Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.diese Jhr Kay. M. vnd dem H. Röm. Reich / so getrewe weitberühmbte Statt Lübeck / vorermelte Conjunctur vnd Correspondentz / mit der Hispanischen Nation / vnd jhrer Handlung anzunehmen vnd einzugehen / jhr gleichfalls wol belieben vnd gefallen lassen / auch die anerbottene Nutzbarkeit / vnd wissentliches Auffnehmen der Erbaren Ansee Stätt so wol / als der gesampten Reichs Vnderthanen nach Notturfft ergreiffen / behertzigen / vnd jhnen selbst nicht weniger / als jhren so hochbedrängten Mitgliedern / von Hertzen gerne gönnen. Damit aber diß Werck in einen rechten bestän. digen Weg vnd Gang / gericht vnd gestalt werde / so haben J. Kay. M. vnsere Personen / hiehero zu einem Ersamen Rath / vnd andern Mitgliedern dieser löblichen Statt Lübeck / als dem Haupt vnd Directorio deß vralten Ansee Bunds abzuordnen / jhr allergnädigst belieben lasse / derowegen so ist in höchstermelter J. Kay. M. Nahmen an Herrn Burgemeistern vnd an einen Ersamen wolweisen Rath allhier / vnser Begeren für vnsere Person aber freund vnd dienstliches Ersuchen hiermit / sie wollen zu behuff dieses Wercks / wie nemblich dasselbige zum besten bestellt / beständig fortgesetzt vnd continuiret werden möge / nicht allein für sich selbst / sondern auch / mit zuziehung der fürnembsten / allhier anwesender der Navigation vnnd Commercien wolerfahrnen vnd verständigen Handelsleuten / in fleissige Berathschlagung ziehen / auffs beste erwegen / vnd vns hiernechst jhr räthlichs Gutachten vnbeschwert zukommen lassen / oder aber wann die opiniones etwan gegen einander lauffen vnd so beschaffene Difficultates (dessen wir vns gleichwol nit versehen) fürfallen möchten / weiche dem Ansehen nach / bedencklich / vnd deßwegen vnfere weitere Erleuterung von nöthen seyn wolle / vns dieselbe vnbeschwert entdecken / darüber mit vns vertrewlich conferiren / vnd also der allgemeinen Wolfahrt zu gutem jhnen diß Werck sincere vnd der gestalt angelegen seyn lassen / darmit wir communicato Consilio deß H. Röm. Reichs Heyl vnd Wolfahrt / insonderheit aber derlöblichen Ansee Stätt / auch aller andern Fürstenthumb vnd Landen gedeylichs Auffnehmen / erheischender Notturfft betrachten / reifflich erwegen / vnd nach vnserm besten verwögen / Jhr Kay. M. allergnädigster Vorsorg gemäß / versehen vnd befördern thun. Vnd weil die Röm. Kay. M. zu allen Zeiten vnd sonderlich bey dieser schweren Vnruhe vnd Empörungen / fast deß gesambten Röm. Reichs / bey jhrer vnd deß H. Röm. Reichs Löbl. Statt Lübeck vnd deren Mitgliedern / einen sonderlichen Respect zu Jh. Kay. M. Hohleit / auch eine rechte Teutsche Auffrichtigkeit vnnd Trewe verspüren / vnd im Wercke erfahren / darüber sie dann jederzeit / ein allergnädigstes Wolgefallen / Belieben vnd Satisfaction getragen vnd entpfangen / So wollen J. Kay. M. gantz vnd gar in keinen Zweifel setzen / sie die Löbliche Statt Lubeck / werde bey dieser Negotiation in obgemeldier hochberühmbter Devotion gegen Jh. Kay. M. vnd dem Heyl. Reich sich also bezeigen vnd erweisen / wie J. Key. M. allergnädigste Zuversicht zu derselben gestalt ist / darzu jhrer eygen Wolfahrt / vnd der samptlichen Löbl. Anseestätten / wie nit weniger allen andern getrewen Reichsvnterthanen zu jhrem Auffnehmen / Vortheil vnd Gutem gereichen thut. Begehren demselben nach an die Herrn Burgermeister vnd einen Ersamen Rath nachmahl hiemit freundl. vnd dienstlich: Sie wollen diesen Vortrag / nit allein / wie obvermelt / vor sich selbsten in reiffe Berathschlagung ziehen / sondern auch andere mitverwandten Ansee Stätten / so wol den jenigen welche mit jhnen in strictiori foedere begriffen / als auch allen andern welche an der Seekanten gelegen / auch der See vnd Schiffahrten sich gebrauchen / Insonderheit der Statt Danzig / J. Kay. M. allergnädigste Intention eröffnen / von jeder einen bevollmächtigten Außschuß anhero beschrieben / neben vns mit denselben gleichmässige Correspondentz vnd Conferentz pflegen / das Werck mit allen Vmbständen wol consultiren / vnnd es dahin effectiue richten helffen / damit man zu einem gemeinen Wesen auffs beste / ein vnd zuträglichen Entschluß gelangen möge. Bey diesem allen haben Jh. Kay. M. sich ferner allergnädigst erbotten / erbieten sich auch nachmal durch vns in Kays. Gnaden / daß sie dem H. Röm. Reich zu gutem / sonderlich aber zu auffnehmen vnd widererhebung der Löblichen Ansee-Stätten: Sie die Stätte nicht allein bey dieser Correspondentz vnnd beständigen Trafiquirung manuteniren / in jhren Kay. Schutz vnd Schirm / als getrewe Reichs Vnterthanen / gleichsam von newem auff vnd annehmen / sie dazu mit ansehnsichen Kays. Freyheiten / Priuilegiis vnd Immunitatibus versehen vnd begnaden / sondern auch gegen allen benachbarten Potentaten mit aller jhrer Macht vertretten / vnd nach geschlossenen Sachen / die gantze Handlung / so weit sich jhr tragendes Kays. Ampt jmmer erstrecken mag / ratificiren vnd confirmiren / vnd sonderlich auch diese Vorsorg darbey thun wollen / damit solcher Vergleich / deß wegen sich J. Kay. May. mit Kön. W. zu Hispanien zwar allbereit vereinbaret / vnd nur an deme noch bewendet / daß derselbe mit Rath vnd Zuthun / offtermelten deß H. Röm. Reichs getrewen Ansee Stätten / offentlich ins Werck gesetzt werde / von hochgedachter Kön. Würd. zu Hispanien gleicher gestalt ratificirt / solemnistrt vnd solchem nach von deroselben Königreichen vnd Landen / zu ewigen. Zeiten steiff / vest vnd trewlich gehalten / continuirt / vnd diß Orths einige Gefährlichkeit in wenigsten nicht verübet werden möge / weiln Jhr Kay. May. aber von deroselben / Jhre Kön. Würd. zu Hispanien für allen Dingen zu wissen begehrt / wessen sich die Löbliche Srätt / deß Hänseatischen Bundes in einem vnnd andern so viel die Navigation vnd Kauffmanschafften betrifft / es sey in Praeeminentz / Freyheiten / Nutzbarkeiten vnnd Sicherheiten / Item wegen administrirung der Iustitia vnd Erhaltung jhrer wolhergebrachten Immuniteten gegen derselben Königreich vnd Landen / jhrer angesessenen Han- diese Jhr Kay. M. vnd dem H. Röm. Reich / so getrewe weitberühmbte Statt Lübeck / vorermelte Conjunctur vnd Correspondentz / mit der Hispanischen Nation / vnd jhrer Handlung anzunehmen vnd einzugehen / jhr gleichfalls wol belieben vnd gefallen lassen / auch die anerbottene Nutzbarkeit / vnd wissentliches Auffnehmen der Erbaren Ansee Stätt so wol / als der gesamptẽ Reichs Vnderthanen nach Notturfft ergreiffen / behertzigen / vnd jhnen selbst nicht weniger / als jhren so hochbedrängten Mitgliedern / von Hertzen gerne gönnen. Damit aber diß Werck in einẽ rechten bestän. digen Weg vnd Gang / gericht vnd gestalt werde / so haben J. Kay. M. vnsere Personen / hiehero zu einem Ersamen Rath / vnd andern Mitgliedern dieser löblichen Statt Lübeck / als dem Haupt vnd Directorio deß vralten Ansee Bunds abzuordnen / jhr allergnädigst belieben lasse / derowegen so ist in höchstermelter J. Kay. M. Nahmen an Herrn Burgemeistern vnd an einen Ersamen wolweisen Rath allhier / vnser Begeren für vnsere Person aber freund vnd dienstliches Ersuchen hiermit / sie wollen zu behuff dieses Wercks / wie nemblich dasselbige zum besten bestellt / beständig fortgesetzt vnd continuiret werden möge / nicht allein für sich selbst / sondern auch / mit zuziehung der fürnembsten / allhier anwesender der Navigation vnnd Commercien wolerfahrnen vnd verständigen Handelsleuten / in fleissige Berathschlagung ziehen / auffs beste erwegen / vnd vns hiernechst jhr räthlichs Gutachten vnbeschwert zukommen lassen / oder aber wann die opiniones etwan gegen einander lauffen vnd so beschaffene Difficultates (dessen wir vns gleichwol nit versehen) fürfallen möchten / weiche dem Ansehen nach / bedencklich / vnd deßwegen vnfere weitere Erleuterung von nöthen seyn wolle / vns dieselbe vnbeschwert entdecken / darüber mit vns vertrewlich conferiren / vnd also der allgemeinen Wolfahrt zu gutem jhnen diß Werck sincere vnd der gestalt angelegen seyn lassen / darmit wir communicato Consilio deß H. Röm. Reichs Heyl vnd Wolfahrt / insonderheit aber derlöblichen Ansee Stätt / auch aller andern Fürstenthumb vnd Landen gedeylichs Auffnehmen / erheischender Notturfft betrachten / reifflich erwegen / vnd nach vnserm besten verwögen / Jhr Kay. M. allergnädigster Vorsorg gemäß / versehen vnd befördern thun. Vnd weil die Röm. Kay. M. zu allen Zeiten vnd sonderlich bey dieser schweren Vnruhe vnd Empörungen / fast deß gesambten Röm. Reichs / bey jhrer vnd deß H. Röm. Reichs Löbl. Statt Lübeck vnd deren Mitgliedern / einen sonderlichen Respect zu Jh. Kay. M. Hohleit / auch eine rechte Teutsche Auffrichtigkeit vnnd Trewe verspüren / vnd im Wercke erfahren / darüber sie dann jederzeit / ein allergnädigstes Wolgefallen / Belieben vnd Satisfaction getragen vnd entpfangen / So wollen J. Kay. M. gantz vnd gar in keinen Zweifel setzen / sie die Löbliche Statt Lubeck / werde bey dieser Negotiation in obgemeldier hochberühmbter Devotion gegen Jh. Kay. M. vnd dem Heyl. Reich sich also bezeigen vnd erweisen / wie J. Key. M. allergnädigste Zuversicht zu derselben gestalt ist / darzu jhrer eygen Wolfahrt / vnd der samptlichen Löbl. Anseestätten / wie nit weniger allen andern getrewen Reichsvnterthanẽ zu jhrem Auffnehmen / Vortheil vnd Gutem gereichen thut. Begehren demselben nach an die Herrn Burgermeister vnd einen Ersamen Rath nachmahl hiemit freundl. vnd dienstlich: Sie wollen diesen Vortrag / nit allein / wie obvermelt / vor sich selbsten in reiffe Berathschlagung ziehen / sondern auch andere mitverwandten Ansee Stätten / so wol den jenigen welche mit jhnen in strictiori foedere begriffen / als auch allẽ andern welche an der Seekanten gelegen / auch der See vñ Schiffahrten sich gebrauchẽ / Insonderheit der Statt Danzig / J. Kay. M. allergnädigste Intention eröffnen / von jeder einen bevollmächtigten Außschuß anhero beschriebẽ / neben vns mit denselben gleichmässige Correspondentz vnd Conferentz pflegen / das Werck mit allen Vmbständen wol consultiren / vnnd es dahin effectiue richten helffen / damit man zu einem gemeinen Wesen auffs beste / ein vnd zuträglichen Entschluß gelangen möge. Bey diesem allen haben Jh. Kay. M. sich ferner allergnädigst erbottẽ / erbieten sich auch nachmal durch vns in Kays. Gnaden / daß sie dem H. Röm. Reich zu gutem / sonderlich aber zu auffnehmen vnd widererhebung der Löblichen Ansee-Stätten: Sie die Stätte nicht allein bey dieser Correspondentz vnnd beständigen Trafiquirung manuteniren / in jhren Kay. Schutz vñ Schirm / als getrewe Reichs Vnterthanen / gleichsam von newem auff vnd annehmen / sie dazu mit ansehnsichen Kays. Freyheiten / Priuilegiis vnd Immunitatibus versehen vnd begnaden / sondern auch gegen allen benachbartẽ Potentaten mit aller jhrer Macht vertretten / vnd nach geschlossenẽ Sachen / die gantze Handlung / so weit sich jhr tragendes Kays. Ampt jm̃er erstrecken mag / ratificiren vnd confirmiren / vnd sonderlich auch diese Vorsorg darbey thun wollẽ / damit solcher Vergleich / deß wegen sich J. Kay. May. mit Kön. W. zu Hispanien zwar allbereit vereinbaret / vnd nur an deme noch bewendet / daß derselbe mit Rath vñ Zuthun / offtermelten deß H. Röm. Reichs getrewen Ansee Stätten / offentlich ins Werck gesetzt werde / von hochgedachter Kön. Würd. zu Hispanien gleicher gestalt ratificirt / solemnistrt vnd solchem nach von deroselben Königreichen vnd Landen / zu ewigen. Zeiten steiff / vest vnd trewlich gehaltẽ / continuirt / vnd diß Orths einige Gefährlichkeit in wenigsten nicht verübet werden möge / weiln Jhr Kay. May. aber von deroselben / Jhre Kön. Würd. zu Hispanien für allen Dingen zu wissen begehrt / wessen sich die Löbliche Srätt / deß Hänseatischen Bundes in einem vnnd andern so viel die Navigation vnd Kauffmanschafften betrifft / es sey in Praeeminentz / Freyheiten / Nutzbarkeiten vnnd Sicherheiten / Item wegen administrirung der Iustitia vnd Erhaltung jhrer wolhergebrachten Immuniteten gegen derselben Königreich vnd Landen / jhrer angesessenen Han- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1303" n="1160"/> diese Jhr Kay. M. vnd dem H. Röm. Reich / so getrewe weitberühmbte Statt Lübeck / vorermelte Conjunctur vnd Correspondentz / mit der Hispanischen Nation / vnd jhrer Handlung anzunehmen vnd einzugehen / jhr gleichfalls wol belieben vnd gefallen lassen / auch die anerbottene Nutzbarkeit / vnd wissentliches Auffnehmen der Erbaren Ansee Stätt so wol / als der gesamptẽ Reichs Vnderthanen nach Notturfft ergreiffen / behertzigen / vnd jhnen selbst nicht weniger / als jhren so hochbedrängten Mitgliedern / von Hertzen gerne gönnen.</p> <p>Damit aber diß Werck in einẽ rechten bestän. digen Weg vnd Gang / gericht vnd gestalt werde / so haben J. Kay. M. vnsere Personen / hiehero zu einem Ersamen Rath / vnd andern Mitgliedern dieser löblichen Statt Lübeck / als dem Haupt vnd Directorio deß vralten Ansee Bunds abzuordnen / jhr allergnädigst belieben lasse / derowegen so ist in höchstermelter J. Kay. M. Nahmen an Herrn Burgemeistern vnd an einen Ersamen wolweisen Rath allhier / vnser Begeren für vnsere Person aber freund vnd dienstliches Ersuchen hiermit / sie wollen zu behuff dieses Wercks / wie nemblich dasselbige zum besten bestellt / beständig fortgesetzt vnd continuiret werden möge / nicht allein für sich selbst / sondern auch / mit zuziehung der fürnembsten / allhier anwesender der Navigation vnnd Commercien wolerfahrnen vnd verständigen Handelsleuten / in fleissige Berathschlagung ziehen / auffs beste erwegen / vnd vns hiernechst jhr räthlichs Gutachten vnbeschwert zukommen lassen / oder aber wann die opiniones etwan gegen einander lauffen vnd so beschaffene Difficultates (dessen wir vns gleichwol nit versehen) fürfallen möchten / weiche dem Ansehen nach / bedencklich / vnd deßwegen vnfere weitere Erleuterung von nöthen seyn wolle / vns dieselbe vnbeschwert entdecken / darüber mit vns vertrewlich conferiren / vnd also der allgemeinen Wolfahrt zu gutem jhnen diß Werck sincere vnd der gestalt angelegen seyn lassen / darmit wir communicato Consilio deß H. Röm. Reichs Heyl vnd Wolfahrt / insonderheit aber derlöblichen Ansee Stätt / auch aller andern Fürstenthumb vnd Landen gedeylichs Auffnehmen / erheischender Notturfft betrachten / reifflich erwegen / vnd nach vnserm besten verwögen / Jhr Kay. M. allergnädigster Vorsorg gemäß / versehen vnd befördern thun.</p> <p>Vnd weil die Röm. Kay. M. zu allen Zeiten vnd sonderlich bey dieser schweren Vnruhe vnd Empörungen / fast deß gesambten Röm. Reichs / bey jhrer vnd deß H. Röm. Reichs Löbl. Statt Lübeck vnd deren Mitgliedern / einen sonderlichen Respect zu Jh. Kay. M. Hohleit / auch eine rechte Teutsche Auffrichtigkeit vnnd Trewe verspüren / vnd im Wercke erfahren / darüber sie dann jederzeit / ein allergnädigstes Wolgefallen / Belieben vnd Satisfaction getragen vnd entpfangen / So wollen J. Kay. M. gantz vnd gar in keinen Zweifel setzen / sie die Löbliche Statt Lubeck / werde bey dieser Negotiation in obgemeldier hochberühmbter Devotion gegen Jh. Kay. M. vnd dem Heyl. Reich sich also bezeigen vnd erweisen / wie J. Key. M. allergnädigste Zuversicht zu derselben gestalt ist / darzu jhrer eygen Wolfahrt / vnd der samptlichen Löbl. Anseestätten / wie nit weniger allen andern getrewen Reichsvnterthanẽ zu jhrem Auffnehmen / Vortheil vnd Gutem gereichen thut.</p> <p>Begehren demselben nach an die Herrn Burgermeister vnd einen Ersamen Rath nachmahl hiemit freundl. vnd dienstlich: Sie wollen diesen Vortrag / nit allein / wie obvermelt / vor sich selbsten in reiffe Berathschlagung ziehen / sondern auch andere mitverwandten Ansee Stätten / so wol den jenigen welche mit jhnen in strictiori foedere begriffen / als auch allẽ andern welche an der Seekanten gelegen / auch der See vñ Schiffahrten sich gebrauchẽ / Insonderheit der Statt Danzig / J. Kay. M. allergnädigste Intention eröffnen / von jeder einen bevollmächtigten Außschuß anhero beschriebẽ / neben vns mit denselben gleichmässige Correspondentz vnd Conferentz pflegen / das Werck mit allen Vmbständen wol consultiren / vnnd es dahin effectiue richten helffen / damit man zu einem gemeinen Wesen auffs beste / ein vnd zuträglichen Entschluß gelangen möge.</p> <p>Bey diesem allen haben Jh. Kay. M. sich ferner allergnädigst erbottẽ / erbieten sich auch nachmal durch vns in Kays. Gnaden / daß sie dem H. Röm. Reich zu gutem / sonderlich aber zu auffnehmen vnd widererhebung der Löblichen Ansee-Stätten: Sie die Stätte nicht allein bey dieser Correspondentz vnnd beständigen Trafiquirung manuteniren / in jhren Kay. Schutz vñ Schirm / als getrewe Reichs Vnterthanen / gleichsam von newem auff vnd annehmen / sie dazu mit ansehnsichen Kays. Freyheiten / Priuilegiis vnd Immunitatibus versehen vnd begnaden / sondern auch gegen allen benachbartẽ Potentaten mit aller jhrer Macht vertretten / vnd nach geschlossenẽ Sachen / die gantze Handlung / so weit sich jhr tragendes Kays. Ampt jm̃er erstrecken mag / ratificiren vnd confirmiren / vnd sonderlich auch diese Vorsorg darbey thun wollẽ / damit solcher Vergleich / deß wegen sich J. Kay. May. mit Kön. W. zu Hispanien zwar allbereit vereinbaret / vnd nur an deme noch bewendet / daß derselbe mit Rath vñ Zuthun / offtermelten deß H. Röm. Reichs getrewen Ansee Stätten / offentlich ins Werck gesetzt werde / von hochgedachter Kön. Würd. zu Hispanien gleicher gestalt ratificirt / solemnistrt vnd solchem nach von deroselben Königreichen vnd Landen / zu ewigen. Zeiten steiff / vest vnd trewlich gehaltẽ / continuirt / vnd diß Orths einige Gefährlichkeit in wenigsten nicht verübet werden möge / weiln Jhr Kay. May. aber von deroselben / Jhre Kön. Würd. zu Hispanien für allen Dingen zu wissen begehrt / wessen sich die Löbliche Srätt / deß Hänseatischen Bundes in einem vnnd andern so viel die Navigation vnd Kauffmanschafften betrifft / es sey in Praeeminentz / Freyheiten / Nutzbarkeiten vnnd Sicherheiten / Item wegen administrirung der Iustitia vnd Erhaltung jhrer wolhergebrachten Immuniteten gegen derselben Königreich vnd Landen / jhrer angesessenen Han- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1160/1303]
diese Jhr Kay. M. vnd dem H. Röm. Reich / so getrewe weitberühmbte Statt Lübeck / vorermelte Conjunctur vnd Correspondentz / mit der Hispanischen Nation / vnd jhrer Handlung anzunehmen vnd einzugehen / jhr gleichfalls wol belieben vnd gefallen lassen / auch die anerbottene Nutzbarkeit / vnd wissentliches Auffnehmen der Erbaren Ansee Stätt so wol / als der gesamptẽ Reichs Vnderthanen nach Notturfft ergreiffen / behertzigen / vnd jhnen selbst nicht weniger / als jhren so hochbedrängten Mitgliedern / von Hertzen gerne gönnen.
Damit aber diß Werck in einẽ rechten bestän. digen Weg vnd Gang / gericht vnd gestalt werde / so haben J. Kay. M. vnsere Personen / hiehero zu einem Ersamen Rath / vnd andern Mitgliedern dieser löblichen Statt Lübeck / als dem Haupt vnd Directorio deß vralten Ansee Bunds abzuordnen / jhr allergnädigst belieben lasse / derowegen so ist in höchstermelter J. Kay. M. Nahmen an Herrn Burgemeistern vnd an einen Ersamen wolweisen Rath allhier / vnser Begeren für vnsere Person aber freund vnd dienstliches Ersuchen hiermit / sie wollen zu behuff dieses Wercks / wie nemblich dasselbige zum besten bestellt / beständig fortgesetzt vnd continuiret werden möge / nicht allein für sich selbst / sondern auch / mit zuziehung der fürnembsten / allhier anwesender der Navigation vnnd Commercien wolerfahrnen vnd verständigen Handelsleuten / in fleissige Berathschlagung ziehen / auffs beste erwegen / vnd vns hiernechst jhr räthlichs Gutachten vnbeschwert zukommen lassen / oder aber wann die opiniones etwan gegen einander lauffen vnd so beschaffene Difficultates (dessen wir vns gleichwol nit versehen) fürfallen möchten / weiche dem Ansehen nach / bedencklich / vnd deßwegen vnfere weitere Erleuterung von nöthen seyn wolle / vns dieselbe vnbeschwert entdecken / darüber mit vns vertrewlich conferiren / vnd also der allgemeinen Wolfahrt zu gutem jhnen diß Werck sincere vnd der gestalt angelegen seyn lassen / darmit wir communicato Consilio deß H. Röm. Reichs Heyl vnd Wolfahrt / insonderheit aber derlöblichen Ansee Stätt / auch aller andern Fürstenthumb vnd Landen gedeylichs Auffnehmen / erheischender Notturfft betrachten / reifflich erwegen / vnd nach vnserm besten verwögen / Jhr Kay. M. allergnädigster Vorsorg gemäß / versehen vnd befördern thun.
Vnd weil die Röm. Kay. M. zu allen Zeiten vnd sonderlich bey dieser schweren Vnruhe vnd Empörungen / fast deß gesambten Röm. Reichs / bey jhrer vnd deß H. Röm. Reichs Löbl. Statt Lübeck vnd deren Mitgliedern / einen sonderlichen Respect zu Jh. Kay. M. Hohleit / auch eine rechte Teutsche Auffrichtigkeit vnnd Trewe verspüren / vnd im Wercke erfahren / darüber sie dann jederzeit / ein allergnädigstes Wolgefallen / Belieben vnd Satisfaction getragen vnd entpfangen / So wollen J. Kay. M. gantz vnd gar in keinen Zweifel setzen / sie die Löbliche Statt Lubeck / werde bey dieser Negotiation in obgemeldier hochberühmbter Devotion gegen Jh. Kay. M. vnd dem Heyl. Reich sich also bezeigen vnd erweisen / wie J. Key. M. allergnädigste Zuversicht zu derselben gestalt ist / darzu jhrer eygen Wolfahrt / vnd der samptlichen Löbl. Anseestätten / wie nit weniger allen andern getrewen Reichsvnterthanẽ zu jhrem Auffnehmen / Vortheil vnd Gutem gereichen thut.
Begehren demselben nach an die Herrn Burgermeister vnd einen Ersamen Rath nachmahl hiemit freundl. vnd dienstlich: Sie wollen diesen Vortrag / nit allein / wie obvermelt / vor sich selbsten in reiffe Berathschlagung ziehen / sondern auch andere mitverwandten Ansee Stätten / so wol den jenigen welche mit jhnen in strictiori foedere begriffen / als auch allẽ andern welche an der Seekanten gelegen / auch der See vñ Schiffahrten sich gebrauchẽ / Insonderheit der Statt Danzig / J. Kay. M. allergnädigste Intention eröffnen / von jeder einen bevollmächtigten Außschuß anhero beschriebẽ / neben vns mit denselben gleichmässige Correspondentz vnd Conferentz pflegen / das Werck mit allen Vmbständen wol consultiren / vnnd es dahin effectiue richten helffen / damit man zu einem gemeinen Wesen auffs beste / ein vnd zuträglichen Entschluß gelangen möge.
Bey diesem allen haben Jh. Kay. M. sich ferner allergnädigst erbottẽ / erbieten sich auch nachmal durch vns in Kays. Gnaden / daß sie dem H. Röm. Reich zu gutem / sonderlich aber zu auffnehmen vnd widererhebung der Löblichen Ansee-Stätten: Sie die Stätte nicht allein bey dieser Correspondentz vnnd beständigen Trafiquirung manuteniren / in jhren Kay. Schutz vñ Schirm / als getrewe Reichs Vnterthanen / gleichsam von newem auff vnd annehmen / sie dazu mit ansehnsichen Kays. Freyheiten / Priuilegiis vnd Immunitatibus versehen vnd begnaden / sondern auch gegen allen benachbartẽ Potentaten mit aller jhrer Macht vertretten / vnd nach geschlossenẽ Sachen / die gantze Handlung / so weit sich jhr tragendes Kays. Ampt jm̃er erstrecken mag / ratificiren vnd confirmiren / vnd sonderlich auch diese Vorsorg darbey thun wollẽ / damit solcher Vergleich / deß wegen sich J. Kay. May. mit Kön. W. zu Hispanien zwar allbereit vereinbaret / vnd nur an deme noch bewendet / daß derselbe mit Rath vñ Zuthun / offtermelten deß H. Röm. Reichs getrewen Ansee Stätten / offentlich ins Werck gesetzt werde / von hochgedachter Kön. Würd. zu Hispanien gleicher gestalt ratificirt / solemnistrt vnd solchem nach von deroselben Königreichen vnd Landen / zu ewigen. Zeiten steiff / vest vnd trewlich gehaltẽ / continuirt / vnd diß Orths einige Gefährlichkeit in wenigsten nicht verübet werden möge / weiln Jhr Kay. May. aber von deroselben / Jhre Kön. Würd. zu Hispanien für allen Dingen zu wissen begehrt / wessen sich die Löbliche Srätt / deß Hänseatischen Bundes in einem vnnd andern so viel die Navigation vnd Kauffmanschafften betrifft / es sey in Praeeminentz / Freyheiten / Nutzbarkeiten vnnd Sicherheiten / Item wegen administrirung der Iustitia vnd Erhaltung jhrer wolhergebrachten Immuniteten gegen derselben Königreich vnd Landen / jhrer angesessenen Han-
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