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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Vors ander / möchten alle der Augspurgischen Confession zugethane Pfarrer / Prediger vnnd Geistliche im gantzen Nider Sächsischen Craiß vnd anderswo kühnlich aufftretten / vnnd außsagen / ob jemand auß denselben / von dem General vertrieben / oder jhnen sonsten in Versehung jhrer Aempter vnnd Kirchendiensten / jemals auch die geringste Behindernuß / begegnet / dann man sich genugsamb versichert wisse / vnnd gebe es die Notorietät / daß keiner vnter jhnen mit Warheits bestandt klagen vnd sich beschweren könne / sondern vielmehr sie wider allen Betrang / geleisten starcken Schutz sich würden zubedancken wissen.

Es seye auch zum Dritten / der General mit seiner Armada in diesen Craiß nicht zeitlicher gerucket / als da man durch verdächtige / vnnd wie jetzo der Fortgang deutlich zeige / gantz gefährliche Armatur / offenbar Merckzeichen der Feindtschafft vnd Zerstörung gemeiner Ruhe / entgegen Jhrer Kayserl. Mayest. Mandata auff vielfaltige Versprechnuß auffgesteckt / vnd kein ander Mittel / zu Abwendung antrohenden Vberzugs / vnnd anderer schädlichen Machination / als die Versicherung deß Vorstreichs obhanden gewesen / so seyen die Vngelegenheiten / so der Krieg nach sich führet / nicht dem General / welcher etlich Monat zuvor / durch viel faltige trewhertzige Ersuchung vnd Bittschrifften den Craiß von den verdächtigen Kriegsbereitschafften beweglich abgemahnt / vnd was er vor Vnheil auff sich laden würde / verkündiget / sonderer den ersten Vrhäbern dieses Vnwesens anzurechnen.

Dieweiln dann dahero erscheinlich / daß so viel an dem General gelegen / die im Ausschreiben mit sonderem Scheineyffer so hoch angezogene Teutsche Libertät einen als den andern Weg / in jhren definirten Schrancken vnbetrübt verbleibe / so erfinde sich darauß / vnd dem Landt kundtbaren Verlauff / daß vnder solchem Nahmen eygentlich nichts anders verborgen stecke / dann ein Begierdte / so wol jnner-als ausserhalb deß Craises / vber Leib / Haab vnd Güter / vollkommentlich zu dominiren / den Schwächern vnder die Füß zutretten / Land vnnd Leuth / Stiffter vnnd Herrschafften an sich zureissen / Adel vnnd Stätte vmb jhre Gerechtigkeit / Privilegien vnd Immuniteten zubringen / darzu den Betrangten allen Zugang zum Rechten abzustricken / kein Justitz / kein Gesetz / keinen Richter / keine höhere Obrigkeit zugedulden / in Summa das Joch der Dienstbarkeit den Ständen / Communen vnd Privat Personen vber den Halß zuwerffen.

Vnd wie könne doch denen die Erhaltung der Teutschen Libertät Ernst-vnd sorgfältig angelegen sein / welche sich mit deß Reichs Feinden vnd Aechtern / denen nichts angenehmers / als ein gemeine Zerrüttung / Plünder-vnnd devastirung gantzer Provintzien / dann auch mit außwendigen Potentaten vnnd Respubl. benandtlichen Engelländern vnnd Holländern / welche mit solchen proscribirten Rebellen vnd Aechtern zum hartesten verknüpfft / in weit außsichtige hoch schädliche Verbündnussen einvermengten / dardurch andern Völckern Muth vnd Hoffnung erweckten / auch Hülff erweisten / sich mit deß Römischen Adlers kostbahren Schwingfedern / zu der Teutschen Schand vnnd Spott / zuerhöhen? Dardurch dann auch die gerühmbte Pietet zu der Augspurgischen Confession bey allen vnpassionirten zu boden sincke / dann zu deme dieselbe / von niemanden in dem gantzen Craiß angefochten werde / so stehe nicht zuvermuthen / daß zu deren Religion eine sonderbare Andacht getragen werde / mit deren abgesagten vnnd in den Reichs Constitutionen verworffener Religion Anhängern / die in jhren Landen berührter Augspurgischen Confession / nicht die geringste Kirchen oder Clausen vergünstigten / man sich also enge verbünde / vielmehr habe man von solchen Vnteutschen Gästen die außmusterung der Augspurgischen Confession vnnd Einführung allerhand Secten vnnd Spaltungen zugewarten.

Welcher Theil dann dem Craiß vnd angräntzenden Landen mehr Schadens zugefügt / dörffe keiner Special Außführung. Ein wohlbekandter regierender Landtsfürst were vmb seiner Friedfertigkeit vnnd gegen dem Oberhaupt im Reich habenden Respects willen / auß seiner Fürstlichen Residentz / in den eussersten Winckel seiner Lande verwiesen / die Hertzogen von Braunschweig vnnd Lünenburg / rc. also feindtlich verfolgt / der Stifft Oßnabrück ohn einig Vrsach vberfallen / die Statt Goßlar wider gegebenen Glauben angesprengt / die bey der jüngsten Braunschweigischen Tractation zu der delegirten Vnderhändlern satten vergnügen disseiths bewilligte / aber von jener Seithen so hochmühtig außgeschlagene Friedens Mittel / wie auch die Pressuren im Stifft Hildeßheimb / sampt anderen Verhandlungen mehr / geben darüber ein klares Gezeugnuß.

Deren Beschaffenheit nach gelebe der General der Hoffnung / es werde niemandt durch vorbestimptes Außschreiben / sich vor seiner verpflichten Schuldigkeit vnnd Devotion zu der Kayser. Mayest. abwendig machen lassen / sondern als ein auffrichtiger Patriot / noch wie vor darbey vnaußgesetzt / biß in den letsten Athem verharren / Inmassen solches den Göttlichen Gebotten gemäß / zu Erhaltung Fried vnnd Einigkeit diene / vnnd männiglich darbey wol befinde / auch Jhrer Kayserl. Mayest. Schirms vnnd anderer Begnadigung zuerfrewen haben würde.

Demnach wir nun bißhero nacheinander vermeldet / was zwischen den Dennemärckischen Nider Sächsischen / vnnd Kayserischen Ligistischen / zum theil zu Außgang deß 1625. Jahres / zum theil zu Anfang deß 1626. Jahrs in Schrifften gehandelt / vnnd wegen einer Composition vergeblich tractirt worden / als wollen wir auch erzehlen / das sonsten zwischen beyden Partheyen vorgeloffen / vnd vnderdessen mit dem Schwerdt verrichtet worden.

Das 1626. Jahr hat sich bey Marggraff

Vors ander / möchten alle der Augspurgischẽ Confession zugethane Pfarrer / Prediger vnnd Geistliche im gantzen Nider Sächsischen Craiß vnd anderswo kühnlich aufftretten / vnnd außsagen / ob jemand auß denselben / von dem General vertrieben / oder jhnen sonsten in Versehung jhrer Aempter vnnd Kirchendiensten / jemals auch die geringste Behindernuß / begegnet / dann man sich genugsamb versichert wisse / vnnd gebe es die Notorietät / daß keiner vnter jhnen mit Warheits bestandt klagen vnd sich beschweren könne / sondern vielmehr sie wider allen Betrang / geleisten starcken Schutz sich würden zubedancken wissen.

Es seye auch zum Dritten / der General mit seiner Armada in diesen Craiß nicht zeitlicher gerucket / als da man durch verdächtige / vnnd wie jetzo der Fortgang deutlich zeige / gantz gefährliche Armatur / offenbar Merckzeichẽ der Feindtschafft vnd Zerstörung gemeiner Ruhe / entgegen Jhrer Kayserl. Mayest. Mandata auff vielfaltige Versprechnuß auffgesteckt / vnd kein ander Mittel / zu Abwendung antrohenden Vberzugs / vnnd anderer schädlichen Machination / als die Versicherung deß Vorstreichs obhanden gewesen / so seyen die Vngelegenheiten / so der Krieg nach sich führet / nicht dem General / welcher etlich Monat zuvor / durch viel faltige trewhertzige Ersuchung vnd Bittschrifften den Craiß von den verdächtigen Kriegsbereitschafften beweglich abgemahnt / vnd was er vor Vnheil auff sich laden würde / verkündiget / sonderer den ersten Vrhäbern dieses Vnwesens anzurechnen.

Dieweiln dann dahero erscheinlich / daß so viel an dem General gelegen / die im Ausschreiben mit sonderem Scheineyffer so hoch angezogene Teutsche Libertät einen als den andern Weg / in jhren definirten Schrancken vnbetrübt verbleibe / so erfinde sich darauß / vnd dem Landt kundtbaren Verlauff / daß vnder solchem Nahmen eygentlich nichts anders verborgen stecke / dann ein Begierdte / so wol jnner-als ausserhalb deß Craises / vber Leib / Haab vnd Güter / vollkommentlich zu dominiren / den Schwächern vnder die Füß zutretten / Land vnnd Leuth / Stiffter vnnd Herrschafften an sich zureissen / Adel vnnd Stätte vmb jhre Gerechtigkeit / Privilegien vnd Immuniteten zubringen / darzu den Betrangten allen Zugang zum Rechten abzustricken / kein Justitz / kein Gesetz / keinen Richter / keine höhere Obrigkeit zugedulden / in Summa das Joch der Dienstbarkeit den Ständen / Communen vnd Privat Personen vber den Halß zuwerffen.

Vnd wie könne doch denen die Erhaltung der Teutschen Libertät Ernst-vnd sorgfältig angelegen sein / welche sich mit deß Reichs Feinden vnd Aechtern / denen nichts angenehmers / als ein gemeine Zerrüttung / Plünder-vnnd devastirung gantzer Provintzien / dann auch mit außwendigen Potentaten vnnd Respubl. benandtlichen Engelländern vnnd Holländern / welche mit solchen proscribirten Rebellen vnd Aechtern zum hartesten verknüpfft / in weit außsichtige hoch schädliche Verbündnussen einvermengtẽ / dardurch andern Völckern Muth vnd Hoffnung erweckten / auch Hülff erweisten / sich mit deß Römischen Adlers kostbahren Schwingfedern / zu der Teutschen Schand vnnd Spott / zuerhöhen? Dardurch dann auch die gerühmbte Pietet zu der Augspurgischen Confession bey allen vnpassionirten zu boden sincke / dann zu deme dieselbe / von niemanden in dem gantzen Craiß angefochten werde / so stehe nicht zuvermuthen / daß zu deren Religion eine sonderbare Andacht getragen werde / mit deren abgesagten vnnd in den Reichs Constitutionen verworffener Religion Anhängern / die in jhren Landen berührter Augspurgischen Confession / nicht die geringste Kirchen oder Clausen vergünstigten / man sich also enge verbünde / vielmehr habe man von solchen Vnteutschen Gästen die außmusterung der Augspurgischen Confession vnnd Einführung allerhand Secten vnnd Spaltungen zugewarten.

Welcher Theil dann dem Craiß vnd angräntzenden Landen mehr Schadens zugefügt / dörffe keiner Special Außführung. Ein wohlbekandter regierender Landtsfürst were vmb seiner Friedfertigkeit vnnd gegen dem Oberhaupt im Reich habenden Respects willen / auß seiner Fürstlichen Residentz / in den eussersten Winckel seiner Lande verwiesen / die Hertzogen võ Braunschweig vnnd Lünenburg / rc. also feindtlich verfolgt / der Stifft Oßnabrück ohn einig Vrsach vberfallen / die Statt Goßlar wider gegebenen Glauben angesprengt / die bey der jüngsten Braunschweigischen Tractation zu der delegirten Vnderhändlern satten vergnügen disseiths bewilligte / aber von jener Seithen so hochmühtig außgeschlagene Friedens Mittel / wie auch die Pressuren im Stifft Hildeßheimb / sampt anderen Verhandlungen mehr / geben darüber ein klares Gezeugnuß.

Deren Beschaffenheit nach gelebe der General der Hoffnung / es werde niemandt durch vorbestimptes Außschreiben / sich vor seiner verpflichten Schuldigkeit vnnd Devotion zu der Kayser. Mayest. abwendig machen lassen / sondern als ein auffrichtiger Patriot / noch wie vor darbey vnaußgesetzt / biß in den letsten Athem verharren / Inmassen solches den Göttlichen Gebotten gemäß / zu Erhaltung Fried vnnd Einigkeit diene / vnnd männiglich darbey wol befinde / auch Jhrer Kayserl. Mayest. Schirms vnnd anderer Begnadigung zuerfrewen haben würde.

Demnach wir nun bißhero nacheinander vermeldet / was zwischen den Dennemärckischen Nider Sächsischen / vnnd Kayserischen Ligistischen / zum theil zu Außgang deß 1625. Jahres / zum theil zu Anfang deß 1626. Jahrs in Schrifften gehandelt / vnnd wegen einer Composition vergeblich tractirt worden / als wollen wir auch erzehlen / das sonsten zwischen beyden Partheyen vorgeloffen / vnd vnderdessen mit dem Schwerdt verrichtet worden.

Das 1626. Jahr hat sich bey Marggraff

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          <p>Vnd wie könne doch denen die Erhaltung der Teutschen Libertät Ernst-vnd                      sorgfältig angelegen sein / welche sich mit deß Reichs Feinden vnd Aechtern /                      denen nichts angenehmers / als ein gemeine Zerrüttung / Plünder-vnnd devastirung                      gantzer Provintzien / dann auch mit außwendigen Potentaten vnnd Respubl.                      benandtlichen Engelländern vnnd Holländern / welche mit solchen proscribirten                      Rebellen vnd Aechtern zum hartesten verknüpfft / in weit außsichtige hoch                      schädliche Verbündnussen einvermengte&#x0303; / dardurch andern Völckern Muth vnd                      Hoffnung erweckten / auch Hülff erweisten / sich mit deß Römischen Adlers                      kostbahren Schwingfedern / zu der Teutschen Schand vnnd Spott / zuerhöhen?                      Dardurch dann auch die gerühmbte Pietet zu der Augspurgischen Confession bey                      allen vnpassionirten zu boden sincke / dann zu deme dieselbe / von niemanden in                      dem gantzen Craiß angefochten werde / so stehe nicht zuvermuthen / daß zu deren                      Religion eine sonderbare Andacht getragen werde / mit deren abgesagten vnnd in                      den Reichs Constitutionen verworffener Religion Anhängern / die in jhren Landen                      berührter Augspurgischen Confession / nicht die geringste Kirchen oder Clausen                      vergünstigten / man sich also enge verbünde / vielmehr habe man von solchen                      Vnteutschen Gästen die außmusterung der Augspurgischen Confession vnnd                      Einführung allerhand Secten vnnd Spaltungen zugewarten.</p>
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[1026/1153] Vors ander / möchten alle der Augspurgischẽ Confession zugethane Pfarrer / Prediger vnnd Geistliche im gantzen Nider Sächsischen Craiß vnd anderswo kühnlich aufftretten / vnnd außsagen / ob jemand auß denselben / von dem General vertrieben / oder jhnen sonsten in Versehung jhrer Aempter vnnd Kirchendiensten / jemals auch die geringste Behindernuß / begegnet / dann man sich genugsamb versichert wisse / vnnd gebe es die Notorietät / daß keiner vnter jhnen mit Warheits bestandt klagen vnd sich beschweren könne / sondern vielmehr sie wider allen Betrang / geleisten starcken Schutz sich würden zubedancken wissen. Es seye auch zum Dritten / der General mit seiner Armada in diesen Craiß nicht zeitlicher gerucket / als da man durch verdächtige / vnnd wie jetzo der Fortgang deutlich zeige / gantz gefährliche Armatur / offenbar Merckzeichẽ der Feindtschafft vnd Zerstörung gemeiner Ruhe / entgegen Jhrer Kayserl. Mayest. Mandata auff vielfaltige Versprechnuß auffgesteckt / vnd kein ander Mittel / zu Abwendung antrohenden Vberzugs / vnnd anderer schädlichen Machination / als die Versicherung deß Vorstreichs obhanden gewesen / so seyen die Vngelegenheiten / so der Krieg nach sich führet / nicht dem General / welcher etlich Monat zuvor / durch viel faltige trewhertzige Ersuchung vnd Bittschrifften den Craiß von den verdächtigen Kriegsbereitschafften beweglich abgemahnt / vnd was er vor Vnheil auff sich laden würde / verkündiget / sonderer den ersten Vrhäbern dieses Vnwesens anzurechnen. Dieweiln dann dahero erscheinlich / daß so viel an dem General gelegen / die im Ausschreiben mit sonderem Scheineyffer so hoch angezogene Teutsche Libertät einen als den andern Weg / in jhren definirten Schrancken vnbetrübt verbleibe / so erfinde sich darauß / vnd dem Landt kundtbaren Verlauff / daß vnder solchem Nahmen eygentlich nichts anders verborgen stecke / dann ein Begierdte / so wol jnner-als ausserhalb deß Craises / vber Leib / Haab vnd Güter / vollkommentlich zu dominiren / den Schwächern vnder die Füß zutretten / Land vnnd Leuth / Stiffter vnnd Herrschafften an sich zureissen / Adel vnnd Stätte vmb jhre Gerechtigkeit / Privilegien vnd Immuniteten zubringen / darzu den Betrangten allen Zugang zum Rechten abzustricken / kein Justitz / kein Gesetz / keinen Richter / keine höhere Obrigkeit zugedulden / in Summa das Joch der Dienstbarkeit den Ständen / Communen vnd Privat Personen vber den Halß zuwerffen. Vnd wie könne doch denen die Erhaltung der Teutschen Libertät Ernst-vnd sorgfältig angelegen sein / welche sich mit deß Reichs Feinden vnd Aechtern / denen nichts angenehmers / als ein gemeine Zerrüttung / Plünder-vnnd devastirung gantzer Provintzien / dann auch mit außwendigen Potentaten vnnd Respubl. benandtlichen Engelländern vnnd Holländern / welche mit solchen proscribirten Rebellen vnd Aechtern zum hartesten verknüpfft / in weit außsichtige hoch schädliche Verbündnussen einvermengtẽ / dardurch andern Völckern Muth vnd Hoffnung erweckten / auch Hülff erweisten / sich mit deß Römischen Adlers kostbahren Schwingfedern / zu der Teutschen Schand vnnd Spott / zuerhöhen? Dardurch dann auch die gerühmbte Pietet zu der Augspurgischen Confession bey allen vnpassionirten zu boden sincke / dann zu deme dieselbe / von niemanden in dem gantzen Craiß angefochten werde / so stehe nicht zuvermuthen / daß zu deren Religion eine sonderbare Andacht getragen werde / mit deren abgesagten vnnd in den Reichs Constitutionen verworffener Religion Anhängern / die in jhren Landen berührter Augspurgischen Confession / nicht die geringste Kirchen oder Clausen vergünstigten / man sich also enge verbünde / vielmehr habe man von solchen Vnteutschen Gästen die außmusterung der Augspurgischen Confession vnnd Einführung allerhand Secten vnnd Spaltungen zugewarten. Welcher Theil dann dem Craiß vnd angräntzenden Landen mehr Schadens zugefügt / dörffe keiner Special Außführung. Ein wohlbekandter regierender Landtsfürst were vmb seiner Friedfertigkeit vnnd gegen dem Oberhaupt im Reich habenden Respects willen / auß seiner Fürstlichen Residentz / in den eussersten Winckel seiner Lande verwiesen / die Hertzogen võ Braunschweig vnnd Lünenburg / rc. also feindtlich verfolgt / der Stifft Oßnabrück ohn einig Vrsach vberfallen / die Statt Goßlar wider gegebenen Glauben angesprengt / die bey der jüngsten Braunschweigischen Tractation zu der delegirten Vnderhändlern satten vergnügen disseiths bewilligte / aber von jener Seithen so hochmühtig außgeschlagene Friedens Mittel / wie auch die Pressuren im Stifft Hildeßheimb / sampt anderen Verhandlungen mehr / geben darüber ein klares Gezeugnuß. Deren Beschaffenheit nach gelebe der General der Hoffnung / es werde niemandt durch vorbestimptes Außschreiben / sich vor seiner verpflichten Schuldigkeit vnnd Devotion zu der Kayser. Mayest. abwendig machen lassen / sondern als ein auffrichtiger Patriot / noch wie vor darbey vnaußgesetzt / biß in den letsten Athem verharren / Inmassen solches den Göttlichen Gebotten gemäß / zu Erhaltung Fried vnnd Einigkeit diene / vnnd männiglich darbey wol befinde / auch Jhrer Kayserl. Mayest. Schirms vnnd anderer Begnadigung zuerfrewen haben würde. Demnach wir nun bißhero nacheinander vermeldet / was zwischen den Dennemärckischen Nider Sächsischen / vnnd Kayserischen Ligistischen / zum theil zu Außgang deß 1625. Jahres / zum theil zu Anfang deß 1626. Jahrs in Schrifften gehandelt / vnnd wegen einer Composition vergeblich tractirt worden / als wollen wir auch erzehlen / das sonsten zwischen beyden Partheyen vorgeloffen / vnd vnderdessen mit dem Schwerdt verrichtet worden. Das 1626. Jahr hat sich bey Marggraff

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1026. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1153>, abgerufen am 27.11.2024.