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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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diese Jhr Kay. M. vnd dem H. Röm. Reich / so getrewe weitberühmbte Statt Lübeck / vorermelte Conjunctur vnd Correspondentz / mit der Hispanischen Nation / vnd jhrer Handlung anzunehmen vnd einzugehen / jhr gleichfalls wol belieben vnd gefallen lassen / auch die anerbottene Nutzbarkeit / vnd wissentliches Auffnehmen der Erbaren Ansee Stätt so wol / als der gesampten Reichs Vnderthanen nach Notturfft ergreiffen / behertzigen / vnd jhnen selbst nicht weniger / als jhren so hochbedrängten Mitgliedern / von Hertzen gerne gönnen.

Damit aber diß Werck in einen rechten bestän. digen Weg vnd Gang / gericht vnd gestalt werde / so haben J. Kay. M. vnsere Personen / hiehero zu einem Ersamen Rath / vnd andern Mitgliedern dieser löblichen Statt Lübeck / als dem Haupt vnd Directorio deß vralten Ansee Bunds abzuordnen / jhr allergnädigst belieben lasse / derowegen so ist in höchstermelter J. Kay. M. Nahmen an Herrn Burgemeistern vnd an einen Ersamen wolweisen Rath allhier / vnser Begeren für vnsere Person aber freund vnd dienstliches Ersuchen hiermit / sie wollen zu behuff dieses Wercks / wie nemblich dasselbige zum besten bestellt / beständig fortgesetzt vnd continuiret werden möge / nicht allein für sich selbst / sondern auch / mit zuziehung der fürnembsten / allhier anwesender der Navigation vnnd Commercien wolerfahrnen vnd verständigen Handelsleuten / in fleissige Berathschlagung ziehen / auffs beste erwegen / vnd vns hiernechst jhr räthlichs Gutachten vnbeschwert zukommen lassen / oder aber wann die opiniones etwan gegen einander lauffen vnd so beschaffene Difficultates (dessen wir vns gleichwol nit versehen) fürfallen möchten / weiche dem Ansehen nach / bedencklich / vnd deßwegen vnfere weitere Erleuterung von nöthen seyn wolle / vns dieselbe vnbeschwert entdecken / darüber mit vns vertrewlich conferiren / vnd also der allgemeinen Wolfahrt zu gutem jhnen diß Werck sincere vnd der gestalt angelegen seyn lassen / darmit wir communicato Consilio deß H. Röm. Reichs Heyl vnd Wolfahrt / insonderheit aber derlöblichen Ansee Stätt / auch aller andern Fürstenthumb vnd Landen gedeylichs Auffnehmen / erheischender Notturfft betrachten / reifflich erwegen / vnd nach vnserm besten verwögen / Jhr Kay. M. allergnädigster Vorsorg gemäß / versehen vnd befördern thun.

Vnd weil die Röm. Kay. M. zu allen Zeiten vnd sonderlich bey dieser schweren Vnruhe vnd Empörungen / fast deß gesambten Röm. Reichs / bey jhrer vnd deß H. Röm. Reichs Löbl. Statt Lübeck vnd deren Mitgliedern / einen sonderlichen Respect zu Jh. Kay. M. Hohleit / auch eine rechte Teutsche Auffrichtigkeit vnnd Trewe verspüren / vnd im Wercke erfahren / darüber sie dann jederzeit / ein allergnädigstes Wolgefallen / Belieben vnd Satisfaction getragen vnd entpfangen / So wollen J. Kay. M. gantz vnd gar in keinen Zweifel setzen / sie die Löbliche Statt Lubeck / werde bey dieser Negotiation in obgemeldier hochberühmbter Devotion gegen Jh. Kay. M. vnd dem Heyl. Reich sich also bezeigen vnd erweisen / wie J. Key. M. allergnädigste Zuversicht zu derselben gestalt ist / darzu jhrer eygen Wolfahrt / vnd der samptlichen Löbl. Anseestätten / wie nit weniger allen andern getrewen Reichsvnterthanen zu jhrem Auffnehmen / Vortheil vnd Gutem gereichen thut.

Begehren demselben nach an die Herrn Burgermeister vnd einen Ersamen Rath nachmahl hiemit freundl. vnd dienstlich: Sie wollen diesen Vortrag / nit allein / wie obvermelt / vor sich selbsten in reiffe Berathschlagung ziehen / sondern auch andere mitverwandten Ansee Stätten / so wol den jenigen welche mit jhnen in strictiori foedere begriffen / als auch allen andern welche an der Seekanten gelegen / auch der See vnd Schiffahrten sich gebrauchen / Insonderheit der Statt Danzig / J. Kay. M. allergnädigste Intention eröffnen / von jeder einen bevollmächtigten Außschuß anhero beschrieben / neben vns mit denselben gleichmässige Correspondentz vnd Conferentz pflegen / das Werck mit allen Vmbständen wol consultiren / vnnd es dahin effectiue richten helffen / damit man zu einem gemeinen Wesen auffs beste / ein vnd zuträglichen Entschluß gelangen möge.

Bey diesem allen haben Jh. Kay. M. sich ferner allergnädigst erbotten / erbieten sich auch nachmal durch vns in Kays. Gnaden / daß sie dem H. Röm. Reich zu gutem / sonderlich aber zu auffnehmen vnd widererhebung der Löblichen Ansee-Stätten: Sie die Stätte nicht allein bey dieser Correspondentz vnnd beständigen Trafiquirung manuteniren / in jhren Kay. Schutz vnd Schirm / als getrewe Reichs Vnterthanen / gleichsam von newem auff vnd annehmen / sie dazu mit ansehnsichen Kays. Freyheiten / Priuilegiis vnd Immunitatibus versehen vnd begnaden / sondern auch gegen allen benachbarten Potentaten mit aller jhrer Macht vertretten / vnd nach geschlossenen Sachen / die gantze Handlung / so weit sich jhr tragendes Kays. Ampt jmmer erstrecken mag / ratificiren vnd confirmiren / vnd sonderlich auch diese Vorsorg darbey thun wollen / damit solcher Vergleich / deß wegen sich J. Kay. May. mit Kön. W. zu Hispanien zwar allbereit vereinbaret / vnd nur an deme noch bewendet / daß derselbe mit Rath vnd Zuthun / offtermelten deß H. Röm. Reichs getrewen Ansee Stätten / offentlich ins Werck gesetzt werde / von hochgedachter Kön. Würd. zu Hispanien gleicher gestalt ratificirt / solemnistrt vnd solchem nach von deroselben Königreichen vnd Landen / zu ewigen. Zeiten steiff / vest vnd trewlich gehalten / continuirt / vnd diß Orths einige Gefährlichkeit in wenigsten nicht verübet werden möge / weiln Jhr Kay. May. aber von deroselben / Jhre Kön. Würd. zu Hispanien für allen Dingen zu wissen begehrt / wessen sich die Löbliche Srätt / deß Hänseatischen Bundes in einem vnnd andern so viel die Navigation vnd Kauffmanschafften betrifft / es sey in Praeeminentz / Freyheiten / Nutzbarkeiten vnnd Sicherheiten / Item wegen administrirung der Iustitia vnd Erhaltung jhrer wolhergebrachten Immuniteten gegen derselben Königreich vnd Landen / jhrer angesessenen Han-

diese Jhr Kay. M. vnd dem H. Röm. Reich / so getrewe weitberühmbte Statt Lübeck / vorermelte Conjunctur vnd Correspondentz / mit der Hispanischen Nation / vnd jhrer Handlung anzunehmen vnd einzugehen / jhr gleichfalls wol belieben vnd gefallen lassen / auch die anerbottene Nutzbarkeit / vnd wissentliches Auffnehmen der Erbaren Ansee Stätt so wol / als der gesamptẽ Reichs Vnderthanen nach Notturfft ergreiffen / behertzigen / vnd jhnen selbst nicht weniger / als jhren so hochbedrängten Mitgliedern / von Hertzen gerne gönnen.

Damit aber diß Werck in einẽ rechten bestän. digen Weg vnd Gang / gericht vnd gestalt werde / so haben J. Kay. M. vnsere Personen / hiehero zu einem Ersamen Rath / vnd andern Mitgliedern dieser löblichen Statt Lübeck / als dem Haupt vnd Directorio deß vralten Ansee Bunds abzuordnen / jhr allergnädigst belieben lasse / derowegen so ist in höchstermelter J. Kay. M. Nahmen an Herrn Burgemeistern vnd an einen Ersamen wolweisen Rath allhier / vnser Begeren für vnsere Person aber freund vnd dienstliches Ersuchen hiermit / sie wollen zu behuff dieses Wercks / wie nemblich dasselbige zum besten bestellt / beständig fortgesetzt vnd continuiret werden möge / nicht allein für sich selbst / sondern auch / mit zuziehung der fürnembsten / allhier anwesender der Navigation vnnd Commercien wolerfahrnen vnd verständigen Handelsleuten / in fleissige Berathschlagung ziehen / auffs beste erwegen / vnd vns hiernechst jhr räthlichs Gutachten vnbeschwert zukommen lassen / oder aber wann die opiniones etwan gegen einander lauffen vnd so beschaffene Difficultates (dessen wir vns gleichwol nit versehen) fürfallen möchten / weiche dem Ansehen nach / bedencklich / vnd deßwegen vnfere weitere Erleuterung von nöthen seyn wolle / vns dieselbe vnbeschwert entdecken / darüber mit vns vertrewlich conferiren / vnd also der allgemeinen Wolfahrt zu gutem jhnen diß Werck sincere vnd der gestalt angelegen seyn lassen / darmit wir communicato Consilio deß H. Röm. Reichs Heyl vnd Wolfahrt / insonderheit aber derlöblichen Ansee Stätt / auch aller andern Fürstenthumb vnd Landen gedeylichs Auffnehmen / erheischender Notturfft betrachten / reifflich erwegen / vnd nach vnserm besten verwögen / Jhr Kay. M. allergnädigster Vorsorg gemäß / versehen vnd befördern thun.

Vnd weil die Röm. Kay. M. zu allen Zeiten vnd sonderlich bey dieser schweren Vnruhe vnd Empörungen / fast deß gesambten Röm. Reichs / bey jhrer vnd deß H. Röm. Reichs Löbl. Statt Lübeck vnd deren Mitgliedern / einen sonderlichen Respect zu Jh. Kay. M. Hohleit / auch eine rechte Teutsche Auffrichtigkeit vnnd Trewe verspüren / vnd im Wercke erfahren / darüber sie dann jederzeit / ein allergnädigstes Wolgefallen / Belieben vnd Satisfaction getragen vnd entpfangen / So wollen J. Kay. M. gantz vnd gar in keinen Zweifel setzen / sie die Löbliche Statt Lubeck / werde bey dieser Negotiation in obgemeldier hochberühmbter Devotion gegen Jh. Kay. M. vnd dem Heyl. Reich sich also bezeigen vnd erweisen / wie J. Key. M. allergnädigste Zuversicht zu derselben gestalt ist / darzu jhrer eygen Wolfahrt / vnd der samptlichen Löbl. Anseestätten / wie nit weniger allen andern getrewen Reichsvnterthanẽ zu jhrem Auffnehmen / Vortheil vnd Gutem gereichen thut.

Begehren demselben nach an die Herrn Burgermeister vnd einen Ersamen Rath nachmahl hiemit freundl. vnd dienstlich: Sie wollen diesen Vortrag / nit allein / wie obvermelt / vor sich selbsten in reiffe Berathschlagung ziehen / sondern auch andere mitverwandten Ansee Stätten / so wol den jenigen welche mit jhnen in strictiori foedere begriffen / als auch allẽ andern welche an der Seekanten gelegen / auch der See vñ Schiffahrten sich gebrauchẽ / Insonderheit der Statt Danzig / J. Kay. M. allergnädigste Intention eröffnen / von jeder einen bevollmächtigten Außschuß anhero beschriebẽ / neben vns mit denselben gleichmässige Correspondentz vnd Conferentz pflegen / das Werck mit allen Vmbständen wol consultiren / vnnd es dahin effectiue richten helffen / damit man zu einem gemeinen Wesen auffs beste / ein vnd zuträglichen Entschluß gelangen möge.

Bey diesem allen haben Jh. Kay. M. sich ferner allergnädigst erbottẽ / erbieten sich auch nachmal durch vns in Kays. Gnaden / daß sie dem H. Röm. Reich zu gutem / sonderlich aber zu auffnehmen vnd widererhebung der Löblichen Ansee-Stätten: Sie die Stätte nicht allein bey dieser Correspondentz vnnd beständigen Trafiquirung manuteniren / in jhren Kay. Schutz vñ Schirm / als getrewe Reichs Vnterthanen / gleichsam von newem auff vnd annehmen / sie dazu mit ansehnsichen Kays. Freyheiten / Priuilegiis vnd Immunitatibus versehen vnd begnaden / sondern auch gegen allen benachbartẽ Potentaten mit aller jhrer Macht vertretten / vnd nach geschlossenẽ Sachen / die gantze Handlung / so weit sich jhr tragendes Kays. Ampt jm̃er erstrecken mag / ratificiren vnd confirmiren / vnd sonderlich auch diese Vorsorg darbey thun wollẽ / damit solcher Vergleich / deß wegen sich J. Kay. May. mit Kön. W. zu Hispanien zwar allbereit vereinbaret / vnd nur an deme noch bewendet / daß derselbe mit Rath vñ Zuthun / offtermelten deß H. Röm. Reichs getrewen Ansee Stätten / offentlich ins Werck gesetzt werde / von hochgedachter Kön. Würd. zu Hispanien gleicher gestalt ratificirt / solemnistrt vnd solchem nach von deroselben Königreichen vnd Landen / zu ewigen. Zeiten steiff / vest vnd trewlich gehaltẽ / continuirt / vnd diß Orths einige Gefährlichkeit in wenigsten nicht verübet werden möge / weiln Jhr Kay. May. aber von deroselben / Jhre Kön. Würd. zu Hispanien für allen Dingen zu wissen begehrt / wessen sich die Löbliche Srätt / deß Hänseatischen Bundes in einem vnnd andern so viel die Navigation vnd Kauffmanschafften betrifft / es sey in Praeeminentz / Freyheiten / Nutzbarkeiten vnnd Sicherheiten / Item wegen administrirung der Iustitia vnd Erhaltung jhrer wolhergebrachten Immuniteten gegen derselben Königreich vnd Landen / jhrer angesessenen Han-

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diese Jhr                      Kay. M. vnd dem H. Röm. Reich / so getrewe weitberühmbte Statt Lübeck /                      vorermelte Conjunctur vnd Correspondentz / mit der Hispanischen Nation / vnd                      jhrer Handlung anzunehmen vnd einzugehen / jhr gleichfalls wol belieben vnd                      gefallen lassen / auch die anerbottene Nutzbarkeit / vnd wissentliches                      Auffnehmen der Erbaren Ansee Stätt so wol / als der gesampte&#x0303; Reichs Vnderthanen                      nach Notturfft ergreiffen / behertzigen / vnd jhnen selbst nicht weniger / als                      jhren so hochbedrängten Mitgliedern / von Hertzen gerne gönnen.</p>
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          <p>Vnd weil die Röm. Kay. M. zu allen Zeiten vnd sonderlich bey dieser schweren                      Vnruhe vnd Empörungen / fast deß gesambten Röm. Reichs / bey jhrer vnd deß H.                      Röm. Reichs Löbl. Statt Lübeck vnd deren Mitgliedern / einen sonderlichen                      Respect zu Jh. Kay. M. Hohleit / auch eine rechte Teutsche Auffrichtigkeit vnnd                      Trewe verspüren / vnd im Wercke erfahren / darüber sie dann jederzeit / ein                      allergnädigstes Wolgefallen / Belieben vnd Satisfaction getragen vnd entpfangen                      / So wollen J. Kay. M. gantz vnd gar in keinen Zweifel setzen / sie die Löbliche                      Statt Lubeck / werde bey dieser Negotiation in obgemeldier hochberühmbter                      Devotion gegen Jh. Kay. M. vnd dem Heyl. Reich sich also bezeigen vnd erweisen /                      wie J. Key. M. allergnädigste Zuversicht zu derselben gestalt ist / darzu jhrer                      eygen Wolfahrt / vnd der samptlichen Löbl. Anseestätten / wie nit weniger allen                      andern getrewen Reichsvnterthane&#x0303; zu jhrem Auffnehmen / Vortheil                      vnd Gutem gereichen thut.</p>
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          <p>Bey diesem allen haben Jh. Kay. M. sich ferner allergnädigst erbotte&#x0303; / erbieten sich auch nachmal durch vns in Kays. Gnaden / daß sie dem H. Röm.                      Reich zu gutem / sonderlich aber zu auffnehmen vnd widererhebung der Löblichen                      Ansee-Stätten: Sie die Stätte nicht allein bey dieser Correspondentz vnnd                      beständigen Trafiquirung manuteniren / in jhren Kay. Schutz vn&#x0303;                      Schirm / als getrewe Reichs Vnterthanen / gleichsam von newem auff vnd annehmen                      / sie dazu mit ansehnsichen Kays. Freyheiten / Priuilegiis vnd Immunitatibus                      versehen vnd begnaden / sondern auch gegen allen benachbarte&#x0303; Potentaten mit                      aller jhrer Macht vertretten / vnd nach geschlossene&#x0303; Sachen / die gantze                      Handlung / so weit sich jhr tragendes Kays. Ampt jm&#x0303;er erstrecken                      mag / ratificiren vnd confirmiren / vnd sonderlich auch diese Vorsorg darbey                      thun wolle&#x0303; / damit solcher Vergleich / deß wegen sich J. Kay. May. mit Kön. W.                      zu Hispanien zwar allbereit vereinbaret / vnd nur an deme noch bewendet / daß                      derselbe mit Rath vn&#x0303; Zuthun / offtermelten deß H. Röm. Reichs                      getrewen Ansee Stätten / offentlich ins Werck gesetzt werde / von hochgedachter                      Kön. Würd. zu Hispanien gleicher gestalt ratificirt / solemnistrt vnd solchem                      nach von deroselben Königreichen vnd Landen / zu ewigen. Zeiten steiff / vest                      vnd trewlich gehalte&#x0303; / continuirt / vnd diß Orths einige Gefährlichkeit in                      wenigsten nicht verübet werden möge / weiln Jhr Kay. May. aber von deroselben /                      Jhre Kön. Würd. zu Hispanien für allen Dingen zu wissen begehrt / wessen sich                      die Löbliche Srätt / deß Hänseatischen Bundes in einem vnnd andern so viel die                      Navigation vnd Kauffmanschafften betrifft / es sey in Praeeminentz / Freyheiten                      / Nutzbarkeiten vnnd Sicherheiten / Item wegen administrirung der Iustitia vnd                      Erhaltung jhrer wolhergebrachten Immuniteten gegen derselben Königreich vnd                      Landen / jhrer angesessenen Han-
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[1160/1303] diese Jhr Kay. M. vnd dem H. Röm. Reich / so getrewe weitberühmbte Statt Lübeck / vorermelte Conjunctur vnd Correspondentz / mit der Hispanischen Nation / vnd jhrer Handlung anzunehmen vnd einzugehen / jhr gleichfalls wol belieben vnd gefallen lassen / auch die anerbottene Nutzbarkeit / vnd wissentliches Auffnehmen der Erbaren Ansee Stätt so wol / als der gesamptẽ Reichs Vnderthanen nach Notturfft ergreiffen / behertzigen / vnd jhnen selbst nicht weniger / als jhren so hochbedrängten Mitgliedern / von Hertzen gerne gönnen. Damit aber diß Werck in einẽ rechten bestän. digen Weg vnd Gang / gericht vnd gestalt werde / so haben J. Kay. M. vnsere Personen / hiehero zu einem Ersamen Rath / vnd andern Mitgliedern dieser löblichen Statt Lübeck / als dem Haupt vnd Directorio deß vralten Ansee Bunds abzuordnen / jhr allergnädigst belieben lasse / derowegen so ist in höchstermelter J. Kay. M. Nahmen an Herrn Burgemeistern vnd an einen Ersamen wolweisen Rath allhier / vnser Begeren für vnsere Person aber freund vnd dienstliches Ersuchen hiermit / sie wollen zu behuff dieses Wercks / wie nemblich dasselbige zum besten bestellt / beständig fortgesetzt vnd continuiret werden möge / nicht allein für sich selbst / sondern auch / mit zuziehung der fürnembsten / allhier anwesender der Navigation vnnd Commercien wolerfahrnen vnd verständigen Handelsleuten / in fleissige Berathschlagung ziehen / auffs beste erwegen / vnd vns hiernechst jhr räthlichs Gutachten vnbeschwert zukommen lassen / oder aber wann die opiniones etwan gegen einander lauffen vnd so beschaffene Difficultates (dessen wir vns gleichwol nit versehen) fürfallen möchten / weiche dem Ansehen nach / bedencklich / vnd deßwegen vnfere weitere Erleuterung von nöthen seyn wolle / vns dieselbe vnbeschwert entdecken / darüber mit vns vertrewlich conferiren / vnd also der allgemeinen Wolfahrt zu gutem jhnen diß Werck sincere vnd der gestalt angelegen seyn lassen / darmit wir communicato Consilio deß H. Röm. Reichs Heyl vnd Wolfahrt / insonderheit aber derlöblichen Ansee Stätt / auch aller andern Fürstenthumb vnd Landen gedeylichs Auffnehmen / erheischender Notturfft betrachten / reifflich erwegen / vnd nach vnserm besten verwögen / Jhr Kay. M. allergnädigster Vorsorg gemäß / versehen vnd befördern thun. Vnd weil die Röm. Kay. M. zu allen Zeiten vnd sonderlich bey dieser schweren Vnruhe vnd Empörungen / fast deß gesambten Röm. Reichs / bey jhrer vnd deß H. Röm. Reichs Löbl. Statt Lübeck vnd deren Mitgliedern / einen sonderlichen Respect zu Jh. Kay. M. Hohleit / auch eine rechte Teutsche Auffrichtigkeit vnnd Trewe verspüren / vnd im Wercke erfahren / darüber sie dann jederzeit / ein allergnädigstes Wolgefallen / Belieben vnd Satisfaction getragen vnd entpfangen / So wollen J. Kay. M. gantz vnd gar in keinen Zweifel setzen / sie die Löbliche Statt Lubeck / werde bey dieser Negotiation in obgemeldier hochberühmbter Devotion gegen Jh. Kay. M. vnd dem Heyl. Reich sich also bezeigen vnd erweisen / wie J. Key. M. allergnädigste Zuversicht zu derselben gestalt ist / darzu jhrer eygen Wolfahrt / vnd der samptlichen Löbl. Anseestätten / wie nit weniger allen andern getrewen Reichsvnterthanẽ zu jhrem Auffnehmen / Vortheil vnd Gutem gereichen thut. Begehren demselben nach an die Herrn Burgermeister vnd einen Ersamen Rath nachmahl hiemit freundl. vnd dienstlich: Sie wollen diesen Vortrag / nit allein / wie obvermelt / vor sich selbsten in reiffe Berathschlagung ziehen / sondern auch andere mitverwandten Ansee Stätten / so wol den jenigen welche mit jhnen in strictiori foedere begriffen / als auch allẽ andern welche an der Seekanten gelegen / auch der See vñ Schiffahrten sich gebrauchẽ / Insonderheit der Statt Danzig / J. Kay. M. allergnädigste Intention eröffnen / von jeder einen bevollmächtigten Außschuß anhero beschriebẽ / neben vns mit denselben gleichmässige Correspondentz vnd Conferentz pflegen / das Werck mit allen Vmbständen wol consultiren / vnnd es dahin effectiue richten helffen / damit man zu einem gemeinen Wesen auffs beste / ein vnd zuträglichen Entschluß gelangen möge. Bey diesem allen haben Jh. Kay. M. sich ferner allergnädigst erbottẽ / erbieten sich auch nachmal durch vns in Kays. Gnaden / daß sie dem H. Röm. Reich zu gutem / sonderlich aber zu auffnehmen vnd widererhebung der Löblichen Ansee-Stätten: Sie die Stätte nicht allein bey dieser Correspondentz vnnd beständigen Trafiquirung manuteniren / in jhren Kay. Schutz vñ Schirm / als getrewe Reichs Vnterthanen / gleichsam von newem auff vnd annehmen / sie dazu mit ansehnsichen Kays. Freyheiten / Priuilegiis vnd Immunitatibus versehen vnd begnaden / sondern auch gegen allen benachbartẽ Potentaten mit aller jhrer Macht vertretten / vnd nach geschlossenẽ Sachen / die gantze Handlung / so weit sich jhr tragendes Kays. Ampt jm̃er erstrecken mag / ratificiren vnd confirmiren / vnd sonderlich auch diese Vorsorg darbey thun wollẽ / damit solcher Vergleich / deß wegen sich J. Kay. May. mit Kön. W. zu Hispanien zwar allbereit vereinbaret / vnd nur an deme noch bewendet / daß derselbe mit Rath vñ Zuthun / offtermelten deß H. Röm. Reichs getrewen Ansee Stätten / offentlich ins Werck gesetzt werde / von hochgedachter Kön. Würd. zu Hispanien gleicher gestalt ratificirt / solemnistrt vnd solchem nach von deroselben Königreichen vnd Landen / zu ewigen. Zeiten steiff / vest vnd trewlich gehaltẽ / continuirt / vnd diß Orths einige Gefährlichkeit in wenigsten nicht verübet werden möge / weiln Jhr Kay. May. aber von deroselben / Jhre Kön. Würd. zu Hispanien für allen Dingen zu wissen begehrt / wessen sich die Löbliche Srätt / deß Hänseatischen Bundes in einem vnnd andern so viel die Navigation vnd Kauffmanschafften betrifft / es sey in Praeeminentz / Freyheiten / Nutzbarkeiten vnnd Sicherheiten / Item wegen administrirung der Iustitia vnd Erhaltung jhrer wolhergebrachten Immuniteten gegen derselben Königreich vnd Landen / jhrer angesessenen Han-

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Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1303>, abgerufen am 23.11.2024.