Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.mehr als gnugsam an Tag gegeben / theils sonsten an Vervnruhigung der Religionsverwandten ein hertzliches Gefallen getragen / auch wider die Religion je mehr vnd mehr zu practiciren nit vnderlassen: vnd ob wol von Jhrer Keys. Maj. angedeutet worden / mit glimpfflichen Mitteln zu verfahren vnd diesem Vnwesen vätterlich abzuhelffen / so weren doch solche dergestalt nicht zu verspüren gewesen / daß solche zu Abhelffung vnd Assecuration deß Religionwesens gerichtet / inmassen dann dergleichen in keinem Patent noch Außschreiben zu befinden: vielmehr müsten sie mit sonderm Kummer vnd Schmertzen vernehmen / daß J. Key. Maj. in diese Gedancken gebracht würden / samb dieses keine Religions Sachen weren / daß auch die Zerschleiffung der newauffgebawten Kirchen zu Clostergrab / vnd die gefängliche Einziehüg der Vnderthanen zu Braunaw / den Majestätbrieff nit angiengen / vnd daß J. Key. Mai. die Rebellen zum Gehorsam bringen wolten / in massen dann bey Jhrer Key. Maj. Erklärung die Stände für Rebellen erklärt werden wollen / da sie doch vor Gott vnd aller Welt bezeuget / daß sie Jhrer Keys. Maj. getrew zu seyn vnd zu verbleiben / auch bey derselben / wann jhnen nur gnugsame Assecuration in puncto Religionis erfolgete / vnd die schädliche Räthe abgeschafft würden / Gut vnd Blut zuzusetzen begierig weren: vnd daß auch in der Zeit das Keyserische Kriegsvolck gewaltsamer Weiß in das Königreich eingefallen / viel arme Leut vnschuldiger Weiß vmbs Leben gebracht / vnd also viel vnschuldig Christen Blut vergossen / darbey dann auch der kleinesten Kinder / so an der Mütter Brüsten gelegen / nit verschonet / sondern dieselben von einander gehawen vnd den Müttern also vorgeworffen worden: wie sie dann auch viel Flecken vnd Dörffer in die Aschen geleget / vnd also mit Rauben / Morden / Plündern vnd Brennen / ohne Vnderscheid / was für Religionsverwandten solcher Schaden betroffen / feindseliger Weiß verfahren worden / dardurch dann keine gütliche Mittel in effectu, sondern endliche Ruin vnnd Verwüstung deß Königreichs Böheimb offentlich / mit Vertilgung vieler vnschuldiger Seelen zu vermercken. Vnd ob wol bey Jhrer Keys. Majest. die Böhmische Ständ vnder dato 29. Augusti alles vnderthänigsten Fleisses gebetten / weil sie deß lieben Friedens begierig weren / J. Key. M. wolten den Fortzug deß Kriegsvolcks allein inhibiren / alle feindselige Thätlichkeiten einstellen / obgedachte Erklärung cassiren / vnd die angedeutete gütliche Mittel durch die Interposition befördern lassen / so were doch solchem jhrem Bitten gar nicht statt gethan worden / sondern es befinde sich / daß alles noch in den höchsten Extremiteten beruhe / in dem Jhre Keys. Maj. dero Kriegs Macht wider zu rück zu fordern / oder ein beständigen Anstand zu machen / sich biß dato nit entschlossen / von jhnen den Ständen aber die Disarmirung einen Weg als den andern von erst erfolgen / vnd nachmalen wegen gütlichen Tractats vnnd Composition eine Resolution erwartet werden solte / auch würde deß Religionwesens vnd deren Assecuration / in gleichem wegen der bösen Räthe das wenigste nicht gemeldet Hergegen aber hetten die Stände mit Originalien zu belegen / daß die Jesuiten in jren consiliis nit zum Frieden / sondern zum Krieg rathen theten / mit Vorgeben / jetzo were die gewünschte Zeit / das Königreich Böheimb vnnd die Länder zu vberziehen vnd sie vmb den Majestätbrieff vnd priuilegia zu bringen / etc. Welches Jhrer Key. Maj. Fürsten vnd Ständ Augspurgischer Confession darumb bey Anregung deß ersten Puncts der Keyserlichen Proposition etwas weitläufftiger andeuten wollen / damit Jhre Key. Maj. vmb so viel desto beständigere Nachricht haben möchten / was die Stände in Böheim gleichwol auff dieses / daß Jhr Key. Maj. alle mögliche zu Glimpff vnd Güte gerichtete Mittel vorgeschlagen hette / vnd daß die Stände jhres Theils solche gar nicht eingehen wollen / vor vnd einwenden theten. Die gehorsamen Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession wolten zwar hertzlich wünschen / daß baldt Anfangs den Religions-Betrangnussen in Böheimb gebührlichen abgeholffen / die sub vtraq; bey dem Majestätbrieff vnd der Vergleichung sub vna geschützet / vnnd da je was zweiffelhafftigs gewesen / beyderseits an gehörige Ort zum versprechen gewiesen / vnnd nicht baldt ante sententiam mit der Execution / beydes in Zeschleiffung der Kirchen zu Clostergrab / vnd mit gefänglicher Einziehung der Vnderthanen zu Branaw were verfahren / vnd also zu solchen grossen Extremiteten von denen / die vielleicht nit gefallen hetten / daß beyderseits Religionsverwandten in Fried vnd Einigkeit beysammen wohnen solten / Vrsach gegeben worden. Weil es aber in diesen Zustand nunmehr gerathen / vnd demselben füglicher nicht / als durch die Anfangs von Jhrer Keys. Maj. vorgeschlagenen gütlichen Tractaten abzuhelffen / auch gantz vnmüglich schiene / wann man beyderseits auff den extremis beruhen / vnnd durch Kriegsmacht dieser Sachen ein Außschlag gegeben werden solte / daß nicht das Königreich Böheimb / vnd die incorporirte vnnd andere annahende Länder darüber gäntzlichen erschöpffet vnnd verderbet würden / auch als dann schuldige vnd vnschuldige zugleich leyden vnd vndergehen müsten: Als bitten diesem nach Jhr. Keyserl. Majest. die gehorsame Fürsten vnd Stände abermals / Jhr. Keys. Majest. wolten doch Jhre Keyserliche vnd Königliche Gnaden / Milte vnnd Sanfftinut nicht gantz verschliessen / die Vnschuld vieler Christen vnnd sonderlich derer Länder / die jederzeit in standhaffter Trewhertzigkeit / Gut vnd Blut / vnd alle das eusserste bey Jhr. Keys. Maj. vnd dero Vorfahren willig zugesetzet / aller gnädigst behertzigen / auch der Chur-vnd Reichs Fürsten trewe Intention in gnädigste Acht nemen / vnd zu solchen Mitteln sich bewegen lassen / die zu Ruhe Fried vnd Wolstandt der Länder nutzlich / zu Hinlegung dieses Vnwesens dienlich / vnd dardurch den Religionsbeschwerden gäntzlich abgeholffen werden möchte. Was nun den andern Punct in der Keyserlichen Proposition anlangte / darinnen Jhre Keys. mehr als gnugsam an Tag gegeben / theils sonsten an Vervnruhigung der Religionsverwandten ein hertzliches Gefallen getragen / auch wider die Religion je mehr vnd mehr zu practiciren nit vnderlassen: vnd ob wol von Jhrer Keys. Maj. angedeutet worden / mit glimpfflichen Mitteln zu verfahren vnd diesem Vnwesen vätterlich abzuhelffen / so weren doch solche dergestalt nicht zu verspüren gewesen / daß solche zu Abhelffung vnd Assecuration deß Religionwesens gerichtet / inmassen dann dergleichen in keinem Patent noch Außschreiben zu befindẽ: vielmehr müsten sie mit sonderm Kummer vnd Schmertzen vernehmen / daß J. Key. Maj. in diese Gedanckẽ gebracht würden / samb dieses keine Religions Sachen weren / daß auch die Zerschleiffung der newauffgebawten Kirchen zu Clostergrab / vñ die gefängliche Einziehüg der Vnderthanen zu Braunaw / dẽ Majestätbrieff nit angiengen / vnd daß J. Key. Mai. die Rebellen zum Gehorsam bringẽ wolten / in massen dann bey Jhrer Key. Maj. Erklärung die Stände für Rebellen erklärt werden wollen / da sie doch vor Gott vnd aller Welt bezeuget / daß sie Jhrer Keys. Maj. getrew zu seyn vnd zu verbleibẽ / auch bey derselben / wann jhnen nur gnugsame Assecuration in puncto Religionis erfolgete / vnd die schädliche Räthe abgeschafft würden / Gut vnd Blut zuzusetzen begierig weren: vnd daß auch in der Zeit das Keyserische Kriegsvolck gewaltsamer Weiß in das Königreich eingefallen / viel arme Leut vnschuldiger Weiß vmbs Leben gebracht / vnd also viel vnschuldig Christen Blut vergossen / darbey dañ auch der kleinesten Kinder / so an der Mütter Brüsten gelegen / nit verschonet / sondern dieselbẽ von einander gehawen vnd dẽ Müttern also vorgeworffen worden: wie sie dann auch viel Flecken vnd Dörffer in die Aschen geleget / vnd also mit Rauben / Morden / Plündern vnd Brennen / ohne Vnderscheid / was für Religionsverwandten solcher Schadẽ betroffen / feindseliger Weiß verfahrẽ worden / dardurch dañ keine gütliche Mittel in effectu, sondern endliche Ruin vnnd Verwüstung deß Königreichs Böheimb offentlich / mit Vertilgung vieler vnschuldiger Seelen zu vermercken. Vnd ob wol bey Jhrer Keys. Majest. die Böhmische Ständ vnder dato 29. Augusti alles vnderthänigsten Fleisses gebetten / weil sie deß liebẽ Friedens begierig weren / J. Key. M. wolten den Fortzug deß Kriegsvolcks allein inhibiren / alle feindselige Thätlichkeiten einstellen / obgedachte Erklärung cassiren / vnd die angedeutete gütliche Mittel durch die Interposition befördern lassen / so were doch solchem jhrem Bitten gar nicht statt gethan worden / sondern es befinde sich / daß alles noch in den höchsten Extremiteten beruhe / in dem Jhre Keys. Maj. dero Kriegs Macht wider zu rück zu fordern / oder ein beständigen Anstand zu machen / sich biß dato nit entschlossen / von jhnen den Ständen aber die Disarmirung einẽ Weg als den andern von erst erfolgen / vnd nachmalen wegen gütlichen Tractats vnnd Composition eine Resolution erwartet werdẽ solte / auch würde deß Religionwesens vnd deren Assecuration / in gleichem wegen der bösen Räthe das wenigste nicht gemeldet Hergegen aber hetten die Stände mit Originalien zu belegẽ / daß die Jesuiten in jren consiliis nit zum Frieden / sondern zum Krieg rathen theten / mit Vorgeben / jetzo were die gewünschte Zeit / das Königreich Böheimb vnnd die Länder zu vberziehen vnd sie vmb den Majestätbrieff vnd priuilegia zu bringen / etc. Welches Jhrer Key. Maj. Fürsten vnd Ständ Augspurgischer Confession darumb bey Anregũg deß ersten Puncts der Keyserlichen Proposition etwas weitläufftiger andeuten wollen / damit Jhre Key. Maj. vmb so viel desto beständigere Nachricht haben möchten / was die Stände in Böheim gleichwol auff dieses / daß Jhr Key. Maj. alle mögliche zu Glimpff vnd Güte gerichtete Mittel vorgeschlagen hette / vnd daß die Stände jhres Theils solche gar nicht eingehen wollen / vor vnd einwenden theten. Die gehorsamen Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession wolten zwar hertzlich wünschen / daß baldt Anfangs den Religions-Betrangnussen in Böheimb gebührlichen abgeholffen / die sub vtraq; bey dem Majestätbrieff vnd der Vergleichung sub vna geschützet / vnnd da je was zweiffelhafftigs gewesen / beyderseits an gehörige Ort zum versprechen gewiesen / vnnd nicht baldt ante sententiam mit der Execution / beydes in Zeschleiffung der Kirchen zu Clostergrab / vnd mit gefänglicher Einziehung der Vnderthanen zu Branaw were verfahren / vnd also zu solchen grossen Extremiteten von denen / die vielleicht nit gefallen hetten / daß beyderseits Religionsverwandten in Fried vnd Einigkeit beysammen wohnen solten / Vrsach gegeben worden. Weil es aber in diesen Zustand nunmehr gerathen / vnd demselben füglicher nicht / als durch die Anfangs von Jhrer Keys. Maj. vorgeschlagenen gütlichen Tractaten abzuhelffen / auch gantz vnmüglich schiene / wann man beyderseits auff den extremis beruhen / vnnd durch Kriegsmacht dieser Sachen ein Außschlag gegeben werden solte / daß nicht das Königreich Böheimb / vnd die incorporirte vnnd andere annahende Länder darüber gäntzlichen erschöpffet vnnd verderbet würden / auch als dann schuldige vnd vnschuldige zugleich leyden vnd vndergehen müsten: Als bitten diesem nach Jhr. Keyserl. Majest. die gehorsame Fürsten vnd Stände abermals / Jhr. Keys. Majest. wolten doch Jhre Keyserliche vnd Königliche Gnaden / Milte vnnd Sanfftinut nicht gantz verschliessen / die Vnschuld vieler Christen vnnd sonderlich derer Länder / die jederzeit in standhaffter Trewhertzigkeit / Gut vnd Blut / vnd alle das eusserste bey Jhr. Keys. Maj. vnd dero Vorfahren willig zugesetzet / aller gnädigst behertzigen / auch der Chur-vnd Reichs Fürsten trewe Intention in gnädigste Acht nemen / vnd zu solchen Mitteln sich bewegen lassen / die zu Ruhe Fried vnd Wolstandt der Länder nutzlich / zu Hinlegung dieses Vnwesens dienlich / vnd dardurch den Religionsbeschwerden gäntzlich abgeholffen werden möchte. Was nun den andern Punct in der Keyserlichen Proposition anlangte / darinnen Jhre Keys. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0110" n="73"/> mehr als gnugsam an Tag gegeben / theils sonsten an Vervnruhigung der Religionsverwandten ein hertzliches Gefallen getragen / auch wider die Religion je mehr vnd mehr zu practiciren nit vnderlassen: vnd ob wol von Jhrer Keys. Maj. angedeutet worden / mit glimpfflichen Mitteln zu verfahren vnd diesem Vnwesen vätterlich abzuhelffen / so weren doch solche dergestalt nicht zu verspüren gewesen / daß solche zu Abhelffung vnd Assecuration deß Religionwesens gerichtet / inmassen dann dergleichen in keinem Patent noch Außschreiben zu befindẽ: vielmehr müsten sie mit sonderm Kummer vnd Schmertzen vernehmen / daß J. Key. Maj. in diese Gedanckẽ gebracht würden / samb dieses keine Religions Sachen weren / daß auch die Zerschleiffung der newauffgebawten Kirchen zu Clostergrab / vñ die gefängliche Einziehüg der Vnderthanen zu Braunaw / dẽ Majestätbrieff nit angiengen / vnd daß J. Key. Mai. die Rebellen zum Gehorsam bringẽ wolten / in massen dann bey Jhrer Key. Maj. Erklärung die Stände für Rebellen erklärt werden wollen / da sie doch vor Gott vnd aller Welt bezeuget / daß sie Jhrer Keys. Maj. getrew zu seyn vnd zu verbleibẽ / auch bey derselben / wann jhnen nur gnugsame Assecuration in puncto Religionis erfolgete / vnd die schädliche Räthe abgeschafft würden / Gut vnd Blut zuzusetzen begierig weren: vnd daß auch in der Zeit das Keyserische Kriegsvolck gewaltsamer Weiß in das Königreich eingefallen / viel arme Leut vnschuldiger Weiß vmbs Leben gebracht / vnd also viel vnschuldig Christen Blut vergossen / darbey dañ auch der kleinesten Kinder / so an der Mütter Brüsten gelegen / nit verschonet / sondern dieselbẽ von einander gehawen vnd dẽ Müttern also vorgeworffen worden: wie sie dann auch viel Flecken vnd Dörffer in die Aschen geleget / vnd also mit Rauben / Morden / Plündern vnd Brennen / ohne Vnderscheid / was für Religionsverwandten solcher Schadẽ betroffen / feindseliger Weiß verfahrẽ worden / dardurch dañ keine gütliche Mittel in effectu, sondern endliche Ruin vnnd Verwüstung deß Königreichs Böheimb offentlich / mit Vertilgung vieler vnschuldiger Seelen zu vermercken. Vnd ob wol bey Jhrer Keys. Majest. die Böhmische Ständ vnder dato 29. Augusti alles vnderthänigsten Fleisses gebetten / weil sie deß liebẽ Friedens begierig weren / J. Key. M. wolten den Fortzug deß Kriegsvolcks allein inhibiren / alle feindselige Thätlichkeiten einstellen / obgedachte Erklärung cassiren / vnd die angedeutete gütliche Mittel durch die Interposition befördern lassen / so were doch solchem jhrem Bitten gar nicht statt gethan worden / sondern es befinde sich / daß alles noch in den höchsten Extremiteten beruhe / in dem Jhre Keys. Maj. dero Kriegs Macht wider zu rück zu fordern / oder ein beständigen Anstand zu machen / sich biß dato nit entschlossen / von jhnen den Ständen aber die Disarmirung einẽ Weg als den andern von erst erfolgen / vnd nachmalen wegen gütlichen Tractats vnnd Composition eine Resolution erwartet werdẽ solte / auch würde deß Religionwesens vnd deren Assecuration / in gleichem wegen der bösen Räthe das wenigste nicht gemeldet Hergegen aber hetten die Stände mit Originalien zu belegẽ / daß die Jesuiten in jren consiliis nit zum Frieden / sondern zum Krieg rathen theten / mit Vorgeben / jetzo were die gewünschte Zeit / das Königreich Böheimb vnnd die Länder zu vberziehen vnd sie vmb den Majestätbrieff vnd priuilegia zu bringen / etc.</p> <p>Welches Jhrer Key. Maj. Fürsten vnd Ständ Augspurgischer Confession darumb bey Anregũg deß ersten Puncts der Keyserlichen Proposition etwas weitläufftiger andeuten wollen / damit Jhre Key. Maj. vmb so viel desto beständigere Nachricht haben möchten / was die Stände in Böheim gleichwol auff dieses / daß Jhr Key. Maj. alle mögliche zu Glimpff vnd Güte gerichtete Mittel vorgeschlagen hette / vnd daß die Stände jhres Theils solche gar nicht eingehen wollen / vor vnd einwenden theten. Die gehorsamen Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession wolten zwar hertzlich wünschen / daß baldt Anfangs den Religions-Betrangnussen in Böheimb gebührlichen abgeholffen / die sub vtraq; bey dem Majestätbrieff vnd der Vergleichung sub vna geschützet / vnnd da je was zweiffelhafftigs gewesen / beyderseits an gehörige Ort zum versprechen gewiesen / vnnd nicht baldt ante sententiam mit der Execution / beydes in Zeschleiffung der Kirchen zu Clostergrab / vnd mit gefänglicher Einziehung der Vnderthanen zu Branaw were verfahren / vnd also zu solchen grossen Extremiteten von denen / die vielleicht nit gefallen hetten / daß beyderseits Religionsverwandten in Fried vnd Einigkeit beysammen wohnen solten / Vrsach gegeben worden.</p> <p>Weil es aber in diesen Zustand nunmehr gerathen / vnd demselben füglicher nicht / als durch die Anfangs von Jhrer Keys. Maj. vorgeschlagenen gütlichen Tractaten abzuhelffen / auch gantz vnmüglich schiene / wann man beyderseits auff den extremis beruhen / vnnd durch Kriegsmacht dieser Sachen ein Außschlag gegeben werden solte / daß nicht das Königreich Böheimb / vnd die incorporirte vnnd andere annahende Länder darüber gäntzlichen erschöpffet vnnd verderbet würden / auch als dann schuldige vnd vnschuldige zugleich leyden vnd vndergehen müsten: Als bitten diesem nach Jhr. Keyserl. Majest. die gehorsame Fürsten vnd Stände abermals / Jhr. Keys. Majest. wolten doch Jhre Keyserliche vnd Königliche Gnaden / Milte vnnd Sanfftinut nicht gantz verschliessen / die Vnschuld vieler Christen vnnd sonderlich derer Länder / die jederzeit in standhaffter Trewhertzigkeit / Gut vnd Blut / vnd alle das eusserste bey Jhr. Keys. Maj. vnd dero Vorfahren willig zugesetzet / aller gnädigst behertzigen / auch der Chur-vnd Reichs Fürsten trewe Intention in gnädigste Acht nemen / vnd zu solchen Mitteln sich bewegen lassen / die zu Ruhe Fried vnd Wolstandt der Länder nutzlich / zu Hinlegung dieses Vnwesens dienlich / vnd dardurch den Religionsbeschwerden gäntzlich abgeholffen werden möchte.</p> <p>Was nun den andern Punct in der Keyserlichen Proposition anlangte / darinnen Jhre Keys. </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [73/0110]
mehr als gnugsam an Tag gegeben / theils sonsten an Vervnruhigung der Religionsverwandten ein hertzliches Gefallen getragen / auch wider die Religion je mehr vnd mehr zu practiciren nit vnderlassen: vnd ob wol von Jhrer Keys. Maj. angedeutet worden / mit glimpfflichen Mitteln zu verfahren vnd diesem Vnwesen vätterlich abzuhelffen / so weren doch solche dergestalt nicht zu verspüren gewesen / daß solche zu Abhelffung vnd Assecuration deß Religionwesens gerichtet / inmassen dann dergleichen in keinem Patent noch Außschreiben zu befindẽ: vielmehr müsten sie mit sonderm Kummer vnd Schmertzen vernehmen / daß J. Key. Maj. in diese Gedanckẽ gebracht würden / samb dieses keine Religions Sachen weren / daß auch die Zerschleiffung der newauffgebawten Kirchen zu Clostergrab / vñ die gefängliche Einziehüg der Vnderthanen zu Braunaw / dẽ Majestätbrieff nit angiengen / vnd daß J. Key. Mai. die Rebellen zum Gehorsam bringẽ wolten / in massen dann bey Jhrer Key. Maj. Erklärung die Stände für Rebellen erklärt werden wollen / da sie doch vor Gott vnd aller Welt bezeuget / daß sie Jhrer Keys. Maj. getrew zu seyn vnd zu verbleibẽ / auch bey derselben / wann jhnen nur gnugsame Assecuration in puncto Religionis erfolgete / vnd die schädliche Räthe abgeschafft würden / Gut vnd Blut zuzusetzen begierig weren: vnd daß auch in der Zeit das Keyserische Kriegsvolck gewaltsamer Weiß in das Königreich eingefallen / viel arme Leut vnschuldiger Weiß vmbs Leben gebracht / vnd also viel vnschuldig Christen Blut vergossen / darbey dañ auch der kleinesten Kinder / so an der Mütter Brüsten gelegen / nit verschonet / sondern dieselbẽ von einander gehawen vnd dẽ Müttern also vorgeworffen worden: wie sie dann auch viel Flecken vnd Dörffer in die Aschen geleget / vnd also mit Rauben / Morden / Plündern vnd Brennen / ohne Vnderscheid / was für Religionsverwandten solcher Schadẽ betroffen / feindseliger Weiß verfahrẽ worden / dardurch dañ keine gütliche Mittel in effectu, sondern endliche Ruin vnnd Verwüstung deß Königreichs Böheimb offentlich / mit Vertilgung vieler vnschuldiger Seelen zu vermercken. Vnd ob wol bey Jhrer Keys. Majest. die Böhmische Ständ vnder dato 29. Augusti alles vnderthänigsten Fleisses gebetten / weil sie deß liebẽ Friedens begierig weren / J. Key. M. wolten den Fortzug deß Kriegsvolcks allein inhibiren / alle feindselige Thätlichkeiten einstellen / obgedachte Erklärung cassiren / vnd die angedeutete gütliche Mittel durch die Interposition befördern lassen / so were doch solchem jhrem Bitten gar nicht statt gethan worden / sondern es befinde sich / daß alles noch in den höchsten Extremiteten beruhe / in dem Jhre Keys. Maj. dero Kriegs Macht wider zu rück zu fordern / oder ein beständigen Anstand zu machen / sich biß dato nit entschlossen / von jhnen den Ständen aber die Disarmirung einẽ Weg als den andern von erst erfolgen / vnd nachmalen wegen gütlichen Tractats vnnd Composition eine Resolution erwartet werdẽ solte / auch würde deß Religionwesens vnd deren Assecuration / in gleichem wegen der bösen Räthe das wenigste nicht gemeldet Hergegen aber hetten die Stände mit Originalien zu belegẽ / daß die Jesuiten in jren consiliis nit zum Frieden / sondern zum Krieg rathen theten / mit Vorgeben / jetzo were die gewünschte Zeit / das Königreich Böheimb vnnd die Länder zu vberziehen vnd sie vmb den Majestätbrieff vnd priuilegia zu bringen / etc.
Welches Jhrer Key. Maj. Fürsten vnd Ständ Augspurgischer Confession darumb bey Anregũg deß ersten Puncts der Keyserlichen Proposition etwas weitläufftiger andeuten wollen / damit Jhre Key. Maj. vmb so viel desto beständigere Nachricht haben möchten / was die Stände in Böheim gleichwol auff dieses / daß Jhr Key. Maj. alle mögliche zu Glimpff vnd Güte gerichtete Mittel vorgeschlagen hette / vnd daß die Stände jhres Theils solche gar nicht eingehen wollen / vor vnd einwenden theten. Die gehorsamen Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession wolten zwar hertzlich wünschen / daß baldt Anfangs den Religions-Betrangnussen in Böheimb gebührlichen abgeholffen / die sub vtraq; bey dem Majestätbrieff vnd der Vergleichung sub vna geschützet / vnnd da je was zweiffelhafftigs gewesen / beyderseits an gehörige Ort zum versprechen gewiesen / vnnd nicht baldt ante sententiam mit der Execution / beydes in Zeschleiffung der Kirchen zu Clostergrab / vnd mit gefänglicher Einziehung der Vnderthanen zu Branaw were verfahren / vnd also zu solchen grossen Extremiteten von denen / die vielleicht nit gefallen hetten / daß beyderseits Religionsverwandten in Fried vnd Einigkeit beysammen wohnen solten / Vrsach gegeben worden.
Weil es aber in diesen Zustand nunmehr gerathen / vnd demselben füglicher nicht / als durch die Anfangs von Jhrer Keys. Maj. vorgeschlagenen gütlichen Tractaten abzuhelffen / auch gantz vnmüglich schiene / wann man beyderseits auff den extremis beruhen / vnnd durch Kriegsmacht dieser Sachen ein Außschlag gegeben werden solte / daß nicht das Königreich Böheimb / vnd die incorporirte vnnd andere annahende Länder darüber gäntzlichen erschöpffet vnnd verderbet würden / auch als dann schuldige vnd vnschuldige zugleich leyden vnd vndergehen müsten: Als bitten diesem nach Jhr. Keyserl. Majest. die gehorsame Fürsten vnd Stände abermals / Jhr. Keys. Majest. wolten doch Jhre Keyserliche vnd Königliche Gnaden / Milte vnnd Sanfftinut nicht gantz verschliessen / die Vnschuld vieler Christen vnnd sonderlich derer Länder / die jederzeit in standhaffter Trewhertzigkeit / Gut vnd Blut / vnd alle das eusserste bey Jhr. Keys. Maj. vnd dero Vorfahren willig zugesetzet / aller gnädigst behertzigen / auch der Chur-vnd Reichs Fürsten trewe Intention in gnädigste Acht nemen / vnd zu solchen Mitteln sich bewegen lassen / die zu Ruhe Fried vnd Wolstandt der Länder nutzlich / zu Hinlegung dieses Vnwesens dienlich / vnd dardurch den Religionsbeschwerden gäntzlich abgeholffen werden möchte.
Was nun den andern Punct in der Keyserlichen Proposition anlangte / darinnen Jhre Keys.
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/110>, abgerufen am 25.02.2025. |