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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Majest. durch etliche Vrsachen die Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession anermahneten / daß vngeacht der zwischen den Ständen in Böhmen vnd Fürsten vnd Ständen in Schlesien auffgerichte Vnion / sie sich in dieses Vnwesen einzumischen / oder mit einiger Hülffleistung den Ständen zu willfahren nit befugt weren: da setzten Fürsten vnd Stände in keinen Zweiffel / J. Key. Mai. würde ingedenck seyn / was sie deroselben / so baldt die Vnruhe in Böhmen erschollen / jhren Pflichten nach zu Gemüth geführet / nemlich daß vielfältig zu beweisen / daß auß schweren Religions vnd Gewissenszwang / vnd sonderlich warüber Königliche vnd Keyserliche Priuilegia vnd Concessiones außgangen / endlich nichts anders in einem Land zu gewarten / als desselben endliche Zerrüttung / Verwüstung / grosse Empörungen / mutationes vnd der gäntzliche Vndergang / darneben so hetten Jhrer Keys. M. die gehorsamen Fürsten vnd Stände auch ferner durch viel Vmbstände zu erkennen gegeben / wie nemlich dieses Vnwesen auß der Religion seinen Anfang geschöpffet / vnd wie von Jahr zu Jahr die Beträngnuß vberhand genommen / daß endlich diese extrema darüber erwachsen / vnd dannenhero gehorsambst gebeten / Jhr. Keys. Maj. wolten aller gnädigst dahin sinnen / wie den Religionsverwandten in Böhmen vnd Schlesien / schleunige Satisfaction / vnd gnugsame Assecuration in puncto Religionis erfolgen / dardurch allen Beschwerlichkeiten abgeholffen vnd alles widerumb in guten Frieden vnd Wolstandt gesetzet werden möchte / vnd diese jhre trewhertzige Intention desto mehr zu erweisen / hetten an J. Keys. Maj. sie mit grossem Vnkosten eine Absendung geschlossen / vnd durch folche obgesetzte Petition ferner vrgiren / auch vmb gute Satisfaction zum fleissigsten anhalten lassen; wie sie dann in gleichem auch den Ständen in Böhmen / daß sie nemlichen schuldig weren / allen moderatis consiliis vnd mediis sich zu bequemen Erinnerungen gethan / alles zwar zu solchem End / damit in J. Key. Maj. Königreichen vnd Landen / vnder beyderseits Religionsverwandten aller Mißverstandt auffgehaben / hingegen gute Vertrawlichkeit erhalten / auch zu Jhrer Key. M. selb. sten vnd der Land gutem Auffnehmen vnd Wolstand / der Fried vnzerrüttelt bleiben / vnd die Einheimischen Empörungen gestillet werden möchten. Vnd damit Jhrer Keys. Majest. noch vmb so viel mehr klar gemacht würde / daß die in Böhmen entstandene Vnruhe auß nichts anders / als auß der Religion herrühre / vnd das Leut seyn müsten / die offters nur auß Neydt der Religion / an Vnruhe der Länder gleichsam ein Frolocken hetten / vnd solche wo sie wissen vnd könten / stifften vnd befördern helffen. Sie hetten ferrner Jhrer Keys. Majest. vnderschiedlich referiret / was es für einen Zustandt in Religions Sachen von etlich Jahren hero in Schlesien gehabt / vnnd wie schwere Beträngnuß die Augspurgische Confessionsverwandten erduldet hetten / vnd weil Jhr. Key. Majest. durch jhren Abgesandten sich gnädigst anerbieten lassen / vber der Länder Priuilegien zu halten / so hetten die gehorsamen Fürsten vnd Stände wol verhoffet / J. Key. M. würden deß Königreichs Böhmen vnd dieses Landes bey nechster Absendung vorgetragene Religions Beschwer / darfür erkant vnnd gnädigst befunden auch alles dahin gerichtet haben / daß zum ehisten solchem rath geschafft / vnd mit gewüriger Assecuration denselben were remediret worden / bevorab weil Jhrer Keys. M. allergn. bewust / in was Coniunction vnd Vnion in puncto turbatae Religionis die Stände in Böhmen sub vtraque mit den Fürsten vnnd Ständen in Schlesien verbunden / vnnd wie sie beysammen zu halten schuldig weren.

Es befinden aber Fürsten vnd Stände erstlich auß der Keyserlichen Proposition / daß Jhrer Key. M. dieses wolte eingebildet werden / als ob die Vnruhe in Böhmen gar nit auß der Religion herrühren könne / daß auch kein Offension erweißlich / vnd daß die Zerschleiffung der Kirchen zu Clostergrab / wie auch die Bestraffung der armen Leut zu Braunaw / vnd was dergleichen mehr were; den Majestätbrieff nicht angienge: dann vnd fürs ander in Jhrer Key. Maj. jüngsten der Fürsten vnd Stände Abgesandten auff die Religions Grauamina ertheilten Resolution / daß angeregte Grauamina keiner Importantz geachter / sondern dahin angesehen worden / als wann in denselben nichts wider Recht vnd Billichkeit geschehen were.

So viel nun die erste Erwegung der Stande in Böhmen Praetension betreffe / were es gantz vnverneinlich vnd notorium, daß die Kirch zu Clostergrab allererst / da die armen Leute solche gantz auffgebawet / zerschleifft worden; in gleichem daß etliche Bürger zu Braunaw in gefängliche Hafft genommen / jhnen die Schlüssel in die Böheimische Cantzley einzulieffern befohlen worden: daß auch als die Defensores zusammen kommen / vnnd dieses Religionwerck berathschlagen wollen / man Jhre Keyserl. Maj beredet / samb dieses Werck wider Jhrer Keys. Maj. eygene Person vnd Hochheit angesehen / vnd dannenhero so hochbedräwliche Befelch an die Defensores außgegangen / inmassen dann die jenige / so der Religion zu wider / diese sondere Art hetten / daß sie auß Religions Sachen Rebellion vnd Politische Exceß der höchsten Obrigkeit einzubilden pflegten: daß auch wie der Rath der alten / newen / vnd kleinern Statt Prag selbsten gestünde / man die Defensores trennen wollen / in dem sie auß jhrem Mittel auff Erforderung der Defensoren niemanden abzuschicken anermahnet worden: daß man auch solche Instructiones gegeben / daß ohn den Keyserlichen Richter (zu welchem Ampt stets Römisch-Catholische gebraucht worden) die sub vtraque nit zusammen kommen solten / vnd daß in jetziger Keyserlichen Proposition / die Zerschleiffung der Kirchen zu Clostergrab gebillichet / vnd für eine Religions Turbation nit wolte gehalten werden / ja daß man vorgeben dörffte / Keyser Rudolphus hette nicht macht gehabt / den Majestätbrieff zu geben / derselbe were vi & dolo außgewunden worden: daß auch die Stände in Böhmen klar von sich schrieben / samb sie die Originalia bey

Majest. durch etliche Vrsachen die Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession anermahneten / daß vngeacht der zwischen den Ständen in Böhmen vnd Fürsten vnd Ständen in Schlesien auffgerichte Vnion / sie sich in dieses Vnwesen einzumischen / oder mit einiger Hülffleistung den Ständẽ zu willfahrẽ nit befugt weren: da setzten Fürsten vñ Stände in keinẽ Zweiffel / J. Key. Mai. würde ingedenck seyn / was sie deroselben / so baldt die Vnruhe in Böhmen erschollen / jhren Pflichten nach zu Gemüth geführet / nemlich daß vielfältig zu beweisen / daß auß schwerẽ Religions vnd Gewissenszwang / vnd sonderlich warüber Königliche vnd Keyserliche Priuilegia vnd Concessiones außgangen / endlich nichts anders in einem Land zu gewarten / als desselben endliche Zerrüttung / Verwüstung / grosse Empörungen / mutationes vnd der gäntzliche Vndergang / darneben so hetten Jhrer Keys. M. die gehorsamen Fürsten vnd Stände auch ferner durch viel Vmbstände zu erkennen gegeben / wie nemlich dieses Vnwesen auß der Religion seinen Anfang geschöpffet / vnd wie von Jahr zu Jahr die Beträngnuß vberhand genommen / daß endlich diese extrema darüber erwachsen / vnd dannenhero gehorsambst gebeten / Jhr. Keys. Maj. wolten aller gnädigst dahin sinnen / wie den Religionsverwandten in Böhmen vnd Schlesien / schleunige Satisfaction / vnd gnugsame Assecuration in puncto Religionis erfolgen / dardurch allen Beschwerlichkeiten abgeholffen vnd alles widerumb in guten Frieden vnd Wolstandt gesetzet werden möchte / vnd diese jhre trewhertzige Intention desto mehr zu erweisen / hetten an J. Keys. Maj. sie mit grossem Vnkosten eine Absendung geschlossen / vnd durch folche obgesetzte Petition ferner vrgiren / auch vmb gute Satisfaction zum fleissigsten anhalten lassen; wie sie dann in gleichem auch den Ständen in Böhmen / daß sie nemlichen schuldig weren / allen moderatis consiliis vnd mediis sich zu bequemen Erinnerungẽ gethan / alles zwar zu solchem End / damit in J. Key. Maj. Königreichen vnd Landen / vnder beyderseits Religionsverwandten aller Mißverstandt auffgehaben / hingegen gute Vertrawlichkeit erhalten / auch zu Jhrer Key. M. selb. sten vnd der Land gutem Auffnehmen vnd Wolstand / der Fried vnzerrüttelt bleibẽ / vñ die Einheimischen Empörungen gestillet werden möchten. Vnd damit Jhrer Keys. Majest. noch vmb so viel mehr klar gemacht würde / daß die in Böhmen entstandene Vnruhe auß nichts anders / als auß der Religion herrühre / vnd das Leut seyn müsten / die offters nur auß Neydt der Religion / an Vnruhe der Länder gleichsam ein Frolocken hetten / vnd solche wo sie wissen vnd könten / stifften vnd befördern helffen. Sie hetten ferrner Jhrer Keys. Majest. vnderschiedlich referiret / was es für einen Zustandt in Religions Sachen von etlich Jahren hero in Schlesien gehabt / vnnd wie schwere Beträngnuß die Augspurgische Confessionsverwandten erduldet hetten / vnd weil Jhr. Key. Majest. durch jhren Abgesandten sich gnädigst anerbieten lassen / vber der Länder Priuilegien zu halten / so hetten die gehorsamen Fürstẽ vnd Stände wol verhoffet / J. Key. M. würden deß Königreichs Böhmen vnd dieses Landes bey nechster Absendung vorgetragene Religions Beschwer / darfür erkant vnnd gnädigst befunden auch alles dahin gerichtet haben / daß zum ehisten solchem rath geschafft / vnd mit gewüriger Assecuration denselben were remediret worden / bevorab weil Jhrer Keys. M. allergn. bewust / in was Coniunction vnd Vnion in puncto turbatae Religionis die Stände in Böhmen sub vtraque mit den Fürsten vnnd Ständen in Schlesien verbunden / vnnd wie sie beysammen zu halten schuldig weren.

Es befinden aber Fürsten vnd Stände erstlich auß der Keyserlichen Proposition / daß Jhrer Key. M. dieses wolte eingebildet werdẽ / als ob die Vnruhe in Böhmen gar nit auß der Religion herrühren könne / daß auch kein Offension erweißlich / vñ daß die Zerschleiffung der Kirchen zu Clostergrab / wie auch die Bestraffung der armẽ Leut zu Braunaw / vnd was dergleichen mehr were; den Majestätbrieff nicht angienge: dann vnd fürs ander in Jhrer Key. Maj. jüngsten der Fürsten vnd Stände Abgesandten auff die Religions Grauamina ertheilten Resolution / daß angeregte Grauamina keiner Importantz geachter / sondern dahin angesehen worden / als wann in denselben nichts wider Recht vnd Billichkeit geschehen were.

So viel nun die erste Erwegung der Stande in Böhmen Praetension betreffe / were es gantz vnverneinlich vnd notorium, daß die Kirch zu Clostergrab allererst / da die armen Leute solche gantz auffgebawet / zerschleifft worden; in gleichem daß etliche Bürger zu Braunaw in gefängliche Hafft genommen / jhnen die Schlüssel in die Böheimische Cantzley einzulieffern befohlen worden: daß auch als die Defensores zusammen kommen / vnnd dieses Religionwerck berathschlagen wollen / man Jhre Keyserl. Maj beredet / samb dieses Werck wider Jhrer Keys. Maj. eygene Person vnd Hochheit angesehen / vnd dannenhero so hochbedräwliche Befelch an die Defensores außgegangen / inmassen dann die jenige / so der Religion zu wider / diese sondere Art hetten / daß sie auß Religions Sachen Rebellion vnd Politische Exceß der höchsten Obrigkeit einzubilden pflegten: daß auch wie der Rath der alten / newen / vnd kleinern Statt Prag selbsten gestünde / man die Defensores trennen wollen / in dem sie auß jhrem Mittel auff Erforderung der Defensoren niemanden abzuschicken anermahnet worden: daß man auch solche Instructiones gegeben / daß ohn den Keyserlichen Richter (zu welchem Ampt stets Römisch-Catholische gebraucht wordẽ) die sub vtraque nit zusammen kommen solten / vnd daß in jetziger Keyserlichen Proposition / die Zerschleiffung der Kirchen zu Clostergrab gebillichet / vnd für eine Religions Turbation nit wolte gehalten werden / ja daß man vorgeben dörffte / Keyser Rudolphus hette nicht macht gehabt / den Majestätbrieff zu geben / derselbe were vi & dolo außgewunden worden: daß auch die Stände in Böhmen klar von sich schrieben / samb sie die Originalia bey

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[74/0111] Majest. durch etliche Vrsachen die Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession anermahneten / daß vngeacht der zwischen den Ständen in Böhmen vnd Fürsten vnd Ständen in Schlesien auffgerichte Vnion / sie sich in dieses Vnwesen einzumischen / oder mit einiger Hülffleistung den Ständẽ zu willfahrẽ nit befugt weren: da setzten Fürsten vñ Stände in keinẽ Zweiffel / J. Key. Mai. würde ingedenck seyn / was sie deroselben / so baldt die Vnruhe in Böhmen erschollen / jhren Pflichten nach zu Gemüth geführet / nemlich daß vielfältig zu beweisen / daß auß schwerẽ Religions vnd Gewissenszwang / vnd sonderlich warüber Königliche vnd Keyserliche Priuilegia vnd Concessiones außgangen / endlich nichts anders in einem Land zu gewarten / als desselben endliche Zerrüttung / Verwüstung / grosse Empörungen / mutationes vnd der gäntzliche Vndergang / darneben so hetten Jhrer Keys. M. die gehorsamen Fürsten vnd Stände auch ferner durch viel Vmbstände zu erkennen gegeben / wie nemlich dieses Vnwesen auß der Religion seinen Anfang geschöpffet / vnd wie von Jahr zu Jahr die Beträngnuß vberhand genommen / daß endlich diese extrema darüber erwachsen / vnd dannenhero gehorsambst gebeten / Jhr. Keys. Maj. wolten aller gnädigst dahin sinnen / wie den Religionsverwandten in Böhmen vnd Schlesien / schleunige Satisfaction / vnd gnugsame Assecuration in puncto Religionis erfolgen / dardurch allen Beschwerlichkeiten abgeholffen vnd alles widerumb in guten Frieden vnd Wolstandt gesetzet werden möchte / vnd diese jhre trewhertzige Intention desto mehr zu erweisen / hetten an J. Keys. Maj. sie mit grossem Vnkosten eine Absendung geschlossen / vnd durch folche obgesetzte Petition ferner vrgiren / auch vmb gute Satisfaction zum fleissigsten anhalten lassen; wie sie dann in gleichem auch den Ständen in Böhmen / daß sie nemlichen schuldig weren / allen moderatis consiliis vnd mediis sich zu bequemen Erinnerungẽ gethan / alles zwar zu solchem End / damit in J. Key. Maj. Königreichen vnd Landen / vnder beyderseits Religionsverwandten aller Mißverstandt auffgehaben / hingegen gute Vertrawlichkeit erhalten / auch zu Jhrer Key. M. selb. sten vnd der Land gutem Auffnehmen vnd Wolstand / der Fried vnzerrüttelt bleibẽ / vñ die Einheimischen Empörungen gestillet werden möchten. Vnd damit Jhrer Keys. Majest. noch vmb so viel mehr klar gemacht würde / daß die in Böhmen entstandene Vnruhe auß nichts anders / als auß der Religion herrühre / vnd das Leut seyn müsten / die offters nur auß Neydt der Religion / an Vnruhe der Länder gleichsam ein Frolocken hetten / vnd solche wo sie wissen vnd könten / stifften vnd befördern helffen. Sie hetten ferrner Jhrer Keys. Majest. vnderschiedlich referiret / was es für einen Zustandt in Religions Sachen von etlich Jahren hero in Schlesien gehabt / vnnd wie schwere Beträngnuß die Augspurgische Confessionsverwandten erduldet hetten / vnd weil Jhr. Key. Majest. durch jhren Abgesandten sich gnädigst anerbieten lassen / vber der Länder Priuilegien zu halten / so hetten die gehorsamen Fürstẽ vnd Stände wol verhoffet / J. Key. M. würden deß Königreichs Böhmen vnd dieses Landes bey nechster Absendung vorgetragene Religions Beschwer / darfür erkant vnnd gnädigst befunden auch alles dahin gerichtet haben / daß zum ehisten solchem rath geschafft / vnd mit gewüriger Assecuration denselben were remediret worden / bevorab weil Jhrer Keys. M. allergn. bewust / in was Coniunction vnd Vnion in puncto turbatae Religionis die Stände in Böhmen sub vtraque mit den Fürsten vnnd Ständen in Schlesien verbunden / vnnd wie sie beysammen zu halten schuldig weren. Es befinden aber Fürsten vnd Stände erstlich auß der Keyserlichen Proposition / daß Jhrer Key. M. dieses wolte eingebildet werdẽ / als ob die Vnruhe in Böhmen gar nit auß der Religion herrühren könne / daß auch kein Offension erweißlich / vñ daß die Zerschleiffung der Kirchen zu Clostergrab / wie auch die Bestraffung der armẽ Leut zu Braunaw / vnd was dergleichen mehr were; den Majestätbrieff nicht angienge: dann vnd fürs ander in Jhrer Key. Maj. jüngsten der Fürsten vnd Stände Abgesandten auff die Religions Grauamina ertheilten Resolution / daß angeregte Grauamina keiner Importantz geachter / sondern dahin angesehen worden / als wann in denselben nichts wider Recht vnd Billichkeit geschehen were. So viel nun die erste Erwegung der Stande in Böhmen Praetension betreffe / were es gantz vnverneinlich vnd notorium, daß die Kirch zu Clostergrab allererst / da die armen Leute solche gantz auffgebawet / zerschleifft worden; in gleichem daß etliche Bürger zu Braunaw in gefängliche Hafft genommen / jhnen die Schlüssel in die Böheimische Cantzley einzulieffern befohlen worden: daß auch als die Defensores zusammen kommen / vnnd dieses Religionwerck berathschlagen wollen / man Jhre Keyserl. Maj beredet / samb dieses Werck wider Jhrer Keys. Maj. eygene Person vnd Hochheit angesehen / vnd dannenhero so hochbedräwliche Befelch an die Defensores außgegangen / inmassen dann die jenige / so der Religion zu wider / diese sondere Art hetten / daß sie auß Religions Sachen Rebellion vnd Politische Exceß der höchsten Obrigkeit einzubilden pflegten: daß auch wie der Rath der alten / newen / vnd kleinern Statt Prag selbsten gestünde / man die Defensores trennen wollen / in dem sie auß jhrem Mittel auff Erforderung der Defensoren niemanden abzuschicken anermahnet worden: daß man auch solche Instructiones gegeben / daß ohn den Keyserlichen Richter (zu welchem Ampt stets Römisch-Catholische gebraucht wordẽ) die sub vtraque nit zusammen kommen solten / vnd daß in jetziger Keyserlichen Proposition / die Zerschleiffung der Kirchen zu Clostergrab gebillichet / vnd für eine Religions Turbation nit wolte gehalten werden / ja daß man vorgeben dörffte / Keyser Rudolphus hette nicht macht gehabt / den Majestätbrieff zu geben / derselbe were vi & dolo außgewunden worden: daß auch die Stände in Böhmen klar von sich schrieben / samb sie die Originalia bey

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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/111>, abgerufen am 28.11.2024.