / in Compromiß / vnd eusserste Gefahr gesetzt worden. Dann Erstlich haben sie / die Rebellen / das Werck / ab immanissimo scelere (in dem sie dem Röm. Keyser / seine geheime Räht vnd Statthalter / ex ipso Senatu, in arce Regia, nunquam satis execrando exemplo, gantz spöttlicher weise / zu den Fenstern hinauß gestürtzt) angefangen / vnd sich dardurch wie naher / auch noch weiter mit vielen andern enormissimis criminibus, welche sie wider alle die jenige / so jhre pflicht in acht nehmen / vnd jrer von Gott vorgesetzter Obrigkeit / getrew verbleiben wollen (vnangesehen / der mehrertheil darunter / jhre eygne Vätter / Söhn / Brüder / Vetter / Schwäger / vnd andere nahe Verwandten gewesen) verübt / dermassen vnter einander verknüpft / daß sie ipsa magnitudine delictorum, de venia verzweiffelt / vnd derhalben noch weiter / diese Resolution genommen. Daß sie Fürs Ander / zu der gantzen Christenheit Erb-vnd Ertzfeind dem Türcken / vnd seinem bekanten Vasallo sich geschlagen / vnnd mit demselben ein solche Verbündnuß eynzugehen verwilligt / vnd mehrertheils auch ins Werck gesetzt / darbey er der Türck vnd sein Anhang / auff jhrer seithen ein solchen Vortheil in die Hand bekommen / daß es Menschlicher Vernunfft vnd Kräfften nach / allerdings vnmüglich gewesen were / die Christenheit zu geschweigen / das an der Spitz gelegene Teutschland / wider sie ferner zu defendiren. Dañ Fürs dritte / hat er der Türck / vnter andern außgedingten Conditionen / numerosissimum exercitum Turcarum & Tartarorum (also lauten jhre gebrauchte verba formalia) wider das Königreich Polen führen / vnd dasselbe dardurch mit aller Macht angreiffen sollen / welches de facto auch geschehen. Was aber darauß diesem vornehmen theil der Christenheit / & per necessariam consequentiam, der schier ohn alle fortalitia weit vnd breit angrentzenden Teutschen Nation für grosse gefahr / zu-vnd auff den Halß gezogen worden / das kan ein jeder an seinen 5. Fingern leichtlich berechnen. Zum vierdten / hat der Türck neben seinem vorermeldten Anhang 50000. Türcken / Tartarn / vnd jhres gleichen in Oesterreich / Steyrmarck / vnd vmbliegende Länder / gleicher gestalt hinein führen / vñ dieselbe auff allen seiten / dardurch mit Fewr vnd Schwerd / anfallen vnd ergreiffen sollen / darunter die Hauptstatt Wien / als der Schlüssel der Christenheit / durch welche vorhin zu vnderschiedlichen mahlen / das gantze Teutschlandt ab exterminio vindicirt worden / das für- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1345" n="1198"/> erfolgt / daß Jh. Keys. May. mit einem vnd dem andern / sonderlich aber mit deme allergnadigst wol zu frieden / daß man bey dem Werck / deroselben Vätterliche Vorsorge / gehorsambst erkent / solches an jhm selbst allervnterthänigst amplectirt / vnd die Specialia neben vns / bey dieser General Congregation / wie vermeldt / gründlich abzuhandeln entschlossen.</p> <p>Welchem nach J. Kay. M. noch ferrner gern / vnd in Keyserl. Gn. vernehmen / daß sie die löbliche Stätt (vnangesehen der Termin etwas eyngezogen / vnd es / bey dieser Winterzeit / vnnd Kriegsleufften / in dem hin vnd widerreysen / an vielen vngelegenheiten nicht ermangelt) in einer solchen anzahl / wie der Augenschein außweiset / vermittelst der Herrn / als jhrer vornehmen Mitglieder / gehorsamlich eingestellt haben / Jh. Keys. May. werden es so wol gegen den löblichen Stätten ins gemein / als auch der Herrn Personen zu jeder begbenheit / mit Keyserl. Gnaden vnzweifflich wider erkennen. Wir für vnsere Personen thun vns deßwegen gantz freundlich vnd dienstlich bedancken.</p> <p>Das gantze Werck an ihm selbst betreffend / solches hat dannenhero / principaliter seinen vrsprung / daß J. Keys. M. warzu sie tragend Keys. Ambts / vnd obligirenden pflichten halber / nach inhalt deroselben Keyserl. Capitulation, Reichssatzungen / Religion-vnd Prophan-Friedens / so hoch verbunden / als viel an jhr ist / gantz gnädiglich nach zukommen / vnd sich diß orts / verum patrem patriae, re ipsa, vnd nit mit blossen praedicatis, zuerzeigen allergnedigst gemeint seyn.</p> <p>Nun haben sie vnter andern / wahr genommen / wie viel dem H. Röm. Reich an Conservation der löblichen Anseestätt / vnnd jhrer vhralten Bunds Gemeinschafft / in communi so wol / als in praticulari gelegen / vnd daß sie die Stätt mehrentheils / von den Com̃ercien vnd Schiffarten / jhre Nahrung / Auffnehmen vnd Wolfahrt vor Jahren gehabt / vnd billich auch noch haben solten / wann jnen von den Benachbarten / auch andern Königreichen vnd Landen / nicht ein so grosser mercklicher Eyngriff / vnd Riß darin geschehen were / daß Jh. Keys. May. zu antrettung dero Key. Regiments / fast alle Cancelleyen / deß wegen voller Klagschrifften gefunden / ohne daß es sonst auch in der gantzen Welt offenbar vnd notory ist.</p> <p>Wie gern aber J. Keys. May. diesen vnd allen anderin / im H. Röm. Reich / iujuria temporum eyngerissenen / vnd viel Jahr lang continuirten Inconvenienten / stracks nach antrettung deß Röm. Keyserthumbs / hetten remediren wollen / also beschwerlich ist es deroselben gefallen / daß sie biß dato / durch Jhrer eygnen vngetrewen Erbvnterthanen / nulla justa de causa, sonder auß lauter muthwill / vnd allein darumb / daß jhnen zu wol gewesen / vnd derhalben / das sehr glimpffliche Regiment / vnder dem hochlöblichen Hause von Oesterreich / nicht mehr ertragen können / erweckte Rebellion / vnd anderer / so sich derselben / nach vñ nach anhängig / vnnd theilhafftig gemacht / weit vnd breit herumb geführte Waaffen / wider jhren willen / daran verhindert worden / haben viel mehrers / auff die Defension deß jhrigen / vnd begegnuß wider die Feinde / bedacht seyn müssen / als daß sie in Justici oder Politischen Sachen / das geringste immittelst hetten verbessern können.</p> <p>Die Gegenverfassung aber / hat darumb desto grösser / starck vnnd mechtiger seyn müssen / weil durch diese Auffruhr / nicht allein die gantze Teutsche Nation / vnser geliebtes Vatterland / sondern benebens auch / die gantze werthe Christenheit / in Compromiß / vnd eusserste Gefahr gesetzt worden. Dann</p> <p>Erstlich haben sie / die Rebellen / das Werck / ab immanissimo scelere (in dem sie dem Röm. Keyser / seine geheime Räht vnd Statthalter / ex ipso Senatu, in arce Regia, nunquam satis execrando exemplo, gantz spöttlicher weise / zu den Fenstern hinauß gestürtzt) angefangen / vnd sich dardurch wie naher / auch noch weiter mit vielen andern enormissimis criminibus, welche sie wider alle die jenige / so jhre pflicht in acht nehmen / vnd jrer von Gott vorgesetzter Obrigkeit / getrew verbleiben wollen (vnangesehen / der mehrertheil darunter / jhre eygne Vätter / Söhn / Brüder / Vetter / Schwäger / vnd andere nahe Verwandten gewesen) verübt / dermassen vnter einander verknüpft / daß sie ipsa magnitudine delictorum, de venia verzweiffelt / vnd derhalben noch weiter / diese Resolution genommen. Daß sie</p> <p>Fürs Ander / zu der gantzen Christenheit Erb-vnd Ertzfeind dem Türcken / vnd seinem bekanten Vasallo sich geschlagen / vnnd mit demselben ein solche Verbündnuß eynzugehen verwilligt / vnd mehrertheils auch ins Werck gesetzt / darbey er der Türck vnd sein Anhang / auff jhrer seithen ein solchen Vortheil in die Hand bekommen / daß es Menschlicher Vernunfft vnd Kräfften nach / allerdings vnmüglich gewesen were / die Christenheit zu geschweigen / das an der Spitz gelegene Teutschland / wider sie ferner zu defendiren. Dañ</p> <p>Fürs dritte / hat er der Türck / vnter andern außgedingten Conditionen / numerosissimum exercitum Turcarum & Tartarorum (also lauten jhre gebrauchte verba formalia) wider das Königreich Polen führen / vnd dasselbe dardurch mit aller Macht angreiffen sollen / welches de facto auch geschehen. Was aber darauß diesem vornehmen theil der Christenheit / & per necessariam consequentiam, der schier ohn alle fortalitia weit vnd breit angrentzenden Teutschen Nation für grosse gefahr / zu-vnd auff den Halß gezogen worden / das kan ein jeder an seinen 5. Fingern leichtlich berechnen.</p> <p>Zum vierdten / hat der Türck neben seinem vorermeldten Anhang 50000. Türcken / Tartarn / vnd jhres gleichen in Oesterreich / Steyrmarck / vnd vmbliegende Länder / gleicher gestalt hinein führen / vñ dieselbe auff allen seiten / dardurch mit Fewr vnd Schwerd / anfallen vnd ergreiffen sollen / darunter die Hauptstatt Wien / als der Schlüssel der Christenheit / durch welche vorhin zu vnderschiedlichen mahlen / das gantze Teutschlandt ab exterminio vindicirt worden / das für- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1198/1345]
erfolgt / daß Jh. Keys. May. mit einem vnd dem andern / sonderlich aber mit deme allergnadigst wol zu frieden / daß man bey dem Werck / deroselben Vätterliche Vorsorge / gehorsambst erkent / solches an jhm selbst allervnterthänigst amplectirt / vnd die Specialia neben vns / bey dieser General Congregation / wie vermeldt / gründlich abzuhandeln entschlossen.
Welchem nach J. Kay. M. noch ferrner gern / vnd in Keyserl. Gn. vernehmen / daß sie die löbliche Stätt (vnangesehen der Termin etwas eyngezogen / vnd es / bey dieser Winterzeit / vnnd Kriegsleufften / in dem hin vnd widerreysen / an vielen vngelegenheiten nicht ermangelt) in einer solchen anzahl / wie der Augenschein außweiset / vermittelst der Herrn / als jhrer vornehmen Mitglieder / gehorsamlich eingestellt haben / Jh. Keys. May. werden es so wol gegen den löblichen Stätten ins gemein / als auch der Herrn Personen zu jeder begbenheit / mit Keyserl. Gnaden vnzweifflich wider erkennen. Wir für vnsere Personen thun vns deßwegen gantz freundlich vnd dienstlich bedancken.
Das gantze Werck an ihm selbst betreffend / solches hat dannenhero / principaliter seinen vrsprung / daß J. Keys. M. warzu sie tragend Keys. Ambts / vnd obligirenden pflichten halber / nach inhalt deroselben Keyserl. Capitulation, Reichssatzungen / Religion-vnd Prophan-Friedens / so hoch verbunden / als viel an jhr ist / gantz gnädiglich nach zukommen / vnd sich diß orts / verum patrem patriae, re ipsa, vnd nit mit blossen praedicatis, zuerzeigen allergnedigst gemeint seyn.
Nun haben sie vnter andern / wahr genommen / wie viel dem H. Röm. Reich an Conservation der löblichen Anseestätt / vnnd jhrer vhralten Bunds Gemeinschafft / in communi so wol / als in praticulari gelegen / vnd daß sie die Stätt mehrentheils / von den Com̃ercien vnd Schiffarten / jhre Nahrung / Auffnehmen vnd Wolfahrt vor Jahren gehabt / vnd billich auch noch haben solten / wann jnen von den Benachbarten / auch andern Königreichen vnd Landen / nicht ein so grosser mercklicher Eyngriff / vnd Riß darin geschehen were / daß Jh. Keys. May. zu antrettung dero Key. Regiments / fast alle Cancelleyen / deß wegen voller Klagschrifften gefunden / ohne daß es sonst auch in der gantzen Welt offenbar vnd notory ist.
Wie gern aber J. Keys. May. diesen vnd allen anderin / im H. Röm. Reich / iujuria temporum eyngerissenen / vnd viel Jahr lang continuirten Inconvenienten / stracks nach antrettung deß Röm. Keyserthumbs / hetten remediren wollen / also beschwerlich ist es deroselben gefallen / daß sie biß dato / durch Jhrer eygnen vngetrewen Erbvnterthanen / nulla justa de causa, sonder auß lauter muthwill / vnd allein darumb / daß jhnen zu wol gewesen / vnd derhalben / das sehr glimpffliche Regiment / vnder dem hochlöblichen Hause von Oesterreich / nicht mehr ertragen können / erweckte Rebellion / vnd anderer / so sich derselben / nach vñ nach anhängig / vnnd theilhafftig gemacht / weit vnd breit herumb geführte Waaffen / wider jhren willen / daran verhindert worden / haben viel mehrers / auff die Defension deß jhrigen / vnd begegnuß wider die Feinde / bedacht seyn müssen / als daß sie in Justici oder Politischen Sachen / das geringste immittelst hetten verbessern können.
Die Gegenverfassung aber / hat darumb desto grösser / starck vnnd mechtiger seyn müssen / weil durch diese Auffruhr / nicht allein die gantze Teutsche Nation / vnser geliebtes Vatterland / sondern benebens auch / die gantze werthe Christenheit / in Compromiß / vnd eusserste Gefahr gesetzt worden. Dann
Erstlich haben sie / die Rebellen / das Werck / ab immanissimo scelere (in dem sie dem Röm. Keyser / seine geheime Räht vnd Statthalter / ex ipso Senatu, in arce Regia, nunquam satis execrando exemplo, gantz spöttlicher weise / zu den Fenstern hinauß gestürtzt) angefangen / vnd sich dardurch wie naher / auch noch weiter mit vielen andern enormissimis criminibus, welche sie wider alle die jenige / so jhre pflicht in acht nehmen / vnd jrer von Gott vorgesetzter Obrigkeit / getrew verbleiben wollen (vnangesehen / der mehrertheil darunter / jhre eygne Vätter / Söhn / Brüder / Vetter / Schwäger / vnd andere nahe Verwandten gewesen) verübt / dermassen vnter einander verknüpft / daß sie ipsa magnitudine delictorum, de venia verzweiffelt / vnd derhalben noch weiter / diese Resolution genommen. Daß sie
Fürs Ander / zu der gantzen Christenheit Erb-vnd Ertzfeind dem Türcken / vnd seinem bekanten Vasallo sich geschlagen / vnnd mit demselben ein solche Verbündnuß eynzugehen verwilligt / vnd mehrertheils auch ins Werck gesetzt / darbey er der Türck vnd sein Anhang / auff jhrer seithen ein solchen Vortheil in die Hand bekommen / daß es Menschlicher Vernunfft vnd Kräfften nach / allerdings vnmüglich gewesen were / die Christenheit zu geschweigen / das an der Spitz gelegene Teutschland / wider sie ferner zu defendiren. Dañ
Fürs dritte / hat er der Türck / vnter andern außgedingten Conditionen / numerosissimum exercitum Turcarum & Tartarorum (also lauten jhre gebrauchte verba formalia) wider das Königreich Polen führen / vnd dasselbe dardurch mit aller Macht angreiffen sollen / welches de facto auch geschehen. Was aber darauß diesem vornehmen theil der Christenheit / & per necessariam consequentiam, der schier ohn alle fortalitia weit vnd breit angrentzenden Teutschen Nation für grosse gefahr / zu-vnd auff den Halß gezogen worden / das kan ein jeder an seinen 5. Fingern leichtlich berechnen.
Zum vierdten / hat der Türck neben seinem vorermeldten Anhang 50000. Türcken / Tartarn / vnd jhres gleichen in Oesterreich / Steyrmarck / vnd vmbliegende Länder / gleicher gestalt hinein führen / vñ dieselbe auff allen seiten / dardurch mit Fewr vnd Schwerd / anfallen vnd ergreiffen sollen / darunter die Hauptstatt Wien / als der Schlüssel der Christenheit / durch welche vorhin zu vnderschiedlichen mahlen / das gantze Teutschlandt ab exterminio vindicirt worden / das für-
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