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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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billich anzunemmen haben / vnd demnach obangeregtes Keysers Rudolffi / ergangenes Mandat / gnädigst ernewert / vnd renovirt.

Hierumb so gebieten vnd befehlen wir / als jetziger Römischer Keyser / von Römischer Keyserlicher Macht / allen denen / was Würdens / Wesens oder Stands dieselben / jnner oder ausserhalb deß Bischthumbs Straßburg gesessen / vnder welchen dickerwehntes Capitels Renten / Zinß / Früchten / oder Jahrsgefäll / gelegen / fürnemblich aber euch den obspecificirten / wie auch denen so sonsten einige Renten / Zinß / Zehenden / Früchten / Gült / Güter oder Jahrsgefäll / gedachten Dechant / vnd Capitel zu Straßburg / von alters vnd noch gehörig besitzen / inhaben / oder daselbsthin zubringen / zureichen / vnd zuliefern schuldig / einem jedern insonderheit / bey nachmaliger Pöen der 40. Marck Löttigs Golts / halb in vnser Keys. Cammer / vnd den andern halben theil mehr gemeltem alten ordentlichen Dechant / vnd Capitel vnnachläßlich zubezahlen / daß jhr / vnd sie solche Güter / ligende oder fahrende / es sey an Kleinodien / Wein / Früchten / Gelt / Zinß / Brieff / oder anderm mehrgedachtem Dechant vnd Capitel / widerumb völlig restituiren / denselben solche Güter frey / vnd ledig zustellen / vnd alles widerumb in alten Standt richten / auch hinfüro den Bruderhöffischen / noch sonst jemands andern von jhretwegen / allen vnd jede / jetzt angeregte Einkommen / Gebürnuß / Recht / vnd gerechtsame / jetzige vnnd künfftig / sampt den Extantien / oder durch E. L. L. An. An. vnd euch sequestrirten / vnd vorenthaltenen / wie die Namen haben / nichts außgenommen / oder außgeschlossen / keines wegs nicht erfolgen / noch liefern / sondern dasselbe niemandt anderm / als dem alten ordentlichen Dechant / vnd Capitul / oder deren Schaffnern / vnd Gewalthabern / so sich hierzu mit beglaubtem Schein legitimiren werden / an gewisse Ort vnd End / dahin sie die Censiten jederzeit bescheiden / oder beruffen werden / gegen gewohnlichen Quittung erstatten / entrichten / vnd ohne Entgeltnuß / oder Abgang vollkommenlich herauß geben / vnd im fall etwan hindan gesetzt / dieser vnserer hochverpönten Verbott / sich derselben Dechants-vnd Capituls-Güter / ligender oder fahrender / wie auch derselben Gefäll jemands ferner anmassen solte / E. L. L. An. An. vnd jhr / sich keines wegs darob jren / noch jhnen etwas hieran erlegen / oder zustellen lassen / sondern wie verstanden / vnd billich ist / vns diß falls gebührender Respects / schuldig Folg / vnd Gehorsambleisten / auch jhr die Ständ / Obrigkeit vnd Beampten / vnder welcher Jurisdiction vielgedachts Dechants vnd Capitels-Güter seyn / oder die Zinß / oder Dienstleut gesessen / jhnen Dechant vnd Capitel / oder deren Schaffnern gevollmächtigten / wo nöthig / ersprießliche Hülff vnnd Handhabung hierunder ertheilt / so lieb E. L. L. An. An. vnd euch ist obbestimpte Pöen / auch andere schärpffere Verordnung zuvermeiden / dieweiln auch mehrgedachte Bruderhöffische in Zeit solcher wärender Straßburgischen Vnruhe / vnd vnder dem obberührt gewärten Hagenawischen Vertrag / bißhero viel von deß Bischthumbs Güter / Renten vnd Intraden verkaufft / versetzt / vnd in andere weg vereussert / vnd alienirt haben sollen / welches sie im wenigsten nicht Macht gehabt / so declariren / vnd erklären wir auch solche alienationes, hypothecationes, Belehnungen / collationes, der Canonicaten / Vicariaten / vnd andere Beneficien gegebene Exspectantzen / vnd andere zu gedachts Dechants zu Straßburg Praejuditz vnd Nachtheil vorgangene Contractus, für vnkräfftig vnd nichtig / inmassen wir auch dieselben von newem als jetziger Römischer Keyser / also hiemit annulliren / cassiren / vnd auffheben / auch den jenigen so von den Vncatholischen Bruderhöffischen / vnd derselben Räthen / Dienern vnnd Adhaerenten / von deß Capitels Güter / etwas an sich gebracht / oder auch den jenigen / so sonst mit den Bruderhöffischen contrahirt / vnd berührte deß Bischthumbs Güter in Handen haben / auch sich deß vnrechtmässigen Titels / so sie von den Bruderhoffischen bekommen / zubehelffen vermeinen / auß Keyserlicher Macht / vnd bey obbestimpter Pöen der 40. Marck Löttigs Golts / einem jeden insonderheit aufferlegen / vnd befehlen / daß sie solche dem ordentlichen jetzigen bestettigten Bischoff / als vnsers fr. geliebten Sohns Ertzhertzog Leopold Wilhelms L. vnd dessen Capitel zu Straßburg nicht verhalten / sondern also bald davon abtretten / vnd S. deß Bischoffs L. vnd angehörigen Capitel / widerumb völlig restituiren / vnd einraumen / vnd das meynen wir ernstlich.

Wir heischen vnd laden Ew. L. L. An. An. vnd euch auch / vor obgemelter vnser Keys. Macht hiemit / daß sie jnnerhalb nechster 36. Tagen / den nechsten nach dem E. L. L. An. An. vnd euch / dieser vnser Keys. Brieff vberantwortet wird / deren wir denselben zwölff für den ersten / zwölff für den andern / vnd zwölff für den dritten / letzten vnd endlichen Rechtstag setzen / vnd benennen peremptorie, oder ob derselbe Tag nicht ein Gerichtstag seyn würde / den nechsten Gerichtstag hernach / selbst oder durch derselben bevollmächtigte Anwalt / an vnsern Keyserlichen Hof / welcher Enden derselbe der Zeit seyn möchte / erscheinen / glaubliche Anzeig vnd Beweiß zuthun / daß diesem vnserm Keys. Gebott / alles seines Innhalts gehorsamblich gelebt / oder da dem selben E. L. L. An. An. vnd jr nit statt thun würden (dessen wir vns doch nit versehen) alsdann die jenige / welche vns vielgedachte Dechant / vnd Capitel benantlich machen / vnd der Gebühr darthun werden / zusehen / vnd zuhören / sich vmb jhres Vngehorsambs willen / in obbestimpte Pöen gefallen seyn / mit Vrtheil vnd Recht zusprechen / zuerklären / auch darauff mit der Execution / ohne jemands Respect fürderlich zu vollfahren / wie recht ist.

Wann dann E. L. L. An. An. vnd jhr kommen / vnd erscheinen / alsdann / also oder nicht / so wird nichts destominder / auff deß gehorsamen Theils / oder seines Anwalts anruffen / vnd erfordern / in dem allen vnd jeden procedirt vnd gehandelt werden / wie sich das rechtlicher Ordnung nach eignet vnd gebühret / darnach sie sich zu richten wissen / etc.

billich anzunemmen haben / vnd demnach obangeregtes Keysers Rudolffi / ergangenes Mandat / gnädigst ernewert / vnd renovirt.

Hierumb so gebieten vnd befehlen wir / als jetziger Römischer Keyser / von Römischer Keyserlicher Macht / allen denen / was Würdens / Wesens oder Stands dieselben / jnner oder ausserhalb deß Bischthumbs Straßburg gesessen / vnder welchen dickerwehntes Capitels Renten / Zinß / Früchten / oder Jahrsgefäll / gelegen / fürnemblich aber euch den obspecificirten / wie auch denen so sonsten einige Renten / Zinß / Zehenden / Früchten / Gült / Güter oder Jahrsgefäll / gedachten Dechant / vnd Capitel zu Straßburg / von alters vnd noch gehörig besitzen / inhaben / oder daselbsthin zubringen / zureichen / vnd zuliefern schuldig / einem jedern insonderheit / bey nachmaliger Pöen der 40. Marck Löttigs Golts / halb in vnser Keys. Cammer / vnd den andern halben theil mehr gemeltem alten ordentlichen Dechant / vnd Capitel vnnachläßlich zubezahlen / daß jhr / vnd sie solche Güter / ligende oder fahrende / es sey an Kleinodien / Wein / Früchten / Gelt / Zinß / Brieff / oder anderm mehrgedachtem Dechant vnd Capitel / widerumb völlig restituiren / denselben solche Güter frey / vnd ledig zustellen / vnd alles widerumb in alten Standt richten / auch hinfüro den Bruderhöffischen / noch sonst jemands andern von jhretwegen / allen vnd jede / jetzt angeregte Einkommen / Gebürnuß / Recht / vnd gerechtsame / jetzige vnnd künfftig / sampt den Extantien / oder durch E. L. L. An. An. vnd euch sequestrirten / vnd vorenthaltenen / wie die Namen haben / nichts außgenommen / oder außgeschlossen / keines wegs nicht erfolgen / noch liefern / sondern dasselbe niemandt anderm / als dem alten ordentlichen Dechant / vnd Capitul / oder deren Schaffnern / vnd Gewalthabern / so sich hierzu mit beglaubtem Schein legitimiren werden / an gewisse Ort vnd End / dahin sie die Censiten jederzeit bescheiden / oder beruffen werden / gegen gewohnlichen Quittung erstatten / entrichten / vnd ohne Entgeltnuß / oder Abgang vollkommenlich herauß geben / vnd im fall etwan hindan gesetzt / dieser vnserer hochverpönten Verbott / sich derselben Dechants-vnd Capituls-Güter / ligender oder fahrender / wie auch derselbẽ Gefäll jemands ferner anmassen solte / E. L. L. An. An. vnd jhr / sich keines wegs darob jren / noch jhnen etwas hieran erlegen / oder zustellẽ lassen / sondern wie verstanden / vnd billich ist / vns diß falls gebührender Respects / schuldig Folg / vnd Gehorsambleisten / auch jhr die Ständ / Obrigkeit vnd Beampten / vnder welcher Jurisdiction vielgedachts Dechants vnd Capitels-Güter seyn / oder die Zinß / oder Dienstleut gesessen / jhnen Dechant vnd Capitel / oder deren Schaffnern gevollmächtigten / wo nöthig / ersprießliche Hülff vnnd Handhabung hierunder ertheilt / so lieb E. L. L. An. An. vnd euch ist obbestimpte Pöen / auch andere schärpffere Verordnung zuvermeiden / dieweiln auch mehrgedachte Bruderhöffische in Zeit solcher wärender Straßburgischen Vnruhe / vnd vnder dem obberührt gewärten Hagenawischen Vertrag / bißhero viel von deß Bischthumbs Güter / Renten vnd Intraden verkaufft / versetzt / vnd in andere weg vereussert / vnd alienirt haben sollẽ / welches sie im wenigsten nicht Macht gehabt / so declariren / vnd erklären wir auch solche alienationes, hypothecationes, Belehnungen / collationes, der Canonicaten / Vicariaten / vnd andere Beneficien gegebene Exspectantzen / vnd andere zu gedachts Dechants zu Straßburg Praejuditz vnd Nachtheil vorgangene Contractus, für vnkräfftig vnd nichtig / inmassen wir auch dieselben von newem als jetziger Römischer Keyser / also hiemit annulliren / cassiren / vnd auffheben / auch den jenigen so von den Vncatholischen Bruderhöffischen / vnd derselben Räthen / Dienern vnnd Adhaerenten / von deß Capitels Güter / etwas an sich gebracht / oder auch den jenigen / so sonst mit den Bruderhöffischen contrahirt / vnd berührte deß Bischthumbs Güter in Handen haben / auch sich deß vnrechtmässigen Titels / so sie von den Bruderhoffischen bekom̃en / zubehelffen vermeinen / auß Keyserlicher Macht / vnd bey obbestimpter Pöen der 40. Marck Löttigs Golts / einem jedẽ insonderheit aufferlegen / vnd befehlen / daß sie solche dem ordentlichen jetzigẽ bestettigten Bischoff / als vnsers fr. geliebten Sohns Ertzhertzog Leopold Wilhelms L. vnd dessen Capitel zu Straßburg nicht verhalten / sondern also bald davon abtretten / vnd S. deß Bischoffs L. vnd angehörigen Capitel / widerumb völlig restituiren / vnd einraumen / vnd das meynen wir ernstlich.

Wir heischen vnd laden Ew. L. L. An. An. vnd euch auch / vor obgemelter vnser Keys. Macht hiemit / daß sie jnnerhalb nechster 36. Tagen / den nechsten nach dem E. L. L. An. An. vnd euch / dieser vnser Keys. Brieff vberantwortet wird / deren wir denselben zwölff für den ersten / zwölff für den andern / vnd zwölff für den dritten / letzten vnd endlichen Rechtstag setzen / vnd benennen peremptoriè, oder ob derselbe Tag nicht ein Gerichtstag seyn würde / den nechsten Gerichtstag hernach / selbst oder durch derselben bevollmächtigte Anwalt / an vnsern Keyserlichen Hof / welcher Enden derselbe der Zeit seyn möchte / erscheinen / glaubliche Anzeig vnd Beweiß zuthun / daß diesem vnserm Keys. Gebott / alles seines Innhalts gehorsamblich gelebt / oder da dem selben E. L. L. An. An. vñ jr nit statt thun würdẽ (dessen wir vns doch nit versehen) alsdann die jenige / welche vns vielgedachte Dechant / vnd Capitel benantlich machen / vnd der Gebühr darthun werden / zusehen / vnd zuhören / sich vmb jhres Vngehorsambs willen / in obbestimpte Pöen gefallen seyn / mit Vrtheil vnd Recht zusprechen / zuerklären / auch darauff mit der Execution / ohne jemands Respect fürderlich zu vollfahren / wie recht ist.

Wann dann E. L. L. An. An. vnd jhr kommen / vnd erscheinen / alsdann / also oder nicht / so wird nichts destominder / auff deß gehorsamen Theils / oder seines Anwalts anruffen / vnd erfordern / in dem allen vnd jeden procedirt vnd gehandelt werden / wie sich das rechtlicher Ordnung nach eignet vnd gebühret / darnach sie sich zu richten wissen / etc.

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          <p>Hierumb so gebieten vnd befehlen wir / als jetziger Römischer Keyser / von                      Römischer Keyserlicher Macht / allen denen / was Würdens / Wesens oder Stands                      dieselben / jnner oder ausserhalb deß Bischthumbs Straßburg gesessen / vnder                      welchen dickerwehntes Capitels Renten / Zinß / Früchten / oder Jahrsgefäll /                      gelegen / fürnemblich aber euch den obspecificirten / wie auch denen so sonsten                      einige Renten / Zinß / Zehenden / Früchten / Gült / Güter oder Jahrsgefäll /                      gedachten Dechant / vnd Capitel zu Straßburg / von alters vnd noch gehörig                      besitzen / inhaben / oder daselbsthin zubringen / zureichen / vnd zuliefern                      schuldig / einem jedern insonderheit / bey nachmaliger Pöen der 40. Marck                      Löttigs Golts / halb in vnser Keys. Cammer / vnd den andern halben theil mehr                      gemeltem alten ordentlichen Dechant / vnd Capitel vnnachläßlich zubezahlen / daß                      jhr / vnd sie solche Güter / ligende oder fahrende / es sey an Kleinodien / Wein                      / Früchten / Gelt / Zinß / Brieff / oder anderm mehrgedachtem Dechant vnd                      Capitel / widerumb völlig restituiren / denselben solche Güter frey / vnd ledig                      zustellen / vnd alles widerumb in alten Standt richten / auch hinfüro den                      Bruderhöffischen / noch sonst jemands andern von jhretwegen / allen vnd jede /                      jetzt angeregte Einkommen / Gebürnuß / Recht / vnd gerechtsame / jetzige vnnd                      künfftig / sampt den Extantien / oder durch E. L. L. An. An. vnd euch                      sequestrirten / vnd vorenthaltenen / wie die Namen haben / nichts außgenommen /                      oder außgeschlossen / keines wegs nicht erfolgen / noch liefern / sondern                      dasselbe niemandt anderm / als dem alten ordentlichen Dechant / vnd Capitul /                      oder deren Schaffnern / vnd Gewalthabern / so sich hierzu mit beglaubtem Schein                      legitimiren werden / an gewisse Ort vnd End / dahin sie die Censiten jederzeit                      bescheiden / oder beruffen werden / gegen gewohnlichen Quittung erstatten /                      entrichten / vnd ohne Entgeltnuß / oder Abgang vollkommenlich herauß geben / vnd                      im fall etwan hindan gesetzt / dieser vnserer hochverpönten Verbott / sich                      derselben Dechants-vnd Capituls-Güter / ligender oder fahrender / wie auch                          derselbe&#x0303; Gefäll jemands ferner anmassen solte / E. L. L. An.                      An. vnd jhr / sich keines wegs darob jren / noch jhnen etwas hieran erlegen /                      oder zustelle&#x0303; lassen / sondern wie verstanden / vnd billich ist /                      vns diß falls gebührender Respects / schuldig Folg / vnd Gehorsambleisten / auch                      jhr die Ständ / Obrigkeit vnd Beampten / vnder welcher Jurisdiction vielgedachts                      Dechants vnd Capitels-Güter seyn / oder die Zinß / oder Dienstleut gesessen /                      jhnen Dechant vnd Capitel / oder deren Schaffnern gevollmächtigten / wo nöthig /                      ersprießliche Hülff vnnd Handhabung hierunder ertheilt / so lieb E. L. L. An.                      An. vnd euch ist obbestimpte Pöen / auch andere schärpffere Verordnung                      zuvermeiden / dieweiln auch mehrgedachte Bruderhöffische in Zeit solcher                      wärender Straßburgischen Vnruhe / vnd vnder dem obberührt gewärten Hagenawischen                      Vertrag / bißhero viel von deß Bischthumbs Güter / Renten vnd Intraden verkaufft                      / versetzt / vnd in andere weg vereussert / vnd alienirt haben solle&#x0303; / welches sie im wenigsten nicht Macht gehabt / so declariren /                      vnd erklären wir auch solche alienationes, hypothecationes, Belehnungen /                      collationes, der Canonicaten / Vicariaten / vnd andere Beneficien gegebene                      Exspectantzen / vnd andere zu gedachts Dechants zu Straßburg Praejuditz vnd                      Nachtheil vorgangene Contractus, für vnkräfftig vnd nichtig / inmassen wir auch                      dieselben von newem als jetziger Römischer Keyser / also hiemit annulliren /                      cassiren / vnd auffheben / auch den jenigen so von den Vncatholischen                      Bruderhöffischen / vnd derselben Räthen / Dienern vnnd Adhaerenten / von deß                      Capitels Güter / etwas an sich gebracht / oder auch den jenigen / so sonst mit                      den Bruderhöffischen contrahirt / vnd berührte deß Bischthumbs Güter in Handen                      haben / auch sich deß vnrechtmässigen Titels / so sie von den Bruderhoffischen                          bekom&#x0303;en / zubehelffen vermeinen / auß Keyserlicher Macht /                      vnd bey obbestimpter Pöen der 40. Marck Löttigs Golts / einem jede&#x0303; insonderheit                      aufferlegen / vnd befehlen / daß sie solche dem ordentlichen jetzige&#x0303; bestettigten Bischoff / als vnsers fr. geliebten Sohns                      Ertzhertzog Leopold Wilhelms L. vnd dessen Capitel zu Straßburg nicht verhalten                      / sondern also bald davon abtretten / vnd S. deß Bischoffs L. vnd angehörigen                      Capitel / widerumb völlig restituiren / vnd einraumen / vnd das meynen wir                      ernstlich.</p>
          <p>Wir heischen vnd laden Ew. L. L. An. An. vnd euch auch / vor obgemelter vnser                      Keys. Macht hiemit / daß sie jnnerhalb nechster 36. Tagen / den nechsten nach                      dem E. L. L. An. An. vnd euch / dieser vnser Keys. Brieff vberantwortet wird /                      deren wir denselben zwölff für den ersten / zwölff für den andern / vnd zwölff                      für den dritten / letzten vnd endlichen Rechtstag setzen / vnd benennen                      peremptoriè, oder ob derselbe Tag nicht ein Gerichtstag seyn würde / den                      nechsten Gerichtstag hernach / selbst oder durch derselben bevollmächtigte                      Anwalt / an vnsern Keyserlichen Hof / welcher Enden derselbe der Zeit seyn                      möchte / erscheinen / glaubliche Anzeig vnd Beweiß zuthun / daß diesem vnserm                      Keys. Gebott / alles seines Innhalts gehorsamblich gelebt / oder da dem selben                      E. L. L. An. An. vn&#x0303; jr nit statt thun würde&#x0303;                      (dessen wir vns doch nit versehen) alsdann die jenige / welche vns vielgedachte                      Dechant / vnd Capitel benantlich machen / vnd der Gebühr darthun werden /                      zusehen / vnd zuhören / sich vmb jhres Vngehorsambs willen / in obbestimpte Pöen                      gefallen seyn / mit Vrtheil vnd Recht zusprechen / zuerklären / auch darauff mit                      der Execution / ohne jemands Respect fürderlich zu vollfahren / wie recht ist.</p>
          <p>Wann dann E. L. L. An. An. vnd jhr kommen / vnd erscheinen / alsdann / also oder                      nicht / so wird nichts destominder / auff deß gehorsamen Theils / oder seines                      Anwalts anruffen / vnd erfordern / in dem allen vnd jeden procedirt vnd                      gehandelt werden / wie sich das rechtlicher Ordnung nach eignet vnd gebühret /                      darnach sie sich zu richten wissen / etc.</p>
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[1126/1269] billich anzunemmen haben / vnd demnach obangeregtes Keysers Rudolffi / ergangenes Mandat / gnädigst ernewert / vnd renovirt. Hierumb so gebieten vnd befehlen wir / als jetziger Römischer Keyser / von Römischer Keyserlicher Macht / allen denen / was Würdens / Wesens oder Stands dieselben / jnner oder ausserhalb deß Bischthumbs Straßburg gesessen / vnder welchen dickerwehntes Capitels Renten / Zinß / Früchten / oder Jahrsgefäll / gelegen / fürnemblich aber euch den obspecificirten / wie auch denen so sonsten einige Renten / Zinß / Zehenden / Früchten / Gült / Güter oder Jahrsgefäll / gedachten Dechant / vnd Capitel zu Straßburg / von alters vnd noch gehörig besitzen / inhaben / oder daselbsthin zubringen / zureichen / vnd zuliefern schuldig / einem jedern insonderheit / bey nachmaliger Pöen der 40. Marck Löttigs Golts / halb in vnser Keys. Cammer / vnd den andern halben theil mehr gemeltem alten ordentlichen Dechant / vnd Capitel vnnachläßlich zubezahlen / daß jhr / vnd sie solche Güter / ligende oder fahrende / es sey an Kleinodien / Wein / Früchten / Gelt / Zinß / Brieff / oder anderm mehrgedachtem Dechant vnd Capitel / widerumb völlig restituiren / denselben solche Güter frey / vnd ledig zustellen / vnd alles widerumb in alten Standt richten / auch hinfüro den Bruderhöffischen / noch sonst jemands andern von jhretwegen / allen vnd jede / jetzt angeregte Einkommen / Gebürnuß / Recht / vnd gerechtsame / jetzige vnnd künfftig / sampt den Extantien / oder durch E. L. L. An. An. vnd euch sequestrirten / vnd vorenthaltenen / wie die Namen haben / nichts außgenommen / oder außgeschlossen / keines wegs nicht erfolgen / noch liefern / sondern dasselbe niemandt anderm / als dem alten ordentlichen Dechant / vnd Capitul / oder deren Schaffnern / vnd Gewalthabern / so sich hierzu mit beglaubtem Schein legitimiren werden / an gewisse Ort vnd End / dahin sie die Censiten jederzeit bescheiden / oder beruffen werden / gegen gewohnlichen Quittung erstatten / entrichten / vnd ohne Entgeltnuß / oder Abgang vollkommenlich herauß geben / vnd im fall etwan hindan gesetzt / dieser vnserer hochverpönten Verbott / sich derselben Dechants-vnd Capituls-Güter / ligender oder fahrender / wie auch derselbẽ Gefäll jemands ferner anmassen solte / E. L. L. An. An. vnd jhr / sich keines wegs darob jren / noch jhnen etwas hieran erlegen / oder zustellẽ lassen / sondern wie verstanden / vnd billich ist / vns diß falls gebührender Respects / schuldig Folg / vnd Gehorsambleisten / auch jhr die Ständ / Obrigkeit vnd Beampten / vnder welcher Jurisdiction vielgedachts Dechants vnd Capitels-Güter seyn / oder die Zinß / oder Dienstleut gesessen / jhnen Dechant vnd Capitel / oder deren Schaffnern gevollmächtigten / wo nöthig / ersprießliche Hülff vnnd Handhabung hierunder ertheilt / so lieb E. L. L. An. An. vnd euch ist obbestimpte Pöen / auch andere schärpffere Verordnung zuvermeiden / dieweiln auch mehrgedachte Bruderhöffische in Zeit solcher wärender Straßburgischen Vnruhe / vnd vnder dem obberührt gewärten Hagenawischen Vertrag / bißhero viel von deß Bischthumbs Güter / Renten vnd Intraden verkaufft / versetzt / vnd in andere weg vereussert / vnd alienirt haben sollẽ / welches sie im wenigsten nicht Macht gehabt / so declariren / vnd erklären wir auch solche alienationes, hypothecationes, Belehnungen / collationes, der Canonicaten / Vicariaten / vnd andere Beneficien gegebene Exspectantzen / vnd andere zu gedachts Dechants zu Straßburg Praejuditz vnd Nachtheil vorgangene Contractus, für vnkräfftig vnd nichtig / inmassen wir auch dieselben von newem als jetziger Römischer Keyser / also hiemit annulliren / cassiren / vnd auffheben / auch den jenigen so von den Vncatholischen Bruderhöffischen / vnd derselben Räthen / Dienern vnnd Adhaerenten / von deß Capitels Güter / etwas an sich gebracht / oder auch den jenigen / so sonst mit den Bruderhöffischen contrahirt / vnd berührte deß Bischthumbs Güter in Handen haben / auch sich deß vnrechtmässigen Titels / so sie von den Bruderhoffischen bekom̃en / zubehelffen vermeinen / auß Keyserlicher Macht / vnd bey obbestimpter Pöen der 40. Marck Löttigs Golts / einem jedẽ insonderheit aufferlegen / vnd befehlen / daß sie solche dem ordentlichen jetzigẽ bestettigten Bischoff / als vnsers fr. geliebten Sohns Ertzhertzog Leopold Wilhelms L. vnd dessen Capitel zu Straßburg nicht verhalten / sondern also bald davon abtretten / vnd S. deß Bischoffs L. vnd angehörigen Capitel / widerumb völlig restituiren / vnd einraumen / vnd das meynen wir ernstlich. Wir heischen vnd laden Ew. L. L. An. An. vnd euch auch / vor obgemelter vnser Keys. Macht hiemit / daß sie jnnerhalb nechster 36. Tagen / den nechsten nach dem E. L. L. An. An. vnd euch / dieser vnser Keys. Brieff vberantwortet wird / deren wir denselben zwölff für den ersten / zwölff für den andern / vnd zwölff für den dritten / letzten vnd endlichen Rechtstag setzen / vnd benennen peremptoriè, oder ob derselbe Tag nicht ein Gerichtstag seyn würde / den nechsten Gerichtstag hernach / selbst oder durch derselben bevollmächtigte Anwalt / an vnsern Keyserlichen Hof / welcher Enden derselbe der Zeit seyn möchte / erscheinen / glaubliche Anzeig vnd Beweiß zuthun / daß diesem vnserm Keys. Gebott / alles seines Innhalts gehorsamblich gelebt / oder da dem selben E. L. L. An. An. vñ jr nit statt thun würdẽ (dessen wir vns doch nit versehen) alsdann die jenige / welche vns vielgedachte Dechant / vnd Capitel benantlich machen / vnd der Gebühr darthun werden / zusehen / vnd zuhören / sich vmb jhres Vngehorsambs willen / in obbestimpte Pöen gefallen seyn / mit Vrtheil vnd Recht zusprechen / zuerklären / auch darauff mit der Execution / ohne jemands Respect fürderlich zu vollfahren / wie recht ist. Wann dann E. L. L. An. An. vnd jhr kommen / vnd erscheinen / alsdann / also oder nicht / so wird nichts destominder / auff deß gehorsamen Theils / oder seines Anwalts anruffen / vnd erfordern / in dem allen vnd jeden procedirt vnd gehandelt werden / wie sich das rechtlicher Ordnung nach eignet vnd gebühret / darnach sie sich zu richten wissen / etc.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1269>, abgerufen am 23.11.2024.