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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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delsleuthen / vnnd sonst ins gemein vnd eygentlich / vnd specifice zuversehen vnd zuverlassen / so haben sie es auch dißfalls dahin bracht / daß Jhr Kön. Würde einen gnugsamen instruirten vnnd gevollmächtigen Anwalt / als nemblich dero Königlichen Ministrum vnnd Rath Herrn Gabriel de Roy anhero abgeordnet / welcher deß Königs gnädigste Intention / wie nemblich die Correspondentz von dort auß gehalten werden soll / entdecken / vnd in allen andern begebenen Fällen im Namen mehr höchstgedachter Königliche Würde zu sampt dero getrewen Vnderthanen vnnd Handelsverwandten / in einem vnd dem andern genugsamb Satisfaction geben vnnd nehmen wird. Wann sich nun E. E. Rath der Notturfft nach hierüber erkläret haben wird / so wollen wir vns nach gestalten Sachen also ferrner bezeigen vnd vernehmen lassen / daß die gesampte Erbare Hansee Stätt verhoffentlich damit sollen zu frieden seyn / im vbrigen bleiben Jhr Kay. M. Herrn Bürgermeister / Rath vnd gantzer Gemeyne dieser Löblichen Statt Lübeck mit sonderbahren beharrlichen Kayserlichen Gnaden jederzeit wol gewogen / etc.

Dieser Vertrag ist von E. E. Rath beneben anderer Ansee Stätten damals anwesenden Abgesandten in Berathschlagung gezogen worden. Was nun in dieser Sachen ferrner gehandelt worden / wollen wir hernach vermelden.

Deß Königs in Dennemarck Werbung an die Ansee Stätt. Der König in Dennemarck hatte gute Wissenschafft was die Keyserische mit den Ansee-Stätten handelten / vnd daß sonderlich bey denselben auch vmb Schiff anhielten / jhn darmit zu Wasser anzugreiffen vnnd in sein Königreich einen Einfall zuthun. Damit er nun gedachte Stätt bey gutem Willen der Neutralitet erhalten möchte: Hat er zu Eingang deß Christmonats D. Joachimum Cratzen nach Lübeck / allda / wie er berichtet worden / die samptliche Ansee-Stätt damals eine Zusammenkunfft halten solten / abgeordnet. Welcher aber zu seiner Ankunfft befunden / daß allein die sechs Wendische Stätt beysammen weren: Deren Deputierten er gleichwol seine Werbung folgender Gestalt eröffnet;

Der Durchleuchtigste / Großmächtige König vnd Herr / Herr Christian der Vierdte / rc. Sein gnädigster Herr / were berichtet worden / daß die samptliche Ansee Stätt jetzo zu Lübeck beysammen weren / vnnd hette nicht vnderlassen mögen / dieselbe durch seine (deß Gesandten) Person zubeschicken / liesse den anwesenden vnd samptlichen Ansee Stätten zuvorderst jhr Gnad alles Guts vermelden / vnd were männiglichen bekandt / in was leydigen betrübten Zustandt der löbliche Nider Sächsische Crayß vnd dessen Angehörige gerathen / worzu dannoch niemand Vrsach gegeben / als die / so sich zu demselben genöthiget / vnd jhn ohn Vrsach vervnrühiget hetten.

Ob nun wol Jhre Königl. May. in jhrem Reich / so wol als ein ander an seinem Orth gerne in Frieden sicher vnnd in gute angenehme Ruhe vor lieb nehmen mögen / so hette sie dannoch endlich / weilen sie von den Ständten deß Nider-Sächsischen Crayß zum Crayß Obristen erwöhlet / vnnd sich dessen bevorstehende Noth vnd Gefahr anzunehmen so vielfältig / fleiß-vnd jnnständig ersucht worden / nicht vmbhin geköndt / sie hetten sich Ampts vnnd Gewissens halben deß Crayses Noth annehmen müssen / hette wol verhoffet jhr vorgehabtes Christliches Intent solte einen guten gewünschten Außschlag gewinnen / daß nun solches nicht geschehen / vnd anders gelauffen / das müste man zum theil der Göttlichen Providentz vnd gerechte Straff / zum theil auch deren Negligentz / die Jhre Königl. May. nicht mit dem Eyffer / wie sichs wol gebühret hette / beygesprungen weren / zuschreiben / Ob nun wol Jhre Königl. May. vmb deß willen / daß jhro die Fortun bißher zuwider gelauffen / noch nicht verlohren geben / sondern noch wol Mittel in jhrem Reich an der Hand hette / auch von jhren Freunden gute Assistentz haben köndten / Demnach weil sie allezeit nach dem Frieden getrachtet / vnd dessen begierig weren / wolten sie auch nicht vnderlassen / auch vornehmen Herrn vnd Potentaten Intercessionen vnnd Hülff darinn gebrauchen / ob die Sachen zu einem guten gewünschten Frieden köndten accommodirt werden / Vnd liesse sich zwar das obsiegende Theil auch nicht anders vermercken / als daß sie zum Frieden lust hette / sie weren auch nunmehr ans Wasser kommen / da es zimblich breit / vnd sie keine Schiff noch Mittel hetten vberzusetzen / allein weiln dannoch jhnen nicht zutrawen / vnd Jhrer Kön. May. vorkommen were / ob solten sie sich in den Ansee Stätten vmb Schiff bewerben.

So hette zwar Jhre Kön. May. das gute vertrawen zu den Erbarn Stätten / daß sie sich in diesen Sachen nit vertieffen würden / hette dannoch nicht vnderlassen wollen / hiemit gnädiglich an sie zubegehren / sie wolten wol erwegen / daß hierunder Status Religionis vnd Salus libertatis periclitirte / Vnd daß sie derwegen Jhre Königl. May. Widerwertigen keine Schiff möchten folgen lassen / dann da es geschehe / würde Jhre Kön. May. mit Hülff vnnd Assistentz deß Königs von Schweden vnd Engelland / vnd der Herrn Staden sich so starck auff die See rüsten / daß die Stätt vnnd deren Commercien darüber in Gefahr kommen würden / welches sie vngern sehen / sondern weren vielmehr geneygt / im Fall die Erbare Stätte sich ferner in jhrer Neutralitet halten würden / jhnen alle Gnad / vnd Beförderung der Commercien zuerzeigen / vnd da eine Statt deßwegen solte angefochten werden / jhr mit aller Macht zu succurirn vnd beyzuspringen / Inmassen Jhre Kön. M. die Erbare Stätt jhren gnädigen Willen hiermit thete versichern.

Zu Außgang deß vorigen Jahrs hatte der König in Franckreich den Marschalck von Bassompier in Engellandt geschickt / die entstandene Strittigkeiten zwischen beyden Cronen wegen Arrestirung etlicher Schiff vnnd Außschaffung der Römisch-Catholischen Diener / die bey der Königin in Engelland gewesen / beyzulegen. Als nun gedachter Marschalck daselbs angelanget /

delsleuthen / vnnd sonst ins gemein vnd eygentlich / vnd specificè zuversehen vnd zuverlassen / so haben sie es auch dißfalls dahin bracht / daß Jhr Kön. Würde einen gnugsamen instruirten vnnd gevollmächtigen Anwalt / als nemblich dero Königlichen Ministrum vnnd Rath Herrn Gabriel de Roy anhero abgeordnet / welcher deß Königs gnädigste Intention / wie nemblich die Correspondentz von dort auß gehalten werden soll / entdecken / vnd in allen andern begebenen Fällen im Namen mehr höchstgedachter Königliche Würde zu sampt dero getrewen Vnderthanen vnnd Handelsverwandten / in einem vnd dem andern genugsamb Satisfaction geben vnnd nehmen wird. Wann sich nun E. E. Rath der Notturfft nach hierüber erkläret haben wird / so wollen wir vns nach gestalten Sachen also ferrner bezeigen vnd vernehmen lassen / daß die gesampte Erbare Hansee Stätt verhoffentlich damit sollen zu frieden seyn / im vbrigen bleiben Jhr Kay. M. Herrn Bürgermeister / Rath vnd gantzer Gemeyne dieser Löblichen Statt Lübeck mit sonderbahren beharrlichen Kayserlichen Gnaden jederzeit wol gewogen / etc.

Dieser Vertrag ist von E. E. Rath beneben anderer Ansee Stätten damals anwesenden Abgesandten in Berathschlagung gezogen worden. Was nun in dieser Sachen ferrner gehandelt worden / wollen wir hernach vermelden.

Deß Königs in Dennemarck Werbung an die Ansee Stätt. Der König in Dennemarck hatte gute Wissenschafft was die Keyserische mit den Ansee-Stätten handelten / vnd daß sonderlich bey denselben auch vmb Schiff anhielten / jhn darmit zu Wasser anzugreiffen vnnd in sein Königreich einen Einfall zuthun. Damit er nun gedachte Stätt bey gutem Willen der Neutralitet erhalten möchte: Hat er zu Eingang deß Christmonats D. Joachimum Cratzen nach Lübeck / allda / wie er berichtet worden / die samptliche Ansee-Stätt damals eine Zusammenkunfft halten solten / abgeordnet. Welcher aber zu seiner Ankunfft befunden / daß allein die sechs Wendische Stätt beysammen weren: Deren Deputierten er gleichwol seine Werbung folgender Gestalt eröffnet;

Der Durchleuchtigste / Großmächtige König vnd Herr / Herr Christian der Vierdte / rc. Sein gnädigster Herr / were berichtet worden / daß die samptliche Ansee Stätt jetzo zu Lübeck beysammen weren / vnnd hette nicht vnderlassen mögen / dieselbe durch seine (deß Gesandten) Person zubeschicken / liesse den anwesenden vnd samptlichen Ansee Stätten zuvorderst jhr Gnad alles Guts vermelden / vnd were männiglichen bekandt / in was leydigen betrübten Zustandt der löbliche Nider Sächsische Crayß vnd dessen Angehörige gerathen / worzu dannoch niemand Vrsach gegeben / als die / so sich zu demselben genöthiget / vnd jhn ohn Vrsach vervnrühiget hetten.

Ob nun wol Jhre Königl. May. in jhrem Reich / so wol als ein ander an seinem Orth gerne in Frieden sicher vnnd in gute angenehme Ruhe vor lieb nehmen mögen / so hette sie dannoch endlich / weilen sie von den Ständten deß Nider-Sächsischen Crayß zum Crayß Obristen erwöhlet / vnnd sich dessen bevorstehende Noth vnd Gefahr anzunehmen so vielfältig / fleiß-vnd jnnständig ersucht worden / nicht vmbhin geköndt / sie hetten sich Ampts vnnd Gewissens halben deß Crayses Noth annehmen müssen / hette wol verhoffet jhr vorgehabtes Christliches Intent solte einen guten gewünschten Außschlag gewinnen / daß nun solches nicht geschehen / vnd anders gelauffen / das müste man zum theil der Göttlichen Providentz vnd gerechte Straff / zum theil auch deren Negligentz / die Jhre Königl. May. nicht mit dem Eyffer / wie sichs wol gebühret hette / beygesprungen weren / zuschreiben / Ob nun wol Jhre Königl. May. vmb deß willen / daß jhro die Fortun bißher zuwider gelauffen / noch nicht verlohren geben / sondern noch wol Mittel in jhrem Reich an der Hand hette / auch von jhren Freunden gute Assistentz haben köndten / Demnach weil sie allezeit nach dem Frieden getrachtet / vnd dessen begierig weren / wolten sie auch nicht vnderlassen / auch vornehmen Herrn vnd Potentaten Intercessionen vnnd Hülff darinn gebrauchen / ob die Sachen zu einem guten gewünschten Frieden köndten accommodirt werden / Vnd liesse sich zwar das obsiegende Theil auch nicht anders vermercken / als daß sie zum Frieden lust hette / sie weren auch nunmehr ans Wasser kommen / da es zimblich breit / vnd sie keine Schiff noch Mittel hetten vberzusetzen / allein weiln dannoch jhnen nicht zutrawen / vnd Jhrer Kön. May. vorkommen were / ob solten sie sich in den Ansee Stätten vmb Schiff bewerben.

So hette zwar Jhre Kön. May. das gute vertrawen zu den Erbarn Stätten / daß sie sich in diesen Sachen nit vertieffen würden / hette dannoch nicht vnderlassen wollen / hiemit gnädiglich an sie zubegehren / sie wolten wol erwegen / daß hierunder Status Religionis vnd Salus libertatis periclitirte / Vnd daß sie derwegen Jhre Königl. May. Widerwertigen keine Schiff möchten folgen lassen / dann da es geschehe / würde Jhre Kön. May. mit Hülff vnnd Assistentz deß Königs von Schweden vnd Engelland / vnd der Herrn Staden sich so starck auff die See rüsten / daß die Stätt vnnd deren Commercien darüber in Gefahr kommen würden / welches sie vngern sehen / sondern weren vielmehr geneygt / im Fall die Erbare Stätte sich ferner in jhrer Neutralitet halten würden / jhnen alle Gnad / vnd Beförderung der Commercien zuerzeigen / vnd da eine Statt deßwegen solte angefochten werden / jhr mit aller Macht zu succurirn vnd beyzuspringen / Inmassen Jhre Kön. M. die Erbare Stätt jhren gnädigen Willen hiermit thete versichern.

Zu Außgang deß vorigen Jahrs hatte der König in Franckreich den Marschalck von Bassompier in Engellandt geschickt / die entstandene Strittigkeiten zwischen beyden Cronen wegen Arrestirung etlicher Schiff vnnd Außschaffung der Römisch-Catholischen Diener / die bey der Königin in Engelland gewesen / beyzulegen. Als nun gedachter Marschalck daselbs angelanget /

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delsleuthen / vnnd sonst ins gemein vnd eygentlich / vnd                      specificè zuversehen vnd zuverlassen / so haben sie es auch dißfalls dahin                      bracht / daß Jhr Kön. Würde einen gnugsamen instruirten vnnd gevollmächtigen                      Anwalt / als nemblich dero Königlichen Ministrum vnnd Rath Herrn Gabriel de Roy                      anhero abgeordnet / welcher deß Königs gnädigste Intention / wie nemblich die                      Correspondentz von dort auß gehalten werden soll / entdecken / vnd in allen                      andern begebenen Fällen im Namen mehr höchstgedachter Königliche Würde zu sampt                      dero getrewen Vnderthanen vnnd Handelsverwandten / in einem vnd dem andern                      genugsamb Satisfaction geben vnnd nehmen wird. Wann sich nun E. E. Rath der                      Notturfft nach hierüber erkläret haben wird / so wollen wir vns nach gestalten                      Sachen also ferrner bezeigen vnd vernehmen lassen / daß die gesampte Erbare                      Hansee Stätt verhoffentlich damit sollen zu frieden seyn / im vbrigen bleiben                      Jhr Kay. M. Herrn Bürgermeister / Rath vnd gantzer Gemeyne dieser Löblichen                      Statt Lübeck mit sonderbahren beharrlichen Kayserlichen Gnaden jederzeit wol                      gewogen / etc.</p>
          <p>Dieser Vertrag ist von E. E. Rath beneben anderer Ansee Stätten damals anwesenden                      Abgesandten in Berathschlagung gezogen worden. Was nun in dieser Sachen ferrner                      gehandelt worden / wollen wir hernach vermelden.</p>
          <p><note place="left">Deß Königs in Dennemarck Werbung an die Ansee                      Stätt.</note> Der König in Dennemarck hatte gute Wissenschafft was die                      Keyserische mit den Ansee-Stätten handelten / vnd daß sonderlich bey denselben                      auch vmb Schiff anhielten / jhn darmit zu Wasser anzugreiffen vnnd in sein                      Königreich einen Einfall zuthun. Damit er nun gedachte Stätt bey gutem Willen                      der Neutralitet erhalten möchte: Hat er zu Eingang deß Christmonats D. Joachimum                      Cratzen nach Lübeck / allda / wie er berichtet worden / die samptliche                      Ansee-Stätt damals eine Zusammenkunfft halten solten / abgeordnet. Welcher aber                      zu seiner Ankunfft befunden / daß allein die sechs Wendische Stätt beysammen                      weren: Deren Deputierten er gleichwol seine Werbung folgender Gestalt eröffnet;</p>
          <p>Der Durchleuchtigste / Großmächtige König vnd Herr / Herr Christian der Vierdte /                      rc. Sein gnädigster Herr / were berichtet worden / daß die samptliche Ansee                      Stätt jetzo zu Lübeck beysammen weren / vnnd hette nicht vnderlassen mögen /                      dieselbe durch seine (deß Gesandten) Person zubeschicken / liesse den anwesenden                      vnd samptlichen Ansee Stätten zuvorderst jhr Gnad alles Guts vermelden / vnd                      were männiglichen bekandt / in was leydigen betrübten Zustandt der löbliche                      Nider Sächsische Crayß vnd dessen Angehörige gerathen / worzu dannoch niemand                      Vrsach gegeben / als die / so sich zu demselben genöthiget / vnd jhn ohn Vrsach                      vervnrühiget hetten.</p>
          <p>Ob nun wol Jhre Königl. May. in jhrem Reich / so wol als ein ander an seinem Orth                      gerne in Frieden sicher vnnd in gute angenehme Ruhe vor lieb nehmen mögen / so                      hette sie dannoch endlich / weilen sie von den Ständten deß Nider-Sächsischen                      Crayß zum Crayß Obristen erwöhlet / vnnd sich dessen bevorstehende Noth vnd                      Gefahr anzunehmen so vielfältig / fleiß-vnd jnnständig ersucht worden / nicht                      vmbhin geköndt / sie hetten sich Ampts vnnd Gewissens halben deß Crayses Noth                      annehmen müssen / hette wol verhoffet jhr vorgehabtes Christliches Intent solte                      einen guten gewünschten Außschlag gewinnen / daß nun solches nicht geschehen /                      vnd anders gelauffen / das müste man zum theil der Göttlichen Providentz vnd                      gerechte Straff / zum theil auch deren Negligentz / die Jhre Königl. May. nicht                      mit dem Eyffer / wie sichs wol gebühret hette / beygesprungen weren /                      zuschreiben / Ob nun wol Jhre Königl. May. vmb deß willen / daß jhro die Fortun                      bißher zuwider gelauffen / noch nicht verlohren geben / sondern noch wol Mittel                      in jhrem Reich an der Hand hette / auch von jhren Freunden gute Assistentz haben                      köndten / Demnach weil sie allezeit nach dem Frieden getrachtet / vnd dessen                      begierig weren / wolten sie auch nicht vnderlassen / auch vornehmen Herrn vnd                      Potentaten Intercessionen vnnd Hülff darinn gebrauchen / ob die Sachen zu einem                      guten gewünschten Frieden köndten accommodirt werden / Vnd liesse sich zwar das                      obsiegende Theil auch nicht anders vermercken / als daß sie zum Frieden lust                      hette / sie weren auch nunmehr ans Wasser kommen / da es zimblich breit / vnd                      sie keine Schiff noch Mittel hetten vberzusetzen / allein weiln dannoch jhnen                      nicht zutrawen / vnd Jhrer Kön. May. vorkommen were / ob solten sie sich in den                      Ansee Stätten vmb Schiff bewerben.</p>
          <p>So hette zwar Jhre Kön. May. das gute vertrawen zu den Erbarn Stätten / daß sie                      sich in diesen Sachen nit vertieffen würden / hette dannoch nicht vnderlassen                      wollen / hiemit gnädiglich an sie zubegehren / sie wolten wol erwegen / daß                      hierunder Status Religionis vnd Salus libertatis periclitirte / Vnd daß sie                      derwegen Jhre Königl. May. Widerwertigen keine Schiff möchten folgen lassen /                      dann da es geschehe / würde Jhre Kön. May. mit Hülff vnnd Assistentz deß Königs                      von Schweden vnd Engelland / vnd der Herrn Staden sich so starck auff die See                      rüsten / daß die Stätt vnnd deren Commercien darüber in Gefahr kommen würden /                      welches sie vngern sehen / sondern weren vielmehr geneygt / im Fall die Erbare                      Stätte sich ferner in jhrer Neutralitet halten würden / jhnen alle Gnad / vnd                      Beförderung der Commercien zuerzeigen / vnd da eine Statt deßwegen solte                      angefochten werden / jhr mit aller Macht zu succurirn vnd beyzuspringen /                      Inmassen Jhre Kön. M. die Erbare Stätt jhren gnädigen Willen hiermit thete                      versichern.</p>
          <p>Zu Außgang deß vorigen Jahrs hatte der König in Franckreich den Marschalck von                      Bassompier in Engellandt geschickt / die entstandene Strittigkeiten zwischen                      beyden Cronen wegen Arrestirung etlicher Schiff vnnd Außschaffung der                      Römisch-Catholischen Diener / die bey der Königin in Engelland gewesen /                      beyzulegen. Als nun gedachter Marschalck daselbs angelanget /
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[1161/1304] delsleuthen / vnnd sonst ins gemein vnd eygentlich / vnd specificè zuversehen vnd zuverlassen / so haben sie es auch dißfalls dahin bracht / daß Jhr Kön. Würde einen gnugsamen instruirten vnnd gevollmächtigen Anwalt / als nemblich dero Königlichen Ministrum vnnd Rath Herrn Gabriel de Roy anhero abgeordnet / welcher deß Königs gnädigste Intention / wie nemblich die Correspondentz von dort auß gehalten werden soll / entdecken / vnd in allen andern begebenen Fällen im Namen mehr höchstgedachter Königliche Würde zu sampt dero getrewen Vnderthanen vnnd Handelsverwandten / in einem vnd dem andern genugsamb Satisfaction geben vnnd nehmen wird. Wann sich nun E. E. Rath der Notturfft nach hierüber erkläret haben wird / so wollen wir vns nach gestalten Sachen also ferrner bezeigen vnd vernehmen lassen / daß die gesampte Erbare Hansee Stätt verhoffentlich damit sollen zu frieden seyn / im vbrigen bleiben Jhr Kay. M. Herrn Bürgermeister / Rath vnd gantzer Gemeyne dieser Löblichen Statt Lübeck mit sonderbahren beharrlichen Kayserlichen Gnaden jederzeit wol gewogen / etc. Dieser Vertrag ist von E. E. Rath beneben anderer Ansee Stätten damals anwesenden Abgesandten in Berathschlagung gezogen worden. Was nun in dieser Sachen ferrner gehandelt worden / wollen wir hernach vermelden. Der König in Dennemarck hatte gute Wissenschafft was die Keyserische mit den Ansee-Stätten handelten / vnd daß sonderlich bey denselben auch vmb Schiff anhielten / jhn darmit zu Wasser anzugreiffen vnnd in sein Königreich einen Einfall zuthun. Damit er nun gedachte Stätt bey gutem Willen der Neutralitet erhalten möchte: Hat er zu Eingang deß Christmonats D. Joachimum Cratzen nach Lübeck / allda / wie er berichtet worden / die samptliche Ansee-Stätt damals eine Zusammenkunfft halten solten / abgeordnet. Welcher aber zu seiner Ankunfft befunden / daß allein die sechs Wendische Stätt beysammen weren: Deren Deputierten er gleichwol seine Werbung folgender Gestalt eröffnet; Deß Königs in Dennemarck Werbung an die Ansee Stätt. Der Durchleuchtigste / Großmächtige König vnd Herr / Herr Christian der Vierdte / rc. Sein gnädigster Herr / were berichtet worden / daß die samptliche Ansee Stätt jetzo zu Lübeck beysammen weren / vnnd hette nicht vnderlassen mögen / dieselbe durch seine (deß Gesandten) Person zubeschicken / liesse den anwesenden vnd samptlichen Ansee Stätten zuvorderst jhr Gnad alles Guts vermelden / vnd were männiglichen bekandt / in was leydigen betrübten Zustandt der löbliche Nider Sächsische Crayß vnd dessen Angehörige gerathen / worzu dannoch niemand Vrsach gegeben / als die / so sich zu demselben genöthiget / vnd jhn ohn Vrsach vervnrühiget hetten. Ob nun wol Jhre Königl. May. in jhrem Reich / so wol als ein ander an seinem Orth gerne in Frieden sicher vnnd in gute angenehme Ruhe vor lieb nehmen mögen / so hette sie dannoch endlich / weilen sie von den Ständten deß Nider-Sächsischen Crayß zum Crayß Obristen erwöhlet / vnnd sich dessen bevorstehende Noth vnd Gefahr anzunehmen so vielfältig / fleiß-vnd jnnständig ersucht worden / nicht vmbhin geköndt / sie hetten sich Ampts vnnd Gewissens halben deß Crayses Noth annehmen müssen / hette wol verhoffet jhr vorgehabtes Christliches Intent solte einen guten gewünschten Außschlag gewinnen / daß nun solches nicht geschehen / vnd anders gelauffen / das müste man zum theil der Göttlichen Providentz vnd gerechte Straff / zum theil auch deren Negligentz / die Jhre Königl. May. nicht mit dem Eyffer / wie sichs wol gebühret hette / beygesprungen weren / zuschreiben / Ob nun wol Jhre Königl. May. vmb deß willen / daß jhro die Fortun bißher zuwider gelauffen / noch nicht verlohren geben / sondern noch wol Mittel in jhrem Reich an der Hand hette / auch von jhren Freunden gute Assistentz haben köndten / Demnach weil sie allezeit nach dem Frieden getrachtet / vnd dessen begierig weren / wolten sie auch nicht vnderlassen / auch vornehmen Herrn vnd Potentaten Intercessionen vnnd Hülff darinn gebrauchen / ob die Sachen zu einem guten gewünschten Frieden köndten accommodirt werden / Vnd liesse sich zwar das obsiegende Theil auch nicht anders vermercken / als daß sie zum Frieden lust hette / sie weren auch nunmehr ans Wasser kommen / da es zimblich breit / vnd sie keine Schiff noch Mittel hetten vberzusetzen / allein weiln dannoch jhnen nicht zutrawen / vnd Jhrer Kön. May. vorkommen were / ob solten sie sich in den Ansee Stätten vmb Schiff bewerben. So hette zwar Jhre Kön. May. das gute vertrawen zu den Erbarn Stätten / daß sie sich in diesen Sachen nit vertieffen würden / hette dannoch nicht vnderlassen wollen / hiemit gnädiglich an sie zubegehren / sie wolten wol erwegen / daß hierunder Status Religionis vnd Salus libertatis periclitirte / Vnd daß sie derwegen Jhre Königl. May. Widerwertigen keine Schiff möchten folgen lassen / dann da es geschehe / würde Jhre Kön. May. mit Hülff vnnd Assistentz deß Königs von Schweden vnd Engelland / vnd der Herrn Staden sich so starck auff die See rüsten / daß die Stätt vnnd deren Commercien darüber in Gefahr kommen würden / welches sie vngern sehen / sondern weren vielmehr geneygt / im Fall die Erbare Stätte sich ferner in jhrer Neutralitet halten würden / jhnen alle Gnad / vnd Beförderung der Commercien zuerzeigen / vnd da eine Statt deßwegen solte angefochten werden / jhr mit aller Macht zu succurirn vnd beyzuspringen / Inmassen Jhre Kön. M. die Erbare Stätt jhren gnädigen Willen hiermit thete versichern. Zu Außgang deß vorigen Jahrs hatte der König in Franckreich den Marschalck von Bassompier in Engellandt geschickt / die entstandene Strittigkeiten zwischen beyden Cronen wegen Arrestirung etlicher Schiff vnnd Außschaffung der Römisch-Catholischen Diener / die bey der Königin in Engelland gewesen / beyzulegen. Als nun gedachter Marschalck daselbs angelanget /

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1304>, abgerufen am 23.11.2024.