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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Es were der Jammer in diesem Land so groß / daß Ihr. Kön. Majest. dessen recht berichtet / vnd wie mit den armen Leuthen vnnd Vnderthanen gebahret wird / geschreiben werden solte / es würden Ihren Kön. Majest. ohn Mitleyden vnnd Erbarmnuß solches nicht mögen vernehmen / ja es könne kein Christen Mensch der nicht plane obdurati cordis ist / das grosse Elendt dieses Landes / worinn es durch die schwere Kriegs Last / vnnd dieses Orths durch die hitzige Wolffenbüttelische Guarnison sonderlich eingeführet / ohne Wehemuth vnd bittere Thränen / bedencken / vnnd erzehlen.

Fürwar es müsse GOTT darüber erzürnet werden / vnnd der HERR Christus sich gäntzlich auß etlicher Leuthe Augen vnnd Hertzen hierdurch verliehren / weil denn auch nun ein zeithero die Diener Göttliches Worts vmb Wolffenbüttel her / für dem viel täglichen Außreitten / nicht sicher were / vnnd der Seelen Chur abwarten köndten / sondern gefangen / verjaget / geplaget / vnnd verderbet würden / daß daher manches Kindlein / vngekaufft / mancher krancker elender Mensch / in höchster Seelen Angst / ohne Beichte / Trost vnd Communion / elendiglich dahin gestorben.

Vber diß alles hette nun vorgemeldter Graff von Solms vnter dem Nahmen eines Statthalters zu Wolffenbüttel / ein weit außsehendes Patent publiciren lassen / darinn er deß Regierenden Lands Fürsten / oder dessen kundbahren Hoh-vnnd Obrigkeit nicht mit einem Wörtlein gedencket / nicht anders als hette dieses Land keinen Herrn mehr / forderte alle deß Landes Vnderthanen Geist-vnnd Weltlichen Standes / ohn Vnderschiedt vor sich / setzet die arme Leuthe / von welchem die im Creyß Schluß angeregte Trippel Hülff nicht mehr in Triplo / sondern wol in centuplo zu Ihrem vnwiderbringlichen Schaden / vnnd Verderb selbst für längst erholet / vnnd sie darüber zu Bettlern geworden / in ferrnere Contributionen / betrawete sie mit offentlicher Feindes Erklärung / vnnd eusserster Verfolgung / ja liesse Flecken vnnd Dörffer in Brandt stecken / damit er die arme Leuthe zwinge / vnnd von Ihrem angebohrnen Landes Fürsten abwendig vnnd jhme vnderwürffig mache / ja wie verlautet / soll eine sonderliche Regierung angeordnet / vnd also Ihr Lands Fürst J. Königl. Majest. Vetter vnd Sohn seiner Fürstlichen Superiorität vnnd Landes Regierung ferrner entsetzet seyn.

Wolte Ihr. Königl. Majest. nun selber doch gnädigst erwegen / ob diese Proceduren alle mit dem Vorwenden / daß dieser Krieg pro pace publica & conseruatione libertatis geführet werde / sich concordiren lassen wollen / wann an dem Tage / daß man einem gehorsamen Fürsten contra pacem publicam seine Vnderthanen abwendig machet / die Superiorität Ihme entziehet / auß dem seinigen excludiret / die Haupt-Landes Festung dem rechten Erb Herren / dessen getrewen Dienern / Landsassen / vnnd Vnderthanen versperret / kein freyes Ab-vnnd Zuziehen zu Fürstlicher Hoffhaltung vergönnet / die facultatem eundi & redeundi mit Gelte von den Officirern in der Festung erkaufft / vnd die jenige so annoch darinnen / vnd Ihrem Herrn trew geblieben / gleich als die Gefangene daselbst enthalten werden müsten; So wolten doch Ihre Königliche Majestät auch den Fall bedencken / wann ein frembder Potentat dero Reichs vnnd Landes Vnderthanen / auff solche Weise an sich ziehen / vnd dieselbe von Ihrer Königlichen Majestät vnverantwortlich abwenden wolte / wie schmertzlich sie solches empfinden / vnnd wo für sie solche Vnderthanen selbst halten würden / wie köndte es die Kömische Keyserliche Majestat als die höchste Obrigkeit / vnnd der gnädige Lands Fürst wol empfinden / wann Sie als mit Ihrer Königlichen Majestät Vorbewust vnnd Glimpffs halben / erhabene Approbation gethaner vnnd docirter Parition versprochener standhaffter Devotion vnnd schuldigen Gehorsam Ihr Keyserlichen Majestät vnnd Fürstlicher Gnaden hindan gesetzt vermessentlich revoltieren vnd absetzen / vnnd zu deren Mißgefallen vnnd Widerwillen / mit Ihrer Königlichen Majestät als einem frembden Potentaten sich conjungiren / vnnd jetziger Kriegs Vnruhe ferrner theilhafftig machen sollen / würde nicht Ihr Königliche Majestät als ein Recht vnd Gerechtigkeit liebhabenden Potentat / solche Vntrew / Vnbestädigkeit / vnnd Abfallen / Ihnen so wol als Ihren eygnen Vnderthanen / da jhn solches von denselben begegnen solte / selbst detestiren vnd Ihr höchlich mißgefallen lassen.

Vnd Sie es vmb vieler vnschuldiger Leuthe / bevorab Ihr Königliche Majestät eygnen Reputation willen / gantz Christlich darfür hielten / es were an deß Landes Braunschweig Verwüstung allein wol genung / auch von Hertzen wünschen / daß die vbrigen dieses Nider Sächsischen Creyses Stände / insonderheit Ihrer Königlichen Majestät Reiche vnd Lande damit verschonet bleiben möchten. Also solte Ihnen nichts erfrewlichers zu vernehmen seyn / dann daß Ihre Keyserliche Majestät re adhuc aliquo modo integra, Ihr die Friedens Tractation mit Ernst angelegen seyn lassen möchten. Dagegen aber würden Sei mit Trawrigkeit erfahren / wann dieselbe Ihrer Königlichen Majestat nicht gefällig / sondern von Ihr durch Suggestion friedhässiger Leuthe außgeschlagen / vnnd also Ihr. Königl. Majest. Reichen vnnd Landen welches Gott gnädiglich abwende / ebenmässige Verwüstung vber den Halß gezogen werden solten.

Diesem allem nach vnnd mit Bezeigung Ihres vnderthänigsten Respects / so zu Ihr. Königl. Majest. Sie allwege getragen / theten dieselbe Sie zum allerhöchsten vnnd fleissigsten vnbeschwert vmb Gottes willen bitten / I. Kön. Maj. in Erwegung ob eingeführter fester Gründe die auff Anstifften Ihrer Mißgünstigen / wider sie Vnschuldige wegen deß vorangezogenen Accords / vnd dar-

Es were der Jammer in diesem Land so groß / daß Ihr. Kön. Majest. dessen recht berichtet / vnd wie mit den armen Leuthen vnnd Vnderthanen gebahret wird / geschreiben werden solte / es würden Ihren Kön. Majest. ohn Mitleyden vnnd Erbarmnuß solches nicht mögen vernehmen / ja es könne kein Christen Mensch der nicht plane obdurati cordis ist / das grosse Elendt dieses Landes / worinn es durch die schwere Kriegs Last / vnnd dieses Orths durch die hitzige Wolffenbüttelische Guarnison sonderlich eingeführet / ohne Wehemuth vnd bittere Thränen / bedencken / vnnd erzehlen.

Fürwar es müsse GOTT darüber erzürnet werden / vnnd der HERR Christus sich gäntzlich auß etlicher Leuthe Augen vnnd Hertzen hierdurch verliehren / weil denn auch nun ein zeithero die Diener Göttliches Worts vmb Wolffenbüttel her / für dem viel täglichen Außreitten / nicht sicher were / vnnd der Seelen Chur abwarten köndten / sondern gefangen / verjaget / geplaget / vnnd verderbet würden / daß daher manches Kindlein / vngekaufft / mancher krancker elender Mensch / in höchster Seelen Angst / ohne Beichte / Trost vnd Communion / elendiglich dahin gestorben.

Vber diß alles hette nun vorgemeldter Graff von Solms vnter dem Nahmen eines Statthalters zu Wolffenbüttel / ein weit außsehendes Patent publiciren lassen / darinn er deß Regierenden Lands Fürsten / oder dessen kundbahren Hoh-vnnd Obrigkeit nicht mit einem Wörtlein gedencket / nicht anders als hette dieses Land keinen Herrn mehr / forderte alle deß Landes Vnderthanen Geist-vnnd Weltlichen Standes / ohn Vnderschiedt vor sich / setzet die arme Leuthe / von welchem die im Creyß Schluß angeregte Trippel Hülff nicht mehr in Triplo / sondern wol in centuplo zu Ihrem vnwiderbringlichen Schaden / vnnd Verderb selbst für längst erholet / vnnd sie darüber zu Bettlern geworden / in ferrnere Contributionen / betrawete sie mit offentlicher Feindes Erklärung / vnnd eusserster Verfolgung / ja liesse Flecken vnnd Dörffer in Brandt stecken / damit er die arme Leuthe zwinge / vnnd von Ihrem angebohrnen Landes Fürsten abwendig vnnd jhme vnderwürffig mache / ja wie verlautet / soll eine sonderliche Regierung angeordnet / vnd also Ihr Lands Fürst J. Königl. Majest. Vetter vnd Sohn seiner Fürstlichen Superiorität vnnd Landes Regierung ferrner entsetzet seyn.

Wolte Ihr. Königl. Majest. nun selber doch gnädigst erwegen / ob diese Proceduren alle mit dem Vorwenden / daß dieser Krieg pro pace publica & conseruatione libertatis geführet werde / sich concordiren lassen wollen / wann an dem Tage / daß man einem gehorsamen Fürsten contra pacem publicam seine Vnderthanen abwendig machet / die Superiorität Ihme entziehet / auß dem seinigen excludiret / die Haupt-Landes Festung dem rechten Erb Herren / dessen getrewen Dienern / Landsassen / vnnd Vnderthanen versperret / kein freyes Ab-vnnd Zuziehen zu Fürstlicher Hoffhaltung vergönnet / die facultatem eundi & redeundi mit Gelte von den Officirern in der Festung erkaufft / vnd die jenige so annoch darinnen / vnd Ihrem Herrn trew geblieben / gleich als die Gefangene daselbst enthalten werden müsten; So wolten doch Ihre Königliche Majestät auch den Fall bedencken / wann ein frembder Potentat dero Reichs vnnd Landes Vnderthanen / auff solche Weise an sich ziehen / vnd dieselbe von Ihrer Königlichen Majestät vnverantwortlich abwenden wolte / wie schmertzlich sie solches empfinden / vnnd wo für sie solche Vnderthanen selbst halten würden / wie köndte es die Kömische Keyserliche Majestat als die höchste Obrigkeit / vnnd der gnädige Lands Fürst wol empfinden / wann Sie als mit Ihrer Königlichen Majestät Vorbewust vnnd Glimpffs halben / erhabene Approbation gethaner vnnd docirter Parition versprochener standhaffter Devotion vnnd schuldigen Gehorsam Ihr Keyserlichen Majestät vnnd Fürstlicher Gnaden hindan gesetzt vermessentlich revoltieren vnd absetzen / vnnd zu deren Mißgefallen vnnd Widerwillen / mit Ihrer Königlichen Majestät als einem frembden Potentaten sich conjungiren / vnnd jetziger Kriegs Vnruhe ferrner theilhafftig machen sollen / würde nicht Ihr Königliche Majestät als ein Recht vnd Gerechtigkeit liebhabenden Potentat / solche Vntrew / Vnbestädigkeit / vnnd Abfallen / Ihnen so wol als Ihren eygnen Vnderthanen / da jhn solches von denselben begegnen solte / selbst detestiren vnd Ihr höchlich mißgefallen lassen.

Vnd Sie es vmb vieler vnschuldiger Leuthe / bevorab Ihr Königliche Majestät eygnen Reputation willen / gantz Christlich darfür hielten / es were an deß Landes Braunschweig Verwüstung allein wol genung / auch von Hertzen wünschen / daß die vbrigen dieses Nider Sächsischen Creyses Stände / insonderheit Ihrer Königlichen Majestät Reiche vnd Lande damit verschonet bleiben möchten. Also solte Ihnen nichts erfrewlichers zu vernehmen seyn / dann daß Ihre Keyserliche Majestät re adhuc aliquo modo integra, Ihr die Friedens Tractation mit Ernst angelegen seyn lassen möchten. Dagegen aber würden Sei mit Trawrigkeit erfahren / wann dieselbe Ihrer Königlichen Majestat nicht gefällig / sondern von Ihr durch Suggestion friedhässiger Leuthe außgeschlagen / vnnd also Ihr. Königl. Majest. Reichen vnnd Landen welches Gott gnädiglich abwende / ebenmässige Verwüstung vber den Halß gezogen werden solten.

Diesem allem nach vnnd mit Bezeigung Ihres vnderthänigsten Respects / so zu Ihr. Königl. Majest. Sie allwege getragen / theten dieselbe Sie zum allerhöchsten vnnd fleissigsten vnbeschwert vmb Gottes willen bitten / I. Kön. Maj. in Erwegung ob eingeführter fester Gründe die auff Anstifften Ihrer Mißgünstigen / wider sie Vnschuldige wegen deß vorangezogenen Accords / vnd dar-

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Es were der Jammer in diesem                      Land so groß / daß Ihr. Kön. Majest. dessen recht berichtet / vnd wie mit den                      armen Leuthen vnnd Vnderthanen gebahret wird / geschreiben werden solte / es                      würden Ihren Kön. Majest. ohn Mitleyden vnnd Erbarmnuß solches nicht mögen                      vernehmen / ja es könne kein Christen Mensch der nicht plane obdurati cordis ist                      / das grosse Elendt dieses Landes / worinn es durch die schwere Kriegs Last /                      vnnd dieses Orths durch die hitzige Wolffenbüttelische Guarnison sonderlich                      eingeführet / ohne Wehemuth vnd bittere Thränen / bedencken / vnnd erzehlen.</p>
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          <p>Wolte Ihr. Königl. Majest. nun selber doch gnädigst erwegen / ob diese Proceduren                      alle mit dem Vorwenden / daß dieser Krieg pro pace publica &amp;                      conseruatione libertatis geführet werde / sich concordiren lassen wollen / wann                      an dem Tage / daß man einem gehorsamen Fürsten contra pacem publicam seine                      Vnderthanen abwendig machet / die Superiorität Ihme entziehet / auß dem seinigen                      excludiret / die Haupt-Landes Festung dem rechten Erb Herren / dessen getrewen                      Dienern / Landsassen / vnnd Vnderthanen versperret / kein freyes Ab-vnnd                      Zuziehen zu Fürstlicher Hoffhaltung vergönnet / die facultatem eundi &amp;                      redeundi mit Gelte von den Officirern in der Festung erkaufft / vnd die jenige                      so annoch darinnen / vnd Ihrem Herrn trew geblieben / gleich als die Gefangene                      daselbst enthalten werden müsten; So wolten doch Ihre Königliche Majestät auch                      den Fall bedencken / wann ein frembder Potentat dero Reichs vnnd Landes                      Vnderthanen / auff solche Weise an sich ziehen / vnd dieselbe von Ihrer                      Königlichen Majestät vnverantwortlich abwenden wolte / wie schmertzlich sie                      solches empfinden / vnnd wo für sie solche Vnderthanen selbst halten würden /                      wie köndte es die Kömische Keyserliche Majestat als die höchste Obrigkeit / vnnd                      der gnädige Lands Fürst wol empfinden / wann Sie als mit Ihrer Königlichen                      Majestät Vorbewust vnnd Glimpffs halben / erhabene Approbation gethaner vnnd                      docirter Parition versprochener standhaffter Devotion vnnd schuldigen Gehorsam                      Ihr Keyserlichen Majestät vnnd Fürstlicher Gnaden hindan gesetzt vermessentlich                      revoltieren vnd absetzen / vnnd zu deren Mißgefallen vnnd Widerwillen / mit                      Ihrer Königlichen Majestät als einem frembden Potentaten sich conjungiren / vnnd                      jetziger Kriegs Vnruhe ferrner theilhafftig machen sollen / würde nicht Ihr                      Königliche Majestät als ein Recht vnd Gerechtigkeit liebhabenden Potentat /                      solche Vntrew / Vnbestädigkeit / vnnd Abfallen / Ihnen so wol als Ihren eygnen                      Vnderthanen / da jhn solches von denselben begegnen solte / selbst detestiren                      vnd Ihr höchlich mißgefallen lassen.</p>
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Fürwar es müsse GOTT darüber erzürnet werden / vnnd der HERR Christus sich gäntzlich auß etlicher Leuthe Augen vnnd Hertzen hierdurch verliehren / weil denn auch nun ein zeithero die Diener Göttliches Worts vmb Wolffenbüttel her / für dem viel täglichen Außreitten / nicht sicher were / vnnd der Seelen Chur abwarten köndten / sondern gefangen / verjaget / geplaget / vnnd verderbet würden / daß daher manches Kindlein / vngekaufft / mancher krancker elender Mensch / in höchster Seelen Angst / ohne Beichte / Trost vnd Communion / elendiglich dahin gestorben. Vber diß alles hette nun vorgemeldter Graff von Solms vnter dem Nahmen eines Statthalters zu Wolffenbüttel / ein weit außsehendes Patent publiciren lassen / darinn er deß Regierenden Lands Fürsten / oder dessen kundbahren Hoh-vnnd Obrigkeit nicht mit einem Wörtlein gedencket / nicht anders als hette dieses Land keinen Herrn mehr / forderte alle deß Landes Vnderthanen Geist-vnnd Weltlichen Standes / ohn Vnderschiedt vor sich / setzet die arme Leuthe / von welchem die im Creyß Schluß angeregte Trippel Hülff nicht mehr in Triplo / sondern wol in centuplo zu Ihrem vnwiderbringlichen Schaden / vnnd Verderb selbst für längst erholet / vnnd sie darüber zu Bettlern geworden / in ferrnere Contributionen / betrawete sie mit offentlicher Feindes Erklärung / vnnd eusserster Verfolgung / ja liesse Flecken vnnd Dörffer in Brandt stecken / damit er die arme Leuthe zwinge / vnnd von Ihrem angebohrnen Landes Fürsten abwendig vnnd jhme vnderwürffig mache / ja wie verlautet / soll eine sonderliche Regierung angeordnet / vnd also Ihr Lands Fürst J. Königl. Majest. Vetter vnd Sohn seiner Fürstlichen Superiorität vnnd Landes Regierung ferrner entsetzet seyn. Wolte Ihr. Königl. Majest. nun selber doch gnädigst erwegen / ob diese Proceduren alle mit dem Vorwenden / daß dieser Krieg pro pace publica & conseruatione libertatis geführet werde / sich concordiren lassen wollen / wann an dem Tage / daß man einem gehorsamen Fürsten contra pacem publicam seine Vnderthanen abwendig machet / die Superiorität Ihme entziehet / auß dem seinigen excludiret / die Haupt-Landes Festung dem rechten Erb Herren / dessen getrewen Dienern / Landsassen / vnnd Vnderthanen versperret / kein freyes Ab-vnnd Zuziehen zu Fürstlicher Hoffhaltung vergönnet / die facultatem eundi & redeundi mit Gelte von den Officirern in der Festung erkaufft / vnd die jenige so annoch darinnen / vnd Ihrem Herrn trew geblieben / gleich als die Gefangene daselbst enthalten werden müsten; So wolten doch Ihre Königliche Majestät auch den Fall bedencken / wann ein frembder Potentat dero Reichs vnnd Landes Vnderthanen / auff solche Weise an sich ziehen / vnd dieselbe von Ihrer Königlichen Majestät vnverantwortlich abwenden wolte / wie schmertzlich sie solches empfinden / vnnd wo für sie solche Vnderthanen selbst halten würden / wie köndte es die Kömische Keyserliche Majestat als die höchste Obrigkeit / vnnd der gnädige Lands Fürst wol empfinden / wann Sie als mit Ihrer Königlichen Majestät Vorbewust vnnd Glimpffs halben / erhabene Approbation gethaner vnnd docirter Parition versprochener standhaffter Devotion vnnd schuldigen Gehorsam Ihr Keyserlichen Majestät vnnd Fürstlicher Gnaden hindan gesetzt vermessentlich revoltieren vnd absetzen / vnnd zu deren Mißgefallen vnnd Widerwillen / mit Ihrer Königlichen Majestät als einem frembden Potentaten sich conjungiren / vnnd jetziger Kriegs Vnruhe ferrner theilhafftig machen sollen / würde nicht Ihr Königliche Majestät als ein Recht vnd Gerechtigkeit liebhabenden Potentat / solche Vntrew / Vnbestädigkeit / vnnd Abfallen / Ihnen so wol als Ihren eygnen Vnderthanen / da jhn solches von denselben begegnen solte / selbst detestiren vnd Ihr höchlich mißgefallen lassen. Vnd Sie es vmb vieler vnschuldiger Leuthe / bevorab Ihr Königliche Majestät eygnen Reputation willen / gantz Christlich darfür hielten / es were an deß Landes Braunschweig Verwüstung allein wol genung / auch von Hertzen wünschen / daß die vbrigen dieses Nider Sächsischen Creyses Stände / insonderheit Ihrer Königlichen Majestät Reiche vnd Lande damit verschonet bleiben möchten. Also solte Ihnen nichts erfrewlichers zu vernehmen seyn / dann daß Ihre Keyserliche Majestät re adhuc aliquo modo integra, Ihr die Friedens Tractation mit Ernst angelegen seyn lassen möchten. Dagegen aber würden Sei mit Trawrigkeit erfahren / wann dieselbe Ihrer Königlichen Majestat nicht gefällig / sondern von Ihr durch Suggestion friedhässiger Leuthe außgeschlagen / vnnd also Ihr. Königl. Majest. Reichen vnnd Landen welches Gott gnädiglich abwende / ebenmässige Verwüstung vber den Halß gezogen werden solten. Diesem allem nach vnnd mit Bezeigung Ihres vnderthänigsten Respects / so zu Ihr. Königl. Majest. Sie allwege getragen / theten dieselbe Sie zum allerhöchsten vnnd fleissigsten vnbeschwert vmb Gottes willen bitten / I. Kön. Maj. in Erwegung ob eingeführter fester Gründe die auff Anstifften Ihrer Mißgünstigen / wider sie Vnschuldige wegen deß vorangezogenen Accords / vnd dar-

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1241>, abgerufen am 23.11.2024.