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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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In dessen hat das Capitul deß Primat vnnd Hertzog Augustus von Sachsen wird Coadjutor deß Erßstiffts Mag deburg. Ertz-Stiffts Magdeburg deß Churfürsten von Sachsen zweytgebornen Sohn Hertzog Augustun / auß hochwichtigen Vrsachen / zum Coadjutoren ernennet / vnd deßwegen jhre Abgeordnete zu anfang deß Christmonats nach Dresden geschickt / den Churfürsten solches zu notificiren. Worauff dann den 8. dieses der Actus postulationis am Churf. Sächsischen Hoff publice vorgenommen / vnd die geschehene Wahl von hochgedachten Churfürsten acceptirt / vnd nach Ertheilung seines Consens dz Decretum postulationis gegen den gewöhnlichen Reversalien außgewechselt worden mit vertröstung künfftiger Succession. Worüber nachmals nach vollendenten Actu vnd Ceremonien von den Churf. Räthen den jungen Herren gratulirt / auch die Gesandten mit köstlichen Praesenten abgefertiget / ingleichem zu Magdenb. deßwegen stattliche Frewdenfest Newer Bischoff zu Oßnabrück gehalten worden. Demnach auch deß Cardinals von Hohenzollern vnd Bischoffen von Oßnabrück Ableiben / nit allein viel stattliche Beneficien / vnd in die 15. Stellen im Collegio Cardinalium, sondern auch gedachten Stiffts Einkommen vnd Bischoffliche Dignität vacirt / als ist darauff Graff Frantz Wilhelm von Wartenberg Chur Cölnischer Groß Hoffmeister zu solcher von den Päbstischen Capitularen erhaben worden.

Landtag zu Oedenburg. Jhr Kay. M. hatte vmb diese Zeit einen Landtag nach Oedenburg in Vngarn außgeschreiben. Demnach nun der Termin so zu solchem angesetzet / herbey geruckt / ist Jhre M. neben dero ältisten Sohn König Ferdinando III. vnd einem stattlichen Comitat / vmb den halben Weinmonat / in Person dahin gereiset / vnd nach dem sie ein halbe viertel Meyl wegs von der Statt durch die Vngarische Ständt sehr prächtig empfangen vnnd einbegleitet worden / den folgenden Tag nach gesetztes proponiren lassen.

Nach dem das Königreich Vngarn bißhero grosse Kriegs Vnruhe außstehen müssen / als begehrten Jhre May. Jhro getrewlich einzurathen / wie es forthin vor Schaden vnd Gefahr zuverfichern / vnnd wider die Friedensstöhrer beständiglich zuverwahren / sie wolten an jhrem Theil / was dieselbe dazu ersprießlich befinden würden / nichts erwinden lassen.

2. Daß hinfüro Jhrer Kay. Mayest. Befehl vnd Mandata besser / als bißhero von etlichen geschehen / respectirt / auch die Vbertretter sampt derselben Anhetzer ernstlich bestrafft werden möchten.

3. Wie die jenige / so sich wider alle Recht nit scheweten / den H. Ehestand durch die Polygamian zubesudeln / dardurch sie Gottes gerechte Landtstraffen vervrsachten / mit Ernst möchten gestraffet werden.

4. Zu Erbawung der Festung Canisa solten die Ständ / vermög jhrer Anno 1608. gethanen Zusag / weil daran / wie auch an der Bezahlung der darinn ligenden Soldaten / die Wolfahrt deß Köuigreichs hafftete / nach dem Exempel J. M. so bißhero vber jhrer Erblanden Contributiones grosse Summen Gelts von Jhrer Kammer vnd Taffel Gefällen darauff gewendet / bessere Gelt Anlagen vnnd zuführung der Victualien an die Grentzhäuser / vnd die Robotten / als bißhero geschehen / anordneten.

5. Weil die allzugrosse Kundtschafft mit dem Türcken dem Landt sehr schädlich / solten die hiervber vnd sonderlich der Anno 1563. auffgerichtete 66. Articul renovirt / vnnd die Vbertretter ernstlich abgestrafft werden.

6. Demnach auch durch die Freybeuter die Strassen sehr vnsicher gemacht / dardurch dann auch den Türcken zu Feindtseliger Raach anlaß gegeben würde / daß der gemachte Anstand leichtlich möchte gebrochen werden / so solte man bedacht seyn / solche Freybeuter sampt jhren Helffern mit ernstlicher Straff zubelegen.

7. Die Grentzhäuser mit geringer Spesa mit Pulver zuversehen / solte das Salpeter nicht auß dem Land geführt / sondern zu desselben eygenem Nutzen angewendet werden.

8. Dieweil der Fluß Raab wegen der darauff erbawten Mühlen verstopfft / vnd durch desselben Außbreitung die Raaber Gräben außgetrocknet / vnd den Feinden der Zugang an die Festung eröffnet würde / so solten nach beschehener Relation deren hierzu deputirten Commissarien / wann es nothwendig erfunden würde / die zu solchen Mühlen auffgerichte Dämme geschleifft / vnd der Graben / damit der Fluß wider in seinen alten Gang kommen möchte / außgeräumet werden.

9. Der Articul / so wider die Betrieger auffgerichtet / solte ernewert / verglichen vnnd exequirt werden.

10. Demnach auch wegen der langsamen Stewereinnahm dem Land grosser Schaden zuwachse / so solte der dißfals gemachte Articul ernewert vnd gleichfals in acht genommen werden.

11. Dieweil den Land an Sicherheit der Strassen viel gelegen / vnd die Erfahrung täglich bezeugete / wie von den Strassenraubern der Reisenden Güther vnd Leben nachgestellet / vnd grosser Landschaden vervrsachet werde / so were nöthig die hiervber verfaste Articul fleissig zuobserviren.

12. Schließlichen erböthen sich Jhre M. die bey jüngstem Landtag verordnete Restitutiones vollendts zum Endt zubringen.

Esterhasi Palatin in Vngarn. Als sich nun zu diesen Puncten die Stände wol accommodirt / vnd darauff Graff Esterhasi zum Palatin verordnet / ist nachmals von einem Successorn an der Cron gehandelt / vnd auff ansuchen Kay. M. vnd langer Berathschlagung dero ältester Ferdinandus 3. König in Vngarn. Sohn Ferdinandus III. erwöhlter König in Böheimb / zum künfftigen König in Vngarn erwöhlet vnnd proclamirt / vnd hernach den 8. Decemb. mit gebräuchlichen Ceremonien / allermassen bey seinem Herrn Vattern auch geschehen gecrönet worden.

Evangel. Stände in Vngarn wollen jnen jre Freyheiten nit nehmen lassen. Vor der Crönung hat sich vnter den Landt-Ständen / als sie den Punct wegen der Religion / daß nemblich die selbe in Vngarn solte frey gelassen werden / beschlossen / ein Tumult erhaben / in dem deß Bischoffs von Agrien Gesandter sich vnnütz darüber gemacht vnnd darwider prote-

In dessen hat das Capitul deß Primat vnnd Hertzog Augustus von Sachsen wird Coadjutor deß Erßstiffts Mag deburg. Ertz-Stiffts Magdeburg deß Churfürsten von Sachsen zweytgebornen Sohn Hertzog Augustũ / auß hochwichtigen Vrsachen / zum Coadjutoren ernennet / vnd deßwegen jhre Abgeordnete zu anfang deß Christmonats nach Dresden geschickt / dẽ Churfürsten solches zu notificiren. Worauff dañ den 8. dieses der Actus postulationis am Churf. Sächsischen Hoff publicè vorgenommen / vñ die geschehene Wahl von hochgedachten Churfürsten acceptirt / vnd nach Ertheilung seines Consens dz Decretum postulationis gegen den gewöhnlichẽ Reversalien außgewechselt wordẽ mit vertröstũg künfftiger Succession. Worüber nachmals nach vollendentẽ Actu vnd Ceremonien von dẽ Churf. Räthen dẽ jungen Herren gratulirt / auch die Gesandten mit köstlichen Praesentẽ abgefertiget / ingleichem zu Magdenb. deßwegen stattliche Frewdenfest Newer Bischoff zu Oßnabrück gehalten wordẽ. Demnach auch deß Cardinals von Hohenzollern vnd Bischoffen võ Oßnabrück Ableiben / nit allein viel stattliche Beneficien / vnd in die 15. Stellen im Collegio Cardinalium, sondern auch gedachten Stiffts Einkom̃en vnd Bischoffliche Dignität vacirt / als ist darauff Graff Frantz Wilhelm von Wartenberg Chur Cölnischer Groß Hoffmeister zu solcher von den Päbstischen Capitularen erhaben worden.

Landtag zu Oedenburg. Jhr Kay. M. hatte vmb diese Zeit einen Landtag nach Oedenburg in Vngarn außgeschreiben. Demnach nun der Termin so zu solchem angesetzet / herbey geruckt / ist Jhre M. neben dero ältisten Sohn König Ferdinando III. vnd einem stattlichen Comitat / vmb den halben Weinmonat / in Person dahin gereiset / vnd nach dem sie ein halbe viertel Meyl wegs von der Statt durch die Vngarische Ständt sehr prächtig empfangen vnnd einbegleitet worden / den folgenden Tag nach gesetztes proponiren lassen.

Nach dem das Königreich Vngarn bißhero grosse Kriegs Vnruhe außstehen müssen / als begehrten Jhre May. Jhro getrewlich einzurathen / wie es forthin vor Schaden vnd Gefahr zuverfichern / vnnd wider die Friedensstöhrer beständiglich zuverwahren / sie wolten an jhrem Theil / was dieselbe dazu ersprießlich befinden würden / nichts erwinden lassen.

2. Daß hinfüro Jhrer Kay. Mayest. Befehl vnd Mandata besser / als bißhero von etlichen geschehẽ / respectirt / auch die Vbertretter sampt derselben Anhetzer ernstlich bestrafft werden möchtẽ.

3. Wie die jenige / so sich wider alle Recht nit scheweten / den H. Ehestand durch die Polygamiã zubesudeln / dardurch sie Gottes gerechte Landtstraffen vervrsachten / mit Ernst möchten gestraffet werden.

4. Zu Erbawung der Festung Canisa solten die Ständ / vermög jhrer Anno 1608. gethanen Zusag / weil daran / wie auch an der Bezahlung der darinn ligenden Soldaten / die Wolfahrt deß Köuigreichs hafftete / nach dem Exempel J. M. so bißhero vber jhrer Erblanden Contributiones grosse Summen Gelts von Jhrer Kammer vnd Taffel Gefällen darauff gewendet / bessere Gelt Anlagen vnnd zuführung der Victualien an die Grentzhäuser / vnd die Robotten / als bißhero geschehen / anordneten.

5. Weil die allzugrosse Kundtschafft mit dem Türcken dem Landt sehr schädlich / solten die hiervber vnd sonderlich der Anno 1563. auffgerichtete 66. Articul renovirt / vnnd die Vbertretter ernstlich abgestrafft werden.

6. Demnach auch durch die Freybeuter die Strassen sehr vnsicher gemacht / dardurch dann auch den Türcken zu Feindtseliger Raach anlaß gegeben würde / daß der gemachte Anstand leichtlich möchte gebrochen werdẽ / so solte man bedacht seyn / solche Freybeuter sampt jhren Helffern mit ernstlicher Straff zubelegen.

7. Die Grentzhäuser mit geringer Spesa mit Pulver zuversehen / solte das Salpeter nicht auß dem Land geführt / sondern zu desselben eygenem Nutzen angewendet werden.

8. Dieweil der Fluß Raab wegen der darauff erbawten Mühlen verstopfft / vnd durch desselben Außbreitung die Raaber Gräben außgetrocknet / vnd den Feinden der Zugang an die Festung eröffnet würde / so solten nach beschehener Relation deren hierzu deputirten Commissarien / wann es nothwendig erfunden würde / die zu solchen Mühlen auffgerichte Dämme geschleifft / vnd der Graben / damit der Fluß wider in seinen alten Gang kommen möchte / außgeräumet werden.

9. Der Articul / so wider die Betrieger auffgerichtet / solte ernewert / verglichen vnnd exequirt werden.

10. Demnach auch wegen der langsamẽ Stewereinnahm dem Land grosser Schaden zuwachse / so solte der dißfals gemachte Articul ernewert vnd gleichfals in acht genommen werden.

11. Dieweil dẽ Land an Sicherheit der Strassen viel gelegen / vnd die Erfahrung täglich bezeugete / wie von den Strassenraubern der Reisenden Güther vnd Leben nachgestellet / vnd grosser Landschaden vervrsachet werde / so were nöthig die hiervber verfaste Articul fleissig zuobserviren.

12. Schließlichen erböthen sich Jhre M. die bey jüngstem Landtag verordnete Restitutiones vollendts zum Endt zubringen.

Esterhasi Palatin in Vngarn. Als sich nun zu diesen Punctẽ die Stände wol accommodirt / vnd darauff Graff Esterhasi zum Palatin verordnet / ist nachmals von einem Successorn an der Cron gehandelt / vnd auff ansuchen Kay. M. vnd langer Berathschlagung dero ältester Ferdinandus 3. König in Vngarn. Sohn Ferdinandus III. erwöhlter König in Böheimb / zum künfftigen König in Vngarn erwöhlet vnnd proclamirt / vnd hernach den 8. Decemb. mit gebräuchlichen Ceremonien / allermassen bey seinem Herrn Vattern auch geschehen gecrönet worden.

Evangel. Stände in Vngarn wollen jnen jre Freyheiten nit nehmen lassen. Vor der Crönung hat sich vnter den Landt-Ständen / als sie den Punct wegen der Religion / daß nemblich die selbe in Vngarn solte frey gelassen werden / beschlossen / ein Tumult erhaben / in dem deß Bischoffs von Agrien Gesandter sich vnnütz darüber gemacht vnnd darwider prote-

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          <p>Nach dem das Königreich Vngarn bißhero grosse Kriegs Vnruhe außstehen müssen /                      als begehrten Jhre May. Jhro getrewlich einzurathen / wie es forthin vor Schaden                      vnd Gefahr zuverfichern / vnnd wider die Friedensstöhrer beständiglich                      zuverwahren / sie wolten an jhrem Theil / was dieselbe dazu ersprießlich                      befinden würden / nichts erwinden lassen.</p>
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          <p>4. Zu Erbawung der Festung Canisa solten die Ständ / vermög jhrer Anno 1608.                      gethanen Zusag / weil daran / wie auch an der Bezahlung der darinn ligenden                      Soldaten / die Wolfahrt deß Köuigreichs hafftete / nach dem Exempel J. M. so                      bißhero vber jhrer Erblanden Contributiones grosse Summen Gelts von Jhrer Kammer                      vnd Taffel Gefällen darauff gewendet / bessere Gelt Anlagen vnnd zuführung der                      Victualien an die Grentzhäuser / vnd die Robotten / als bißhero geschehen /                      anordneten.</p>
          <p>5. Weil die allzugrosse Kundtschafft mit dem Türcken dem Landt sehr schädlich /                      solten die hiervber vnd sonderlich der Anno 1563. auffgerichtete 66. Articul                      renovirt / vnnd die Vbertretter ernstlich abgestrafft werden.</p>
          <p>6. Demnach auch durch die Freybeuter die Strassen sehr vnsicher gemacht /                      dardurch dann auch den Türcken zu Feindtseliger Raach anlaß gegeben würde / daß                      der gemachte Anstand leichtlich möchte gebrochen werde&#x0303; / so solte man bedacht                      seyn / solche Freybeuter sampt jhren Helffern mit ernstlicher Straff zubelegen.</p>
          <p>7. Die Grentzhäuser mit geringer Spesa mit Pulver zuversehen / solte das Salpeter                      nicht auß dem Land geführt / sondern zu desselben eygenem Nutzen angewendet                      werden.</p>
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          <p>9. Der Articul / so wider die Betrieger auffgerichtet / solte ernewert /                      verglichen vnnd exequirt werden.</p>
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          <p><note place="right">Esterhasi Palatin in Vngarn.</note> Als sich nun zu                      diesen Puncte&#x0303; die Stände wol accommodirt / vnd darauff Graff Esterhasi zum                      Palatin verordnet / ist nachmals von einem Successorn an der Cron gehandelt /                      vnd auff ansuchen Kay. M. vnd langer Berathschlagung dero ältester <note place="right">Ferdinandus 3. König in Vngarn.</note> Sohn Ferdinandus                      III. erwöhlter König in Böheimb / zum künfftigen König in Vngarn erwöhlet vnnd                      proclamirt / vnd hernach den 8. Decemb. mit gebräuchlichen Ceremonien /                      allermassen bey seinem Herrn Vattern auch geschehen gecrönet worden.</p>
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[976/1093] In dessen hat das Capitul deß Primat vnnd Ertz-Stiffts Magdeburg deß Churfürsten von Sachsen zweytgebornen Sohn Hertzog Augustũ / auß hochwichtigen Vrsachen / zum Coadjutoren ernennet / vnd deßwegen jhre Abgeordnete zu anfang deß Christmonats nach Dresden geschickt / dẽ Churfürsten solches zu notificiren. Worauff dañ den 8. dieses der Actus postulationis am Churf. Sächsischen Hoff publicè vorgenommen / vñ die geschehene Wahl von hochgedachten Churfürsten acceptirt / vnd nach Ertheilung seines Consens dz Decretum postulationis gegen den gewöhnlichẽ Reversalien außgewechselt wordẽ mit vertröstũg künfftiger Succession. Worüber nachmals nach vollendentẽ Actu vnd Ceremonien von dẽ Churf. Räthen dẽ jungen Herren gratulirt / auch die Gesandten mit köstlichen Praesentẽ abgefertiget / ingleichem zu Magdenb. deßwegen stattliche Frewdenfest gehalten wordẽ. Demnach auch deß Cardinals von Hohenzollern vnd Bischoffen võ Oßnabrück Ableiben / nit allein viel stattliche Beneficien / vnd in die 15. Stellen im Collegio Cardinalium, sondern auch gedachten Stiffts Einkom̃en vnd Bischoffliche Dignität vacirt / als ist darauff Graff Frantz Wilhelm von Wartenberg Chur Cölnischer Groß Hoffmeister zu solcher von den Päbstischen Capitularen erhaben worden. Hertzog Augustus von Sachsen wird Coadjutor deß Erßstiffts Mag deburg. Newer Bischoff zu Oßnabrück Jhr Kay. M. hatte vmb diese Zeit einen Landtag nach Oedenburg in Vngarn außgeschreiben. Demnach nun der Termin so zu solchem angesetzet / herbey geruckt / ist Jhre M. neben dero ältisten Sohn König Ferdinando III. vnd einem stattlichen Comitat / vmb den halben Weinmonat / in Person dahin gereiset / vnd nach dem sie ein halbe viertel Meyl wegs von der Statt durch die Vngarische Ständt sehr prächtig empfangen vnnd einbegleitet worden / den folgenden Tag nach gesetztes proponiren lassen. Landtag zu Oedenburg. Nach dem das Königreich Vngarn bißhero grosse Kriegs Vnruhe außstehen müssen / als begehrten Jhre May. Jhro getrewlich einzurathen / wie es forthin vor Schaden vnd Gefahr zuverfichern / vnnd wider die Friedensstöhrer beständiglich zuverwahren / sie wolten an jhrem Theil / was dieselbe dazu ersprießlich befinden würden / nichts erwinden lassen. 2. Daß hinfüro Jhrer Kay. Mayest. Befehl vnd Mandata besser / als bißhero von etlichen geschehẽ / respectirt / auch die Vbertretter sampt derselben Anhetzer ernstlich bestrafft werden möchtẽ. 3. Wie die jenige / so sich wider alle Recht nit scheweten / den H. Ehestand durch die Polygamiã zubesudeln / dardurch sie Gottes gerechte Landtstraffen vervrsachten / mit Ernst möchten gestraffet werden. 4. Zu Erbawung der Festung Canisa solten die Ständ / vermög jhrer Anno 1608. gethanen Zusag / weil daran / wie auch an der Bezahlung der darinn ligenden Soldaten / die Wolfahrt deß Köuigreichs hafftete / nach dem Exempel J. M. so bißhero vber jhrer Erblanden Contributiones grosse Summen Gelts von Jhrer Kammer vnd Taffel Gefällen darauff gewendet / bessere Gelt Anlagen vnnd zuführung der Victualien an die Grentzhäuser / vnd die Robotten / als bißhero geschehen / anordneten. 5. Weil die allzugrosse Kundtschafft mit dem Türcken dem Landt sehr schädlich / solten die hiervber vnd sonderlich der Anno 1563. auffgerichtete 66. Articul renovirt / vnnd die Vbertretter ernstlich abgestrafft werden. 6. Demnach auch durch die Freybeuter die Strassen sehr vnsicher gemacht / dardurch dann auch den Türcken zu Feindtseliger Raach anlaß gegeben würde / daß der gemachte Anstand leichtlich möchte gebrochen werdẽ / so solte man bedacht seyn / solche Freybeuter sampt jhren Helffern mit ernstlicher Straff zubelegen. 7. Die Grentzhäuser mit geringer Spesa mit Pulver zuversehen / solte das Salpeter nicht auß dem Land geführt / sondern zu desselben eygenem Nutzen angewendet werden. 8. Dieweil der Fluß Raab wegen der darauff erbawten Mühlen verstopfft / vnd durch desselben Außbreitung die Raaber Gräben außgetrocknet / vnd den Feinden der Zugang an die Festung eröffnet würde / so solten nach beschehener Relation deren hierzu deputirten Commissarien / wann es nothwendig erfunden würde / die zu solchen Mühlen auffgerichte Dämme geschleifft / vnd der Graben / damit der Fluß wider in seinen alten Gang kommen möchte / außgeräumet werden. 9. Der Articul / so wider die Betrieger auffgerichtet / solte ernewert / verglichen vnnd exequirt werden. 10. Demnach auch wegen der langsamẽ Stewereinnahm dem Land grosser Schaden zuwachse / so solte der dißfals gemachte Articul ernewert vnd gleichfals in acht genommen werden. 11. Dieweil dẽ Land an Sicherheit der Strassen viel gelegen / vnd die Erfahrung täglich bezeugete / wie von den Strassenraubern der Reisenden Güther vnd Leben nachgestellet / vnd grosser Landschaden vervrsachet werde / so were nöthig die hiervber verfaste Articul fleissig zuobserviren. 12. Schließlichen erböthen sich Jhre M. die bey jüngstem Landtag verordnete Restitutiones vollendts zum Endt zubringen. Als sich nun zu diesen Punctẽ die Stände wol accommodirt / vnd darauff Graff Esterhasi zum Palatin verordnet / ist nachmals von einem Successorn an der Cron gehandelt / vnd auff ansuchen Kay. M. vnd langer Berathschlagung dero ältester Sohn Ferdinandus III. erwöhlter König in Böheimb / zum künfftigen König in Vngarn erwöhlet vnnd proclamirt / vnd hernach den 8. Decemb. mit gebräuchlichen Ceremonien / allermassen bey seinem Herrn Vattern auch geschehen gecrönet worden. Esterhasi Palatin in Vngarn. Ferdinandus 3. König in Vngarn. Vor der Crönung hat sich vnter den Landt-Ständen / als sie den Punct wegen der Religion / daß nemblich die selbe in Vngarn solte frey gelassen werden / beschlossen / ein Tumult erhaben / in dem deß Bischoffs von Agrien Gesandter sich vnnütz darüber gemacht vnnd darwider prote- Evangel. Stände in Vngarn wollen jnen jre Freyheiten nit nehmen lassen.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 976. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1093>, abgerufen am 23.11.2024.