Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Nachkommen in Friedt vnd Ruhe beständig erhalten werden möchte. Wann nun bey dem anfang deß Böhmischen Vnwesens alles so in diesem beweglichen Schreiben außgeführt / recht erwogen vnd zu Hertzen weren genommen worden / hette nicht allein der Keyser vnd seine Nachkommen ruhig bey dero Landt vnd Leuten verbleiben können / sondern es were auch der darauß erfolgte Jammer in Teutschlandt vermieten blieben: Aber die Friedensstörer vnd vngetrewe Rähte / so durch den Krieg jhre Authorität vnd Güter zuvermehren gedachten / hatten den Handel schon so weit gebracht / daß all solche trewhertzige Ermahn-vnd Erinnerungen nicht fruchten mochten. Keyserlich Mandat an die Chur: vnd Fürsten vnd andere Stände deß Röm. Reichs / die Böhmische Werbungen abzustellen. Als Jhre Keys. Majestät vernommen / daß die Böhmische Stände allenthalben im Reich vnd anderswo sich vmb Volck bewürben / haben sie die Chur-vnd Fürsten vnd andere Stände deß Römischen Reichs / sich dem Böhmischen Wesen nit einzumischen / oder denselbigen Ständen einige Werbung zu gestatten / den letzten Junij zu Wien datirten Patenten abmahnen lassen / dieses Innhalts: Es würde zweifels ohn männiglich jnner vnd ausserhalb dem Reich nunmehr genugsamb bekandt seyn / was in seinem Abwesen auffm Prager Schloß / den 23. Maij für eine Vnruhe sich erhaben / vnd was für Vnbillichkeit etlichen seinen Statthaltern vnd Officirern seye bewiesen worden. Weiler nun verständigt würde / daß diese Widerwärtige vnd solcher Vnruhe Vrsächer / vngeachtet alles zum offtermalen angebottenen Glimpffs vnd Sanfftmutigkeit / auch Trewhertziger Abmahnungs - Schreiben / in jhrem Intent eyferig fortführen / vnd zu Keyserlicher Hochheit vnd Jurisdiction Veracht-vnd Schmälerung / an allen Orten / auch im Römischen Reich vmb Kriegsvolck sich bewerbe: vnd aber solche Werbungen in den Reichs Satzungen / fürnämlich aber in dem Anno 1570. auffgerichteten Abschiedt verbotten / auch ohne sein / als deß Römischen Keysers vnd Oberhaupts Vorwisen vnd Anordnung geschehen: als wolte er hiemit ernstlich befohlen haben / daß sie in jhren Landen / Herrschafften / Stätten vnd Flecken keine Werbungen / Musterung oder Durchzüge ohne fürweissung Keyserlicher Patenten vnd Bewilligungen / fürgehen liessen. Keyserliche Information wegen der Böhmischen Vnruhe. Ferrner ist auch noch ein Keyserliche Information vber dem Böhmischen Auffstandt vmb diese Zeit außgangen / dieses Innhalts: Es hetten sich etliche Jhrer Keys. Majest. Vnderthanen so weit vermessen / daß sie in dero Residentz Schloß zu Prag / in die Böheimische Cantzeley / vnd zwar in die Rahtstuben / da der größte Respect vnd Sicherheit seyn solte mit / gewaffneter Hand kommen / vnd allda zween auß Jhr. Majest. Statthaltere / vnd einen Secretarium / ohne alle Anklag vnd Verhör angefallen / vnd zum Fenster hinauß gestürtzt: vnd als sie durch sonderbahre Gnade Gottes bey Leben blieben / mit Pistolen auff sie geschossen: vnd wann sie jhrem Furor nicht gewichen / vnd sich an andere Ort salvirt hetten / würden sie jhren Grimm vnd Zorn weiters an jhnen außgegossen haben: Vber diß hetten sie andern Jhrer Majest. Rähten vnd Dienern nachgestellt / jhnen alle jhre Güter genommen / vnd an jhren Ehren offentlich geschmähet. Nach dicsem hetten sie dreyssig Directore vnd Regenten auffgeworffen / das gantze Regiment an sich gezogen / das Schloß mit freimbdem Volck bewachen lassen / vnd die vorige Guardj in jhr Gelübd genommen: den Obristen Burggraffen in Arrest genommen / vnd in seinem Hauß verwachen lassen: allen anwesenden Rähten / wann sie auch von Jhr. Majest. citirk würden / absolute, den andern Vnderthanen aber ins gemein ohne jhr Vorwissen auß der Statt nicht zu weichen gebotten: die Geistliche Collegia wider den Land-Tags-Schluß vnd zwischen denen sub, Vna vnd sub Vtraque auffgerichteten Vertrag / abgeschaffet / jhrer Güter entsetzt / vnd die Personen auff ewig auß dem Landt verbannet: durch allerhandt vngegründte Bericht nicht allein Jh. Majest. Vnderthanen / sondern auch Chur - vnd Fürsten wider dieselbe zuverhetzen sicht vnterstanden: Jhre außgegangene Apologj mit vielen vngeräumbten Sachen angefüllet: in Jhr. Majest. König vnd Lands Contribution gegriffen: die mit Bewilligung der Stände deputirte Stewer Einnehmer abgesetzt / vnd andere darzu verordnet: frembd Kriegsvolck / ohne Jhr. Majest. als Böhmischen Königs Wissen vnd Willen in das Königreich auffgenommen: die Vnderthanen mit Einquartierungen vnd vielerley Beschwerden belegt / ja gar jhnen sich stetigs in Bereitschafft zu halten gebotten: Jhr. Majest. Statt Crumaw / wie auch die Statt Budweiß auffgefordert: den Innwohnern Fewr vnd Schwerdt / vnd eusserstes Verderben / wo sie sich nicht ergeben würden gedröwet: die so es mit jhnen nicht halten wöllen / mit Gewalt auff Jhre re Seiten gezwungen: Jhrer Majestät wolmeynende Patent / durch welche sic zu Niderlegung der Waffen vermahnet worden / anzuschlagen verbotten: Jhrer Majestät trewe vnd vätterliche Vermahnungen vnd Anerbieten / aller Vnruhe ohne Kriegsvolck abzuhelffen / nicht geachtet: die Keyserliche Hoff-Post / so Jhrer Majest. vnd dero Chur: vnd Fürsten wichtige vnd geheime Sachen betrifft / etlich mal auffgefangen / vnd eröffnet: der Pässe gegen den Land-Gräntzen sich bemächtiget / vnd die selbe gesperret: vber vorige noch ein newe Defension der Apologj außgefertiget: den Vnderthanen grosse Anlagen vnd Contribution vffgelegt / vnd darzu Jhr. Majest. eigene Herrschafft: vnd Cammer Güter gezogen: gantz vermessen fürgeben / jhr Volck were zu Beschützung deß Lands angesehen / Jhrer Majestät aber / als jhres Königs vnnd Herrns / were ein frembdes Kriegsvolck / vnd lauffe desselben Werbung wider die Lands Ordnung / schwerer Protestation sich gebrauchende / im Fall solches Volck anziehen würde / daß alle Clöster vnd Geistliche in dem gantzen Landt von dem gemeinen Pöfel möchten vberfallen werden / welches sie dann nicht wehren köndten / auch daran nicht schuldig seyn wolten. Nachkommen in Friedt vnd Ruhe beständig erhalten werden möchte. Wann nun bey dem anfang deß Böhmischen Vnwesens alles so in diesem beweglichen Schreiben außgeführt / recht erwogen vnd zu Hertzen weren genommen worden / hette nicht allein der Keyser vnd seine Nachkommen ruhig bey dero Landt vnd Leuten verbleiben können / sondern es were auch der darauß erfolgte Jam̃er in Teutschlandt vermieten blieben: Aber die Friedensstörer vnd vngetrewe Rähte / so durch den Krieg jhre Authorität vnd Güter zuvermehren gedachten / hattẽ den Handel schon so weit gebracht / daß all solche trewhertzige Ermahn-vnd Erinnerungen nicht fruchten mochten. Keyserlich Mandat an die Chur: vnd Fürstẽ vnd andere Stände deß Röm. Reichs / die Böhmische Werbungẽ abzustellen. Als Jhre Keys. Majestät vernommen / daß die Böhmische Stände allenthalben im Reich vnd anderswo sich vmb Volck bewürben / haben sie die Chur-vnd Fürsten vnd andere Stände deß Römischen Reichs / sich dem Böhmischen Wesen nit einzumischen / oder denselbigen Ständen einige Werbung zu gestatten / den letzten Junij zu Wien datirten Patenten abmahnẽ lassen / dieses Innhalts: Es würde zweifels ohn männiglich jnner vnd ausserhalb dem Reich nunmehr genugsamb bekandt seyn / was in seinem Abwesen auffm Prager Schloß / den 23. Maij für eine Vnruhe sich erhaben / vnd was für Vnbillichkeit etlichẽ seinen Statthaltern vnd Officirern seye bewiesen worden. Weiler nun verständigt würde / daß diese Widerwärtige vnd solcher Vnruhe Vrsächer / vngeachtet alles zum offtermalen angebottenen Glimpffs vnd Sanfftmutigkeit / auch Trewhertziger Abmahnungs - Schreiben / in jhrem Intent eyferig fortführen / vnd zu Keyserlicher Hochheit vnd Jurisdiction Veracht-vnd Schmälerung / an allen Orten / auch im Römischen Reich vmb Kriegsvolck sich bewerbe: vnd aber solche Werbungen in den Reichs Satzungen / fürnämlich aber in dem Anno 1570. auffgerichteten Abschiedt verbotten / auch ohne sein / als deß Römischen Keysers vnd Oberhaupts Vorwisen vñ Anordnung geschehen: als wolte er hiemit ernstlich befohlen haben / daß sie in jhren Landen / Herrschafften / Stätten vnd Flecken keine Werbungen / Musterung oder Durchzüge ohne fürweissung Keyserlicher Patenten vnd Bewilligungen / fürgehen liessen. Keyserliche Information wegen der Böhmischẽ Vnruhe. Ferrner ist auch noch ein Keyserliche Information vber dem Böhmischen Auffstandt vmb diese Zeit außgangen / dieses Innhalts: Es hetten sich etliche Jhrer Keys. Majest. Vnderthanen so weit vermessen / daß sie in dero Residentz Schloß zu Prag / in die Böheimische Cantzeley / vnd zwar in die Rahtstuben / da der größte Respect vnd Sicherheit seyn solte mit / gewaffneter Hand kommẽ / vnd allda zween auß Jhr. Majest. Statthaltere / vnd einen Secretarium / ohne alle Anklag vnd Verhör angefallen / vnd zum Fenster hinauß gestürtzt: vnd als sie durch sonderbahre Gnade Gottes bey Leben blieben / mit Pistolen auff sie geschossen: vnd wann sie jhrem Furor nicht gewichen / vñ sich an andere Ort salvirt hetten / würden sie jhren Grimm vnd Zorn weiters an jhnen außgegossen haben: Vber diß hetten sie andern Jhrer Majest. Rähten vnd Dienern nachgestellt / jhnen alle jhre Güter genommen / vnd an jhren Ehren offentlich geschmähet. Nach dicsem hetten sie dreyssig Directore vnd Regenten auffgeworffen / das gantze Regiment an sich gezogẽ / das Schloß mit freimbdem Volck bewachen lassen / vnd die vorige Guardj in jhr Gelübd genommen: den Obristen Burggraffen in Arrest genommen / vnd in seinem Hauß verwachen lassen: allen anwesenden Rähten / wañ sie auch von Jhr. Majest. citirk würden / absolute, den andern Vnderthanen aber ins gemein ohne jhr Vorwissen auß der Statt nicht zu weichen gebotten: die Geistliche Collegia wider den Land-Tags-Schluß vnd zwischen denen sub, Vna vnd sub Vtraque auffgerichteten Vertrag / abgeschaffet / jhrer Güter entsetzt / vnd die Personẽ auff ewig auß dem Landt verbannet: durch allerhandt vngegründte Bericht nicht allein Jh. Majest. Vnderthanen / sondern auch Chur - vnd Fürsten wider dieselbe zuverhetzen sicht vnterstanden: Jhre außgegangene Apologj mit vielẽ vngeräumbten Sachen angefüllet: in Jhr. Majest. König vnd Lands Contribution gegriffen: die mit Bewilligung der Stände deputirte Stewer Einnehmer abgesetzt / vnd andere darzu verordnet: frembd Kriegsvolck / ohne Jhr. Majest. als Böhmischen Königs Wissen vnd Willen in das Königreich auffgenommen: die Vnderthanen mit Einquartierungen vnd vielerley Beschwerden belegt / ja gar jhnen sich stetigs in Bereitschafft zu halten gebotten: Jhr. Majest. Statt Crumaw / wie auch die Statt Budweiß auffgefordert: den Innwohnern Fewr vnd Schwerdt / vnd eusserstes Verderben / wo sie sich nicht ergeben würden gedröwet: die so es mit jhnen nicht halten wöllen / mit Gewalt auff Jhre re Seiten gezwungen: Jhrer Majestät wolmeynende Patent / durch welche sic zu Niderlegung der Waffen vermahnet worden / anzuschlagen verbotten: Jhrer Majestät trewe vnd vätterliche Vermahnungen vnd Anerbieten / aller Vnruhe ohne Kriegsvolck abzuhelffen / nicht geachtet: die Keyserliche Hoff-Post / so Jhrer Majest. vnd dero Chur: vnd Fürsten wichtige vnd geheime Sachen betrifft / etlich mal auffgefangen / vnd eröffnet: der Pässe gegen den Land-Gräntzen sich bemächtiget / vnd die selbe gesperret: vber vorige noch ein newe Defension der Apologj außgefertiget: den Vnderthanen grosse Anlagen vnd Contribution vffgelegt / vnd darzu Jhr. Majest. eigene Herrschafft: vnd Cammer Güter gezogen: gantz vermessen fürgeben / jhr Volck were zu Beschützung deß Lands angesehen / Jhrer Majestät aber / als jhres Königs vnnd Herrns / were ein frembdes Kriegsvolck / vnd lauffe desselben Werbung wider die Lands Ordnung / schwerer Protestation sich gebrauchende / im Fall solches Volck anziehen würde / daß alle Clöster vnd Geistliche in dem gantzen Landt von dem gemeinen Pöfel möchten vberfallen werden / welches sie dann nicht wehren köndten / auch daran nicht schuldig seyn wolten. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0104" n="67"/> Nachkommen in Friedt vnd Ruhe beständig erhalten werden möchte.</p> <p>Wann nun bey dem anfang deß Böhmischen Vnwesens alles so in diesem beweglichen Schreiben außgeführt / recht erwogen vnd zu Hertzen weren genommen worden / hette nicht allein der Keyser vnd seine Nachkommen ruhig bey dero Landt vnd Leuten verbleiben können / sondern es were auch der darauß erfolgte Jam̃er in Teutschlandt vermieten blieben: Aber die Friedensstörer vnd vngetrewe Rähte / so durch den Krieg jhre Authorität vnd Güter zuvermehren gedachten / hattẽ den Handel schon so weit gebracht / daß all solche trewhertzige Ermahn-vnd Erinnerungen nicht fruchten mochten.</p> <p><note place="left">Keyserlich Mandat an die Chur: vnd Fürstẽ vnd andere Stände deß Röm. Reichs / die Böhmische Werbungẽ abzustellen.</note> Als Jhre Keys. Majestät vernommen / daß die Böhmische Stände allenthalben im Reich vnd anderswo sich vmb Volck bewürben / haben sie die Chur-vnd Fürsten vnd andere Stände deß Römischen Reichs / sich dem Böhmischen Wesen nit einzumischen / oder denselbigen Ständen einige Werbung zu gestatten / den letzten Junij zu Wien datirten Patenten abmahnẽ lassen / dieses Innhalts: Es würde zweifels ohn männiglich jnner vnd ausserhalb dem Reich nunmehr genugsamb bekandt seyn / was in seinem Abwesen auffm Prager Schloß / den 23. Maij für eine Vnruhe sich erhaben / vnd was für Vnbillichkeit etlichẽ seinen Statthaltern vnd Officirern seye bewiesen worden. Weiler nun verständigt würde / daß diese Widerwärtige vnd solcher Vnruhe Vrsächer / vngeachtet alles zum offtermalen angebottenen Glimpffs vnd Sanfftmutigkeit / auch Trewhertziger Abmahnungs - Schreiben / in jhrem Intent eyferig fortführen / vnd zu Keyserlicher Hochheit vnd Jurisdiction Veracht-vnd Schmälerung / an allen Orten / auch im Römischen Reich vmb Kriegsvolck sich bewerbe: vnd aber solche Werbungen in den Reichs Satzungen / fürnämlich aber in dem Anno 1570. auffgerichteten Abschiedt verbotten / auch ohne sein / als deß Römischen Keysers vnd Oberhaupts Vorwisen vñ Anordnung geschehen: als wolte er hiemit ernstlich befohlen haben / daß sie in jhren Landen / Herrschafften / Stätten vnd Flecken keine Werbungen / Musterung oder Durchzüge ohne fürweissung Keyserlicher Patenten vnd Bewilligungen / fürgehen liessen.</p> <p><note place="left">Keyserliche Information wegen der Böhmischẽ Vnruhe.</note> Ferrner ist auch noch ein Keyserliche Information vber dem Böhmischen Auffstandt vmb diese Zeit außgangen / dieses Innhalts: Es hetten sich etliche Jhrer Keys. Majest. Vnderthanen so weit vermessen / daß sie in dero Residentz Schloß zu Prag / in die Böheimische Cantzeley / vnd zwar in die Rahtstuben / da der größte Respect vnd Sicherheit seyn solte mit / gewaffneter Hand kommẽ / vnd allda zween auß Jhr. Majest. Statthaltere / vnd einen Secretarium / ohne alle Anklag vnd Verhör angefallen / vnd zum Fenster hinauß gestürtzt: vnd als sie durch sonderbahre Gnade Gottes bey Leben blieben / mit Pistolen auff sie geschossen: vnd wann sie jhrem Furor nicht gewichen / vñ sich an andere Ort salvirt hetten / würden sie jhren Grimm vnd Zorn weiters an jhnen außgegossen haben: Vber diß hetten sie andern Jhrer Majest. Rähten vnd Dienern nachgestellt / jhnen alle jhre Güter genommen / vnd an jhren Ehren offentlich geschmähet. Nach dicsem hetten sie dreyssig Directore vnd Regenten auffgeworffen / das gantze Regiment an sich gezogẽ / das Schloß mit freimbdem Volck bewachen lassen / vnd die vorige Guardj in jhr Gelübd genommen: den Obristen Burggraffen in Arrest genommen / vnd in seinem Hauß verwachen lassen: allen anwesenden Rähten / wañ sie auch von Jhr. Majest. citirk würden / absolute, den andern Vnderthanen aber ins gemein ohne jhr Vorwissen auß der Statt nicht zu weichen gebotten: die Geistliche Collegia wider den Land-Tags-Schluß vnd zwischen denen sub, Vna vnd sub Vtraque auffgerichteten Vertrag / abgeschaffet / jhrer Güter entsetzt / vnd die Personẽ auff ewig auß dem Landt verbannet: durch allerhandt vngegründte Bericht nicht allein Jh. Majest. Vnderthanen / sondern auch Chur - vnd Fürsten wider dieselbe zuverhetzen sicht vnterstanden: Jhre außgegangene Apologj mit vielẽ vngeräumbten Sachen angefüllet: in Jhr. Majest. König vnd Lands Contribution gegriffen: die mit Bewilligung der Stände deputirte Stewer Einnehmer abgesetzt / vnd andere darzu verordnet: frembd Kriegsvolck / ohne Jhr. Majest. als Böhmischen Königs Wissen vnd Willen in das Königreich auffgenommen: die Vnderthanen mit Einquartierungen vnd vielerley Beschwerden belegt / ja gar jhnen sich stetigs in Bereitschafft zu halten gebotten: Jhr. Majest. Statt Crumaw / wie auch die Statt Budweiß auffgefordert: den Innwohnern Fewr vnd Schwerdt / vnd eusserstes Verderben / wo sie sich nicht ergeben würden gedröwet: die so es mit jhnen nicht halten wöllen / mit Gewalt auff Jhre re Seiten gezwungen: Jhrer Majestät wolmeynende Patent / durch welche sic zu Niderlegung der Waffen vermahnet worden / anzuschlagen verbotten: Jhrer Majestät trewe vnd vätterliche Vermahnungen vnd Anerbieten / aller Vnruhe ohne Kriegsvolck abzuhelffen / nicht geachtet: die Keyserliche Hoff-Post / so Jhrer Majest. vnd dero Chur: vnd Fürsten wichtige vnd geheime Sachen betrifft / etlich mal auffgefangen / vnd eröffnet: der Pässe gegen den Land-Gräntzen sich bemächtiget / vnd die selbe gesperret: vber vorige noch ein newe Defension der Apologj außgefertiget: den Vnderthanen grosse Anlagen vnd Contribution vffgelegt / vnd darzu Jhr. Majest. eigene Herrschafft: vnd Cammer Güter gezogen: gantz vermessen fürgeben / jhr Volck were zu Beschützung deß Lands angesehen / Jhrer Majestät aber / als jhres Königs vnnd Herrns / were ein frembdes Kriegsvolck / vnd lauffe desselben Werbung wider die Lands Ordnung / schwerer Protestation sich gebrauchende / im Fall solches Volck anziehen würde / daß alle Clöster vnd Geistliche in dem gantzen Landt von dem gemeinen Pöfel möchten vberfallen werden / welches sie dann nicht wehren köndten / auch daran nicht schuldig seyn wolten.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [67/0104]
Nachkommen in Friedt vnd Ruhe beständig erhalten werden möchte.
Wann nun bey dem anfang deß Böhmischen Vnwesens alles so in diesem beweglichen Schreiben außgeführt / recht erwogen vnd zu Hertzen weren genommen worden / hette nicht allein der Keyser vnd seine Nachkommen ruhig bey dero Landt vnd Leuten verbleiben können / sondern es were auch der darauß erfolgte Jam̃er in Teutschlandt vermieten blieben: Aber die Friedensstörer vnd vngetrewe Rähte / so durch den Krieg jhre Authorität vnd Güter zuvermehren gedachten / hattẽ den Handel schon so weit gebracht / daß all solche trewhertzige Ermahn-vnd Erinnerungen nicht fruchten mochten.
Als Jhre Keys. Majestät vernommen / daß die Böhmische Stände allenthalben im Reich vnd anderswo sich vmb Volck bewürben / haben sie die Chur-vnd Fürsten vnd andere Stände deß Römischen Reichs / sich dem Böhmischen Wesen nit einzumischen / oder denselbigen Ständen einige Werbung zu gestatten / den letzten Junij zu Wien datirten Patenten abmahnẽ lassen / dieses Innhalts: Es würde zweifels ohn männiglich jnner vnd ausserhalb dem Reich nunmehr genugsamb bekandt seyn / was in seinem Abwesen auffm Prager Schloß / den 23. Maij für eine Vnruhe sich erhaben / vnd was für Vnbillichkeit etlichẽ seinen Statthaltern vnd Officirern seye bewiesen worden. Weiler nun verständigt würde / daß diese Widerwärtige vnd solcher Vnruhe Vrsächer / vngeachtet alles zum offtermalen angebottenen Glimpffs vnd Sanfftmutigkeit / auch Trewhertziger Abmahnungs - Schreiben / in jhrem Intent eyferig fortführen / vnd zu Keyserlicher Hochheit vnd Jurisdiction Veracht-vnd Schmälerung / an allen Orten / auch im Römischen Reich vmb Kriegsvolck sich bewerbe: vnd aber solche Werbungen in den Reichs Satzungen / fürnämlich aber in dem Anno 1570. auffgerichteten Abschiedt verbotten / auch ohne sein / als deß Römischen Keysers vnd Oberhaupts Vorwisen vñ Anordnung geschehen: als wolte er hiemit ernstlich befohlen haben / daß sie in jhren Landen / Herrschafften / Stätten vnd Flecken keine Werbungen / Musterung oder Durchzüge ohne fürweissung Keyserlicher Patenten vnd Bewilligungen / fürgehen liessen.
Keyserlich Mandat an die Chur: vnd Fürstẽ vnd andere Stände deß Röm. Reichs / die Böhmische Werbungẽ abzustellen. Ferrner ist auch noch ein Keyserliche Information vber dem Böhmischen Auffstandt vmb diese Zeit außgangen / dieses Innhalts: Es hetten sich etliche Jhrer Keys. Majest. Vnderthanen so weit vermessen / daß sie in dero Residentz Schloß zu Prag / in die Böheimische Cantzeley / vnd zwar in die Rahtstuben / da der größte Respect vnd Sicherheit seyn solte mit / gewaffneter Hand kommẽ / vnd allda zween auß Jhr. Majest. Statthaltere / vnd einen Secretarium / ohne alle Anklag vnd Verhör angefallen / vnd zum Fenster hinauß gestürtzt: vnd als sie durch sonderbahre Gnade Gottes bey Leben blieben / mit Pistolen auff sie geschossen: vnd wann sie jhrem Furor nicht gewichen / vñ sich an andere Ort salvirt hetten / würden sie jhren Grimm vnd Zorn weiters an jhnen außgegossen haben: Vber diß hetten sie andern Jhrer Majest. Rähten vnd Dienern nachgestellt / jhnen alle jhre Güter genommen / vnd an jhren Ehren offentlich geschmähet. Nach dicsem hetten sie dreyssig Directore vnd Regenten auffgeworffen / das gantze Regiment an sich gezogẽ / das Schloß mit freimbdem Volck bewachen lassen / vnd die vorige Guardj in jhr Gelübd genommen: den Obristen Burggraffen in Arrest genommen / vnd in seinem Hauß verwachen lassen: allen anwesenden Rähten / wañ sie auch von Jhr. Majest. citirk würden / absolute, den andern Vnderthanen aber ins gemein ohne jhr Vorwissen auß der Statt nicht zu weichen gebotten: die Geistliche Collegia wider den Land-Tags-Schluß vnd zwischen denen sub, Vna vnd sub Vtraque auffgerichteten Vertrag / abgeschaffet / jhrer Güter entsetzt / vnd die Personẽ auff ewig auß dem Landt verbannet: durch allerhandt vngegründte Bericht nicht allein Jh. Majest. Vnderthanen / sondern auch Chur - vnd Fürsten wider dieselbe zuverhetzen sicht vnterstanden: Jhre außgegangene Apologj mit vielẽ vngeräumbten Sachen angefüllet: in Jhr. Majest. König vnd Lands Contribution gegriffen: die mit Bewilligung der Stände deputirte Stewer Einnehmer abgesetzt / vnd andere darzu verordnet: frembd Kriegsvolck / ohne Jhr. Majest. als Böhmischen Königs Wissen vnd Willen in das Königreich auffgenommen: die Vnderthanen mit Einquartierungen vnd vielerley Beschwerden belegt / ja gar jhnen sich stetigs in Bereitschafft zu halten gebotten: Jhr. Majest. Statt Crumaw / wie auch die Statt Budweiß auffgefordert: den Innwohnern Fewr vnd Schwerdt / vnd eusserstes Verderben / wo sie sich nicht ergeben würden gedröwet: die so es mit jhnen nicht halten wöllen / mit Gewalt auff Jhre re Seiten gezwungen: Jhrer Majestät wolmeynende Patent / durch welche sic zu Niderlegung der Waffen vermahnet worden / anzuschlagen verbotten: Jhrer Majestät trewe vnd vätterliche Vermahnungen vnd Anerbieten / aller Vnruhe ohne Kriegsvolck abzuhelffen / nicht geachtet: die Keyserliche Hoff-Post / so Jhrer Majest. vnd dero Chur: vnd Fürsten wichtige vnd geheime Sachen betrifft / etlich mal auffgefangen / vnd eröffnet: der Pässe gegen den Land-Gräntzen sich bemächtiget / vnd die selbe gesperret: vber vorige noch ein newe Defension der Apologj außgefertiget: den Vnderthanen grosse Anlagen vnd Contribution vffgelegt / vnd darzu Jhr. Majest. eigene Herrschafft: vnd Cammer Güter gezogen: gantz vermessen fürgeben / jhr Volck were zu Beschützung deß Lands angesehen / Jhrer Majestät aber / als jhres Königs vnnd Herrns / were ein frembdes Kriegsvolck / vnd lauffe desselben Werbung wider die Lands Ordnung / schwerer Protestation sich gebrauchende / im Fall solches Volck anziehen würde / daß alle Clöster vnd Geistliche in dem gantzen Landt von dem gemeinen Pöfel möchten vberfallen werden / welches sie dann nicht wehren köndten / auch daran nicht schuldig seyn wolten.
Keyserliche Information wegen der Böhmischẽ Vnruhe.
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