Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.nichts mehrers angelegen noch liebers seyn lassen / als wie Jhre Kay. May. die Waffen / so man derselben mit Gewalt abgenöthiget / wider dero pflichtvergessene Rebellen / auch andere Feinde vnd Widerwertige / also gebrauchen möchten / damit endlich was auff der Gegenseithen auffs argest gemeynt / zum besten gekehret / vnd solchem nach Jhr Kay. May. vnd deß H. Röm. Reichs getrewen Vnderthanen / an jhrer zeitlichen Wolfahrt / Auff vnnd Zunehmen nichts ermangeln / Jhre Kay. M. jhnen auch alle zuträgliche Mittel vnd Furschub / dazu an die Hand schaffen vnd geben konten. Weil dann Weltkündig / solches auch die Erfahrenheit selbst an Tage gegeben / daß wie bey Lebzeiten Jhr Kay. May. nechsten Antecessorn am Reich / Weyland Keysers Rudolpht deß Andern vnd Matthiae Christmildester Gedächtnuß / vielfältig geklagt worden / die Erbare Teutsche Ansee Stätt / durch allerhand von Außländern eingeführte hochverbottene Monopolia von einer geraumen Zeit hero nicht allein mercklich getrennet / sondern jhnen auch von frembden Potentaten / die freye Schiffarth vnnd Navigation gesperret / jhre Schiff mit Gewalt vberfallen / geplündert / oder wol gar in Grund geschossen / vnd sonst erstberührte Navigation in viel anderewege gehindert vnd auffgehalten worden / die Commercia dardurch in frembde Hand gebracht / vnd darbey nur etliche wenig Particular Personen / jhren Vortheil vnd egenen Nutzen gesucht vnd erlangt / das Vniversal Wesen aber / als das H. Röm. Reich / vnd die gemeine Teutsche Ansee-Stätt hierunder merklich gelitten / vnd in Abgang jhrer Vahrung vnd Handels gerathen müssen / in dem jhnen also / nit ohne sonderbarn Hohn vnd Spott Teutscher Nation / von erwehnten Außländischen Monopolischen Gesellschafften / vnd in andere wege das Brot gleichsamb vor der Faust abgeschnitten / ja wol theils vnder jhnen / die Stätte von dem H. Röm. Reich gantz abzusondern sich bemühen wollen. Solchem nach / vnd darmit obberührte Erbare Ansee Stätt im Werck verspüren vnd befinden mögen / daß Jhre Kay. May. jhres theils einige Gelegenheit / dardurch denselben widerumb auff die Bein geholffen / vnd sie zu jhrem alten Flore gebracht / die Edle Teutsche Nation auch zu jhrer vorigen Authoritet / Reputation vnnd Hochheit restituirt / vnd darbey zu Ewigen Zei[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]en erhalten werde / gar nicht zuver zuversäumen gedencken. So haben Jhre Kay. M. es dahin zurichten jhro mit sonderm Ernst allergnädigst angelegen seyn lassen / wie sie die Stätte zu erreichung dieses vorgesetzten Scopi, sich hinfüro nicht mehr vnder Frembder / sondern vff höchstgedachter Jhr Kay. M. als jhres von Gott erwehlten Keysers / rechten Herrn vnd Oberhaupts Protection / Schutz vnd Schirm / in eine rechtschaffene vnd weit nutzbare Societet / oder Gesellschafft zu Fortstellung jhrer Commercien begeben / dardurch die vollkommene Freyheit / alles jhres Handels vnnd Wandels zu Wasser vnd zu Lande widerumb recuperiren / vnd ohne alle fernere Trennung / standhafftiglich erhalten möchten. Wann Jhr Kay. May. dann fürkommen / vnd auch sonst gute Nachrichtung vorhanden / daß die Hispanische Schiffarth vnd Gewerb / das vornembste Mittel vor diesem gewesen / vnd noch auch jederzeit darfür gehalten worden / dardurch vor Zeiten diese löbliche Statt Lübeck / vnnd andere Ansee Stärt mehr zu sehr wolgedeylicher Nahrung vnd trefflichen Auffnehmen kommen / darbenebens aber Jhr Kay. M. in Kön. W. zu Hispanien Nahmen / noch vor einer geraumen Zeit vorgetragen worden / was massen dieselbe gemeynt vnd begierig / mit höchstgedachter Jhr Rö. Kay. M. vnd deß H. Reichs Vnderthanen eine solche Conjunctur vnd Correspondentz in allen Kauffvnnd Verkauff Handlungen anzustellen / damit alle Merces vnd Commercia so jnn vnd auß den Hispanischen Königreichen vnd Landen geführt vnd getrieben werden / zwischen deß Reichs Teutscher Nation / vnd den König Hispanischen Vnderthanen / allein verbleiben / von denselben Reciproce vnnd immediate gegen einander geführt / vnd wo es einem oder dem andern Theil beliebet / hernach verkaufft / verstochen / oder sonst weiter verhandelt werden mögen. So ist Jhr. Kay. M. dieser Vortrag prima fronte zwar etwas bedencklich fürkommen / haben denselben jedoch nit also gerad gäntzlich außschlagen wollen / sondern durch vnderschiedliche deß H. Röm. Reichs Constitutionen vnd Gewonheiten / auch der Kauffmannschafft / Gewerb vnnd Schiffarthen / wolerfahrne vnnd experimentirte Personen / vornemblich aber / in der Kays. Iustici vnd andern Rathsmitteln / in reiffe Erwegung vnd Berathschlagung ziehen lassen / vnnd durch fleissige Nachforschung endlich befunden / daß solche Communion / vnd insonderheit / die Mittelbare Einführung der Spanischen vnd Indianischen Wahren ins Teutschland / nicht allein den löblichen hochberühmbten Ansee Stätten / sondern auch allen Fürstenthumben / Ländern vnnd Ständen deß H. Rö. Reichs zu sonderm Vortheil vnd Auffnehmen / ja gleichsamb eintzig vnd allein zu Erquickung / vnd wider Hereinbringung dessen / was die leydige Kriege vnd hochbeschwerliche Läuffte hinweg genommen / gereichen würde. Diesem nach haben nunmehr hochgedachte Jh. Kay. M. obverstandenen jhren vnd allen deß Reichs Teutscher Nation Vnterchanen zu gutem / angebottene Correspondentz anzunehmen / im geringsten weiter nit difficultiren / vnd dero getrewen Reichs Vnderthanen eine so stattliche Occasion dardurch versäumen / oder in Windt schlagen / sondern sie die Reichs Vnterthanen viel mehrers damit / als jhrem eygenen Beneficio begnaden / vnd solcher gestalt jhre getrewe vätterliche Vorsorge gegen den jhrigen / der gantzen Welt bezeugen wollen / keins Wegs zweifflend / weil hierinn anders nichts / als publicum bonun gesucht wird / darzu das gemeine Auffnehmen vnd Wolfarth / daran Handgreifflich bestehet / er werden die gehorsame löbliche Ansee Stätt / sonderlichen aber nichts mehrers angelegen noch liebers seyn lassen / als wie Jhre Kay. May. die Waffen / so man derselben mit Gewalt abgenöthiget / wider dero pflichtvergessene Rebellen / auch andere Feinde vnd Widerwertige / also gebrauchen möchten / damit endlich was auff der Gegenseithen auffs argest gemeynt / zum besten gekehret / vnd solchem nach Jhr Kay. May. vnd deß H. Röm. Reichs getrewen Vnderthanen / an jhrer zeitlichen Wolfahrt / Auff vnnd Zunehmen nichts ermangeln / Jhre Kay. M. jhnen auch alle zuträgliche Mittel vnd Furschub / dazu an die Hand schaffen vnd geben konten. Weil dann Weltkündig / solches auch die Erfahrenheit selbst an Tage gegeben / daß wie bey Lebzeiten Jhr Kay. May. nechsten Antecessorn am Reich / Weyland Keysers Rudolpht deß Andern vnd Matthiae Christmildester Gedächtnuß / vielfältig geklagt worden / die Erbare Teutsche Ansee Stätt / durch allerhand von Außländern eingeführte hochverbottene Monopolia von einer geraumen Zeit hero nicht allein mercklich getrennet / sondern jhnen auch von frembden Potentaten / die freye Schiffarth vnnd Navigation gesperret / jhre Schiff mit Gewalt vberfallen / geplündert / oder wol gar in Grund geschossen / vnd sonst erstberührte Navigation in viel anderewege gehindert vnd auffgehalten worden / die Commercia dardurch in frembde Hand gebracht / vnd darbey nur etliche wenig Particular Personen / jhren Vortheil vnd egenen Nutzen gesucht vnd erlangt / das Vniversal Wesen aber / als das H. Röm. Reich / vnd die gemeine Teutsche Ansee-Stätt hierunder merklich gelitten / vnd in Abgang jhrer Vahrung vñ Handels gerathen müssen / in dem jhnen also / nit ohne sonderbarn Hohn vnd Spott Teutscher Nation / von erwehnten Außländischen Monopolischen Gesellschafften / vnd in andere wege das Brot gleichsamb vor der Faust abgeschnitten / ja wol theils vnder jhnen / die Stätte von dem H. Röm. Reich gantz abzusondern sich bemühen wollen. Solchem nach / vnd darmit obberührte Erbare Ansee Stätt im Werck verspüren vnd befinden mögen / daß Jhre Kay. May. jhres theils einige Gelegenheit / dardurch denselben widerumb auff die Bein geholffen / vnd sie zu jhrem alten Flore gebracht / die Edle Teutsche Nation auch zu jhrer vorigen Authoritet / Reputation vnnd Hochheit restituirt / vnd darbey zu Ewigen Zei[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]en erhalten werde / gar nicht zuver zuversäumen gedencken. So haben Jhre Kay. M. es dahin zurichten jhro mit sonderm Ernst allergnädigst angelegen seyn lassen / wie sie die Stätte zu erreichung dieses vorgesetzten Scopi, sich hinfüro nicht mehr vnder Frembder / sondern vff höchstgedachter Jhr Kay. M. als jhres von Gott erwehlten Keysers / rechtẽ Herrn vnd Oberhaupts Protection / Schutz vnd Schirm / in eine rechtschaffene vnd weit nutzbare Societet / oder Gesellschafft zu Fortstellung jhrer Commercien begeben / dardurch die vollkommene Freyheit / alles jhres Handels vnnd Wandels zu Wasser vnd zu Lande widerumb recuperiren / vnd ohne alle fernere Trennung / standhafftiglich erhalten möchten. Wann Jhr Kay. May. dann fürkom̃en / vnd auch sonst gute Nachrichtung vorhanden / daß die Hispanische Schiffarth vñ Gewerb / das vornembste Mittel vor diesem gewesen / vñ noch auch jederzeit darfür gehalten worden / dardurch vor Zeiten diese löbliche Statt Lübeck / vnnd andere Ansee Stärt mehr zu sehr wolgedeylicher Nahrung vnd trefflichen Auffnehmen kommen / darbenebens aber Jhr Kay. M. in Kön. W. zu Hispanien Nahmen / noch vor einer geraumen Zeit vorgetragẽ worden / was massen dieselbe gemeynt vnd begierig / mit höchstgedachter Jhr Rö. Kay. M. vnd deß H. Reichs Vnderthanen eine solche Conjunctur vnd Correspondentz in allen Kauffvnnd Verkauff Handlungen anzustellen / damit alle Merces vnd Commercia so jnn vnd auß den Hispanischen Königreichen vnd Landen geführt vnd getrieben werden / zwischen deß Reichs Teutscher Nation / vnd den König Hispanischen Vnderthanen / allein verbleiben / von denselben Reciproce vnnd immediate gegen einander geführt / vnd wo es einem oder dem andern Theil beliebet / hernach verkaufft / verstochen / oder sonst weiter verhandelt werden mögen. So ist Jhr. Kay. M. dieser Vortrag prima fronte zwar etwas bedencklich fürkom̃en / haben denselben jedoch nit also gerad gäntzlich außschlagen wollen / sondern durch vnderschiedliche deß H. Röm. Reichs Constitutionen vnd Gewonheiten / auch der Kauffmannschafft / Gewerb vnnd Schiffarthen / wolerfahrne vnnd experimentirte Personen / vornemblich aber / in der Kays. Iustici vnd andern Rathsmitteln / in reiffe Erwegung vnd Berathschlagung ziehen lassen / vnnd durch fleissige Nachforschung endlich befunden / daß solche Communion / vnd insonderheit / die Mittelbare Einführung der Spanischen vnd Indianischen Wahren ins Teutschland / nicht allein den löblichen hochberühmbten Ansee Stätten / sondern auch allen Fürstenthumben / Ländern vnnd Ständen deß H. Rö. Reichs zu sonderm Vortheil vnd Auffnehmen / ja gleichsamb eintzig vnd allein zu Erquickung / vnd wider Hereinbringung dessen / was die leydige Kriege vnd hochbeschwerliche Läuffte hinweg genom̃en / gereichen würde. Diesem nach haben nunmehr hochgedachte Jh. Kay. M. obverstandenen jhren vnd allen deß Reichs Teutscher Nation Vnterchanẽ zu gutem / angebottene Correspondentz anzunehmen / im geringsten weiter nit difficultiren / vñ dero getrewen Reichs Vnderthanen eine so stattliche Occasion dardurch versäumen / oder in Windt schlagen / sondern sie die Reichs Vnterthanen viel mehrers damit / als jhrem eygenen Beneficio begnaden / vnd solcher gestalt jhre getrewe vätterliche Vorsorge gegen den jhrigen / der gantzen Welt bezeugen wollen / keins Wegs zweifflend / weil hierinn anders nichts / als publicum bonũ gesucht wird / darzu das gemeine Auffnehmen vnd Wolfarth / daran Handgreifflich bestehet / er werden die gehorsame löbliche Ansee Stätt / sonderlichen aber <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1302" n="1159"/> nichts mehrers angelegen noch liebers seyn lassen / als wie Jhre Kay. 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May. nechsten Antecessorn am Reich / Weyland Keysers Rudolpht deß Andern vnd Matthiae Christmildester Gedächtnuß / vielfältig geklagt worden / die Erbare Teutsche Ansee Stätt / durch allerhand von Außländern eingeführte hochverbottene Monopolia von einer geraumen Zeit hero nicht allein mercklich getrennet / sondern jhnen auch von frembden Potentaten / die freye Schiffarth vnnd Navigation gesperret / jhre Schiff mit Gewalt vberfallen / geplündert / oder wol gar in Grund geschossen / vnd sonst erstberührte Navigation in viel anderewege gehindert vnd auffgehalten worden / die Commercia dardurch in frembde Hand gebracht / vnd darbey nur etliche wenig Particular Personen / jhren Vortheil vnd egenen Nutzen gesucht vnd erlangt / das Vniversal Wesen aber / als das H. Röm. Reich / vnd die gemeine Teutsche Ansee-Stätt hierunder merklich gelitten / vnd in Abgang jhrer Vahrung vñ Handels gerathen müssen / in dem jhnen also / nit ohne sonderbarn Hohn vnd Spott Teutscher Nation / von erwehnten Außländischen Monopolischen Gesellschafften / vnd in andere wege das Brot gleichsamb vor der Faust abgeschnitten / ja wol theils vnder jhnen / die Stätte von dem H. Röm. Reich gantz abzusondern sich bemühen wollen.</p> <p>Solchem nach / vnd darmit obberührte Erbare Ansee Stätt im Werck verspüren vnd befinden mögen / daß Jhre Kay. May. jhres theils einige Gelegenheit / dardurch denselben widerumb auff die Bein geholffen / vnd sie zu jhrem alten Flore gebracht / die Edle Teutsche Nation auch zu jhrer vorigen Authoritet / Reputation vnnd Hochheit restituirt / vnd darbey zu Ewigen Zei<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>en erhalten werde / gar nicht zuver zuversäumen gedencken.</p> <p>So haben Jhre Kay. 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May. dann fürkom̃en / vnd auch sonst gute Nachrichtung vorhanden / daß die Hispanische Schiffarth vñ Gewerb / das vornembste Mittel vor diesem gewesen / vñ noch auch jederzeit darfür gehalten worden / dardurch vor Zeiten diese löbliche Statt Lübeck / vnnd andere Ansee Stärt mehr zu sehr wolgedeylicher Nahrung vnd trefflichen Auffnehmen kommen / darbenebens aber Jhr Kay. M. in Kön. W. zu Hispanien Nahmen / noch vor einer geraumen Zeit vorgetragẽ worden / was massen dieselbe gemeynt vnd begierig / mit höchstgedachter Jhr Rö. Kay. M. vnd deß H. Reichs Vnderthanen eine solche Conjunctur vnd Correspondentz in allen Kauffvnnd Verkauff Handlungen anzustellen / damit alle Merces vnd Commercia so jnn vnd auß den Hispanischen Königreichen vnd Landen geführt vnd getrieben werden / zwischen deß Reichs Teutscher Nation / vnd den König Hispanischen Vnderthanen / allein verbleiben / von denselben Reciproce vnnd immediate gegen einander geführt / vnd wo es einem oder dem andern Theil beliebet / hernach verkaufft / verstochen / oder sonst weiter verhandelt werden mögen.</p> <p>So ist Jhr. Kay. M. dieser Vortrag prima fronte zwar etwas bedencklich fürkom̃en / haben denselben jedoch nit also gerad gäntzlich außschlagen wollen / sondern durch vnderschiedliche deß H. Röm. Reichs Constitutionen vnd Gewonheiten / auch der Kauffmannschafft / Gewerb vnnd Schiffarthen / wolerfahrne vnnd experimentirte Personen / vornemblich aber / in der Kays. Iustici vnd andern Rathsmitteln / in reiffe Erwegung vnd Berathschlagung ziehen lassen / vnnd durch fleissige Nachforschung endlich befunden / daß solche Communion / vnd insonderheit / die Mittelbare Einführung der Spanischen vnd Indianischen Wahren ins Teutschland / nicht allein den löblichen hochberühmbten Ansee Stätten / sondern auch allen Fürstenthumben / Ländern vnnd Ständen deß H. Rö. Reichs zu sonderm Vortheil vnd Auffnehmen / ja gleichsamb eintzig vnd allein zu Erquickung / vnd wider Hereinbringung dessen / was die leydige Kriege vnd hochbeschwerliche Läuffte hinweg genom̃en / gereichen würde.</p> <p>Diesem nach haben nunmehr hochgedachte Jh. Kay. M. obverstandenen jhren vnd allen deß Reichs Teutscher Nation Vnterchanẽ zu gutem / angebottene Correspondentz anzunehmen / im geringsten weiter nit difficultiren / vñ dero getrewen Reichs Vnderthanen eine so stattliche Occasion dardurch versäumen / oder in Windt schlagen / sondern sie die Reichs Vnterthanen viel mehrers damit / als jhrem eygenen Beneficio begnaden / vnd solcher gestalt jhre getrewe vätterliche Vorsorge gegen den jhrigen / der gantzen Welt bezeugen wollen / keins Wegs zweifflend / weil hierinn anders nichts / als publicum bonũ gesucht wird / darzu das gemeine Auffnehmen vnd Wolfarth / daran Handgreifflich bestehet / er werden die gehorsame löbliche Ansee Stätt / sonderlichen aber </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1159/1302]
nichts mehrers angelegen noch liebers seyn lassen / als wie Jhre Kay. May. die Waffen / so man derselben mit Gewalt abgenöthiget / wider dero pflichtvergessene Rebellen / auch andere Feinde vnd Widerwertige / also gebrauchen möchten / damit endlich was auff der Gegenseithen auffs argest gemeynt / zum besten gekehret / vnd solchem nach Jhr Kay. May. vnd deß H. Röm. Reichs getrewen Vnderthanen / an jhrer zeitlichen Wolfahrt / Auff vnnd Zunehmen nichts ermangeln / Jhre Kay. M. jhnen auch alle zuträgliche Mittel vnd Furschub / dazu an die Hand schaffen vnd geben konten.
Weil dann Weltkündig / solches auch die Erfahrenheit selbst an Tage gegeben / daß wie bey Lebzeiten Jhr Kay. May. nechsten Antecessorn am Reich / Weyland Keysers Rudolpht deß Andern vnd Matthiae Christmildester Gedächtnuß / vielfältig geklagt worden / die Erbare Teutsche Ansee Stätt / durch allerhand von Außländern eingeführte hochverbottene Monopolia von einer geraumen Zeit hero nicht allein mercklich getrennet / sondern jhnen auch von frembden Potentaten / die freye Schiffarth vnnd Navigation gesperret / jhre Schiff mit Gewalt vberfallen / geplündert / oder wol gar in Grund geschossen / vnd sonst erstberührte Navigation in viel anderewege gehindert vnd auffgehalten worden / die Commercia dardurch in frembde Hand gebracht / vnd darbey nur etliche wenig Particular Personen / jhren Vortheil vnd egenen Nutzen gesucht vnd erlangt / das Vniversal Wesen aber / als das H. Röm. Reich / vnd die gemeine Teutsche Ansee-Stätt hierunder merklich gelitten / vnd in Abgang jhrer Vahrung vñ Handels gerathen müssen / in dem jhnen also / nit ohne sonderbarn Hohn vnd Spott Teutscher Nation / von erwehnten Außländischen Monopolischen Gesellschafften / vnd in andere wege das Brot gleichsamb vor der Faust abgeschnitten / ja wol theils vnder jhnen / die Stätte von dem H. Röm. Reich gantz abzusondern sich bemühen wollen.
Solchem nach / vnd darmit obberührte Erbare Ansee Stätt im Werck verspüren vnd befinden mögen / daß Jhre Kay. May. jhres theils einige Gelegenheit / dardurch denselben widerumb auff die Bein geholffen / vnd sie zu jhrem alten Flore gebracht / die Edle Teutsche Nation auch zu jhrer vorigen Authoritet / Reputation vnnd Hochheit restituirt / vnd darbey zu Ewigen Zei_en erhalten werde / gar nicht zuver zuversäumen gedencken.
So haben Jhre Kay. M. es dahin zurichten jhro mit sonderm Ernst allergnädigst angelegen seyn lassen / wie sie die Stätte zu erreichung dieses vorgesetzten Scopi, sich hinfüro nicht mehr vnder Frembder / sondern vff höchstgedachter Jhr Kay. M. als jhres von Gott erwehlten Keysers / rechtẽ Herrn vnd Oberhaupts Protection / Schutz vnd Schirm / in eine rechtschaffene vnd weit nutzbare Societet / oder Gesellschafft zu Fortstellung jhrer Commercien begeben / dardurch die vollkommene Freyheit / alles jhres Handels vnnd Wandels zu Wasser vnd zu Lande widerumb recuperiren / vnd ohne alle fernere Trennung / standhafftiglich erhalten möchten.
Wann Jhr Kay. May. dann fürkom̃en / vnd auch sonst gute Nachrichtung vorhanden / daß die Hispanische Schiffarth vñ Gewerb / das vornembste Mittel vor diesem gewesen / vñ noch auch jederzeit darfür gehalten worden / dardurch vor Zeiten diese löbliche Statt Lübeck / vnnd andere Ansee Stärt mehr zu sehr wolgedeylicher Nahrung vnd trefflichen Auffnehmen kommen / darbenebens aber Jhr Kay. M. in Kön. W. zu Hispanien Nahmen / noch vor einer geraumen Zeit vorgetragẽ worden / was massen dieselbe gemeynt vnd begierig / mit höchstgedachter Jhr Rö. Kay. M. vnd deß H. Reichs Vnderthanen eine solche Conjunctur vnd Correspondentz in allen Kauffvnnd Verkauff Handlungen anzustellen / damit alle Merces vnd Commercia so jnn vnd auß den Hispanischen Königreichen vnd Landen geführt vnd getrieben werden / zwischen deß Reichs Teutscher Nation / vnd den König Hispanischen Vnderthanen / allein verbleiben / von denselben Reciproce vnnd immediate gegen einander geführt / vnd wo es einem oder dem andern Theil beliebet / hernach verkaufft / verstochen / oder sonst weiter verhandelt werden mögen.
So ist Jhr. Kay. M. dieser Vortrag prima fronte zwar etwas bedencklich fürkom̃en / haben denselben jedoch nit also gerad gäntzlich außschlagen wollen / sondern durch vnderschiedliche deß H. Röm. Reichs Constitutionen vnd Gewonheiten / auch der Kauffmannschafft / Gewerb vnnd Schiffarthen / wolerfahrne vnnd experimentirte Personen / vornemblich aber / in der Kays. Iustici vnd andern Rathsmitteln / in reiffe Erwegung vnd Berathschlagung ziehen lassen / vnnd durch fleissige Nachforschung endlich befunden / daß solche Communion / vnd insonderheit / die Mittelbare Einführung der Spanischen vnd Indianischen Wahren ins Teutschland / nicht allein den löblichen hochberühmbten Ansee Stätten / sondern auch allen Fürstenthumben / Ländern vnnd Ständen deß H. Rö. Reichs zu sonderm Vortheil vnd Auffnehmen / ja gleichsamb eintzig vnd allein zu Erquickung / vnd wider Hereinbringung dessen / was die leydige Kriege vnd hochbeschwerliche Läuffte hinweg genom̃en / gereichen würde.
Diesem nach haben nunmehr hochgedachte Jh. Kay. M. obverstandenen jhren vnd allen deß Reichs Teutscher Nation Vnterchanẽ zu gutem / angebottene Correspondentz anzunehmen / im geringsten weiter nit difficultiren / vñ dero getrewen Reichs Vnderthanen eine so stattliche Occasion dardurch versäumen / oder in Windt schlagen / sondern sie die Reichs Vnterthanen viel mehrers damit / als jhrem eygenen Beneficio begnaden / vnd solcher gestalt jhre getrewe vätterliche Vorsorge gegen den jhrigen / der gantzen Welt bezeugen wollen / keins Wegs zweifflend / weil hierinn anders nichts / als publicum bonũ gesucht wird / darzu das gemeine Auffnehmen vnd Wolfarth / daran Handgreifflich bestehet / er werden die gehorsame löbliche Ansee Stätt / sonderlichen aber
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