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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Jahr 1620. biß auffs Jahr 1624. exdecreto deß Raths im Veltlyn auffgehaben worden / solten nicht wider gefordert werden / salvo tamen jure: da etwaß auß Betrug oder Collusion vorgangen / solte es den rechten Possessoren oder Creditoren restituirt: die Vrtheil so vngehört / der einen Parthey ergangen annullirt: wie gleichfalls die Vrtheil / so zu Thusts vnnd Tavas von den Straffgerichten gefället worden / wie auch alles so davon herrührete / es betreffe gleich die Religion / oder die Administration der Justitz / auffgehaben vnd cassirt werden. Bey dem Müntzwesen solten die Pündner dahin sehen / daß jhre Sorten auch so viel möglich / in den benachbarten Fürstenthumben gangbar vnd gültig weren. Den Pündnern solten alle Recht vnnd Gerechtigkeiten der Oberherrlichkeiten ober Obergebiets / reservirt verbleiben / welche dem Oberhaupt zuzustehen pflegten. Diese Articul solten / so lang sie vom König in Franckreich vnd den Confoederirten / wie auch dem Bapst nicht approbiert / vnkräfftig sein. Die Pündner vnd Veltlyn er solten in Gegenwart der Confoederirten Fürsten Gesandten versprechen / diese Articul in acht zunehmen vnd fest zu halten. Weil nun der Pündner Abgeordnete / keinen befehl von dem Madrillischen Tractat zu weichen / hatten / zogen sie vnverrichter Sachen wider nach Hauß.

Jubeljahr zu Rom. In diesem Jahr wurde zu Rom ein Jubeljahr gehalten / welches Bapft Urbanus VIII. den 29. Aprilis des vorigen Jahrs zu Rom offentlich hatte außruffen vnd seine Glaubensgenossen zeitlich darzu einladen lassen / daß sie sich in wahrer Bekantnuß vnnd Rew jhrer Sünden / annehmung des Verdiensts vnd Opffers Christi / bußfertigem Leben vnd guten Wercken / darzu bereiten solten. Im Außschreiben ward vnder anderm gemeldet: Er hette jhm zum höchsten angelegen seyn lassen / daß er nach dem löblichen Exempel seiner Vorfahren / Gottes des Allmächtigen Ehr mit rechtschaffenem Ernst / befördern möchte. Dannenhero hette er auff vorgangene Berathschlagung der Cardinäl reifflich beschlossen / das vorstehende H. Jubeljahr / welches des annahenden 1625. Jahrs gehalten vnnd seinen Anfang von der ersten Vesper der Geburt vnsers Herrn vnd Seligmachers Jesu Christi / des noch instehenden 1624. Jahrs nehmen / vnnd durchs gantze Jahr beharrlich sich continuiren solte / auß Vollkommenheit seines von Gott jhm verlichenen ordentlichen Gewalts / zu Gottes vnd der Heyligen Apostel Petri vnd Pauli Ehren / von grund seines Hertzen / zu Großmachung des hochheiligen Göttlichen Nahmens vnd Erhöhung der H. Kirchen zuverkünden / inmassen er solches hiermit offentlich verkünden vnd publiciren wolte / also daß beydes Manns - vnnd Weiblichen Geschlechtspersonen / welche in wehrendem diesem H. Jubeljahr / warhaffte Rew vber jhre begangene Sünden trügen / selbige beichteteten vnd büsseten / auch sich mit der H. Communion versehen / folgends die Hauptkirchen des H. Johannis de Laterano, der H. Aposteln Petri vnd Pauli / vnd der H. Mutter Gottes / Mariae Majoris genennet / vnd in der Statt Rom gelegen / zum wenigsten einmahl im Tag / vnnd solches 30. nacheinander folgende Tag / wann sie Einwohner oder Bürger zu Rom: wann sie aber Frembde vnd Außländische weren / 15. Tag allein mit Andacht besuchen / daselbst jhr Gebett für jhre selbst eygene / vnd der gantzen Christenheit gedeiliche Wolfahrt vnnd Auffnehmen zu Gott außgiessen würden / vollkommene Ablaß vnnd verzeihung aller jhrer Sünden haben vnd erlangen solten: gestallt jhnen hiermit völliger Ablaß im Nahmen Gottes allergnädigst ertheilet würde. Vnd dieweil es sich auch zutragen könte / daß etliche auß den jenigen / welche zu erlangung dieses Ablaß allbereit sich auff den Weg begeben / auch vielleicht zu Rom angelangt / hierselbsten oder vnderwegens mit Leibsschwachheit oder ein andere redliche Vrsach auffgehalten / oder auch durch den zeitlichen Todt vorkommen werden möchten / vnd also ohn jhre Vervrsachung entweder noch nicht angefangen / oder vielleicht die Zahl der obgesetzten Tag nicht vollenden / noch die vorgenante Kirchen besuchen / vnnd jhr Gebeth daselbs verrichten köndten: Darmit nun vnderdessen jhr Christliches vorhaben / jhnen nicht vnvergolten bliebe / so wolte er / woferrn sie Rew vnd Leid vber jhre Sünde trügen / vnnd beichten würden / daß sie dieses völligen Ablasses / so viel dessen die Göttliche Miltigkeit gnädig verliehen / gleich als wann sie gedachte Hauptkirchen vorbeschriebener massen in der Person besucht / vnnd jhre Andacht daselbst verrichtet hetten / theilhafftig werden solten.

Demnach ermahnete er seine liebe Brüder / Patriarchen / Primaten / Ertzbischoffe / vnd Bichoffe ins gemein / welche zu Enthebung vnd Erleichterung seiner vielfältigen Mühe beruffen / daß sie die silberne Posannen / deren man sich zur Zeit deß H. Jubel-Jahrs zugebrauchen pflegte / ergreiffen / dem Volck das Wort Gottes vnnd vberauß grosse Frewd verkündigen wolten / darmit sie geheiliget würden / durch Verleyhung Göttlicher Gnaden / zu Empfahung der Himmelischen Gaben / welche vns seinen lieben Kindern der Geber alles guten / Gott der Allmächtige / durch den Verdienst vnserer Demütigkeit bereitet hette / solten herbey ruffen alle Völcker vnd Menschen / die Kirchen Heiligen / jhre Schäfflein trewlich vnderweissen / welche jhnen anbefohlen vnd vndergeben: Er ermahnet auch vnd bath in dem HErrn Christo seine vielgeliebte Sohn / den erwöhlten Römischen Keyser vnd alle Christliche Catholische Könige vnd Fürsten / daß dieselbige / wie sie viel vortrefflicher Gutthaten von dem / durch welchen die Könige herrscheten / empfangen hetten / also auch mit einem brennenden Eyfer die Göttliche Ehre mit embsigem andächtigem Eyfer zu befördern jhnen zum höchsten wolten angelegen seyn lassen: bevorab seinen Brüdern den Bischoffen vnd andern Oberhirten vnd Seelsorgern zu fortsetzung jhres Christlichen Eyffers / mit ansehenlicher jhrer Handbie-

Jahr 1620. biß auffs Jahr 1624. exdecreto deß Raths im Veltlyn auffgehaben worden / solten nicht wider gefordert werden / salvo tamen jure: da etwaß auß Betrug oder Collusion vorgangen / solte es den rechten Possessoren oder Creditoren restituirt: die Vrtheil so vngehört / der einen Parthey ergangen annullirt: wie gleichfalls die Vrtheil / so zu Thusts vnnd Tavas von den Straffgerichten gefället worden / wie auch alles so davon herrührete / es betreffe gleich die Religion / oder die Administration der Justitz / auffgehaben vnd cassirt werden. Bey dem Müntzwesen solten die Pündner dahin sehen / daß jhre Sorten auch so viel möglich / in den benachbarten Fürstenthumben gangbar vnd gültig weren. Den Pündnern solten alle Recht vnnd Gerechtigkeiten der Oberherrlichkeiten ober Obergebiets / reservirt verbleiben / welche dem Oberhaupt zuzustehen pflegten. Diese Articul solten / so lang sie vom König in Franckreich vnd den Confoederirten / wie auch dem Bapst nicht approbiert / vnkräfftig sein. Die Pündner vnd Veltlyn er solten in Gegenwart der Confoederirten Fürsten Gesandten versprechen / diese Articul in acht zunehmen vnd fest zu halten. Weil nun der Pündner Abgeordnete / keinen befehl von dem Madrillischen Tractat zu weichen / hatten / zogen sie vnverrichter Sachen wider nach Hauß.

Jubeljahr zu Rom. In diesem Jahr wurde zu Rom ein Jubeljahr gehalten / welches Bapft Urbanus VIII. den 29. Aprilis des vorigen Jahrs zu Rom offentlich hatte außruffen vnd seine Glaubensgenossen zeitlich darzu einladen lassen / daß sie sich in wahrer Bekantnuß vnnd Rew jhrer Sünden / annehmung des Verdiensts vnd Opffers Christi / bußfertigem Leben vnd guten Wercken / darzu bereiten solten. Im Außschreiben ward vnder anderm gemeldet: Er hette jhm zum höchsten angelegen seyn lassen / daß er nach dem löblichen Exempel seiner Vorfahren / Gottes des Allmächtigen Ehr mit rechtschaffenem Ernst / befördern möchte. Dannenhero hette er auff vorgangene Berathschlagung der Cardinäl reifflich beschlossen / das vorstehende H. Jubeljahr / welches des annahenden 1625. Jahrs gehalten vnnd seinen Anfang von der ersten Vesper der Geburt vnsers Herrn vnd Seligmachers Jesu Christi / des noch instehenden 1624. Jahrs nehmen / vnnd durchs gantze Jahr beharrlich sich continuiren solte / auß Vollkommenheit seines von Gott jhm verlichenen ordentlichen Gewalts / zu Gottes vnd der Heyligen Apostel Petri vnd Pauli Ehren / von grund seines Hertzen / zu Großmachung des hochheiligen Göttlichen Nahmens vnd Erhöhung der H. Kirchen zuverkünden / inmassen er solches hiermit offentlich verkünden vnd publiciren wolte / also daß beydes Manns - vnnd Weiblichen Geschlechtspersonen / welche in wehrendem diesem H. Jubeljahr / warhaffte Rew vber jhre begangene Sünden trügen / selbige beichteteten vnd büsseten / auch sich mit der H. Communion versehen / folgends die Hauptkirchen des H. Johannis de Laterano, der H. Aposteln Petri vnd Pauli / vnd der H. Mutter Gottes / Mariae Majoris genennet / vnd in der Statt Rom gelegen / zum wenigsten einmahl im Tag / vnnd solches 30. nacheinander folgende Tag / wann sie Einwohner oder Bürger zu Rom: wann sie aber Frembde vnd Außländische weren / 15. Tag allein mit Andacht besuchen / daselbst jhr Gebett für jhre selbst eygene / vnd der gantzen Christenheit gedeiliche Wolfahrt vnnd Auffnehmen zu Gott außgiessen würden / vollkommene Ablaß vnnd verzeihung aller jhrer Sünden haben vnd erlangen solten: gestallt jhnen hiermit völliger Ablaß im Nahmen Gottes allergnädigst ertheilet würde. Vnd dieweil es sich auch zutragen könte / daß etliche auß den jenigen / welche zu erlangung dieses Ablaß allbereit sich auff den Weg begeben / auch vielleicht zu Rom angelangt / hierselbsten oder vnderwegens mit Leibsschwachheit oder ein andere redliche Vrsach auffgehalten / oder auch durch den zeitlichen Todt vorkommen werden möchten / vnd also ohn jhre Vervrsachung entweder noch nicht angefangen / oder vielleicht die Zahl der obgesetzten Tag nicht vollenden / noch die vorgenante Kirchen besuchen / vnnd jhr Gebeth daselbs verrichten köndten: Darmit nun vnderdessen jhr Christliches vorhaben / jhnen nicht vnvergolten bliebe / so wolte er / woferrn sie Rew vnd Leid vber jhre Sünde trügen / vnnd beichten würden / daß sie dieses völligen Ablasses / so viel dessen die Göttliche Miltigkeit gnädig verliehen / gleich als wann sie gedachte Hauptkirchen vorbeschriebener massen in der Person besucht / vnnd jhre Andacht daselbst verrichtet hetten / theilhafftig werden solten.

Demnach ermahnete er seine liebe Brüder / Patriarchen / Primaten / Ertzbischoffe / vnd Bichoffe ins gemein / welche zu Enthebung vnd Erleichterung seiner vielfältigen Mühe beruffen / daß sie die silberne Posannen / deren man sich zur Zeit deß H. Jubel-Jahrs zugebrauchen pflegte / ergreiffen / dem Volck das Wort Gottes vnnd vberauß grosse Frewd verkündigen wolten / darmit sie geheiliget würden / durch Verleyhung Göttlicher Gnaden / zu Empfahung der Himmelischen Gaben / welche vns seinen lieben Kindern der Geber alles guten / Gott der Allmächtige / durch den Verdienst vnserer Demütigkeit bereitet hette / solten herbey ruffen alle Völcker vnd Menschen / die Kirchen Heiligen / jhre Schäfflein trewlich vnderweissen / welche jhnen anbefohlen vnd vndergeben: Er ermahnet auch vnd bath in dem HErrn Christo seine vielgeliebte Sohn / den erwöhlten Römischẽ Keyser vnd alle Christliche Catholische Könige vnd Fürsten / daß dieselbige / wie sie viel vortrefflicher Gutthaten von dem / durch welchen die Könige herrscheten / empfangen hetten / also auch mit einem brennenden Eyfer die Göttliche Ehre mit embsigem andächtigem Eyfer zu befördern jhnen zum höchsten wolten angelegen seyn lassen: bevorab seinen Brüdern den Bischoffen vnd andern Oberhirten vnd Seelsorgern zu fortsetzung jhres Christlichen Eyffers / mit ansehenlicher jhrer Handbie-

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Jahr 1620. biß auffs                      Jahr 1624. exdecreto deß Raths im Veltlyn auffgehaben worden / solten nicht                      wider gefordert werden / salvo tamen jure: da etwaß auß Betrug oder Collusion                      vorgangen / solte es den rechten Possessoren oder Creditoren restituirt: die                      Vrtheil so vngehört / der einen Parthey ergangen annullirt: wie gleichfalls die                      Vrtheil / so zu Thusts vnnd Tavas von den Straffgerichten gefället worden / wie                      auch alles so davon herrührete / es betreffe gleich die Religion / oder die                      Administration der Justitz / auffgehaben vnd cassirt werden. Bey dem Müntzwesen                      solten die Pündner dahin sehen / daß jhre Sorten auch so viel möglich / in den                      benachbarten Fürstenthumben gangbar vnd gültig weren. Den Pündnern solten alle                      Recht vnnd Gerechtigkeiten der Oberherrlichkeiten ober Obergebiets / reservirt                      verbleiben / welche dem Oberhaupt zuzustehen pflegten. Diese Articul solten / so                      lang sie vom König in Franckreich vnd den Confoederirten / wie auch dem Bapst                      nicht approbiert / vnkräfftig sein. Die Pündner vnd Veltlyn er solten in                      Gegenwart der Confoederirten Fürsten Gesandten versprechen / diese Articul in                      acht zunehmen vnd fest zu halten. Weil nun der Pündner Abgeordnete / keinen                      befehl von dem Madrillischen Tractat zu weichen / hatten / zogen sie                      vnverrichter Sachen wider nach Hauß.</p>
          <p><note place="left">Jubeljahr zu Rom.</note> In diesem Jahr wurde zu Rom                      ein Jubeljahr gehalten / welches Bapft Urbanus VIII. den 29. Aprilis des vorigen                      Jahrs zu Rom offentlich hatte außruffen vnd seine Glaubensgenossen zeitlich                      darzu einladen lassen / daß sie sich in wahrer Bekantnuß vnnd Rew jhrer Sünden /                      annehmung des Verdiensts vnd Opffers Christi / bußfertigem Leben vnd guten                      Wercken / darzu bereiten solten. Im Außschreiben ward vnder anderm gemeldet: Er                      hette jhm zum höchsten angelegen seyn lassen / daß er nach dem löblichen Exempel                      seiner Vorfahren / Gottes des Allmächtigen Ehr mit rechtschaffenem Ernst /                      befördern möchte. Dannenhero hette er auff vorgangene Berathschlagung der                      Cardinäl reifflich beschlossen / das vorstehende H. Jubeljahr / welches des                      annahenden 1625. Jahrs gehalten vnnd seinen Anfang von der ersten Vesper der                      Geburt vnsers Herrn vnd Seligmachers Jesu Christi / des noch instehenden 1624.                      Jahrs nehmen / vnnd durchs gantze Jahr beharrlich sich continuiren solte / auß                      Vollkommenheit seines von Gott jhm verlichenen ordentlichen Gewalts / zu Gottes                      vnd der Heyligen Apostel Petri vnd Pauli Ehren / von grund seines Hertzen / zu                      Großmachung des hochheiligen Göttlichen Nahmens vnd Erhöhung der H. Kirchen                      zuverkünden / inmassen er solches hiermit offentlich verkünden vnd publiciren                      wolte / also daß beydes Manns - vnnd Weiblichen Geschlechtspersonen / welche in                      wehrendem diesem H. Jubeljahr / warhaffte Rew vber jhre begangene Sünden trügen                      / selbige beichteteten vnd büsseten / auch sich mit der H. Communion versehen /                      folgends die Hauptkirchen des H. Johannis de Laterano, der H. Aposteln Petri vnd                      Pauli / vnd der H. Mutter Gottes / Mariae Majoris genennet / vnd in der Statt                      Rom gelegen / zum wenigsten einmahl im Tag / vnnd solches 30. nacheinander                      folgende Tag / wann sie Einwohner oder Bürger zu Rom: wann sie aber Frembde vnd                      Außländische weren / 15. Tag allein mit Andacht besuchen / daselbst jhr Gebett                      für jhre selbst eygene / vnd der gantzen Christenheit gedeiliche Wolfahrt vnnd                      Auffnehmen zu Gott außgiessen würden / vollkommene Ablaß vnnd verzeihung aller                      jhrer Sünden haben vnd erlangen solten: gestallt jhnen hiermit völliger Ablaß im                      Nahmen Gottes allergnädigst ertheilet würde. Vnd dieweil es sich auch zutragen                      könte / daß etliche auß den jenigen / welche zu erlangung dieses Ablaß allbereit                      sich auff den Weg begeben / auch vielleicht zu Rom angelangt / hierselbsten oder                      vnderwegens mit Leibsschwachheit oder ein andere redliche Vrsach auffgehalten /                      oder auch durch den zeitlichen Todt vorkommen werden möchten / vnd also ohn jhre                      Vervrsachung entweder noch nicht angefangen / oder vielleicht die Zahl der                      obgesetzten Tag nicht vollenden / noch die vorgenante Kirchen besuchen / vnnd                      jhr Gebeth daselbs verrichten köndten: Darmit nun vnderdessen jhr Christliches                      vorhaben / jhnen nicht vnvergolten bliebe / so wolte er / woferrn sie Rew vnd                      Leid vber jhre Sünde trügen / vnnd beichten würden / daß sie dieses völligen                      Ablasses / so viel dessen die Göttliche Miltigkeit gnädig verliehen / gleich als                      wann sie gedachte Hauptkirchen vorbeschriebener massen in der Person besucht /                      vnnd jhre Andacht daselbst verrichtet hetten / theilhafftig werden solten.</p>
          <p>Demnach ermahnete er seine liebe Brüder / Patriarchen / Primaten / Ertzbischoffe                      / vnd Bichoffe ins gemein / welche zu Enthebung vnd Erleichterung seiner                      vielfältigen Mühe beruffen / daß sie die silberne Posannen / deren man sich zur                      Zeit deß H. Jubel-Jahrs zugebrauchen pflegte / ergreiffen / dem Volck das Wort                      Gottes vnnd vberauß grosse Frewd verkündigen wolten / darmit sie geheiliget                      würden / durch Verleyhung Göttlicher Gnaden / zu Empfahung der Himmelischen                      Gaben / welche vns seinen lieben Kindern der Geber alles guten / Gott der                      Allmächtige / durch den Verdienst vnserer Demütigkeit bereitet hette / solten                      herbey ruffen alle Völcker vnd Menschen / die Kirchen Heiligen / jhre Schäfflein                      trewlich vnderweissen / welche jhnen anbefohlen vnd vndergeben: Er ermahnet auch                      vnd bath in dem HErrn Christo seine vielgeliebte Sohn / den erwöhlten Römische&#x0303;                      Keyser vnd alle Christliche Catholische Könige vnd Fürsten / daß dieselbige /                      wie sie viel vortrefflicher Gutthaten von dem / durch welchen die Könige                      herrscheten / empfangen hetten / also auch mit einem brennenden Eyfer die                      Göttliche Ehre mit embsigem andächtigem Eyfer zu befördern jhnen zum höchsten                      wolten angelegen seyn lassen: bevorab seinen Brüdern den Bischoffen vnd andern                      Oberhirten vnd Seelsorgern zu fortsetzung jhres Christlichen Eyffers / mit                      ansehenlicher jhrer Handbie-
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[984/1111] Jahr 1620. biß auffs Jahr 1624. exdecreto deß Raths im Veltlyn auffgehaben worden / solten nicht wider gefordert werden / salvo tamen jure: da etwaß auß Betrug oder Collusion vorgangen / solte es den rechten Possessoren oder Creditoren restituirt: die Vrtheil so vngehört / der einen Parthey ergangen annullirt: wie gleichfalls die Vrtheil / so zu Thusts vnnd Tavas von den Straffgerichten gefället worden / wie auch alles so davon herrührete / es betreffe gleich die Religion / oder die Administration der Justitz / auffgehaben vnd cassirt werden. Bey dem Müntzwesen solten die Pündner dahin sehen / daß jhre Sorten auch so viel möglich / in den benachbarten Fürstenthumben gangbar vnd gültig weren. Den Pündnern solten alle Recht vnnd Gerechtigkeiten der Oberherrlichkeiten ober Obergebiets / reservirt verbleiben / welche dem Oberhaupt zuzustehen pflegten. Diese Articul solten / so lang sie vom König in Franckreich vnd den Confoederirten / wie auch dem Bapst nicht approbiert / vnkräfftig sein. Die Pündner vnd Veltlyn er solten in Gegenwart der Confoederirten Fürsten Gesandten versprechen / diese Articul in acht zunehmen vnd fest zu halten. Weil nun der Pündner Abgeordnete / keinen befehl von dem Madrillischen Tractat zu weichen / hatten / zogen sie vnverrichter Sachen wider nach Hauß. In diesem Jahr wurde zu Rom ein Jubeljahr gehalten / welches Bapft Urbanus VIII. den 29. Aprilis des vorigen Jahrs zu Rom offentlich hatte außruffen vnd seine Glaubensgenossen zeitlich darzu einladen lassen / daß sie sich in wahrer Bekantnuß vnnd Rew jhrer Sünden / annehmung des Verdiensts vnd Opffers Christi / bußfertigem Leben vnd guten Wercken / darzu bereiten solten. Im Außschreiben ward vnder anderm gemeldet: Er hette jhm zum höchsten angelegen seyn lassen / daß er nach dem löblichen Exempel seiner Vorfahren / Gottes des Allmächtigen Ehr mit rechtschaffenem Ernst / befördern möchte. Dannenhero hette er auff vorgangene Berathschlagung der Cardinäl reifflich beschlossen / das vorstehende H. Jubeljahr / welches des annahenden 1625. Jahrs gehalten vnnd seinen Anfang von der ersten Vesper der Geburt vnsers Herrn vnd Seligmachers Jesu Christi / des noch instehenden 1624. Jahrs nehmen / vnnd durchs gantze Jahr beharrlich sich continuiren solte / auß Vollkommenheit seines von Gott jhm verlichenen ordentlichen Gewalts / zu Gottes vnd der Heyligen Apostel Petri vnd Pauli Ehren / von grund seines Hertzen / zu Großmachung des hochheiligen Göttlichen Nahmens vnd Erhöhung der H. Kirchen zuverkünden / inmassen er solches hiermit offentlich verkünden vnd publiciren wolte / also daß beydes Manns - vnnd Weiblichen Geschlechtspersonen / welche in wehrendem diesem H. Jubeljahr / warhaffte Rew vber jhre begangene Sünden trügen / selbige beichteteten vnd büsseten / auch sich mit der H. Communion versehen / folgends die Hauptkirchen des H. Johannis de Laterano, der H. Aposteln Petri vnd Pauli / vnd der H. Mutter Gottes / Mariae Majoris genennet / vnd in der Statt Rom gelegen / zum wenigsten einmahl im Tag / vnnd solches 30. nacheinander folgende Tag / wann sie Einwohner oder Bürger zu Rom: wann sie aber Frembde vnd Außländische weren / 15. Tag allein mit Andacht besuchen / daselbst jhr Gebett für jhre selbst eygene / vnd der gantzen Christenheit gedeiliche Wolfahrt vnnd Auffnehmen zu Gott außgiessen würden / vollkommene Ablaß vnnd verzeihung aller jhrer Sünden haben vnd erlangen solten: gestallt jhnen hiermit völliger Ablaß im Nahmen Gottes allergnädigst ertheilet würde. Vnd dieweil es sich auch zutragen könte / daß etliche auß den jenigen / welche zu erlangung dieses Ablaß allbereit sich auff den Weg begeben / auch vielleicht zu Rom angelangt / hierselbsten oder vnderwegens mit Leibsschwachheit oder ein andere redliche Vrsach auffgehalten / oder auch durch den zeitlichen Todt vorkommen werden möchten / vnd also ohn jhre Vervrsachung entweder noch nicht angefangen / oder vielleicht die Zahl der obgesetzten Tag nicht vollenden / noch die vorgenante Kirchen besuchen / vnnd jhr Gebeth daselbs verrichten köndten: Darmit nun vnderdessen jhr Christliches vorhaben / jhnen nicht vnvergolten bliebe / so wolte er / woferrn sie Rew vnd Leid vber jhre Sünde trügen / vnnd beichten würden / daß sie dieses völligen Ablasses / so viel dessen die Göttliche Miltigkeit gnädig verliehen / gleich als wann sie gedachte Hauptkirchen vorbeschriebener massen in der Person besucht / vnnd jhre Andacht daselbst verrichtet hetten / theilhafftig werden solten. Jubeljahr zu Rom. Demnach ermahnete er seine liebe Brüder / Patriarchen / Primaten / Ertzbischoffe / vnd Bichoffe ins gemein / welche zu Enthebung vnd Erleichterung seiner vielfältigen Mühe beruffen / daß sie die silberne Posannen / deren man sich zur Zeit deß H. Jubel-Jahrs zugebrauchen pflegte / ergreiffen / dem Volck das Wort Gottes vnnd vberauß grosse Frewd verkündigen wolten / darmit sie geheiliget würden / durch Verleyhung Göttlicher Gnaden / zu Empfahung der Himmelischen Gaben / welche vns seinen lieben Kindern der Geber alles guten / Gott der Allmächtige / durch den Verdienst vnserer Demütigkeit bereitet hette / solten herbey ruffen alle Völcker vnd Menschen / die Kirchen Heiligen / jhre Schäfflein trewlich vnderweissen / welche jhnen anbefohlen vnd vndergeben: Er ermahnet auch vnd bath in dem HErrn Christo seine vielgeliebte Sohn / den erwöhlten Römischẽ Keyser vnd alle Christliche Catholische Könige vnd Fürsten / daß dieselbige / wie sie viel vortrefflicher Gutthaten von dem / durch welchen die Könige herrscheten / empfangen hetten / also auch mit einem brennenden Eyfer die Göttliche Ehre mit embsigem andächtigem Eyfer zu befördern jhnen zum höchsten wolten angelegen seyn lassen: bevorab seinen Brüdern den Bischoffen vnd andern Oberhirten vnd Seelsorgern zu fortsetzung jhres Christlichen Eyffers / mit ansehenlicher jhrer Handbie-

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 984. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1111>, abgerufen am 23.11.2024.