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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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schuldig erkenneten / den Ständen sub Vtraque in Böhmen mit Hülff beyzuspringen.

Schlesier schicken den Böhmen die versprochene volck-Hülffe. Vnter dessen haben sie die in jhrer mit den Böhmen auff gerichten Vnion benandte Volck-Hülffe nacher Böhmen fortgeschickt. Vnd durch ein gemein Außschreiben / daß sie zu solcher Hülffleystung den Böhmen verpflichtet / deducirt / dieses Innhalts:

Lassen deßwegen ein gemein Außschreiben ergehen. Demnach Jhre Keys. Majest. bey Jhr. Fürstl. Gn. Johann Christian Hertzogen zur Lignitz vnd Brieg / eine Zusammenkunfft der sämptlichen Fürsten vnd Ständen / nach geendtem Fürsten-Recht zu halten / die Verordnung gethan / hette derselbe / als die Stände an grosser Anzahl sich eingestellt / durch dero Commissarien anbringen lassen: Vngeachtet wie hoch Jhr. Keyserl. Majestät Authorität vnd Hochheit durch Abstürtzung der zweyer Land Officirern vnd eines Secretarij offendirt worden / hetten sie doch an jhrer Vätterlichen Vorsorg gar nichts erwinden lassen / damit alle Kriegs Empörung abgewendet / vnd durch den ordentlichen Weg Rechtens diesem Vnwesen abgeholffen werden möchte / auch deßwegen den Ständen in Böheim durch offentliche Patenta angekündiget / daß sie bey jhren Privilegien vnd Majestätbrieff solten gelassen / vnd jhre Gravamina abgeschafft werden / derohalben sie vermahnet / von den Kriegsverfassungen abzustehen / vnd das geworbene Volck zubeurlauben / welches er gleichfals zu thun sich anerbotten. Aber die Stände hetten nicht allein dieses alles hindan gesetzt / trotzige vnd bedröwliche Antworten gegeben / sondern auch eyferig zu den Waffen gegriffen / vnd von Tag zu Tag mit mehrerm Volck sich gestärcket: also daß Jhre Majestät dannenhero verursachet worden / jhr geworbenes Kriegsvolck in Böhmen fortzuschicken / wiewol Jhr. Majest. daß sie dero Edicten Folge leysteten / die Waffen niderlegten / vnd von ferrnern Thätlichkeiten abstünden / die Stände nochmals ehe solch Volck fortmarschirt / ermahnen / Keyserliche Perdon / da sie solches thäten / offeriren / vnd außdrücklich daß sie zu keiner Tractation in Entstehung dessen einwilligen köndten / andeuten lassen. Darnach hette Jhre Keyserl. Majest. durch 18. Motiven angemeldet / sampt das Böhmische Wesen keine Religions Sach were / vnd also die mit den Fürsten vnd Ständen in Schlesien getroffene Vnion nicht angienge / derowegen den Fürsten vnd Ständen nicht gebürete / sich der jenigen / so solche Exceß verübet / weder auß der Vnion / noch jhren Eyds-Pflichten / mit einziger Hülffleystung anzunemmen.

Nun hetten Fürsten vnd Stände diese Jhrer Keys. Majest. gethane Erinnerung in reiffe Berahtschlagung gezogen / vnd erinnerten sich darbey / was sie hiebevor durch Schrifften vnnd Gesandschafften Jhr. Keys. Majest. zu Gemüth führen lassen / was nemlich für grosse / offters auch vnwiderbringliche Gefahr bey solchen Empörungen zu beförchten / wie offtmals bey gantzen Königreichen vnnd Fürstenthumben hierunter die gröste Veränderungen sich begeben / auch wol gantze Länder zu Grund giengen / vnd was sonsten bey dergleichen Zerrütigkeiten für Verderb / Vngemach / ja eusserste Noth schuldige vnd vnschuldige außstehen müßten: Inmassen dann ein jeder Krieg nichts gewissers / als gäntzliche Verwüstung deß Lands / Zerrüttung deß Religion-vnd Prophan-Friedens / der Justitz / aller guten Constitutionen vnd Ordnungen / Zucht vnd Erbarkeit / auch deß Respects der Vnderthanen gegen Jhre Obrigkeit / Steckung aller Commercien vnd Handthierungen mit sich bringe / vnd köndte kein Jammer vnd Vnglück so groß seyn / das nicht hiebey zuverspüren: Derowegen dann Allervnderthänigst gebeten / Jhr. Keys. M. wolten den allergelindesten Weg ergreiffen / vnd solche Mittel an die Handt nehmen / dadurch alle Zerrüttung vnd Gefährligkeit möchten vermitten / vnd die Länder zu Ruhe gesetzt werden / bevor ab weil auch etliche hochansehenliche Churfürstliche Häuser so embsig vnd inständig vmb die gütliche Interposition anhielten / vnd deßwegen alles Fleisses sich bemüheten. Es hetten auch Fürsten vnd Stände nicht vnterlassen / durch Abgesandte bey den Böhmischen Ständen / daß sie moderata Consilia, vnnd billiche glimpffliche Mittel nicht außschlagen solten / fleissige Anmahnung zuthun.

Nun aber were gleichwol nicht allein auß solcher Gesandten Relation / sondern auch auß etlichen zugeschickten Schreiben / auch mündlichen Berichten / die sie durch jhre vnterschiedliche abgeordnete Personen / im Mittel der Fürsten vnd Ständen thun lassen / so viel zuverspüren gewesen / daß sie sich dahin erklärt / daß sie Jhr. Keys. Majest. getrewe / gehorsame vnd beständige Vnderthanen seyn vnd verbleiben wolten / daß jhnen auch die Allergnädigste Keyserliche Resolution / darinnen Jhr. Keyserl. Majest. angedeutet / durch ansehenliche Commissarios diesem Vnwesen abhelffen zulassen / in aller Vnderthänigkeit gantz angenehm were / vnnd sie mit hertzlichem Verlangen darauff warteten / inmassen sie dann deßwegen an König Ferdinandum, so wol auch an den Ertzhertzogen Maximilian gantz beweglich geschrieben / vnd Jhre Keyserl. Majest. noch weiter zu solchen gütlichen Mitteln zubewegen gebeten: So hetten sie auch die von Chur: vnd Reichs Fürsten beschehene Interposition mit sonderm Danck beliebet / selbsten innständig durch jhre Gesandte darumb angehalten / wie nämlich die gütliche Tractata mit ehestem ins Werck gestellet vnnd effectuirt werden möchten: Daß sie aber von der auffgerichteten Defension / ehe sie der gütlichen Tractaten vnnd Mitteln / auch Abhelffung der Religions-Bedrangnuß vnnd deß Majestät-Brieffs genugsamb gesichert würden / nicht abstehen köndten / geschehe allein vmb der Fried: vnnd Religionhässigen Räthe willen / deren theils baldt Anfangs sich nicht allein von dem Majestät-Brieff / sondern auch von der Vergleichung mit denen sub Vna, auch der erfolgten Amnistia selbsten gantz außgeschlossen / vnnd dardurch wie sie gegen denen sub Vtraque vnnd dem Majestät-Brieff affectionirt,

schuldig erkenneten / den Ständen sub Vtràque in Böhmen mit Hülff beyzuspringen.

Schlesier schicken den Böhmen die versprochene volck-Hülffe. Vnter dessen haben sie die in jhrer mit den Böhmen auff gerichten Vnion benandte Volck-Hülffe nacher Böhmen fortgeschickt. Vnd durch ein gemein Außschreiben / daß sie zu solcher Hülffleystung den Böhmen verpflichtet / deducirt / dieses Innhalts:

Lassen deßwegen ein gemein Außschreiben ergehẽ. Demnach Jhre Keys. Majest. bey Jhr. Fürstl. Gn. Johann Christian Hertzogen zur Lignitz vnd Brieg / eine Zusammenkunfft der sämptlichen Fürsten vnd Ständen / nach geendtem Fürsten-Recht zu halten / die Verordnung gethan / hette derselbe / als die Stände an grosser Anzahl sich eingestellt / durch dero Commissarien anbringen lassen: Vngeachtet wie hoch Jhr. Keyserl. Majestät Authorität vnd Hochheit durch Abstürtzung der zweyer Land Officirern vnd eines Secretarij offendirt worden / hetten sie doch an jhrer Vätterlichen Vorsorg gar nichts erwinden lassen / damit alle Kriegs Empörung abgewendet / vnd durch den ordentlichen Weg Rechtens diesem Vnwesen abgeholffen werden möchte / auch deßwegen den Ständen in Böheim durch offentliche Patenta angekündiget / daß sie bey jhren Privilegien vnd Majestätbrieff solten gelassen / vnd jhre Gravamina abgeschafft werden / derohalben sie vermahnet / von den Kriegsverfassungen abzustehen / vnd das geworbene Volck zubeurlauben / welches er gleichfals zu thun sich anerbotten. Aber die Stände hetten nicht allein dieses alles hindan gesetzt / trotzige vnd bedröwliche Antworten gegeben / sondern auch eyferig zu den Waffen gegriffen / vnd von Tag zu Tag mit mehrerm Volck sich gestärcket: also daß Jhre Majestät dannenhero verursachet worden / jhr geworbenes Kriegsvolck in Böhmen fortzuschicken / wiewol Jhr. Majest. daß sie dero Edicten Folge leysteten / die Waffen niderlegten / vnd von ferrnern Thätlichkeiten abstünden / die Stände nochmals ehe solch Volck fortmarschirt / ermahnen / Keyserliche Perdon / da sie solches thäten / offeriren / vnd außdrücklich daß sie zu keiner Tractation in Entstehung dessen einwilligen köndten / andeuten lassen. Darnach hette Jhre Keyserl. Majest. durch 18. Motiven angemeldet / sampt das Böhmische Wesen keine Religions Sach were / vnd also die mit den Fürsten vnd Ständen in Schlesien getroffene Vnion nicht angienge / derowegẽ den Fürsten vnd Ständen nicht gebürete / sich der jenigen / so solche Exceß verübet / weder auß der Vnion / noch jhren Eyds-Pflichten / mit einziger Hülffleystung anzunemmen.

Nun hetten Fürsten vnd Stände diese Jhrer Keys. Majest. gethane Erinnerung in reiffe Berahtschlagung gezogen / vnd erinnerten sich darbey / was sie hiebevor durch Schrifften vnnd Gesandschafften Jhr. Keys. Majest. zu Gemüth führen lassen / was nemlich für grosse / offters auch vnwiderbringliche Gefahr bey solchen Empörungẽ zu beförchten / wie offtmals bey gantzen Königreichen vnnd Fürstenthumben hierunter die gröste Veränderungẽ sich begeben / auch wol gantze Länder zu Grund giengen / vnd was sonsten bey dergleichen Zerrütigkeiten für Verderb / Vngemach / ja eusserste Noth schuldige vnd vnschuldige außstehen müßten: Inmassen dann ein jeder Krieg nichts gewissers / als gäntzliche Verwüstung deß Lands / Zerrüttung deß Religion-vnd Prophan-Friedens / der Justitz / aller guten Constitutionen vnd Ordnungen / Zucht vnd Erbarkeit / auch deß Respects der Vnderthanen gegen Jhre Obrigkeit / Steckung aller Commercien vnd Handthierungen mit sich bringe / vnd köndte kein Jammer vnd Vnglück so groß seyn / das nicht hiebey zuverspüren: Derowegen dann Allervnderthänigst gebeten / Jhr. Keys. M. wolten den allergelindesten Weg ergreiffen / vnd solche Mittel an die Handt nehmen / dadurch alle Zerrüttung vnd Gefährligkeit möchten vermitten / vnd die Länder zu Ruhe gesetzt werden / bevor ab weil auch etliche hochansehenliche Churfürstliche Häuser so embsig vnd inständig vmb die gütliche Interposition anhielten / vnd deßwegen alles Fleisses sich bemüheten. Es hetten auch Fürsten vnd Stände nicht vnterlassen / durch Abgesandte bey den Böhmischẽ Ständen / daß sie moderata Consilia, vnnd billiche glimpffliche Mittel nicht außschlagen solten / fleissige Anmahnung zuthun.

Nun aber were gleichwol nicht allein auß solcher Gesandten Relation / sondern auch auß etlichen zugeschickten Schreiben / auch mündlichen Berichten / die sie durch jhre vnterschiedliche abgeordnete Personen / im Mittel der Fürsten vnd Ständen thun lassen / so viel zuverspürẽ gewesen / daß sie sich dahin erklärt / daß sie Jhr. Keys. Majest. getrewe / gehorsame vnd beständige Vnderthanen seyn vnd verbleibẽ wolten / daß jhnen auch die Allergnädigste Keyserliche Resolution / darinnen Jhr. Keyserl. Majest. angedeutet / durch ansehenliche Commissarios diesem Vnwesen abhelffen zulassen / in aller Vnderthänigkeit gantz angenehm were / vnnd sie mit hertzlichem Verlangen darauff warteten / inmassen sie dann deßwegen an König Ferdinandum, so wol auch an den Ertzhertzogen Maximilian gantz beweglich geschrieben / vnd Jhre Keyserl. Majest. noch weiter zu solchen gütlichen Mitteln zubewegen gebeten: So hetten sie auch die von Chur: vnd Reichs Fürsten beschehene Interposition mit sonderm Danck beliebet / selbsten innständig durch jhre Gesandte darumb angehalten / wie nämlich die gütliche Tractata mit ehestem ins Werck gestellet vnnd effectuirt werden möchten: Daß sie aber von der auffgerichteten Defension / ehe sie der gütlichen Tractaten vnnd Mitteln / auch Abhelffung der Religions-Bedrangnuß vnnd deß Majestät-Brieffs genugsamb gesichert würden / nicht abstehen köndten / geschehe allein vmb der Fried: vnnd Religionhässigen Räthe willen / deren theils baldt Anfangs sich nicht allein von dem Majestät-Brieff / sondern auch von der Vergleichung mit denen sub Vna, auch der erfolgten Amnistia selbsten gantz außgeschlossen / vnnd dardurch wie sie gegen denen sub Vtraque vnnd dem Majestät-Brieff affectionirt,

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          <p><note place="left">Lassen deßwegen ein gemein Außschreiben ergehe&#x0303;.</note>                      Demnach Jhre Keys. Majest. bey Jhr. Fürstl. Gn. Johann Christian Hertzogen zur                      Lignitz vnd Brieg / eine Zusammenkunfft der sämptlichen Fürsten vnd Ständen /                      nach geendtem Fürsten-Recht zu halten / die Verordnung gethan / hette derselbe /                      als die Stände an grosser Anzahl sich eingestellt / durch dero Commissarien                      anbringen lassen: Vngeachtet wie hoch Jhr. Keyserl. Majestät Authorität vnd                      Hochheit durch Abstürtzung der zweyer Land Officirern vnd eines Secretarij                      offendirt worden / hetten sie doch an jhrer Vätterlichen Vorsorg gar nichts                      erwinden lassen / damit alle Kriegs Empörung abgewendet / vnd durch den                      ordentlichen Weg Rechtens diesem Vnwesen abgeholffen werden möchte / auch                      deßwegen den Ständen in Böheim durch offentliche Patenta angekündiget / daß sie                      bey jhren Privilegien vnd Majestätbrieff solten gelassen / vnd jhre Gravamina                      abgeschafft werden / derohalben sie vermahnet / von den Kriegsverfassungen                      abzustehen / vnd das geworbene Volck zubeurlauben / welches er gleichfals zu                      thun sich anerbotten. Aber die Stände hetten nicht allein dieses alles hindan                      gesetzt / trotzige vnd bedröwliche Antworten gegeben / sondern auch eyferig zu                      den Waffen gegriffen / vnd von Tag zu Tag mit mehrerm Volck sich gestärcket:                      also daß Jhre Majestät dannenhero verursachet worden / jhr geworbenes                      Kriegsvolck in Böhmen fortzuschicken / wiewol Jhr. Majest. daß sie dero Edicten                      Folge leysteten / die Waffen niderlegten / vnd von ferrnern Thätlichkeiten                      abstünden / die Stände nochmals ehe solch Volck fortmarschirt / ermahnen /                      Keyserliche Perdon / da sie solches thäten / offeriren / vnd außdrücklich daß                      sie zu keiner Tractation in Entstehung dessen einwilligen köndten / andeuten                      lassen. Darnach hette Jhre Keyserl. Majest. durch 18. Motiven angemeldet / sampt                      das Böhmische Wesen keine Religions Sach were / vnd also die mit den Fürsten vnd                      Ständen in Schlesien getroffene Vnion nicht angienge / derowege&#x0303; den Fürsten vnd                      Ständen nicht gebürete / sich der jenigen / so solche Exceß verübet / weder auß                      der Vnion / noch jhren Eyds-Pflichten / mit einziger Hülffleystung anzunemmen.</p>
          <p>Nun hetten Fürsten vnd Stände diese Jhrer Keys. Majest. gethane Erinnerung in                      reiffe Berahtschlagung gezogen / vnd erinnerten sich darbey / was sie hiebevor                      durch Schrifften vnnd Gesandschafften Jhr. Keys. Majest. zu Gemüth führen lassen                      / was nemlich für grosse / offters auch vnwiderbringliche Gefahr bey solchen                      Empörunge&#x0303; zu beförchten / wie offtmals bey gantzen Königreichen vnnd                      Fürstenthumben hierunter die gröste Veränderunge&#x0303; sich begeben / auch wol gantze                      Länder zu Grund giengen / vnd was sonsten bey dergleichen Zerrütigkeiten für                      Verderb / Vngemach / ja eusserste Noth schuldige vnd vnschuldige außstehen                      müßten: Inmassen dann ein jeder Krieg nichts gewissers / als gäntzliche                      Verwüstung deß Lands / Zerrüttung deß Religion-vnd Prophan-Friedens / der                      Justitz / aller guten Constitutionen vnd Ordnungen / Zucht vnd Erbarkeit / auch                      deß Respects der Vnderthanen gegen Jhre Obrigkeit / Steckung aller Commercien                      vnd Handthierungen mit sich bringe / vnd köndte kein Jammer vnd Vnglück so groß                      seyn / das nicht hiebey zuverspüren: Derowegen dann Allervnderthänigst gebeten /                      Jhr. Keys. M. wolten den allergelindesten Weg ergreiffen / vnd solche Mittel an                      die Handt nehmen / dadurch alle Zerrüttung vnd Gefährligkeit möchten vermitten /                      vnd die Länder zu Ruhe gesetzt werden / bevor ab weil auch etliche                      hochansehenliche Churfürstliche Häuser so embsig vnd inständig vmb die gütliche                      Interposition anhielten / vnd deßwegen alles Fleisses sich bemüheten. Es hetten                      auch Fürsten vnd Stände nicht vnterlassen / durch Abgesandte bey den Böhmische&#x0303;                      Ständen / daß sie moderata Consilia, vnnd billiche glimpffliche Mittel nicht                      außschlagen solten / fleissige Anmahnung zuthun.</p>
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[72/0109] schuldig erkenneten / den Ständen sub Vtràque in Böhmen mit Hülff beyzuspringen. Vnter dessen haben sie die in jhrer mit den Böhmen auff gerichten Vnion benandte Volck-Hülffe nacher Böhmen fortgeschickt. Vnd durch ein gemein Außschreiben / daß sie zu solcher Hülffleystung den Böhmen verpflichtet / deducirt / dieses Innhalts: Schlesier schicken den Böhmen die versprochene volck-Hülffe. Demnach Jhre Keys. Majest. bey Jhr. Fürstl. Gn. Johann Christian Hertzogen zur Lignitz vnd Brieg / eine Zusammenkunfft der sämptlichen Fürsten vnd Ständen / nach geendtem Fürsten-Recht zu halten / die Verordnung gethan / hette derselbe / als die Stände an grosser Anzahl sich eingestellt / durch dero Commissarien anbringen lassen: Vngeachtet wie hoch Jhr. Keyserl. Majestät Authorität vnd Hochheit durch Abstürtzung der zweyer Land Officirern vnd eines Secretarij offendirt worden / hetten sie doch an jhrer Vätterlichen Vorsorg gar nichts erwinden lassen / damit alle Kriegs Empörung abgewendet / vnd durch den ordentlichen Weg Rechtens diesem Vnwesen abgeholffen werden möchte / auch deßwegen den Ständen in Böheim durch offentliche Patenta angekündiget / daß sie bey jhren Privilegien vnd Majestätbrieff solten gelassen / vnd jhre Gravamina abgeschafft werden / derohalben sie vermahnet / von den Kriegsverfassungen abzustehen / vnd das geworbene Volck zubeurlauben / welches er gleichfals zu thun sich anerbotten. Aber die Stände hetten nicht allein dieses alles hindan gesetzt / trotzige vnd bedröwliche Antworten gegeben / sondern auch eyferig zu den Waffen gegriffen / vnd von Tag zu Tag mit mehrerm Volck sich gestärcket: also daß Jhre Majestät dannenhero verursachet worden / jhr geworbenes Kriegsvolck in Böhmen fortzuschicken / wiewol Jhr. Majest. daß sie dero Edicten Folge leysteten / die Waffen niderlegten / vnd von ferrnern Thätlichkeiten abstünden / die Stände nochmals ehe solch Volck fortmarschirt / ermahnen / Keyserliche Perdon / da sie solches thäten / offeriren / vnd außdrücklich daß sie zu keiner Tractation in Entstehung dessen einwilligen köndten / andeuten lassen. Darnach hette Jhre Keyserl. Majest. durch 18. Motiven angemeldet / sampt das Böhmische Wesen keine Religions Sach were / vnd also die mit den Fürsten vnd Ständen in Schlesien getroffene Vnion nicht angienge / derowegẽ den Fürsten vnd Ständen nicht gebürete / sich der jenigen / so solche Exceß verübet / weder auß der Vnion / noch jhren Eyds-Pflichten / mit einziger Hülffleystung anzunemmen. Lassen deßwegen ein gemein Außschreiben ergehẽ. Nun hetten Fürsten vnd Stände diese Jhrer Keys. Majest. gethane Erinnerung in reiffe Berahtschlagung gezogen / vnd erinnerten sich darbey / was sie hiebevor durch Schrifften vnnd Gesandschafften Jhr. Keys. Majest. zu Gemüth führen lassen / was nemlich für grosse / offters auch vnwiderbringliche Gefahr bey solchen Empörungẽ zu beförchten / wie offtmals bey gantzen Königreichen vnnd Fürstenthumben hierunter die gröste Veränderungẽ sich begeben / auch wol gantze Länder zu Grund giengen / vnd was sonsten bey dergleichen Zerrütigkeiten für Verderb / Vngemach / ja eusserste Noth schuldige vnd vnschuldige außstehen müßten: Inmassen dann ein jeder Krieg nichts gewissers / als gäntzliche Verwüstung deß Lands / Zerrüttung deß Religion-vnd Prophan-Friedens / der Justitz / aller guten Constitutionen vnd Ordnungen / Zucht vnd Erbarkeit / auch deß Respects der Vnderthanen gegen Jhre Obrigkeit / Steckung aller Commercien vnd Handthierungen mit sich bringe / vnd köndte kein Jammer vnd Vnglück so groß seyn / das nicht hiebey zuverspüren: Derowegen dann Allervnderthänigst gebeten / Jhr. Keys. M. wolten den allergelindesten Weg ergreiffen / vnd solche Mittel an die Handt nehmen / dadurch alle Zerrüttung vnd Gefährligkeit möchten vermitten / vnd die Länder zu Ruhe gesetzt werden / bevor ab weil auch etliche hochansehenliche Churfürstliche Häuser so embsig vnd inständig vmb die gütliche Interposition anhielten / vnd deßwegen alles Fleisses sich bemüheten. Es hetten auch Fürsten vnd Stände nicht vnterlassen / durch Abgesandte bey den Böhmischẽ Ständen / daß sie moderata Consilia, vnnd billiche glimpffliche Mittel nicht außschlagen solten / fleissige Anmahnung zuthun. Nun aber were gleichwol nicht allein auß solcher Gesandten Relation / sondern auch auß etlichen zugeschickten Schreiben / auch mündlichen Berichten / die sie durch jhre vnterschiedliche abgeordnete Personen / im Mittel der Fürsten vnd Ständen thun lassen / so viel zuverspürẽ gewesen / daß sie sich dahin erklärt / daß sie Jhr. Keys. Majest. getrewe / gehorsame vnd beständige Vnderthanen seyn vnd verbleibẽ wolten / daß jhnen auch die Allergnädigste Keyserliche Resolution / darinnen Jhr. Keyserl. Majest. angedeutet / durch ansehenliche Commissarios diesem Vnwesen abhelffen zulassen / in aller Vnderthänigkeit gantz angenehm were / vnnd sie mit hertzlichem Verlangen darauff warteten / inmassen sie dann deßwegen an König Ferdinandum, so wol auch an den Ertzhertzogen Maximilian gantz beweglich geschrieben / vnd Jhre Keyserl. Majest. noch weiter zu solchen gütlichen Mitteln zubewegen gebeten: So hetten sie auch die von Chur: vnd Reichs Fürsten beschehene Interposition mit sonderm Danck beliebet / selbsten innständig durch jhre Gesandte darumb angehalten / wie nämlich die gütliche Tractata mit ehestem ins Werck gestellet vnnd effectuirt werden möchten: Daß sie aber von der auffgerichteten Defension / ehe sie der gütlichen Tractaten vnnd Mitteln / auch Abhelffung der Religions-Bedrangnuß vnnd deß Majestät-Brieffs genugsamb gesichert würden / nicht abstehen köndten / geschehe allein vmb der Fried: vnnd Religionhässigen Räthe willen / deren theils baldt Anfangs sich nicht allein von dem Majestät-Brieff / sondern auch von der Vergleichung mit denen sub Vna, auch der erfolgten Amnistia selbsten gantz außgeschlossen / vnnd dardurch wie sie gegen denen sub Vtraque vnnd dem Majestät-Brieff affectionirt,

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/109>, abgerufen am 28.11.2024.