Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.dem andern theil / mit scharpffer straf belegt / vnd sonsten diese Articul von beyden Keysern mit Brieff vnd Sigeln auffs ehist bekräfftigt wirden. Als nun wegen dieses getroffenen vergleichs Trawrige Frewdenschüß zu Raab. allenthalben in Vngarn frewdenschüß gethan wurden / ward dardurch ein new erbawte Pastey vnd 2. Reduten zu Raab also erschüttert / daß sie darvon eingefallen / vnnd in 70. Personen theils erschlagen / theils verwundt: welches am selbigen Ort schlechte frewd vervrsachet. Der Nieder Sächsische Creiß hat bißhero bey den zerrüttungen in Teutschland viel erlitten / vnd etliche Ständ mit durchzügen / einquartierungen vnd dergleichen trangsalen hart beschwert / auch noch mit ärgerm getrohet worden. Weiln nun dz Kriegswesen / vn geachtet die Pfaltz subjugirt / die Vnion dissolvirt / vnd sonsten alles so biß dahin für ein vrsach deß Kriegs gehalten / außgericht / von den Keyserischen vnd Ligistischen nit abgestellet / sondern fast je länger je stärcker continuiret worden / vnd man nit wissen können / worauff der Handel eygendlich gemüntzt / vnnd wen das vngewitter entlich betreffen würde / haben gedachte Ständt dem Lanfrieden nit länger trawen / sondern bey diesen gefährlichen läuffen jhrer sachen wahrnehmen wollen / derhalben eine Schluß / König inn Dennema; ck stellet sich mit dem nider Sächsischen Crayß in verfassüg sich in verfassung zu stellen / vnnd ein Defansion werck anzurichten gemacht / vnnd König Christianum IV. in Dennemarck an Hertzog Christians von Lüneburg statt / so kurtz zuvor resignirt, vnd sich in dieses wesen nicht mischen wollen / zu jhrem Crayß Obersten angenommen. Weil nun selbiger durch den König in Engelland / die restitution der Pfaltz mit ernst / weil doch gütliche interpositionen nichts helffen wollen / vorzunemen sich behandeln lassen / vnnd man ohne das auch der Papisten intent wider die Evangelische zu mercken angefangen / als hat er stracks darauff gegen dem Früling dieses 1625. Jahrs / nit allein in seinem Königreich vnd dem Niedersächsischen Crayß die trummen dapffer rühren lassen / sondern auch hin vnd wider in andere Landschafftem seine Officierer mit patenten vnd grossen summen gelts / auffs schleunigst volck auf zu Tilli lest jm von den werbungen im Niedersäch sischen Craiß nicht viel guts träumen. bringen / abgefertiget. Diese werbungen kamen stracks dem Ligistischen Generalen Graffen Johann von Tilly / wiewol jhm / worauff sie eygentlich angesehen / noch nicht wissend war / gar verdächtig vor / gedachte derhalben die jenige / so sie vor hetten / bey zeiten davon abzuschrecken: Zu welchem end er mit den Fürsten vnnd Ständen deß Nidersäch sischen Crayses etliche schrifften wechselte. Demnach er aber von jhnen zu Antwort bekommen / daß sie in K. May. trew vnd gehorsam zu verharren gesinnet / vnd jre werbumgen allein deß Crayses defension angesehen weren / ließ er darauff vnder dato dem 11. May / von Hirßfeld auß / da er selbiger zeit sein Hauptquartier hatte / ein schreiben an sie abgehen / dises inhalts. Daß sie noch mal deß gemüts weren / in Irer K. M. trew vnd devotion zu verharren / auch die widerwertige werbungen zu gestatten nit gesinnet weren / solches wäre J. K. M. als zu deren Hohheit es greichte / auch ohne das jhre zusag vnnd schuldigkeit es ersorderte / hinwider zu erkennen geneigt: vnd gleich wie er gegen diesem Crayß einige feindseligkeit bißhero nicht vorgenommen / sondern sie bey jhrigen ohne zufügung einiges schadens verbleiben lassen / als möchte er ein mehrers nit wüntschen / dann daß gedachten erklärungen vnnd versicherungen zu folg / bey gedachtem Craiß die widerwertige werbung gantz eingestellet / vnd der noth wendigen Lands defension halber / mit welcher angerichte Armirung verthädiget werden wolte / den Reichs Constitutionen, Craiß vnd Executions Ordnungen gemäß / bevorab aber / vermög deß A. 1570. auffgerichten Abschieds / die vorgeschützte Lanrettungs werbung vorgenommen würde. Ob dann wol in die Kön. Würd. zu Dennemarck einige diffidentz so leichtlich nicht zu setzen / daß sie bey den newlicher tagen zu Bewerbüg mit etlichen Creiß vnd andern benachbarten Fürsten gehaltenen engen Conventen ein andre resolution ergriffen / dann jhr geworbenes Volck zur defension deß Vatterlands vnd Crayses wider den Manßfelder vnd andere feinde / zumal aber nit gegen Jhr K. May. oder dero Kriegsvolck angesehen seien: Weiler aber doch vestanden / daß bey solcher zusammenkunfft auch ein Stadischer Ambassador erschienen / vnd dann männiglich gute wissenschaft trüge / wohin der Staden intention gerichtet / wie dieselbe gegen Key M. vnd den gehorsamen Ständen deß Reichs gesinnet / daß der Staden vnd deß Manß felders handlung auß einen gleichstimmenden principio vnnd Rathschluß herfür quelleten / vnd dann jr gröster list vnd fleiß were / jren Statun mit anzündung frembder Empörung zu befestigen / vnd sonderlich die weit außsehende newe vnion noch ferner zu erweitern: Als möchte wol bey J. K. M. vnd den gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen solcher Dennemärckischen Kriegs bereitschafften halber nicht ein geringes mißtrawen / vnd wol dz nach sinner causirt wirden ob nit die Staden jhnen deß Nider Sächsischen Crayses Fürsten vnd Ständen / vnd jrer macht nach stelleten / vnd sich vnderstehen möchten / diesen Craiß zu dessen entlichen ruin, mit in die newe Confoederation, oder andere / jhnen vielleicht noch zur zeit selbst verborgne gefährliche Händel / einzuführen / bevorab weil die verfassung fast stärcker / als die vorgewendte Lands defesion, wegen seiner in der nähe gelegener vntergebener Keys. Armaden / erfordern möchte / angesehen / er dem Crayß auff erheischenden notfall die hand jederzeit wol bieten köndte / wenn man J. K. M. vnd dero selben Kriegen wol vertrawen vnd nicht zu wider sein wolte. Derhalben er jnen hiemit zu Gemüth führen wollen / wie wol sie sich vor allen andern deß Reichs Craysen bey jhrer biß dahero erzeigten devotion befunden / vnd was grossen Jammer vnd Verderben sie durch eine wiedrige Resolution vber sich ziehen würden / mit begehren / sie dasselbige zu hertzen falleten / vnnd den jeuigen / so etwa mehr auff jhren Privat nutzen / dem andern theil / mit scharpffer straf belegt / vnd sonsten diese Articul von beyden Keysern mit Brieff vnd Sigeln auffs ehist bekräfftigt wirdẽ. Als nun wegen dieses getroffenen vergleichs Trawrige Frewdenschüß zu Raab. allenthalben in Vngarn frewdenschüß gethan wurden / ward dardurch ein new erbawte Pastey vnd 2. Reduten zu Raab also erschüttert / daß sie darvon eingefallen / vnnd in 70. Personen theils erschlagen / theils verwundt: welches am selbigen Ort schlechte frewd vervrsachet. Der Nieder Sächsische Creiß hat bißhero bey den zerrüttungen in Teutschland viel erlitten / vñ etliche Ständ mit durchzügen / einquartierungẽ vnd dergleichen trangsalen hart beschwert / auch noch mit ärgerm getrohet worden. Weiln nun dz Kriegswesen / vn geachtet die Pfaltz subjugirt / die Vnion dissolvirt / vnd sonsten alles so biß dahin für ein vrsach deß Kriegs gehalten / außgericht / von den Keyserischen vnd Ligistischen nit abgestellet / sondern fast je länger je stärcker continuiret worden / vnd man nit wissen können / worauff der Handel eygendlich gemüntzt / vnnd wen das vngewitter entlich betreffen würde / habẽ gedachte Ständt dem Lãfrieden nit länger trawen / sondern bey diesen gefährlichen läuffen jhrer sachen wahrnehmen wollen / derhalben eine Schluß / König inn Deñema; ck stellet sich mit dem nider Sächsischen Crayß in verfassüg sich in verfassung zu stellen / vnnd ein Defansion werck anzurichten gemacht / vnnd König Christianum IV. in Dennemarck an Hertzog Christians võ Lüneburg statt / so kurtz zuvor resignirt, vnd sich in dieses wesen nicht mischen wollen / zu jhrem Crayß Obersten angenommen. Weil nũ selbiger durch den König in Engelland / die restitution der Pfaltz mit ernst / weil doch gütliche interpositionen nichts helffen wollen / vorzunemen sich behandeln lassen / vnnd man ohne das auch der Papisten intent wider die Evangelische zu mercken angefangẽ / als hat er stracks darauff gegen dem Früling dieses 1625. Jahrs / nit allein in seinem Königreich vnd dem Niedersächsischen Crayß die trummen dapffer rühren lassen / sondern auch hin vnd wider in andere Landschafftem seine Officierer mit patenten vnd grossen summen gelts / auffs schleunigst volck auf zu Tilli lest jm von dẽ werbungen im Niedersäch sischen Craiß nicht viel guts träumen. bringen / abgefertiget. Diese werbungen kamen stracks dem Ligistischen Generalen Graffen Johann von Tilly / wiewol jhm / worauff sie eygentlich angesehen / noch nicht wissend war / gar verdächtig vor / gedachte derhalben die jenige / so sie vor hetten / bey zeiten davon abzuschrecken: Zu welchem end er mit den Fürsten vnnd Ständen deß Nidersäch sischen Crayses etliche schrifften wechselte. Demnach er aber von jhnen zu Antwort bekommen / daß sie in K. May. trew vnd gehorsam zu verharren gesinnet / vnd jre werbumgẽ allein deß Crayses defension angesehen werẽ / ließ er darauff vnder dato dem 11. May / von Hirßfeld auß / da er selbiger zeit sein Hauptquartier hatte / ein schreibẽ an sie abgehẽ / dises inhalts. Daß sie noch mal deß gemüts weren / in Irer K. M. trew vnd devotion zu verharren / auch die widerwertige werbungen zu gestatten nit gesiñet weren / solches wäre J. K. M. als zu deren Hohheit es greichte / auch ohne das jhre zusag vnnd schuldigkeit es ersorderte / hinwider zu erkennen geneigt: vnd gleich wie er gegen diesem Crayß einige feindseligkeit bißhero nicht vorgenommen / sondern sie bey jhrigen ohne zufügung einiges schadens verbleiben lassen / als möchte er ein mehrers nit wüntschen / dann daß gedachten erklärungen vnnd versicherungen zu folg / bey gedachtem Craiß die widerwertige werbung gantz eingestellet / vnd der noth wendigen Lands defension halber / mit welcher angerichte Armirung verthädiget werden wolte / den Reichs Constitutionen, Craiß vnd Executions Ordnungen gemäß / bevorab aber / vermög deß A. 1570. auffgerichten Abschieds / die vorgeschützte Lãrettungs werbung vorgenommen würde. Ob dann wol in die Kön. Würd. zu Dennemarck einige diffidentz so leichtlich nicht zu setzen / daß sie bey den newlicher tagen zu Bewerbüg mit etlichen Creiß vnd andern benachbarten Fürsten gehaltenen engen Conventen ein andre resolution ergriffen / dann jhr geworbenes Volck zur defension deß Vatterlands vnd Crayses wider den Manßfelder vnd andere feinde / zumal aber nit gegen Jhr K. May. oder dero Kriegsvolck angesehen seien: Weiler aber doch vestanden / daß bey solcher zusammenkunfft auch ein Stadischer Ambassador erschienen / vnd dañ mäñiglich gute wissenschaft trüge / wohin der Staden intention gerichtet / wie dieselbe gegen Key M. vnd den gehorsamen Ständen deß Reichs gesinnet / daß der Staden vnd deß Manß felders handlung auß einẽ gleichstimmenden principio vnnd Rathschluß herfür quelleten / vnd dann jr gröster list vnd fleiß were / jren Statũ mit anzündung frembder Empörung zu befestigen / vnd sonderlich die weit außsehende newe vnion noch ferner zu erweitern: Als möchte wol bey J. K. M. vnd den gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen solcher Dennemärckischẽ Kriegs bereitschafften halber nicht ein geringes mißtrawen / vñ wol dz nach siñer causirt wirdẽ ob nit die Staden jhnen deß Nider Sächsischen Crayses Fürsten vnd Ständen / vnd jrer macht nach stelleten / vnd sich vnderstehen möchten / diesen Craiß zu dessen entlichẽ ruin, mit in die newe Confoederation, oder andere / jhnen vielleicht noch zur zeit selbst verborgne gefährliche Händel / einzuführen / bevorab weil die verfassung fast stärcker / als die vorgewendte Lands defesion, wegen seiner in der nähe gelegener vntergebener Keys. Armaden / erfordern möchte / angesehen / er dem Crayß auff erheischenden notfall die hand jederzeit wol bieten köndte / wenn man J. K. M. vnd dero selben Kriegen wol vertrawen vnd nicht zu wider sein wolte. Derhalben er jnen hiemit zu Gemüth führen wollen / wie wol sie sich vor allen andern deß Reichs Craysen bey jhrer biß dahero erzeigten devotion befunden / vnd was grossen Jammer vnd Verderben sie durch eine wiedrige Resolution vber sich ziehen würden / mit begehren / sie dasselbige zu hertzen falleten / vnnd den jeuigen / so etwa mehr auff jhren Privat nutzen / <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1067" n="945"/> dem andern theil / mit scharpffer straf belegt / vnd sonsten diese Articul von beyden Keysern mit Brieff vnd Sigeln auffs ehist bekräfftigt wirdẽ.</p> <p>Als nun wegen dieses getroffenen vergleichs <note place="left">Trawrige Frewdenschüß zu Raab.</note> allenthalben in Vngarn frewdenschüß gethan wurden / ward dardurch ein new erbawte Pastey vnd 2. Reduten zu Raab also erschüttert / daß sie darvon eingefallen / vnnd in 70. Personen theils erschlagen / theils verwundt: welches am selbigen Ort schlechte frewd vervrsachet.</p> <p>Der Nieder Sächsische Creiß hat bißhero bey den zerrüttungen in Teutschland viel erlitten / vñ etliche Ständ mit durchzügen / einquartierungẽ vnd dergleichen trangsalen hart beschwert / auch noch mit ärgerm getrohet worden. Weiln nun dz Kriegswesen / vn geachtet die Pfaltz subjugirt / die Vnion dissolvirt / vnd sonsten alles so biß dahin für ein vrsach deß Kriegs gehalten / außgericht / von den Keyserischen vnd Ligistischen nit abgestellet / sondern fast je länger je stärcker continuiret worden / vnd man nit wissen können / worauff der Handel eygendlich gemüntzt / vnnd wen das vngewitter entlich betreffen würde / habẽ gedachte Ständt dem Lãfrieden nit länger trawen / sondern bey diesen gefährlichen läuffen jhrer sachen wahrnehmen wollen / derhalben eine Schluß / <note place="left">König inn Deñema; ck stellet sich mit dem nider Sächsischen Crayß in verfassüg</note> sich in verfassung zu stellen / vnnd ein Defansion werck anzurichten gemacht / vnnd König Christianum IV. in Dennemarck an Hertzog Christians võ Lüneburg statt / so kurtz zuvor resignirt, vnd sich in dieses wesen nicht mischen wollen / zu jhrem Crayß Obersten angenommen. Weil nũ selbiger durch den König in Engelland / die restitution der Pfaltz mit ernst / weil doch gütliche interpositionen nichts helffen wollen / vorzunemen sich behandeln lassen / vnnd man ohne das auch der Papisten intent wider die Evangelische zu mercken angefangẽ / als hat er stracks darauff gegen dem Früling dieses 1625. Jahrs / nit allein in seinem Königreich vnd dem Niedersächsischen Crayß die trummen dapffer rühren lassen / sondern auch hin vnd wider in andere Landschafftem seine Officierer mit patenten vnd grossen summen gelts / auffs schleunigst volck auf zu <note place="left">Tilli lest jm von dẽ werbungen im Niedersäch sischen Craiß nicht viel guts träumen.</note> bringen / abgefertiget. Diese werbungen kamen stracks dem Ligistischen Generalen Graffen Johann von Tilly / wiewol jhm / worauff sie eygentlich angesehen / noch nicht wissend war / gar verdächtig vor / gedachte derhalben die jenige / so sie vor hetten / bey zeiten davon abzuschrecken: Zu welchem end er mit den Fürsten vnnd Ständen deß Nidersäch sischen Crayses etliche schrifften wechselte. Demnach er aber von jhnen zu Antwort bekommen / daß sie in K. May. trew vnd gehorsam zu verharren gesinnet / vnd jre werbumgẽ allein deß Crayses defension angesehen werẽ / ließ er darauff vnder dato dem 11. May / von Hirßfeld auß / da er selbiger zeit sein Hauptquartier hatte / ein schreibẽ an sie abgehẽ / dises inhalts.</p> <p>Daß sie noch mal deß gemüts weren / in Irer K. M. trew vnd devotion zu verharren / auch die widerwertige werbungen zu gestatten nit gesiñet weren / solches wäre J. K. M. als zu deren Hohheit es greichte / auch ohne das jhre zusag vnnd schuldigkeit es ersorderte / hinwider zu erkennen geneigt: vnd gleich wie er gegen diesem Crayß einige feindseligkeit bißhero nicht vorgenommen / sondern sie bey jhrigen ohne zufügung einiges schadens verbleiben lassen / als möchte er ein mehrers nit wüntschen / dann daß gedachten erklärungen vnnd versicherungen zu folg / bey gedachtem Craiß die widerwertige werbung gantz eingestellet / vnd der noth wendigen Lands defension halber / mit welcher angerichte Armirung verthädiget werden wolte / den Reichs Constitutionen, Craiß vnd Executions Ordnungen gemäß / bevorab aber / vermög deß A. 1570. auffgerichten Abschieds / die vorgeschützte Lãrettungs werbung vorgenommen würde. Ob dann wol in die Kön. Würd. zu Dennemarck einige diffidentz so leichtlich nicht zu setzen / daß sie bey den newlicher tagen zu Bewerbüg mit etlichen Creiß vnd andern benachbarten Fürsten gehaltenen engen Conventen ein andre resolution ergriffen / dann jhr geworbenes Volck zur defension deß Vatterlands vnd Crayses wider den Manßfelder vnd andere feinde / zumal aber nit gegen Jhr K. May. oder dero Kriegsvolck angesehen seien: Weiler aber doch vestanden / daß bey solcher zusammenkunfft auch ein Stadischer Ambassador erschienen / vnd dañ mäñiglich gute wissenschaft trüge / wohin der Staden intention gerichtet / wie dieselbe gegen Key M. vnd den gehorsamen Ständen deß Reichs gesinnet / daß der Staden vnd deß Manß felders handlung auß einẽ gleichstimmenden principio vnnd Rathschluß herfür quelleten / vnd dann jr gröster list vnd fleiß were / jren Statũ mit anzündung frembder Empörung zu befestigen / vnd sonderlich die weit außsehende newe vnion noch ferner zu erweitern: Als möchte wol bey J. K. M. vnd den gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen solcher Dennemärckischẽ Kriegs bereitschafften halber nicht ein geringes mißtrawen / vñ wol dz nach siñer causirt wirdẽ ob nit die Staden jhnen deß Nider Sächsischen Crayses Fürsten vnd Ständen / vnd jrer macht nach stelleten / vnd sich vnderstehen möchten / diesen Craiß zu dessen entlichẽ ruin, mit in die newe Confoederation, oder andere / jhnen vielleicht noch zur zeit selbst verborgne gefährliche Händel / einzuführen / bevorab weil die verfassung fast stärcker / als die vorgewendte Lands defesion, wegen seiner in der nähe gelegener vntergebener Keys. Armaden / erfordern möchte / angesehen / er dem Crayß auff erheischenden notfall die hand jederzeit wol bieten köndte / wenn man J. K. M. vnd dero selben Kriegen wol vertrawen vnd nicht zu wider sein wolte.</p> <p>Derhalben er jnen hiemit zu Gemüth führen wollen / wie wol sie sich vor allen andern deß Reichs Craysen bey jhrer biß dahero erzeigten devotion befunden / vnd was grossen Jammer vnd Verderben sie durch eine wiedrige Resolution vber sich ziehen würden / mit begehren / sie dasselbige zu hertzen falleten / vnnd den jeuigen / so etwa mehr auff jhren Privat nutzen /</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [945/1067]
dem andern theil / mit scharpffer straf belegt / vnd sonsten diese Articul von beyden Keysern mit Brieff vnd Sigeln auffs ehist bekräfftigt wirdẽ.
Als nun wegen dieses getroffenen vergleichs allenthalben in Vngarn frewdenschüß gethan wurden / ward dardurch ein new erbawte Pastey vnd 2. Reduten zu Raab also erschüttert / daß sie darvon eingefallen / vnnd in 70. Personen theils erschlagen / theils verwundt: welches am selbigen Ort schlechte frewd vervrsachet.
Trawrige Frewdenschüß zu Raab. Der Nieder Sächsische Creiß hat bißhero bey den zerrüttungen in Teutschland viel erlitten / vñ etliche Ständ mit durchzügen / einquartierungẽ vnd dergleichen trangsalen hart beschwert / auch noch mit ärgerm getrohet worden. Weiln nun dz Kriegswesen / vn geachtet die Pfaltz subjugirt / die Vnion dissolvirt / vnd sonsten alles so biß dahin für ein vrsach deß Kriegs gehalten / außgericht / von den Keyserischen vnd Ligistischen nit abgestellet / sondern fast je länger je stärcker continuiret worden / vnd man nit wissen können / worauff der Handel eygendlich gemüntzt / vnnd wen das vngewitter entlich betreffen würde / habẽ gedachte Ständt dem Lãfrieden nit länger trawen / sondern bey diesen gefährlichen läuffen jhrer sachen wahrnehmen wollen / derhalben eine Schluß / sich in verfassung zu stellen / vnnd ein Defansion werck anzurichten gemacht / vnnd König Christianum IV. in Dennemarck an Hertzog Christians võ Lüneburg statt / so kurtz zuvor resignirt, vnd sich in dieses wesen nicht mischen wollen / zu jhrem Crayß Obersten angenommen. Weil nũ selbiger durch den König in Engelland / die restitution der Pfaltz mit ernst / weil doch gütliche interpositionen nichts helffen wollen / vorzunemen sich behandeln lassen / vnnd man ohne das auch der Papisten intent wider die Evangelische zu mercken angefangẽ / als hat er stracks darauff gegen dem Früling dieses 1625. Jahrs / nit allein in seinem Königreich vnd dem Niedersächsischen Crayß die trummen dapffer rühren lassen / sondern auch hin vnd wider in andere Landschafftem seine Officierer mit patenten vnd grossen summen gelts / auffs schleunigst volck auf zu bringen / abgefertiget. Diese werbungen kamen stracks dem Ligistischen Generalen Graffen Johann von Tilly / wiewol jhm / worauff sie eygentlich angesehen / noch nicht wissend war / gar verdächtig vor / gedachte derhalben die jenige / so sie vor hetten / bey zeiten davon abzuschrecken: Zu welchem end er mit den Fürsten vnnd Ständen deß Nidersäch sischen Crayses etliche schrifften wechselte. Demnach er aber von jhnen zu Antwort bekommen / daß sie in K. May. trew vnd gehorsam zu verharren gesinnet / vnd jre werbumgẽ allein deß Crayses defension angesehen werẽ / ließ er darauff vnder dato dem 11. May / von Hirßfeld auß / da er selbiger zeit sein Hauptquartier hatte / ein schreibẽ an sie abgehẽ / dises inhalts.
König inn Deñema; ck stellet sich mit dem nider Sächsischen Crayß in verfassüg
Tilli lest jm von dẽ werbungen im Niedersäch sischen Craiß nicht viel guts träumen. Daß sie noch mal deß gemüts weren / in Irer K. M. trew vnd devotion zu verharren / auch die widerwertige werbungen zu gestatten nit gesiñet weren / solches wäre J. K. M. als zu deren Hohheit es greichte / auch ohne das jhre zusag vnnd schuldigkeit es ersorderte / hinwider zu erkennen geneigt: vnd gleich wie er gegen diesem Crayß einige feindseligkeit bißhero nicht vorgenommen / sondern sie bey jhrigen ohne zufügung einiges schadens verbleiben lassen / als möchte er ein mehrers nit wüntschen / dann daß gedachten erklärungen vnnd versicherungen zu folg / bey gedachtem Craiß die widerwertige werbung gantz eingestellet / vnd der noth wendigen Lands defension halber / mit welcher angerichte Armirung verthädiget werden wolte / den Reichs Constitutionen, Craiß vnd Executions Ordnungen gemäß / bevorab aber / vermög deß A. 1570. auffgerichten Abschieds / die vorgeschützte Lãrettungs werbung vorgenommen würde. Ob dann wol in die Kön. Würd. zu Dennemarck einige diffidentz so leichtlich nicht zu setzen / daß sie bey den newlicher tagen zu Bewerbüg mit etlichen Creiß vnd andern benachbarten Fürsten gehaltenen engen Conventen ein andre resolution ergriffen / dann jhr geworbenes Volck zur defension deß Vatterlands vnd Crayses wider den Manßfelder vnd andere feinde / zumal aber nit gegen Jhr K. May. oder dero Kriegsvolck angesehen seien: Weiler aber doch vestanden / daß bey solcher zusammenkunfft auch ein Stadischer Ambassador erschienen / vnd dañ mäñiglich gute wissenschaft trüge / wohin der Staden intention gerichtet / wie dieselbe gegen Key M. vnd den gehorsamen Ständen deß Reichs gesinnet / daß der Staden vnd deß Manß felders handlung auß einẽ gleichstimmenden principio vnnd Rathschluß herfür quelleten / vnd dann jr gröster list vnd fleiß were / jren Statũ mit anzündung frembder Empörung zu befestigen / vnd sonderlich die weit außsehende newe vnion noch ferner zu erweitern: Als möchte wol bey J. K. M. vnd den gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen solcher Dennemärckischẽ Kriegs bereitschafften halber nicht ein geringes mißtrawen / vñ wol dz nach siñer causirt wirdẽ ob nit die Staden jhnen deß Nider Sächsischen Crayses Fürsten vnd Ständen / vnd jrer macht nach stelleten / vnd sich vnderstehen möchten / diesen Craiß zu dessen entlichẽ ruin, mit in die newe Confoederation, oder andere / jhnen vielleicht noch zur zeit selbst verborgne gefährliche Händel / einzuführen / bevorab weil die verfassung fast stärcker / als die vorgewendte Lands defesion, wegen seiner in der nähe gelegener vntergebener Keys. Armaden / erfordern möchte / angesehen / er dem Crayß auff erheischenden notfall die hand jederzeit wol bieten köndte / wenn man J. K. M. vnd dero selben Kriegen wol vertrawen vnd nicht zu wider sein wolte.
Derhalben er jnen hiemit zu Gemüth führen wollen / wie wol sie sich vor allen andern deß Reichs Craysen bey jhrer biß dahero erzeigten devotion befunden / vnd was grossen Jammer vnd Verderben sie durch eine wiedrige Resolution vber sich ziehen würden / mit begehren / sie dasselbige zu hertzen falleten / vnnd den jeuigen / so etwa mehr auff jhren Privat nutzen /
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