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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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gleichfals ein Paß an der Weser verloren gangen.

Als nun Tilly solcher gestalt den anfang gemacht / ließ er von gedachtem Holtz münden auß an die außschreibende Fürsten deß Nidersächsischen Crayses ein Schreiben ergehen / dieses lauts:

Schreiben deß Graffen von Tilly an die Fürsten deß Nidersächsischen Crayses. Sie würden sich noch zuerinnern wissen / auß was Vrsachen die vom König in Dennemarck vorgenommene Werbung gleich anfangs / wegen der Key. M. vnd dero getrewen Ständen jm nachdencklich vnd gefährlich vorkommen / vnd daß er darauf den Nidersächsischen Crayß Ständen beweglich zu Gemüth geführt / vnd dieselbe ermahnt (inmassen jhm solches Key. M. in specie anbefohlen) nit allein auf solche / sondern auch andere dergleichen Werbungen / vermög deß Reichs Satzungen vnd Executions Ordnungen / wie nit weniger der zu folge der von Key. M. selbsten an die Crayß-Stände abgangener vnderschiedlicher Erinnerung vnd Mandaten / fleissige Achtung zugeben / dieselbe zuverhindern vnd zuverhüten / den Crayß vnd dessen Päß darvor zuversichern / vnd da der Crayß sich zu schwach befinden solte / daß die Keyserliche Armada selbigem succurriren wolte / mit angeheffter Versicherung / daß gedachter Nidersächsischer / so wol als andere Crayß bey jhrem jetzigen Stand vnd Freyheit auch Land vnd Leuthen erhalten werden vnd bleiben solten. Dannenhero zuforderst J. Key. M. vnd dero gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände kein andere Gedancken wol schöpffen können / als daß der Crayß diesen getrewen Abmahnungen / wie auch der Mülhausisch Schluß vnd Keyserlich versprechen mitbranchten / statt / keines wegs aber zu weiterm Krieg vnd Empörung / wie auch zu dieser Begegnuß / die man nun dargegen vor die Hand nehmen müßte / Anlaß gegeben haben würde / gestalt alle Inconvenientzen / so noch ins künfftig hierauß entspringen möchten / also beschaffen / daß da man nit mit dem Rechsten ein andere zum Frieden zielend Resolution würcklich fassen wird / jhnen alles Vnheil als den rechten Häuptern / Directorn vnd außschreibenden Fürsten deß Nidersächs. Crayses / zu jhrer schweren Verantwortung hinwachsen würde.

Dann sie noch in frischem Angedencken tragen würden / daß man jhme anfänglich einige Werbung / so im Nidersächs. Crayß vnter dem Nahmen vnd PatentEN der Kö. M. in Dennemarck / rc. eygner Defension vorgangen / nit geständig seyn wollen / nach dem aber das Gewerb so weit vberhand genommen / daß die Thaten am hellen Tage gelegen / weren die Sachen dahin gebracht worden / daß der Nidersächsische Crayß einen so ansehenlichen Potentaten zum Crayß ObristEN erwehlet / vnd desselben geworbenen Volck / so der Crayß vbernemmen sollen / diesen Schein gemacht / ob were solche Verfassung allein zu Schutz deß Crayses angesehen / gantz ohn daß jemals in deß Crayß Gedancken kommen / was wider Jhre Key. M. vorzunemmen.

Wann er sich aber erinnere / was für vnterschiedliche Crayßtäge / vnd absonderliche Convent fürgangen / biß daß man endlich einen Schluß per praetensa majora zu Braunschweig affirmativa, vor dem Crayß Obristen vnd daß der Crayß dem Keyserl. Versprechen nit deferiren / sondern sich armiren solte / erhalten / vnd ob wol etliche vornehme Stände / die erstlich pro negativa votirt, hernach aber den affirmativis, doch nur mit Condition beygefallen / dieselbe es jedoch letztlich selbst solten difficultirt haben / weil derselben Fürsten Landstände sich nit dazu bequemen wöllen / zugeschweigen der andern die expresse protestirt sich durch die majora dißfalls gar nit binden zulassen / vnd dann das jenige so vom Schutz deß Religion vnd Prophanfriedens vnd deß Crayses Defension vorgeschützt würde / also beschaffen / daß die Key. May. beyde Religion-vnd Prophanfrieden aufrichtig zuhalten gäntzlich entschlossen / vnd daß die Evangelische Fürsten vnd Stände dessen von J. Key. M. auch den Catholischen Ständen vnd jhm zu verschiedenen mahlen versichert worden / vnd die Thaten selbst bezeugten / daß einigem Evangelischen Stand / so vor J. Key. M. bißhero gestanden / noch sich der Rebellen Sachen theilhafftig gemacht / nit das geringste zugemutet worden / einen gleichen Verstandt hette es mit jhren Landen vnd Leuthen vnd deß Crayses Defension.

Also erscheine / daß die Intention besagter Crayß-Armatur an sich selbsten nit zulässig / noch beständig seyn könte / vmb so viel weniger / weil nunmehr der naher Vlm außgeschriebener Deputation-Tag herzu nahete / vnd die Key. May. Deputirte Chur-Fürsten vnd Stände / in der Person dahin zu erscheinen sich erkläret.

Dahero der Nidersächsische Crayß eine schwere Verantwortung auf sich laden würde / da durch jhre so starcke von Tag zu Tag sich nahende Armada ein vnd anderer benachbarter Chur-Fürst vnd Stande / vmb Versicherung willen seiner Land vnd Leut / von Besuchung solches Tags abgehalten / vnd dardurch die heylsame Tagspflege zerschlagen / vnd die Mittel dermal eins zum Frieden zu gelangen / abermals benommen würden.

Zu dero fernern Erwegung / daß nunmehr an Tag kommen / wie es dann die Pfältzische zu Heydelberg vnd sonsten gefundene Originalia verrichter Legationen bey den Königen zu Dennemarck / Schweden / Bechlehem Gabor vnd andern mehr Orten mit sich brächten / weil damals Engelland für den Pfaltzgraffen selbst keine Arma ergriffen / also keine andere Vrsachen hetten. Wann aber andere den Anfang per arma machten / man sich alsdann desto mehr der Concurrentz zuversehen. Nun hette sich Engelland zu Wasser vnd Land vnd zwar in specie für den Pfaltzgraffen auffs möglichste movirt / man gebe von mehr andn ein Gleichnuß / als were leichtlich zu inferiren / daß der Pfaltzgraf alle die jenige / welche auf conditionirte weiß Hülf versprochen / der würcklichen Concurrentz vnd Assistentz halben für Obligat halten würd / so hette man von deß Manßfelders Vorhaben die Nachricht / daß er principaliter die völlige Restitution deß Pfaltzgraffen / nit allein zu seinem gewesenen Patrimonial Land / sondern zu der Cron Böheim vnd incorporirten Landen zu befördern gemeinet. Inmassen er solch sein Vorhaben allbereit an etli-

gleichfals ein Paß an der Weser verloren gangẽ.

Als nun Tilly solcher gestalt den anfang gemacht / ließ er von gedachtem Holtz münden auß an die außschreibende Fürsten deß Nidersächsischen Crayses ein Schreiben ergehẽ / dieses lauts:

Schreiben deß Graffen von Tilly an die Fürsten deß Nidersächsischen Crayses. Sie würden sich noch zuerinnern wissen / auß was Vrsachen die vom König in Dennemarck vorgenommene Werbung gleich anfangs / wegen der Key. M. vnd dero getrewen Ständen jm nachdencklich vnd gefährlich vorkommen / vnd daß er darauf den Nidersächsischen Crayß Ständen beweglich zu Gemüth geführt / vnd dieselbe ermahnt (inmassen jhm solches Key. M. in specie anbefohlen) nit allein auf solche / sondern auch andere dergleichen Werbungẽ / vermög deß Reichs Satzungen vnd Executions Ordnungen / wie nit weniger der zu folge der von Key. M. selbsten an die Crayß-Stände abgangener vnderschiedlicher Erinnerung vnd Mandaten / fleissige Achtung zugeben / dieselbe zuverhindern vnd zuverhüten / den Crayß vnd dessen Päß darvor zuversichern / vnd da der Crayß sich zu schwach befinden solte / daß die Keyserliche Armada selbigem succurriren wolte / mit angeheffter Versicherung / daß gedachter Nidersächsischer / so wol als andere Crayß bey jhrem jetzigen Stand vnd Freyheit auch Land vnd Leuthen erhalten werden vnd bleiben solten. Dannenhero zuforderst J. Key. M. vnd dero gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände kein andere Gedancken wol schöpffen können / als daß der Crayß diesen getrewen Abmahnungen / wie auch der Mülhausisch Schluß vnd Keyserlich versprechen mitbrãchten / statt / keines wegs aber zu weiterm Krieg vnd Empörung / wie auch zu dieser Begegnuß / die man nun dargegen vor die Hand nehmen müßte / Anlaß gegeben haben würde / gestalt alle Inconvenientzen / so noch ins künfftig hierauß entspringen möchten / also beschaffen / daß da man nit mit dem Rechsten ein andere zum Frieden zielend Resolution würcklich fassen wird / jhnen alles Vnheil als den rechten Häuptern / Directorn vnd außschreibenden Fürsten deß Nidersächs. Crayses / zu jhrer schweren Verantwortung hinwachsen würde.

Dann sie noch in frischem Angedencken tragen würden / daß man jhme anfänglich einige Werbung / so im Nidersächs. Crayß vnter dem Nahmen vnd PatentẼ der Kö. M. in Dennemarck / rc. eygner Defension vorgangen / nit geständig seyn wollen / nach dem aber das Gewerb so weit vberhand genommen / daß die Thaten am hellen Tage gelegen / weren die Sachen dahin gebracht worden / daß der Nidersächsische Crayß einen so ansehenlichen Potentaten zum Crayß ObristẼ erwehlet / vnd desselben geworbenen Volck / so der Crayß vbernem̃en sollen / diesen Schein gemacht / ob were solche Verfassung allein zu Schutz deß Crayses angesehen / gantz ohn daß jemals in deß Crayß Gedancken kommen / was wider Jhre Key. M. vorzunemmen.

Wann er sich aber erinnere / was für vnterschiedliche Crayßtäge / vñ absonderliche Convent fürgangen / biß daß man endlich einen Schluß per praetensa majora zu Braunschweig affirmativa, vor dem Crayß Obristen vnd daß der Crayß dem Keyserl. Versprechen nit deferiren / sondern sich armiren solte / erhalten / vnd ob wol etliche vornehme Stände / die erstlich pro negativa votirt, hernach aber den affirmativis, doch nur mit Condition beygefallen / dieselbe es jedoch letztlich selbst solten difficultirt haben / weil derselben Fürsten Landstände sich nit dazu bequemen wöllen / zugeschweigen der andern die expressè protestirt sich durch die majora dißfalls gar nit binden zulassen / vnd dann das jenige so vom Schutz deß Religion vnd Prophanfriedens vnd deß Crayses Defension vorgeschützt würde / also beschaffen / daß die Key. May. beyde Religion-vnd Prophanfrieden aufrichtig zuhalten gäntzlich entschlossen / vñ daß die Evangelische Fürsten vnd Stände dessen von J. Key. M. auch den Catholischen Ständen vnd jhm zu verschiedenen mahlen versichert worden / vnd die Thaten selbst bezeugten / daß einigem Evangelischen Stand / so vor J. Key. M. bißhero gestanden / noch sich der Rebellen Sachen theilhafftig gemacht / nit das geringste zugemutet worden / einen gleichen Verstandt hette es mit jhren Landen vnd Leuthen vnd deß Crayses Defension.

Also erscheine / daß die Intentiõ besagter Crayß-Armatur an sich selbsten nit zulässig / noch beständig seyn könte / vmb so viel weniger / weil nunmehr der naher Vlm außgeschriebener Deputation-Tag herzu nahete / vnd die Key. May. Deputirte Chur-Fürsten vnd Stände / in der Person dahin zu erscheinen sich erkläret.

Dahero der Nidersächsische Crayß eine schwere Verantwortũg auf sich laden würde / da durch jhre so starcke von Tag zu Tag sich nahende Armada ein vnd anderer benachbarter Chur-Fürst vnd Stande / vmb Versicherung willen seiner Land vnd Leut / von Besuchung solches Tags abgehalten / vnd dardurch die heylsame Tagspflege zerschlagen / vnd die Mittel dermal eins zum Frieden zu gelangen / abermals benommen würden.

Zu dero fernern Erwegung / daß nunmehr an Tag kommen / wie es dann die Pfältzische zu Heydelberg vnd sonsten gefundene Originalia verrichter Legationen bey den Königen zu Dennemarck / Schweden / Bechlehem Gabor vnd andern mehr Orten mit sich brächten / weil damals Engelland für den Pfaltzgraffen selbst keine Arma ergriffen / also keine andere Vrsachen hetten. Wañ aber andere den Anfang per arma machten / man sich alsdann desto mehr der Concurrentz zuversehẽ. Nun hette sich Engelland zu Wasser vnd Land vñ zwar in specie für den Pfaltzgraffen auffs möglichste movirt / man gebe von mehr andn ein Gleichnuß / als were leichtlich zu inferiren / daß der Pfaltzgraf alle die jenige / welche auf conditionirte weiß Hülf versprochen / der würcklichen Concurrentz vnd Assistentz halben für Obligat halten würd / so hette man von deß Manßfelders Vorhaben die Nachricht / daß er principaliter die völlige Restitution deß Pfaltzgraffen / nit allein zu seinem gewesenen Patrimonial Land / sondern zu der Cron Böheim vnd incorporirten Landen zu befördern gemeinet. Inmassen er solch sein Vorhaben allbereit an etli-

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          <p>Dann sie noch in frischem Angedencken tragen würden / daß man jhme anfänglich                      einige Werbung / so im Nidersächs. Crayß vnter dem Nahmen vnd PatentE&#x0303; der Kö. M. in Dennemarck / rc. eygner Defension vorgangen / nit                      geständig seyn wollen / nach dem aber das Gewerb so weit vberhand genommen / daß                      die Thaten am hellen Tage gelegen / weren die Sachen dahin gebracht worden / daß                      der Nidersächsische Crayß einen so ansehenlichen Potentaten zum Crayß ObristE&#x0303; erwehlet / vnd desselben geworbenen Volck / so der Crayß                          vbernem&#x0303;en sollen / diesen Schein gemacht / ob were solche                      Verfassung allein zu Schutz deß Crayses angesehen / gantz ohn daß jemals in deß                      Crayß Gedancken kommen / was wider Jhre Key. M. vorzunemmen.</p>
          <p>Wann er sich aber erinnere / was für vnterschiedliche Crayßtäge / vn&#x0303; absonderliche Convent fürgangen / biß daß man endlich einen Schluß per                      praetensa majora zu Braunschweig affirmativa, vor dem Crayß Obristen vnd daß der                      Crayß dem Keyserl. Versprechen nit deferiren / sondern sich armiren solte /                      erhalten / vnd ob wol etliche vornehme Stände / die erstlich pro negativa                      votirt, hernach aber den affirmativis, doch nur mit Condition beygefallen /                      dieselbe es jedoch letztlich selbst solten difficultirt haben / weil derselben                      Fürsten Landstände sich nit dazu bequemen wöllen / zugeschweigen der andern die                      expressè protestirt sich durch die majora dißfalls gar nit binden zulassen / vnd                      dann das jenige so vom Schutz deß Religion vnd Prophanfriedens vnd deß Crayses                      Defension vorgeschützt würde / also beschaffen / daß die Key. May. beyde                      Religion-vnd Prophanfrieden aufrichtig zuhalten gäntzlich entschlossen / vn&#x0303; daß die Evangelische Fürsten vnd Stände dessen von J. Key. M.                      auch den Catholischen Ständen vnd jhm zu verschiedenen mahlen versichert worden                      / vnd die Thaten selbst bezeugten / daß einigem Evangelischen Stand / so vor J.                      Key. M. bißhero gestanden / noch sich der Rebellen Sachen theilhafftig gemacht /                      nit das geringste zugemutet worden / einen gleichen Verstandt hette es mit jhren                      Landen vnd Leuthen vnd deß Crayses Defension.</p>
          <p>Also erscheine / daß die Intentio&#x0303; besagter Crayß-Armatur an sich                      selbsten nit zulässig / noch beständig seyn könte / vmb so viel weniger / weil                      nunmehr der naher Vlm außgeschriebener Deputation-Tag herzu nahete / vnd die                      Key. May. Deputirte Chur-Fürsten vnd Stände / in der Person dahin zu erscheinen                      sich erkläret.</p>
          <p>Dahero der Nidersächsische Crayß eine schwere Verantwortu&#x0303;g auf                      sich laden würde / da durch jhre so starcke von Tag zu Tag sich nahende Armada                      ein vnd anderer benachbarter Chur-Fürst vnd Stande / vmb Versicherung willen                      seiner Land vnd Leut / von Besuchung solches Tags abgehalten / vnd dardurch die                      heylsame Tagspflege zerschlagen / vnd die Mittel dermal eins zum Frieden zu                      gelangen / abermals benommen würden.</p>
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[953/1076] gleichfals ein Paß an der Weser verloren gangẽ. Als nun Tilly solcher gestalt den anfang gemacht / ließ er von gedachtem Holtz münden auß an die außschreibende Fürsten deß Nidersächsischen Crayses ein Schreiben ergehẽ / dieses lauts: Sie würden sich noch zuerinnern wissen / auß was Vrsachen die vom König in Dennemarck vorgenommene Werbung gleich anfangs / wegen der Key. M. vnd dero getrewen Ständen jm nachdencklich vnd gefährlich vorkommen / vnd daß er darauf den Nidersächsischen Crayß Ständen beweglich zu Gemüth geführt / vnd dieselbe ermahnt (inmassen jhm solches Key. M. in specie anbefohlen) nit allein auf solche / sondern auch andere dergleichen Werbungẽ / vermög deß Reichs Satzungen vnd Executions Ordnungen / wie nit weniger der zu folge der von Key. M. selbsten an die Crayß-Stände abgangener vnderschiedlicher Erinnerung vnd Mandaten / fleissige Achtung zugeben / dieselbe zuverhindern vnd zuverhüten / den Crayß vnd dessen Päß darvor zuversichern / vnd da der Crayß sich zu schwach befinden solte / daß die Keyserliche Armada selbigem succurriren wolte / mit angeheffter Versicherung / daß gedachter Nidersächsischer / so wol als andere Crayß bey jhrem jetzigen Stand vnd Freyheit auch Land vnd Leuthen erhalten werden vnd bleiben solten. Dannenhero zuforderst J. Key. M. vnd dero gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände kein andere Gedancken wol schöpffen können / als daß der Crayß diesen getrewen Abmahnungen / wie auch der Mülhausisch Schluß vnd Keyserlich versprechen mitbrãchten / statt / keines wegs aber zu weiterm Krieg vnd Empörung / wie auch zu dieser Begegnuß / die man nun dargegen vor die Hand nehmen müßte / Anlaß gegeben haben würde / gestalt alle Inconvenientzen / so noch ins künfftig hierauß entspringen möchten / also beschaffen / daß da man nit mit dem Rechsten ein andere zum Frieden zielend Resolution würcklich fassen wird / jhnen alles Vnheil als den rechten Häuptern / Directorn vnd außschreibenden Fürsten deß Nidersächs. Crayses / zu jhrer schweren Verantwortung hinwachsen würde. Schreiben deß Graffen von Tilly an die Fürsten deß Nidersächsischen Crayses. Dann sie noch in frischem Angedencken tragen würden / daß man jhme anfänglich einige Werbung / so im Nidersächs. Crayß vnter dem Nahmen vnd PatentẼ der Kö. M. in Dennemarck / rc. eygner Defension vorgangen / nit geständig seyn wollen / nach dem aber das Gewerb so weit vberhand genommen / daß die Thaten am hellen Tage gelegen / weren die Sachen dahin gebracht worden / daß der Nidersächsische Crayß einen so ansehenlichen Potentaten zum Crayß ObristẼ erwehlet / vnd desselben geworbenen Volck / so der Crayß vbernem̃en sollen / diesen Schein gemacht / ob were solche Verfassung allein zu Schutz deß Crayses angesehen / gantz ohn daß jemals in deß Crayß Gedancken kommen / was wider Jhre Key. M. vorzunemmen. Wann er sich aber erinnere / was für vnterschiedliche Crayßtäge / vñ absonderliche Convent fürgangen / biß daß man endlich einen Schluß per praetensa majora zu Braunschweig affirmativa, vor dem Crayß Obristen vnd daß der Crayß dem Keyserl. Versprechen nit deferiren / sondern sich armiren solte / erhalten / vnd ob wol etliche vornehme Stände / die erstlich pro negativa votirt, hernach aber den affirmativis, doch nur mit Condition beygefallen / dieselbe es jedoch letztlich selbst solten difficultirt haben / weil derselben Fürsten Landstände sich nit dazu bequemen wöllen / zugeschweigen der andern die expressè protestirt sich durch die majora dißfalls gar nit binden zulassen / vnd dann das jenige so vom Schutz deß Religion vnd Prophanfriedens vnd deß Crayses Defension vorgeschützt würde / also beschaffen / daß die Key. May. beyde Religion-vnd Prophanfrieden aufrichtig zuhalten gäntzlich entschlossen / vñ daß die Evangelische Fürsten vnd Stände dessen von J. Key. M. auch den Catholischen Ständen vnd jhm zu verschiedenen mahlen versichert worden / vnd die Thaten selbst bezeugten / daß einigem Evangelischen Stand / so vor J. Key. M. bißhero gestanden / noch sich der Rebellen Sachen theilhafftig gemacht / nit das geringste zugemutet worden / einen gleichen Verstandt hette es mit jhren Landen vnd Leuthen vnd deß Crayses Defension. Also erscheine / daß die Intentiõ besagter Crayß-Armatur an sich selbsten nit zulässig / noch beständig seyn könte / vmb so viel weniger / weil nunmehr der naher Vlm außgeschriebener Deputation-Tag herzu nahete / vnd die Key. May. Deputirte Chur-Fürsten vnd Stände / in der Person dahin zu erscheinen sich erkläret. Dahero der Nidersächsische Crayß eine schwere Verantwortũg auf sich laden würde / da durch jhre so starcke von Tag zu Tag sich nahende Armada ein vnd anderer benachbarter Chur-Fürst vnd Stande / vmb Versicherung willen seiner Land vnd Leut / von Besuchung solches Tags abgehalten / vnd dardurch die heylsame Tagspflege zerschlagen / vnd die Mittel dermal eins zum Frieden zu gelangen / abermals benommen würden. Zu dero fernern Erwegung / daß nunmehr an Tag kommen / wie es dann die Pfältzische zu Heydelberg vnd sonsten gefundene Originalia verrichter Legationen bey den Königen zu Dennemarck / Schweden / Bechlehem Gabor vnd andern mehr Orten mit sich brächten / weil damals Engelland für den Pfaltzgraffen selbst keine Arma ergriffen / also keine andere Vrsachen hetten. Wañ aber andere den Anfang per arma machten / man sich alsdann desto mehr der Concurrentz zuversehẽ. Nun hette sich Engelland zu Wasser vnd Land vñ zwar in specie für den Pfaltzgraffen auffs möglichste movirt / man gebe von mehr andn ein Gleichnuß / als were leichtlich zu inferiren / daß der Pfaltzgraf alle die jenige / welche auf conditionirte weiß Hülf versprochen / der würcklichen Concurrentz vnd Assistentz halben für Obligat halten würd / so hette man von deß Manßfelders Vorhaben die Nachricht / daß er principaliter die völlige Restitution deß Pfaltzgraffen / nit allein zu seinem gewesenen Patrimonial Land / sondern zu der Cron Böheim vnd incorporirten Landen zu befördern gemeinet. Inmassen er solch sein Vorhaben allbereit an etli-

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 953. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1076>, abgerufen am 28.07.2024.