Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.vnderschied der Religion empfangen worden / zuhausen vnd zuverfahren / den Kriegsschwall mitten ins Reich / zu endlicher Eversion desselben / widerumb einzuführen seines theils nit vnderlassen würde. Wann aber auß solchem verfahren / vnd was ein vnd andern Orths practicirt würde / leichtlich abzunemen / wohin das Absehen gestellet / vnd daß man nit allein das Hauß Oesterreich gäntzlich zuvertilgen / sondern die längst vorhin geführte vnd nunmehr zimlicher massen an Tag gebrachte Anschläg mit Macht durchzutringen / deß H. Reichs alte Form / Verfassung vnd schöne Harmoni aufzuheben / dasselbe in einen andern Stand zuvbersetzen / vnd hierdurch dermal eins die gehabte Intention zubehaupten entschlossen were / jhro aber bey so gestalten Sachen gebühren vnd obligen wolte / auf dergleichen schädliche Machinationen ein wachendes Aug zuhaben vnd nit still zusitzen / biß dieselbe zu Werck gerichtet / sondern ehe die widrigen Waffen abermal mitten ins Reich / zu dessen endlicher Verderbnuß eingeführt würden / die Zeit zugewinnen / als weren sie / solchem feindlichen Beginnen in Zeiten zubegegnen / neben den vorhin auf den Beinen habenden Kriegsvolck / sich noch in etwas mehrere Verfassung zustellen / getrüngen worden / jhro auch nit zugemessen werden könte / daß J. M. dieser Armirung einen anfang gemacht / sintemal sie nit allein vor dieser im Reich vorgehender Kriegsverfassung kein Volck geworben / sondern das / so sie in Bestallung gehabt / guten theils licentirt. Demnach aber das meiste anjetzo daran gelegen were / daß gedachtes newgeworbene Kriegsvolck an Orten / da es von den Kriegsverständigen am rathsambsten zuseyn erachtet worden / versammlet würde / vnd J. M. zwar mit solcher Bürde deß Reichs Stände gern verschonet hetten / hetten sie doch dißmals nit vorüber gekönt / den Sammelplatz / theils in obgemelten Fränckischen / theils Schwäbischen Crayses Gräntzen anzuordnen / in Erwegung daß die Erblande / weil sie zu erhaltung gedachter Armada stets vnd allein coutribuirten / auch durch die vorige vielfältige zu Defension deß Reichs vnd dessen getrewer Ständen vnd der werthen Christenheit angewendte Anlagen gäntzlich erschöpft / mit angezogener Versamblung zu belegen nit müglich. Ob nun wol J. M. sich zuerinnern hetten / wz dieser vnd anderer Kriegsbeschwerden wegen in den Aschaffenburgischen Vertrag accordirt worden / so würden doch Fürsten vnd Stände obbemelter Crayß bey sich selbsten befinden / daß jetzt angedeute Gefahr vielmehr anzusehen / in deme zu Rettung deß Vatterlands vnd Erhaltung deß Reichs vnd dessen Stände / alle dessen getrewe Mitglieder dermassen verbunden / daß dargegen mit Fug nichts könte vorgeschützet werden / weil J. M. selbsten hierunder / vnd zu Rettung deß Reichs Hochheit vnd Wolstandt / nit allein jhrer Königr. vnd Länder / sondern gar Leibs vnd Lebens im Nothfall nit verschoneten / gestalt sie dann / wie oben angedeutet worden / dieser Verfassung lieber enthebt gewesen weren / da sie nicht zu derselben zugreiffen gleichsamb gezwungen worden. Daß J. M. aber / so viel müglich / der jenigen Ständ bey außzeichnung dieses Sammelplatzes verschoneten / so jhro mit grössern Contributionen / dem gemeinen Wesen zum besten / vor andern trewlich beygestanden / vnd noch continuirten / solches würden verhoffentlich die getrewe Stände jhro zu keiner Vngleichheit / daß sie die belegte Stände vor andern / der Religion oder andern Respects wegen / viel weniger in odiun der angestelten Vnion zumessen / sondern vielmehr daß ein Stand dem andern diese nothwendige Bürde in etwz vbertragen hülffe: darbey gleichwol denselben noch der gröste theil verbliebe / die so viel Jahr hero / neben den beschwerlichen Durchzügen mit willfährigen Contributionen noch jmmerdar verharreten / vnd jhre Lieb zum Vatterland / auch jrer selbst Rettung spüren liessen. Dahero dann J. M. zu gedachten Fürsten vnd Ständen jhre Zuversicht gestellet / sie würden in Erwegung der Sachen Vmbständ / in einer solchen gemeinen / dz gantze Reich vnd Vatterland betreffenden Sach / ein vbriges thun / vnd sich solcher Verordnung / der Schuldigkeit gemäß / vmb so viel mehr bequemen / weil J. M. die Verfügung gethan hetten / daß angeregter Sammelplatz von seinem Anfang / so seyn würde der 8. Jul. biß zum 24. desselben Monats / nicht vber 10. oder 14. Tag auffs längst offen verbleiben / vnd der Liefferung halber / mit den jenigen Ständen / bey welchen die Samblung gesucht würde / solcher Vergleich geschehen solte / daß es jhnen erträglich vnd den Vnderthanen vber die Gebühr nicht beschwerlich seyn möchte. Wie durch solche Werbung vnd abgetrungene Defension J. M. jr vornemblich die Assecuration deß Friedens vorgesetztt / den Ständen auch in gemein daran gelegen / der Kriegsbeschwerungen auf eins sich zuentladen / vielmehr / als daß etwa durch newe Praeparation / da daselben nicht zeitlich vorkommen würde / ein gefährlicherer Krieg / als der vorige eingeführet / vnd sedes belli mitten ins Reich gemacht würde / als versicherten Jh. M. nit allein gedachte Fränck-vnd Schwäbische Crayß / sondern auch alle Chur-Fürsten vnd Ständ deß Röm. Reichs / daß J. M. durch jetzige vorgenommene Anstalt der Waffen keines wegs gemeynt weren / die friedliche Consilia schwinden zulassen / oder von dem Außgeschriebenen Deputation Tag außzusetzen / sondern vielmehr dahin zutrachten / wie durch diese Waffen solche Tractationes, als welche sonsten durch feindlichen Einbruch nothwendig gesteckt würden / desto mehr befördert / vnd einmal beständiger Fried vnd Einigkeit im Römischen Reich wider eingeführet würde. Tilly fangt an sich der Päß an der Weser zu bemächtigen. Nach vorgedachter Entsetzung deß Schlosses Sparenberg zog der Graf von Tilly mit der Keyserischen vnd Ligistischen Armee nach dem Weserstrohm / der Päß bey Höxter zu seinen Vortheil bey zeiten sich zubemächtigen. Ob nun wol selbiger mit einer Schantz vnd starcken Guarnison wider allen Gewalt wol versehen gewesen / ist doch solcher nichts desto weniger / auff ein vorhergehend falsches Schreiben / zu Ankunft etlich commandirten Tillischen Volcks / von den Dennemärckischen / so sich auf Hameln salvirt / ohne einigen Widerstand verlassen worden. Worauf dann auch Holtzmünden / so vnderschied der Religion empfangen worden / zuhausen vnd zuverfahrẽ / den Kriegsschwall mitten ins Reich / zu endlicher Eversiõ desselbẽ / widerumb einzuführen seines theils nit vnderlassen würde. Wann aber auß solchem verfahren / vnd was ein vnd andern Orths practicirt würde / leichtlich abzunemen / wohin das Absehen gestellet / vnd daß man nit allein das Hauß Oesterreich gäntzlich zuvertilgen / sondern die längst vorhin geführte vnd nunmehr zimlicher massen an Tag gebrachte Anschläg mit Macht durchzutringen / deß H. Reichs alte Form / Verfassung vñ schöne Harmoni aufzuheben / dasselbe in einen andern Stand zuvbersetzen / vnd hierdurch dermal eins die gehabte Intention zubehaupten entschlossen were / jhro aber bey so gestalten Sachẽ gebühren vnd obligen wolte / auf dergleichen schädliche Machinationen ein wachendes Aug zuhaben vnd nit still zusitzen / biß dieselbe zu Werck gerichtet / sondern ehe die widrigen Waffen abermal mitten ins Reich / zu dessen endlicher Verderbnuß eingeführt würdẽ / die Zeit zugewiñen / als weren sie / solchem feindlichen Beginnen in Zeiten zubegegnen / neben dẽ vorhin auf den Beinen habenden Kriegsvolck / sich noch in etwas mehrere Verfassung zustellen / getrüngẽ worden / jhro auch nit zugemessen werdẽ könte / daß J. M. dieser Armirung einen anfang gemacht / sintemal sie nit allein vor dieser im Reich vorgehender Kriegsverfassung kein Volck geworben / sondern das / so sie in Bestallung gehabt / gutẽ theils licentirt. Demnach aber das meiste anjetzo daran gelegen were / daß gedachtes newgeworbene Kriegsvolck an Orten / da es von den Kriegsverständigẽ am rathsambsten zuseyn erachtet wordẽ / versam̃let würde / vnd J. M. zwar mit solcher Bürde deß Reichs Stände gern verschonet hetten / hetten sie doch dißmals nit vorüber gekönt / den Sammelplatz / theils in obgemelten Fränckischen / theils Schwäbischen Crayses Gräntzen anzuordnen / in Erwegung daß die Erblande / weil sie zu erhaltũg gedachter Armada stets vnd allein coutribuirten / auch durch die vorige vielfältige zu Defension deß Reichs vnd dessen getrewer Ständen vnd der werthen Christenheit angewendte Anlagen gäntzlich erschöpft / mit angezogener Versamblung zu belegen nit müglich. Ob nũ wol J. M. sich zuerinnern hetten / wz dieser vnd anderer Kriegsbeschwerden wegen in dẽ Aschaffenburgischen Vertrag accordirt worden / so würden doch Fürsten vnd Stände obbemelter Crayß bey sich selbsten befinden / daß jetzt angedeute Gefahr vielmehr anzusehen / in deme zu Rettung deß Vatterlands vnd Erhaltung deß Reichs vnd dessen Stände / alle dessen getrewe Mitglieder dermassen verbunden / daß dargegen mit Fug nichts könte vorgeschützet werdẽ / weil J. M. selbsten hierunder / vnd zu Rettung deß Reichs Hochheit vnd Wolstandt / nit allein jhrer Königr. vñ Länder / sondern gar Leibs vnd Lebens im Nothfall nit verschoneten / gestalt sie dann / wie oben angedeutet worden / dieser Verfassung lieber enthebt gewesen weren / da sie nicht zu derselben zugreiffen gleichsamb gezwungen worden. Daß J. M. aber / so viel müglich / der jenigen Ständ bey außzeichnung dieses Sammelplatzes verschoneten / so jhro mit grössern Contributionen / dem gemeinen Wesen zum besten / vor andern trewlich beygestanden / vnd noch continuirtẽ / solches würden verhoffentlich die getrewe Stände jhro zu keiner Vngleichheit / daß sie die belegte Stände vor andern / der Religion oder andern Respects wegen / viel weniger in odiũ der angestelten Vnion zumessen / sondern vielmehr daß ein Stand dem andern diese nothwendige Bürde in etwz vbertragen hülffe: darbey gleichwol denselben noch der gröste theil verbliebe / die so viel Jahr hero / neben den beschwerlichen Durchzügen mit willfährigẽ Contributionẽ noch jmmerdar verharreten / vnd jhre Lieb zum Vatterland / auch jrer selbst Rettũg spüren liessen. Dahero dann J. M. zu gedachten Fürsten vnd Ständen jhre Zuversicht gestellet / sie würden in Erwegung der Sachen Vmbständ / in einer solchen gemeinẽ / dz gantze Reich vñ Vatterland betreffendẽ Sach / ein vbriges thun / vnd sich solcher Verordnũg / der Schuldigkeit gemäß / vmb so viel mehr bequemẽ / weil J. M. die Verfügung gethan hetten / daß angeregter Sammelplatz võ seinem Anfang / so seyn würde der 8. Jul. biß zum 24. desselben Monats / nicht vber 10. oder 14. Tag auffs längst offen verbleiben / vnd der Liefferung halber / mit den jenigen Ständen / bey welchen die Samblung gesucht würde / solcher Vergleich geschehen solte / daß es jhnen erträglich vnd den Vnderthanen vber die Gebühr nicht beschwerlich seyn möchte. Wie durch solche Werbung vnd abgetrungene Defension J. M. jr vornemblich die Assecuration deß Friedens vorgesetztt / den Ständen auch in gemein daran gelegen / der Kriegsbeschwerungẽ auf eins sich zuentladen / vielmehr / als daß etwa durch newe Praeparation / da daselben nicht zeitlich vorkommen würde / ein gefährlicherer Krieg / als der vorige eingeführet / vnd sedes belli mittẽ ins Reich gemacht würde / als versicherten Jh. M. nit allein gedachte Fränck-vnd Schwäbische Crayß / sondern auch alle Chur-Fürsten vnd Ständ deß Röm. Reichs / daß J. M. durch jetzige vorgenommene Anstalt der Waffen keines wegs gemeynt weren / die friedliche Consilia schwinden zulassen / oder von dem Außgeschriebenen Deputation Tag außzusetzen / sondern vielmehr dahin zutrachten / wie durch diese Waffen solche Tractationes, als welche sonsten durch feindlichen Einbruch nothwendig gesteckt würden / desto mehr befördert / vnd einmal beständiger Fried vnd Einigkeit im Römischen Reich wider eingeführet würde. Tilly fangt an sich der Päß an der Weser zu bemächtigen. Nach vorgedachter Entsetzung deß Schlosses Sparenberg zog der Graf von Tilly mit der Keyserischen vnd Ligistischen Armee nach dem Weserstrohm / der Päß bey Höxter zu seinẽ Vortheil bey zeiten sich zubemächtigen. Ob nũ wol selbiger mit einer Schantz vñ starcken Guarnison wider allen Gewalt wol versehẽ gewesẽ / ist doch solcher nichts desto weniger / auff ein vorhergehend falsches Schreiben / zu Ankunft etlich commandirten Tillischen Volcks / von den Dennemärckischẽ / so sich auf Hameln salvirt / ohne einigẽ Widerstand verlassen worden. 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Reichs alte Form / Verfassung vñ schöne Harmoni aufzuheben / dasselbe in einen andern Stand zuvbersetzen / vnd hierdurch dermal eins die gehabte Intention zubehaupten entschlossen were / jhro aber bey so gestalten Sachẽ gebühren vnd obligen wolte / auf dergleichen schädliche Machinationen ein wachendes Aug zuhaben vnd nit still zusitzen / biß dieselbe zu Werck gerichtet / sondern ehe die widrigen Waffen abermal mitten ins Reich / zu dessen endlicher Verderbnuß eingeführt würdẽ / die Zeit zugewiñen / als weren sie / solchem feindlichen Beginnen in Zeiten zubegegnen / neben dẽ vorhin auf den Beinen habenden Kriegsvolck / sich noch in etwas mehrere Verfassung zustellen / getrüngẽ worden / jhro auch nit zugemessen werdẽ könte / daß J. M. dieser Armirung einen anfang gemacht / sintemal sie nit allein vor dieser im Reich vorgehender Kriegsverfassung kein Volck geworben / sondern das / so sie in Bestallung gehabt / gutẽ theils licentirt. Demnach aber das meiste anjetzo daran gelegen were / daß gedachtes newgeworbene Kriegsvolck an Orten / da es von den Kriegsverständigẽ am rathsambsten zuseyn erachtet wordẽ / versam̃let würde / vnd J. M. zwar mit solcher Bürde deß Reichs Stände gern verschonet hetten / hetten sie doch dißmals nit vorüber gekönt / den Sammelplatz / theils in obgemelten Fränckischen / theils Schwäbischen Crayses Gräntzen anzuordnen / in Erwegung daß die Erblande / weil sie zu erhaltũg gedachter Armada stets vnd allein coutribuirten / auch durch die vorige vielfältige zu Defension deß Reichs vnd dessen getrewer Ständen vnd <choice><abbr>d'</abbr><expan>der</expan></choice> werthen Christenheit angewendte Anlagen gäntzlich erschöpft / mit angezogener Versamblung zu belegen nit müglich. Ob nũ wol J. M. sich zuerinnern hetten / wz dieser vnd anderer Kriegsbeschwerden wegen in dẽ Aschaffenburgischen Vertrag accordirt worden / so würden doch Fürsten vnd Stände obbemelter Crayß bey sich selbsten befinden / daß jetzt angedeute Gefahr vielmehr anzusehen / in deme zu Rettung deß Vatterlands vnd Erhaltung deß Reichs vnd dessen Stände / alle dessen getrewe Mitglieder dermassen verbunden / daß dargegen mit Fug nichts könte vorgeschützet werdẽ / weil J. M. selbsten hierunder / vnd zu Rettung deß Reichs Hochheit vnd Wolstandt / nit allein jhrer Königr. vñ Länder / sondern gar Leibs vnd Lebens im Nothfall nit verschoneten / gestalt sie dann / wie oben angedeutet worden / dieser Verfassung lieber enthebt gewesen weren / da sie nicht zu derselben zugreiffen gleichsamb gezwungen worden. Daß J. M. aber / so viel müglich / der jenigen Ständ bey außzeichnung dieses Sammelplatzes verschoneten / so jhro mit grössern Contributionen / dem gemeinen Wesen zum besten / vor andern trewlich beygestanden / vnd noch continuirtẽ / solches würden verhoffentlich die getrewe Stände jhro zu keiner Vngleichheit / daß sie die belegte Stände vor andern / der Religion oder andern Respects wegen / viel weniger in odiũ der angestelten Vnion zumessen / sondern vielmehr daß ein Stand dem andern diese nothwendige Bürde in etwz vbertragen hülffe: darbey gleichwol denselben noch der gröste theil verbliebe / die so viel Jahr hero / neben den beschwerlichen Durchzügen mit willfährigẽ Contributionẽ noch jmmerdar verharreten / vnd jhre Lieb zum Vatterland / auch jrer selbst Rettũg spüren liessen. Dahero dann J. M. zu gedachten Fürsten vnd Ständen jhre Zuversicht gestellet / sie würden in Erwegung der Sachen Vmbständ / in einer solchen gemeinẽ / dz gantze Reich vñ Vatterland betreffendẽ Sach / ein vbriges thun / vnd sich solcher Verordnũg / der Schuldigkeit gemäß / vmb so viel mehr bequemẽ / weil J. M. die Verfügung gethan hetten / daß angeregter Sammelplatz võ seinem Anfang / so seyn würde der 8. Jul. biß zum 24. desselben Monats / nicht vber 10. oder 14. Tag auffs längst offen verbleiben / vnd der Liefferung halber / mit den jenigen Ständen / bey welchen die Samblung gesucht würde / solcher Vergleich geschehen solte / daß es jhnen erträglich vnd den Vnderthanen vber die Gebühr nicht beschwerlich seyn möchte.</p> <p>Wie durch solche Werbung vnd abgetrungene Defension J. M. jr vornemblich die Assecuration deß Friedens vorgesetztt / den Ständen auch in gemein daran gelegen / der Kriegsbeschwerungẽ auf eins sich zuentladen / vielmehr / als daß etwa durch newe Praeparation / da daselben nicht zeitlich vorkommen würde / ein gefährlicherer Krieg / als der vorige eingeführet / vnd sedes belli mittẽ ins Reich gemacht würde / als versicherten Jh. M. nit allein gedachte Fränck-vnd Schwäbische Crayß / <choice><abbr>sond'n</abbr><expan>sondern</expan></choice> auch alle Chur-Fürsten vnd Ständ deß Röm. Reichs / daß J. 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Ob nũ wol selbiger mit einer Schantz vñ starcken Guarnison wider allen Gewalt wol versehẽ gewesẽ / ist doch solcher nichts desto weniger / auff ein vorhergehend falsches Schreiben / zu Ankunft etlich commandirten Tillischen Volcks / von den Dennemärckischẽ / so sich auf Hameln salvirt / ohne einigẽ Widerstand verlassen worden. Worauf dañ auch Holtzmündẽ / so </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [952/1075]
vnderschied der Religion empfangen worden / zuhausen vnd zuverfahrẽ / den Kriegsschwall mitten ins Reich / zu endlicher Eversiõ desselbẽ / widerumb einzuführen seines theils nit vnderlassen würde.
Wann aber auß solchem verfahren / vnd was ein vnd andern Orths practicirt würde / leichtlich abzunemen / wohin das Absehen gestellet / vnd daß man nit allein das Hauß Oesterreich gäntzlich zuvertilgen / sondern die längst vorhin geführte vnd nunmehr zimlicher massen an Tag gebrachte Anschläg mit Macht durchzutringen / deß H. Reichs alte Form / Verfassung vñ schöne Harmoni aufzuheben / dasselbe in einen andern Stand zuvbersetzen / vnd hierdurch dermal eins die gehabte Intention zubehaupten entschlossen were / jhro aber bey so gestalten Sachẽ gebühren vnd obligen wolte / auf dergleichen schädliche Machinationen ein wachendes Aug zuhaben vnd nit still zusitzen / biß dieselbe zu Werck gerichtet / sondern ehe die widrigen Waffen abermal mitten ins Reich / zu dessen endlicher Verderbnuß eingeführt würdẽ / die Zeit zugewiñen / als weren sie / solchem feindlichen Beginnen in Zeiten zubegegnen / neben dẽ vorhin auf den Beinen habenden Kriegsvolck / sich noch in etwas mehrere Verfassung zustellen / getrüngẽ worden / jhro auch nit zugemessen werdẽ könte / daß J. M. dieser Armirung einen anfang gemacht / sintemal sie nit allein vor dieser im Reich vorgehender Kriegsverfassung kein Volck geworben / sondern das / so sie in Bestallung gehabt / gutẽ theils licentirt. Demnach aber das meiste anjetzo daran gelegen were / daß gedachtes newgeworbene Kriegsvolck an Orten / da es von den Kriegsverständigẽ am rathsambsten zuseyn erachtet wordẽ / versam̃let würde / vnd J. M. zwar mit solcher Bürde deß Reichs Stände gern verschonet hetten / hetten sie doch dißmals nit vorüber gekönt / den Sammelplatz / theils in obgemelten Fränckischen / theils Schwäbischen Crayses Gräntzen anzuordnen / in Erwegung daß die Erblande / weil sie zu erhaltũg gedachter Armada stets vnd allein coutribuirten / auch durch die vorige vielfältige zu Defension deß Reichs vnd dessen getrewer Ständen vnd d' werthen Christenheit angewendte Anlagen gäntzlich erschöpft / mit angezogener Versamblung zu belegen nit müglich. Ob nũ wol J. M. sich zuerinnern hetten / wz dieser vnd anderer Kriegsbeschwerden wegen in dẽ Aschaffenburgischen Vertrag accordirt worden / so würden doch Fürsten vnd Stände obbemelter Crayß bey sich selbsten befinden / daß jetzt angedeute Gefahr vielmehr anzusehen / in deme zu Rettung deß Vatterlands vnd Erhaltung deß Reichs vnd dessen Stände / alle dessen getrewe Mitglieder dermassen verbunden / daß dargegen mit Fug nichts könte vorgeschützet werdẽ / weil J. M. selbsten hierunder / vnd zu Rettung deß Reichs Hochheit vnd Wolstandt / nit allein jhrer Königr. vñ Länder / sondern gar Leibs vnd Lebens im Nothfall nit verschoneten / gestalt sie dann / wie oben angedeutet worden / dieser Verfassung lieber enthebt gewesen weren / da sie nicht zu derselben zugreiffen gleichsamb gezwungen worden. Daß J. M. aber / so viel müglich / der jenigen Ständ bey außzeichnung dieses Sammelplatzes verschoneten / so jhro mit grössern Contributionen / dem gemeinen Wesen zum besten / vor andern trewlich beygestanden / vnd noch continuirtẽ / solches würden verhoffentlich die getrewe Stände jhro zu keiner Vngleichheit / daß sie die belegte Stände vor andern / der Religion oder andern Respects wegen / viel weniger in odiũ der angestelten Vnion zumessen / sondern vielmehr daß ein Stand dem andern diese nothwendige Bürde in etwz vbertragen hülffe: darbey gleichwol denselben noch der gröste theil verbliebe / die so viel Jahr hero / neben den beschwerlichen Durchzügen mit willfährigẽ Contributionẽ noch jmmerdar verharreten / vnd jhre Lieb zum Vatterland / auch jrer selbst Rettũg spüren liessen. Dahero dann J. M. zu gedachten Fürsten vnd Ständen jhre Zuversicht gestellet / sie würden in Erwegung der Sachen Vmbständ / in einer solchen gemeinẽ / dz gantze Reich vñ Vatterland betreffendẽ Sach / ein vbriges thun / vnd sich solcher Verordnũg / der Schuldigkeit gemäß / vmb so viel mehr bequemẽ / weil J. M. die Verfügung gethan hetten / daß angeregter Sammelplatz võ seinem Anfang / so seyn würde der 8. Jul. biß zum 24. desselben Monats / nicht vber 10. oder 14. Tag auffs längst offen verbleiben / vnd der Liefferung halber / mit den jenigen Ständen / bey welchen die Samblung gesucht würde / solcher Vergleich geschehen solte / daß es jhnen erträglich vnd den Vnderthanen vber die Gebühr nicht beschwerlich seyn möchte.
Wie durch solche Werbung vnd abgetrungene Defension J. M. jr vornemblich die Assecuration deß Friedens vorgesetztt / den Ständen auch in gemein daran gelegen / der Kriegsbeschwerungẽ auf eins sich zuentladen / vielmehr / als daß etwa durch newe Praeparation / da daselben nicht zeitlich vorkommen würde / ein gefährlicherer Krieg / als der vorige eingeführet / vnd sedes belli mittẽ ins Reich gemacht würde / als versicherten Jh. M. nit allein gedachte Fränck-vnd Schwäbische Crayß / sond'n auch alle Chur-Fürsten vnd Ständ deß Röm. Reichs / daß J. M. durch jetzige vorgenommene Anstalt der Waffen keines wegs gemeynt weren / die friedliche Consilia schwinden zulassen / oder von dem Außgeschriebenen Deputation Tag außzusetzen / sondern vielmehr dahin zutrachten / wie durch diese Waffen solche Tractationes, als welche sonsten durch feindlichen Einbruch nothwendig gesteckt würden / desto mehr befördert / vnd einmal beständiger Fried vnd Einigkeit im Römischen Reich wider eingeführet würde.
Nach vorgedachter Entsetzung deß Schlosses Sparenberg zog der Graf von Tilly mit der Keyserischen vnd Ligistischen Armee nach dem Weserstrohm / der Päß bey Höxter zu seinẽ Vortheil bey zeiten sich zubemächtigen. Ob nũ wol selbiger mit einer Schantz vñ starcken Guarnison wider allen Gewalt wol versehẽ gewesẽ / ist doch solcher nichts desto weniger / auff ein vorhergehend falsches Schreiben / zu Ankunft etlich commandirten Tillischen Volcks / von den Dennemärckischẽ / so sich auf Hameln salvirt / ohne einigẽ Widerstand verlassen worden. Worauf dañ auch Holtzmündẽ / so
Tilly fangt an sich der Päß an der Weser zu bemächtigen.
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