Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Welcher gestalt auff embsiges anhalten vnd bemühen der Vngarichen Ständ zwischen Keyser Ferdinando vnd Gabriel Bethlen / Fürsten in Siebenbürgen ein Frieden auffgericht worden / haben wir heibevor an seinem gehörigen Ort gemeldet. Ob nun wol dardurch Vngarn wider in gute ruhe kommen / ließ es sich doch ansehen / als wann der newe Türckische Keyser Amurath den hiebevor zwischen Keyser Rudolpho wie auch hernach Keyser Matthia vnd dem Türcken getroffeneu Frieden nicht halten / sondern ein frischen Krieg inn Vngarn anzufagen ein lust hette. Solchem vnheil vnnd dahero besorgendem Landverderben bey zeiten vor zu kommen / liessen jhnen die Stände in Vngern hefftig angelegen seyn / die sachen zu einer tractation vnnd dahin zu bringen / daß gedachter Frieden zwischen beyden theilen von newem möchte confirmirt werden. Fried zwischen Rom. vnd Türckischem Keyser ernewrt Welches sie auch nach jhrem willen / gleichwol mit grosser mühe erhalten. Also kam es A. 1624. zu einer handlung / aber es gieng darbey so zweiffelhafftig her / daß man sich keines fruchtbarlichen Außgangs getröstete / dann die Türcken begehrten so viel vnbilligs dings / vnnd erzeigten sich in jhren propositionen so halßstarrig / daß man leichtlich mercken konnte / daß sie ein viel grössern lust zum Krieg / als den Frieden von newem zu confirmieren / hetten. Gestalt sie dann auch die Huldigung von vielen Vngarischen Dörffern zu fordern angefangen. Zu anfang deß 1625. Jahrs dem Obersten Forgatsch etliche Reutter nider gehawen / den Flecken darin selbige gelegen / in die Aschen gelegt / vnnd viel Christen weggeführet / ingleichem an andern orthen mehr grossen muthwillen verübet: welches dann genugsame vrsach gewesen were / den Türcken den Teuffel / wie man zu sagen pflegt / im Glaß zu weisen. Weil man aber an der Christen seitten dem Frieden einen fortgang machen wolte / sahe man für dißmal durch die Finger / vnd gab dem Türcken etwas nach / verbott auch den Vngarn bey hoher straff / daß sie sich still halten vnnd keine hostiliteten wider sie verüben solten / damit die Friedens tractaten dardurch nicht gar zerschlagen würden. Also kam es entlich im Majo nach langer handlung / dabey an seitten deß Röm. Reysers Graff Michael Adolph von Altheimb / Graff Nicl aus Esterhasi von Galantha / Frey-Herr Johann Jacob Kurtz / Niclas von Frangepan / Graff zu Tersatz / vnnd Freyherr Sigißmund Galler: An seitten deß Türckischen Sultans aber / Ve sir vnd Serdar Mehemet Bassen zu Ofen / Isa Effendy Muffti zu Ofen / Mustapha Effendy / Timar / Taffterdar zu Ofen / Jhaja Bassa zu Canische / Achmet Bassa zu Erla vnd andere / neben Bethlehem Gabors Gesanten sich befunden / zu einem Friedensschluß / darbey folgende Articul auffgerichtet wurden. Erstlich solte der auffgerichtete Frieden / vnnd die vor diesem zu Sitwarock vnd Wien zwischen beyden Keysern bescholossene / vnnd durch jhre diplomaten bestättigte Articul in jhren kräfften beständig verbleiben / vnnd beyderseits steiff vnnd vnverbrüchlich gehalten werden. 2. Weil die Weitzische streittigkeiten zwischen den Commissarien / auß gewissen vrsachen / sondlich deß Schlosses Bolondwar halben an jetzo nicht hat geschlichtet werden können / haben sie sicht dahin verglichen / daß dasselbige durch abgesandte an beyden Keyserlichen Höfen / in der güte beygeleget / immittelst aber zwischen den Partheyen Fried gehalten werden solte. 3. Solte wegen der öden Crabatischen schlösser / als Dreßnick / Thresatz / Hoyrytzangradatz vnnd anderer dergleichen / welche den Friedens Articuln zu wider entzwischen von beyden theilen erhebt worden / wie auch zu außzeichnung der Gemerck der Crabatischen Grentzen eine commission angestelt werden / zu welcher an seitten deß Röm. Keysers Graff Niclas von Thresatz / vnd auff deß Türckis. Keysers seitten der Bassa von Boßna / oder im fall einer vnter diesen / vorfallender verhinderung halben darzu nicht erscheinen köndte / andere zu diesem werck taugliche Personen / die Streittigkeiten / nach außweisung derer vorhin geschlossener Articul / zu schlichten vnd zu vergleichen deputirt werden. 4. Wegen der Klag vnd beschwerung / so wegen der gehuldigten Dörffer / vnd denen darinn wohnenden vom Adel entstanden / ward disseits der Thonaw wegen deß Röm. Keysers Graff Niclaß Esterhasi; auff deß Otthomannischen Keysers seitten aber Achmet Bassa zu Erla / solches in eine richtigkeit zu bringen / vnd den vorigen satzungen gemäß zu schlichten verordnet. Vnd da einer auß jhnen / vorfallender Vrsachen halben nit gegenwertig sein köndte / solte an statt desselben ein anderer hierzu deputiert werden. Was aber derer vmb Canische gehuldigten dörffer halber / nach außweisung deß vorigen gemachten schlusses noch nicht zu werck gesetzt / solte vermittelst einer Commission vollzogen werden. 5. Angeregte Commissionen solten zwischen da an vnd S. Martins tag zum end gebracht: Im fall aber diß werck auffjetzt bestimpten Termin nicht könte vollendet werden / solte nichts desto weniger der Fried in seinen kräfften verbleiben / vnd auffs ehiste zu vollziehung solcher Commission gegriffen werden. 6. Solte wegen deren wider die Friedens Articul von beyden theilen gefangenen erledigung halben / vnd wie solche am bequembsten angestelt werden möchte / zwischen dem Graffen von Altheim vnnd dem jetzigen Vezier zu Ofen gewisse vergleichung getroffen werden. 7. Alle von einem vnd dem andern theil wider die hiebevor auff gerichte Articul / biß dahin zugefügte schäden vnd begangene Exceß / solten auß gewissem bedencken auff gehaben vnnd vegessen seyn / inns künfftig aber der Frieden / vnnd die deßwegen Auffgerichte Articul zwischen beyden Keysern ohne einige verlätzung vnnd abgang steiff vnnd vnverbrüchlich biß zu bestimpter zeit / zu vermehrung Nachbarlichen gutten willens / vnd dem gemeinen Mann zu ruhe gehalten / die vbertretter aber von einem vnd Welcher gestalt auff embsiges anhalten vnd bemühen der Vngarichẽ Ständ zwischen Keyser Ferdinando vnd Gabriel Bethlen / Fürsten in Siebenbürgen ein Frieden auffgericht worden / haben wir heibevor an seinem gehörigen Ort gemeldet. Ob nun wol dardurch Vngarn wider in gute ruhe kommen / ließ es sich doch ansehen / als wann der newe Türckische Keyser Amurath dẽ hiebevor zwischen Keyser Rudolpho wie auch hernach Keyser Matthia vnd dem Türcken getroffeneu Frieden nicht halten / sondern ein frischen Krieg inn Vngarn anzufagen ein lust hette. Solchem vnheil vnnd dahero besorgendem Landverderben bey zeiten vor zu kom̃en / liessen jhnen die Stände in Vngern hefftig angelegen seyn / die sachen zu einer tractation vnnd dahin zu bringen / daß gedachter Frieden zwischẽ beyden theilen von newem möchte cõfirmirt werden. Fried zwischen Rom. vnd Türckischem Keyser ernewrt Welches sie auch nach jhrem willen / gleichwol mit grosser mühe erhalten. Also kam es A. 1624. zu einer handlung / aber es gieng darbey so zweiffelhafftig her / daß man sich keines fruchtbarlichen Außgangs getröstete / dann die Türcken begehrten so viel vnbilligs dings / vnnd erzeigten sich in jhren propositionen so halßstarrig / daß man leichtlich mercken konnte / daß sie ein viel grössern lust zum Krieg / als den Frieden von newem zu confirmieren / hetten. Gestalt sie dann auch die Huldigung von vielen Vngarischen Dörffern zu fordern angefangẽ. Zu anfang deß 1625. Jahrs dem Obersten Forgatsch etliche Reutter nider gehawen / den Flecken darin selbige gelegen / in die Aschen gelegt / vnnd viel Christen weggeführet / ingleichem an andern orthen mehr grossen muthwillen verübet: welches dann genugsame vrsach gewesen were / den Türcken den Teuffel / wie man zu sagen pflegt / im Glaß zu weisen. Weil man aber an der Christen seitten dem Frieden einen fortgang machen wolte / sahe man für dißmal durch die Finger / vnd gab dem Türcken etwas nach / verbott auch den Vngarn bey hoher straff / daß sie sich still halten vnnd keine hostiliteten wider sie verüben solten / damit die Friedens tractaten dardurch nicht gar zerschlagen würden. Also kam es entlich im Majo nach langer handlung / dabey an seitten deß Röm. Reysers Graff Michael Adolph von Altheimb / Graff Nicl aus Esterhasi von Galantha / Frey-Herr Johann Jacob Kurtz / Niclas von Frangepan / Graff zu Tersatz / vnnd Freyherr Sigißmund Galler: An seitten deß Türckischen Sultans aber / Ve sir vnd Serdar Mehemet Bassen zu Ofen / Isa Effendy Muffti zu Ofen / Mustapha Effendy / Timar / Taffterdar zu Ofen / Jhaja Bassa zu Canische / Achmet Bassa zu Erla vnd andere / neben Bethlehem Gabors Gesanten sich befunden / zu einem Friedensschluß / darbey folgende Articul auffgerichtet wurden. Erstlich solte der auffgerichtete Frieden / vnnd die vor diesem zu Sitwarock vnd Wien zwischen beyden Keysern bescholossene / vnnd durch jhre diplomaten bestättigte Articul in jhren kräfften beständig verbleiben / vnnd beyderseits steiff vnnd vnverbrüchlich gehalten werden. 2. Weil die Weitzische streittigkeiten zwischen dẽ Commissarien / auß gewissen vrsachen / sondlich deß Schlosses Bolondwar halben an jetzo nicht hat geschlichtet werden können / haben sie sicht dahin verglichen / daß dasselbige durch abgesandte an beyden Keyserlichen Höfen / in der güte beygeleget / immittelst aber zwischen den Partheyen Fried gehalten werden solte. 3. Solte wegen der öden Crabatischen schlösser / als Dreßnick / Thresatz / Hoyrytzangradatz vnnd anderer dergleichen / welche den Friedens Articuln zu wider entzwischen von beyden theilen erhebt worden / wie auch zu außzeichnung der Gemerck der Crabatischen Grentzen eine commission angestelt werden / zu welcher an seitten deß Röm. Keysers Graff Niclas von Thresatz / vnd auff deß Türckis. Keysers seitten der Bassa von Boßna / oder im fall einer vnter diesen / vorfallẽder verhinderung halben darzu nicht erscheinen köndte / andere zu diesem werck taugliche Personen / die Streittigkeiten / nach außweisung derer vorhin geschlossener Articul / zu schlichten vnd zu vergleichen deputirt werden. 4. Wegen der Klag vnd beschwerung / so wegen der gehuldigten Dörffer / vnd denen darinn wohnenden vom Adel entstanden / ward disseits der Thonaw wegen deß Röm. Keysers Graff Niclaß Esterhasi; auff deß Otthomannischen Keysers seitten aber Achmet Bassa zu Erla / solches in eine richtigkeit zu bringen / vnd den vorigen satzungen gemäß zu schlichten verordnet. Vnd da einer auß jhnen / vorfallender Vrsachẽ halben nit gegenwertig sein köndte / solte an statt desselben ein anderer hierzu deputiert werden. Was aber derer vmb Canische gehuldigten dörffer halber / nach außweisung deß vorigẽ gemachten schlusses noch nicht zu werck gesetzt / solte vermittelst einer Commission vollzogen werden. 5. Angeregte Commissionen solten zwischen da an vnd S. Martins tag zum end gebracht: Im fall aber diß werck auffjetzt bestimpten Termin nicht könte vollendet werden / solte nichts desto weniger der Fried in seinen kräfften verbleibẽ / vnd auffs ehiste zu vollziehung solcher Commission gegriffen werden. 6. Solte wegen deren wider die Friedens Articul von beyden theilen gefangenen erledigung halben / vnd wie solche am bequembsten angestelt werden möchte / zwischen dem Graffen von Altheim vnnd dem jetzigen Vezier zu Ofen gewisse vergleichung getroffen werden. 7. Alle von einem vnd dem andern theil wider die hiebevor auff gerichte Articul / biß dahin zugefügte schäden vnd begangene Exceß / solten auß gewissem bedencken auff gehaben vnnd vegessen seyn / inns künfftig aber der Frieden / vnnd die deßwegen Auffgerichte Articul zwischen beyden Keysern ohne einige verlätzung vnnd abgang steiff vnnd vnverbrüchlich biß zu bestimpter zeit / zu vermehrung Nachbarlichen gutten willens / vnd dem gemeinen Mann zu ruhe gehalten / die vbertretter aber von einem vnd <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f1066" n="953"/> <p>Welcher gestalt auff embsiges anhalten vnd bemühen der Vngarichẽ Ständ zwischen Keyser Ferdinando vnd Gabriel Bethlen / Fürsten in Siebenbürgen ein Frieden auffgericht worden / haben wir heibevor an seinem gehörigen Ort gemeldet. Ob nun wol dardurch Vngarn wider in gute ruhe kommen / ließ es sich doch ansehen / als wann der newe Türckische Keyser Amurath dẽ hiebevor zwischen Keyser Rudolpho wie auch hernach Keyser Matthia vnd dem Türcken getroffeneu Frieden nicht halten / sondern ein frischen Krieg inn Vngarn anzufagen ein lust hette. Solchem vnheil vnnd dahero besorgendem Landverderben bey zeiten vor zu kom̃en / liessen jhnen die Stände in Vngern hefftig angelegen seyn / die sachen zu einer tractation vnnd dahin zu bringen / daß gedachter Frieden zwischẽ beyden theilen von newem möchte cõfirmirt werden. <note place="left">Fried zwischen Rom. vnd Türckischem Keyser ernewrt</note> Welches sie auch nach jhrem willen / gleichwol mit grosser mühe erhalten. Also kam es A. 1624. zu einer handlung / aber es gieng darbey so zweiffelhafftig her / daß man sich keines fruchtbarlichen Außgangs getröstete / dann die Türcken begehrten so viel vnbilligs dings / vnnd erzeigten sich in jhren propositionen so halßstarrig / daß man leichtlich mercken konnte / daß sie ein viel grössern lust zum Krieg / als den Frieden von newem zu confirmieren / hetten. Gestalt sie dann auch die Huldigung von vielen Vngarischen Dörffern zu fordern angefangẽ. Zu anfang deß 1625. Jahrs dem Obersten Forgatsch etliche Reutter nider gehawen / den Flecken darin selbige gelegen / in die Aschen gelegt / vnnd viel Christen weggeführet / ingleichem an andern orthen mehr grossen muthwillen verübet: welches dann genugsame vrsach gewesen were / den Türcken den Teuffel / wie man zu sagen pflegt / im Glaß zu weisen. Weil man aber an der Christen seitten dem Frieden einen fortgang machen wolte / sahe man für dißmal durch die Finger / vnd gab dem Türcken etwas nach / verbott auch den Vngarn bey hoher straff / daß sie sich still halten vnnd keine hostiliteten wider sie verüben solten / damit die Friedens tractaten dardurch nicht gar zerschlagen würden. Also kam es entlich im Majo nach langer handlung / dabey an seitten deß Röm. Reysers Graff Michael Adolph von Altheimb / Graff Nicl aus Esterhasi von Galantha / Frey-Herr Johann Jacob Kurtz / Niclas von Frangepan / Graff zu Tersatz / vnnd Freyherr Sigißmund Galler: An seitten deß Türckischen Sultans aber / Ve sir vnd Serdar Mehemet Bassen zu Ofen / Isa Effendy Muffti zu Ofen / Mustapha Effendy / Timar / Taffterdar zu Ofen / Jhaja Bassa zu Canische / Achmet Bassa zu Erla vnd andere / neben Bethlehem Gabors Gesanten sich befunden / zu einem Friedensschluß / darbey folgende Articul auffgerichtet wurden.</p> <p>Erstlich solte der auffgerichtete Frieden / vnnd die vor diesem zu Sitwarock vnd Wien zwischen beyden Keysern bescholossene / vnnd durch jhre diplomaten bestättigte Articul in jhren kräfften beständig verbleiben / vnnd beyderseits steiff vnnd vnverbrüchlich gehalten werden.</p> <p>2. Weil die Weitzische streittigkeiten zwischen dẽ Commissarien / auß gewissen vrsachen / sondlich deß Schlosses Bolondwar halben an jetzo nicht hat geschlichtet werden können / haben sie sicht dahin verglichen / daß dasselbige durch abgesandte an beyden Keyserlichen Höfen / in der güte beygeleget / immittelst aber zwischen den Partheyen Fried gehalten werden solte.</p> <p>3. Solte wegen der öden Crabatischen schlösser / als Dreßnick / Thresatz / Hoyrytzangradatz vnnd anderer dergleichen / welche den Friedens Articuln zu wider entzwischen von beyden theilen erhebt worden / wie auch zu außzeichnung der Gemerck der Crabatischen Grentzen eine commission angestelt werden / zu welcher an seitten deß Röm. Keysers Graff Niclas von Thresatz / vnd auff deß Türckis. Keysers seitten der Bassa von Boßna / oder im fall einer vnter diesen / vorfallẽder verhinderung halben darzu nicht erscheinen köndte / andere zu diesem werck taugliche Personen / die Streittigkeiten / nach außweisung derer vorhin geschlossener Articul / zu schlichten vnd zu vergleichen deputirt werden.</p> <p>4. Wegen der Klag vnd beschwerung / so wegen der gehuldigten Dörffer / vnd denen darinn wohnenden vom Adel entstanden / ward disseits der Thonaw wegen deß Röm. Keysers Graff Niclaß Esterhasi; auff deß Otthomannischen Keysers seitten aber Achmet Bassa zu Erla / solches in eine richtigkeit zu bringen / vnd den vorigen satzungen gemäß zu schlichten verordnet. Vnd da einer auß jhnen / vorfallender Vrsachẽ halben nit gegenwertig sein köndte / solte an statt desselben ein anderer hierzu deputiert werden. Was aber derer vmb Canische gehuldigten dörffer halber / nach außweisung deß vorigẽ gemachten schlusses noch nicht zu werck gesetzt / solte vermittelst einer Commission vollzogen werden.</p> <p>5. Angeregte Commissionen solten zwischen da an vnd S. Martins tag zum end gebracht: Im fall aber diß werck auffjetzt bestimpten Termin nicht könte vollendet werden / solte nichts desto weniger der Fried in seinen kräfften verbleibẽ / vnd auffs ehiste zu vollziehung solcher Commission gegriffen werden.</p> <p>6. Solte wegen deren wider die Friedens Articul von beyden theilen gefangenen erledigung halben / vnd wie solche am bequembsten angestelt werden möchte / zwischen dem Graffen von Altheim vnnd dem jetzigen Vezier zu Ofen gewisse vergleichung getroffen werden.</p> <p>7. Alle von einem vnd dem andern theil wider die hiebevor auff gerichte Articul / biß dahin zugefügte schäden vnd begangene Exceß / solten auß gewissem bedencken auff gehaben vnnd vegessen seyn / inns künfftig aber der Frieden / vnnd die deßwegen Auffgerichte Articul zwischen beyden Keysern ohne einige verlätzung vnnd abgang steiff vnnd vnverbrüchlich biß zu bestimpter zeit / zu vermehrung Nachbarlichen gutten willens / vnd dem gemeinen Mann zu ruhe gehalten / die vbertretter aber von einem vnd </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [953/1066]
Welcher gestalt auff embsiges anhalten vnd bemühen der Vngarichẽ Ständ zwischen Keyser Ferdinando vnd Gabriel Bethlen / Fürsten in Siebenbürgen ein Frieden auffgericht worden / haben wir heibevor an seinem gehörigen Ort gemeldet. Ob nun wol dardurch Vngarn wider in gute ruhe kommen / ließ es sich doch ansehen / als wann der newe Türckische Keyser Amurath dẽ hiebevor zwischen Keyser Rudolpho wie auch hernach Keyser Matthia vnd dem Türcken getroffeneu Frieden nicht halten / sondern ein frischen Krieg inn Vngarn anzufagen ein lust hette. Solchem vnheil vnnd dahero besorgendem Landverderben bey zeiten vor zu kom̃en / liessen jhnen die Stände in Vngern hefftig angelegen seyn / die sachen zu einer tractation vnnd dahin zu bringen / daß gedachter Frieden zwischẽ beyden theilen von newem möchte cõfirmirt werden. Welches sie auch nach jhrem willen / gleichwol mit grosser mühe erhalten. Also kam es A. 1624. zu einer handlung / aber es gieng darbey so zweiffelhafftig her / daß man sich keines fruchtbarlichen Außgangs getröstete / dann die Türcken begehrten so viel vnbilligs dings / vnnd erzeigten sich in jhren propositionen so halßstarrig / daß man leichtlich mercken konnte / daß sie ein viel grössern lust zum Krieg / als den Frieden von newem zu confirmieren / hetten. Gestalt sie dann auch die Huldigung von vielen Vngarischen Dörffern zu fordern angefangẽ. Zu anfang deß 1625. Jahrs dem Obersten Forgatsch etliche Reutter nider gehawen / den Flecken darin selbige gelegen / in die Aschen gelegt / vnnd viel Christen weggeführet / ingleichem an andern orthen mehr grossen muthwillen verübet: welches dann genugsame vrsach gewesen were / den Türcken den Teuffel / wie man zu sagen pflegt / im Glaß zu weisen. Weil man aber an der Christen seitten dem Frieden einen fortgang machen wolte / sahe man für dißmal durch die Finger / vnd gab dem Türcken etwas nach / verbott auch den Vngarn bey hoher straff / daß sie sich still halten vnnd keine hostiliteten wider sie verüben solten / damit die Friedens tractaten dardurch nicht gar zerschlagen würden. Also kam es entlich im Majo nach langer handlung / dabey an seitten deß Röm. Reysers Graff Michael Adolph von Altheimb / Graff Nicl aus Esterhasi von Galantha / Frey-Herr Johann Jacob Kurtz / Niclas von Frangepan / Graff zu Tersatz / vnnd Freyherr Sigißmund Galler: An seitten deß Türckischen Sultans aber / Ve sir vnd Serdar Mehemet Bassen zu Ofen / Isa Effendy Muffti zu Ofen / Mustapha Effendy / Timar / Taffterdar zu Ofen / Jhaja Bassa zu Canische / Achmet Bassa zu Erla vnd andere / neben Bethlehem Gabors Gesanten sich befunden / zu einem Friedensschluß / darbey folgende Articul auffgerichtet wurden.
Fried zwischen Rom. vnd Türckischem Keyser ernewrt Erstlich solte der auffgerichtete Frieden / vnnd die vor diesem zu Sitwarock vnd Wien zwischen beyden Keysern bescholossene / vnnd durch jhre diplomaten bestättigte Articul in jhren kräfften beständig verbleiben / vnnd beyderseits steiff vnnd vnverbrüchlich gehalten werden.
2. Weil die Weitzische streittigkeiten zwischen dẽ Commissarien / auß gewissen vrsachen / sondlich deß Schlosses Bolondwar halben an jetzo nicht hat geschlichtet werden können / haben sie sicht dahin verglichen / daß dasselbige durch abgesandte an beyden Keyserlichen Höfen / in der güte beygeleget / immittelst aber zwischen den Partheyen Fried gehalten werden solte.
3. Solte wegen der öden Crabatischen schlösser / als Dreßnick / Thresatz / Hoyrytzangradatz vnnd anderer dergleichen / welche den Friedens Articuln zu wider entzwischen von beyden theilen erhebt worden / wie auch zu außzeichnung der Gemerck der Crabatischen Grentzen eine commission angestelt werden / zu welcher an seitten deß Röm. Keysers Graff Niclas von Thresatz / vnd auff deß Türckis. Keysers seitten der Bassa von Boßna / oder im fall einer vnter diesen / vorfallẽder verhinderung halben darzu nicht erscheinen köndte / andere zu diesem werck taugliche Personen / die Streittigkeiten / nach außweisung derer vorhin geschlossener Articul / zu schlichten vnd zu vergleichen deputirt werden.
4. Wegen der Klag vnd beschwerung / so wegen der gehuldigten Dörffer / vnd denen darinn wohnenden vom Adel entstanden / ward disseits der Thonaw wegen deß Röm. Keysers Graff Niclaß Esterhasi; auff deß Otthomannischen Keysers seitten aber Achmet Bassa zu Erla / solches in eine richtigkeit zu bringen / vnd den vorigen satzungen gemäß zu schlichten verordnet. Vnd da einer auß jhnen / vorfallender Vrsachẽ halben nit gegenwertig sein köndte / solte an statt desselben ein anderer hierzu deputiert werden. Was aber derer vmb Canische gehuldigten dörffer halber / nach außweisung deß vorigẽ gemachten schlusses noch nicht zu werck gesetzt / solte vermittelst einer Commission vollzogen werden.
5. Angeregte Commissionen solten zwischen da an vnd S. Martins tag zum end gebracht: Im fall aber diß werck auffjetzt bestimpten Termin nicht könte vollendet werden / solte nichts desto weniger der Fried in seinen kräfften verbleibẽ / vnd auffs ehiste zu vollziehung solcher Commission gegriffen werden.
6. Solte wegen deren wider die Friedens Articul von beyden theilen gefangenen erledigung halben / vnd wie solche am bequembsten angestelt werden möchte / zwischen dem Graffen von Altheim vnnd dem jetzigen Vezier zu Ofen gewisse vergleichung getroffen werden.
7. Alle von einem vnd dem andern theil wider die hiebevor auff gerichte Articul / biß dahin zugefügte schäden vnd begangene Exceß / solten auß gewissem bedencken auff gehaben vnnd vegessen seyn / inns künfftig aber der Frieden / vnnd die deßwegen Auffgerichte Articul zwischen beyden Keysern ohne einige verlätzung vnnd abgang steiff vnnd vnverbrüchlich biß zu bestimpter zeit / zu vermehrung Nachbarlichen gutten willens / vnd dem gemeinen Mann zu ruhe gehalten / die vbertretter aber von einem vnd
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