Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

hoffter richtiger Erklärung / nur etliche Gegenmedia einkommen / so hette man sich doch dieser seits / hindan gesetzt aller widriger Motiven / darauff mit auffrichtiger deutlicher Antwort punctim vernehmen lassen / in Zuversicht / es würde vom Gegentheil ein gleichmässige articulierte Bequemung auff deß Crayses media erfolget seyn.

Ob nun aber / was sie dargegen vnderm Dato den 7. 17. Januar. eingereicht / also beschaffen / daß darauff ein beständiger Grund zu einer sichern Vergleichung zusetzen / vnd der Crayß dardurch für künfftigem Vnheil zur Genüge vergewissert seyn könne; oder ob man nicht vielmehr andern Theils / vermittelst weitauß sehender Protestation vnd andern praejudicirlichen Anzügen in extremis verbleibe / könte der Crayß zu vnpassionirter Erkandtnuß außgestellet seyn lassen. Vnd weil je endlich die Notturfft seyn wollen / daß einsmals ad speciem geschritten vnnd durch runde vnd Teutsche Erklär-vnd Gegenerklärung diese lang angestandene Handlung zur Maturiter befürdert würde / so hetten die Crayß Gesandten zu noch mehrer Erläuterung der Sachen / deß Crayses postulata vnd oblata auß jhren Instructionen / Resolutionen / vnd hincinde abgangenen Schrifften extrahiren / in gewisse kurtze Articul verfassen / vnnd den 14. Jan. außantworten wollen / gantz nicht zweifflend / es werde männiglich mit jhnen einig seyn / daß solches nicht allein dem allerseits für rathsamb befundenen modo procedendi, tam quoad materialia, quam formalia, gantz gemäß / sondern daß man sich auch dem vorgesetzten Ziel vorlängst viel weiter genähert haben würde / wann von der andern seiten / darauff mit gleichmässiger friedliebender Intention articulatim verfahren were / gestalt dann der Interponenten Gedancken / eben auff solchen modum gerichtet seyen / so aber hernach / vnd weil deß Crayses media allbereit eingeliefert gewesen / zu Gewinnung der Zeit / auch der Interponenten selbst eigenen ferner Beschwer: an jhren Orth gestellet / verbleiben müssen / es were aber so weit / daß die Gegentheil sich accommodiret / daß auch die Friedländische Abgesandten so weit zurück gehandlet / daß / da sie vermög Memorials sich mit der Tillischen Erklärung / in puncto der Composition / vnd gütlicher Accommodirung / nach gepflogener ferner Consultation / explicite, vnd durchauß in allem conformirt / anjetzo davon abwichen / die am 7. 17. Jan. zuvorher eingereichte Resolution widerholten / vnd es an jhrem Orth darfür hielten / daß diß Friedenswerck in selbigem termino zulassen.

Sonsten wüßte man sich dieses theils nicht zuentsinnen / daß je ichtwas gesuchet oder geschrieben worden / so der Röm. Keys. Majest. Hochheit zu wider lauffen / oder auch Churfürsten vnnd Ständen deß Reichs zu Beschwer vnnd Nachtheil gereichen könte / die Crayß Gesandten widersprechen demselben hiemit zum zierlichen / hetten vielmehr auffrichtig bezeuget / daß sie sich jederzeit aller vnderthänigsten Respects / gegen Jh. Keys. May. Mitglieder deß Reichs aber angenehmer Freundschafft beflissen / es würde auch kein anders auß allen Actis vnd Actitatis mit Grund zu behaupten seyn / derowegen sie diese vermeinte Contradiction / vnd Acceptirung / so weit dieselbe dem Crayß zu Praejuditz in einigerley wege außschlagen möchten / außtrücklich bedingt / vnd jhre in voriger Resolution befindliche reservata, dargegen gesetzt / vnd anhero widerholet haben wolte.

Diesem nach hetten der Crayß Gesandten Principalen sich gewiß versehen gehabt / es würden bey der Generaln Deputirten zumal auff obige deß Crayses postulata, vnd oblationes, sich mit vnderschiedlicher vollkommener Resolution / mit guter Ordnung / herauß gelassen haben / so hetten sie doch jhnen stracks das Widerspiel gefallen lassen / solten sie nun hierunter etwan dieses in Consideration gezogen haben / ob wolte es der hohe Respect / gegen der Kayserl. Majest. nicht zulassen / sich deß Crayses Procedur vnnd Ordnung vberall zu accommodiren / so bezeugten Fürsten vnnd Stände per expressum hiemit / daß sie jederzeit solchen Respect in hoher Obacht gehalten / vnd begehrten nochmals darvon nicht abzustehen / gestalt sie dann dero Behuff / vnd zu Abwendung aller vngleichen Gedancken / hiemit sich erkläreten / vnd bewilligen / daß vffm fall erfolgten Implementen alles deß jenigen / so der Crayß beydes zu Hauptwerck / vnd wegen desselben Versicherung gesucht / sie jhr geworbenes Kriegsvolck ohn einige Beding vnd Anhang abschaffen / vnd niemandt vberlassen wöllen / anreichende aber die Zeit / wann solche Licentirung zu Werck solle gerichtet werden / vnnd den modum, wie es darmit zuhalten / obwol die Königl. Majest. zu Dennemarck / rc. als Crayß Obrister / nebens Fürsten vnd Ständen nicht vnbillich erachteten / solches auch ordo naturae erforderte / daß von den Generaln insonder heit der Liga vnd Bayerischen Armee / mit Abführung jhrer Armaden der anfang gemacht / so solte doch J. Königl. May. oder Crayß Ständen nicht zuentgegen seyn / daß nach vollnzogenen Tractaten / die widrigen vnnd deß Crayses Armeen zugleich abgeführet / vnd abgedancket würden / erbieten sich auch der Rö. Keys. May. zu Ehren mit der Abführung vnd Abdanckung es also anzustellen / daß sie den ersten anfang mit einem Regiment machen wölten / darauff die beyde Generaln widerumb ein jeder / auch ein Regiment in gleicher Anzahl / ausserhalb deß Crayses abführen / vnd dasselbe zu licentiren / vnd ferner damit zu solcher Ordnung wechselweiß zuverfahren / biß auff die letztezwey Regiment / die solten dann zugleich abgedanckt werden. Dann obwol die Röm. Key. M. auch Chur-Fürsten vnd Stände keine Diffidentz gesetzt würde / weil aber jedoch bekandt / wann gleich die Keyserliche Majest. auff der Evangelischen Stände suppliciren / die Billichkeit verfügen wöllen / auch dero Behuff zumehrmalen gerechte Ordinantz angeschaffet / dennoch die der Liga zugethane hohe Officirer / dem keine Parition noch Vollnziehung geleistet / so verhofften sie vngütlich nicht verdacht zu wer-

hoffter richtiger Erklärung / nur etliche Gegenmedia einkommen / so hette man sich doch dieser seits / hindan gesetzt aller widriger Motiven / darauff mit auffrichtiger deutlicher Antwort punctim vernehmen lassen / in Zuversicht / es würde vom Gegentheil ein gleichmässige articulierte Bequemung auff deß Crayses media erfolget seyn.

Ob nun aber / was sie dargegen vnderm Dato den 7. 17. Januar. eingereicht / also beschaffen / daß darauff ein beständiger Grund zu einer sichern Vergleichung zusetzen / vnd der Crayß dardurch für künfftigem Vnheil zur Genüge vergewissert seyn könne; oder ob man nicht vielmehr andern Theils / vermittelst weitauß sehender Protestation vnd andern praejudicirlichen Anzügen in extremis verbleibe / könte der Crayß zu vnpassionirter Erkandtnuß außgestellet seyn lassen. Vnd weil je endlich die Notturfft seyn wollen / daß einsmals ad speciem geschritten vnnd durch runde vnd Teutsche Erklär-vnd Gegenerklärung diese lang angestandene Handlung zur Maturiter befürdert würde / so hetten die Crayß Gesandten zu noch mehrer Erläuterung der Sachen / deß Crayses postulata vnd oblata auß jhren Instructionen / Resolutionen / vnd hincindè abgangenen Schrifften extrahiren / in gewisse kurtze Articul verfassen / vnnd den 14. Jan. außantworten wollen / gantz nicht zweifflend / es werde männiglich mit jhnen einig seyn / daß solches nicht allein dem allerseits für rathsamb befundenen modo procedendi, tam quoad materialia, quam formalia, gantz gemäß / sondern daß man sich auch dem vorgesetzten Ziel vorlängst viel weiter genähert haben würde / wann von der andern seiten / darauff mit gleichmässiger friedliebender Intention articulatim verfahren were / gestalt dann der Interponenten Gedancken / eben auff solchen modum gerichtet seyen / so aber hernach / vnd weil deß Crayses media allbereit eingeliefert gewesen / zu Gewinnung der Zeit / auch der Interponenten selbst eigenen ferner Beschwer: an jhren Orth gestellet / verbleiben müssen / es were aber so weit / daß die Gegentheil sich accommodiret / daß auch die Friedländische Abgesandten so weit zurück gehandlet / daß / da sie vermög Memorials sich mit der Tillischen Erklärung / in puncto der Composition / vnd gütlicher Accommodirung / nach gepflogener ferner Consultation / explicitè, vnd durchauß in allem conformirt / anjetzo davon abwichen / die am 7. 17. Jan. zuvorher eingereichte Resolution widerholten / vnd es an jhrem Orth darfür hielten / daß diß Friedenswerck in selbigem termino zulassen.

Sonsten wüßte man sich dieses theils nicht zuentsinnen / daß je ichtwas gesuchet oder geschrieben worden / so der Röm. Keys. Majest. Hochheit zu wider lauffen / oder auch Churfürsten vnnd Ständen deß Reichs zu Beschwer vnnd Nachtheil gereichen könte / die Crayß Gesandten widersprechen demselben hiemit zum zierlichen / hetten vielmehr auffrichtig bezeuget / daß sie sich jederzeit aller vnderthänigsten Respects / gegen Jh. Keys. May. Mitglieder deß Reichs aber angenehmer Freundschafft beflissen / es würde auch kein anders auß allen Actis vnd Actitatis mit Grund zu behaupten seyn / derowegen sie diese vermeinte Contradiction / vnd Acceptirung / so weit dieselbe dem Crayß zu Praejuditz in einigerley wege außschlagen möchten / außtrücklich bedingt / vnd jhre in voriger Resolution befindliche reservata, dargegen gesetzt / vnd anhero widerholet haben wolte.

Diesem nach hetten der Crayß Gesandten Principalen sich gewiß versehen gehabt / es würden bey der Generaln Deputirten zumal auff obige deß Crayses postulata, vnd oblationes, sich mit vnderschiedlicher vollkommener Resolution / mit guter Ordnung / herauß gelassen haben / so hetten sie doch jhnen stracks das Widerspiel gefallen lassen / solten sie nun hierunter etwan dieses in Consideration gezogen haben / ob wolte es der hohe Respect / gegen der Kayserl. Majest. nicht zulassen / sich deß Crayses Procedur vnnd Ordnung vberall zu accommodiren / so bezeugten Fürsten vnnd Stände per expressum hiemit / daß sie jederzeit solchen Respect in hoher Obacht gehalten / vnd begehrten nochmals darvon nicht abzustehen / gestalt sie dann dero Behuff / vnd zu Abwendung aller vngleichen Gedancken / hiemit sich erkläreten / vnd bewilligen / daß vffm fall erfolgten Implementen alles deß jenigen / so der Crayß beydes zu Hauptwerck / vnd wegen desselben Versicherung gesucht / sie jhr geworbenes Kriegsvolck ohn einige Beding vnd Anhang abschaffen / vnd niemandt vberlassen wöllen / anreichende aber die Zeit / wann solche Licentirung zu Werck solle gerichtet werden / vnnd den modum, wie es darmit zuhalten / obwol die Königl. Majest. zu Dennemarck / rc. als Crayß Obrister / nebens Fürsten vnd Ständen nicht vnbillich erachteten / solches auch ordo naturae erforderte / daß von den Generaln insonder heit der Liga vnd Bayerischen Armee / mit Abführung jhrer Armaden der anfang gemacht / so solte doch J. Königl. May. oder Crayß Ständen nicht zuentgegen seyn / daß nach vollnzogenen Tractaten / die widrigen vnnd deß Crayses Armeen zugleich abgeführet / vnd abgedancket würden / erbieten sich auch der Rö. Keys. May. zu Ehren mit der Abführung vnd Abdanckung es also anzustellẽ / daß sie den ersten anfang mit einem Regiment machen wölten / darauff die beyde Generaln widerumb ein jeder / auch ein Regiment in gleicher Anzahl / ausserhalb deß Crayses abführen / vnd dasselbe zu licentiren / vnd ferner damit zu solcher Ordnung wechselweiß zuverfahren / biß auff die letztezwey Regiment / die solten dann zugleich abgedanckt werden. Dann obwol die Röm. Key. M. auch Chur-Fürsten vnd Stände keine Diffidentz gesetzt würde / weil aber jedoch bekandt / wann gleich die Keyserliche Majest. auff der Evangelischen Stände suppliciren / die Billichkeit verfügen wöllen / auch dero Behuff zumehrmalen gerechte Ordinantz angeschaffet / dennoch die der Liga zugethane hohe Officirer / dem keine Parition noch Vollnziehung geleistet / so verhofften sie vngütlich nicht verdacht zu wer-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f1139" n="1012"/>
hoffter                      richtiger Erklärung / nur etliche Gegenmedia einkommen / so hette man sich doch                      dieser seits / hindan gesetzt aller widriger Motiven / darauff mit auffrichtiger                      deutlicher Antwort punctim vernehmen lassen / in Zuversicht / es würde vom                      Gegentheil ein gleichmässige articulierte Bequemung auff deß Crayses media                      erfolget seyn.</p>
          <p>Ob nun aber / was sie dargegen vnderm Dato den 7. 17. Januar. eingereicht / also                      beschaffen / daß darauff ein beständiger Grund zu einer sichern Vergleichung                      zusetzen / vnd der Crayß dardurch für künfftigem Vnheil zur Genüge vergewissert                      seyn könne; oder ob man nicht vielmehr andern Theils / vermittelst weitauß                      sehender Protestation vnd andern praejudicirlichen Anzügen in extremis verbleibe                      / könte der Crayß zu vnpassionirter Erkandtnuß außgestellet seyn lassen. Vnd                      weil je endlich die Notturfft seyn wollen / daß einsmals ad speciem geschritten                      vnnd durch runde vnd Teutsche Erklär-vnd Gegenerklärung diese lang angestandene                      Handlung zur Maturiter befürdert würde / so hetten die Crayß Gesandten zu noch                      mehrer Erläuterung der Sachen / deß Crayses postulata vnd oblata auß jhren                      Instructionen / Resolutionen / vnd hincindè abgangenen Schrifften extrahiren /                      in gewisse kurtze Articul verfassen / vnnd den 14. Jan. außantworten wollen /                      gantz nicht zweifflend / es werde männiglich mit jhnen einig seyn / daß solches                      nicht allein dem allerseits für rathsamb befundenen modo procedendi, tam quoad                      materialia, quam formalia, gantz gemäß / sondern daß man sich auch dem                      vorgesetzten Ziel vorlängst viel weiter genähert haben würde / wann von der                      andern seiten / darauff mit gleichmässiger friedliebender Intention articulatim                      verfahren were / gestalt dann der Interponenten Gedancken / eben auff solchen                      modum gerichtet seyen / so aber hernach / vnd weil deß Crayses media allbereit                      eingeliefert gewesen / zu Gewinnung der Zeit / auch der Interponenten selbst                      eigenen ferner Beschwer: an jhren Orth gestellet / verbleiben müssen / es were                      aber so weit / daß die Gegentheil sich accommodiret / daß auch die                      Friedländische Abgesandten so weit zurück gehandlet / daß / da sie vermög                      Memorials sich mit der Tillischen Erklärung / in puncto der Composition / vnd                      gütlicher Accommodirung / nach gepflogener ferner Consultation / explicitè, vnd                      durchauß in allem conformirt / anjetzo davon abwichen / die am 7. 17. Jan.                      zuvorher eingereichte Resolution widerholten / vnd es an jhrem Orth darfür                      hielten / daß diß Friedenswerck in selbigem termino zulassen.</p>
          <p>Sonsten wüßte man sich dieses theils nicht zuentsinnen / daß je ichtwas gesuchet                      oder geschrieben worden / so der Röm. Keys. Majest. Hochheit zu wider lauffen /                      oder auch Churfürsten vnnd Ständen deß Reichs zu Beschwer vnnd Nachtheil                      gereichen könte / die Crayß Gesandten widersprechen demselben hiemit zum                      zierlichen / hetten vielmehr auffrichtig bezeuget / daß sie sich jederzeit aller                      vnderthänigsten Respects / gegen Jh. Keys. May. Mitglieder deß Reichs aber                      angenehmer Freundschafft beflissen / es würde auch kein anders auß allen Actis                      vnd Actitatis mit Grund zu behaupten seyn / derowegen sie diese vermeinte                      Contradiction / vnd Acceptirung / so weit dieselbe dem Crayß zu Praejuditz in                      einigerley wege außschlagen möchten / außtrücklich bedingt / vnd jhre in voriger                      Resolution befindliche reservata, dargegen gesetzt / vnd anhero widerholet haben                      wolte.</p>
          <p>Diesem nach hetten der Crayß Gesandten Principalen sich gewiß versehen gehabt /                      es würden bey der Generaln Deputirten zumal auff obige deß Crayses postulata,                      vnd oblationes, sich mit vnderschiedlicher vollkommener Resolution / mit guter                      Ordnung / herauß gelassen haben / so hetten sie doch jhnen stracks das                      Widerspiel gefallen lassen / solten sie nun hierunter etwan dieses in                      Consideration gezogen haben / ob wolte es der hohe Respect / gegen der Kayserl.                      Majest. nicht zulassen / sich deß Crayses Procedur vnnd Ordnung vberall zu                      accommodiren / so bezeugten Fürsten vnnd Stände per expressum hiemit / daß sie                      jederzeit solchen Respect in hoher Obacht gehalten / vnd begehrten nochmals                      darvon nicht abzustehen / gestalt sie dann dero Behuff / vnd zu Abwendung aller                      vngleichen Gedancken / hiemit sich erkläreten / vnd bewilligen / daß vffm fall                      erfolgten Implementen alles deß jenigen / so der Crayß beydes zu Hauptwerck /                      vnd wegen desselben Versicherung gesucht / sie jhr geworbenes Kriegsvolck ohn                      einige Beding vnd Anhang abschaffen / vnd niemandt vberlassen wöllen /                      anreichende aber die Zeit / wann solche Licentirung zu Werck solle gerichtet                      werden / vnnd den modum, wie es darmit zuhalten / obwol die Königl. Majest. zu                      Dennemarck / rc. als Crayß Obrister / nebens Fürsten vnd Ständen nicht vnbillich                      erachteten / solches auch ordo naturae erforderte / daß von den Generaln                      insonder heit der Liga vnd Bayerischen Armee / mit Abführung jhrer Armaden der                      anfang gemacht / so solte doch J. Königl. May. oder Crayß Ständen nicht                      zuentgegen seyn / daß nach vollnzogenen Tractaten / die widrigen vnnd deß                      Crayses Armeen zugleich abgeführet / vnd abgedancket würden / erbieten sich auch                      der Rö. Keys. May. zu Ehren mit der Abführung vnd Abdanckung es also anzustelle&#x0303;                      / daß sie den ersten anfang mit einem Regiment machen wölten / darauff die beyde                      Generaln widerumb ein jeder / auch ein Regiment in gleicher Anzahl / ausserhalb                      deß Crayses abführen / vnd dasselbe zu licentiren / vnd ferner damit zu solcher                      Ordnung wechselweiß zuverfahren / biß auff die letztezwey Regiment / die solten                      dann zugleich abgedanckt werden. Dann obwol die Röm. Key. M. auch Chur-Fürsten                      vnd Stände keine Diffidentz gesetzt würde / weil aber jedoch bekandt / wann                      gleich die Keyserliche Majest. auff der Evangelischen Stände suppliciren / die                      Billichkeit verfügen wöllen / auch dero Behuff zumehrmalen gerechte Ordinantz                      angeschaffet / dennoch die der Liga zugethane hohe Officirer / dem keine                      Parition noch Vollnziehung geleistet / so verhofften sie vngütlich nicht                      verdacht zu wer-
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1012/1139] hoffter richtiger Erklärung / nur etliche Gegenmedia einkommen / so hette man sich doch dieser seits / hindan gesetzt aller widriger Motiven / darauff mit auffrichtiger deutlicher Antwort punctim vernehmen lassen / in Zuversicht / es würde vom Gegentheil ein gleichmässige articulierte Bequemung auff deß Crayses media erfolget seyn. Ob nun aber / was sie dargegen vnderm Dato den 7. 17. Januar. eingereicht / also beschaffen / daß darauff ein beständiger Grund zu einer sichern Vergleichung zusetzen / vnd der Crayß dardurch für künfftigem Vnheil zur Genüge vergewissert seyn könne; oder ob man nicht vielmehr andern Theils / vermittelst weitauß sehender Protestation vnd andern praejudicirlichen Anzügen in extremis verbleibe / könte der Crayß zu vnpassionirter Erkandtnuß außgestellet seyn lassen. Vnd weil je endlich die Notturfft seyn wollen / daß einsmals ad speciem geschritten vnnd durch runde vnd Teutsche Erklär-vnd Gegenerklärung diese lang angestandene Handlung zur Maturiter befürdert würde / so hetten die Crayß Gesandten zu noch mehrer Erläuterung der Sachen / deß Crayses postulata vnd oblata auß jhren Instructionen / Resolutionen / vnd hincindè abgangenen Schrifften extrahiren / in gewisse kurtze Articul verfassen / vnnd den 14. Jan. außantworten wollen / gantz nicht zweifflend / es werde männiglich mit jhnen einig seyn / daß solches nicht allein dem allerseits für rathsamb befundenen modo procedendi, tam quoad materialia, quam formalia, gantz gemäß / sondern daß man sich auch dem vorgesetzten Ziel vorlängst viel weiter genähert haben würde / wann von der andern seiten / darauff mit gleichmässiger friedliebender Intention articulatim verfahren were / gestalt dann der Interponenten Gedancken / eben auff solchen modum gerichtet seyen / so aber hernach / vnd weil deß Crayses media allbereit eingeliefert gewesen / zu Gewinnung der Zeit / auch der Interponenten selbst eigenen ferner Beschwer: an jhren Orth gestellet / verbleiben müssen / es were aber so weit / daß die Gegentheil sich accommodiret / daß auch die Friedländische Abgesandten so weit zurück gehandlet / daß / da sie vermög Memorials sich mit der Tillischen Erklärung / in puncto der Composition / vnd gütlicher Accommodirung / nach gepflogener ferner Consultation / explicitè, vnd durchauß in allem conformirt / anjetzo davon abwichen / die am 7. 17. Jan. zuvorher eingereichte Resolution widerholten / vnd es an jhrem Orth darfür hielten / daß diß Friedenswerck in selbigem termino zulassen. Sonsten wüßte man sich dieses theils nicht zuentsinnen / daß je ichtwas gesuchet oder geschrieben worden / so der Röm. Keys. Majest. Hochheit zu wider lauffen / oder auch Churfürsten vnnd Ständen deß Reichs zu Beschwer vnnd Nachtheil gereichen könte / die Crayß Gesandten widersprechen demselben hiemit zum zierlichen / hetten vielmehr auffrichtig bezeuget / daß sie sich jederzeit aller vnderthänigsten Respects / gegen Jh. Keys. May. Mitglieder deß Reichs aber angenehmer Freundschafft beflissen / es würde auch kein anders auß allen Actis vnd Actitatis mit Grund zu behaupten seyn / derowegen sie diese vermeinte Contradiction / vnd Acceptirung / so weit dieselbe dem Crayß zu Praejuditz in einigerley wege außschlagen möchten / außtrücklich bedingt / vnd jhre in voriger Resolution befindliche reservata, dargegen gesetzt / vnd anhero widerholet haben wolte. Diesem nach hetten der Crayß Gesandten Principalen sich gewiß versehen gehabt / es würden bey der Generaln Deputirten zumal auff obige deß Crayses postulata, vnd oblationes, sich mit vnderschiedlicher vollkommener Resolution / mit guter Ordnung / herauß gelassen haben / so hetten sie doch jhnen stracks das Widerspiel gefallen lassen / solten sie nun hierunter etwan dieses in Consideration gezogen haben / ob wolte es der hohe Respect / gegen der Kayserl. Majest. nicht zulassen / sich deß Crayses Procedur vnnd Ordnung vberall zu accommodiren / so bezeugten Fürsten vnnd Stände per expressum hiemit / daß sie jederzeit solchen Respect in hoher Obacht gehalten / vnd begehrten nochmals darvon nicht abzustehen / gestalt sie dann dero Behuff / vnd zu Abwendung aller vngleichen Gedancken / hiemit sich erkläreten / vnd bewilligen / daß vffm fall erfolgten Implementen alles deß jenigen / so der Crayß beydes zu Hauptwerck / vnd wegen desselben Versicherung gesucht / sie jhr geworbenes Kriegsvolck ohn einige Beding vnd Anhang abschaffen / vnd niemandt vberlassen wöllen / anreichende aber die Zeit / wann solche Licentirung zu Werck solle gerichtet werden / vnnd den modum, wie es darmit zuhalten / obwol die Königl. Majest. zu Dennemarck / rc. als Crayß Obrister / nebens Fürsten vnd Ständen nicht vnbillich erachteten / solches auch ordo naturae erforderte / daß von den Generaln insonder heit der Liga vnd Bayerischen Armee / mit Abführung jhrer Armaden der anfang gemacht / so solte doch J. Königl. May. oder Crayß Ständen nicht zuentgegen seyn / daß nach vollnzogenen Tractaten / die widrigen vnnd deß Crayses Armeen zugleich abgeführet / vnd abgedancket würden / erbieten sich auch der Rö. Keys. May. zu Ehren mit der Abführung vnd Abdanckung es also anzustellẽ / daß sie den ersten anfang mit einem Regiment machen wölten / darauff die beyde Generaln widerumb ein jeder / auch ein Regiment in gleicher Anzahl / ausserhalb deß Crayses abführen / vnd dasselbe zu licentiren / vnd ferner damit zu solcher Ordnung wechselweiß zuverfahren / biß auff die letztezwey Regiment / die solten dann zugleich abgedanckt werden. Dann obwol die Röm. Key. M. auch Chur-Fürsten vnd Stände keine Diffidentz gesetzt würde / weil aber jedoch bekandt / wann gleich die Keyserliche Majest. auff der Evangelischen Stände suppliciren / die Billichkeit verfügen wöllen / auch dero Behuff zumehrmalen gerechte Ordinantz angeschaffet / dennoch die der Liga zugethane hohe Officirer / dem keine Parition noch Vollnziehung geleistet / so verhofften sie vngütlich nicht verdacht zu wer-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1139
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1012. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1139>, abgerufen am 23.11.2024.