Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.bewandt / daß er genugsame Vrsach dahero nehmen mögen / vornehme Fürstl. Häuser so hart anzugreiffen / vnnd auff solche Manier zu tractiren / dergleichen von J. Kay. M. jhnen noch niemahls widerfahren / sie weren solcher Vfflagen im Reich vngewonet / würden es von denen / so jnen an Stand vnd Hochheit gleich nimmermehr leyden / viel weniger könten sie es von jhm gewertig seyn / als der jhnen an Würden vnnd Stand nit eben bürtig; vnd ob man wol Vrsach genug hette / die Proposition vnbeantwortet zulassen / weil man bevorab vergewissert / daß er dessen von Kay. M. keinen Befehl / wolte man doch den Glimpff hierunder bey sich bestehen lassen: Es müsten aber gleichwol Fürsten vnnd Stände dem jenigen offentlich widersprechen / was er von der Vrsach dieses Defensionwercks sich eingebildet / vnd förters proponiren lassen / daß sie durch keinen Vngehorsam gegen K. M. hierzu veranlasset / sondern was sie zu gegenwertiger Defensiv Bereitschafft zustellen bewogen / hette sie bey J. K. M. vnd jm durch Schreiben vnd Gesandte notificirt: Die K. M. ließ die Vrsachen an jhrem Orth bewenden / sintemal sie wol leiden könte / daß dieser Craiß vor allem feindlichen Einbruch verwahret / nur daß hierinnen deß Reichs Constitutionen nachgelebet / alles frembde Kriegsvolck abgeschafft / vnd gegen J. M. oder andere gehorsame Reichs Stände nit vnderhalten / noch zu Behuff der Feind ausser dem Craiß gebraucht würde. In welchen Terminis der König in Dennem. als ein Hertz. zu Holstein / Glied deß Röm. Reichs vnd Craiß Obrister bißhero verblieben / vnd weren die Crayßstände dessen versichert / daß so wenig dieses Werck zu J. May. oder der gehorsamen Stände Offension angesehen / eben so wenig würde auch der König das geworbene Volck zu Behuff J. Kay. M. Feind gebrauchen / sondern nach den Reichs Constitutionen sich gerne verhalten. Gegen dem Churfürsten von Sachsen hette sich Fürsten vnd Stände gleichmässig erkläret / daher selbiger deß Craisses Verfassung vnd Erklärung auff die Pflicht / damit der Craiß den Kayser vnd dem Reich verwandt / so wol die Reichs vnnd Craiß Ordnung gerichtet / auch den vorigen Versprechen gemäß befunden: So hetten Fürsten vnd Ständ gegen die Kay. M. jre Devotion vnd Gehorsam in viel weg contestiret / vnd dz sie darin biß an jr End zu continuiren gemeinet / zugesagt. Es were aber solche Contestation nit nur in Worten bestanden / sondern hette sich auch in der That sehen lassen / in den man der Vnion keinen Succurß geleistet / das verdächtige Kriegsvolck auffm Eichsfeld vorm Jahr auffgeschlagen / mit den Generaln sich An. 1623. vff gewisse maß zu conjungiren vergleichung getroffen / vnd dardurch Hertz. Christian zu raumung deß Craises gebracht / zu der Ka. M. erklärten Feinden sich nie geschlagen / noch zu jrem Vorschub viam armorun ergriffen; Solches alles were bekant vnd hette noch keiner aufftretten dörffen / die Fürsten vnd St. eines widrigen / vnd dz sie etwa von Kay. M. außzutretten vnd deroselben zu wider seyn wolten / zubeschuldigen / viel weniger zu vberweisen / gestalt sie dann nochmals keines Vngehorsams / gefährlicher Practicken vnd heimlicher Correspondentzen / Verbündnussen vnd heimtückischer Tractaten wider Jh. Kays. M. vnd deß Reichs Stände / ingleichen daß die Craiß Defension nur zum Schein fürgewendet were / oder daß deß Craises Volck wider die angegebene Kayser. Armee ad offendendun auffgetretten / gar nit gestendig / geschehe jhnen mit dergleichen gantz vngütlich / were auch bißhero mit solchen Aufflagen von Kaysern / Königen / Chur-vnd Fürsten verschonet geblieben / auch viel zu redtlich vnd vffrichtig darzu von gantzen Reich erfunden worden / daß sie sich an Gott vnd J. Kay. M. vergreiffen solten respectirten J. Kay. M. nit nur mit Worten / sondern auß rechtschaffenem Affect vnnd Hertzen / so viel das zeitlich bey dieser Welt anlangte / was aber jhr ewige Seligkeit betreffe / liessen sie es bey dem Religionsfrieden bewenden / müsten Gott darjnnen mehr gehorsamen / vnd verhofften bey solcher jrer Libertät vnnd den Reichs Constitutionen / so wol in Wahl als Erbländern vnbeeinträchtiget gelassen zuwerden. Ersuchten demnach jhn Generalen / er wolle Fürsten vnd St. deß Nidersäch. Craises mit dergleichen vnerweißlichen Bezüchtigungen hiernegst verschonen / vnd selbst deß Reichs-Constitutionen vnnd Executions Ordnungen in besserer Obacht haben / Fürsten vnd Ständ darwider ferrner nit / als wie bereit in dem Hertzogthum Braunschw. mit Occupirung vieler Oerter / Außplünderung / Verheerung / Hinrichtung vieler vnschuldigen Leut vnd andern vnerhörten Grausamkeiten geschehen / solchen Beschwerden abhelffen / vnd solche Satisfaction machen / dz man dergleichen Feindthätigkeiten hinfüro möge geübriget bleiben: Dann weil deß Craises Kriegsvolck bißhero in terminis defensivis continuirt / wolten solche Gewaltthaten mit der K. M. vnd seinen eigenen Syncerationen sich gar nit conciliiren lassen / viel weniger könten sie auß den Reichs Constit. iustificirt werden. Vnd weil auß der Proposition zuverspüren / daß der Kay. M. Authorität / Gewalt vnd Befehl vberall praetendirt würde / were den Ständen zuwissen vonnöthen / ob er dergleichen vorzuweisen hätte / als begehrten sie daß jnen solche / sich darin zu ersehen / vorgeleget werden möchte / weil den Abgesandten wissen / dz solche Habilitirung das Fundament / darauff alle Tractaten zusetzen / vnd man also wissen müsse mit weme man sich in Handlung einlassen solte / vnd ob sie sich auch einer Kayserlichen Ratification zugetrösten. Weil auch Tilly in seinem Schreiben gemeldet / daß auß den Pfältzischen vnd andern Originalien gnugsamb offenbar / was für Legationes an den König in Dennemarck / Schweden vnnd andere abgangen / so begehren sie auch jhnen Copien von solchen Originalen zu communiciren. Replica der Tillischen Abgefandten. Hierauff haben die Tillische Abgesandte also repliciret; Daß Fürsten vnd Stände deß Nider-Sächsischen Craises vom General Tilly deß vngehorsambs gegen Kay. M. vnd darauß entspringenden gefährlichen Anschlägen / auch frembder Correspondentz mit Vngrund bezüchtiget worden bewandt / daß er genugsame Vrsach dahero nehmen mögen / vornehme Fürstl. Häuser so hart anzugreiffen / vnnd auff solche Manier zu tractiren / dergleichen von J. Kay. M. jhnen noch niemahls widerfahren / sie weren solcher Vfflagen im Reich vngewonet / würden es võ denen / so jnẽ an Stand vnd Hochheit gleich nimmermehr leyden / viel weniger könten sie es von jhm gewertig seyn / als der jhnen an Würden vnnd Stand nit eben bürtig; vnd ob man wol Vrsach genug hette / die Proposition vnbeantwortet zulassen / weil man bevorab vergewissert / daß er dessen von Kay. M. keinẽ Befehl / wolte man doch den Glimpff hierunder bey sich bestehẽ lassen: Es müsten aber gleichwol Fürsten vnnd Stände dem jenigen offentlich widersprechen / was er von der Vrsach dieses Defensionwercks sich eingebildet / vnd förters proponiren lassen / daß sie durch keinen Vngehorsam gegẽ K. M. hierzu veranlasset / sondern was sie zu gegenwertiger Defensiv Bereitschafft zustellen bewogẽ / hette sie bey J. K. M. vnd jm durch Schreiben vñ Gesandte notificirt: Die K. M. ließ die Vrsachen an jhrem Orth bewenden / sintemal sie wol leiden könte / daß dieser Craiß vor allem feindlichẽ Einbruch verwahret / nur daß hierinnen deß Reichs Constitutionẽ nachgelebet / alles frembde Kriegsvolck abgeschafft / vnd gegen J. M. oder andere gehorsame Reichs Stände nit vnderhalten / noch zu Behuff der Feind ausser dem Craiß gebraucht würde. In welchen Terminis der König in Dennem. als ein Hertz. zu Holstein / Glied deß Röm. Reichs vnd Craiß Obrister bißhero verblieben / vñ weren die Crayßstände dessen versichert / daß so wenig dieses Werck zu J. May. oder der gehorsamen Stände Offension angesehen / eben so wenig würde auch der König das geworbene Volck zu Behuff J. Kay. M. Feind gebrauchen / sondern nach dẽ Reichs Constitutionẽ sich gerne verhaltẽ. Gegen dem Churfürsten von Sachsen hette sich Fürstẽ vnd Stände gleichmässig erkläret / daher selbiger deß Craisses Verfassung vnd Erklärung auff die Pflicht / damit der Craiß dẽ Kayser vnd dem Reich verwandt / so wol die Reichs vnnd Craiß Ordnung gerichtet / auch den vorigen Versprechen gemäß befunden: So hetten Fürsten vñ Ständ gegen die Kay. M. jre Devotion vnd Gehorsam in viel weg contestiret / vnd dz sie darin biß an jr End zu continuiren gemeinet / zugesagt. Es were aber solche Cõtestation nit nur in Wortẽ bestanden / sondern hette sich auch in der That sehen lassen / in dẽ man der Vnion keinen Succurß geleistet / das verdächtige Kriegsvolck auffm Eichsfeld vorm Jahr auffgeschlagen / mit dẽ Generaln sich An. 1623. vff gewisse maß zu conjungiren vergleichung getroffen / vñ dardurch Hertz. Christian zu raumung deß Craises gebracht / zu der Ka. M. erklärten Feinden sich nie geschlagẽ / noch zu jrem Vorschub viam armorũ ergriffen; Solches alles were bekant vnd hette noch keiner aufftrettẽ dörffen / die Fürsten vnd St. eines widrigen / vnd dz sie etwa von Kay. M. außzutretten vnd deroselben zu wider seyn wolten / zubeschuldigen / viel weniger zu vberweisen / gestalt sie dann nochmals keines Vngehorsams / gefährlicher Practicken vñ heimlicher Correspõdentzen / Verbündnussen vñ heimtückischer Tractaten wider Jh. Kays. M. vnd deß Reichs Stände / ingleichẽ daß die Craiß Defension nur zum Schein fürgewendet were / oder daß deß Craises Volck wider die angegebene Kayser. Armee ad offendendũ auffgetretten / gar nit gestendig / geschehe jhnen mit dergleichen gantz vngütlich / were auch bißhero mit solchen Aufflagen von Kaysern / Königen / Chur-vnd Fürsten verschonet geblieben / auch viel zu redtlich vnd vffrichtig darzu võ gantzen Reich erfunden worden / daß sie sich an Gott vnd J. Kay. M. vergreiffen solten respectirten J. Kay. M. nit nur mit Worten / sondern auß rechtschaffenem Affect vnnd Hertzen / so viel das zeitlich bey dieser Welt anlãgte / was aber jhr ewige Seligkeit betreffe / liessen sie es bey dem Religionsfrieden bewenden / müsten Gott darjnnen mehr gehorsamen / vnd verhofften bey solcher jrer Libertät vnnd den Reichs Constitutionen / so wol in Wahl als Erbländern vnbeeinträchtiget gelassen zuwerden. Ersuchten demnach jhn Generalen / er wolle Fürsten vnd St. deß Nidersäch. Craises mit dergleichen vnerweißlichen Bezüchtigungen hiernegst verschonen / vnd selbst deß Reichs-Constitutionen vnnd Executions Ordnungen in besserer Obacht haben / Fürsten vñ Ständ darwider ferrner nit / als wie bereit in dem Hertzogthum Braũschw. mit Occupirung vieler Oerter / Außplünderung / Verheerung / Hinrichtung vieler vnschuldigen Leut vnd andern vnerhörten Grausamkeiten geschehen / solchẽ Beschwerden abhelffen / vnd solche Satisfaction machen / dz man dergleichen Feindthätigkeiten hinfüro möge geübriget bleibẽ: Dañ weil deß Craises Kriegsvolck bißhero in terminis defensivis cõtinuirt / wolten solche Gewaltthaten mit der K. M. vnd seinen eigenen Syncerationen sich gar nit conciliirẽ lassen / viel weniger köntẽ sie auß den Reichs Constit. iustificirt werdẽ. Vnd weil auß der Proposition zuverspüren / daß der Kay. M. Authorität / Gewalt vñ Befehl vberall praetendirt würde / were den Ständẽ zuwissen vonnöthen / ob er dergleichẽ vorzuweisen hätte / als begehrten sie daß jnen solche / sich darin zu ersehen / vorgeleget werden möchte / weil den Abgesandten wissen / dz solche Habilitirung das Fundament / darauff alle Tractaten zusetzen / vnd man also wissen müsse mit weme man sich in Handlung einlassen solte / vnd ob sie sich auch einer Kayserlichen Ratification zugetrösten. Weil auch Tilly in seinem Schreibẽ gemeldet / daß auß den Pfältzischen vñ andern Originalien gnugsamb offenbar / was für Legationes an den König in Dennemarck / Schweden vnnd andere abgangen / so begehren sie auch jhnen Copien von solchen Originalen zu communiciren. Replica der Tillischẽ Abgefandten. Hierauff haben die Tillische Abgesandte also repliciret; Daß Fürsten vnd Stände deß Nider-Sächsischẽ Craises vom General Tilly deß vngehorsambs gegen Kay. 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M. keinẽ Befehl / wolte man doch den Glimpff hierunder bey sich bestehẽ lassen: Es müsten aber gleichwol Fürsten vnnd Stände dem jenigen offentlich widersprechen / was er von der Vrsach dieses Defensionwercks sich eingebildet / vnd förters proponiren lassen / daß sie durch keinen Vngehorsam gegẽ K. M. hierzu veranlasset / sondern was sie zu gegenwertiger Defensiv Bereitschafft zustellen bewogẽ / hette sie bey J. K. M. vnd jm durch Schreiben vñ Gesandte notificirt: Die K. M. ließ die Vrsachen an jhrem Orth bewenden / sintemal sie wol leiden könte / daß dieser Craiß vor allem feindlichẽ Einbruch verwahret / nur daß hierinnen deß Reichs Constitutionẽ nachgelebet / alles frembde Kriegsvolck abgeschafft / vnd gegen J. M. oder andere gehorsame Reichs Stände nit vnderhalten / noch zu Behuff der Feind ausser dem Craiß gebraucht würde. In welchen Terminis der König in Dennem. als ein Hertz. zu Holstein / Glied deß Röm. Reichs vnd Craiß Obrister bißhero verblieben / vñ weren die Crayßstände dessen versichert / daß so wenig dieses Werck zu J. May. oder der gehorsamen Stände Offension angesehen / eben so wenig würde auch der König das geworbene Volck zu Behuff J. Kay. M. Feind gebrauchen / sondern nach dẽ Reichs Constitutionẽ sich gerne verhaltẽ.</p> <p>Gegen dem Churfürsten von Sachsen hette sich Fürstẽ vnd Stände gleichmässig erkläret / daher selbiger deß Craisses Verfassung vnd Erklärung auff die Pflicht / damit der Craiß dẽ Kayser vnd dem Reich verwandt / so wol die Reichs vnnd Craiß Ordnung gerichtet / auch den vorigen Versprechen gemäß befunden: So hetten Fürsten vñ Ständ gegen die Kay. M. jre Devotion vnd Gehorsam in viel weg contestiret / vnd dz sie darin biß an jr End zu continuiren gemeinet / zugesagt. Es were aber solche Cõtestation nit nur in Wortẽ bestanden / sondern hette sich auch in der That sehen lassen / in dẽ man der Vnion keinen Succurß geleistet / das verdächtige Kriegsvolck auffm Eichsfeld vorm Jahr auffgeschlagen / mit dẽ Generaln sich An. 1623. vff gewisse maß zu conjungiren vergleichung getroffen / vñ dardurch Hertz. Christian zu raumung deß Craises gebracht / zu der Ka. M. erklärten Feinden sich nie geschlagẽ / noch zu jrem Vorschub viam armorũ ergriffen; Solches alles were bekant vnd hette noch keiner aufftrettẽ dörffen / die Fürsten vnd St. eines widrigen / vnd dz sie etwa von Kay. M. außzutretten vnd deroselben zu wider seyn wolten / zubeschuldigen / viel weniger zu vberweisen / gestalt sie dann nochmals keines Vngehorsams / gefährlicher Practicken vñ heimlicher Correspõdentzen / Verbündnussen vñ heimtückischer Tractaten wider Jh. Kays. M. vnd deß Reichs Stände / ingleichẽ daß die Craiß Defension nur zum Schein fürgewendet were / oder daß deß Craises Volck wider die angegebene Kayser. Armee ad offendendũ auffgetretten / gar nit gestendig / geschehe jhnen mit dergleichen gantz vngütlich / were auch bißhero mit solchen Aufflagen von Kaysern / Königen / Chur-vnd Fürsten verschonet geblieben / auch viel zu redtlich vnd vffrichtig darzu võ gantzen Reich erfunden worden / daß sie sich an Gott vnd J. Kay. M. vergreiffen solten respectirten J. Kay. M. nit nur mit Worten / sondern auß rechtschaffenem Affect vnnd Hertzen / so viel das zeitlich bey dieser Welt anlãgte / was aber jhr ewige Seligkeit betreffe / liessen sie es bey dem Religionsfrieden bewenden / müsten Gott darjnnen mehr gehorsamen / vnd verhofften bey solcher jrer Libertät vnnd den Reichs Constitutionen / so wol in Wahl als Erbländern vnbeeinträchtiget gelassen zuwerden.</p> <p>Ersuchten demnach jhn Generalen / er wolle Fürsten vnd St. deß Nidersäch. Craises mit dergleichen vnerweißlichen Bezüchtigungen hiernegst verschonen / vnd selbst deß Reichs-Constitutionen vnnd Executions Ordnungen in besserer Obacht haben / Fürsten vñ Ständ darwider ferrner nit / als wie bereit in dem Hertzogthum Braũschw. mit Occupirung vieler Oerter / Außplünderung / Verheerung / Hinrichtung vieler vnschuldigen Leut vnd andern vnerhörten Grausamkeiten geschehen / solchẽ Beschwerden abhelffen / vnd solche Satisfaction machen / dz man dergleichen Feindthätigkeiten hinfüro möge geübriget bleibẽ: Dañ weil deß Craises Kriegsvolck bißhero in terminis defensivis cõtinuirt / wolten solche Gewaltthaten mit der K. M. vnd seinen eigenen Syncerationen sich gar nit conciliirẽ lassen / viel weniger köntẽ sie auß den Reichs Constit. iustificirt werdẽ. Vnd weil auß der Proposition zuverspüren / daß der Kay. M. Authorität / Gewalt vñ Befehl vberall praetendirt würde / were den Ständẽ zuwissen vonnöthen / ob er dergleichẽ vorzuweisen hätte / als begehrten sie daß jnen solche / sich darin zu ersehen / vorgeleget werden möchte / weil den Abgesandten wissen / dz solche Habilitirung das Fundament / darauff alle Tractaten zusetzen / vnd man also wissen müsse mit weme man sich in Handlung einlassen solte / vnd ob sie sich auch einer Kayserlichen Ratification zugetrösten.</p> <p>Weil auch Tilly in seinem Schreibẽ gemeldet / daß auß den Pfältzischen vñ andern Originalien gnugsamb offenbar / was für Legationes an den König in Dennemarck / Schweden vnnd andere abgangen / so begehren sie auch jhnen Copien von solchen Originalen zu communiciren.</p> <p><note place="right">Replica der Tillischẽ Abgefandten.</note> Hierauff haben die Tillische Abgesandte also repliciret; Daß Fürsten vnd Stände deß Nider-Sächsischẽ Craises vom General Tilly deß vngehorsambs gegen Kay. 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bewandt / daß er genugsame Vrsach dahero nehmen mögen / vornehme Fürstl. Häuser so hart anzugreiffen / vnnd auff solche Manier zu tractiren / dergleichen von J. Kay. M. jhnen noch niemahls widerfahren / sie weren solcher Vfflagen im Reich vngewonet / würden es võ denen / so jnẽ an Stand vnd Hochheit gleich nimmermehr leyden / viel weniger könten sie es von jhm gewertig seyn / als der jhnen an Würden vnnd Stand nit eben bürtig; vnd ob man wol Vrsach genug hette / die Proposition vnbeantwortet zulassen / weil man bevorab vergewissert / daß er dessen von Kay. M. keinẽ Befehl / wolte man doch den Glimpff hierunder bey sich bestehẽ lassen: Es müsten aber gleichwol Fürsten vnnd Stände dem jenigen offentlich widersprechen / was er von der Vrsach dieses Defensionwercks sich eingebildet / vnd förters proponiren lassen / daß sie durch keinen Vngehorsam gegẽ K. M. hierzu veranlasset / sondern was sie zu gegenwertiger Defensiv Bereitschafft zustellen bewogẽ / hette sie bey J. K. M. vnd jm durch Schreiben vñ Gesandte notificirt: Die K. M. ließ die Vrsachen an jhrem Orth bewenden / sintemal sie wol leiden könte / daß dieser Craiß vor allem feindlichẽ Einbruch verwahret / nur daß hierinnen deß Reichs Constitutionẽ nachgelebet / alles frembde Kriegsvolck abgeschafft / vnd gegen J. M. oder andere gehorsame Reichs Stände nit vnderhalten / noch zu Behuff der Feind ausser dem Craiß gebraucht würde. In welchen Terminis der König in Dennem. als ein Hertz. zu Holstein / Glied deß Röm. Reichs vnd Craiß Obrister bißhero verblieben / vñ weren die Crayßstände dessen versichert / daß so wenig dieses Werck zu J. May. oder der gehorsamen Stände Offension angesehen / eben so wenig würde auch der König das geworbene Volck zu Behuff J. Kay. M. Feind gebrauchen / sondern nach dẽ Reichs Constitutionẽ sich gerne verhaltẽ.
Gegen dem Churfürsten von Sachsen hette sich Fürstẽ vnd Stände gleichmässig erkläret / daher selbiger deß Craisses Verfassung vnd Erklärung auff die Pflicht / damit der Craiß dẽ Kayser vnd dem Reich verwandt / so wol die Reichs vnnd Craiß Ordnung gerichtet / auch den vorigen Versprechen gemäß befunden: So hetten Fürsten vñ Ständ gegen die Kay. M. jre Devotion vnd Gehorsam in viel weg contestiret / vnd dz sie darin biß an jr End zu continuiren gemeinet / zugesagt. Es were aber solche Cõtestation nit nur in Wortẽ bestanden / sondern hette sich auch in der That sehen lassen / in dẽ man der Vnion keinen Succurß geleistet / das verdächtige Kriegsvolck auffm Eichsfeld vorm Jahr auffgeschlagen / mit dẽ Generaln sich An. 1623. vff gewisse maß zu conjungiren vergleichung getroffen / vñ dardurch Hertz. Christian zu raumung deß Craises gebracht / zu der Ka. M. erklärten Feinden sich nie geschlagẽ / noch zu jrem Vorschub viam armorũ ergriffen; Solches alles were bekant vnd hette noch keiner aufftrettẽ dörffen / die Fürsten vnd St. eines widrigen / vnd dz sie etwa von Kay. M. außzutretten vnd deroselben zu wider seyn wolten / zubeschuldigen / viel weniger zu vberweisen / gestalt sie dann nochmals keines Vngehorsams / gefährlicher Practicken vñ heimlicher Correspõdentzen / Verbündnussen vñ heimtückischer Tractaten wider Jh. Kays. M. vnd deß Reichs Stände / ingleichẽ daß die Craiß Defension nur zum Schein fürgewendet were / oder daß deß Craises Volck wider die angegebene Kayser. Armee ad offendendũ auffgetretten / gar nit gestendig / geschehe jhnen mit dergleichen gantz vngütlich / were auch bißhero mit solchen Aufflagen von Kaysern / Königen / Chur-vnd Fürsten verschonet geblieben / auch viel zu redtlich vnd vffrichtig darzu võ gantzen Reich erfunden worden / daß sie sich an Gott vnd J. Kay. M. vergreiffen solten respectirten J. Kay. M. nit nur mit Worten / sondern auß rechtschaffenem Affect vnnd Hertzen / so viel das zeitlich bey dieser Welt anlãgte / was aber jhr ewige Seligkeit betreffe / liessen sie es bey dem Religionsfrieden bewenden / müsten Gott darjnnen mehr gehorsamen / vnd verhofften bey solcher jrer Libertät vnnd den Reichs Constitutionen / so wol in Wahl als Erbländern vnbeeinträchtiget gelassen zuwerden.
Ersuchten demnach jhn Generalen / er wolle Fürsten vnd St. deß Nidersäch. Craises mit dergleichen vnerweißlichen Bezüchtigungen hiernegst verschonen / vnd selbst deß Reichs-Constitutionen vnnd Executions Ordnungen in besserer Obacht haben / Fürsten vñ Ständ darwider ferrner nit / als wie bereit in dem Hertzogthum Braũschw. mit Occupirung vieler Oerter / Außplünderung / Verheerung / Hinrichtung vieler vnschuldigen Leut vnd andern vnerhörten Grausamkeiten geschehen / solchẽ Beschwerden abhelffen / vnd solche Satisfaction machen / dz man dergleichen Feindthätigkeiten hinfüro möge geübriget bleibẽ: Dañ weil deß Craises Kriegsvolck bißhero in terminis defensivis cõtinuirt / wolten solche Gewaltthaten mit der K. M. vnd seinen eigenen Syncerationen sich gar nit conciliirẽ lassen / viel weniger köntẽ sie auß den Reichs Constit. iustificirt werdẽ. Vnd weil auß der Proposition zuverspüren / daß der Kay. M. Authorität / Gewalt vñ Befehl vberall praetendirt würde / were den Ständẽ zuwissen vonnöthen / ob er dergleichẽ vorzuweisen hätte / als begehrten sie daß jnen solche / sich darin zu ersehen / vorgeleget werden möchte / weil den Abgesandten wissen / dz solche Habilitirung das Fundament / darauff alle Tractaten zusetzen / vnd man also wissen müsse mit weme man sich in Handlung einlassen solte / vnd ob sie sich auch einer Kayserlichen Ratification zugetrösten.
Weil auch Tilly in seinem Schreibẽ gemeldet / daß auß den Pfältzischen vñ andern Originalien gnugsamb offenbar / was für Legationes an den König in Dennemarck / Schweden vnnd andere abgangen / so begehren sie auch jhnen Copien von solchen Originalen zu communiciren.
Hierauff haben die Tillische Abgesandte also repliciret; Daß Fürsten vnd Stände deß Nider-Sächsischẽ Craises vom General Tilly deß vngehorsambs gegen Kay. M. vnd darauß entspringenden gefährlichen Anschlägen / auch frembder Correspondentz mit Vngrund bezüchtiget wordẽ
Replica der Tillischẽ Abgefandten.
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