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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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mehr als gnugsam an Tag gegeben / theils sonsten an Vervnruhigung der Religionsverwandten ein hertzliches Gefallen getragen / auch wider die Religion je mehr vnd mehr zu practiciren nit vnderlassen: vnd ob wol von Jhrer Keys. Maj. angedeutet worden / mit glimpfflichen Mitteln zu verfahren vnd diesem Vnwesen vätterlich abzuhelffen / so weren doch solche dergestalt nicht zu verspüren gewesen / daß solche zu Abhelffung vnd Assecuration deß Religionwesens gerichtet / inmassen dann dergleichen in keinem Patent noch Außschreiben zu befinden: vielmehr müsten sie mit sonderm Kummer vnd Schmertzen vernehmen / daß J. Key. Maj. in diese Gedancken gebracht würden / samb dieses keine Religions Sachen weren / daß auch die Zerschleiffung der newauffgebawten Kirchen zu Clostergrab / vnd die gefängliche Einziehüg der Vnderthanen zu Braunaw / den Majestätbrieff nit angiengen / vnd daß J. Key. Mai. die Rebellen zum Gehorsam bringen wolten / in massen dann bey Jhrer Key. Maj. Erklärung die Stände für Rebellen erklärt werden wollen / da sie doch vor Gott vnd aller Welt bezeuget / daß sie Jhrer Keys. Maj. getrew zu seyn vnd zu verbleiben / auch bey derselben / wann jhnen nur gnugsame Assecuration in puncto Religionis erfolgete / vnd die schädliche Räthe abgeschafft würden / Gut vnd Blut zuzusetzen begierig weren: vnd daß auch in der Zeit das Keyserische Kriegsvolck gewaltsamer Weiß in das Königreich eingefallen / viel arme Leut vnschuldiger Weiß vmbs Leben gebracht / vnd also viel vnschuldig Christen Blut vergossen / darbey dann auch der kleinesten Kinder / so an der Mütter Brüsten gelegen / nit verschonet / sondern dieselben von einander gehawen vnd den Müttern also vorgeworffen worden: wie sie dann auch viel Flecken vnd Dörffer in die Aschen geleget / vnd also mit Rauben / Morden / Plündern vnd Brennen / ohne Vnderscheid / was für Religionsverwandten solcher Schaden betroffen / feindseliger Weiß verfahren worden / dardurch dann keine gütliche Mittel in effectu, sondern endliche Ruin vnnd Verwüstung deß Königreichs Böheimb offentlich / mit Vertilgung vieler vnschuldiger Seelen zu vermercken. Vnd ob wol bey Jhrer Keys. Majest. die Böhmische Ständ vnder dato 29. Augusti alles vnderthänigsten Fleisses gebetten / weil sie deß lieben Friedens begierig weren / J. Key. M. wolten den Fortzug deß Kriegsvolcks allein inhibiren / alle feindselige Thätlichkeiten einstellen / obgedachte Erklärung cassiren / vnd die angedeutete gütliche Mittel durch die Interposition befördern lassen / so were doch solchem jhrem Bitten gar nicht statt gethan worden / sondern es befinde sich / daß alles noch in den höchsten Extremiteten beruhe / in dem Jhre Keys. Maj. dero Kriegs Macht wider zu rück zu fordern / oder ein beständigen Anstand zu machen / sich biß dato nit entschlossen / von jhnen den Ständen aber die Disarmirung einen Weg als den andern von erst erfolgen / vnd nachmalen wegen gütlichen Tractats vnnd Composition eine Resolution erwartet werden solte / auch würde deß Religionwesens vnd deren Assecuration / in gleichem wegen der bösen Räthe das wenigste nicht gemeldet Hergegen aber hetten die Stände mit Originalien zu belegen / daß die Jesuiten in jren consiliis nit zum Frieden / sondern zum Krieg rathen theten / mit Vorgeben / jetzo were die gewünschte Zeit / das Königreich Böheimb vnnd die Länder zu vberziehen vnd sie vmb den Majestätbrieff vnd priuilegia zu bringen / etc.

Welches Jhrer Key. Maj. Fürsten vnd Ständ Augspurgischer Confession darumb bey Anregung deß ersten Puncts der Keyserlichen Proposition etwas weitläufftiger andeuten wollen / damit Jhre Key. Maj. vmb so viel desto beständigere Nachricht haben möchten / was die Stände in Böheim gleichwol auff dieses / daß Jhr Key. Maj. alle mögliche zu Glimpff vnd Güte gerichtete Mittel vorgeschlagen hette / vnd daß die Stände jhres Theils solche gar nicht eingehen wollen / vor vnd einwenden theten. Die gehorsamen Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession wolten zwar hertzlich wünschen / daß baldt Anfangs den Religions-Betrangnussen in Böheimb gebührlichen abgeholffen / die sub vtraq; bey dem Majestätbrieff vnd der Vergleichung sub vna geschützet / vnnd da je was zweiffelhafftigs gewesen / beyderseits an gehörige Ort zum versprechen gewiesen / vnnd nicht baldt ante sententiam mit der Execution / beydes in Zeschleiffung der Kirchen zu Clostergrab / vnd mit gefänglicher Einziehung der Vnderthanen zu Branaw were verfahren / vnd also zu solchen grossen Extremiteten von denen / die vielleicht nit gefallen hetten / daß beyderseits Religionsverwandten in Fried vnd Einigkeit beysammen wohnen solten / Vrsach gegeben worden.

Weil es aber in diesen Zustand nunmehr gerathen / vnd demselben füglicher nicht / als durch die Anfangs von Jhrer Keys. Maj. vorgeschlagenen gütlichen Tractaten abzuhelffen / auch gantz vnmüglich schiene / wann man beyderseits auff den extremis beruhen / vnnd durch Kriegsmacht dieser Sachen ein Außschlag gegeben werden solte / daß nicht das Königreich Böheimb / vnd die incorporirte vnnd andere annahende Länder darüber gäntzlichen erschöpffet vnnd verderbet würden / auch als dann schuldige vnd vnschuldige zugleich leyden vnd vndergehen müsten: Als bitten diesem nach Jhr. Keyserl. Majest. die gehorsame Fürsten vnd Stände abermals / Jhr. Keys. Majest. wolten doch Jhre Keyserliche vnd Königliche Gnaden / Milte vnnd Sanfftinut nicht gantz verschliessen / die Vnschuld vieler Christen vnnd sonderlich derer Länder / die jederzeit in standhaffter Trewhertzigkeit / Gut vnd Blut / vnd alle das eusserste bey Jhr. Keys. Maj. vnd dero Vorfahren willig zugesetzet / aller gnädigst behertzigen / auch der Chur-vnd Reichs Fürsten trewe Intention in gnädigste Acht nemen / vnd zu solchen Mitteln sich bewegen lassen / die zu Ruhe Fried vnd Wolstandt der Länder nutzlich / zu Hinlegung dieses Vnwesens dienlich / vnd dardurch den Religionsbeschwerden gäntzlich abgeholffen werden möchte.

Was nun den andern Punct in der Keyserlichen Proposition anlangte / darinnen Jhre Keys.

mehr als gnugsam an Tag gegeben / theils sonsten an Vervnruhigung der Religionsverwandten ein hertzliches Gefallen getragen / auch wider die Religion je mehr vnd mehr zu practiciren nit vnderlassen: vnd ob wol von Jhrer Keys. Maj. angedeutet worden / mit glimpfflichen Mitteln zu verfahren vnd diesem Vnwesen vätterlich abzuhelffen / so weren doch solche dergestalt nicht zu verspüren gewesen / daß solche zu Abhelffung vnd Assecuration deß Religionwesens gerichtet / inmassen dann dergleichen in keinem Patent noch Außschreiben zu befindẽ: vielmehr müsten sie mit sonderm Kummer vnd Schmertzen vernehmen / daß J. Key. Maj. in diese Gedanckẽ gebracht würden / samb dieses keine Religions Sachen weren / daß auch die Zerschleiffung der newauffgebawten Kirchen zu Clostergrab / vñ die gefängliche Einziehüg der Vnderthanen zu Braunaw / dẽ Majestätbrieff nit angiengen / vnd daß J. Key. Mai. die Rebellen zum Gehorsam bringẽ wolten / in massen dann bey Jhrer Key. Maj. Erklärung die Stände für Rebellen erklärt werden wollen / da sie doch vor Gott vnd aller Welt bezeuget / daß sie Jhrer Keys. Maj. getrew zu seyn vnd zu verbleibẽ / auch bey derselben / wann jhnen nur gnugsame Assecuration in puncto Religionis erfolgete / vnd die schädliche Räthe abgeschafft würden / Gut vnd Blut zuzusetzen begierig weren: vnd daß auch in der Zeit das Keyserische Kriegsvolck gewaltsamer Weiß in das Königreich eingefallen / viel arme Leut vnschuldiger Weiß vmbs Leben gebracht / vnd also viel vnschuldig Christen Blut vergossen / darbey dañ auch der kleinesten Kinder / so an der Mütter Brüsten gelegen / nit verschonet / sondern dieselbẽ von einander gehawen vnd dẽ Müttern also vorgeworffen worden: wie sie dann auch viel Flecken vnd Dörffer in die Aschen geleget / vnd also mit Rauben / Morden / Plündern vnd Brennen / ohne Vnderscheid / was für Religionsverwandten solcher Schadẽ betroffen / feindseliger Weiß verfahrẽ worden / dardurch dañ keine gütliche Mittel in effectu, sondern endliche Ruin vnnd Verwüstung deß Königreichs Böheimb offentlich / mit Vertilgung vieler vnschuldiger Seelen zu vermercken. Vnd ob wol bey Jhrer Keys. Majest. die Böhmische Ständ vnder dato 29. Augusti alles vnderthänigsten Fleisses gebetten / weil sie deß liebẽ Friedens begierig weren / J. Key. M. wolten den Fortzug deß Kriegsvolcks allein inhibiren / alle feindselige Thätlichkeiten einstellen / obgedachte Erklärung cassiren / vnd die angedeutete gütliche Mittel durch die Interposition befördern lassen / so were doch solchem jhrem Bitten gar nicht statt gethan worden / sondern es befinde sich / daß alles noch in den höchsten Extremiteten beruhe / in dem Jhre Keys. Maj. dero Kriegs Macht wider zu rück zu fordern / oder ein beständigen Anstand zu machen / sich biß dato nit entschlossen / von jhnen den Ständen aber die Disarmirung einẽ Weg als den andern von erst erfolgen / vnd nachmalen wegen gütlichen Tractats vnnd Composition eine Resolution erwartet werdẽ solte / auch würde deß Religionwesens vnd deren Assecuration / in gleichem wegen der bösen Räthe das wenigste nicht gemeldet Hergegen aber hetten die Stände mit Originalien zu belegẽ / daß die Jesuiten in jren consiliis nit zum Frieden / sondern zum Krieg rathen theten / mit Vorgeben / jetzo were die gewünschte Zeit / das Königreich Böheimb vnnd die Länder zu vberziehen vnd sie vmb den Majestätbrieff vnd priuilegia zu bringen / etc.

Welches Jhrer Key. Maj. Fürsten vnd Ständ Augspurgischer Confession darumb bey Anregũg deß ersten Puncts der Keyserlichen Proposition etwas weitläufftiger andeuten wollen / damit Jhre Key. Maj. vmb so viel desto beständigere Nachricht haben möchten / was die Stände in Böheim gleichwol auff dieses / daß Jhr Key. Maj. alle mögliche zu Glimpff vnd Güte gerichtete Mittel vorgeschlagen hette / vnd daß die Stände jhres Theils solche gar nicht eingehen wollen / vor vnd einwenden theten. Die gehorsamen Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession wolten zwar hertzlich wünschen / daß baldt Anfangs den Religions-Betrangnussen in Böheimb gebührlichen abgeholffen / die sub vtraq; bey dem Majestätbrieff vnd der Vergleichung sub vna geschützet / vnnd da je was zweiffelhafftigs gewesen / beyderseits an gehörige Ort zum versprechen gewiesen / vnnd nicht baldt ante sententiam mit der Execution / beydes in Zeschleiffung der Kirchen zu Clostergrab / vnd mit gefänglicher Einziehung der Vnderthanen zu Branaw were verfahren / vnd also zu solchen grossen Extremiteten von denen / die vielleicht nit gefallen hetten / daß beyderseits Religionsverwandten in Fried vnd Einigkeit beysammen wohnen solten / Vrsach gegeben worden.

Weil es aber in diesen Zustand nunmehr gerathen / vnd demselben füglicher nicht / als durch die Anfangs von Jhrer Keys. Maj. vorgeschlagenen gütlichen Tractaten abzuhelffen / auch gantz vnmüglich schiene / wann man beyderseits auff den extremis beruhen / vnnd durch Kriegsmacht dieser Sachen ein Außschlag gegeben werden solte / daß nicht das Königreich Böheimb / vnd die incorporirte vnnd andere annahende Länder darüber gäntzlichen erschöpffet vnnd verderbet würden / auch als dann schuldige vnd vnschuldige zugleich leyden vnd vndergehen müsten: Als bitten diesem nach Jhr. Keyserl. Majest. die gehorsame Fürsten vnd Stände abermals / Jhr. Keys. Majest. wolten doch Jhre Keyserliche vnd Königliche Gnaden / Milte vnnd Sanfftinut nicht gantz verschliessen / die Vnschuld vieler Christen vnnd sonderlich derer Länder / die jederzeit in standhaffter Trewhertzigkeit / Gut vnd Blut / vnd alle das eusserste bey Jhr. Keys. Maj. vnd dero Vorfahren willig zugesetzet / aller gnädigst behertzigen / auch der Chur-vnd Reichs Fürsten trewe Intention in gnädigste Acht nemen / vnd zu solchen Mitteln sich bewegen lassen / die zu Ruhe Fried vnd Wolstandt der Länder nutzlich / zu Hinlegung dieses Vnwesens dienlich / vnd dardurch den Religionsbeschwerden gäntzlich abgeholffen werden möchte.

Was nun den andern Punct in der Keyserlichen Proposition anlangte / darinnen Jhre Keys.

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mehr als                      gnugsam an Tag gegeben / theils sonsten an Vervnruhigung der Religionsverwandten                      ein hertzliches Gefallen getragen / auch wider die Religion je mehr vnd mehr zu                      practiciren nit vnderlassen: vnd ob wol von Jhrer Keys. Maj. angedeutet worden /                      mit glimpfflichen Mitteln zu verfahren vnd diesem Vnwesen vätterlich abzuhelffen                      / so weren doch solche dergestalt nicht zu verspüren gewesen / daß solche zu                      Abhelffung vnd Assecuration deß Religionwesens gerichtet / inmassen dann                      dergleichen in keinem Patent noch Außschreiben zu befinde&#x0303;: vielmehr müsten sie                      mit sonderm Kummer vnd Schmertzen vernehmen / daß J. Key. Maj. in diese Gedancke&#x0303;                      gebracht würden / samb dieses keine Religions Sachen weren / daß auch die                      Zerschleiffung der newauffgebawten Kirchen zu Clostergrab / vn&#x0303;                      die gefängliche Einziehüg der Vnderthanen zu Braunaw / de&#x0303; Majestätbrieff nit                      angiengen / vnd daß J. Key. Mai. die Rebellen zum Gehorsam bringe&#x0303; wolten / in                      massen dann bey Jhrer Key. Maj. Erklärung die Stände für Rebellen erklärt werden                      wollen / da sie doch vor Gott vnd aller Welt bezeuget / daß sie Jhrer Keys. Maj.                      getrew zu seyn vnd zu verbleibe&#x0303; / auch bey derselben / wann jhnen nur gnugsame                      Assecuration in puncto Religionis erfolgete / vnd die schädliche Räthe                      abgeschafft würden / Gut vnd Blut zuzusetzen begierig weren: vnd daß auch in der                      Zeit das Keyserische Kriegsvolck gewaltsamer Weiß in das Königreich eingefallen                      / viel arme Leut vnschuldiger Weiß vmbs Leben gebracht / vnd also viel                      vnschuldig Christen Blut vergossen / darbey dan&#x0303; auch der                      kleinesten Kinder / so an der Mütter Brüsten gelegen / nit verschonet / sondern                      dieselbe&#x0303; von einander gehawen vnd de&#x0303; Müttern also vorgeworffen worden: wie sie                      dann auch viel Flecken vnd Dörffer in die Aschen geleget / vnd also mit Rauben /                      Morden / Plündern vnd Brennen / ohne Vnderscheid / was für Religionsverwandten                      solcher Schade&#x0303; betroffen / feindseliger Weiß verfahre&#x0303; worden / dardurch dan&#x0303; keine gütliche Mittel in effectu, sondern endliche Ruin vnnd                      Verwüstung deß Königreichs Böheimb offentlich / mit Vertilgung vieler                      vnschuldiger Seelen zu vermercken. Vnd ob wol bey Jhrer Keys. Majest. die                      Böhmische Ständ vnder dato 29. Augusti alles vnderthänigsten Fleisses gebetten /                      weil sie deß liebe&#x0303; Friedens begierig weren / J. Key. M. wolten den Fortzug deß                      Kriegsvolcks allein inhibiren / alle feindselige Thätlichkeiten einstellen /                      obgedachte Erklärung cassiren / vnd die angedeutete gütliche Mittel durch die                      Interposition befördern lassen / so were doch solchem jhrem Bitten gar nicht                      statt gethan worden / sondern es befinde sich / daß alles noch in den höchsten                      Extremiteten beruhe / in dem Jhre Keys. Maj. dero Kriegs Macht wider zu rück zu                      fordern / oder ein beständigen Anstand zu machen / sich biß dato nit                      entschlossen / von jhnen den Ständen aber die Disarmirung eine&#x0303; Weg als den                      andern von erst erfolgen / vnd nachmalen wegen gütlichen Tractats vnnd                      Composition eine Resolution erwartet werde&#x0303; solte / auch würde deß Religionwesens                      vnd deren Assecuration / in gleichem wegen der bösen Räthe das wenigste nicht                      gemeldet Hergegen aber hetten die Stände mit Originalien zu belege&#x0303; / daß die                      Jesuiten in jren consiliis nit zum Frieden / sondern zum Krieg rathen theten /                      mit Vorgeben / jetzo were die gewünschte Zeit / das Königreich Böheimb vnnd die                      Länder zu vberziehen vnd sie vmb den Majestätbrieff vnd priuilegia zu bringen /                      etc.</p>
          <p>Welches Jhrer Key. Maj. Fürsten vnd Ständ Augspurgischer Confession darumb bey                          Anregu&#x0303;g deß ersten Puncts der Keyserlichen Proposition etwas                      weitläufftiger andeuten wollen / damit Jhre Key. Maj. vmb so viel desto                      beständigere Nachricht haben möchten / was die Stände in Böheim gleichwol auff                      dieses / daß Jhr Key. Maj. alle mögliche zu Glimpff vnd Güte gerichtete Mittel                      vorgeschlagen hette / vnd daß die Stände jhres Theils solche gar nicht eingehen                      wollen / vor vnd einwenden theten. Die gehorsamen Fürsten vnd Stände                      Augspurgischer Confession wolten zwar hertzlich wünschen / daß baldt Anfangs den                      Religions-Betrangnussen in Böheimb gebührlichen abgeholffen / die sub vtraq; bey                      dem Majestätbrieff vnd der Vergleichung sub vna geschützet / vnnd da je was                      zweiffelhafftigs gewesen / beyderseits an gehörige Ort zum versprechen gewiesen                      / vnnd nicht baldt ante sententiam mit der Execution / beydes in Zeschleiffung                      der Kirchen zu Clostergrab / vnd mit gefänglicher Einziehung der Vnderthanen zu                      Branaw were verfahren / vnd also zu solchen grossen Extremiteten von denen / die                      vielleicht nit gefallen hetten / daß beyderseits Religionsverwandten in Fried                      vnd Einigkeit beysammen wohnen solten / Vrsach gegeben worden.</p>
          <p>Weil es aber in diesen Zustand nunmehr gerathen / vnd demselben füglicher nicht /                      als durch die Anfangs von Jhrer Keys. Maj. vorgeschlagenen gütlichen Tractaten                      abzuhelffen / auch gantz vnmüglich schiene / wann man beyderseits auff den                      extremis beruhen / vnnd durch Kriegsmacht dieser Sachen ein Außschlag gegeben                      werden solte / daß nicht das Königreich Böheimb / vnd die incorporirte vnnd                      andere annahende Länder darüber gäntzlichen erschöpffet vnnd verderbet würden /                      auch als dann schuldige vnd vnschuldige zugleich leyden vnd vndergehen müsten:                      Als bitten diesem nach Jhr. Keyserl. Majest. die gehorsame Fürsten vnd Stände                      abermals / Jhr. Keys. Majest. wolten doch Jhre Keyserliche vnd Königliche Gnaden                      / Milte vnnd Sanfftinut nicht gantz verschliessen / die Vnschuld vieler Christen                      vnnd sonderlich derer Länder / die jederzeit in standhaffter Trewhertzigkeit /                      Gut vnd Blut / vnd alle das eusserste bey Jhr. Keys. Maj. vnd dero Vorfahren                      willig zugesetzet / aller gnädigst behertzigen / auch der Chur-vnd Reichs                      Fürsten trewe Intention in gnädigste Acht nemen / vnd zu solchen Mitteln sich                      bewegen lassen / die zu Ruhe Fried vnd Wolstandt der Länder nutzlich / zu                      Hinlegung dieses Vnwesens dienlich / vnd dardurch den Religionsbeschwerden                      gäntzlich abgeholffen werden möchte.</p>
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[73/0110] mehr als gnugsam an Tag gegeben / theils sonsten an Vervnruhigung der Religionsverwandten ein hertzliches Gefallen getragen / auch wider die Religion je mehr vnd mehr zu practiciren nit vnderlassen: vnd ob wol von Jhrer Keys. Maj. angedeutet worden / mit glimpfflichen Mitteln zu verfahren vnd diesem Vnwesen vätterlich abzuhelffen / so weren doch solche dergestalt nicht zu verspüren gewesen / daß solche zu Abhelffung vnd Assecuration deß Religionwesens gerichtet / inmassen dann dergleichen in keinem Patent noch Außschreiben zu befindẽ: vielmehr müsten sie mit sonderm Kummer vnd Schmertzen vernehmen / daß J. Key. Maj. in diese Gedanckẽ gebracht würden / samb dieses keine Religions Sachen weren / daß auch die Zerschleiffung der newauffgebawten Kirchen zu Clostergrab / vñ die gefängliche Einziehüg der Vnderthanen zu Braunaw / dẽ Majestätbrieff nit angiengen / vnd daß J. Key. Mai. die Rebellen zum Gehorsam bringẽ wolten / in massen dann bey Jhrer Key. Maj. Erklärung die Stände für Rebellen erklärt werden wollen / da sie doch vor Gott vnd aller Welt bezeuget / daß sie Jhrer Keys. Maj. getrew zu seyn vnd zu verbleibẽ / auch bey derselben / wann jhnen nur gnugsame Assecuration in puncto Religionis erfolgete / vnd die schädliche Räthe abgeschafft würden / Gut vnd Blut zuzusetzen begierig weren: vnd daß auch in der Zeit das Keyserische Kriegsvolck gewaltsamer Weiß in das Königreich eingefallen / viel arme Leut vnschuldiger Weiß vmbs Leben gebracht / vnd also viel vnschuldig Christen Blut vergossen / darbey dañ auch der kleinesten Kinder / so an der Mütter Brüsten gelegen / nit verschonet / sondern dieselbẽ von einander gehawen vnd dẽ Müttern also vorgeworffen worden: wie sie dann auch viel Flecken vnd Dörffer in die Aschen geleget / vnd also mit Rauben / Morden / Plündern vnd Brennen / ohne Vnderscheid / was für Religionsverwandten solcher Schadẽ betroffen / feindseliger Weiß verfahrẽ worden / dardurch dañ keine gütliche Mittel in effectu, sondern endliche Ruin vnnd Verwüstung deß Königreichs Böheimb offentlich / mit Vertilgung vieler vnschuldiger Seelen zu vermercken. Vnd ob wol bey Jhrer Keys. Majest. die Böhmische Ständ vnder dato 29. Augusti alles vnderthänigsten Fleisses gebetten / weil sie deß liebẽ Friedens begierig weren / J. Key. M. wolten den Fortzug deß Kriegsvolcks allein inhibiren / alle feindselige Thätlichkeiten einstellen / obgedachte Erklärung cassiren / vnd die angedeutete gütliche Mittel durch die Interposition befördern lassen / so were doch solchem jhrem Bitten gar nicht statt gethan worden / sondern es befinde sich / daß alles noch in den höchsten Extremiteten beruhe / in dem Jhre Keys. Maj. dero Kriegs Macht wider zu rück zu fordern / oder ein beständigen Anstand zu machen / sich biß dato nit entschlossen / von jhnen den Ständen aber die Disarmirung einẽ Weg als den andern von erst erfolgen / vnd nachmalen wegen gütlichen Tractats vnnd Composition eine Resolution erwartet werdẽ solte / auch würde deß Religionwesens vnd deren Assecuration / in gleichem wegen der bösen Räthe das wenigste nicht gemeldet Hergegen aber hetten die Stände mit Originalien zu belegẽ / daß die Jesuiten in jren consiliis nit zum Frieden / sondern zum Krieg rathen theten / mit Vorgeben / jetzo were die gewünschte Zeit / das Königreich Böheimb vnnd die Länder zu vberziehen vnd sie vmb den Majestätbrieff vnd priuilegia zu bringen / etc. Welches Jhrer Key. Maj. Fürsten vnd Ständ Augspurgischer Confession darumb bey Anregũg deß ersten Puncts der Keyserlichen Proposition etwas weitläufftiger andeuten wollen / damit Jhre Key. Maj. vmb so viel desto beständigere Nachricht haben möchten / was die Stände in Böheim gleichwol auff dieses / daß Jhr Key. Maj. alle mögliche zu Glimpff vnd Güte gerichtete Mittel vorgeschlagen hette / vnd daß die Stände jhres Theils solche gar nicht eingehen wollen / vor vnd einwenden theten. Die gehorsamen Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession wolten zwar hertzlich wünschen / daß baldt Anfangs den Religions-Betrangnussen in Böheimb gebührlichen abgeholffen / die sub vtraq; bey dem Majestätbrieff vnd der Vergleichung sub vna geschützet / vnnd da je was zweiffelhafftigs gewesen / beyderseits an gehörige Ort zum versprechen gewiesen / vnnd nicht baldt ante sententiam mit der Execution / beydes in Zeschleiffung der Kirchen zu Clostergrab / vnd mit gefänglicher Einziehung der Vnderthanen zu Branaw were verfahren / vnd also zu solchen grossen Extremiteten von denen / die vielleicht nit gefallen hetten / daß beyderseits Religionsverwandten in Fried vnd Einigkeit beysammen wohnen solten / Vrsach gegeben worden. Weil es aber in diesen Zustand nunmehr gerathen / vnd demselben füglicher nicht / als durch die Anfangs von Jhrer Keys. Maj. vorgeschlagenen gütlichen Tractaten abzuhelffen / auch gantz vnmüglich schiene / wann man beyderseits auff den extremis beruhen / vnnd durch Kriegsmacht dieser Sachen ein Außschlag gegeben werden solte / daß nicht das Königreich Böheimb / vnd die incorporirte vnnd andere annahende Länder darüber gäntzlichen erschöpffet vnnd verderbet würden / auch als dann schuldige vnd vnschuldige zugleich leyden vnd vndergehen müsten: Als bitten diesem nach Jhr. Keyserl. Majest. die gehorsame Fürsten vnd Stände abermals / Jhr. Keys. Majest. wolten doch Jhre Keyserliche vnd Königliche Gnaden / Milte vnnd Sanfftinut nicht gantz verschliessen / die Vnschuld vieler Christen vnnd sonderlich derer Länder / die jederzeit in standhaffter Trewhertzigkeit / Gut vnd Blut / vnd alle das eusserste bey Jhr. Keys. Maj. vnd dero Vorfahren willig zugesetzet / aller gnädigst behertzigen / auch der Chur-vnd Reichs Fürsten trewe Intention in gnädigste Acht nemen / vnd zu solchen Mitteln sich bewegen lassen / die zu Ruhe Fried vnd Wolstandt der Länder nutzlich / zu Hinlegung dieses Vnwesens dienlich / vnd dardurch den Religionsbeschwerden gäntzlich abgeholffen werden möchte. Was nun den andern Punct in der Keyserlichen Proposition anlangte / darinnen Jhre Keys.

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/110>, abgerufen am 28.11.2024.