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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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thumb Meyland oder anderstwo seyn würde / alsdann sollen mehrgemeldte Provintzen 2500. vngefehr / so viel nemblich die allgemeine Quota der Niderlanden sich betragt / besolden / vnd sollen dieselbe so wol gemeine Soldaten als Befelchshabere / Ingesessene seyn.

Die Pfenningen auch so zu Vnderhaltung solches Kriegsvolcks nöthig / sollen von den Beampten deß Lands eingebracht vnnd vnder die Soldaten / sie werden hingeschickt wo sie wöllen / außgetheilet werden.

Dafern aber etwan in einem Königreich oder Land nicht genugsamb Volck / so da wolten oder konten dienen / gesunden würde / sollen dieselbe anderen vnter Jhrer May. Gebieth stehenden Orthen angenommen werden / weil die jenige so mit Gewalt gezwungen werden / kein gute Kriegsleut geben / sollen gleichwol die Hauptleut vnnd Beampten auß denen Landen / so die Pfenningen erlegen / genommen werden.

Auß welchem zu sehen / daß dieser Vorschlag mehr zu dieser dann einiger anderer Provintzien Vortheil gereicht / als welche vom Feind vmbgeben / vnd mehr dann andere in Kriegsgefahr stehen / worinn Jhr. M. die Erhaltung der Catholischen Religion vnd seiner Vnderthanen Erhalt- vnd Versicherung allen andern Respecten vnnd Betrachtungen vorzeucht.

Vnd wiewol Jhrer Mayest. Macht sehr groß ist / vnd weit sich erstreckt: Lassen doch dieselbe jhro nichts mehr angelegen seyn / dann daß diese Provintzien / vnd deren so getrewe Vnderthanen / daß sie auch als ein Exempel der Trew vnnd Gehorsambs andern könten vorgestellt werden / widerumb erquickt / vnd zu Ruhe vnd Fried kommen möchten.

Dieser gestallt nun beruhet all das jenige / was jetzo von diese Provintzien begehrt wird allein auff dem / daß sie si mit solcher Gutwilligkeit / als man von jhnen verhofft / in diese Vnion vnnd Verbündnuß eynlassen / vnnd hierinn die gnädige Zuneigung Jhrer Mayestät gegen sie erkennen vnnd in Achtung nehmen / vnnd also jhren guten Willen / Jhrer Mayestät Gnad vnnd Gunst zuerlangen / vnnd mit dero Königreichen vnnd anderen Landschafften gute Correspondentz zu halten / erweisen vnnd an Tag geben: Welches sie desto mehr bezeugen werden / je eher vnnd zeitlicher sie sich hierauff werden entschliessen / damit der Herr Marquis von Leganos desto eher abgefertiget / Jhr. Mayestät berichtet / vnnd mit den andern Königreichen / so sich in solche Vnion noch nicht eingelassen / könne gehandelt werden / welche doch die von Arragon / Valentzia / Sardinia / vnnd Majorica von sich selbsten vnnd auß gutem freyem Millen angenommen / vnnd hat man gute Nachrichtung / daß die andere Königreich vnnd Provintzien auch dergleichen gethan haben: Also daß das jenige / was allbereit von denen so sich in die Vnion begeben / bewilliget vnnd zu gebrauchen vorhanden / sich auff etliche viel Millionen Goldts erstreckt / alles den jenigen Königreichen vnnd Provintzien zum besten / welchen die Last deß Kriegs auff dem Halß ligt / wie jetzo diesen Niderländischen Provintzien: Von welcher hinwiderumb anders nichts begehrt wird / dann daß sie sich Schrifftlich verbinden / sie wöllen ins künfftig / da sie durch GOttes Gnad von dem Krieg erlöst würden (welches Jhre Mayestät jhnen von Hertzen gönnet vnnd wünschet) jhr theil herschiessen / was nemblich zu Vnderhaltung obangeregter zwölff tausendt Mann sie betreffen wird. Vnnd gibt man an diesem Orth jhnen selbst zu bedencken / ob sie durch solches Mittel den Frieden nicht gutes Kauffs haben würden / sintemal sie alsdann in guter Ruhe / frey von allen Vngelegenheiten / welche sie jetzo bey wärendem Krieg leyden müssen / würden leben / den Kauffhandel vnd Traffique mit jhren Freunden vnd Bundsverwandten / vnd andern Jhrer Mayestät Vnderthanen wider anstellen / vnd nützlich treiben / vnd im fall der Krieg nicht auffhören würde / eines so stattlichen Vortheils von obangeregter Contribution der Provintzien / so von andern Königreichen vnnd Landen jhnen zum besten / zum theil erlegt / zum theil auch noch erlegt werden sollen / geniessen können.

Schließlich / damit männiglich vnd ein jeder alles was dieses betrifft / besser verstehen möge / ist zuwissen / daß Jhr. Mayestät on diesen Niderländischen Provintzien nichts anders begehren / dann daß sie sich in die vorgeschlagene Vnion einlassen / vnd daß ein jede Provintz für sich / nach seiner Quota vnnd Gebühr / wie sich in der Außtheilung befinden wird / Schrifftlich verbinde / daß sie nach erlangtem Frieden / den andern in dieser Vnion begriffenen Konigreichen vnnd Landschafften / so da möchten vom Feind angegriffen oder angefochten werden / wöllen beyspringen / nemblich nach Proposition vnnd Außtheilung der mehrobberührter zwantzig tausendt zu Fuß / vnnd vier kausendt zu Roß / jetzo aber bey noch wärender Beschaffenheit sollen sie nicht gehalten seyn das wenigste zuerlegen / sondern sollen dessen was von andern Königreichen vnnd Landschafften jhnen zum besten erlegt wird / geniessen. Vnd ist zwar dieser Vorschlag also beschaffen / daß derselbe von den Provintzien selbst zu jhrem Vortheil / Jhrer Mayestät nicht besser hette können vorgelegt werden: Vnd ist Jhrer Mayest. gäntzlicher Will vnnd Meynung / daß alsdann die Bezahlung der Soldaten auff den bestimpten Termin gewiß vnnd vnfehlbar erlegt werden vnd geschehen soll: Vermittelst welches dann vnnd andern mehrs / mit diesen 20000. zu Fuß / vnd 4000. zu Roß / mehr wird können außgericht werden / als zuvor mit noch einmal so vielem vnbezahltem Volck ist außgericht worden / weil es gewiß / daß wann das Kriegsvolck nicht bezahlt wird / dahero sehr grosse Vngelegenheit entstehet / wie bey vorigen Zeiten wol gespürt vnd gesehen worden.

So lassen nun mein Herrn / Jh. May. Euch insonderheit ersuchen / vnd begehren daß jhr / die

thumb Meyland oder anderstwo seyn würde / alsdann sollen mehrgemeldte Provintzen 2500. vngefehr / so viel nemblich die allgemeine Quota der Niderlanden sich betragt / besolden / vnd sollen dieselbe so wol gemeine Soldaten als Befelchshabere / Ingesessene seyn.

Die Pfenningen auch so zu Vnderhaltung solches Kriegsvolcks nöthig / sollen von den Beampten deß Lands eingebracht vnnd vnder die Soldaten / sie werden hingeschickt wo sie wöllen / außgetheilet werden.

Dafern aber etwan in einem Königreich oder Land nicht genugsamb Volck / so da wolten oder konten dienen / gesunden würde / sollen dieselbe anderen vnter Jhrer May. Gebieth stehenden Orthen angenommen werden / weil die jenige so mit Gewalt gezwungen werden / kein gute Kriegsleut geben / sollen gleichwol die Hauptleut vnnd Beampten auß denen Landen / so die Pfenningen erlegen / genommen werden.

Auß welchem zu sehen / daß dieser Vorschlag mehr zu dieser dann einiger anderer Provintzien Vortheil gereicht / als welche vom Feind vmbgeben / vnd mehr dann andere in Kriegsgefahr stehen / worinn Jhr. M. die Erhaltung der Catholischen Religion vnd seiner Vnderthanen Erhalt- vnd Versicherung allen andern Respecten vnnd Betrachtungen vorzeucht.

Vnd wiewol Jhrer Mayest. Macht sehr groß ist / vnd weit sich erstreckt: Lassen doch dieselbe jhro nichts mehr angelegen seyn / dann daß diese Provintzien / vnd deren so getrewe Vnderthanen / daß sie auch als ein Exempel der Trew vnnd Gehorsambs andern könten vorgestellt werden / widerumb erquickt / vnd zu Ruhe vnd Fried kommen möchten.

Dieser gestallt nun beruhet all das jenige / was jetzo von diese Provintzien begehrt wird allein auff dem / daß sie si mit solcher Gutwilligkeit / als man von jhnen verhofft / in diese Vnion vnnd Verbündnuß eynlassen / vnnd hierinn die gnädige Zuneigung Jhrer Mayestät gegen sie erkennen vnnd in Achtung nehmen / vnnd also jhren guten Willen / Jhrer Mayestät Gnad vnnd Gunst zuerlangen / vnnd mit dero Königreichen vnnd anderen Landschafften gute Correspondentz zu halten / erweisen vnnd an Tag geben: Welches sie desto mehr bezeugen werden / je eher vnnd zeitlicher sie sich hierauff werden entschliessen / damit der Herr Marquis von Leganos desto eher abgefertiget / Jhr. Mayestät berichtet / vnnd mit den andern Königreichen / so sich in solche Vnion noch nicht eingelassen / könne gehandelt werden / welche doch die von Arragon / Valentzia / Sardinia / vnnd Majorica von sich selbsten vnnd auß gutem freyem Millen angenommen / vnnd hat man gute Nachrichtung / daß die andere Königreich vnnd Provintzien auch dergleichen gethan haben: Also daß das jenige / was allbereit von denen so sich in die Vnion begeben / bewilliget vnnd zu gebrauchen vorhanden / sich auff etliche viel Millionen Goldts erstreckt / alles den jenigen Königreichen vnnd Provintzien zum besten / welchen die Last deß Kriegs auff dem Halß ligt / wie jetzo diesen Niderländischen Provintzien: Von welcher hinwiderumb anders nichts begehrt wird / dann daß sie sich Schrifftlich verbinden / sie wöllen ins künfftig / da sie durch GOttes Gnad von dem Krieg erlöst würden (welches Jhre Mayestät jhnen von Hertzen gönnet vnnd wünschet) jhr theil herschiessen / was nemblich zu Vnderhaltung obangeregter zwölff tausendt Mann sie betreffen wird. Vnnd gibt man an diesem Orth jhnen selbst zu bedencken / ob sie durch solches Mittel den Frieden nicht gutes Kauffs haben würden / sintemal sie alsdann in guter Ruhe / frey von allen Vngelegenheiten / welche sie jetzo bey wärendem Krieg leyden müssen / würden leben / den Kauffhandel vnd Traffique mit jhren Freunden vnd Bundsverwandten / vnd andern Jhrer Mayestät Vnderthanen wider anstellen / vnd nützlich treiben / vnd im fall der Krieg nicht auffhören würde / eines so stattlichen Vortheils von obangeregter Contribution der Provintzien / so von andern Königreichen vnnd Landen jhnen zum besten / zum theil erlegt / zum theil auch noch erlegt werden sollen / geniessen können.

Schließlich / damit männiglich vnd ein jeder alles was dieses betrifft / besser verstehen möge / ist zuwissen / daß Jhr. Mayestät on diesen Niderländischen Provintzien nichts anders begehren / dann daß sie sich in die vorgeschlagene Vnion einlassen / vnd daß ein jede Provintz für sich / nach seiner Quota vnnd Gebühr / wie sich in der Außtheilung befinden wird / Schrifftlich verbinde / daß sie nach erlangtem Frieden / den andern in dieser Vnion begriffenen Konigreichen vnnd Landschafften / so da möchten vom Feind angegriffen oder angefochten werden / wöllen beyspringen / nemblich nach Proposition vnnd Außtheilung der mehrobberührter zwantzig tausendt zu Fuß / vnnd vier kausendt zu Roß / jetzo aber bey noch wärender Beschaffenheit sollen sie nicht gehalten seyn das wenigste zuerlegen / sondern sollen dessen was von andern Königreichen vnnd Landschafften jhnen zum besten erlegt wird / geniessen. Vnd ist zwar dieser Vorschlag also beschaffen / daß derselbe von den Provintzien selbst zu jhrem Vortheil / Jhrer Mayestät nicht besser hette können vorgelegt werden: Vnd ist Jhrer Mayest. gäntzlicher Will vnnd Meynung / daß alsdann die Bezahlung der Soldaten auff den bestimpten Termin gewiß vnnd vnfehlbar erlegt werden vnd geschehen soll: Vermittelst welches dann vnnd andern mehrs / mit diesen 20000. zu Fuß / vnd 4000. zu Roß / mehr wird können außgericht werden / als zuvor mit noch einmal so vielem vnbezahltem Volck ist außgericht worden / weil es gewiß / daß wann das Kriegsvolck nicht bezahlt wird / dahero sehr grosse Vngelegenheit entstehet / wie bey vorigen Zeiten wol gespürt vnd gesehen worden.

So lassen nun mein Herrn / Jh. May. Euch insonderheit ersuchen / vnd begehren daß jhr / die

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thumb Meyland oder anderstwo seyn würde / alsdann sollen                      mehrgemeldte Provintzen 2500. vngefehr / so viel nemblich die allgemeine Quota                      der Niderlanden sich betragt / besolden / vnd sollen dieselbe so wol gemeine                      Soldaten als Befelchshabere / Ingesessene seyn.</p>
          <p>Die Pfenningen auch so zu Vnderhaltung solches Kriegsvolcks nöthig / sollen von                      den Beampten deß Lands eingebracht vnnd vnder die Soldaten / sie werden                      hingeschickt wo sie wöllen / außgetheilet werden.</p>
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          <p>Auß welchem zu sehen / daß dieser Vorschlag mehr zu dieser dann einiger anderer                      Provintzien Vortheil gereicht / als welche vom Feind vmbgeben / vnd mehr dann                      andere in Kriegsgefahr stehen / worinn Jhr. M. die Erhaltung der Catholischen                      Religion vnd seiner Vnderthanen Erhalt- vnd Versicherung allen andern Respecten                      vnnd Betrachtungen vorzeucht.</p>
          <p>Vnd wiewol Jhrer Mayest. Macht sehr groß ist / vnd weit sich erstreckt: Lassen                      doch dieselbe jhro nichts mehr angelegen seyn / dann daß diese Provintzien / vnd                      deren so getrewe Vnderthanen / daß sie auch als ein Exempel der Trew vnnd                      Gehorsambs andern könten vorgestellt werden / widerumb erquickt / vnd zu Ruhe                      vnd Fried kommen möchten.</p>
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          <p>Schließlich / damit männiglich vnd ein jeder alles was dieses betrifft / besser                      verstehen möge / ist zuwissen / daß Jhr. Mayestät on diesen Niderländischen                      Provintzien nichts anders begehren / dann daß sie sich in die vorgeschlagene                      Vnion einlassen / vnd daß ein jede Provintz für sich / nach seiner Quota vnnd                      Gebühr / wie sich in der Außtheilung befinden wird / Schrifftlich verbinde / daß                      sie nach erlangtem Frieden / den andern in dieser Vnion begriffenen Konigreichen                      vnnd Landschafften / so da möchten vom Feind angegriffen oder angefochten werden                      / wöllen beyspringen / nemblich nach Proposition vnnd Außtheilung der                      mehrobberührter zwantzig tausendt zu Fuß / vnnd vier kausendt zu Roß / jetzo                      aber bey noch wärender Beschaffenheit sollen sie nicht gehalten seyn das                      wenigste zuerlegen / sondern sollen dessen was von andern Königreichen vnnd                      Landschafften jhnen zum besten erlegt wird / geniessen. Vnd ist zwar dieser                      Vorschlag also beschaffen / daß derselbe von den Provintzien selbst zu jhrem                      Vortheil / Jhrer Mayestät nicht besser hette können vorgelegt werden: Vnd ist                      Jhrer Mayest. gäntzlicher Will vnnd Meynung / daß alsdann die Bezahlung der                      Soldaten auff den bestimpten Termin gewiß vnnd vnfehlbar erlegt werden vnd                      geschehen soll: Vermittelst welches dann vnnd andern mehrs / mit diesen 20000.                      zu Fuß / vnd 4000. zu Roß / mehr wird können außgericht werden / als zuvor mit                      noch einmal so vielem vnbezahltem Volck ist außgericht worden / weil es gewiß /                      daß wann das Kriegsvolck nicht bezahlt wird / dahero sehr grosse Vngelegenheit                      entstehet / wie bey vorigen Zeiten wol gespürt vnd gesehen worden.</p>
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Auß welchem zu sehen / daß dieser Vorschlag mehr zu dieser dann einiger anderer Provintzien Vortheil gereicht / als welche vom Feind vmbgeben / vnd mehr dann andere in Kriegsgefahr stehen / worinn Jhr. M. die Erhaltung der Catholischen Religion vnd seiner Vnderthanen Erhalt- vnd Versicherung allen andern Respecten vnnd Betrachtungen vorzeucht. Vnd wiewol Jhrer Mayest. Macht sehr groß ist / vnd weit sich erstreckt: Lassen doch dieselbe jhro nichts mehr angelegen seyn / dann daß diese Provintzien / vnd deren so getrewe Vnderthanen / daß sie auch als ein Exempel der Trew vnnd Gehorsambs andern könten vorgestellt werden / widerumb erquickt / vnd zu Ruhe vnd Fried kommen möchten. Dieser gestallt nun beruhet all das jenige / was jetzo von diese Provintzien begehrt wird allein auff dem / daß sie si mit solcher Gutwilligkeit / als man von jhnen verhofft / in diese Vnion vnnd Verbündnuß eynlassen / vnnd hierinn die gnädige Zuneigung Jhrer Mayestät gegen sie erkennen vnnd in Achtung nehmen / vnnd also jhren guten Willen / Jhrer Mayestät Gnad vnnd Gunst zuerlangen / vnnd mit dero Königreichen vnnd anderen Landschafften gute Correspondentz zu halten / erweisen vnnd an Tag geben: Welches sie desto mehr bezeugen werden / je eher vnnd zeitlicher sie sich hierauff werden entschliessen / damit der Herr Marquis von Leganos desto eher abgefertiget / Jhr. Mayestät berichtet / vnnd mit den andern Königreichen / so sich in solche Vnion noch nicht eingelassen / könne gehandelt werden / welche doch die von Arragon / Valentzia / Sardinia / vnnd Majorica von sich selbsten vnnd auß gutem freyem Millen angenommen / vnnd hat man gute Nachrichtung / daß die andere Königreich vnnd Provintzien auch dergleichen gethan haben: Also daß das jenige / was allbereit von denen so sich in die Vnion begeben / bewilliget vnnd zu gebrauchen vorhanden / sich auff etliche viel Millionen Goldts erstreckt / alles den jenigen Königreichen vnnd Provintzien zum besten / welchen die Last deß Kriegs auff dem Halß ligt / wie jetzo diesen Niderländischen Provintzien: Von welcher hinwiderumb anders nichts begehrt wird / dann daß sie sich Schrifftlich verbinden / sie wöllen ins künfftig / da sie durch GOttes Gnad von dem Krieg erlöst würden (welches Jhre Mayestät jhnen von Hertzen gönnet vnnd wünschet) jhr theil herschiessen / was nemblich zu Vnderhaltung obangeregter zwölff tausendt Mann sie betreffen wird. Vnnd gibt man an diesem Orth jhnen selbst zu bedencken / ob sie durch solches Mittel den Frieden nicht gutes Kauffs haben würden / sintemal sie alsdann in guter Ruhe / frey von allen Vngelegenheiten / welche sie jetzo bey wärendem Krieg leyden müssen / würden leben / den Kauffhandel vnd Traffique mit jhren Freunden vnd Bundsverwandten / vnd andern Jhrer Mayestät Vnderthanen wider anstellen / vnd nützlich treiben / vnd im fall der Krieg nicht auffhören würde / eines so stattlichen Vortheils von obangeregter Contribution der Provintzien / so von andern Königreichen vnnd Landen jhnen zum besten / zum theil erlegt / zum theil auch noch erlegt werden sollen / geniessen können. Schließlich / damit männiglich vnd ein jeder alles was dieses betrifft / besser verstehen möge / ist zuwissen / daß Jhr. Mayestät on diesen Niderländischen Provintzien nichts anders begehren / dann daß sie sich in die vorgeschlagene Vnion einlassen / vnd daß ein jede Provintz für sich / nach seiner Quota vnnd Gebühr / wie sich in der Außtheilung befinden wird / Schrifftlich verbinde / daß sie nach erlangtem Frieden / den andern in dieser Vnion begriffenen Konigreichen vnnd Landschafften / so da möchten vom Feind angegriffen oder angefochten werden / wöllen beyspringen / nemblich nach Proposition vnnd Außtheilung der mehrobberührter zwantzig tausendt zu Fuß / vnnd vier kausendt zu Roß / jetzo aber bey noch wärender Beschaffenheit sollen sie nicht gehalten seyn das wenigste zuerlegen / sondern sollen dessen was von andern Königreichen vnnd Landschafften jhnen zum besten erlegt wird / geniessen. Vnd ist zwar dieser Vorschlag also beschaffen / daß derselbe von den Provintzien selbst zu jhrem Vortheil / Jhrer Mayestät nicht besser hette können vorgelegt werden: Vnd ist Jhrer Mayest. gäntzlicher Will vnnd Meynung / daß alsdann die Bezahlung der Soldaten auff den bestimpten Termin gewiß vnnd vnfehlbar erlegt werden vnd geschehen soll: Vermittelst welches dann vnnd andern mehrs / mit diesen 20000. zu Fuß / vnd 4000. zu Roß / mehr wird können außgericht werden / als zuvor mit noch einmal so vielem vnbezahltem Volck ist außgericht worden / weil es gewiß / daß wann das Kriegsvolck nicht bezahlt wird / dahero sehr grosse Vngelegenheit entstehet / wie bey vorigen Zeiten wol gespürt vnd gesehen worden. So lassen nun mein Herrn / Jh. May. Euch insonderheit ersuchen / vnd begehren daß jhr / die

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1332>, abgerufen am 23.11.2024.